Menü

Zoll innerhalb der EU: Welche Bestimmungen gelten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Einheitliche Vorschriften für die Europäische Union

Zoll innerhalb der EU: Für Elektronik, Bekleidung oder Lebensmittel fallen in der Regel keine Gebühren an.
Zoll innerhalb der EU: Für Elektronik, Bekleidung oder Lebensmittel fallen in der Regel keine Gebühren an.

Am 25. März 1957 schlossen sich sechs Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen und schufen damit den Grundstein für die heutige Europäische Union (EU). Ein Staatenbund, der mittlerweile 28 Länder umfasst und unser Leben auf vielfältige Weise beeinflusst.

So bleiben uns zum Beispiel bei Reisen innerhalb der EU Visa und komplizierte Prozedere bei der Einreise erspart. Darüber hinaus profitieren wir auch beim Zoll von Sonderregelungen innerhalb der EU.

Doch welche Zollbestimmungen gelten innerhalb der EU? Fallen Gebühren an? Schreibt der Gesetzgeber für die Einfuhr von Waren Begrenzungen vor? Und können Sanktionen drohen, wenn gegen die Vorgaben vom Zoll innerhalb der EU verstoßen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Zoll innerhalb der EU

Fallen Zollgebühren innerhalb der EU an?

Nein, in der Regel erhebt der Zoll bei der Einfuhr innerhalb der EU keine Gebühren.

Gibt es Vorgaben vom Zoll innerhalb der EU?

Ja, es gelten zum Beispiel Grenzwerte für die private Wareneinfuhr. Entsprechende Reisefreimengen sind unter anderem für Alkohol, Tabak und Kaffee definiert.

Findet eine Zollkontrolle für Pakete innerhalb der EU statt?

Grundsätzlich dürfen auch innerhalb der EU Postsendungen vom Zoll kontrolliert werden. Eine Öffnung des Paketes ist unter anderem erlaubt, um zu überprüfen, ob die Sendung verbotene Waren enthält.

Verzollung innerhalb der EU: Fallen Gebühren an?

Vorgaben vom Zoll zur Einfuhr: Lebensmittel können innerhalb der EU  problemlos mitgenommen werden.
Vorgaben vom Zoll zur Einfuhr: Lebensmittel können innerhalb der EU problemlos mitgenommen werden.

Wer aus seinem Urlaub in Spanien, Frankreich oder Polen Andenken, Kleidung oder Elektronik mit nach Deutschland bringt, muss in der Regel dafür keinerlei Gebühren zahlen. Denn durch die Zollunion ist die Einfuhr von Waren zum privaten Gebrauch zollfrei innerhalb der EU möglich.

Bis zu welcher Menge es sich um private Zwecke handelt, kann je nach Produkt variieren. Zur Orientierung wurden daher Grenzwerte festgelegt. Eine Freimenge definiert der Zoll innerhalb der EU unter anderem für folgende Waren:

  • Bargeld
  • Alkohol
  • Tabak
  • Kaffee

Eine Überschreitung der Reisefreimengen muss bei der Einreise angegeben werden. Wird dies versäumt, können die Beamten dies als Steuerhinterziehung werten. Für diese Straftat kann eine Geldstrafe oder Freiheits­strafe von bis zu 5 Jahren drohen. Unterlassen Reisende die Anmeldung von Bar­mitteln über 10.000 Euro, kann dies eine Geldstrafe von bis zu 1.000.000 € nach sich ziehen.

Bei einer gewerblichen Wareneinfuhr entfällt übrigens ebenfalls die zollamtliche Behandlung, sodass keine Zollpapiere notwendig sind. Da allerdings zwischen den Mitgliedsstaaten keine Harmonisierung der Mehrwertsteuer besteht, fällt statt einem Einfuhrzoll innerhalb der EU die Erwerbsteuer an. Diese entspricht der Höhe der deutschen Mehrwertsteuer.

Sonderregelungen beim Zoll: Innerhalb von Europa existieren Ausnahmen

Im Alltag werden Europa und die EU nicht selten gleichgestellt, allerdings sind nicht alle Länder des Kontinents auch Mitglieder des Staatenbundes. Darüber hinaus gibt es Staatsgebiete, die zu EU-Mitgliedsstaaten zählen, aber nicht unter das Zollgebiet der EU fallen. Für Urlauber, die aus einer solchen Region einreisen, gelten dann die Vorgaben für Reisen aus Drittländern. Das bedeutet, dass in einem solchen Fall prinzipiell auch innerhalb der EU Zoll anfallen kann.

Doch bei welchen Zielen kann Zoll innerhalb der EU erhoben werden? Einige Beispiele zeigt die nachfolgende Auflistung:

Bei Reisezielen, die nicht zum Steuergebiet gehören, kann ggf. auch Zoll in EU-Ländern erhoben werden.
Bei Reisezielen, die nicht zum Steuergebiet gehören, kann ggf. auch Zoll in EU-Ländern erhoben werden.
  • Aruba (Niederlande)
  • Curaçao (Niederlande)
  • Färöer-Inseln (Dänemark)
  • Grönland (Dänemark)
  • Helgoland (Deutschland)
  • Sint Maarten (Niederlande)

Darüber hinaus gibt es auch noch Gebiete, für die zwar die einheitlichen Regelungen zum Zoll in der EU gelten, die gleichzeitig aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern gehören. Bei der Einreise aus diesen Regionen gelten daher ebenfalls die Vorgaben für Drittländer. So erheben die Zollbeamten bei einer Überschreitung der Freigrenzen die Einfuhrumsatzsteuer bei diesen Reisezielen:

  • Åland (Finnland)
  • Guadeloupe (Frankreich)
  • Kanarischen Inseln (Spanien)
  • Martinique (Frankreich)
  • Réunion (Frankreich)
  • Saint-Martin (Frankreich)

Anhand der zuvor aufgeführten Beispiele zeigt sich also, dass der Zoll ggf. auch innerhalb der EU Gebühren erheben kann. Reisende sollten sich daher im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen und Reisefreimengen informieren.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (63 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Zoll innerhalb der EU: Welche Bestimmungen gelten?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

2 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Viola G
    Am 19. Februar 2024 um 1:14

    Guten Tag,
    Ich habe ein Wohnmobil aus Lithauen gekauft, welches mir der Verkäufer nach Deutschland bringen wird.
    Fallen dabei Zollgebührem an?
    Freundliche Grüsse
    Viola G

  2. Krenn
    Am 1. August 2023 um 11:06

    Hallo,
    ich erledige meinen Umzug von Frankreich nach Österreich privat
    mit einem Kleintransporter. Es werden ausschliesslich Wohn-
    gegenstände in Kartons transportiert, ca. 12m3 – 1000kg.
    Muss hierfür etwas deklariert werden?
    Gruss
    M. Krenn

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben