Zoll innerhalb der EU: Welche Bestimmungen gelten?
Letzte Aktualisierung am: 5. September 2024
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Einheitliche Vorschriften für die Europäische Union
Am 25. März 1957 schlossen sich sechs Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen und schufen damit den Grundstein für die heutige Europäische Union (EU). Ein Staatenbund, der mittlerweile 28 Länder umfasst und unser Leben auf vielfältige Weise beeinflusst.
So bleiben uns zum Beispiel bei Reisen innerhalb der EU Visa und komplizierte Prozedere bei der Einreise erspart. Darüber hinaus profitieren wir auch beim Zoll von Sonderregelungen innerhalb der EU.
Doch welche Zollbestimmungen gelten innerhalb der EU? Fallen Gebühren an? Schreibt der Gesetzgeber für die Einfuhr von Waren Begrenzungen vor? Und können Sanktionen drohen, wenn gegen die Vorgaben vom Zoll innerhalb der EU verstoßen wird? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Zoll innerhalb der EU
Nein, in der Regel erhebt der Zoll bei der Einfuhr innerhalb der EU keine Gebühren.
Ja, es gelten zum Beispiel Grenzwerte für die private Wareneinfuhr. Entsprechende Reisefreimengen sind unter anderem für Alkohol, Tabak und Kaffee definiert.
Grundsätzlich dürfen auch innerhalb der EU Postsendungen vom Zoll kontrolliert werden. Eine Öffnung des Paketes ist unter anderem erlaubt, um zu überprüfen, ob die Sendung verbotene Waren enthält.
Verzollung innerhalb der EU: Fallen Gebühren an?
Wer aus seinem Urlaub in Spanien, Frankreich oder Polen Andenken, Kleidung oder Elektronik mit nach Deutschland bringt, muss in der Regel dafür keinerlei Gebühren zahlen. Denn durch die Zollunion ist die Einfuhr von Waren zum privaten Gebrauch zollfrei innerhalb der EU möglich.
Bis zu welcher Menge es sich um private Zwecke handelt, kann je nach Produkt variieren. Zur Orientierung wurden daher Grenzwerte festgelegt. Eine Freimenge definiert der Zoll innerhalb der EU unter anderem für folgende Waren:
- Bargeld
- Alkohol
- Tabak
- Kaffee
Eine Überschreitung der Reisefreimengen muss bei der Einreise angegeben werden. Wird dies versäumt, können die Beamten dies als Steuerhinterziehung werten. Für diese Straftat kann eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren drohen. Unterlassen Reisende die Anmeldung von Barmitteln über 10.000 Euro, kann dies eine Geldstrafe von bis zu 1.000.000 € nach sich ziehen.
Bei einer gewerblichen Wareneinfuhr entfällt übrigens ebenfalls die zollamtliche Behandlung, sodass keine Zollpapiere notwendig sind. Da allerdings zwischen den Mitgliedsstaaten keine Harmonisierung der Mehrwertsteuer besteht, fällt statt einem Einfuhrzoll innerhalb der EU die Erwerbsteuer an. Diese entspricht der Höhe der deutschen Mehrwertsteuer.
Sonderregelungen beim Zoll: Innerhalb von Europa existieren Ausnahmen
Im Alltag werden Europa und die EU nicht selten gleichgestellt, allerdings sind nicht alle Länder des Kontinents auch Mitglieder des Staatenbundes. Darüber hinaus gibt es Staatsgebiete, die zu EU-Mitgliedsstaaten zählen, aber nicht unter das Zollgebiet der EU fallen. Für Urlauber, die aus einer solchen Region einreisen, gelten dann die Vorgaben für Reisen aus Drittländern. Das bedeutet, dass in einem solchen Fall prinzipiell auch innerhalb der EU Zoll anfallen kann.
Doch bei welchen Zielen kann Zoll innerhalb der EU erhoben werden? Einige Beispiele zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Aruba (Niederlande)
- Curaçao (Niederlande)
- Färöer-Inseln (Dänemark)
- Grönland (Dänemark)
- Helgoland (Deutschland)
- Sint Maarten (Niederlande)
Darüber hinaus gibt es auch noch Gebiete, für die zwar die einheitlichen Regelungen zum Zoll in der EU gelten, die gleichzeitig aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern gehören. Bei der Einreise aus diesen Regionen gelten daher ebenfalls die Vorgaben für Drittländer. So erheben die Zollbeamten bei einer Überschreitung der Freigrenzen die Einfuhrumsatzsteuer bei diesen Reisezielen:
- Åland (Finnland)
- Guadeloupe (Frankreich)
- Kanarischen Inseln (Spanien)
- Martinique (Frankreich)
- Réunion (Frankreich)
- Saint-Martin (Frankreich)
Anhand der zuvor aufgeführten Beispiele zeigt sich also, dass der Zoll ggf. auch innerhalb der EU Gebühren erheben kann. Reisende sollten sich daher im Vorfeld über die geltenden Bestimmungen und Reisefreimengen informieren.
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Ich möchte mein Kfz. , welches in Deutschland zugelassen und versichert ist, auf den Namen meiner Freundin in Ungarn zulassen und versichern. Ist dies möglich und welche Kosten – wie Zoo usw. – entstehen?
darf ich den Mororradhelm bei der Fahrt mit dem Auto nach Russland mitnehmen?
Guten Tag,
Ich habe ein Wohnmobil aus Lithauen gekauft, welches mir der Verkäufer nach Deutschland bringen wird.
Fallen dabei Zollgebührem an?
Freundliche Grüsse
Viola G
Hallo,
ich erledige meinen Umzug von Frankreich nach Österreich privat
mit einem Kleintransporter. Es werden ausschliesslich Wohn-
gegenstände in Kartons transportiert, ca. 12m3 – 1000kg.
Muss hierfür etwas deklariert werden?
Gruss
M. Krenn