Promillegrenze in Frankreich: Das sollten Sie beachten
Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Französische Verkehrsregeln gelten auch für deutsche Fahrer
Frankreich ist vor allem für seine Küche bekannt: Baguette, Käse, Croissant und Co. erfreuen sich auch hierzulande großer Beliebtheit. Ebenfalls nicht zu verachten ist der französische Wein, der zu den qualitativ weltbesten Weinen der Erde gehört.
Lassen Sie sich zu einem leckeren Essen bei Ihrem Urlaub in Frankreich das ein oder andere Gläschen Wein schmecken und setzen sich anschließend hinters Steuer, sollten Sie jedoch gewisse Punkte beachten. Schließlich existiert wie in Deutschland auch eine Promillegrenze in Frankreich.
Verstoßen Sie dagegen, drohen harte Sanktionen. Ob diese auch in Deutschland vollstreckt werden können, wie viel Promille in Frankreich überhaupt erlaubt sind und was es sonst noch zu wissen gilt, klären wir im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Promillegrenze in Frankreich
Die Promillegrenze liegt hier wie in Deutschland bei 0,5.
Die Promillegrenze für Fahrradfahrer liegt in Frankreich ebenfalls bei 0,5.
Mindestens 135 Euro Bußgeld, bei mehr als 0,8 Promille ist auch eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren möglich.
Welche Promillegrenze darf in Frankreich nicht überschritten werden?
Genau wie in Deutschland gilt auch in Frankreich eine Promillegrenze von 0,5. Diesen Wert dürfen Auto- und Motorradfahrer auf keinen Fall überschreiten.
Alkoholtester nicht vergessen!
Seit 2012 gilt in Frankreich die Pflicht, bei jeder Fahrt einen Alkoholtester mitzuführen. Sie sollten daher auch als deutscher Fahrer ein unbenutztes Messgerät dabei haben, selbst wenn Sie die Promillegrenze in Frankreich einhalten wollen. Ein solches Testgerät erhalten Sie in der Regel in Apotheken, Supermärkten und Tankstellen.
Es macht keinen Unterschied, ob es sich um ein elektronisches Gerät oder einen Einwegtester handelt – das einzig Wichtige ist die französische Norm „NF“. Einzig und allein Mofafahrer sind von dieser Verkehrsregel in Frankreich ausgeschlossen. Kraftfahrer, die sich nicht daran hielten, mussten vor einiger Zeit noch einen Betrag von 11 Euro entrichten.
Aufgrund der hohen Nachfrage konnten die Märkte irgendwann jedoch nicht mehr entsprechend viele Geräte anbieten, weshalb eine Verletzung gegen die Mitführpflicht von einem Alkoholtester nicht mehr geahndet wird. Dies gilt allerdings nicht für Verstöße gegen die Promillegrenze in Frankreich.
Welche Sanktionen drohen bei Alkohol am Steuer in Frankreich?
Halten Sie sich nicht an die Promillegrenze in Frankreich, sind folgende Ahndungen möglich:
Verstoß gegen die Promillegrenze in Frankreich | Sanktionen |
---|---|
... mit einem Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille | 135 € |
... mit über 0,8 Promille | 4.500 €, Freiheitsstrafe von zwei Jahren |
... mit über 0,8 Promille in Kombination mit Drogen | 9.000 €, Freiheitsstrafe von drei Jahren |
Waren Sie mit einem Wert zwischen 0,5 und 0,8 Promille auf französischen Straßen unterwegs, besteht die Konsequenz im Regelfall aus einem Bußgeld in Höhe von 135 Euro. Bei einem noch höheren Promillewert müssen Sie entsprechend mit strengeren Sanktionen rechnen.
In diesem Fall drohen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und ein Bußgeld in Höhe von 4.500 Euro. Vermuten die französischen Polizeibeamten beispielsweise im Zuge einer Verkehrskontrolle, dass Sie nicht nur gegen die Alkoholgrenze in Frankreich verstoßen, sondern außerdem im Vorfeld Drogen konsumiert haben, erhöht sich die Strafe auf 9.000 Euro.
Die in diesem Fall ebenfalls drohende Freiheitsstrafe liegt bei drei Jahren. Sie sollten es sich dementsprechend besser zweimal überlegen, die Promillegrenze in Frankreich zu missachten. Aber können Sie dafür überhaupt belangt werden, wenn Sie sich schon längst wieder in Deutschland befinden?
Können Verstöße gegen die Promillegrenze in Frankreich auch in Deutschland geahndet werden?
Einige Fahrer wiegen sich bei Verstößen gegen die Promillegrenze in Frankreich in Sicherheit, weil sie annehmen, dass diese ohnehin nicht in Deutschland vollstreckt werden können. Da liegen sie jedoch falsch. Das Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU ermöglicht es seit geraumer Zeit, Bußgelder aus dem Ausland auch in Deutschland einzutreiben.
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