Zoll bei Post- und Kuriersendungen: Welche Freigrenzen bestehen?
Letzte Aktualisierung am: 8. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wenn Schnäppchen aus dem Ausland teuer werden
Über das Internet können wir mit wenigen Klicks Waren aus der ganzen Welt bestellen und mithilfe der Post direkt an die Haustür liefern lassen. Ausgiebige Shoppingtouren im World Wide Web können unter Umständen aber schnell teurer werden als erwartet.
So fallen zum Beispiel bei Sendungen aus dem Ausland nicht selten hohe Versandkosten an. Darüber hinaus kann sich auch der Zoll für die Post interessieren. Denn nicht alle Produkte, die Sie bestellen können, dürfen Sie auch tatsächlich nach Deutschland einführen.
Doch welche Einfuhrbestimmungen müssen Sie beim Postweg beachten? Existiert eine Zollfreigrenze bei Post- bzw. Kuriersendungen? Und in welchen Fällen müssen Sie ggf. die Post beim Zoll abholen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zoll bei Post- und Kuriersendungen
Erfolgt die Zustellung von Sendungen aus Nicht-EU-Ländern beispielsweise per Deutsche Post oder DHL, prüft der Zoll den Warenwert und erhebt ggf. Gebühren. Eine Übersicht zu den Wertgrenzen finden Sie hier.
Innerhalb der EU erhebt der Zoll unabhängig vom Warenwert auf Postsendungen keine zusätzlichen Gebühren.
Ja, um herauszufinden, ob die Sendungen verbotene Waren enthalten, darf der Zoll die Post untersuchen und Pakete öffnen.
Wann erhebt der Zoll bei Post Gebühren?
Ob bei einer Sendung per Post Zollgebühren anfallen, hängt in erster Linie vom Standort des Absenders und dem Warenwert ab. So ist innerhalb der Europäischen Union versendete Post üblicherweise vom Zoll befreit. Dies gilt unabhängig vom Wert der Waren.
Anders sieht es hingegen bei Bestellungen aus sogenannten Drittländern aus. Denn in diesem Fall entscheiden die Kosten der Sendung, ob der Zoll für die Post noch zusätzliche Gebühren erhebt. Für die Einschätzung werden dabei grundsätzlich der Preis der Ware sowie das gezahlte Porto berücksichtig. Die Unterscheidung sieht dabei wie folgt aus:
Warenwert (Preis + Porto) | Einfuhrumsatzsteuer (7 bzw. 19 %) | Zoll (abhängig vom Zolltarif) |
---|---|---|
unter 150 Euro | ja | nein |
über 150 Euro | ja | ja |
Beläuft sich die nachträglich zu zahlende Steuer allerdings auf weniger als 1 Euro, verzichtet der Zoll bei der Post auf die Erhebung. Denn in einem solchen Fall rechnet sich der mit diesem Vorgang verbundene Aufwand nicht. Diese Grenze ist beim regulären Steuersatz von 19 Prozent bei rund 5 Euro und beim ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent bei etwa 14 Euro erreicht.
Übrigens! Bei privaten Geschenksendungen gelten grundsätzlich höhere Wertgrenzen. Bei diesen erhält der Absender für den Inhalt des Pakets keine Bezahlung. Keinerlei Abgaben fallen demnach bis zu einem Gesamtwert von 45 Euro an und Zollgebühren werden erst bei Sendungen über 700 Euro an.
Problematische Inhalte bei Postsendungen
Damit die Beamten beim Zoll feststellen können, ob Gebühren anfallen, ist der Absender dazu verpflichtet, außen am Paket Angaben zum Inhalt zu machen. Fehlt bei der Post eine entsprechende Zollinhaltserklärung, muss der Empfänger die fehlenden Unterlagen erbringen und das Paket beim Zoll abholen.
Der Zoll beschäftigt sich aber nicht nur mit dem Warenwert der Sendungen, sondern überprüft stichprobenartig auch, ob für den Inhalt ein Einfuhrverbot oder sonstige Beschränkungen gelten. So zieht der Zoll ggf. Post aus dem Verkehr, die Medikamente oder Lebensmittel enthält.
Außerdem ist die Einfuhr von gefälschten Markenprodukten über den Postweg untersagt, wenn der Absender diese gewerblich verkauft. Daher müssen Sie damit rechnen, dass die Zollbeamten auch einzelne Artikel beschlagnahmen. Darüber hinaus können die Markenhersteller ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen.
Sie möchten wissen, welche zusätzlichen Kosten bei Bestellungen aus dem Internet auf Sie zukommen? Für Sendungen aus Nicht-EU-Ländern können Sie die anfallenden Gebühren mithilfe der App „Zoll und Post“ ermitteln. Diese gibt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) heraus.
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Hallo ich möchte ein Handy im Wert von 79 Euro als Geschenk von Deutschland in die elfenbeinküste senden. Mir wurde gesagt das es 100 Euro kostet wenn mein Freund es in der elfenbeinküste abholen möchte. Ich kann mir nicht vorstellen das ,das seine Richtigkeit hat. Rechnung wird dem Handy beigelegt.
[personenbezogene bzw. -beziehbare Daten von der Redaktion entfernt]
danke
Hallo,
ich habe auch eine SMS bekommen bei der ich 2,99€ zahlen soll zu einer Paketnummer die ich nicht Zuordnen kann.
Ist die Adresse paket-postdeutsche.com eine Betrugsversuch oder der offizielle Weg?
Ich habe eine SMS bekommen mit einer mit der Aufforderung für eine Sendung aus der USA Zoll in Höhe von 2,99€ unter paket-postdeutsche.com zu zahlen. Auf der Sendung selbst war kein Vermerk über eine verzollung. Ist das ok oder ein Fake?
Hallo, ich hab ein Paket aus dem Ausland bestellt und der Zoll ist wesentlich höher als erwartet. Wenn ich das Paket nicht abhole und es zurückgeht, muss ich den Zoll dann trotzdem zahlen?
Liebe Grüße :)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein Geschenk einer Freundin aus Norwegen erhalten. Der DHL-Bote meinte ich solle 31€ für den Zoll bezahlen und hat es jetzt erstmal zu einer Poststation gebracht.
Nach oben stehender Information gehe ich davon aus, das max. 19% Steuern erhoben werden dürfen. Das entspräche ja einem Warenwert von ca. 163€.
Wie kann ich vorgehen, wenn ich belegen kann, dass der Wert geringer ist.
Ich mache mir Sorgen, dass wenn ich es einmal bezahlt habe, im Nachhinein nichts zurück bekomme.
Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Isabel H.
Hallo,
soviel ich weiß kann man Geschenksendungen in die UK mit einem Wert von 39 Pfund (45 Euro) pro Person gebührenfrei senden. Gilt nicht auch dieselbe Regelung für Geschenksendungen von der UK nach Deutschland? Im Artikel sind nur 45 Euro erwähnt– nicht pro Person.
Danke für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen,
Hallo! Ich habe ein Päckchen als Geschenk aus Japan bekommen. Aber es wurde verzollt und ich musste 5,27€ plus 6€ Pauschale bezahlen, obwohl der Wert des Päckchens nicht mehr als 45€ ist und es wurde ein CN22 formular drauf geklebt. Ich habe den Postverkäufer gefragt, warum? Aber er hatte keine Ahnung und sagte dass ich Einspruch machen kann. Meine Frage ist wie kann man das machen? Gibt es die Webseite, wo man Reklamieren machen kann?
Danke für Ihre Antwort
MfG,
Hallo Fenny,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Zollbehörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org