Verminderte Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Mögliche Ermäßigungen

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer kann Kfz-Steuerbefreiung wegen Behinderung beantragen?

Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.
Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.

Behinderte Menschen werden in Deutschland in verschiedenen Lebensbereichen unterstützt, indem beispielsweise gewisse Steuern entfallen oder etwa besondere Parkplätze geschaffen werden.

Unter anderem fällt für schwerbehinderte Personen die Kraftfahrzeugsteuer mitunter deutlich geringer aus – sodass Betroffene trotz Behinderung mobil bleiben können.

Doch wann vermindert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 100 oder 50 Prozent? Welche Bedingungen müssen eingehalten werden, um von den Ermäßigungen zu profitieren?

In diesem Rategeber erfahren Sie, welche Zusatzbestimmungen zur Kfz-Steuer für schwerbehinderte Menschen gelten und wann eine hundertprozentige Befreiung der Steuer greift.

FAQ: Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung

Ist eine Verminderung der Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung möglich?

Ja, die Kfz-Steuer kann bei einer Schwerbehinderung zu 100 % bzw. zu 50 % reduziert werden.

Ist die Reduzierung der Kfz-Steuer gesetzlich bestimmt?

Ja, gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist eine Kfz-Steuerbefreiung bei den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und aG (außergewöhnlich gehbehindert) vorgesehen.

Wann ist eine Reduzierung um 50 % möglich.

Personen, welche die Merkzeichen G (gehbehindert) und Gl (gehörlos) haben, können eine Steuervergünstigung von 50 % erhalten. Wichtig ist, dass auf das Recht zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet wird.

Bei diesem Grad der Schwerbehinderung entfällt die Kfz-Steuer komplett

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) regelt in § 3a, unter welchen Umständen eine Kfz-Steuerbefreiung für schwerbehinderte Menschen gilt. Bei folgenden Behinderungs-Merkzeichen müssen Sie keine Kfz-Steuer für Ihr Auto bezahlen:

  • Merkzeichen H – Hilflos
  • Merkzeichen Bl – Blind
  • Merkzeichen aG – außergewöhnlich Gehbehindert

Wichtig: Nur dem schwerbehinderten Autobesitzer steht die Steuerbefreiung zu. Zudem dürfen Sie auch lediglich ein Fahrzeug ohne Kfz-Steuer zulassen – für alle weiteren Kfz verlangt der Zoll Steuerbeiträge.

Möchten Sie keine Kfz-Steuer aufgrund Ihrer Schwerbehinderung zahlen, müssen Sie einen entsprechenden „Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte“ beim Hauptzollamt einreichen.

Dann reduziert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 50 %

Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.
Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.

Wenn keine komplette Befreiung der Steuerbeiträge möglich ist, kommt eventuell eine partielle Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Folgende Merkzeichen berechtigen in Verbindung mit dem orangenen Behindertenausweis zur fünfzigprozentigen Steuervergünstigung:

  • Merkzeichen G – Gehbehindert
  • Merkzeichen Gl – Gehörlos

Auch hier erfolgt die Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung des Halters nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wichtig: Sie können die Kfz-Steuer bei einer Behinderung Ihrerseits nur dann um 50 % kürzen lassen, wenn Sie auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichten.

Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland das Recht, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu nutzen. Dafür benötigen sie eine entsprechende Wertmarke im Behindertenausweis. Die Kfz-Steuer wird nur dann ermäßigt, wenn keine Marke erteilt wurde.

Bestandsschutz: Auch dann gilt eine Kfz-Steuerermäßigung bei Behinderung des Fahrzeughalters

Gesetze verändern sich – so wurde auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz in den letzten Jahren überarbeitet. Die Bestimmungen zur Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung wurden dabei angepasst. Um den Bestandsschutz zu gewähren, gilt für jene schwerbehinderten Personen, welchen zum 31.05.1979 die Kfz-Steuer komplett erlassen wurde, eine besondere Regelung.

Betroffene können eine Kfz-Steuerbefreiung erlangen, wenn sie:

  • Einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % nachweisen können, oder
  • zu mindestens 50 % erwerbsunfähig sind und eines der folgenden Merkzeichen besitzen:
    • Kriegsgeschädigt gemäß Bundesversorgungsgesetz
    • VB – versorgungsberechtigt
    • EB – entschädigungsberechtigt

Achtung: Dann entfällt die Kfz-Steuerbefreiung für behinderte Menschen!

Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.
Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.

Die Kfz-Steuerbefreiung bei Schwerbehinderung des Halters soll diesem das Leben erleichtern. Wird das Fahrzeug allerdings von weiteren Personen oder zu Zwecken, welche nicht in Zusammenhang mit der Behinderung des Besitzers stehen, genutzt, entfällt das Recht auf verminderte Kfz-Steuer.

§ 3a KraftStG hält hierzu fest:

(3) Die Steuervergünstigung […] entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen“

Machen Sie trotz dieser Vorschrift eine Kfz-Steuerbefreiung wegen Ihrer Behinderung geltend, obwohl das Auto anderweitig genutzt wird, begehen Sie Steuerhinterziehung!

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer mitunter hohen Geldstrafe geahndet wird. Beträgt die Strafe mindestens 90 Tagessätze, gelten Sie als vorbestraft.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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171 Kommentare

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  1. Michael
    Am 5. Februar 2019 um 15:07

    wenn ich einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen G habe,
    und ein auf mich zugelassenes Fahrzeug mit 50% Steuerersparnis,
    darf meine Frau mit dem Fahrzeug dann auch fahren wenn ich nicht darin sitze?

  2. Neuhold
    Am 16. Januar 2019 um 15:33

    Hallo! Ich habe einen GdB von 60 ohne Merkzeichen. Kann auch ich eine KFZ Steuer Ermäßigung beantragen?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 10:32

      Hallo Neuhold,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Dietmar B.
    Am 13. Januar 2019 um 3:41

    Hallo,
    habe G mit 60 gdb bekommen und könnte nun bis zu 50 % von der KFZ- Steuer befreit werden.

    Nun stellt sich für mich die Frage, wenn meine Frau mit dem PKW für mich unterwegs ist und käme in eine Kontrolle. Wie sollte sie nachweisen das sie für mich Medikamente oder den Lebensmitteleinkauf machen, oder mir Bekleidungsstücke in der City kaufen will und sie gerade auf dem Weg dorthin ist? Also noch keine Nachweise dafür hat, wie sieht es dann aus?
    Wie soll sie beweisen das sie für mich die Besorgungen macht?
    Kann mir das jemand erklären bitte!
    Danke
    Lg Dietmar

  4. pauline
    Am 5. Dezember 2018 um 4:14

    Hallo,

    ich habe einen GdB von 80 ohne Merkzeichen, das Auto welches nur ich fahre ist als Zweitwagen auf meinen Mann versichert und zugelassen, kann ich hier versuchen eine KfZ Steuerermässigung zu beantragen?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2018 um 15:54

      Hallo Pauline,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich, wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Lorenzo C.
    Am 19. November 2018 um 9:56

    Servus bekommt man auch eine Vergünstigung wen man nur 50% ohne Merkzeichen hat?!

  6. Kurt
    Am 24. Oktober 2018 um 14:06

    Hallo,
    mein Schwerbehindertenausweis “G” gilt seit Mai 2018. Wenn ich jetzt Steuerbefreiung um 50% beantrage, gilt das dann rückwirkend ab Gültigkeit des Ausweises?
    MfG
    Kurt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 11:41

      Hallo Kurt,

      unseres Kenntnisstandes nach ist dies rückwirkend nicht möglich. Genauere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Heinrich
    Am 21. Oktober 2018 um 22:09

    Hallo, ich habe die folgende Situation:
    Wir haben 2 Töchter welche beide schwerbehindert sind. (100%, H, aG) Wir haben mittlerweile ein auto gekauft welches eine rampe hat, damit wir unsere töchter Problemlos transportieren könnnen.(steuerbefreiung ist bereits genehmigt) Wir möchten beide Töchter transportieren, auch unabhängig voneinander. Aktuell haben wir das Auto auf tochter A angemeldet, entsprechend dürfen wir das auto nur benutzen wenn sich Tochter A im auto befindet. Manchmal nutzen wir das auto aber auch um tochter B alleine abzuholen. Wie müssen wir hier vorgehen? Muss tochter B auch irgendwie eingetragen werden? Generell kann man das auto ja nur auf eine person anmelden.

  8. Heiner K.
    Am 10. Oktober 2018 um 8:38

    Ich habe einen Behinderungsgrad von 60 mit einem G. Ich fahre als Fortbewegungsmittel ein Wohnmobil. Gilt hier die Steuervergünstigung auch?

  9. G.
    Am 2. Oktober 2018 um 17:23

    hallo,
    ich habe bekommen GdB 70 ohne Merkzeichen,
    kann minderung für kfz steuer???
    und was uberhaupt bedeutet gdb 70 ohne merkzeichen welche vorteile,
    habe gestern bekomme schwerebehinderten ausweis.

  10. Manuel
    Am 1. September 2018 um 16:20

    Hallo,

    Ich habe einen Gdb von 60 aufgrund einer Begleitathritis sowie einer Funktionsstörung der Knie- und Sprunggelenke ohne Merkzeichen.
    Kann ich trotzdem eine Steuerermässigung von 50% beantragen?

    VG,
    Manuel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:24

      Hallo Manuel,

      bei solchen Fragen wenden Sie sich bitte an das Hauptzollamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Michael
    Am 28. August 2018 um 23:02

    Hallo,
    Habe ihre Komentare aufmerksam gelesen!
    Habe dazu eine Frage?
    Wir haben für meinen Schwager einen Schwerbehinderten Antrag gestellt, der würde auch bewilligt.
    Die KFZ Steuerbehördehat die Rückerstattung der Kfz Steuer abgelehnt, weil mein Schwager kurz nach Antragstellung verstorben ist.
    Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich/wir bei der Zollbehörde Gehör zu finden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 15:44

      Hallo Michael,

      klären Sie dies am besten mit einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Toukatly
    Am 14. August 2018 um 21:06

    Hallo zusammen
    Habe eine Frage besitze den Ausweis 100 und die Buchstaben g, B, H und aG
    Wollte gerne wissen ob es stimmt, wenn man die Kfz Steuerbefreiung kriegt, hätte ich dann kein Anspruch mehr auf die Wertmarke?
    Denn ich kann Nicht nur mit dem Auto und auch nicht nur mit der BVG es kommt immer darauf an wie ich mich fühle, ich kann nicht auf Auto oder wertmarke verzichten, bin leider auf beides angewiesen
    Ich würde mich über jede hilfreiche Antwort freuen

  13. Klemens B.
    Am 13. August 2018 um 13:08

    Ich habe seit dem 01.02.2018 einen Behinderungsgrad von 100 ohne Merkzeichen.
    Habe ich dadurch eine KFZ- steuerbegünstigung

  14. Markus
    Am 30. Juli 2018 um 9:45

    Hallo,

    ich gelte seit 06/2016 als schwerbehindert (GdB 50). Kann ich eine Ermäßigung der KFZ-Steuer erhalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 11:31

      Hallo Markus,

      das können wir aus der Ferne leider nicht einschätzen. Wichtig ist, welches Merkzeichen Sie besitzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Detlef B.
    Am 18. Juli 2018 um 19:16

    Hallo,
    ich bin 90% Schwerbehindert und habe das Merkzeichen G/AG eingetragen.
    Jetzt meine Frage…
    Mein gebraucht erworbener Mercedes-Benz soll etwas über 500 € im Jahr kosten.
    Werde ich damit 100% befreit?

    Grüße
    Bannert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 9:18

      Hallo Detlef B.,

      da Sie das Merkzeichen aG besitzen, sollten Sie diesen Wagen im Regelfall komplett steuerbefreit führen dürfen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Hauptzollamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Burkhard H.
    Am 15. Juli 2018 um 5:21

    Meine Frage ;
    bin 60 Jahre alt und besitze ein Schwerbehindertenausweis mit 60% und den Buchstaben ( G,B )
    welche Steuerbefreiung Kfz habe ich?
    Habe schon allerdings seit vielen Jahren schon die Schwerbehindertenausweis mit 60% mit ,G,
    Jetzt bekomme ich 60% ,G, mit ,B, dazu, wie sieht es da aus mit der Kompletten Befreiung von
    Kfz steuern?
    Gruß
    B.H.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2018 um 10:52

      Hallo Burkhard,

      mit dem Merkzeichen G ist eine Reduzierung der Kfz-Steuer um 50 Prozent möglich, wenn Sie auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichten. Das Merkzeichen B hat keine Auswirkungen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Heike W
    Am 12. Juli 2018 um 15:12

    Ich habe das gleiche Problem und darf jetz mein Mann damit fahren bezw zum tanken Arbeit oder Urlaub oder nicht komme da irgendwie nicht mit

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:56

      Hallo Heike,
      grundsätzlich kann das steuervergünstigte Fahrzeug von der schwerbehinderten Person oder zu Zwecken, welche in Zusammenhang mit der Behinderung des Besitzers stehen, genutzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Florian
    Am 10. Juli 2018 um 15:02

    Hallo,

    nach dem Tod meines zu 100% Kfz-Steuerbefreiten Großvaters steht das angemeldete Auto noch in der Garage und wird nicht bewegt (aber angemeldet).
    Muss die Familie jetzt mit einer Kfz-Steuernachzahlung rechnen, wenn das Auto jetzt verkauft oder stillegt wird?
    Gibt es Fristen zu beachten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2018 um 10:49

      Hallo Florian,

      ist das Auto noch angemeldet, hätten Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug zu fahren. Da der Befreiungsgrund erloschen ist, könnte mit Nachzahlungen zu rechnen sein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann dies genau klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Konrad
    Am 4. Juli 2018 um 16:08

    Warum nehmen Sie das an????
    Die Redaktion sollte sich eigentlich vorurteilsfrei zu Fragen äußern!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:56

      Hallo Konrad,

      in der Regel wird das Familienfahrzeug auch für andere Fahrten genutzt, daher unsere Annahme.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Jacobsen
    Am 4. Juli 2018 um 15:01

    Guten Tag unsere Tochter hat 75 Prozent und h,g und b im Ausweis stehen.
    Wir würden also das Auto auf die zulassen.
    Da sie minderjährig ist und wir sie fahren müssen wie sieht es aus wenn sie zum Kindergarten gebracht wird und danach mein mann zur Arbeit und zurück fährt? Er macht das ja dann in Verbindung nach dem Kind befördern und verdient ja dann auch den Lebensunterhalt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:46

      Hallo Jacobsen,

      wenden Sie sich am besten direkt an die Behörde, inwieweit solche Fahrten zulässig sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Alexander H.
    Am 3. Juli 2018 um 19:47

    Moin,
    ich habe heute bescheid bekommen das mein GDB auf 60 heraufgesetzt wurde mit einem G.
    Ich habe besitze ein Auto was aus persönlichen Gründen auf meinen Bruder angemeldet ist!
    Versicherungsnehmer und alleinige Fahrer bin aber ich.
    Wie sieht es dort mit einer anteiligen KFZ Steuerbefreiung aus?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 13:54

      Hallo Alexander,

      das Fahrzeug muss auf Sie zugelassen sein, damit eine Steuerermäßigung möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Peter D.
    Am 22. Juni 2018 um 14:49

    Hallo,
    mein Mann besitzt einen Schwerbehindertenausweis mit 90 %.
    Ich habe die volle Erwerbsminderungsrente und eine Schwerbehinderung von 30 %.
    Unser KFZ ist auf meinen Namen angemeldet.
    Meine Frage lautet: Bekäme mein Mann evtl. eine höhere KFZ-Steuerermäßigung als ich, oder
    gibt es da keinen Unterscheid?
    Sonst würden wir das KFZ ummelden.
    Wie hoch wäre die Steuerermäßigung?

    Mit freundlichen Grüßen
    Petra D.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:40

      Hallo Petra D.,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Katharina
    Am 22. Juni 2018 um 12:54

    Mein Mann ist 80 % Schwerbehindert. Steht ihm die Steuervergünstigung zu ?

    • Walter L.
      Am 10. Dezember 2018 um 21:04

      Habe eine Fibromyalgie mit einem chronischen Schmerzsyndrom und ebenfallsArthrose in Knie Schulter Gelenken in 80%sowie Nackenmuskulatur

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:35

      Hallo Katharina,

      das kommt auf die Art der Behinderung an – zu finden oben im Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Asma
    Am 19. Juni 2018 um 10:27

    Hallo mein Mann fährt einen Auto ,aber unsere Sohn hat einen Schwerbehindertenausweis mit grad 80 , merkzeichen B,GundH , können wir das Auto auf unseren Sohn anmelden ,und was für Unterlagen braucht man

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 8:21

      Hallo Asma,
      bei einer Schwerbehinderung besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine Befreiung oder Minderund der Kfz-Steuer zu erhalten. Hierfür ist der „Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte“ beim Hauptzollamt einzureichen. Allerdings sollten Sie dabei bedenken, dass das Auto in diesem Fall nicht durch andere Personen gefahren werden darf, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Edgar
    Am 12. Juni 2018 um 12:47

    Hallo liebe Redaktion,
    ich habe soetwas gelesen und nicht recht verstanden… Wenn ich eine Steuerbefreiung beantrage, (100% aG) muss ich dann das Fahrzeug irgendwo vorführen..? Ich bin rechtsseitig Oberschenkel-amputiert und habe mir einen Smart gekauft, der in der Mitte keine sone Konsohle hat. So das ich die Prothese nach rechts rüberstellen kann und fahre mit dem linken Fuß….. ohne irgendwelche Umbauten… Funktioniert prima… Wenn ich jetzt aber die Befreiung beantrage…, muss ich dann das Auto irgendwo Vorführen? Muss der Wagen dafür umgebaut sein? Schreibt irgendwer vor das man mit rechts fahren muss?
    LG
    Edgar

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:54

      Hallo Edgar,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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