Zollhinterziehung: Welche Strafe droht dafür?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 10. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Bußgeldkatalog Zollhinterziehung

Verstoß Sanktion
leicht­fertige Steuer­ver­kürzung
Bußgeld von bis zu 50.000 Euro
Zoll­hinter­zieh­ung Geld­strafe oder Freiheits­strafe von bis zu 5 Jahren
… in einem beson­ders schwe­ren FallFreiheits­strafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren

Wenn Abgaben und Gebühren umgangen werden

Wann sind Sanktionen wegen Zollhinterziehung möglich?
Wann sind Sanktionen wegen Zollhinterziehung möglich?

Beim grenzüberschreitenden Handel mit Waren gilt es allerhand Vorschriften zu beachten. So schreibt der Gesetzgeber verschiedene Einfuhrbestimmungen vor, laut denen der Absender zum Beispiel Angaben zum Inhalt und dem Wert einer Sendung machen muss. Entsprechen die angegebenen Informationen nicht der Wahrheit, kann dies die fälligen Abgaben – wie mögliche Zollgebühren sowie die Einfuhrumsatzsteuer – beeinflussen und zu finanziellen Vorteilen führen. Juristen werten dies dann unter Umständen als Zollhinterziehung.

Doch welche Merkmale müssen vorliegen, damit dieser Tatbestand vorliegt? Wird zwischen schweren und weniger schweren Verstößen unterschieden? Mit was für einer Strafe müssen Personen rechnen, die eine Zollhinterziehung begehen? Und gibt es eine Möglichkeit, eine Strafbefreiung zu erwirken? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Zollhinterziehung

Wann liegt der Tatbestand der Zollhinterziehung vor?

Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Vermeidung von Einfuhrabgaben handeln. Weitere Informationen haben wir hier zusammengefasst.

Worin unterscheiden sich Zoll- und Steuerhinterziehung?

Gemäß der Abgabenordnung (AO) sind die vom Zoll erhobenen Einfuhr- und Ausfuhrabgaben wie Steuern zu behandeln. Somit findet der gleiche Tatbestand Anwendung.

Was droht für das Hinterziehen von Zollgebühren?

Ob ein solcher Verstoß als Straftat oder Ordnungswidrigkeit gewertet wird, hängt grundsätzlich von den Umständen der Tat ab. Dabei spielen Aspekte wie Vorsatz und Bereicherungsabsichten eine entscheidende Rolle. Mehr zu den möglichen Sanktionen erfahren Sie hier.

Was ist Zollhinterziehung?

Welches Strafmaß für eine Zollhinterziehung droht, ergibt aus der Abgabenverordnung.
Welches Strafmaß für eine Zollhinterziehung droht, ergibt sich aus der Abgabenverordnung.

Versuchen Privatpersonen oder Unternehmen widerrechtlich eine Reduzierung oder Vermeidung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben zu erzielen, kann der Tatbestand der Zollhinterziehung vorliegen. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um eine Zollstraftat, die der Steuerhinterziehung gleichgestellt ist. Denn in § 3 Abs. 3 Abgabenordnung (AO) heißt es wie folgt:

Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes.

Da der Gesetzgeber Steuer- und Zollverstöße gleichsetzt, ergeben sich die Kriterien für eine Zollhinterziehung aus § 370 AO zur Steuerhinterziehung. So zeichnet sich dieser Tatbestand insbesondere dadurch aus, dass gegenüber Finanzbehörden oder etwa der Zollverwaltung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden. Eine Ahndung ist zudem auch möglich, wenn die verantwortlichen Personen Informationen verschweigen, obwohl sie zu einer Meldung verpflichtet sind.

Ziel dieser Maßnahmen ist dabei die Verkürzung möglicher Zollabgaben bzw. das Erlangen von nicht gerechtfertigten Zollvorteilen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Vergünstigungen oder höhere Freigrenzen handeln, die aufgrund falscher Angaben zu Unrecht gewährt werden.

Darüber hinaus sieht das Gesetz auch den Tatbestand der besonders schweren Steuer- bzw. Zollhinterziehung vor. Merkmale hierfür sind unter anderem Steuerverkürzungen oder -vorteile in einem großen Ausmaß sowie die Beteiligung eines Amtsträgers an der Tat. Auch eine bandenmäßige Organisation kann entsprechend härtere Sanktionen zur Folge haben.

Beispiele für die Hinterziehung von Zollabgaben

Wählen Sie am Flughafen den falschen Kanal, kann dies eine Zollhinterziehung sein.
Wählen Sie am Flughafen den falschen Kanal, kann dies eine Zollhinterziehung sein.

Nachdem wir die vom Gesetzgeber definierten Kriterien für eine Zollhinterziehung betrachtet haben, stellt sich natürlich die Frage, was sich dahinter in der Praxis verbirgt. Grundsätzlich gilt es festzuhalten, dass es zahlreiche Möglichkeiten gibt, um Zollabgaben widerrechtlich zu vermeiden oder zu reduzieren. Da wir nicht auf alle Optionen eingehen können, dienen die nachfolgenden Beispiele vor allem der Veranschaulichung.

Über das Internet können wir Ware auf der ganzen Welt erstehen und bequem zu uns nach Hause schicken lassen. Wer dabei Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer vermeiden will, muss aber die geltenden Wertgrenzen beachten. Da diese mit Versand bei nur 22 Euro liegt, werden entsprechende Päckchen gerne auch als Geschenksendung deklariert, denn bei dieser kann der Gesamtwert der Sendung bis zu 45 Euro betragen, ohne dass Abgaben zu zahlen sind. Allerdings dürfen Geschenke nur zwischen Privatpersonen und ohne eine Gegenleistung/Bezahlung erfolgen. Wer also fälschlicherweise gewerbliche Sendungen als Geschenk deklariert, begeht eine Zollhinterziehung. Mit Sanktionen müsste ggf. der Absender rechnen.

Gleiches gilt auch, wenn bei der Zollinhaltserklärung auf einem Paket falsche Angaben gemacht werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um einen zu geringen Warenwert oder eine falsche Zolltarifnummer handeln, für die ein günstigerer Zollsatz gilt. So ist zum Beispiel für rohe Federn ein geringerer Zollsatz vorgesehen als für gereinigte Bettfedern.

Um Einfuhrabgaben zu sparen, können sich Unternehmen auch dazu entschließen, das Ursprungsland der Sendung zu verschleiern. Keine Seltenheit ist zudem das Verstecken von nicht angemeldeten Waren in Containern bzw. die Angabe von geringeren Stückzahlen.

Zollhinterziehung muss aber nicht immer auf dem Postweg oder beim gewerblichen Warentransport erfolgen. Denn grundsätzlich liegt dieser Tatbestand ebenfalls vor, wenn Urlauber am Flughafen den grünen Kanal wählen, obwohl sich in ihrem Koffer Waren befinden, die die gesetzlichen Freimengen überschreiten. Dieser Schmuggel wird nicht selten als Kavaliersdelikt angesehen.

Zollhinterziehung: Welche Strafe droht dafür?

Was für eine Zollhinterziehung droht, hängt von den Umständen der Tat ab.
Was für eine Zollhinterziehung droht, hängt von den Umständen der Tat ab.

Wer bei der Zollhinterziehung erwischt wird, muss mit Sanktionen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, hängt vor allem von den individuellen Umständen der Tat ab. Denn auch wenn es sich bei der Hinterziehung von Zollabgaben grundsätzlich um eine Straftat gemäß AO handelt, kann die Tat unter bestimmten Umständen auch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

In diesem Fall ist allerdings nicht weiter von einer Zollhinterziehung die Rede, sondern Juristen sprechen gemäß § 378 AO von einer sogenannten leichtfertigen Steuer- bzw. Zollverkürzung. Diese kann vorliegen, wenn grob fahrlässig gehandelt wird. Der Täter kürzt die Abgaben dabei nicht bewusst, allerdings ist ihm klar, dass sein Vorgehen nicht korrekt ist. Für diese Ordnungswidrigkeit kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.

Handelten die verantwortlichen Personen hingegen vorsätzlich, bewerten die zuständigen Behörden den Verstoß in der Regel als Straftat. Der Täter hat die Zollhinterziehung somit bewusst begangen, um sich zu bereichern. Der Gesetzgeber sieht dafür eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Gilt der Verstoß als besonders schwer, erhöht sich das Strafmaß. In diesem Fall kommt nur noch eine Freiheitsstrafe in Betracht, die mindestens sechs Monate und maximal zehn Jahre andauert.

Wer der Strafe wegen einer Zollhinterziehung entgehen möchte, kann dies mithilfe einer sogenannten strafbefreienden Selbstanzeige tun. Diese muss allerdings vollständig sein und darf keine formalen Fehler enthalten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen fachkundigen Anwalt für Zollrecht zu konsultieren und mit diesem die verschiedenen Optionen zu besprechen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (55 Bewertungen, Durchschnitt: 4,35 von 5)
Loading ratings...Loading...
Das könnte Sie auch interessieren: