Promillegrenze in Italien: Welche Vorgaben gelten?
Letzte Aktualisierung am: 9. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Beschwipst unterwegs im „Stiefel“ – was hat das für Folgen?
Italien lockt seit jeher Reisende aus der ganzen Welt an. Das Land trumpft mit einer bewegten Geschichte und historischen Bauten an fast jeder Ecke, mediterranen Landschaften und einer allgemein reichen kulturellen Szene.
Zudem gilt die Landesküche als eine der besten in ganz Europa. Auch die Deutschen genießen gerne typisch italienische Gerichte. Dazu gehört natürlich auch das eine oder andere Gläschen Wein. Wer als Tourist vor Ort unterwegs ist und noch selbst fahren möchte, tut deshalb gut daran, sich einmal mit dem gesetzlichen Alkohollimit in Italien auseinanderzusetzen. Also: Welche Promillegrenze gilt in Italien?
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Promillegrenze in Italien
Ähnlich wie in Deutschland gilt auch in Italien die 0,5 Promillegrenze.
Für Berufskraftfahrer, einschließlich LKW- und Busfahrer liegt die Grenze bei 0,0 Promille. Alkohol am Steuer ist für diese demnach tabu.
Auch in Italien dürfen Fahranfänger gar keinen Alkohol in der Probezeit trinken. Anders als in Deutschland gilt dies aber für drei Jahre ab Führerscheinerwerb.
Diese Frage haben wir im folgenden Abschnitt für Sie beantwortet.
Wie viel Promille sind in Italien erlaubt?
Wer also nicht auf einen Aperitif zum Abendessen verzichten möchte, der kann sich im Regelfall danach noch sorglos hinters Steuer klemmen. In Italien gilt diese Promillegrenze von 0,5 jedoch nicht nur für Pkw-Fahrer, sondern auch für Kraftrad- und für Motorradfahrer. Auch dann, wenn Sie auf zwei Rädern in Bella Italia unterwegs sind, sollten also die 0,5 Promille nicht überschritten werden.
Anders ist das für Berufsfahrer sowie Lkw- und Busfahrer. Hier beträgt die Promillegrenze auch in Italien 0,0!
Was gilt für Fahranfänger?
Beachten Sie: Der oben genannte Wert gilt nur für Fahrer, die Ihren Führerschein schon länger besitzen. Ähnlich wie in Deutschland müssen italienische Fahranfänger in der Anfangszeit ihres Führerscheinbesitzes komplett nüchtern bleiben. Diese ist jedoch ein Jahr länger als in Deutschland: Im Gegensatz zur hierzulande geltenden, zweijährigen Probezeit müssen sich italienische Führerscheinneulinge drei Jahre lang bewähren.
Habe ich mit einem deutschen Führerschein zwei oder drei Jahre „Probezeit“ in Italien?
Aber wie steht es nun beispielsweise mit deutschen Fahranfängern, die hierzulande eine kürzere Probezeit haben? Welche Promillegrenze wird in Italien für sie angewandt – die 0,0 Promille für Fahranfänger nach nationalem Recht oder die 0,5 Promille?
Es gilt: In den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb müssen Fahrer im italienischen Verkehr absolut nüchtern sein. Das gilt auch für deutsche Fahrer, die offiziell schon aus der Probezeit ihres Ausstellungsstandes hinaus sind und in ihrem Heimatland schon geringe Alkoholmengen konsumieren dürfen! Wenn Sie also kurz nach Verstreichen Ihrer Probezeit in Italien unterwegs sind, sollten Sie dennoch vollständig nüchtern bleiben.
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Womit ist zu rechnen, wenn die Promillegrenze in Italien überschritten wird?
Auch wenn sich Temposünder hierzulande gern über anfallende Bußgelder beschweren, wird dabei oft vergessen, dass Deutschland hier im europäischen Vergleich noch als milde bezeichnet werden kann.
- Wer in Italien die zulässige Alkoholgrenze überschreitet, der muss sich warm anziehen: Bei Alkoholwerten von mehr als 0,5 Promille werden von bis zu 2.000 Euro Bußgeld fällig. Bei Werten zwischen 0,8 und 1,5 Promille verdoppelt sich das Bußgeld. Zudem wird in der Regel dann auch ein Fahrverbot verhängt. Bei Werten über 1,5 Promille handelt es sich nach italienischem Recht zudem um eine Straftat, die dann nochmal strenger sanktioniert wird. Hier sind Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten möglich.
- Wer noch mehr Alkohol intus hat, muss sich auf ein drakonisches Strafmaß gefasst machen: Ab einem Wert von 1,5 Promille kann in Italien das Fahrzeug nämlich von der Polizei beschlagnahmt und zwangsversteigert werden – sofern es sich bei dem Fahrer auch um den Halter des Wagens handelt. Ist hingegen jemand anderes als der Halter gefahren, wird von einer solchen Enteignung meist abgesehen.
- Wer als Fahranfänger die Promillegrenze in Italien übertritt und in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb mit Alkohol im System erwischt wird, der muss sich im Mindesten auf 163 Euro Bußgeld einstellen.
Sollte ich einen Bußgeldbescheid aus Italien zahlen?
Haben Sie die Promillegrenze in Italien überschritten oder sind Sie anderweitig in Italien aufgefallen, dann können Sie sich als Urlauber nicht einfach so um eine Zahlung „drum herum mogeln“, nur weil Sie nicht vor Ort sind. Denn seit dem Jahr 2016 gilt ein Vollstreckungsabkommen zwischen Italien und Deutschland. Das bedeutet: Geldbußen ab 70 Euro dürfen rechtmäßig über Ländergrenzen hinweg verlangt werden! Beträge, die darunter liegen, werden im Normalfall fallen gelassen und nicht über die Ländergrenzen hinweg verfolgt.
Beachten Sie hierzu: Bei der Eintreibung von Bußgeldern aus Italien werden nicht selten private, deutsche Inkassounternehmen beauftragt – weswegen nicht wenige Fahrer denken, dass ankommende Zahlungsaufforderungen Fälschungen sind. Grundlegend stellt dies jedoch nichts Illegales dar. Private Unternehmen mit der Eintreibung öffentlich-rechtlicher Bußgelder zu beauftragen, ist also erlaubt. Allerdings dürfen diese Stellen hierzulande keine Zwangsvollstreckung veranlassen. Das alleinige Recht hierfür liegt beim Bundesamt für Justiz (BfJ)!
Weiterhin gilt: Haben Sie nun bspw. die zulässige Promillegrenze in Italien überschritten und Ihnen wird ein Fahrverbot angeordnet, dann gilt dieses in der Regel auch nur in Italien. In Deutschland sollten Sie weiterhin ungehindert fahren dürfen. Auch ein Führerscheinentzug kann im Regelfall nur in dem Land erfolgen, in welchem die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde.
Auch die Verjährungsfrist ist um einiges länger als in Deutschland: Ganze fünf Jahre braucht es, bis eine Rechtsübertretung in Italien verjährt. Das bedeutet, dass Ordnungswidrigkeiten auch noch Monate oder sogar Jahre nach dem Italienurlaub vollstreckt werden können!
Ob sich ein Einspruch gegen den italienischen Bescheid lohnt oder ob das verlangte Bußgeld zähneknirschend bezahlt werden sollte, hängt von den individuellen Umständen ab und lässt sich nicht einheitlich beantworten. Scheuen Sie sich nicht und lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Rechtsexperten beraten.
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