Reisefreimengen: Welche Vorgaben gilt es zu beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 11. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Reisefreimengen aus EU-Ländern

ProduktFreimenge bei EU-Staaten
Tabakwaren
Zigaretten800 Stück
Zigarillos400 Stück
Zigarren200 Stück
Rauchtabak1 Kilogramm
Alkohol
Bier110 Liter
Schaumwein60 Liter
Zwischenerzeugnisse20 Liter
Spirituosen10 Liter
Alkoholische Mixgetränke10 Liter
Sonstige Waren
Kaffee10 Kilogramm
Kaffeehaltige Waren10 Kilogramm

Reisefreimengen aus Nicht-EU-Ländern

Diese Freimengen gelten auch für die private Wareneinfuhr von der Insel Helgoland und aus steuerlichen Sondergebieten.

ProduktFreimenge bei Nicht-EU-Staaten
Tabakwaren
Achtung! Sie dürfen nur eines der untenstehenden Tabak-Produkte in der angegebenen Menge einführen oder eine anteilige Zusammenstellung der Waren. Der Einführer muss außerdem mindestens 17 Jahre alt sein.
Zigaretten200 Stück
Zigarillos100 Stück
Zigarren50 Stück
Rauchtabak250 Gramm
Alkohol
Achtung! Sie dürfen nur eines der untenstehenden alkoholischen Produkte in der angegebenen Menge einführen oder eine anteilige Zusammenstellung der Waren. Der Einführer muss außerdem mindestens 17 Jahre alt sein.
Bier16 Liter
Wein4 Liter
Spirituosen (bis max. 22 Vol. %)2 Liter
Spirituosen (mehr als 22 Vol. %)1 Liter
Arzneimittelnur persönlicher Bedarf
Andere Waren
bei Flug- oder SeereisenWaren bis 430 Euro
bei anderen ReiseformenWaren bis 300 Euro
Reisende unter 15 JahreWaren bis 175 Euro

Sanktionen für überschrittene Reisefreimengen

VerstoßSanktionenRechts­grund­lage
Steuer- bzw. Zoll­hinter­ziehungGeldstrafe oder Freiheits­strafe bis 5 Jahre§ 370 Abs. 1 AO

Was darf alles in den Koffer?

Welche Reisefreimengen gilt es im Urlaub zu beachten?
Welche Reisefreimengen gilt es im Urlaub zu beachten?

Aus einem Urlaub nehmen wir in der Regel nicht nur Erinnerungen, sondern auch allerhand Souvenirs mit. Dazu kann zum Beispiel auch die eine oder andere Flasche Wein zählen, die Reisende besonders gerne im Strandrestaurant getrunken haben oder sonstige landestypische Spezialitäten.

Bevor der Koffer allerdings mit verschiedensten Spirituosen, Tabakwaren und Markenkleidung gefüllt wird, sollten sich Urlauber über die geltenden Einfuhrbestimmungen und Reisefreimengen informieren. Denn bei Verstößen kann Ärger mit dem Zoll drohen.

Doch für welche Waren wird die Einhaltung der Reisefreimenge durch den Zoll überprüft? Unterscheiden sich die Reisefreimengen aus EU-Ländern gegenüber anderen Staaten der Welt? Und drohen bei einem Verstoß gegen die vorgegebenen Mengen Sanktionen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Reisefreimengen

Was sind Reisefreimengen?

Hierbei handelt es sich um Begrenzungen für die Einfuhr von Waren. Die Einhaltung der Vorgaben überprüft der Zoll.

Schreibt der Zoll konkrete Reisefreimengen innerhalb der EU vor?

Innerhalb der EU können Privatpersonen prinzipiell so viel einkaufen wie sie wollen, denn eine Begrenzung des Warenwertes gibt es zwischen den Staaten nicht. Allerdings schreibt der Gesetzgeber für die Einfuhr von Tabakwaren, Alkohol und Kaffee eine Reisefreimenge innerhalb der EU vor. Eine Übersicht zu den Richtmengen liefert diese Tabelle.

Welche Vorschriften gelten außerhalb der EU bei den Reisefreimengen?

International gelten in der Regel geringere Grenzen für die Einfuhr von Waren und Genussmitteln als innerhalb der EU. Die wichtigsten Informationen, um Ärger mit dem Zoll wegen der Reisefreimengen aus den USA, der Türkei oder einem anderen Staat außerhalb der EU zu vermeiden, finden Sie hier.

Welche Reisefreimengen gelten in der EU?

Europäische Reisefreimengen: Für Österreich, Tschechien, Dänemark und die anderen EU-Staaten ist der Warenwert nicht begrenzt.
Europäische Reisefreimengen: Für Österreich, Tschechien, Dänemark und die anderen EU-Staaten ist der Warenwert nicht begrenzt.

Die Staaten der EU bilden gemeinsam eine Zollunion, weshalb es grundsätzlich erlaubt ist, Waren zum privaten Gebrauch ohne Abgaben nach Deutschland einzuführen. Eine Beschränkung des Warenwertes gibt es dabei nicht.

Um sicherzustellen, dass die jeweiligen Mitbringsel aber auch tatsächlich für private Zwecke gedacht sind, besteht allerdings die Möglichkeit, die Einfuhr zu begrenzen. Somit gilt auch innerhalb der EU für einige Waren eine Richt- bzw. Reisefreimenge für Deutschland. Dabei handelt es sich vor allem um Alkohol, Tabak und weitere Genussmittel.

Nicht für alle alkoholischen Getränke gelten Grenzwerte. So können Sie ohne die Berücksichtigung der Reisefreimengen aus Griechenland, Kroatien, Italien oder Frankreich unbegrenzte Mengen an Wein nach Deutschland mitbringen.

Aufgrund der hohen Freimengen kann sich zum Beispiel ein Besuch auf dem Polenmarkt durchaus lohnen, allerdings gilt es beim Kauf von Tabakwaren Besonderheiten zu beachten. So dürfen Sie unabhängig von den Reisefreimengen in Polen nur legal gehandelte Zigaretten erwerben. Dieses verfügen unter anderem über ein Steuerzeichen und die vorgeschriebenen Gesundheitshinweise.

Wichtig! Auch wenn die Schweiz im Zentrum des europäischen Kontinents liegt, ist der Staat kein Mitglied der EU. Aus diesem Grund richtet sich die Reisefreimenge bei der Schweiz nach den internationalen Vorschriften.

Freimengen bei Reisen außerhalb der EU

Internationale Reisefreimengen: Aus den USA nach Deutschland reisende Personen müssen sich beim Einkauf ggf. einschränken.
Internationale Reisefreimengen: Aus den USA nach Deutschland reisende Personen müssen sich beim Einkauf ggf. einschränken.

Reisen in fremde Länder laden nicht selten zu Einkäufen ein. Allerdings dürfen Sie Waren – auch wenn diese ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gedacht sind – aus Staaten außerhalb der EU nicht unbegrenzt einführen, denn meist gelten Reisefreimengen. Aus der Türkei, Ägypten, Marokko oder einem anderen Nicht-EU-Staaten dürfen Personen die mindestens 17 Jahre alt sind, folgende Tabakwaren mitbringen:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung verschiedener
    Tabakwaren

Begrenzungen gelten ebenfalls bei alkoholischen Getränken, hierbei ist insbesondere der Alkoholgehalt ausschlaggebend. Dabei wird unterschieden, ob dieser mehr oder weniger als 22 Volumenprozent beträgt.

So liegt die Reisefreimenge für aus Japan stammenden Sake, der in der Regel über einen Alkoholgehalt von 15 Prozent verfügt, bei 2 Litern. Wohingegen gemäß den geltenden Reisefreimengen aus Russland nur 1 Liter des landestypischen Wodkas (40 % Vol.) eingeführt werden darf. Urlauber müssen sich allerdings entscheiden oder eine anteilige Zusammenstellung mitbringen. Zusätzlich dazu sind noch 4 Liter nicht schäumenden Wein und 16 Liter Bier zulässig.

Verbringen Sie Ihren Urlaub mit ausschweifenden Shoppingtouren, kann dies unter Umständen zu Problemen mit dem Zoll führen, denn auch für die Einfuhr von sonstigen Waren gilt außerhalb der EU eine Reisefreimenge. In den USA sollten Sie daher beispielsweise Ihren Einkauf auf einen Warenwert von 430 Euro begrenzen. Dieser Grenzwert gilt für Personen, die über 15 Jahre alt sind und mithilfe eines Flugzeuges oder Schiffes einreisen. Bei Fahrten mit der Bahn oder dem Auto reduzieren sich die Reisefreimengen auf 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren belaufen sich diese auf 175 Euro.

Werden die Reisefreimengen überschritten, müssen Urlauber Einfuhrabgaben entrichten. Um die Höhe der Abgaben ermitteln zu können, sollten Sie Kaufbelege aufbewahren. Sind diese nicht vorhanden, schätzen die Beamten den Wert.

Steuerliche Sondergebiete: Reisefreimengen wie aus Nicht-EU-Ländern

Für diese Regionen gelten Sonderregelungen. Zwar gehören sie zu EU-Ländern, jedoch nicht zum Zollgebiet der EU. Wenn Sie aus diesen Regionen zurückkehren, gelten daher die gleichen Reisefreimengen wie aus einem Land außerhalb der EU.

  • Deutschland: Büsingen (Baden-Württemberg), Helgoland (Schleswig-Holstein)
  • Autonome Regionen Dänemarks: Färöer-Inseln, Grönland
  • Frankreich: Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Saint-Barthélemy, Saint Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Wallis und Futuna
  • Großbritannien: Gibraltar
  • Italien: Livigno, Campione d’Italia, italienischer Teil des Luganer Sees (zwischen Porto Ceresio und Ponte Tresa)
  • Niederlande: Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, Sint Eustatius, Sint Maarten
  • Spanien: Ceuta, Melilla
  • Zypern: Nördlicher türkischer Teil, in dem die zypriotische Regierung keine Kontrolle ausübt

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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