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Droht Zoll bei einer Internetbestellung?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Internet: Eine Bestellung aus dem Ausland kann beim Zoll landen

Zoll: Eine Internetbestllung aus den USA oder China kann durch Einfuhrabgaben teuer werden.
Zoll: Eine Internetbestllung aus den USA oder China kann durch Einfuhrabgaben teuer werden.

Online-Shopping gehört für viele heute zum Alltag, so auch Bestellungen aus dem Ausland. Kommen die bestellten Waren dann aus einem Staat außerhalb der EU, kann das zusätzliche Steuerzahlungen mit sich bringen. Oft wird der Fakt, dass eventuell Abgaben beim Zoll auch für Internetbestellungen zu beachten sind, ignoriert. So ist es durchaus möglich, dass ein vermeintliches Schnäppchen aus den USA oder China im Endeffekt sehr viel teurer wird.

Beim Online-Shopping ist es daher immer angebracht, etwas genauer hinzusehen und bestimmte Informationen bei der Entscheidung für einen Artikel zu beachten. Wann bei einer Internetbestellung der Zoll überhaupt eine Rolle spielt, was dann für die Berechnung der Abgaben wichtig ist und wie diese Kosten zu entrichten sind, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.

FAQ: Zoll bei einer Internetbestellung

Sind bei jeder Internetbestellung Einfuhrabgaben zu entrichten?

Nein. Für Abgaben an den Zoll im Rahmen der Einfuhrbestimmungen spielen das Herkunftsland und der Warenwert eine entscheidende Rolle. Für Bestellungen innerhalb der EU-Zollunion fallen keine Abgaben an.

Ab welchem Warenwert fallen Einfuhrabgaben an?

Für Waren aus Drittländern fällt die Einfuhrumsatzsteuer an. Ab 150 Euro spielen Zolltarife eine Rolle. Mehr dazu erläutert der Ratgeber hier.

Wer muss die Abgaben zahlen?

Der Zollschuldner ist bei einer Internetbestellung immer der Besteller der Ware. Die Abgaben sind also vom Empfänger zu entrichten. Wie das erfolgen kann, lesen Sie hier.

Zoll bei einer Internetbestellung: Wie werden die Abgaben berechnet?

Wann und in welchem Maße bei einer Online-Bestellung der Zoll zu beachten ist, hängt von bestimmten Faktoren ab. Innerhalb der Europäischen Union fallen keine Zölle auf Waren an. Ob bei gewerblichen Bestellungen eventuell andere Steuern anfallen, müssen Unternehmen abklären. Anders sieht das bei Bestellungen aus Drittstaaten außerhalb der EU bzw. der europäischen Zollunion aus. Hier sind Zolltarife und auch Einfuhrumsatzsteuern zu beachten. Besteht ein Abkommen zwischen der EU und dem Staat, können Zölle für verschiedene Waren auch wegfallen.

Internetbestellung: Der Zoll kann Pakete bis zur Zahlung der fälligen Abgaben einbehalten.
Internetbestellung: Der Zoll kann Pakete bis zur Zahlung der fälligen Abgaben einbehalten.

Wichtig in diesem Zusammenhang sind neben dem Herkunftsland auch die Art der Sendung und der Warenwert der Bestellung. Hier sind Wertgrenzen festgelegt, welche definieren, wann Abgaben an den Zoll bei einer Internetbestellung zu leisten sind und wie hoch diese ausfallen. Die zu beachtenden Grenzen gelten sowohl im gewerblichen Bereich als auch für Privatpersonen.

Die Einfuhrabgaben werden maßgeblich anhand des Warenwertes ermittelt. Wichtig ist, dass Portokosten nicht herausfallern. Liegt zum Beispiel der Wert der Bestellung bei 80 Euro und die Versandkosten bei 10 Euro, dann wird der Betrag, welcher der Berechnung als Grundlage dient, mit 90 Euro beziffert. Hier ist dann der Zoll für die Internetbestellung zusätzlich zu zahlen.

Nicht vergessen sollten Online-Shopper, dass auch Verbrauchersteuern für bestimmte Produkte anfallen. Das ist beispielsweise bei alkoholischen Produkten, Kaffee und kaffeehaltigen Güter und Tabakwaren der Fall. Diese Steuern fallen unabhängig vom Wert der Waren an.

Als Verbrauchersteuern gelten beispielsweise folgende:

  • Tabaksteuer
  • Alkoholsteuer
  • Alkopopsteuer
  • Biersteuer
  • Schaumweinsteuer
  • Kaffeesteuer
  • Zwischenerzeugnissteuer
  • Energiesteuer

Ab welchem Warenwert ist mit Zoll für die Internetbestellung zu rechnen?

Lange Zeit galt, dass Einfuhrabgaben erst anfielen, wenn der Warenwert größer als 22 Euro war. Ausgenommen von der Regelung waren allerdings die zuvor genannten Produkte, für die auch zusätzliche Verbrauchersteuer anfallen. Darüber hinaus sind Parfums und Eau de Toilette ebenfalls ausgeschlossen.

Ob geplantes Geschenk oder nicht: Eine Online-Bestellung wird vom Zoll behandelt.
Ob geplantes Geschenk oder nicht: Eine Online-Bestellung wird vom Zoll behandelt.

Wichtig! Seit dem 1. Juli 2021 ist allerdings die Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer entfallen. Erhoben daher alle Abgaben, die sich auf mindestens 1 Euro belaufen. Beim regulären Steuersatz von 19 Prozent ist dies bei etwa 5 Euro und beim ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent bei rund 14 Euro der Fall.

Bei einem Warenwert von unter 150 Euro, fallen keine Abgaben für den Zoll bei dieser Internetbestellung an. Die Besteller müssen demnach nur die Einfuhrumsatzsteuer entrichten.

Übersteigt der Warenwert 150 Euro, greifen Zolltarife, sodass Behörden die Einfuhrabgaben anhand dieser sowie aufgrund der Einfuhrumsatzsteuer errechnen. Wichtig ist hier, dass die Abgaben beim Zoll für eine solche Internetbestellung einzeln berechnet werden. So sind der eigentliche Zoll, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die eventuelle Verbrauchersteuer zu berücksichtigen.

Was am Ende tatsächlich an Einfuhrabgaben zu zahlen ist, richtet sich nicht nur nach dem sogenannten Zollwert (Warenwert, Zölle nach Tarif, Steuern), sondern auch nach der Art bzw. der Beschaffenheit der bestellten Güter. Darüber hinaus ziehen die Behörden sowohl den entsprechenden Zolltarif der EU als auch nationale Steuerbestimmungen zu den Abgabensätzen zur Berechnung heran.

Zahlung vom Zoll bei einer Internetbestellung

Übernimmt der Postdienstleister die Zollanmeldung, kann es sein, dass die Kosten vorgestreckt und er diese dann bei der Auslieferung verlangt. Empfänger können Postdienstleister allerdings auch beauftragen, die Zollanmeldung in Vertretung vorzunehmen, wenn die Sendung beim Zollamt lagert und noch zu verzollen ist. In einem solchen Fall, kann es sein, dass Dienstleister wie die Deutsche Post Servicegebühren erheben, was dann zusätzlich die Kosten für eine solche Bestellung in die Höhe treibt.

Es kann aber auch möglich sein, dass die Sendung beim Zollamt gelagert wird und sie vom Empfänger dort abzuholen ist. In diesem Fall müssen die Abgaben an den Zoll für diese Internetbestellung direkt beim Zollamt beglichen werden.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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9 Kommentare

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  1. Jasmin
    Am 27. Februar 2024 um 11:36

    Guten Tag,
    ich möchte zwei Sportjacken im Gesamtwert von rund 154 Euro / 147 £ inklusiver Versandkosten in Großbritanien bestellen. Ich nehme an, ich muss 19% MwSt auf die Ware bei Erhalt bezahlen. Was ist mit den Einfuhr-/Zollgebühren?
    Oder macht es Sinn aus der Bestellung zwei Einzelbestellungen zu machen, da dann der Warenwert unter 150 Euro läge und damit die Einfuhrkosten entfallen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Jasmin

  2. Henkemeier
    Am 1. Februar 2023 um 15:41

    Guten Tag
    habe aus Japan Karten im Wert von 41 Euro bestellt und nun von FedEx eine Rechnung von 57,82 Euro für Steuern und Gebühren erhalten.
    Davon 42,61 für nicht steuerbare Beträge.
    1.Was bedeutet das und
    2.Erscheint das bei dem Warenwert nicht ein wenig zu hoch?
    Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort.
    lg Henkemeier

  3. Beck
    Am 13. Juli 2022 um 23:01

    Guten Tag,

    Ich möchte ein orientalischer Musikinstrument von Jordanien bestellen für ca 1100€ + 150€ für die Lieferung, können sie mir bitte verraten wie viel muss ich noch zahlen (Steuer)

    Danke im Voraus

  4. E. Togbo
    Am 14. Oktober 2021 um 22:37

    Hallo guten Tag,
    ich möchte eine Schuhe in Frankreich bestellen( jordan 1), muss ich es verzollen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2021 um 14:00

      Hallo E.Togbo,

      für Bestellungen innerhalb der EU-Zollunion fallen keine Abgaben an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Richard B
    Am 20. September 2021 um 21:34

    Ich habe eine DVD verkauft. Warenwert Euro 6.80 und Versand Euro 3.00 = Gesamtverkaufswert Euro 9.80. Bezahle Umsatzsteuer von Euro 1.57 verrechnet durch die Verkaufsplattform an mich. Kunde musste nochmals 7.68 Zoll bezahlen.
    Wie kann das sein?
    Können Sie mir das erklären?
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2021 um 9:23

      Hallo Richard B.,

      wie sich der Preis zusammen setzt können wir leider nicht genau sagen. Wenden Sie sich daher an die Zollbehörde für eine ausführlichere Auskunft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. N Rudloff
    Am 20. Mai 2021 um 17:37

    Hallo guten Tag,
    ich möchte ein E Bike Kit in China bestellen ( ein Laufrad mit Motor und Akku ) wie verhält es sich mit den Zoll?.

    Mit freundlichen Gruß

    N.Rudloff

  7. Reinhild R
    Am 9. Januar 2021 um 7:17

    Was ist wenn man nicht persönlich beim zoll vorstellig werden kann?werden die waren dann zurück an den Händler geschickt?

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