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§ 50 StVO: Sonderregelung für die Insel Helgoland

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Der § 50 StVO verbietet das Auto- und Radfahren

Der § 50 der StVO gilt nur auf der Insel Helgoland.
Der § 50 der StVO gilt nur auf der Insel Helgoland.

Bei den vielen verschiedenen Paragraphen in der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist es gar nicht so einfach, den Überblick über alle zu befolgenden Gesetze und Verbote zu behalten. Als Verkehrsteilnehmer übernehmen Sie eine große Verantwortung für sich und Ihre Mitmenschen.

Besonders der Paragraph 50 der StVO sorgt immer wieder für Verwunderung, da er nur in einem bestimmten Teil Deutschlands Anwendung findet. Bei dem § 50 StVO handelt es sich um eine Sonderregelung für die Insel Helgoland.

FAQ: § 50 StVO

Was beinhaltet der § 50 StVO?

Der § 50 (StVO) sieht für Helgoland eine Sonderregelung vor, welche das Auto- und das Radfahren verbietet.

Was macht Helgoland so besonders?

Die Insel Helgoland ist fahrrad- und autofrei.

Gibt es Ausnahmen für die Sonderregelung?

Ja, beispielsweise die Polizei oder die Feuerwehr dürfen Fahrrad oder elektronisch betriebene Autos fahren. Außerdem dürfen Kinder von Oktober bis April Radfahren, um Fahrrad fahren zu lernen.

Helgoland: Die autofreie Insel

Mitten in der Nordsee befindet sich Helgoland. Die winzige Inselgruppe besteht aus der kleinen Hauptinsel und einer abgetrennten Düne. Auf der gesamten Insel leben rund 1500 Menschen, die jedes Jahr von hunderttausenden Touristen Gesellschaft bekommen. Wer auf der Insel Urlaub machen möchte, gelangt dort entweder mit dem Schiff oder mit dem Flugzeug hin.

Das Besondere an Helgoland: Auf der gesamten Insel sind das Autofahren und das Fahrradfahren verboten. Der § 50 in der StVO untersagt jeglichen Straßenverkehr. Das ist eine Sonderregelung, die nur für Helgoland gilt. Dementsprechend gibt es auch keine Verkehrsschilder auf der Insel, genauso wenig wie eine Fahrschule.

Der Paragraph 50 (StVO) verbietet Autos und Fahrräder, aber keine Tretroller.
Der Paragraph 50 StVO verbietet Autos und Fahrräder, aber keine Tretroller.

Es gibt auf Helgoland rund 120 Sondergenehmigungen für Fahrräder und elektrisch betriebene Fahrzeuge, für die der § 50 der StVO nicht gilt: Feuerwehr und Katastrophenschutz, Ärzte, Müllabfuhr, Post, Polizei, Handwerker, die Touristenbahn und ein E-Taxi-Unternehmen haben die Genehmigung, mit einem Fahrrad oder einem elektrischen Fahrzeug auf der Insel zu fahren. Die Ausnahme-Fahrräder sind entsprechend gekennzeichnet.

Tretroller erfreuen sich dafür auf Helgoland großer Beliebtheit. Sie gelten offiziell als Sportgerät und nicht als Fortbewegungsmittel, weil sie statt eines Tretlagers ein abgeflachtes Trittbrett haben. Deshalb sind sie im Gegensatz zu Fahrrädern auf der Insel erlaubt. E-Scooter wiederum sind verboten.

Fahrrad fahren für Kinder: Seit dem 1. Oktober 2018 dürfen Kinder bis 14 Jahre von Oktober bis April Fahrrad fahren. Damit Sie gegenüber Gleichaltrigen auf dem Festland keinen Nachteil haben, sollen Sie in dieser Zeit das Radfahren lernen dürfen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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