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Behindertenfahrzeuge: Was zeichnet ein behindertengerechtes Auto aus?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Autofahren mit Behinderung – Mobilität in jeder Lebenslage

Auf Grund ihrer Größe werden häufig Transporter als Behindertenfahrzeuge genutzt.
Auf Grund ihrer Größe werden häufig Transporter als Behindertenfahrzeuge genutzt.

Laut dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung müssen die Vertragsstaaten wirksame Maßnahmen treffen, um für diese die persönliche Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung sicherzustellen.

Mit Unterzeichnung dieser Charta hat sich demnach auch der deutsche Staat zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Handicap verpflichtet. Denn gerade für diese stellt ein eigenes Auto einen besonderen Beitrag zur eigenen Freiheit und Unabhängigkeit dar – sei es nun, ob damit der Weg zur Arbeit zurückgelegt wird, Einkäufe und Arztbesuche erledigt oder Freunde besucht werden.

Was ist beim Thema “Behindertenfahrzeuge” zu beachten? Mit welchen Rabatten und Zuschüssen können Sie rechnen, wenn Sie einen Pkw für Behinderte kaufen? Sollte es besser ein Neu- oder ein Gebrauchtwagen sein? Oder kann auch der eigene Pkw behindertengerecht umgebaut werden? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet.

FAQ: Behindertenfahrzeuge

Was ist ein Behindertenfahrzeug?

In der Regel handelt es sich im ein Fahrzeug, welches den Bedürfnissen eines gehandicapten Fahrers angepasst ist und zur Mobilität trotz Behinderung beiträgt.

Wie kann eine Fahrzeug behindertengerecht angepasst werden?

Hierfür gibt es verschiedene Wege und Möglichkeiten. Welche Umbauten möglich sind, erfahren Sie hier.

Gibt es für den Umbau Förderungen oder Rabatte?

Es kann gut sein, dass Rabatte für Behindert beim Autokauf angeboten werden. Auch Zuschüsse und Vergünstigungen sind möglich. Mehr dazu erfahren Sie auch hier.

So finden Sie das richtige Behindertenfahrzeug

Möchten Sie ein passendes behindertengerechtes Auto auswählen, ist einiges zu beachten.
Möchten Sie ein passendes behindertengerechtes Auto auswählen, ist einiges zu beachten.

Zunächst sei einmal gesagt, dass es den perfekten Behindertenwagen, der allen Ansprüchen genügt, nicht gibt. Behindertenfahrzeuge müssen immer genau an den jeweiligen Fahrer bzw. Mitfahrer mit Behinderung angepasst werden.

Rollstuhlfahrer haben andere Bedürfnisse als beispielweise Kleinwüchsige oder gehbehinderte Menschen. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Sie sich vor der Kaufentscheidung eingehend informieren und sich gut beraten lassen. Nur so können die richtigen Fahrzeugumbauten für Behindertenfahrzeuge vorgenommen werden.

Anlaufstellen stellen hier zum einen die Autohändler und Autohersteller dar. Marken wie Fiat, Ford, Mercedes und Opel bieten bereits ab Werk behindertengerechte Fahrzeuge an. Vor allem VW sticht heraus, hier können Sie aus einem umfangreichen Programm von Fahrhilfen wählen.

Auch Unternehmen, die sich auf die Umrüstung von Kfz für Behinderte spezialisiert haben, können Ihnen hilfreich zur Seite stehen. Diese können auf eine große Erfahrung zurückgreifen und bieten nicht nur Beratung zu den Themen Fahrhilfen und Umbauten, sondern auch zu den nötigen Formalitäten.

Bei der Suche nach Sachverständigen und Gutachtern können Sie sich außerdem an das zuständige Straßenverkehrsamt oder den TÜV wenden.

Behindertenfahrzeuge müssen grundsätzlich auf die speziellen Bedürfnisse des Fahrers bzw. Beifahrers ausgerichtet sein. Eine umgehende Beratung ist aus diesem Grund unverzichtbar. Treffen Sie auf keinen Fall eine übereilte Entscheidung und planen Sie den Kauf im Vorhinein.

Die Auswahl des Wagens

Zunächst stellt sich natürlich die Frage, ob es sich um einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Fahrzeug handeln soll. Oftmals ist hier der finanzielle Hintergrund entscheidend. Ein Neufahrzeug ist in der Anschaffung zwar teurer als ein Gebrauchtwagen, dafür müssen Sie bei Letzterem – je nach Alter und Laufleistung – eher und häufiger mit Reparaturen rechnen.

Folgende wichtige Punkte sollten Sie bedenken, wenn Behindertenfahrzeuge ausgewählt werden sollen:

  • Hat das Kfz die richtige Größe? Die nötige Zusatzausstattung kann in manchen Fällen viel Platz benötigen. Das Fahrzeug muss diesen Ansprüchen genügen. Besonders für Rollstuhlfahrer spielt die Größe des Pkw und seiner Türen eine übergeordnete Rolle.
  • Werden in der Zukunft weitere Maßnahmen nötig? Lässt sich absehen, dass sich Ihr Befinden in der Zukunft verschlechtern könnte, sollten Sie dies bedenken, wenn Sie ein behindertengerechtes Auto kaufen. Dieses sollte dann auch weitere Umrüstmaßnahmen erlauben.
  • Ist eine Umrüstung auf den Normalzustand möglich und nötig? Auch ein Auto für Behinderte bleibt meist nicht ewig im Besitz eines einzigen Eigentümers. Bedenken Sie also, dass Sie das Fahrzeug wahrscheinlich einmal wieder verkaufen werden. Gewisse Umbauten lassen sich spurlos rückgängig machen, was den Wiederverkauf erleichtern kann. Doch gerade Modifikationen für einen Rollstuhl sind meist dauerhaft.
Für Autofahrer mit einer Behinderung werden spezielle Fahrsicherheitstrainings angeboten, welches Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug absolvieren. Mit Hilfe von eigens dafür ausgebildeten Trainern wird das richtige Verhalten in gefährlichen Fahrsituationen in Behindertenfahrzeugen geprobt und dabei auf die besonderen Bedürfnisse und Einschränkungen der Fahrer eingegangen.
Behindertengerechte Fahrzeuge werden in einer darauf spezialisierten Werkstatt umgebaut.
Behindertengerechte Fahrzeuge werden in einer darauf spezialisierten Werkstatt umgebaut.

Damit Sie die richtigen Entscheidungen bezüglich der Auswahl von Behindertenfahrzeugen treffen können, bietet es sich an, im Vorhinein verschiedene Gutachten einzuholen. Sind Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit plötzlich mit einer Behinderung konfrontiert, sind diese dringend nötig, damit Ihre Fahrerlaubnis weiterhin Gültigkeit behält.

Zunächst ist ein medizinisches Gutachten zu erstellen, welches die Auswirkungen der Behinderung genau beschreibt. Außerdem ist ein Eignungsgutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr zu erstellen. Hierbei wird festgelegt, welche technischen Auflagen für die Fahrerlaubnis – zum Beispiel ob es sich um ein Auto mit Handgas oder Automatikgetriebe handeln sollte – vorliegen.

Anhand dieser Informationen kann anschließend ein Gutachten nach § 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, der bei der Bundesanstalt für Straßenwesen akkreditiert ist, erstellt werden. In diesem wird dann festgelegt, welche Umrüstungen am Behindertenauto vorzunehmen sind. So wissen Sie ganz genau, was nötig ist, damit Sie sicher und bequem am Straßenverkehr teilnehmen können.

So informiert können Sie sich dann an die Autohersteller bzw. Umrüstfirmen wenden, die die Vorschläge in die Tat umsetzen und Behindertenfahrzeuge an Ihre Ansprüche anpassen. Ist das Fahrzeug komplett umgerüstet, wird meist eine Fahrprobe nötig. Bei dieser müssen Sie im Beisein eines Sachverständigen beweisen, dass Sie das Kfz sicher im Straßenverkehr bewegen können und mit den Fahrhilfen zurechtkommen.

Bei Unternehmen, die Fahrzeugumbauten durchführen, können Sie häufig auch zurückgegebene Kfz erstehen. Haben Sie Glück, sind diese möglicherweise schon sehr gut an Ihre Bedürfnisse angepasst.

Umbauten am Behindertenauto

Wie bereits erwähnt, müssen Behindertenfahrzeuge immer an die Bedürfnisse der jeweiligen Person angepasst werden. Je nach Grad und Form der Einschränkungen können viele verschiedene Umbauten nötig werden, weshalb eine qualifizierte Beratung hierbei von großem Wert ist.

Um mit dem Rollstuhl in ein Fahrzeug fahren zu können, werden beispielsweise eine Rampe oder ein Hubsystem benötigt. Ist der Rollstuhlfahrer dazu in der Lage, auf den Sitz zu wechseln, bietet sich hingegen auch der Einbau eines Schwenksitzes an, der das bequeme und einfache Umsteigen ermöglicht.

Um trotz Handicap Fahrzeuge führen zu können, müssen oftmals große Umbauten vorgenommen werden. Kann eine Person nicht die Pedale oder Hebel erreichen, können diese verlängert oder umgelegt werden.

Können die Arme nicht mehr benutzt werden, helfen Fußlenksysteme. Reicht die Kraft in Händen und Armen nicht mehr aus, um das Lenkrad zu bewegen, kann ein Joystick Abhilfe schaffen.

Diese und viele weitere Fahrhilfen in Behindertenfahrzeugen ermöglichen es Menschen mit Handicap, trotz ihrer Einschränkungen mobil und selbstständig zu bleiben.

Mobil mit Handicap – Finanzierung von Pkw für Menschen mit Behinderung

Um für einen Behinderten ein Fahrzeug mit Rabatt zu kaufen, wird ein Schwerbehindertenausweis benötigt.
Um für einen Behinderten ein Fahrzeug mit Rabatt zu kaufen, wird ein Schwerbehindertenausweis benötigt.

Natürlich fallen für Fahrzeuge für Behinderte hohe Kosten an – Gutachten, Autokauf und Fahrzeugumbauten können sehr teuer werden.

Damit Menschen trotz Behinderung mobil bleiben können, werden von verschiedenen Stellen Vergünstigungen und Zuschüsse für Behindertenfahrzeuge gewährt.

Hierzu gehören auch viele Automobilhersteller, die unter gewissen Umständen Behindertenrabatte für den Autokauf anbieten.

Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie zum einen über einen Schwerbehindertenausweis verfügen.

Je nach Hersteller wird ein Grad der Behinderung (GdB) ab 50 beziehungsweise eines der folgenden Merkzeichen gefordert: G, aG, H, Gl oder Bl.

Zum anderen muss das Fahrzeug auf Sie bzw. die behinderte Person zugelassen werden, damit der Rabatt gilt. Außerdem wird dieser in den meisten Fällen nur für Neuwagen gewährt. Für Gebraucht- und Vorführwagen sowie Tageszulassungen können Sie also nicht mit Nachlässen rechnen.

In vielen deutschen Städten gibt es die sogenannten Umweltzonen. Eine Durchfahrt ist nur mit der richtigen Plakette erlaubt. Ausnahmen gibt es jedoch für gehbehinderte Menschen. Ist bei ihnen das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) im Schwerbehindertenausweis vermerkt, dürfen Behindertenfahrzeuge die Umweltzone auch ohne eine grüne Umweltplakette passieren. Auch wer einen orangefarbenen Parkausweis besitzt, profitiert von dieser Ausnahmeregelung.

Zuschüsse für Behindertenfahrzeuge

Des Weiteren können Sie Zuschüsse für den Kauf und die Umrüstung von Wagen für Behinderte beantragen. Dies ist in der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) festgelegt. Unter anderem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Zuschuss gewährt wird:

  • Der Behinderte muss dazu in der Lage sein, ein Kfz zu führen. Ist ihm dies nicht möglich, muss ein geeigneter Fahrer vorhanden sein.
  • Für die Inanspruchnahme der Zuschüsse müssen Menschen mit Handicap ständig – nicht nur vorübergehend – auf ein Fahrzeug angewiesen sein. Im besonderen Maße gilt dies, wenn das Behindertenfahrzeug dafür benötigt wird, um zur Arbeit bzw. zur Arbeitsstelle zu fahren. Auch bei Heimarbeit kann ein Anspruch bestehen, solange die behinderten Personen den Pkw dazu benötigen, Waren abzuholen und Arbeitsergebnisse beim Arbeitgeber abzuliefern.

Neuwagen werden in der Regel bis zu einem Betrag von 9.500 Euro gefördert. Dieser Betrag kann jedoch auch in Einzelfällen hochgesetzt werden, wenn dies durch Schwere und Art der körperlichen Einschränkungen gerechtfertigt wird. Die Zuschüsse für den Kauf eines Behindertenfahrzeugs werden abhängig vom Einkommen gewährt.

Eventuelle Mehrkosten, die die Grenze von 9.500 Euro überschreiten, müssen selbst bezahlt werden. Nötig werdende Umbauten für Behindertenfahrzeuge werden bei der Ermittlung übrigens nicht berücksichtigt. Diese werden in vielen Fällen unabhängig vom Einkommen übernommen. Gut zu wissen, können die Fahrhilfen und Zusatzausstattungen doch Kosten im fünfstelligen Bereich verursachen.

Auch ein Gebrauchtwagen kann bezuschusst werden, wenn die allgemeinen Anforderungen, die auch für den Kauf eines Neuwagens für Behinderte gelten, erfüllt werden. Allerdings muss der Verkehrswert des gebrauchten Pkw noch mindestens 50 Prozent des damaligen Neuwagenpreises betragen.

Die Kosten für den Einbau und eventuelle Reparaturen der Zusatzausstattung der Behindertenfahrzeuge werden vollständig übernommen.

Erleichterungen bei der Kfz-Steuer für ein Auto für behinderte Menschen

Beim Autofahren mit Behinderung können Sie von Erleichterungen bei der Kfz-Steuer profitieren.
Beim Autofahren mit Behinderung können Sie von Erleichterungen bei der Kfz-Steuer profitieren.

Neben Rabatten und Zuschüssen können viele Schwerbehinderte auch von anderen finanziellen Vorteilen für Behindertenfahrzeuge profitieren. Hierzu gehören unter anderem Erleichterungen bei der Kfz-Steuer.

Menschen mit einer Behinderung, deren Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) aufweist, werden komplett von der Kfz-Steuer befreit.

Voraussetzung ist hier natürlich, dass der entsprechende Pkw auf die betreffende Person zugelassen ist. Das Recht auf eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr wird durch diese Steuerbefreiung nicht angetastet.

Folgende Merkzeichen können im Behindertenausweis eingetragen werden:

  • G (erheblich gehbehindert): Diese Personen können nur eingeschränkt und unter erheblichen Gefahren eine ortsübliche Wegstrecke von etwa 2 Kilometern gehen.
  • aG (außergewöhnlich gehbehindert): Bei diesem Merkzeichen können sich Menschen nur mit fremder Hilfe oder unter äußerster Anstrengung außerhalb des Kfz bewegen.
  • H (hilflos): Diese Personen sind ständig auf fremde Hilfe angewiesen.
  • Bl (blind): Hierzu zählen Menschen, denen das Augenlicht vollständig fehlt sowie Personen, bei denen die Sehschärfe auf 1/50 herabgesetzt ist.
  • Gl (gehörlos): Betroffene sind gehörlos oder leiden an einer schweren Form der Schwerhörigkeit mit zusätzlichen Sprachstörungen.
  • B (Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel erforderlich): Die gefahrlose alleinige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich.
  • RF (Rundfunkgebühren-Befreiung und Telefonermäßigung: Hierzu gehören Personen, die ständig von öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen sind. Unter anderem sind dies Menschen mit einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80.

All diese Gruppen können eine unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen. Beim Merkzeichen „B“ ist auch der Fernverkehr eingeschlossen.

Für Schwerbehinderte, die einen Ausweis mit dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) besitzen, wird die Kfz-Steuer um 50 Prozent reduziert. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Behinderte auf das Recht zur unentgeltlichen Beförderung im Nahverkehr verzichtet. Dies wird dann im Schwerbehindertenausweis vermerkt.

Sollten Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder dazu entscheiden, auf die Steuerermäßigung für Behindertenfahrzeuge zu verzichten, wird der Vermerk entfernt und Sie können wieder die Freifahrten nutzen. Die Entscheidung ist also nicht bindend und je nach Bedarf können Sie wechseln.

Behindertenfahrzeuge müssen natürlich auch versichert werden. Denken Sie daran, dass die Kosten für Reparaturen an behindertengerechten Fahrhilfen und der Zusatzausstattung voll übernommen werden – auch wenn ein Schadenfall auftritt. Aus diesem Grund müssen Sie diese nicht mitversichern und können dadurch sparen.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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2 Kommentare

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  1. Maik
    Am 2. November 2022 um 15:25

    Hallo,

    auch mit Merkzeichen „H“ oder „Bl“ darf man in die Umweltzone !!

  2. Reinhold
    Am 6. September 2020 um 13:46

    Hallo
    Weiß jemand ob eine dritte Person, ohne den „Behinderten“ ständig mit dessen Auto fahren darf? Bzw was wenn der Behinderte voraussichtlich nie mehr mit seinem Auto selber fahren kann, da Pflegefall und die dritte Person das nicht meldet? Wenn zB Steuerbefreiung vorhanden für dieses KFZ!
    Macht er sich dann nicht strafbar?
    Gruß
    Reinhold

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