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Verminderte Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung: Mögliche Ermäßigungen

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer kann Kfz-Steuerbefreiung wegen Behinderung beantragen?

Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.
Neben anderen Vergünstigungen ist die Kfz-Steuer für behinderte Menschen ermäßigt.

Behinderte Menschen werden in Deutschland in verschiedenen Lebensbereichen unterstützt, indem beispielsweise gewisse Steuern entfallen oder etwa besondere Parkplätze geschaffen werden.

Unter anderem fällt für schwerbehinderte Personen die Kraftfahrzeugsteuer mitunter deutlich geringer aus – sodass Betroffene trotz Behinderung mobil bleiben können.

Doch wann vermindert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 100 oder 50 Prozent? Welche Bedingungen müssen eingehalten werden, um von den Ermäßigungen zu profitieren?

In diesem Rategeber erfahren Sie, welche Zusatzbestimmungen zur Kfz-Steuer für schwerbehinderte Menschen gelten und wann eine hundertprozentige Befreiung der Steuer greift.

FAQ: Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung

Ist eine Verminderung der Kfz-Steuer bei einer Schwerbehinderung möglich?

Ja, die Kfz-Steuer kann bei einer Schwerbehinderung zu 100 % bzw. zu 50 % reduziert werden.

Ist die Reduzierung der Kfz-Steuer gesetzlich bestimmt?

Ja, gemäß § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) ist eine Kfz-Steuerbefreiung bei den Merkzeichen H (hilflos), Bl (blind) und aG (außergewöhnlich gehbehindert) vorgesehen.

Wann ist eine Reduzierung um 50 % möglich.

Personen, welche die Merkzeichen G (gehbehindert) und Gl (gehörlos) haben, können eine Steuervergünstigung von 50 % erhalten. Wichtig ist, dass auf das Recht zur kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel verzichtet wird.

Bei diesem Grad der Schwerbehinderung entfällt die Kfz-Steuer komplett

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) regelt in § 3a, unter welchen Umständen eine Kfz-Steuerbefreiung für schwerbehinderte Menschen gilt. Bei folgenden Behinderungs-Merkzeichen müssen Sie keine Kfz-Steuer für Ihr Auto bezahlen:

  • Merkzeichen H – Hilflos
  • Merkzeichen Bl – Blind
  • Merkzeichen aG – außergewöhnlich Gehbehindert

Wichtig: Nur dem schwerbehinderten Autobesitzer steht die Steuerbefreiung zu. Zudem dürfen Sie auch lediglich ein Fahrzeug ohne Kfz-Steuer zulassen – für alle weiteren Kfz verlangt der Zoll Steuerbeiträge.

Möchten Sie keine Kfz-Steuer aufgrund Ihrer Schwerbehinderung zahlen, müssen Sie einen entsprechenden „Antrag auf Kfz-Steuervergünstigung für Schwerbehinderte“ beim Hauptzollamt einreichen.

Dann reduziert sich die Kfz-Steuer wegen Schwerbehinderung um 50 %

Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.
Die Ermäßigung der Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung des Autohalters ist an Auflagen geknüpft.

Wenn keine komplette Befreiung der Steuerbeiträge möglich ist, kommt eventuell eine partielle Kfz-Steuerermäßigung für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Folgende Merkzeichen berechtigen in Verbindung mit dem orangenen Behindertenausweis zur fünfzigprozentigen Steuervergünstigung:

  • Merkzeichen G – Gehbehindert
  • Merkzeichen Gl – Gehörlos

Auch hier erfolgt die Kfz-Steuerermäßigung bei Schwerbehinderung des Halters nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

Wichtig: Sie können die Kfz-Steuer bei einer Behinderung Ihrerseits nur dann um 50 % kürzen lassen, wenn Sie auf Ihr Recht zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr verzichten.

Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland das Recht, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu nutzen. Dafür benötigen sie eine entsprechende Wertmarke im Behindertenausweis. Die Kfz-Steuer wird nur dann ermäßigt, wenn keine Marke erteilt wurde.

Bestandsschutz: Auch dann gilt eine Kfz-Steuerermäßigung bei Behinderung des Fahrzeughalters

Gesetze verändern sich – so wurde auch das Kraftfahrzeugsteuergesetz in den letzten Jahren überarbeitet. Die Bestimmungen zur Kfz-Steuer bei Schwerbehinderung wurden dabei angepasst. Um den Bestandsschutz zu gewähren, gilt für jene schwerbehinderten Personen, welchen zum 31.05.1979 die Kfz-Steuer komplett erlassen wurde, eine besondere Regelung.

Betroffene können eine Kfz-Steuerbefreiung erlangen, wenn sie:

  • Einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % nachweisen können, oder
  • zu mindestens 50 % erwerbsunfähig sind und eines der folgenden Merkzeichen besitzen:
    • Kriegsgeschädigt gemäß Bundesversorgungsgesetz
    • VB – versorgungsberechtigt
    • EB – entschädigungsberechtigt

Achtung: Dann entfällt die Kfz-Steuerbefreiung für behinderte Menschen!

Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.
Auch Kriegsgeschädigte können die Kfz-Steuervergünstigung für behinderte Menschen unter Umständen beantragen.

Die Kfz-Steuerbefreiung bei Schwerbehinderung des Halters soll diesem das Leben erleichtern. Wird das Fahrzeug allerdings von weiteren Personen oder zu Zwecken, welche nicht in Zusammenhang mit der Behinderung des Besitzers stehen, genutzt, entfällt das Recht auf verminderte Kfz-Steuer.

§ 3a KraftStG hält hierzu fest:

(3) Die Steuervergünstigung […] entfällt, wenn das Fahrzeug zur Beförderung von Gütern (ausgenommen Handgepäck), zur entgeltlichen Beförderung von Personen (ausgenommen die gelegentliche Mitbeförderung) oder durch andere Personen zu Fahrten benutzt wird, die nicht im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen“

Machen Sie trotz dieser Vorschrift eine Kfz-Steuerbefreiung wegen Ihrer Behinderung geltend, obwohl das Auto anderweitig genutzt wird, begehen Sie Steuerhinterziehung!

Dabei handelt es sich um eine Straftat, welche mit einer mitunter hohen Geldstrafe geahndet wird. Beträgt die Strafe mindestens 90 Tagessätze, gelten Sie als vorbestraft.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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167 Kommentare

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  1. Michael
    Am 22. Juni 2020 um 9:30

    Wo wird eine KFZ-Steuerbefreiung sei es komplett oder zu 50% in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) eingetragen??
    Früher war es ein Stempelaufdruck, der aber seid einigen Jahren nicht mehr benutzt wird)

  2. Helga
    Am 9. Juni 2020 um 16:50

    Hallo, mein Mann ist schwer beschädigt mit dem Grad von 90% und den Merkzeichen B,G,aG. Ich als seine Ehefrau bin der Halter des Autos. Können wir KfZ- Steuerermäßigung beantragen?Vielen Dank im voraus.

  3. Ewald
    Am 7. Juni 2020 um 12:13

    Ich habe einen 50% grüner Schwerbehinderten Ausweis. Meine Frau auch das gleiche, haben ein Fahrzeug, können wir da auch welche KFZ – Steuernvergünstigung bekommen, wenn ja, wohin geht mein Antrag?
    Antwort

  4. Toni
    Am 28. Mai 2020 um 17:36

    Kann ich die Erstattung der Kfz Steuer Ermäßigung rückwirkend beantragen, das Finanzamt gibt auch nur vorläufig bescheid und kann nach verlangen. Gleiches Recht für beide Seiten oder nicht?

  5. Gertrud W.
    Am 20. Mai 2020 um 14:00

    Mein Mann ist 100% Behindert , Merkzeichen G/aG
    Ich möchte ein neues Auto kaufen das von mir gefahren wird. Für Arztbesuche usw. braucht mein Mann besonders viel Platz für die Beine-muß beim Kauf also berücksichtigt werden.
    Ist da Steuerbefreiung möglich?-Muß es dann auf meinen Mann zugelassen werden?

  6. Eberhard
    Am 4. Mai 2020 um 15:47

    Meine Frau ist 90% schwerbehindert mit Kennzeichen eG. Muss für die Beantragung der Befreiung von der Kfz-Steuer das Auto auf sie als Halter umgeschrieben werden oder erfolgt die Erteilung auch, wenn das Fahrzeug auf ihren Ehemann als Halter gemeldet ist.
    Wie lange kann rückwirkend beantragt werden ?

  7. Monika N.
    Am 20. April 2020 um 13:20

    mein Mann hat 100% Schwerbehinderung aber kein Buchstaben. können wir da auch KFZ-Steuernsparen

  8. Harald
    Am 19. April 2020 um 17:33

    Ein grüner Ausweis allein reicht meines Wissens nach nicht aus. Ich habe das Merkzeichen “G” und mein Ausweis ist zweifarbig grün/rot.

  9. Thorsten
    Am 17. April 2020 um 10:46

    Hallo
    ich habe eine Frage da ich 80% behinderung habe wenn das Auto auf mich laufen würde , dürfte meine Frau das Auto alleine fahren

  10. Karola
    Am 5. April 2020 um 14:11

    Hallo,
    ich habe ein Schwerbehindertenausweis mit einem Schweregrad von 100 % mit der Eintragung des Buchstaben ,G.
    Jetzt meine Frage, habe ich ein Anrecht auf einen kostenloses Monatsticket im öffentlichen Nahverkehr ?

    Wenn ja, bitte ich um eine Info !

    Mit freundlichen Grüßen,
    Karola

  11. Thomas
    Am 23. März 2020 um 14:43

    Wenn ich einen PKW für die täglichen Fahrten und eine Wohnmobil für meine Erholung nutze, kann ich für beide Fahrzeuge, eine Steuervergünstigung mit 100 Prozent Schwerbehindert und aG bekommen ?

  12. Gardlo m.
    Am 11. März 2020 um 14:38

    Meine Mutter sitzt im Rollstuhl. Kann nicht laufen.
    100% schwerbeschädigt.
    Der Ausweis gibt die Buchstaben G , aG, H an.
    Ich als Tochter bin immer für sie da( täglich).
    Sie selber hat kein Auto, darf ich meine Kfz Steuer
    dadurch verringern?
    Denn sonst könnte sie nie irgendwo hin kommen.

    mit freundlichem Gardlo

  13. S. Groß
    Am 11. März 2020 um 13:21

    Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF und GDB 50. Bekomme ich da schon eine Steuerermäßigung?

    Mit freundlichen Grüßen

    St. Groß

  14. Schroers
    Am 7. Februar 2020 um 9:43

    Hallo
    Ich habe mal eine Frage.
    Wenn ich ein Wohnmobil habe,kann ich dann auch die Steuerermäßigung von 50% dafür bekommen.

  15. Pami
    Am 4. Februar 2020 um 17:40

    Hallo, mir ist kürzlich der GdB 50 bewilligt worden. Nun wollen wir unserem Wagen – den sowieso fast nur ich benutze- wegen dem Anspruch auf KFZ-Steuervergünstigung auf mich als Halter ummelden. Bei unserem Diesel sparen wir somit 150€ im Jahr.
    Leider habe ich verpeilt, dass ein Mitglied meiner Familie vor längerer Zeit einen Zweitwagen für sich auf meinen Namen angemeldet hatte. Meine Frage an alle Wissenden – bitte keine Mutmaßungen – Kann ich bei zwei Autos eine Präferenz angeben beim Hauptzollamt oder darf, wenn man die Vergünstigung in Anspruch nehmen möchte, definitiv nur ein Fahrzeug auf mich zugelassen sein???
    Vielen Dank für guten Rat und Antwort :)

  16. Erwin
    Am 1. Februar 2020 um 12:00

    Meine Ehefrau ist zu 80% schwer behindert mit dem Merkmal G und B. Kann ich für mein Fahrzeug das auf mich zugelassen ist Kfz Steuerbefreiung oder einen Parkausweis beantragen ggf. wo
    Danke

  17. Arina S.
    Am 27. Januar 2020 um 0:37

    Ich bin zu 50% Schwerbehindert mit grünem Ausweis. Ist Steuerermäßigung möglich ? LG !

  18. Andy
    Am 18. Januar 2020 um 16:41

    Ich habe ein grünen Ausweis 80% auf Hörschädigung und Sprache. Habe aber kein G oder so drin.

    Ich denk mal nicht das es was bringt ?

  19. Peter
    Am 13. Januar 2020 um 22:37

    Nabend
    mein Sohn ist 2 jahre geworden und hat diabetes mit 1 1/2 jahren bekommen. Er hat einen schwerbehinderten ausweis mit H und 50 % bekommen. Wenn ich eine kfz begünstigung möchte dürfte ich mit dem auto zur arbeit? Schließlich muss ich öfters von der arbeit aus direkt in den Kindergarten da er öfters zu hohen Zucker neigt und ich ihn abholen muss.

    • Nadine
      Am 27. Juni 2022 um 9:36

      Hallo, ich habe das Merkzeichen GL und auf dem Beiblatt wurde in 2022 die Berechtigung der KFZ Steuerermäßigung rückwirkend für den 1.9.2020 datiert. Nun habe ich aber bei dem Bescheid vom Hauptzollamt eine Festsetzung der Steuer wie folgt:

      2.3.21 bis 1.3.22 28 Eur
      2.3.22bis 31.8.22 14 Eur
      Ab 1.9.22 jährlich 14 Eur

      Müsste man nicht eigentlich rückwirkend ab dem 1.9.2020 auf 14 Eur jährlich runter gehen?

      Oder geht das rückwirkend nicht?

      Können Sie da helfen?

  20. Andrea
    Am 13. Januar 2020 um 13:39

    Hallo, mein Sohn ist fünf Monate alt, hat 70 GdB, ein “H” und “G”. Gilt die Befreiung der KFZ Steuer dann auch? Fahre viel zu Kliniken aber nicht nur. Gruss, Andrea

  21. anke
    Am 12. Januar 2020 um 14:57

    hallo,

    ich habe einen behindertenausweis mit 80 prozent,aber keine buchsdtaben .kann ich mich trotzdem von der steuer befreien lassen und wo kann ich das machen?
    gruss anke

    • Katrin
      Am 11. Dezember 2022 um 15:23

      meinem Mann geht es genauso, aber ich Frage mich jetzt auch, kann er sich befreien lassen oder nicht. vielleicht haben Sie ja im Laufe was erreicht.

      • Lisa
        Am 22. Dezember 2022 um 14:56

        Also eine Steuerermäßigung oder Befreiung für schwerbehinderte Personen ist nur mit entsprechenden Merkzeichen möglich.
        Für eine Ermäßigung wäre es das Merkzeichen “G” (orangener Flächenaufdruck”) und für eine Befreiung die Merkzeichen “aG”, “Bl” oder “H” in Kombination mit einem entsprechenden GdB und ggf. mit Vorlage eines Beiblattes erforderlich.

  22. Stephanie
    Am 3. November 2019 um 15:43

    Hallo
    Wir haben einen behindertengerechten Bus
    Mein Sohn (9) Jahre alt ist schwerbehindert.
    100 Grad, ag, h, g
    Ich als Mama fahre ihn natürlich zu Ärzten etc.
    Darf ich Einkäufe und meine Arzt Termine auch ohne meinen Sohn mit dem Auto erledigen?

    Liebe Grüße

  23. Dagmar
    Am 23. September 2019 um 14:11

    Mein Mann hat einen GdB vom 100, da er an Alzheimer erkrankt ist. Halter unseres Fahrzeugs ist mein Mann, als Fahrer eingetragen bin ich. Die Kfz-Befreiung wurde auch schon genehmigt. Nun meine Frage: wenn ich einen Arzt Termin habe, kann ich dann alleine fahren oder muss ich immer meinen Mann mitnehmen?

  24. Cornelia
    Am 20. September 2019 um 17:24

    Greift eine Steuerbefreiung/Ermäßigung bei 90 % Schwerbehinderung für das Kfz Fahrzeug?

  25. Petra
    Am 20. August 2019 um 12:18

    Hallo, unsere 11 jährige Tochter hat alle Merkmale zur Steuerbefreiung.
    Das Auto bringt mich aber auch zu meinem Halbtagsjob, damit ich das Geld für das Auto, welches sonst ausschließlich für meine Tochter benutzt wird bezahlen kann. Kann ich eine Befreiung unter diese Vorraussetzngen beantragen?

  26. Thomas
    Am 9. August 2019 um 20:59

    Guten Tag,
    im Fahrzeugschein wird nicht mehr die Steuervergünstigungen eingetragen. Wie wird bei einer Fahrzeugkontrolle überprüft ob das Fahrzeug von dem berechtigten gefahren wird?
    Danke für die Antwort

  27. uwe
    Am 30. Juli 2019 um 12:08

    guten tag, ich habe 70% und Merkzeichen -G- im ausweis, bekomme 50% steuerermäßigung, hatte genickbruch vor 20 jahren, 100% erwerbsunfähig berentet, gut 18 jahre 2 bandscheibenvorfälle die wegen fehlender inkontinenz nicht operiert wurden, nun hatte ich vor 8 jahren schlaganfall und bekam diabetes hinzu, es gab mal ein buch von bundesregierung, mein recht bei schwerbehinderung, da stand drin, ab 70% und G,, könnte man eine blaue Park befreiung bekommen, doch bei antrag vor glaub 10 jahren wurde das verweigert, hätte sich geändert, ich habe wirklich starke geh probleme und es wäre eine enorme erleichterung, gibt es eine möglichkeit die zu bekommen? vielen dank für ihre antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 14:13

      Hallo Uwe,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Volker
    Am 22. Juli 2019 um 21:55

    Hallo,wird bei Steuerbefreiung überprüft wie das Fahrzeug genutzt wird und wenn wie ?

  29. Anette
    Am 17. Juli 2019 um 18:34

    Hallo, habe einen Schwerbehintenauswekß mit 100%.Habe aber keine weiteren Merkzeichen. Hab ich trotzdem Anspruch auf Steuerersparniß!?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2019 um 15:32

      Hallo Anette,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. GERHARD
    Am 13. Juli 2019 um 11:04

    HALLO ICH HABE 80 % mit merkzeichen G ich habe mir ein Neuwagen gekauft würde aber gerne den alten behalten da er nur wenig Wert ist !hann ich auf beide Steuer ermäßigung beantragen ?

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