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Verkehrsregeln in Italien: So teuer sind italienische Bußgelder

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Wichtige Tipps für den Italien-Urlaub

Die Verkehrsregeln in Italien gelten nicht nur für Autofahrer
Die Verkehrsregeln in Italien gelten nicht nur für Autofahrer

Das europäische Land Italien lockt mit vielerlei Sehenswürdigkeiten. Nur etwa 12 Fahrstunden entfernt, warten Kolosseum, Schiefer Turm von Pisa, Sixtinische Kapelle und Co. sowie malerische Städte wie Venedig, Mailand und Rom auf Besucher aus der ganzen Welt.

Wer jedoch mit dem eigenen oder einem Mietwagen nach Italien möchte, muss einige Verkehrsregeln beachten. Im Folgenden finden Sie Informationen zum Verkehrsrecht in Italien sowie einige Tipps zum Italien-Urlaub.

Dieser Ratgeber informiert Sie über das italienische Tempolimit, darüber, was passiert, wenn Sie zu viel Vino getrunken haben und Auto fahren sowie welche besonderen Regelungen für Berg- und Passstraßen gelten. Außerdem gehen wir auf die Warnwestenpflicht in Italien ein und klären, was Sie als Motorradfahrer besonders beachten sollten. Am Ende des Textes finden Sie zudem nützliche Infos, falls Sie ein Strafzettel aus Bella Italia erreicht.

FAQ: Verkehrsregeln in Italien

Wo liegt die italienische Alkoholgrenze?

In Italien gelten 0,5 Promille als Grenze. Berufskraftfahrer sowie Fahranfänger müssen sich jedoch an eine Promillegrenze von 0,0 halten.

Was sollte ich in Bezug auf die italienischen Straßenschilder beachten?

Teilweise unterscheiden sich die Verkehrsschilder in Italien in ihren Farben von denen in Deutschland. Weiterhin sind gewisse Schilder ausschließlich auf Italienisch beschrieben. Informationen zum besseren Verständnis der italienischen Verkehrszeichen finden Sie hier.

Können italienische Bußgelder in Deutschland vollstreckt werden?

Aufgrund eines speziellen Vollstreckungsabkommens innerhalb der EU besteht die Möglichkeit, Bußgelder aus Italien ab einer Grenze von 70 Euro in Deutschland einzutreiben.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen über Bußgelder aus Italien

Auszug aus dem italienischen Bußgeldkatalog

VergehenBußgeld
Verstoß gegen die Gurtpflichtab 85 Euro
Handy am Steuerab 165 Euro
20 km/h zu schnellab 175 Euro *
über 50 km/h zu schnellab 545 Euro
Parkverstoßab 45 Euro
Rotlichtverstoßab 170 Euro *
Alkohol am Steuerab 545 Euro
* Mindestbußgeld tagsüber, nachts (zwischen 22-7 Uhr) drohen um ein Drittel höhere Bußgelder

(Stand 03/2023)

Gut zu wissen: Da es im Jahr 2022 zehn Prozent mehr Verkehrstote gab, plant die Regierung eine Erhöhung der Sanktionen für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. In unserer News: “Bußgelder in Italien werden drastisch erhöht: Was Urlauber wissen müssen! erhalten Sie alle wichtigen Informationen diesbezüglich.

Die Straßenverkehrsordnung in Italien

Allgemein ist zu sagen, dass in Italien fast die gleichen Verkehrsregeln wie in Deutschland gelten. Dies liegt an vielen europäischen Verordnungen, nach denen sich die diversen EU-Länder richten. Eine davon ist der EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen, oder kurz: Rahmenbeschluss 2005/214/JI.

Im Oktober 2010 beschloss auch Deutschland diese Verordnung, welche inländische Vollstreckungsmaßnahmen von ausländischen Knöllchen erlaubt. Was das Gesetz im Detail bestimmt und welche Verkehrsregeln in Italien gelten, soll dieser Artikel verdeutlichen.

Der Verkehr in Italien

Italiener bedienen oftmals das Klischee, besonders temperamentvoll zu sein. Besonders im Verkehr in Italien bemerken deutsche Fahrer dies des Öfteren. Neben den Autos schlängeln sich kleine Roller durch die engen Straßen. Im Hintergrund des Lärms wird zusätzlich gehupt, wild gestikuliert und gerufen.

Wer in Italien ein Fahrzeug fährt, sollte Ruhe bewahren. Die Fahrweise kann für ausländische Besucher schnell Hektik verbreiten. Dabei lohnt es sich, bei gewagten Manövern auch einmal ein Auge zuzudrücken und mit Gelassenheit zu fahren. Es dauert nicht lange, bis Sie sich an den Fahrstil gewöhnt haben.

Außerhalb der Ortschaften fehlen meist wichtige Verkehrszeichen, weshalb Besucher immer ein Navigationsgerät mitführen sollten.

Die Straßen- und Verkehrsschilder

Die Straßenschilder in Italien gleichen sich sehr denen in Deutschland. Jedoch unterscheiden sich die Schilder in deren Farben:

  • Hinweise auf eine Autobahn in der Nähe: grün
  • italienische Bundes- und Provinzstraßen ohne Maut: blau
  • touristische Sehenswürdigkeiten sowie interessante Orte: braun
  • Hinweis innerhalb der Stadt/Gemeinde: weiß
Die Verkehrsschilder zeigen u.a. das Tempolimit in Italien.
Die Verkehrsschilder zeigen u.a. das Tempolimit in Italien.

Der Verkehr in Italien wird in einigen Regionen des Landes mit zweisprachigen Schildern geregelt.

In Südtirol beispielsweise sind die Straßenschilder auf Italienisch und Deutsch.

In der Gegend um das Aostatal finden sich Schilder in italienischer und französischer Sprache.

Die wichtigsten Verkehrsschilder sind jedoch auf Italienisch beschrieben:

  • Zufahrt verboten: divieto di accesso
  • Parkplatz: parcheggio
  • Bauarbeiten: lavori in corso
  • langsam fahren: rallentare
  • Umleitung: deviazione
  • Sperrung: sbarrato
  • Sackgasse: strada senza uscita
  • Einbahnstraße: senso unico
  • Hupverbot: zona di silenzo

Das Tempolimit in Italien

Die Höchstgeschwindigkeit in Italien unterscheidet sich zu der in Deutschland. So müssen Autofahrer außerhalb geschlossener Ortschaften ein Tempolimit in Italien von 90 km/h beachten. Im Gegensatz zu außerorts gilt innerorts eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h in Italien.

Auf den Schnellstraßen ist die maximale Geschwindigkeit auf 110 km/h gedrosselt.

Italien und seine Autobahn: Die maximale Geschwindigkeit

Zu Beachten ist die Mautpflicht in Italien, denn die meisten Autobahnen sind kostenpflichtig. Die mautpflichtigen Autostradas werden mit grünen Schildern ausgewiesen. In Deutschland sollte die Mautpflicht ab 2016 eingeführt werden (dazu ist es aber bisher nicht gekommen). Die maximale Geschwindigkeit auf der Autobahn in Italien beträgt durchgehend 130 km/h. Zudem ist die Autobahn in Italien mit Geschwindigkeit-Messsystemen ausgerüstet. Auf etwa 20 Prozent des gesamten Netzes ist ein System namens Sistema Tutor installiert. Dieses misst die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit in Italien auf der Autobahn. Sistema Tutor wurde 2012 auf den Strecken eingeführt, auf denen sich besonders viele schwere und tödliche Unfälle ereignet haben.

Das System misst an mehreren Stellen. Fährt ein Tourist auf der Autobahn in Italien und hält die Geschwindigkeit einmalig nicht ein, passiert in der Regel noch nichts. Zudem ist das System nur fünf bis sechs Stunden am Tag angeschaltet. Das liegt daran, dass die Geschwindigkeitsüberschreitungen noch manuell aufgearbeitet und per Post verschickt werden.

Diese Messweise wird jedoch rechtzeitig durch Hinweistafeln angezeigt: „Tutor attivo per controllo velocita“ oder „Speed Control“. Neben diesem System gibt es aber auch noch klassische Kontrollen vom Tempolimit in Italien.

Die Autobahn ist außerdem teilweise mit modernen Anzeigetafeln bestückt. Sie zeigen den Autofahrern Hinweise zu Baustellen und Staus. Zudem weisen sie auf Minutenangaben hin, welche der Fahrer noch zurücklegt, bis er in der entsprechenden Stadt ist. Dabei bedeutet „Ortsname 20‘“, dass Sie noch 20 Minuten bis zum angegebenen Ort benötigen. Dies wird anhand der aktuellen Verkehrslage berechnet – immer unter Berücksichtigung der in Italien auf der Autobahn maximalen Geschwindigkeit.

Auf der Autobahn und außerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine 24-stündige Abblendlichtpflicht. In Italien dürfen aber auch Tagfahrleuchten verwendet werden. Wer ohne Licht fährt, muss mit einem Bußgeld ab 40 Euro rechnen. Die Lichtpflicht gilt für alle Fahrzeuge.

Die Geschwindigkeit in Italien beträgt auf der Autobahn 130 km/h.
Die Geschwindigkeit in Italien beträgt auf der Autobahn 130 km/h.

Wer einem anderen Fahrer auf der Autobahn bei einer Panne aushelfen und es abschleppen will, kassiert ein Bußgeld. Privates Abschleppen ist in Italien nämlich verboten. Aus diesem Grund sollten Fahrer also immer den Pannendienst anrufen, um den Wagen abschleppen zu lassen.

Zudem sind die Autobahn und Schnellstraßen für Kleinkrafträder und Motorräder mit einem Hubraum von 150 Kubikmetern oder weniger verboten. Hiervon sind auch Motorräder mit Beiwagen bis 249 Kubikmetern betroffen. Mitte 2015 traten jedoch neue Verkehrsregeln in Italien in Kraft , welche auch Roller und Kleinkrafträder über 120 Kubikmetern auf der Autobahn erlauben.

Weitere Regelungen ab Mitte 2015
  • bei schweren Verkehrsverstößen wie beispielsweise einem Unfall mit Todesfolge wegen Alkohol am Steuer kann der Führerschein lebenslang entzogen werden
  • rosa Parkzonen für Frauen mit kleinen Kindern und in der Schwangerschaft
  • die Höhe des Bußgeldes richtet sich künftig nach der Dauer der Parkzeitüberschreitung
  • Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen auf den Busfahrspuren fahren
Italien: Die Verkehrsregeln für Berg- und Passstraßen

Die Verkehrsregeln in Italien besagen, dass Fahrzeugfahrer Linienbussen auf Pass- und Bergstraßen immer Vorfahrt gewähren müssen. Zusätzlich hat immer das Fahrzeug Vorrang, welches bergauf fährt. Eine Ausnahme bilden Ausweichmöglichkeiten, die sich direkt an Straßen befinden. Sind diese vorhanden, muss nicht auf die Vorfahrtsregel geachtet werden.

Die Promillegrenze in Italien

Wie auch in Deutschland gibt es eine gesetzlich bestimmte Promillegrenze in Italien, die bei 0,5 Promille liegt. Fahranfänger müssen sich an die Nullpromillegrenze halten. Auch Berufskraftfahrer müssen sich an diese Regelung halten und dürfen keinen Alkohol zu sich nehmen, wenn sie auf italienischen Straßen unterwegs sind.

Die Warnwestenpflicht in Italien

Die Verkehrsregeln in Italien verpflichten auch hier, wie in Deutschland, zu einer Warnweste im Fahrzeug. Diese gilt jedoch nur auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften. Sollten Sie hier also einmal aus dem Fahrzeug aussteigen und auf die Fahrbahn treten müssen, ist eine fluoreszierende Warnweste Pflicht.

Die Warnweste ist beispielsweise bei Unfällen und Pannen sowie bei schlechten Witterungsbedingungen wie Regen oder Nebel nötig. Die Warnweste wird auch immer dann erforderlich, wenn Fahrradfahrer nachts unterwegs sind oder durch einen Tunnel gelangen müssen. Wird die Warnweste vergessen, kann das Bußgeld für diesen Verstoß ab 42 Euro betragen.

Möchten Sie zudem eine Fahrradtour mit Ihren Kindern planen, müssen Sie beachten, dass für alle Kinder ab 14 Jahren eine Helmpflicht besteht.

Der Italien-Urlaub mit dem Moped oder Motorrad

Die Verkehrsregeln in Italien gelten auch für Moped- und Motorradfahrer.
Die Verkehrsregeln in Italien gelten auch für Moped- und Motorradfahrer.

Anstatt mit dem Auto oder Mietwagen nach Italien zu fahren, können Sie auch – typisch italienisch – mit einem Moped oder Motorrad das Land erkunden. Doch auch hier gibt es einige Verkehrsregeln in Italien zu beachten.

Kleinkraftradfahrer dürfen nur dann einen Beifahrer mitnehmen, wenn die Zulassungsbescheinigung oder der Fahrzeugschein ausdrücklich einen Beifahrersitz vorsieht. Der Fahrer muss in diesem Falle laut der Verkehrsregeln in Italien das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Als Kleinkraftrad gelten zwei- oder dreirädrige Fahrzeuge mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikmetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Ein Beispiel hierfür ist ein Motorroller.

Wer Kinder auf dem Roller mitnehmen möchte, kann dies tun, wenn das Kind selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzt. So darf ein Kind auch als Sozius fahren, wenn die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Ein Mindestalter gibt es laut Straßenverkehrsordnung in Italien nicht. Das Kind muss jedoch einen zugelassenen Helm tragen und sich hinter dem Fahrer befinden. Wird beides nicht gewährleistet, kann das Bußgeld etwa 78 bis 311 Euro betragen.

Dieses Bußgeld in der Größenordnung droht auch dann, wenn ein Motorradfahrer einen „Wheelie“ ausübt. Dieser Begriff bezeichnet einen Trick, bei dem sich das Vorderrad des Zweirads über dem Boden befindet. Die Verkehrsregeln in Italien besagen also, dass das Vorderrad ständigen Bodenkontakt haben muss. Zudem regelt die StVO in Italien, dass der Motorrad- oder Motorrollerfahrer volle Bewegungsfreiheit haben muss. Der Fahrer hat beide Hände am Lenker zu haben und muss korrekt sitzen. Zudem unterliegen Zweiräder auch der Höchstgeschwindigkeit in Italien und müssen sich an diese halten.

Die Helmpflicht

Fahrer und Beifahrer von Motorrad- und Kleinkrafträdern unterliegen der Helmpflicht. Im Gegensatz zum deutschen Recht bestimmen die Verkehrsregeln in Italien, dass der Helm eine ECE-Genehmigung besitzen muss. Diese Regelung bestimmt die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Sie besagt, dass der Helm nach vorgeschriebenen Verordnungen gebaut, geprüft und genehmigt wurde. Wer gegen die Helmpflicht verstößt oder keine ECE-Kennzeichnung auf seinem Helm vorzeigen kann, muss mit einem Bußgeld von 78 bis 311 Euro rechnen.

Reifen in Italien: Das Winterreifenverbot

Im Mai 2014 kursierten widersprüchliche Berichte über ein Winterreifenverbot in Italien in den europäischen Medien. Dabei schürten sie Verunsicherung und Verwirrung bei den deutschen Kfz-Fahrern. Dabei gilt jedoch kein generelles Winterreifenverbot in Italien in den Sommermonaten.

Ab dem 15. Mai 2014 dürfen besondere Winterreifen nicht mehr im Sommer in Italien gefahren werden. Wer mit Ganzjahres- und Winterreifen in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. Oktober fährt, muss darauf achten, dass der Geschwindigkeitsindex der jeweiligen Reifen für Italien mit dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I übereinstimmt oder höher liegt.

Der Geschwindigkeitsindex bestimmt die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit für die jeweiligen Reifen. Er befindet sich meist auf der Flanke des Reifens.

Ihre Reifen für Italien müssen einen Geschwindigkeitsindex von mindestens
Ihre Reifen für Italien müssen einen Geschwindigkeitsindex von mindestens “Q” besitzen.

Befindet sich auf Ihren Reifen für den Italien-Urlaub mindestens der Geschwindigkeitsindex „Q“, sind Sie auf der sicheren Seite. Im alten Fahrzeugschein finden Sie den Geschwindigkeitsindex unter den Nummern 20, 21, 22 und 23. Der neue Fahrzeugschein listet die Bereifung bei den Kennnummern 15.1, 15.2 und 15.3. Die jeweils letzte Zahl ist die maximale Geschwindigkeit der Reifen für Italien. B bis P bezeichnet etwa eine Geschwindigkeit von 50 bis 150 km/h, Q bis Y hingegen 160 bis 300 km/h.

Jedoch sind von dieser Verordnung größtenteils nur zwei Fahrzeugtypen betroffen.

  1. Geländewagen mit Offroad-Reifen: Diese grobstolligen Reifen besitzen meist eine M&S-Kennzeichnung und damit einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex.
  2. Schnelle Limousinen und Sportwagen

In den Wintermonaten gilt eine Ausnahmeregelung für Reifen in Italien. Hier dürfen Urlauber auch mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als im Fahrzeugschein fahren. Dabei muss aber ein Geschwindigkeitsaufkleber mit der maximal erlaubten Geschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrers vorhanden sein.

Die Verkehrsregeln in Italien bestimmen keine Winterreifenpflicht, so wie es in Deutschland der Fall ist. Die Mindestprofiltiefe in Italien ist durch eine EU-Verordnung festgesetzt, welche auch in Deutschland gilt. Daher liegt sie bei 1,6 mm für Pkw und Lkw. Motorradreifen besitzen eine Ausnahmeregelung in puncto Mindestprofiltiefe in Italien. Sie dürfen ein Profil von mindestens einem Millimeter besitzen.

Parken in Italien

In Italien wird die Parkberechtigung anhand farblicher Bordsteine angezeigt. Ein weißer Bordschein bedeutet, dass Sie hier kostenlos parken dürfen. Bei einem Blauen ist das Parken jedoch gebührenpflichtig. Das Parken in Italien ist grundsätzlich an schwarz-gelben Bordsteinen verboten. Auch gelbe Borde bedeuten ein Parkverbot, da diese Fläche nur für Taxen, Busse und Anwohner reserviert ist. Vereinzelt können die Markierungen für das erlaubte Parken in Italien auch auf der Fahrbahn sein.

Wer einen Strafzettel in Italien für widerrechtliches Parken bekommt, muss dies meist beim örtlichen Postamt zahlen. Dies ist oft der Fall, wenn keine Kontoverbindung angegeben ist.

Weitere Verkehrsregeln in Italien

Die Verkehrsregeln in Italien bestimmen auch eine Anschnallpflicht.
Die Verkehrsregeln in Italien bestimmen auch eine Anschnallpflicht.

In Italien besteht außerdem, wie auch in Deutschland, eine Anschnallpflicht. Auch Hunde müssen im Auto angeschnallt werden.

Vor und auf Bahnübergängen darf laut Italien-Verkehrsregeln nicht überholt werden. Das Überholverbot gilt auch für Straßenbahnen. Diese dürfen nicht von rechts überholt werden, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen.

Wie auch in Deutschland besteht ein generelles Handyverbot am Steuer. Wer nicht auf die Freisprechanlage oder die Kopfhörer verzichtet und dennoch das Telefon am Ohr hat, muss mit einer Geldbuße ab 160 Euro rechnen. Das Gleiche gilt für Schulbusse. Haben sie ihre Warnblinkanlage oder rot-gelbe Warnleuchten eingeschaltet, dürfen Fahrzeugfahrer niemals an ihnen vorbeifahren.

Wer seinen nächsten Italien-Urlaub mit dem Auto plant und Kinder besitzt, muss unter Umständen einen Kindersitz kaufen. Kinder unter 12 Jahren und unter einer Größe von 1,50 m müssen sich in einem Kindersitz befinden. Wollen die Kleinen auf dem Beifahrersitz mitfahren, müssen sie über 10 Jahre alt sein.

Strafzettel aus Italien erhalten?

Wer sich an die hier angegebenen Verkehrsregeln in Italien hält, hat große Chancen den Italien-Urlaub ohne ein Bußgeld oder Strafzettel zu beenden.

Im Oktober 2010 übernahm Deutschland die EU-Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Geldtrafen und Geldbußen. Wird also ein Bußgeld in Italien erlassen, hat dieses auch in Deutschland Bestand und kann hier eingetrieben werden. Letzteres gilt jedoch nur für einen Wert ab 70 Euro. Vor dem Februar 2015 galt eine Übergangsfrist. Diese ist jedoch mit dem Erlass einer Aktualisierung der Verordnung beendet.

Um den Fahrer ausfindig zu machen, der den Bußgeldbescheid aus Italien erhalten soll, dürfen die ausländischen Behörden die deutsche Kontaktstelle beim Kraftfahrbundesamt kontaktieren. Diese geben Auskunft bei folgenden Delikten:

  • Verstoß gegen die Gurtpflicht
  • Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Alkohol und Drogen am Steuer
  • Verletzung der Helmpflicht
  • widerrechtliche Benutzung des Fahrstreifens
  • Handy am Steuer
Der Strafzettel aus Italien kann schnell zu einem deutschen Bußgeldbescheid werden.
Der Strafzettel aus Italien kann schnell zu einem deutschen Bußgeldbescheid werden.

Laut dem Bußgeldkatalog Italien müssen Bußgelder, die in Italien verursacht wurden, innerhalb von 360 Tagen bei den Betroffenen per Bescheid eingefordert werden. Ist der Bescheid rechtskräftig zugestellt, kann dieser innerhalb von 5 Jahren weiterhin vollstreckt werden. Wer seinen Strafzettel aus Italien nicht bezahlt, kann auch hier in Deutschland dafür belangt werden.

Wurde also beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien begangen, schickt die Behörde einen Bußgeldbescheid aus Italien. Damit keine weiteren Gebühren anfallen, ist hierbei zu empfehlen, den Strafzettel aus Italien sofort zu bezahlen. Wird dies nicht getan, kommen weitere Mahnungen mit höheren Gebühren. Das Bußgeld aus Italien kann so schnell zu einem Gerichtsverfahren werden.

Wer den Strafzettel aus Italien nicht bezahlen möchte, muss wissen, dass eine erneute Italienreise gefährlich werden kann. Werden Sie hier nämlich wieder von der Polizei angehalten, müssen Sie ein erhöhtes Italien-Bußgeld zahlen. In Ausnahmefällen darf die italienische Regierung auch Ihr Auto beschlagnahmen.

Viele italienische Gemeinden und Städte beauftragen ein privates Unternehmen namens EMO (European Municipality Outsourcing). Dieses verschickt die Strafzettel aus Italien und nimmt die Zahlung entgegen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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56 Kommentare

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  1. Emil G
    Am 17. August 2022 um 18:48

    Hallo zusammen,

    wurde ich im Sept. 2016 in Italien geblitzt.

    Im Februar 2022 habe ich einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aus Italien bekommen per Post .

    Heute (08.2022) kam: “Letzte Zahlungsaufforderung”

    Ist es nach 6 Jahren noch nicht verjährt?

    LG, Emil

  2. Anja
    Am 19. Juli 2022 um 11:52

    Hallo,
    wir haben eine Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros für eine Parksünde bekommen. Alles in allem 500 Euro (ursprüngliches Bußgeld plus Aufschlag wegen Nichtzahlen, plus Inkassogebühren). Problem ist nur, dass wir die Originalbußgeld-Zahlungsaufforderung nie erhalten haben. Es war sozusagen jetzt eine völlige Überraschung, 9 Monate nach dem Urlaub. Das Auto ist ein Firmenwagen, die Firma bestätigt, nie etwas dazu bekommen zu haben. Nun folgende Fragen:
    a) Einspruch bei Inkassobüro oder in Italien direkt?
    b) Beweispflicht für die Zustellung liegt bei wem? Bei dem, der das Original-Bußgeld verschickt hat, in Italien, richtig?
    c) wir sind in 4 Wochen wieder in Italien. Sollten wir da angehalten werden, dürfen die Beamten die Forderung des Inkassobüros einfordern, oder maximal die in Italien mit Säumniszuschlag anfallenden Kosten? Bis dahin werden wir es ja sicher nicht final geklärt haben
    d) besser alles gleich an einen Anwalt zu geben?
    Danke für Eure Hinweise hierzu.
    LG
    Anja

  3. Jürgen
    Am 7. Oktober 2020 um 20:29

    Auch ich erhielt wegen geringstem Verstoß eine Busse. Die unübersichtliche Strassenführung veranlasste mich kurz in eine verkehrsberuhigte Zone für wenige Meter hineinzufahren. Von der Mietwagengesellschaft erhielt ich dann Bussgeldbescheide in bestem Deutsch für Internetbetrüger. Aber die Bescheide waren echt, nur nicht mir im Original zugestellt. Weil ich in jedem europäischen Land schon gefahren bin – zudem in den USA, Kanada und Argentinien – rate ich jedem vom Autofahren in Italien ab. Zu gross ist die Gefahr, in diesem Dschungel für minimalste Fehler provokant zur Ader gelassen zu werden. Die Bussbescheide sind mir zwar nie zugestellt werden, habe sie aber aufbewahrt, um Beweise zu haben. Wir haben uns das Geld um ein mehrfaches gespart, vorher gaben wir Tausende von Euro aus. Solche Wegelagerei bestraften wir auf unsere Weise. Ciao, Bella italia

  4. Schmidt
    Am 4. September 2020 um 12:23

    Ich habe 3 Strafe in ein Datum und zurzeit jeder 10 minuten

  5. Ossi
    Am 23. April 2020 um 18:15

    Die Tonnen blitzen, wenn sie mit den entsprechenden Messgeräten bestückt sind. Also nicht immer. Es gibt übrigens auch blaue Blitzkästen.
    Sollte man aus Italien einen Bußgeldbescheid bekommen, kann man bei der ausstellenden Comune anrufen (steht oben rechts auf dem Bescheid)
    und sich über die Richtigkeit dieser Maßnahme erkundigen.

  6. Stephan
    Am 2. August 2019 um 18:22

    Hallo,

    blitzen diese orangen Tonnen eigentlich richtig oder merkt man das gar nicht, wenn man erfasst wird?

  7. Walter H.
    Am 29. Juli 2019 um 8:59

    Welche Straße ist gemeint? Die A11 oder die SGC FiPiLi? Die FiPiLi ist keine Autobahn, auch wenn es so aussieht. Dort sind generell nur 90 km/h erlaubt.

  8. Andreas S.
    Am 18. Juli 2019 um 17:54

    Ich habe erst im Hotel festgestellt, das ich meine Zulassung meines Fahrzeuges zu Hause vergessen habe. Was passiert, wenn ich in eine Kontrolle komme und kein Fahrzeugschein vorlegen kann.

  9. Ralf
    Am 15. Juli 2019 um 10:24

    Hallo zusammen,
    habe einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von 48Km/h bei 90Km/h für jenen Strassenabschnitt oder die jeweilige Fahrzeugkategorie erhalten. Die Begrenzung auf der Autobahn Pisa – Firenze ist mir nicht bewußt. Kann es evtl. etwas mit der Fahrzeugkategorie, VW Bus, zu tuen haben?
    Gruß Ralf

  10. Andreas
    Am 9. Juli 2019 um 20:34

    Hallo zusammen,
    ich habe ein seltsames Schreiben aus Livorno heute bekommen.
    Hier wird mir mit folgendem Betreff “Nachweis der Nichtzahlung der Übertretung (V/xxxx xxxx/2017)” irgendetwas zur Last gelegt.
    Klar, ich habe bisher nichts bezahlt und soll jetzt dafür bestraft werden ?!?!? Ich hab ja bisher nicht einmal ein Schreiben bekommen, ausser eben gerade dieses jetzt.
    Gefordert werden € 358,00
    Im Schreiben steht tatsächlich nicht mal um was es genau gegangen ist.
    Ja, ich war zu dem Zeitpunkt in Italien, auch genau in der Region. Nur, hatten wir tatsächlich auf so gut wie alles extra geachtet. Ob Parkschein, rote Ampeln und natürlich Geschwindigkeit etc.
    Kein Plan, was das soll.
    Wenn ich beim Bundesamt anrufe, gibt es nicht einmal eine Warteschleife. Mein eigenes Ordnungsamt weiß nix von irgendwelchen Vollstreckungen für ausländische Behörden.
    Was macht man in so einem Fall ? An wen kann man sich (informativ) wenden und nicht gleich nen Anwalt bezahlen ?
    Gruß Andreas

  11. Bettina
    Am 18. April 2019 um 6:39

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Uns hat es erwischt, weil wir es nicht wußten! Mein Freund Deutscher ist hier mit deutschem Auto zu Besuch, er hat es mir ( 1.Wohnsitz in Italien/Deutsche) geliehen und ich wurde erwischt bei der Fahrt nach Ancona, soweit alles klar. Ich habe die Strafe bezahlt, der Fahrzeugschein wurde einbehalten! Wie lange hat er Zeit den Schein in Deutschland abzuholen? Muss das Auto ebenfalls nach D. zurück und bei der Zulassungsstelle vorgestellt werden ? Da das Auto ja stillgelegt ist bis zur Rückfahrt, darf er in der Zeit mein italienisches Auto fahren ?? Meine Güte was für ein Stress. Vielen Dank für ihre Antwort. Hier vor Ort erzählt jeder etwas anderes, die Versicherung sagt ja klar darf er fahren , die Motorizzatione sagt nein. Liebe Grüße Bettina

  12. Michael
    Am 16. Januar 2019 um 12:17

    Ich habe einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in Italien bekommen. Es handelt sich um ein Firmenfahrzeug, der Bescheid ist also an die Firma gegangen. Kann sich die Firma weigern, das Bußgeld zu bezahlen? Die Firma saß ja auch nicht am Steuer. Oder wird in so einem Fall automatisch der Halter haftbar gemacht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2019 um 10:31

      Hallo Michael,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Herbert M.
    Am 29. Dezember 2018 um 20:52

    Hallo zusammen,

    wurde im August 2018 in Italien geblitzt mit Sage und Schreibe 1 km/h zu schnell, dafür soll ich nun 50 Euro bezahlen was für mich einfach absolut unverschämt ist.
    Soll ich Einspruch einlegen oder muss ich diese italienische Dreistigkeit wirklich in Kauf nehmen?

    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2019 um 18:23

      Hallo Herbert,

      ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, kann Ihnen nur ein Anwalt für Verkehrsrecht sagen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Norbert B.
    Am 19. November 2018 um 13:42

    Draf ich in Italien den Motor laufen lassen während ich meine Einkäufe tätige, wie es in Frankreich üblich ist? ( ich erfahre es jeden Tag)
    Danke

    • Daniel
      Am 9. November 2023 um 10:31

      Zur Sache kann ich leider nichts sagen, aber einen Motor laufen zu lassen, auch wenn es anscheinend in Frankreich erlaubt sein soll, ist rücksichtsloses Proletenverhalten hoch 10. Macht Dreck, macht Lärm, belastet die Umwelt und zeugt von Bequemlichkeit sondergleichen.

  15. Jens
    Am 24. September 2018 um 14:59

    Hallo,

    die Stadt Florenz hat mir einen Bussgeldbescheid wegen fahrens auf der falschen (reservierten) Spur geschickt. Nicht nur das die schilder fuer auslaender nicht verstaendlich sind, aber auch das dies im August 2017 war – also ueber 360 Tage her.
    Zudem war es ein Leihwagen.
    Gilt in Italien Halter haftung oder Fahrer Haftung?

  16. Beate
    Am 10. September 2018 um 23:35

    Hallo…bin gerade in Italien und bin dort mit einem 125er Roller unterwegs. Ich weiß das ich keine Autobahn und Schnellstraße fahren darf. Nun meine Frage….auf der Karte vom Gardasee da weiß ich das die Autobahn(grün) ist , aber woran erkenne ich die Schnellstraße (farbe) ? Danke im voraus

  17. Jan
    Am 17. August 2018 um 22:58

    Guten Tag,

    ich habe folgende Verständnisfrage bezugnehmend Bußgeld und Fristen Italien.
    Sie schreiben im oberen Artike, dass Bußgeld innerhalb von 510 Tagen eingefordert werden kann: …”Laut dem Bußgeldkatalog Italien dürfen Bußgelder, die in Italien verursacht wurden, noch 510 Tage danach eingefordert werden.” …

    In einem anderen Artike dieser Seite wird eine Verjährung von 360 Tagen angezogen: …”Nach den italienischen Verkehrsregeln bzw. dem dort herrschenden Recht gilt für Delinquenten mit einem Auslandswohnsitz eine Frist von 360 Tagen. So ist es in dem italienischen Straßenverkehrsgesetz, der „Codice della Strada“, in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 festgelegt.”…
    https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-italien-verjaehrung/

    Es gibt meistens nur eine Zahlungsforderung von einem Inkassounternehmen, aber kein Protokollbescheid vom Vergehen.
    Ohne einen Protokollbescheid kann man nicht widersprechen, oder?
    Und welche Fristen sind wie zu deuten?

    Danke vorab

  18. Niclas
    Am 25. Juni 2018 um 22:17

    Hallo,
    Darf man nun endgültig auch mit Fahrzeugen ab 120 Kubik statt der bisherigen 150 auf die Autostrada oder ist es doch bei der alten Regelung geblieben? Laut diesem Artikel sollte diese „Untergrenze“ ja Mitte 2015 geändert worden sein… Vielen Dank für eine Antwort im Vorraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 11:43

      Hallo Niclas,

      unseres Kenntnisstandes nach ist es bei der alten Regelung geblieben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Carolin W.
    Am 23. Juni 2018 um 23:30

    Guten Abend,
    inwiefern ist es in Italien gestattet, einen Hund im Smart fortwo zu transportieren? Für den Vordersitz ist er minimal zu groß. Lösung wäre Kofferraum und Fußraum der Beifahrerseite. Bei beiden Optionen ist anschnallen nicht möglich. Ich fahre kommenden Freitag los und wäre über eine zeitnahe Rückinfo sehr dankbar. LG Caro W.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 10:35

      Hallo Carolin,

      das Tier darf beim Fahren nicht stören oder eine Gefährdung darstellen. In der Regel bietet sich der Transport im Kofferraum an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Norbert K.
    Am 1. Februar 2018 um 11:35

    Hallo,
    ich hätte gerne Einsicht in den Italienischen Busgeldkatalog.
    MfG
    Norbert Kautz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2018 um 18:54

      Hallo Norbert K.,

      wir verschicken weder den deutschen noch den italienischen Bußgeldkatalog.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Gerd
    Am 22. Januar 2018 um 21:16

    Hallo,

    Am 12.1.2018 kam per Einschreiben ein Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeit) aus Italien wegen “Einfahrens in eine verkehrsberuhigte Zone (unerlaubte Einfahrt in das Stadtgebiet ohne Erlaubnis)”. Tatdatum: 16.8.16. Damit ist die Tat verjährt (“Doch ab wann genau unterliegt ein Bußgeld aus Italien der Verjährung? Nach den italienischen Verkehrsregeln bzw. dem dort herrschenden Recht gilt für Delinquenten mit einem Auslandswohnsitz eine Frist von 360 Tagen. So ist es in dem italienischen Straßenverkehrsgesetz, der „Codice della Strada“, in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 festgelegt.” https://www.bussgeldkatalog.org/strafzettel-italien-verjaehrung/). Außerdem ist der Fahrzeughalter bereits verstorben, der aktuelle Halter ist folglich ein anderer. Und das Einschreiben wurde von der CashControl GmbH versandt, nicht von einer Deutschen Behörde.

    Laut des Bußgeldbescheides darf der Einspruch ausschließlich auf Italienisch eingereicht werden.

    Folgende Fragen:

    1. Kann der Einspruch auch auf Deutsch oder Englisch rechtsgültig eingereicht werden?
    2. Ist der Bescheid hinfällig weil der Fahrzeughalter verstorben ist?
    3. Was sollte als Einspruchsgrund angegeben werden: 1. oder 2. oder beides?
    4. Bei einer zukünftigen Einreise in Italien: Kann vom Fahrer (auch wenn er nicht der Halter ist) das Bußgeld verlangt werden? Erfolgt die Zuordnung zum Bußgeldbescheid über das Kennzeichen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:36

      Hallo Gerd,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem spezifischen Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht, da wir keine individuelle Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Nils
    Am 8. Januar 2018 um 17:44

    Hallo!

    Ich habe einen Strafzettel bekommen und soll 18km/h zu schnell gefahren sein.

    Wenn ich es innerhalb von 5 Tagen zahle sind es 137,50€ und bis 60 Tage sind es 188,20€.
    Jetzt war ich die letzten Wochen nicht zu Hause und es ist kein Stempel auf dem Brief und ich weiß nicht wann er hier angekommen ist.

    Was muss ich nun überweisen oder wie kann ich heraus bekommen wann ich den Brief bekommen habe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Januar 2018 um 15:44

      Hallo Nils,

      in der Regel steht ein Datum auf dem Schreiben. Bitte kontaktieren Sie die jeweilige Bußgeldstelle und bitten diese um Auskunft.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  23. Johannes F.
    Am 20. Dezember 2017 um 11:23

    FRAGE: sind die Gebühren bei Geschwindigkeitsübertretung für einheimische und ausländische Fahrer gleich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 10:04

      Hallo Johannes F.,

      ja, in der Regel sind sie das.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Andreas S.
    Am 29. Oktober 2017 um 12:41

    Habe gleiche Geschichte angeblich Autobahn Gebühren nicht bezahlt im 2012 hohe 33 Euro dürfen die des einfach ohne irgendwelche Belege,Beweisen des unterstellen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:22

      Hallo Andreas S.,

      ja, grundsätzlich haben italienische Bußgeldverfahren auch in Deutschland Bestand. Wenn Sie ein derartiges Schreiben von einer offiziellen Stelle erhalten haben, dann liegen in der Regel auch Beweise gegen Sie vor.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  25. Thomas S
    Am 10. Juli 2017 um 18:03

    Nachdem ich öfters in Italien verweile, ersuche ich um Zusendung des Bußgeldkataloges. Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:15

      Hallo Thomas,

      wir können Ihnen leider nur den deutschen Bußgeldkatalog zur Verfügung stellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Hanna
    Am 4. Juli 2017 um 17:36

    Hallo,
    wir haben uns den Anhänger eines Freundes geliehen, leider hat er den Fahrzeugschein mit auf Geschäftsreise genommen. Jetzt wollen wir schon übermorgen an den Gardasee fahren. Haben wir bei Kontrollen in Österreich und Italien mit Strafen zu rechnen? Und würde notfalls ein Foto reichen? Oder eine Kopie des Fahrzeugbriefes reichen?
    Ich freue mich sehr auf Erfahrungen
    Lg Hanna

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 10:17

      Hallo Hanna,

      grundsätzlich sind Sie verpflichtet, den Fahrzeugschein im Original vorzeigen zu können. Das gilt auch in den Nachbarländern. Manche Beamte sind aber kulant bei einer Kopie des Fahrzeugscheins. Dies ist aber keine Garantie, dass Sie kein Bußgeld erhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Anup
    Am 24. Mai 2017 um 19:08

    Hallo,

    unsere Reise nach Italien ist nun 9 Mon. her.
    Nun bekomme ich einen Bescheid der Justizbehörde, in dem steht dass ich in italien 11.35km/h zu schnell gefahren bin.
    Das ganze soll nun 365€ kosten!!!!
    Das ist sowas von unverschämt, soviel Geld
    für paar Km/h zu viel zu bezahlen..

    Was kann ich hier tun?
    Kann ich das durch meine rechtsschutz anfechten? evtl waren es ja weniger km/h..
    Was passiert wenn ich das nicht bezahle?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 9:08

      Hallo Anup,

      grundsätzlich können auch Bußgeldbescheide aus Italien in Deutschland vollstreckt werden. Grundsätzlich können Sie gegen einen italienischen Bußgeldbescheid ebenfalls mittels Einspruch vorgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Alisha
    Am 23. Januar 2017 um 12:08

    Hallo

    Ich habe Post aus der Schweiz bekommen mit eine zahlungserinnerung über ein Verkehrsdelikt vom 16.05.2013 aus Florenz Italien bekommen über 187.73 Euro wegen Fahrens auf einer für öffentliche Verkehrsmittel vorgesehene Fahrspur die laut denen auch ausgeschildert war. Kann ich leider nichts zu sagen da es wirklich zu lange her ist. Da ich aber nie einen Strafzettel vorher bekommen habe und ich knapp 200 Euro echt überteuert finde weiß ich jetzt nicht was ich machen soll? Es ist auch kein Bild oder ähnliches bei dem Brief dabei….

    Würde mich wirklich freuen wenn sie mir helfen könnten

    Vielen Dank schon mal im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2017 um 10:40

      Hallo Alisha,

      ein Bild ist in Italien nicht zwingend notwendig, da dort häufig die Halterhaftung gilt. Grundsätzlich verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit in Italien erst nach vier Jahren. Außerdem sind die Italiener dazu übergegangen, die Bußgelder per Inkassounternehmen einzutreiben, was ein Umgehen zusätzlich schwierig macht. Im Zweifel sollten Sie sich daher an einen erfahrenen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Olaf
    Am 19. Januar 2017 um 16:47

    Wie Michael habe ich einen Bescheid aus Italien bekommen, gleiche Bußgeldhöhe, gleicher Tatbestand. Nur war es bei mir Padua und nicht Sienna! Zufall? Was tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 11:02

      Hallo Olaf,
      da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen, würden wir auch Ihnen empfehlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Michael
    Am 18. Januar 2017 um 17:51

    Hallo,
    Bin letztes Jahr über Pfingsten mit einem Mietwagen in Siena gewesen und habe heute eine Zahlungsaufforderung
    – Verstoß – Der Fahrzeugführer fuhr unerlaubt in die verkehrsbegrenzte Zone hinein!
    Bußgeld 93,91 € bei Zahlung innerhalb 5 Tage
    Bußgeld 118,21 € bei Zahlung innerhalb 60 Tage

    Ich bin mir sicher in Siena nur den ausgeschilderten Weg zu offiziellen Parkplätzen gewonnen zu haben!
    Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 9:47

      Hallo Michael,

      Sie haben hier die Möglichkeit Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Allerdings ist es empfehlenswert, dies mit einem Anwalt abzuklären, da dieser die Erfolgsaussichten beurteilen kann. Kennt sich der Anwalt mit dem Verkehrsrecht in Italien aus, kann er Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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