Die Zollfahndung ist quasi die „Kriminalpolizei des Zolls“. Sie ermittelt wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Bereich Steuer- und Zollrecht und bekämpft den Schmuggel von Drogen, Tieren, Pflanzen und Waffen.
Bekämpft die Zollfahndung auch Schwarzarbeit?
Nein, dafür ist die sogenannte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig, die jedoch ebenfalls dem Zoll untergliedert ist. Sie hat weniger Befugnisse als die Zollfahndung, kann einem Arbeitgeber aber dennoch Unannehmlichkeiten bereiten, wenn diese z. B. die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften nicht einhalten. Die FKS arbeitet auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG).
Wie ist die Zollfahndung strukturiert und organisiert?
Der Zollfahndungsdienst ist dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt. Er gehört zur Bundeszollverwaltung und setzt sich aus dem Zollkriminaldienst und den Zollfahndungsämtern zusammen.
Steuersündern und Schmugglern auf der Spur
Nanny, der Spürhund des Hauptzollamts Bremen hatte am 10.11.2019 bei einer Routinekontrolle auf einem Rastplatz an der A1 insgesamt 10 kg Amphetamine, 8 kg Haschisch und Streckmittel im Kofferraum eines polnischen Autofahrers erschnüffelt. Der Beschuldigte landete daraufhin in Untersuchungshaft und das zuständige Zollfahndungsamt in Hannover ermittelt nun weiter.
Das ist nur ein Beispiel aus dem Arbeitsalltag der Zollfahndung. Es macht deutlich, dass deren Fahnder nicht nur die europäischen Außengrenzen kontrollieren, sondern z. B. auch den innereuropäischen Rauschgiftschmuggel aufs Korn nehmen. Was dieser Bereich vom Zoll noch alles macht, schauen wir uns im Folgenden etwas genauer an.
Zollfahnder – die „Kripo“ des Zolls und ihre Aufgaben
Nicht immer sind es Kriminalbeamte, die wegen Straftaten ermitteln, Beweise sichern und versuchen, den Täter dingfest zu machen. In bestimmten Bereichen der Kriminalität ist das die Aufgabe der Zollfahndung und ihrer Beamten. Ihr Aufgabenfeld ist breit gefächert.
Zollfahnder ermitteln unter anderem wegen:
unerlaubte Einfuhr von Waffen und illegale Ausfuhr von Kriegswaffen
Rauschgiftschmuggel
Schmuggel von geschützten Tieren und Pflanzen
Geldwäsche
Umgehung von Antidumping-Zöllen
Dabei bewegen sich die Beamten der Zollfahndung häufig im Bereich der schweren bzw. organisierten Kriminalität.
Dienst nach Vorschrift: Die Mittel heiligen nicht den Zweck
Während sich organisierte Banden an überhaupt keine Regeln halten, müssen die Mitarbeiter vom Zoll bestimmte Gesetze und Vorschriften beachten und dürfen nicht frei ermitteln, wie es ihnen gerade in den Kram passt. Zu diesen „Spielregeln“ gehören vor allem die Strafprozessordnung (StPO) und das Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG).
Die StPO regelt genau, wie ein Strafverfahren durchzuführen ist, welche Ermittlungsmethoden erlaubt sind und welche nicht. Sie legt auch die Rechte und Pflichten der Beschuldigten, Zeugen, der Ermittler und damit auch für den Zoll fest.
Das ZFdG schreibt vor, wie der Zollfahndungsdienst organisiert ist. Außerdem beinhaltet dieses Gesetz die Befugnisse und Aufgaben des Zollkriminalamts und der Zollfahndungsämter.
Weil wir in einem Rechtsstaat leben, sind die Befugnisse der Zollfahndung beschränkt. Auch ihre Beamten müssen sich an das Post- und Fernmeldegeheimnis halten. Dessen Aufhebung ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Auch eine 24-stündige Observierung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und auch nur dann, wenn der Verdacht einer schweren Straftat oder eines Verstoßes gegen Außenwirtschaftsrecht vorliegt.
StPO und ZFdG sind aber bei weitem noch nicht alle Vorschriften, welche im Rahmen der Zollfahndung eine Rolle spielen. Maßgeblich sind auch der Zollkodex der Union, das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung.
Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.