Leinenzwang: Wo gibt es eine Leinenpflicht für Hunde?
Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Wo eine Anleinpflicht für Hunde existiert

Bundesweit gibt es zahlreiche Besitzer von Haustieren. Der Hund führt dabei Platz eins der beliebtesten Haustiere an. Dementsprechend lassen sich in Deutschland zahlreiche Hunde und Ihre Halter finden.
Da dieses Haustier reichlich Auslauf braucht und mindestens viermal am Tag zum Gassi raus sollte, stellt sich für viele Tierbesitzer die Frage, ob ein Leinenzwang in Deutschland für Hunde existiert.
Generell gibt es in Deutschland zum Hunde anleinen kein einheitliches Gesetz, da jedes Bundesland und jede Stadt die Hundanleinpflicht für sich individuell regeln kann. Wie die allgemeinen Vorschriften sind und an welchen Orten meist ein Leinenzwang herrscht, erfahren Sie in dem folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Leinenzwang
Es existiert keine einheitliche Regelung in Bezug auf den Leinenzwang für Hunde in Deutschland. Die Bestimmungen können je nach Bundesland variieren.
Für sogenannte „Listenhunde“, die umgangssprachlich auch als Kampfhunde bezeichnet werden, gibt es einen Leinenzwang. In Deutschland werden unter anderem Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Listenhunde angesehen und dürfen entsprechend nur an der Leine geführt werden.
Lassen Sie Ihren Hund trotz Leinenpflicht frei herumlaufen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 50.000 Euro geahndet werden kann. Üblich sind allerdings geringere Bußgelder.
Verordnungen für Hunde und deren Leinenpflicht
Für ganz Deutschland gibt es bezüglich des Leinenzwangs für Hunde keine einheitliche Richtlinie. In den Bundesländern gibt es daher unterschiedliche Bestimmungen, ob Hunde generell an der Leine zu führen sind oder ob gerade an speziellen Orten eine Leinenpflicht besteht.
Dies sollte daher jeder Hundebesitzer vorher in Erfahrung bringen, gerade wenn Sie in eine fremdes Bundesland mit Ihrem Hund reisen und einen Ausflug in einen Park oder nahegelegenen Wald unternehmen. Denn in vielen Wald- und Landschaftsverordnungen der einzelnen Bundesländer gibt es für die Jagdsaison eine Leinenpflicht im Wald.
Aber nicht nur zu den üblichen Jagdzeiten besteht für Hunde ein Leinenzwang im Wald. So steht im § 83 Abs. 2 Satz 8 im Landeswaldgesetz (LWaldG) für Baden-Württemberg beispielsweise:
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig Erholungseinrichtungen im Wald mißbräuchlich benutzt oder verunreinigt oder im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen Hunde frei laufen läßt. (…)
Demnach ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn Hunde an den genannten Orten frei laufen gelassen werden. Dies kann, je nach der Einzelfallentscheidung, mit einem Bußgeld belegt werden.
Gesetze und Verordnungen in Städten zur Leinenpflicht
Insbesondere in größeren Städten sind meist mehrere Parks und Grünanlagen zu finden. Hundehalter lassen hier gern ihre Hunde frei laufen. Dies kann allerdings zu Schwierigkeiten führen, da hier auch Fahrradfahrer, Jogger und Kinder unterwegs sind.
Eine gegenseitige Rücksichtnahme ist hierbei sehr wichtig. Da dies allerdings nicht immer klappt und in Großstädten häufig auch schwer zu kontrollieren ist, gibt es abhängig von den jeweiligen Bundesländern allgemeine Gesetze zum Leinenzwang.
So gibt es beispielsweise extra Hundegesetze und Hundehalterverordnungen in denen die Richtlinien zur Leinenpflicht für das jeweilige Bundesland aufgeführt sind. Die meisten haben verabschiedet, dass in Parks oder in öffentlichen Gebäuden und an diversen beliebten touristischen Plätzen sowie in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln, ein Leinenzwang für Hunde besteht.
In Leipzig gibt es zudem eine Polizeiverordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt, in welcher auch die Leinenpflicht für Hunde geregelt ist. So heißt es hier im § 16 zur Tierhaltung:
(3) Hunde müssen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, sofern diese nicht als Freilaufflächen (Anlage 2) ausgewiesen sind, zum Schutz von Mensch und Tier stets von einer geeigneten Person an der Leine geführt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Blindenführhunde, Diensthunde im polizeilichen Einsatz sowie Hütehunde während der Schafweidehaltung.
Sonderregelungen zum Leinenzwang bei Listenhunden
Bezüglich der Tierhalterhaftung gilt ähnlich wie bei der Maulkorbpflicht auch ein Leinenzwang bei bestimmten Hunden. So soll auf eine besondere Gefahrenabwehr Wert gelegt werden, insbesondere bei Hunden die als gefährliche und bissige Hunde gelten. Auch Listenhunde oder umgangssprachlich meist als Kampfhunde bezeichnet, sollten immer an der Leine geführt werden.
In Deutschland gelten die Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen als Listenhunde. Diese sollten insbesondere an öffentlichen Orten immer angeleint sein.
Wie wird ein Verstoß gegen den Leinenzwang geahndet?
Gemäß den Regelungen, gilt ein Verstoß gegen die Leinenpflicht bei Hunden, als Ordnungswidrigkeit. Hierbei werden Bußgelder verordnet. Sollten Sie also durch einen Park spazieren mit einem nicht angeleinten Hund, in einer Stadt in der für diese Orte Leinenzwang herrscht und es gibt Beschwerden von anderen Personen, dann kann hier ein Bußgeld drohen.
Geldbußen bis zu maximal 50.000 Euro können dabei anfallen. Generell fällt der Betrag jedoch um einiges geringer aus.
Das hängt allerdings von dem jeweiligen Einzelfall ab sowie der eigentlichen Gefährdung von anderen Menschen. Eine Überwachung und Kontrolle nehmen die Ordnungsämter und Veterinärämter vor. Häufig weisen auch Schilder daraufhin, an welchen Orten es nicht gestattet ist, seinen Hund frei laufen zu lassen.
Anleinpflicht an öffentlichen Orten und in Nahverkehrsmitteln
Gerade an beliebten Orten in der Stadt, an denen sich viele Menschen aufhalten oder an Plätzen, welche häufig besucht werden, da sie als touristische Attraktion gelten, ist in der Regel einen Leinenzwang für Hunde vorgeschrieben.
In Bussen und Bahnen sind meist auch Hinweise durch Schilder und Markierungen zu finden, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Denn hier sind die Tiere in einer ungewohnten Situation und befinden sich in einer Umgebung auf engsten Raum, auch mit Kindern. Wenn ein Hund gut erzogen ist, kann dieser in einem lauten und beengten Verkehrsmittel Angst bekommen und andere Personen verschrecken.
Daher sollte hier auf die mitfahrenden Menschen Rücksicht genommen werden. Selbst wenn der Hund ruhig und wohlerzogen ist, gibt es Menschen die Angst vor Hunden haben und verschreckt auf nicht angeleinte Tiere reagieren. Diesbezüglich sollten Hundehalter an die mitfahrenden Personen denken.
Welche Hundeleine bietet sich an?
Eine Hundeleine muss auch nicht zwangsläufig eine Einschränkung für den Hund beim Auslauf sein. Mittlerweile bieten einige Hersteller Leinen und Halsbänder sowie ganze Hundegeschirre mit einem guten Tragekomfort an. Je nach Verarbeitung und Qualität ist die Leine, das Halsband oder das gesamte Geschirr noch weniger stören für den Hund.
Viele Leinen sind zum Ausrollen erhältlich, sodass trotz Leinenzwang der Hund eine große Bewegungsfreiheit hat und nicht streng und ohne richtig laufen zu können an der Leine geführt werden muss. Leinen gibt es in den unterschiedlichsten Varianten. Je nach Länge und Material kann dabei ein Tierhalter verschiedene Leinen in Fachgeschäften finden.
Zudem sind diese so stabil, wenn Nylon oder Leder gewählt wird, dass sie bei jeder Wetterlage genutzt werden kann. Gesonderte Leinen für bestimmte Aktivitäten sind ebenfalls empfehlenswert. Daher gibt es auch extra Joggingleinen. So steht der großen Auslaufrunde trotz Leinenpflicht nichts mehr im Wege.
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Wenn mein Hund als gefährlicher Hund eingestuft wurde und erstmal bis zum Wesenstest einen Maulkorb und Leinenzwang erteilt bekommen hat.
Darf ich dann auf einen 40.000m2 grossen Privatgrundstück ( natürlich nicht Eingezeunt ) spazieren gehen ohne alles?
Natürlich in Absprache mit Besitzer des Grundstücks.
Wir wohnen in NRW
Hallo Wolf.,
in der Regel sind “gefährliche Hunde” so zu halten, dass sie Privatgrundstücke nicht gegen den Willen des Besitzers verlassen können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe eine Frage bitte. Vorgeschichte: Ich wohne auf dem Land, habe selbst zwei Hunde, einer davon nicht verträglich mit anderen Hunden, Weswegen er angeleint wird, wenn sich andere Hunde nähern. Jemand (ebenfalls aus dem Dorf) leint seine eigenen beiden Hunde NIE an, selbst wenn er über über die Schnellstraße geht, über die man gehen muss, um zum Feld zu gelangen. Er hat mich und meine Hunde jetzt schon mehrmals gefährdet, genauso wie seine eigenen Hunde und die Autofahrer. Er lässt die Hunde dabei nicht Beifuß laufen, sondern sie laufen minutenweit voraus, sodass der unverantwortungsvolle Mann nicht annähernd eingreifen kann (selbst wenn er es mal wollen würde, was er nicht tut). Seine Hunde sind mehrmals vor Autos gelaufen (selbst schon vor meins), sie waren wiederholt unerlaubt auf meinem Grundstück, obwohl ich es verboten hatte (erst recht als meine Hündin läufig war, unser Rüde ist kastriert, im Gegensatz zu seinen beiden Rüden) und haben uns an der Schnellstraße in Gefahr gebracht, weil sie zu unseren, an der Leine geführten Rüden bedrängten und wir ihn mit Mühe davon abhalten mussten, sie nicht selbst abzuwehren. Das ist auch noch einmal auf meinem Grundstück passiert.
Dieser Mann hatte schon mit anderen aus dem Dorf Probleme, aber er wird nur beleidigend und “von Frauen lässt er sich erst recht nichts sagen”. Ich habe ihn mehrmals zur Rede gestellt und er wurde nur ausfällig Bzw hat mich beleidigt (ich würde selbst an die Leine gehören + Schimpfworte), sagt er würde meine Hündin besteigen lassen wollen auch wenn ich es nicht will und ist auf keine Weise einsichtig.
Nun zu meiner Frage: Darf ich die Situationen filmen, um zu beweisen wie gefährlich und unverantwortlich sich dieser Mann benimmt? Was für Möglichkeiten habe ich? Polizei? Ordnungsamt?
Hallo K,
die Missachtung der Leinenpflicht können Sie beispielsweise beim Ordnungsamt melden, Beleidigungen und Bedrohungen bei der Polizei anzeigen. Wenden Sie sich am besten an einen Anwalt. Dieser kann die rechtliche Verwertbarkeit eines Videos beurteilen oder fragen Sie diesbezüglich die Polizei.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mich hat am Samstag ein koeter vom Rad geholt musste eine vollbremsung machen da das Tier ohne Leine vor mir auf den weg hopste. Die wohl minderjährige Besitzerin könnte das viech gerade so am Halsband packen. Allerdings weigern sie sich für den Schaden an Hand, Hose und Rad aufzukommen. Besitzer ist *** in ***
Hallo Ca, dass ist natürlich mehr als ärgerlich. Allerdings ist hier nicht der Hund schuld, sondern die Besitzer/in. Ich muss gestehen, mir ist das auch schon mal passiert; ich habe nicht bemerkt, dass ein Radfahrer kommt und meinen Hund nicht angeleint; ist zum Glück nichts passiert. Als Hundebesitzerin kann ich nur alle Radfahrer bitten, dass sie rechtzeitig klingeln wenn sie von hinten kommen, dann käme es nicht zu solch unguten Situationen. Dass die Besitzer nicht für den Schaden aufkommen wollen ist natürlich ein absolutes NO GO! Wer einen Schaden verschuldet, soll auch dafür aufkommen. Also, da würde ich drauf bestehen, wenn nötig per Gericht. In der Regel haben ja die Hundebesitzer eh eine Versicherung!
Guten Tag
Radfahrer…..
ein Thema für sich.
Falsche Strassenseite fahren.
Auf dem Gehweg fahren.
Trotz Fahrradweg die Strasse benutzen benutzen und breit wie ein LKW werden..
Trotz “bitte absteigen” Schild wird weitergefahren.
Bei Dunkelheit ohne irgendwelche Beleuchtung unterwegs.
Von hinten “angedonnert” kommen OHNE IRGENDWELCHES SIGNAL, da fehlende Klingel, und beleidigend meckernd sich durchgrängeln.
ich denke es gibt noch reichlich negative Beispiele, aber im Winter ist es immer herrlich da diese Sorte Mensch lieber im Warmen fährt.
LG
Philipp
Genauso kenne ich die Radfahrer. Ohne Klingel von hinten in einem Affenzahn. Ich lernte als Kind, dass man an einem Hund nicht hastig vorbei geht oder fährt. 3 Sekunden Abrufzeit muss einfach drin sein. Aber so typisch der Egoismus. Erst komm ich und dann komm ich…
Haben Hunde nicht ein super Gehör ?
Insgesamt möchte ich hier meinem Unmut Kund tun.
Ich unterscheide zwischen Hundeführern, Hundehaltern und Hundebesitzern.
Meine 3J Schäferhündin läuft frei auf Wiesen und Feldwegen, da sie dienstlich an der Leine geht und ansonsten in Haus oder Garten eingesperrt ist. Sie entwickelt dadurch eine enorme Sozialkompetenz, ist ein zufriedener, ausgeglichener und glücklicher Begleiter. Insgesamt habe ich beruflich Verantwortung für 42 Schutzhunde von Schäferhund über Mali bis zum Dobermann. Nicht ohne Stolz erkläre ich hier, dass alle Hunde auch 2018 eine jährlich ab zu legende Prüfung, zuverlässig bestanden haben. Hier war Fährtenhund, Begleithund und Schutzhund gefragt. Ich ordne mich unter dem Begriff Hundeführer ein.
Jetzt gibt es Hundehalter mit Weitsicht und Kompetenz ohne irgendwelche Prüfungen. Die Vierbeiner sind an dieser Stelle meist gelassen wie die Hundehalter auch. Größenunterschiede oder tierische Gebärden verursachen da kein Hyperventilieren. Auch hier laufen die Tiere meist frei und erfreuen sich sichtlich, über das entgegengebrachte Vertrauen des Halters. Hier entspinnen sich oft sehr nette Kontakte. Vor Allem wenn man ähnliche Strecken nutzt. Anfängliche Spannung unter den Tieren flackern manchmal wieder auf, legen sich jedoch schnell wieder. Man kennt sich. Die Fronten sind geklärt.
Dann gibt es Hundebesitzer. Nie können sie ihren Vierbeinern vertrauensvoll etwas Freiheit gönnen. Sie führen nicht, sie halten nicht. Sie besitzen und fesseln, da sie unterbewusst um ihre eigenen Schwächen in dieser Beziehung wissen. Ihr Hund braucht Wasser, Futter, Auslauf und Vertrauen. Anders kann gar keine Rudelhierarchie zu Gunsten dieser Beziehung entstehen. Wir nennen das Unterordnung.
Bedauerlicherweise haben viele Menschen eine entwickelte, eingeredete Angst. Tipp: Wenn ein Hund frei läuft und der zugehörige Mensch dabei ist, besteht überschaubares Konflikt Potenzial. Wenn Ihnen ein Hund begegnet, der straff an der Leine gehalten wird, haben beide Enden der Leine enorme Probleme in ihrer Beziehung zueinander. Einen abrufbaren, kontrollierbaren untergeordneten Hund muss man tatsächlich nur im Stadtgebiet anleinen.
Juristisch bitte ich darum, diese Seite zu beachten. Bußgelder werden erfahrungsgemäß nur dann fällig, wenn Konflikte entstehen. Auch wenn ich meine Hündin im Griff habe, lausche ich diversen Hundebesitzern, leine sie an, steigere ihre Aufgeregtheit, denke mir meinen Teil und lass sie 2m weiter wieder los.
Was du liebst; lass frei. Kommt es zurück gehört es dir – für immer. (Konfuzius)
Perfekt geschrieben, dem ist nichts hinzuzufügen. Mein Hund läuft frei so oft wie möglich und an der Leine so oft wie (unbedingt) nötig.
Was Patrick am 23.August 2018 hier beschreibt, ist endlich mal eine ehrliche und vernünftige Art mit seinem Hund umzugehen. Was ich traurig finde ist, dass man mit dem ewigen Leinenzwang seinen Hund oft unnötig maßregelt und damit auch die Bindung erschwert. Ich lebe hier in Bayern in einer Provinz mit überwiegend Eigenheimbesitzern. Hunde breiten sich aus wie verrückt, doch viele fristen ihr Dasein im Hof (Rassehunde, große Hunde, aggressive Hunde !). Nur zum Lösen kommen sie manchmal raus und dann muss man wirklich froh sein, wenn diese angeleint sind oder im Auto weggefahren werden. Allerdings macht es das Miteinander auch nicht leichter, denn genau diese Halter/Innen tyrannisieren andere Halter, die mit ihrem Hund an der Bindung arbeiten wollen. Ein Hund ist ein Lebewesen und keine Maschine, die auf Knopfdruck pariert. Auch vermisst man bei vielen Haltern, Radfahrern, Stöckchen-Läufern (Nordic Walking) mehr Freundlichkeit, Geduld und Respekt gegenüber Mensch und Tier. Manchmal fragt man sich schon – wem hat das Tier eigentlich was getan ?!
Ehrlich gesagt, geht mir das Mobbing solcher Leute inzwischen am Popo vorbei, diese deutsche Mentalität ist typisch und doch nur eigennützig. Typisch auch das Wort “LeinenZWANG”, warum nicht Leinenpflicht … hört sich doch schon viel freundlicher und respektvoller an.
In dem Bußgeldkatalog der Stadt München wird immer von großen Hunden geschrieben. Kann ich somit meinen kleinen Hund durchaus an der kurzen Leine durch einen abgegrenzten Bereich mit grünen Böllern spazieren führen? Selbstverständlich werden Häufchen weg gemacht und auf Passanten Acht gegeben.
Hallo Andi,
bitte wenden Sie sich an die Stadt München, um zu klären, wie es sich dann verhält.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ein Hütehund (bordercolley oder australian sherpard) aus der Nachbarschaft hat letzten Sommer im dunkeln meine Katze gejagt, gebissen und am Maul eine klaffende Wunde hinterlassen. Die besitzer waren beide dabei und haben nix mitbekommen weil der Hund vorlief und nicht angeleint war. Der Hund jagte meinen Kater bis in meine Wohnung. Ich sprang sofort auf und stellte mich vor meinen Kater, der Hund machte kehrt die Wiese runter. Die Besitzerin geht seitdem vorfall immer noch ohne leine an unserem garten vorbei über ein angrenzendes Feld und an andern Gärten vorbei um zu einem Feldweg zu gelangen. Einige Wochen nachdem vorfall wich sie auf die Straße aus, aber ohne Leine. Hier in der nähe ist ein Kindergarten und ein Spielplatz, Dementsprechend auch immermal wieder Kinder in der Straße. Ich habe sie bereits gebeten den Hund anzuleinen. Ihr kommentar… Ich versuche dem Hund beizubringen keine Katzen zu jagen aber das klappt nicht so. Und sie meinte…ich passe auf ob eine Katze kommt dann rufe ich ihn zurück. Ich mag Hunde, aber finde dieses verhalten unverantwortlich. Besonders da der Hund schonmal in meinem Wohnzimmer stand. Leider kann ich keinen Zaun bauen da ich zur Miete wohne, das würde meinen alten Kater wenigstens etwas schützen. Gilt die Gartenregelung von NRW auch auf einem feld was zwischen Wohnhäusern liegt? Danke und Gruß
Hallo Katja,
dass die Regelung zum Leinenzwang auf Felder oder Wiesen ausdehnbar wäre, ist uns nicht bekannt. Wenden Sie sich ggf. an das Ordnungsamt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Unsere Gemeindeverwaltung hat veröffentlicht, dass GENERELL Hundehaltern mit freilaufenden Hunden ein Bußgeld verhängt werden kann.
Ist das rechtmäßig?
Ein Leinenzwang an belebten bzw. Orten des öffentlichen Lebens ist für mich nachvollziehbar, aber wir leben in einem kleinen Ort in der Wetterau/Hessen umrundet mit Feldern und Wiesen, die natürlich zum Freilauf der Hunde genutzt werden.
Kann ich dafür demnächst tatsächlich bestraft werden?
Hallo Nicole,
prinzipiell ist die Gemeinde befugt, auf dem Gemeindegebiet Leinenpflicht zu etablieren und Verstöße mit einem Bußgeld zu belegen. In der Regel sollten dann entsprechende Freilaufflächen eingerichtet werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
vllt. weiß jemand Rat auf diese Frage?
In einem Waldstück in der Nähe von meinem Wohnort werde ich häufig von Hunden attackiert.
Darf ich mich dagegen mit körperlicher Kraft wehren oder sollte ich mich besser beißen lassen
um einer Anzeige nach Tierschutzrecht vorzubeugen und “sicher zu gehen”?
Die Hunde sind stets jeweils von Frauen begleitet und den Frauen ist es offensichtlich egal,
dass ihr Hund mich angreift.
Bei von Männern begleiteten Hunden gibt es beschriebene Probleme nie.
VLG
XNUK
Hallo xnuk,
selbstverständlich dürfen Sie sich bei einem Hundeangriff entsprechend wehren. Melden Sie die Vorfälle ggf. dem Ordnungsamt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin jetzt schon zum zweiten mal in einer Wohnsiedlung von einem grossen freilaufenden Hund attackiert worden. (Beide mal der selbe)Der Hundehalter lässt ihn weit vor sich laufen -ohne Leine! Ich habe dem Halter jedesmal gesagt er solle seinen Hund anleinen.Diesmal hab ich mir den Ellenbogen an eimer Mauer aufgeschlagen als ich zurückwich.Ausser ein trockenes”Entschuldigung” passiert nichts .Nicht einmal nach dem Angriff hat er den Hund angeleint . Muss mich dieser Hund erst beißen bevor sein Besitzer etwas ändert.Was kann ich machen.
Hallo Alexandra N.,
Sie können die Vorfälle dem Ordnungsamt melden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe eigentlich eine Frage, ob bei uns in Dresden-Prohlis ein Leinenzwang für Hunde besteht. Es wird behauptet ,das es hier bei uns eine Ausnahmegenehmigungn gibt. Großes Wohngebiet und die meisten Hunde laufen ohne Leine. Vielleicht können Sie mir eine Antwort geben.
Mit freundlichen Grüße
E. K.
Hallo Elke,
in Dresden gilt Folgendes: Bei Menschenansammlungen sowie in gewissen Gebieten besteht ein Leinenzwang für Hunde. Lokal gilt die Leinenpflicht im Alt- und Neustädter Ortsamt. Seit Februar 2018 dürfen Hunde auch an Fahrgastunterständen der Dresdner Haltestellen sowie im Großen Garten, in der Dresdner Heide und im Striesener Hermann-Seidel-Park nicht frei herumlaufen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag!
Bei uns im Naturschutzgebiet in Hamburg läuft ein Hund aus der Nachbarschaft immer unangeleint herum, oft joggt er mit seinem Herrchen zusammen. Mein Hund, ein Berner Sennen-Rüde, 19 Monate alt und in der Flegelphase, reagiert im Moment auf andere unkastrierte Rüden und er hat auch leider einen großen Bewegungsreiz. Wenn er die beiden sieht, fängt er sofort an, zu ziehen und reißt mich mich mit. Ich habe Sorge, dass ich ihn mal nicht halten kann und etwas passiert. Ich würde den Halter am liebsten anzeigen. Seine Frau nimmt ihn auch auf meine Bitte nicht an die Leine. Kann ich ihn so einfach anzeigen, weil der Hund im NSG frei herumläuft?
Vielen Dank!
MfG Susanne K.
Hallo Susanne,
für Hamburg gilt Folgendes: In Naturschutzgebieten müssen alle Hunde stets kurz angeleint werden. Eine Meldung über Verstöße kann beim Ordnungsamt erfolgen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Sehr gehrte Damen und Herren,
Ein ziemlich grosser Hund an der langen Schleppleine hat mich gestern leicht erwischt. Habe es leider erst zu Hause abends gemerkt, da ich an der Stelle, wo ich dachte, der hat mich mit der Nase berührt, blutigen Kratzer hatte. Hose hat leider nichts abgekriegt, wahrscheinlich hat er mich mit dem Vorderzahn gekratzt, ohne meine sehr dicke Tarn-Hose zu beschaedigen.
Das Herrchen hat ihn nicht kurz gehalten, und auch nicht aufgepasst, was der Hund hinter ihm machte. Der Hund hat mich von hinten, dachte ich, mit der Nase beruehrt. Da die Hose ziemlich dick ist, habe ich nicht viel gespuert. Als ich umdrehte sah ich einen anderen Mann, welcher ebenfalls Hunde dabei hatte, wie er den Hund am Halsband gezogen und zurueckgehalten hat. Der Hund hat mich noch ein paar Mal angebellt und ich ging weiter.
Was soll ich machen? Ich werde heute die Stelle, wo ich die Hunde jedes Wochenende spazieren sehe, besuchen und nach Personalien des Herren und Impfpass fragen. Wenn ich aber die Person nicht treffe? Wie soll ich vorgehen? Der Hund hat mindestens 60 cm Wideristhoehe und ist fuer Passanten eine Gefahr. Da die Hose nicht beschaedigt ist und die Zaehne des Hundes mich nicht direkt beruehrt haben, ist Uebertragung der Krankheiten eher unwahrscheinlich….
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Gruessen
Zakaria L.
Hallo Zakaria L.,
Sie können den Vorfall dem Ordnungsamt melden und im Zweifel Ihren Hausarzt um Rat fragen bzgl. Krankheiten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo mein hund hat meine nachbarn zweimal bei Nacht ( leider war er ohne leine) angebellt in der nähe unserer haustür. Er ist auf die beiden zugesprungen und der Mann hatte nach meinem Hund auch schon geschlagen. Aber nicht gebissen nur gebellt und er kam auf Zuruf wieder.
Er drohte nun mit dem ordnungsamt. Was kann mir passieren.
Hallo Marion,
das Ordnungsamt würde vermutlich prüfen, inwieweit ihr Hund als gefährlich einzustufen ist. Nehmen Sie ggf. frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
seit neustem droht unser Bürgermeister im Dorf mit Bußgeld wenn man mit seinem Hund eine Runde durch das Dorf läuft,nebem und im Park oder etwa an einem Rosenrondell,darf er ein Bußgeld aussprechen?Leinenzwang,Hundecot wegräumen ist klar aber Gassi gehen?wo darf man und wo nicht?
Hintergrund:Wegen den vielen Cothaufen die liegen bleiben und die Gemeindemitarbeiter greifen rein beim sauber machen,möchte der Bürgermeister ein Laufverbot mit Bußgeld auferlegen,neben dem Park auf dem Grünstreifen,im Park,durch das Schulgelände und am Sportplatz vorbei.Hat jemand erfahrung und was können wir tun?
Hallo, aktuell stellt sich mir die Frage der Leinenpflicht auf Radwegen! Des Öfteren ist es schon vorgekommen das ein Beagle ohne Leine mit seinem Herrchen spazieren geht! Der Mann hat nicht mal eine Leine dabei! Der Hund geht jedesmal auf meinen Hund drauf, da er 50m wenn nicht sogar mehr von seinem Herrchen entfernt läuft! Ich habe meinen Hund mit Absicht an der Leine um ihn zu schützen und dann jedesmal sowas! Besagter Mann ruft noch nicht mal seinen Hund zurück!Das letzte mal hatte ich mein Baby im Kinderwagen dabei, da bin ich dann dem Besitzer über laut geworden “das er seinen Köter an die Leine machen solle”, darauf hin kamen von ihm nur Beleidigungen mir gegenüber aber null Einsicht! Er hat mir sogar gesagt ich solle zu einer anderen Uhrzeit auf dem Radweg spazieren gehen, damit sowas nicht vorkommt!!! An welche Stellen kann man sich wenden/beschweren, so dass Konsequenzen folgen! Da er auch sein Hund danach entweder tritt oder verbal mega anschreit!
Hallo Kerstin,
wenden Sie sich mit einem solche Anliegen an das zuständige Ordnungsamt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ,
es ist mir folgende Situation heute im Park Aachener Weier in Köln passiert :mein zweijähriger Sohn spielte mit dem Ball mit dem Bruder. Der Hund von einer Frau ,die in der Nähe saß ,war an der Leine. Allerdings schnappt er den Ball meines Sohnes und bisst ihn durch. Ich habe die Hundebesitzerin darauf angesprochen und wurde unverschämt angegriffen ,dass mein Kind hat sollte nicht mit dem Ball spielen sondern ruhig auf der Picknicdecke sitzen bleiben sollte . Meine Frage lautet :ist der Besitzer des Hundes nicht verpflichtet Schadenersatz für den Ball zu gewährleisten ? Und welche Stelle der Stadt Köln kümmert sich um solche Angelegenheiten ?Polizei oder Ordnungsamt ?
Hallo Magdalena,
grundsätzlich liegt in diesem Fall eine Sachbeschädigung vor. Diese können Sie ggf. bei der Polizei melden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Mein Hund macht nix! Der ist ganz friedlich! Der ist groß, ja, aber lammfromm…! Und dann latscht man durch die Welt und hat seine eigenen Hundegesetze immer bei sich um anderen Menschen zu zeigen: hallo, hier bin ich… Dorfscheriff, Botschafter des Wissens, Hundeflüsterer und Exicutive und Legislative in einer Person! MEIN HUND BRAUCHT KEINE LEINE!
Doch dann kommt da ein anderer Typ mit seinem Hund an der Leine! Oha…,des Dorfscheriffs Hund (80 Kilo) nicht blöd, greift gleich mal den schlanken, angeleinten Basenjirüden an und perforiert dessen Ohr und begräbt in unter sich!
Das ist ja nun irgendwie die Schuld des Basenjirüden…, höre ich (Besitzer des Basenjirüden) den Besitzer des angreifenden Kalbs später schwätzen! Wieder und wieder labert die Frau von ihrem ach so gutmütigen Hund… und im Augenblick des Angriffs bleibt sie stehen und überlässt ihrem Kalb alles weitere… ich ziehe meinen Hund an der Leine zu mir und würde am liebsten diesem Kalb die Leviten lesen..aber Deeskalation ist angesagt und ich gehe zwischen die Hunde und brülle dem Angreifer ein “Hau’ ab!!”, entgegen, was ihn beeindruckt und er von meinem Hund ablässt.
Das ganze ist nun bereits das dritte mal geschehen und es nützt nichts… Ich komme solchen selbsternannten “Wichtigmenschen” nicht bei… sie sind und bleiben unbelehrbar. Der Weg zum Ordnungsamt ist nun unvermeidbar.
Im Dorfgespräch werde ich aber der Denunziant sein, der Nörgler und was weiß ich nicht noch alles sein. Wir sind die Neuen im Dorf!
Aber egal… wer nicht fragt bleibt dumm! Ich sch***** diesen Besitzer nun an! Basta!
Hallo, ich hätte da mal eine Verständnisfrage zur Alleinpflicht in NRW. Mir kommt regelmäßig beim Spazieren am Rheindeich (Park, öffentlich zugänglich) ein umangeleinter, kleiner Hund entgegen. So weit, so entspannt für mich, solange ich nicht meine angeleinte! Schäferhündin dabei habe. Denn dann geht die Party los. Klein Fiffi ist ein größenwahnsinniges Löwenherz, das versucht, den Schäferhund zu beißen…..mit Erfolg.
Die Halter beharren darauf, das für ihre mordlüsterne Töle in NRW kein Leinenzwang herrschen würde, es sei ja kein 20/40 Hund wie mein “gefährlicher” Schäferhund. (Die mittlerweile Angst vor dem Vieh hat)
Wie ich dieses Gesetz lese, ist da von HUNDEN, großen Hunden und böööööösen Hunden die Rede. Sind Kleine jetzt doch plötzlich keine Hunde mehr oder darf ich ihn zu den bööööösen Hunden zählen? Anzeige an die Halter wäre hilfreicher, als wenn Fiffi doch mal irgendwann über den Deich fliegt.
Vielen Dank
Hallo Toni,
in Nordrhein-Westfalen gilt eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde. Das heißt, auch kleine Hund müssen angeleint werden. Suchen Sie das Gespräch und weisen Sie die Halter nicht nur auf diese Regelungen, sondern auch auf das Verhalten des Tieres gegenüber anderen Hunden hin.
Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
unsere Nachbarn haben sich einen Schäferhund zugelegt. Unsere Gärten sind nicht voneinander getrennt, da Neubau, frisch eingezogen.
Jedenfalls läuft der Hund ohne Leine draussen rum. Darf er das? Wir haben eine Katze, die sich nicht mehr raus traut.
Ich freue mich, von Ihnen mehr zu erfahren und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Mouna
Hallo Mouna,
ist in der Hausordnung nicht ausdrücklich geregelt, dass der Gemeinschaftsgarten für die Hundenutzung nicht zulässig ist, ist davon auszugehen, dass auch Hunde den Garten nutzen dürfen. Bei gemeinschaftlicher Nutzung allerdings müssen immer alle Interessen berücksichtigt werden. Liegt beispielsweise eine Beeinträchtigung oder Gefährdung durch den Hund vor, ist das eine große Einschränkung für die anderen Nutzer. Im Idealfall sollte eine einvernehmliche Lösung mit dem Hundehalter gefunden werden. Sie können sich auch an ihren Vermieter beziehungsweise Wohneigentümer wenden.
Ein genereller Leinenzwang in Hausflur, Garten oder Hof kann von diesem ausgesprochen werden. Rechtliche Regelungen dazu sind von Bundesland zu Bundesland und sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich wohne in einem mehr familienhaus und unser Hausmeister,der am anfang unseres blocks wohnt,lässt seinen hund frei und teilweise unbeaufsichtigt im garten laufen! Er jagt ständig meine katze,lauert teilweise schon ob sie rausgeht…besitzer sagt der tut nix..da bin ich mir nicht so sicher..er wollte sogar schon hinterher durch offene fenster!!!mitlerweile traut sie sich nicht mal mehr ans fenster wenn er draussen ist!!wirklich hören tut er auch nicht!!! Und dazu kommt noch,das wir direkt an der strasse wohnen mit schule gegeüber und das Grundstück nicht eingezäunt ist und theoretisch überall hin kann…rasse kenn ich nicht…grossser schwarzer hund..ist das so rechtens? Lg melli
Mein Hund hat gemildert, ein Kitz gerissen. Die Anhörung des Ordnungsamtes habe ich den Sachverhalt erklärt. Muss ich mit einem Bussgeld rechnen?
Hallo Geli,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an das Ordnungsamt oder einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Melli,
ob der Hund einer Leinenpflicht unterliegt, kommt darauf an, von welchem Bundesland gesprochen wird und ob die betroffene Hunderasse sogar ein Listenhund ist. Bringen Sie dies in Erfahrung und suchen Sie zunächst das Gespräch zum Besitzer. Weißen Sie diesen darauf hin, dass der Hund eine Bedrohung für Ihre Katze ist. Wenn er sich uneinsichtig zeigt, können Sie immer noch das örtliche Ordnungsamt über die Sache informieren.
Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org
Ist die rechteckige Bild-Tafel Hund an der Leine an einem Badesee (Baden-Württemberg) rechtmäßig?
Danke für Ihre Antwort
Hallo Theodor S,
die Bildtafel ist mit großer Wahrscheinlichkeit rechtmäßig, da Badeseen Aufenthaltsorte für Menschenmassen sind und in Baden-Württemberg Hunde in der Nähe von solchen Plätzen an der Leine geführt werden müssen.
Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org
Hallo, also folgende Situation. Ich wohne mit meiner Mutter, unserem Hund und meiner Schwester in einer Wohnung in einem Haus wo mehrer Wohnungen drin sind. Gegenüber von unseren Flur wohnt eine ältere Dame die einen kleinen Hund besitzt. Unser Haus grenzt an einer Straße, an einer kleinen Wiese und an einer Bushaltestelle. Es laufen relativ viele Menschen hier lang und dieser Hund von der Nachbarin läuft ständig und überall ohne Leine herum. Wenn ich mit unserem Hund spazieren gehe läuft der uns immer hinterher und hört nicht auf die Rufe. Zudem wird der Hund meistena von den beiden Enkeln der Dame ausgeführt, die ungefähr 4 und 5 oder 6 sind. Der Hund hört nicht und läuft uns ständig nach. Auf bitten und Aufforderungen den Hund doch bitte an die Leine zu nehmen wird nicht reagiert. Was kann ich tun?
Hallo Jenny,
die Leinenpflicht wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Informieren Sie sich, welche Vorgaben für Ihr Bundesland gelten und ob Ihre Nachbarin eventuell eine bestehende Leinenpflicht nicht einhält. Falls dem so ist, weisen Sie sie darauf hin. Wenn nicht, sollte noch mal das Gespräch gesucht werden. Im aller äußerten Fall können Sie sich an Ihr örtliches Ordnungsamt wenden; solange der Hund jedoch nicht bissig oder allgemein gefährlich ist, muss auch keine Behörde eingeschaltet werden.
Das Team von tierschutz.bussgeldkatalog.org
Dürfen Blindenführhunde in NRW frei laufen in Parks und in der Öffentlichkeit?
Hallo Kraus,
in Nordrhein-Westfalen gilt eine allgemeine Leinenpflicht für alle Hunde. Dies betrifft auch öffentliche Plätze und der Öffentlichkeit zugängliche Grünalagen. Auch für Blindenhunde gilt diese Regelung, d.h. sie dürfen nicht frei laufen.
tierschutz.bussgeldkatalog.org
Meine Husky-Schäferhündin ist 7 Monate alt und gerade in ihrer ersten Läufigkeit. Ich halte Sie immer an der Flexileine, da ungewünschter Nachwuchs nicht passieren soll. Eine Nachbarin von uns 1e Straße weiter, hat einen kleinen Mischling in einen der Häuserblocks und lässt diesen frei im nicht eingezäuntem, an der Straße liegendem Garten frei laufen ohne Aufsicht und fährt sogar in dieser Zeit weg. Ich habe jetzt das 2te mal den kleinen Kerl wieder zu der Besitzerin zurück gebracht, weil er beim 1ten mal hinterher lief und jetzt plötzlich in unserem Garten immer wieder auftaucht. Ihre Aussage dazu war, ist ja nicht ihre Schuld, wenn ich meine Hündin nicht kastrieren lasse und sie könne schließlich nicht immer hinter ihrem Hund her rennen. Jetzt kann ich meine “kleine” nicht mal mehr im eigenen Garten rum tollen lassen, weil der kleine Kerl sehr penetrant an Akira’s Hinterteil hängt und sie das gar nicht mag. Einsicht hat die Besitzerin überhaupt keine und ist beide Male sofort aggressiv geworden. Ich meinte es nur gut, ihren Hund zurück zu bringen. Was kann ich machen? Die Polizeiwache ist nur 400 Meter weiter, aber ich weiß nicht, ob ich mich an die Polizei wenden kann in diesem Fall. Ich hoffe, mir kann man hier helfen. Liebe grüße, Sabrina
Hallo Sabrina,
Sie können sich ggf. auch an das zuständige Ordnungsamt wenden, wenn ein Verstoß gegen eine mögliche Leinenpflicht oder aber gegen die Aufsichtspflicht gegeben ist. Die Ordnungsbeamten können ggf. auch klären, ob überhaupt ein ordnungswidriges Handeln auf Seiten der anderen Hundebesitzerin vorliegt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe heute beobachtet, wie ein Mann bei uns im Park (in NRW) seinen Hund Kaninchen jagen ließ. Das passiert leider öfter auch bei anderen Besitzern. Die Kaninchen sind panisch, entsenden schreckliche Angstschreie. Ich frage mich wie hoch das Bußgeld wäre für diesen Mann? Wird nur die nicht wahrgenommene Leinenpflicht geahndet oder auch das in Kauf nehmen des Jagens? Gleichzeitig hat der Mann mich als “Schlampe” beschimpft weil ich ihn gebeten habe den Hund anzuleinen. Gibt es dafür auch ein Bußgeld?
Hallo Esther,
Kaninchen fallen fallen u.a. unter das Tierschutzgesetz. Die unrechtmäßige Tötung, Vertreibung oder das Quälen kann je nach Bundesland Bußgelder bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen. Zudem könnte ebenfalls das Jagdgesetz Anwendung finden. Ggf. können Sie das Ordnungsamt auf das ordnungswidrige Verhalten des Hundebsitzers hinweisen.
Beleidigung kann nach § 185 StGB als Straftatbestand gewertet werden und teils hohe Strafen nach sich ziehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org