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Handy am Steuer: In der Probezeit ein A-Verstoß

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“

Welche Konsequenzen bringt das Telefonieren am Steuer in der Probezeit mit sich?
Welche Konsequenzen bringt das Telefonieren am Steuer in der Probezeit mit sich?

Seit dem Jahr 2004 ist das Telefonieren mit dem Handy am Steuer verboten. Dies gilt nicht nur in der Probezeit, sondern immer und für jeden.

Durch die Überarbeitung des Bußgeldkatalogs fallen nun seit dem 19. Oktober 2017 für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro und ein Punkt in Flensburg an.

FAQ: Handy am Steuer in der Probezeit

Darf ich während der Fahrt telefonieren?

Grundsätzlich ist das Telefonieren beim Fahren nicht verboten, allerdings nur, wenn Sie das Mobiltelefon zu diesem Zweck nicht aufnehmen müssen.

Wie wird Handy am Steuer in der Probezeit sanktioniert?

Neben einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg, muss der Fahranfänger Probezeitmaßnahmen fürchten, da es sich um einen A-Verstoß handelt. Die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und der Betroffene muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Kann ich durch Handy am Steuer in der Probezeit meinen Führerschein verlieren?

Begehen Sie in der Probezeit insgesamt drei A-Verstöße, führt dies dazu, dass die Fahrerlaubnis wieder entzogen wird.

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt100 €1Hier prüfen **
... mit Ge­fährdung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung200 €21 Monat1 MHier prüfen **
Beim Fahrrad­fahren das Handy genutzt55 €Hier prüfen **

Bußgeldrechner Handy am Steuer

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein entsprechendes Verbot verankert:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt. (§23 Asb 1a StVO).

Dieses Verbot erstreckt sich allerdings nicht nur auf das Telefonieren am Steuer, sondern beinhaltet eben alle Aktionen mit dem Handy, für welches es aufgenommen werden muss. Dazu zählen also auch SMS schreiben, Anrufe und die Uhrzeit checken und Anruf wegdrücken. Soll das Handy als Navigationsgerät genutzt werden, muss eine Halterung bzw. Freisprechanlage genutzt werden. Schon das bloße in der Hand halten des Handys führt zum Bußgeldbescheid.

Nutzen Fahrer im Auto eine Freisprechanlage oder die Sprachfunktion des Handys, ist mit keinen Sanktionen zu rechnen. Angesichts der steigenden Unfallzahlen, weil Fahrer mit dem Handy beschäftigt waren, ist eine Freisprechanlage eine sinnvolle Anschaffung, zumal sie in der Regel günstiger als ein Bußgeld von 100 Euro ist.

Im Folgenden erklären wir, wie es Fahranfängern ergeht, die in der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden.

Keine Lust zu lesen? Handyverstoß im Video erklärt

Video zum Handy am Steuer
Im Video erfahren Sie das Wichtigste rund um die verbotswidrige Nutzung vom Handy am Steuer.

Ordnungswidrigkeiten in der Probezeit: A- und B-Verstöße

Ordnungswidrigkeiten werden im Bußgeldkatalog nach A- und B-Verstößen kategorisiert. Jenachdem fällt die Strafe milder oder höher aus.
Zu typischen A-Verstößen zählen Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise:

  • Überholen um Überholverbot
  • Rotlichtverstoß

Zu B-Verstößen zählen unter anderem:

So gilt auch die Ordnungswidrigkeit “Handy am Steuer” in der Probezeit als A-Verstoß und hat damit Konsequenzen für die Probezeit.

Wer in der Probezeit das Handy am Steuer nutzt, kassiert einen Punkt und ein Bußgeld von 100 Euro.
Wer in der Probezeit das Handy am Steuer nutzt, kassiert einen Punkt und ein Bußgeld von 100 Euro.

Während A-Verstöße zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einem Aufbauseminar führen, ist bei B-Verstößen erst einmal nur das Bußgeld zu zahlen und ggf. der Punkt auf dem Punktekonto zu verkraften. Genaueres dazu erfahren Sie im Folgenden.

Handy am Steuer in der Probezeit: Mit welchem Bußgeld ist zu rechnen?

Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld von 100 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Dabei handelt es sich gleichzeitig um einen A-Verstoß, bei welchem mit weiteren Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit zu rechnen ist.

In diesem Fall kommt es zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und einer Teilnahme am Aufbauseminar.

Wurde der Fahranfänger anschließend zum zweiten Mal mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt, führt dieses Verhalten zu einer Verwarnung und der Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Darüber hinaus wird ein zweiter Punkt auf dem Konto vermerkt und die Buße ist erneut zu zahlen. Unter Umständen wirft die Bußgeldstelle dem Fahrer Beharrlichkeit vor und verhängt zusätzlich ein Fahrverbot.

Führerscheinentzug durch das Telefonieren am Steuer in der Probezeit?

Befindet sich ein Fahranfänger bereits in der verlängerten Probezeit, kann der Verstoß “Handy am Steuer in der Probezeit” weitreichende Konsequenzen haben.

Kommt es nach den beiden A-Verstößen erneut zur Ordnungswidrigkeit “Handy am Steuer”, wird die Fahrerlaubnis und damit der Führerschein entzogen. Lassen sich Fahranfänger also mehrmals mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischen, kann dies zum Führerscheinentzug führen. Darüber hinaus kann die Bußgeldstelle von Beharrlichkeit ausgehen und ein Fahrverbot verhängen.

Auch für Radfahrer gilt das Handyverbot. Wird dies allerdings missachtet, fällt ein Bußgeld von 55 Euro an. Auch dieses Vergehen wird als A-Verstoß gewertet.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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94 Kommentare

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  1. alp
    Am 25. Januar 2018 um 12:38

    Ich wurde mit handy am Steuer angehalten, was wird auf mich jetzt zu kommen ist es so das ich eine Verlängerung bekomme oder gar Aufbauseminare machen muss?

    bitte um eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Februar 2018 um 18:04

      Hallo alp,

      welche Sanktionen Sie erwarten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Fahranfänger, die mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld von 100 Euro und kassieren einen Punkt in Flensburg. Handelt es sich gleichzeitig um den ersten B-Verstoß ist mit keinen weiteren Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit zu rechnen.

      Anders sieht dies allerdings aus, wenn der Fahranfänger bereits einen B-Verstoß eingefahren hat, denn dann kommt es ebenfalls zu einer Verlängerung der Probezeit und einer Teilnahme beim Aufbauseminar. Handeln Sie sich durch das Telefonieren in der Probezeit einen B-Verstoß ein und setzten noch einen A-Verstoß drauf, verlängert sich die Probezeit ebenfalls und das Aufbauseminar steht an.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Jonathan
    Am 3. Januar 2018 um 16:22

    Hallo Jonathan hier,
    Wurde mit dem Handy am Ohr geblitzt. Ich bin 12 Km/h zu schnell gefahren. Allerdings bin ich schon wegen zu schnell fahren in der Verlängerten Probezeit. Was kann mir jetzt drohen? Wenn mein Schein weg ist hab ich keine möglichkeit mehr zur arbeit zu kommen…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 16:58

      Hallo Jonathan,

      da Sie in der verlängerten Probezeit sind, droht durchaus ein Fahrverbot. Bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie dagegen vorgehen wollen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  3. Ricarda
    Am 24. Dezember 2017 um 15:21

    Hallo ich musste im September ein Aufbauseminar absolvieren. Wegen einer rechts vor links missachtet kam es zu einem Unfall. Letzte Woche Dienstag wurde ich in einer dreißiger Zone mit 10 km/h zu viel. Zu dem ich hatte das Handy in der Hand. Höhe vom Lenkrad. Bei meinem Glück paar Tage später in einer fünfziger Zone mit 8 km/h Zuviel geblitzt und das Handy in der Hand. Was geschieden? Handelt beides sich um einen B Verstoß dann bekomme ich nur eine Verwarnung richtig und die Einladung zur Verkehrspsychologische Beratung ? Liebe Grüße Ricarda

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Januar 2018 um 10:42

      Hallo Ricarda,

      seit dem 19.10.2017 gelten Handyverstöße am Steuer in der Probezeit als A-Verstoß. Beim dritten A-Verstoß wird der Führerschein entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Mehmet D.
    Am 7. November 2017 um 23:32

    Guten Abend,

    ich wurde soeben von der Polizei angehalten, weil ich angeblich mit dem. Handy am Ohr telefoniert habe.

    Zu meiner Person, ich bin hochgradig Schwerhörig, besitze zwei Hörgeräte am Ohr. Selbst wenn ich wollte, würde es mit meinem Gehör und meine Hörgeräte das Telefonieren nicht funktionieren. Im Auto habe ich eine freisprecheinrichtung, ich habe den klar gemacht, das es bei mir unmöglich ist am Ohr zu telefonieren, wegen der Rückkopplung und pfeifen von den Hörgeräten. Den im Alltag wenn ich spazieren gehe trage ich wie eine Halskette ein zwischen Gerät, damit ich über meine Hörgeräte telefonieren kann. Das funktioniert wie ein Bluetooth Headset bei gesunden Ohren, dies zum Vergleich. Habe mein schwerbehindertenausweis auch vorgelegt. Und deren Meinung war so: wir nehmen es so auf das sie am steuer telefoniert haben und sie können sich im Anhörungsbogen dazu äußern. Den ich habe das Handy in der Hand gehabt um ein Anruf zu tätigen über Freisprech, mein arm auf die Armlehne gelegt und das Handy an die Wange gehalten.

    Danke vorab für eure Hilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Mehmet D.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 10:44

      Hallo Mehmet D.,

      leider haben wir kein Einfluss auf diese Sache, da wir ein unabhängiger Informationsdienst und keine offizielle Behörde sind.

      Sie haben die Möglichkeit, sich diesbezüglich auf dem Anhörungsbogen zu äußern. Wenn dies anerkannt wird, sollten Sie von der Sache nichts weiter hören. Sollten Sie jedoch eine Buße erhalten, obwohl Sie nichts getan haben, dann empfiehlt sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  5. Sarah
    Am 22. September 2017 um 7:36

    Hallo..
    was passiert eigentlich wenn man in der probezeit mit 25 km/h zu viel und handy am steuer geblitzt wird ?
    Und gibts es nur rot-orangene blitzer oder auch weisslicht blitzer in einer 30er zone ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:30

      Hallo Sarah,

      es werden vermehr Blitzer ohne Blitzlicht eingesetzt. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wird die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Vanessa
    Am 21. September 2017 um 18:10

    Hallo
    Ich bin in der probeweise und wurde vorkurzem geblitzt habe eine schriftliche Verwarnung mit verwarnungsgeld bekommen und gezahlt.heute wurde ich mit dem Handy am Ohr von der Polizei angehalten.der Polizist meinte zu mir das meine probezeit verlängert wird und ich ein aufbauseminar machen muss aber so wie ich die Kommentare hier gelesen habe stimmt das garniert. Oder hatte der Polizist doch recht?

    LG vanessa

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:00

      Hallo Vanessa,

      zur Probezeitverlängerung kommt es nach einem A-Verstoß bzw. nach zwei B-Verstößen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Olli
    Am 21. August 2017 um 22:18

    Hallo.
    Ein Bekannter wurde mit 58 km/h zu schnell während der Probezeit geblitzt und sollte 2 Monate seinen Führerschein + Bußgeld abgeben. Er hat doppeltes Bußgeld bezahlt und musste dadurch nur noch 1 Monat seinen Führerschein abgeben. Außerdem kam Verlängerung der Probezeit und Aufbau bzw. Nachschulungs-Seminar dazu. Nun wurde er während der verlängerten Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt musste ein Bußgeld von 60€ zahlen und bekam ein Punkt, kommt noch weiteres auf ihn zu durch seinen Erstverstoß ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 10:06

      Hallo Olli,

      die Verwendung des Handys am Steuer stellt einen B-Verstoß dar. Hat sich Ihr Bekannter nach dem ersten A-Verstoß (der Geschwindigkeitsüberschreitung) keinen weiteren Verstoß geleistet, sollten keine weiteren Sanktionen zu befürchten sein. Leistet er sich jedoch in der Zukunft einen weiteren A- oder B-Verstoß, so wird er kostenpflichtig verwarnt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Nikolas G.
    Am 16. August 2017 um 22:20

    Hallo hab da mal ne frage ich hab einmal wegen alkohol führerschein abgegeben musste mpu machen. Ich hab es bestanden. Ich bin hab noch restprobezeit bis 28.8.2017. Am 23 7.2017 würde ich bei 50 zone mit 11 kmh zur schnell geblitzt dazu kommt handy in der hane gehalten. Meine frage was kommt auf mich zu??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 15:38

      Hallo Nikolas,

      da es sich dabei um einen B-Verstoß handelt, drohen zunächst keine weiteren Probezeit-Maßnahmen – sofern Sie nicht bereits einen B-Verstoß begangen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Frank
    Am 4. August 2017 um 11:48

    Hallo habe eine kurze Frage zur Probezeit.
    Ich wurde schon einmal über rot geblitzt in der Probezeit da hab ich auch ein aufbauseminar absolviert. Das heißt +2 Jahre drauf
    Jetzt wurde ich wieder geblitzt mit Handy am Ohr innerorts wo 30 km/h erlaubt ist und da bin ich 40 km/h gefahren.

    Mit was kann ich da rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 9:08

      Hallo Frank,

      Sie haben einen weiteren B-Verstoß begangen. Nebst dem fälligen Bußgeld und dem Punkt drohen zunächst keine probezeitrelevanten Maßnahmen. Bei einem weiteren B- oder A-verstoß müssen Sie mit einer Verwarnung und der Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Momo
    Am 30. Juni 2017 um 16:32

    Hallo hab eine kurze frage .
    Hab Probezeitverlängerung bekommen und hab seminar gemacht. Heute wurde ich mit einem handy am steuer erwischt was kann auf mich zukommen ?
    Übrigens hatte schon nach dem seminar 1 monat fahrverbot.
    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:24

      Hallo Momo,

      das bedeutet Sie hatten bereits einen zweiten A-Verstoß? Sprich Sie haben auch schon einen Brief samt Verwarnung un Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Untersuchung erhalten? Dann wären dies 60 Euro und ein Punkt – es handelt sich um einen B-Verstoß. Bei einem weiteren B-Verstoß würde, dann die Fahrerlaubnis entzogen. Haben Sie bisher keine Verwarnung enthalten, sollten Sie beim zweiten B-Verstoß mit dieser rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Nicole
    Am 6. Juni 2017 um 15:07

    Hallo. Ich hab da mal eine Frage.
    Ich bin in der Probezeitverlängerung. Und wurde gerade in der 30er Zone mit 40 km/h geblitzt. Allerdings hatte ich mein Handy vor dem Mund da ich eine sprachnachricht gemacht habe.
    Was könnte jetzt passieren? Nur die Strafe fürs zu schnell fahren oder wie ? >.<

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 10:34

      Hallo Nicole,

      richten Sie sich eher auf einen Punkt und einem erhöhtem Bußgeld ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Frank
        Am 4. August 2017 um 11:50

        Was passiert mit einem weiteren Punkt ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 14. August 2017 um 9:19

          Hallo Frank,

          bei einem Handyverstoß handelt es sich um einen B-Verstoß. Nach einem weiteren A- oder B-Verstoß in der verlängerten Probezeit droht eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Begehen Sie anschließend einen weiteren A- oder B-verstoß bzw. zwei weitere B-Verstöße (je nach Situation) droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Daniel
    Am 27. April 2017 um 0:08

    Hallo,
    ich hätte eine spezielle Frage zum Thema Handy am Steuer. Das Auto muss stehen und der Motor muss aus sein. Wenn das KFZ also eine Start/Stopp Automatik besitzt und der Motor demzufolge an der Ampel abgeschaltet ist, kann man prinzipiell sein Handy nutzen. Oder befindet man sich hier in einer rechtlichen Grauzone?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 8:48

      Hallo Daniel,

      das OLG Hamm entschied in einem Urteil, dass die Benutzung des Telefons bei Stillstand des Fahrzeugs mit Start-Stopp-Funktion zulässig ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Saliha
    Am 24. April 2017 um 16:53

    Hallo
    Ich wurde rausgezogen weil ich mein Handy in der Hand hatte bin in der Probezeit und mache grade ein aufbauseminar wurde noch nie geblitzt angehalten oder sonstige Strafen
    Was sind die Folgen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 9:44

      Hallo Saliha,

      wenn Sie bisher noch keine Verstöße begangen haben, drohen zunächst nur die üblichen Ahndungen für einen Handyverstoß (60 Euro Bußgeld, ein Punkt in Flensburg). Begehen Sie innerhalb Ihrer Probezeit einen erneuten B-Verstoß, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar auferlegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Steffi
    Am 20. April 2017 um 16:05

    Guten Tag ! Bitte um Hilfe ! Bin in Probezeit in meine Laste 2 Woche ! Hab eine b Punkt gekriegt wegen handy und Last Woche war ich in Würzburg Innenstadt und dürsch meine dumme Navigation bin in Fußgängerzonen rein gefahren 🙈🙈🙈 hab zu spät gemerkt da is erlaubt nur Straßenbahn und Taxi aber könnte ich mich nicht mehr umtren mit Auto dann bin 700/800 m gefahren! War keine Polizei zum meine Glück ! Jetz hab ich Angst das die mich in Kamera sehen und kommt was per Post zuhause ! Kann mir bitte jemand helfe ob ich eine Punkt für so was bekommen oder nur Geldstrafe? Vielen lieben Dank, ich schreib nicht so gut , bin keine deutsche! Meine fuhreschein is aber in Deutschland gemacht ! Danke

  15. Lara
    Am 27. Februar 2017 um 17:24

    Hallo,

    knapp zwei Jahre ist es jetzt her, dass meine Probezeit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verlängert wurde. Ich habe Bußgeld gezahlt, das Aufbauseminar absolviert + 1 Punkt. Heute bin ich nun mit dem Handy am Steuer angehalten worden und frage mich, ob das wegen der Vorgeschichte größere Konsequenzen als die 60€ und einen weiteren Punkt hat.

    Danke im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 9:54

      Hallo Lara,

      da es sich dabei um einen B-Verstoß handelt, müssen Sie mit keinen probezeitrelevanten Maßnahmen rechnen. Allerdings wird Ihnen bei einem weiteren B-Verstoß die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Rafail
    Am 14. Februar 2017 um 11:01

    Guten Tag,

    ich wurde während meiner Probezeit Rot-geblitzt und musste an einem Aufbauseminar teilnehmen.
    Wenige Monate später wurde ich mit dem Handy am Steuer erwischt und musste 60 Euro bezahlen + 1 Punkt.
    Gestern wurde ich geblitzt, Außerorts mit 27km/h zu viel. (70 km/h waren erlaubt, ich bin direkt nachdem ich geblitzt
    worden bin zu den Kollegen gefahren die den Blitzer aufgestellt haben um zu fragen wie viel km/h ich zu schnell unterwegs war.)

    Jetzt mache ich mir große Sorgen ob ich meinen Führerschein entzogen bekomme, mit MPU und mehrere Monate Fahrverbot. So wie ich das Verstanden habe dürfte mein Führerschein eigentlich nicht entzogen werden oder?

    Danke im voraus an die Redaktion!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Februar 2017 um 12:45

      Hallo Rafail,

      Sie dürften noch Glück haben. Der Führerschein wird in der Probezeit erst entzogen, wenn Sie drei A-Verstöße gesammelt haben, wobei zwei B-Verstöße als ein A-Verstoß gelten. So wie Sie es beschreiben, haben Sie nun zwei A-Verstöße (Rote Ampel und Geschwindigkeitsverstoß). Das Handy am Steuer ist ein B-Verstoß. Sie sollten also zukünftig besser auf die Einhaltung der Verkehrsregeln achten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Zimmermann
    Am 1. Februar 2017 um 13:08

    Hallo ich hab mal eine frage ich wurde in meiner probezeit angehalten wegen telefonieren und musste Bußgeld bezahlen und habe einen Punkt bekommen . Seit Januar bin ich aus der probezeit laut meinen Führerschein. Da wollte ich mal fragen ob das wirklich so ist oder automatisch durch den Punkt verlängert wurde und ich noch garnicht aus der probezeit bin ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2017 um 12:22

      Hallo Zimmermann,

      beim Handy am Steuer handelt es sich um einen B-Verstoß. Wenn Sie keinen weiteren Verstoß begangen haben, sollte Ihre Probezeit nach zwei Jahren beendet sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Sebastian
    Am 19. Januar 2017 um 2:39

    Guten Tag,

    Ich wurde letztens mit Handy am steuer angehalten.
    Ich hatte es in der Hand, da es so lange geklingelt hat bis ich es ausgemacht habe. In dem kurzen Moment bin ich leicht nach rechts gezogen, aber habe direkt wieder das auto gerade gehalten und dann ging schon das Blaulicht hinter mir an, überholte mich und ich sollte folgen.
    Der Polizist forderte Führerschein und Fahrzeugpapiere wie normal, er meinte ich wäre gegen den Bordstein gefahren und Papa würde sich freuen da ich die Felgen kaputt fahren würde weil ich am Handy war. Wohlgemerkt als ich nach dem Szenario nachgeschaut habe war nichtmal ein Kratzer weder an der Felge noch am Reifen und ich denke bei 50kmh merkt und hört man auch wenn man gegen den Bordstein fährt.
    Etwas dazu gesagt hab ich in dem Moment auch nicht, da ich noch einen leichten schock hatte da ich auch das erste mal Angehalten wurde.
    Als nächstes meinte der Polizist nach dem Blick auf den Führerschein das ich ja noch in der Probezeit sei und das wohl eine Nachschulung bzw. ein Aufbauseminar fällig wird und das ein teurer Spaß wird in höhe von etwa +450€.
    Er wollte mein Handy sehen und hat sich Modell und Marke aufgeschrieben und meinte ich solle es in Zukunft lassen, was ich natürlich auch lassen werde ist klar.
    Was man dazu sagen muss ich habe mir noch nie vorher irgendetwas zu schulden kommen lassen, weder A noch B Verstöße. Nichtmal geblitzt wurde ich in jeglicher Hinsicht.

    Meine Frage ist jetzt, hat der Polizist nur geblufft um Angst zu machen oder ist es doch möglich das ich ein Aufbauseminar aufgebührt bekomme? Rein rechtlich müsste ich ja nur 60€ und einen Punkt bekommen, da es ja nur ein B-Verstoß ist und der erste Verstoß.

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 9:41

      Hallo Sebastian,

      in der Regel handelt es sich beim Verstoß Handy am Steuer um einen B-Verstoß, der, wie Sie richtig aufführen, ein Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge hat. Üblicherweise ist hier nicht mit einem Aufbauseminar zu rechnen, wenn keine weiteren Verstöße vorliegen. Dennoch müssen Sie hier den Bußgeldbescheid abwarten. In diesem sollten alle Sanktionen aufgeführt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Tanja
    Am 22. Dezember 2016 um 22:05

    Hallo,

    Ich kenne eine Person, die wirklich sehr unverantwortlich Auto fährt.Sie stellt eine Gefahr für sich und für andere dar. Sie ist noch in der Probezeit, hat bereits Unfallflucht begangen und wurde mehrfach geblitzt, z.B. einmal mit 22 km/h zu viel (innerorts) und 51 km/h zu viel (außerorts). Außerdem hat sie bereits Besuch von der Polizei bekommen, weil jemand dachte, sie sei betrunken Auto gefahren und sich das Kennzeichen gemerkt hat. Mir hat sie erzählt, sie sei am Steuer eingeschlafen; das auch mehrfach. Ich weiß auch mit Sicherheit, dass sie alkoholisiert Auto gefahren ist, nur wird sie nie erwischt. Hinzu kommt, dass sie neulich in ein Taxi gefahren ist. Sie sagt, sie sei eingeschlafen, ich vermute, sie hat, wie so oft, wieder Handyvideos am Steuer gedreht. Sie macht regelmäßig Life-Videos auf Facebook und Snapchat während sie fährt und andere Autos überholt.
    Ihre Eltern habe ihr schon öfter das Auto weggenommen, es ihr aber immer wieder zurückgeben.
    Einmal hat sie, als ihr das Auto weggenommen wurde, ein Auto ihres Vaters geklaut, ist damit losgefahren und hat einen Unfall gebaut. Sie ist mit dem Auto, dass sehr stark beschädigt war, zu uns nach Hause gefahren und hat es einfach hier stehen gelassen.
    Einmal ist sie mit ihrem Auto liegengeblieben, weil sie nicht getankt hat.
    Bis jetzt hat sie nur einen Monat Fahrverbot bekommen und hat ihren Führerschein schon wieder zurückbekommen.

    Müsste sie ihren Führerschein nicht schon längst verloren haben?
    Muss ich jetzt darauf hoffen, dass sie von der Polizei erwischt wird?
    Kann ich irgendetwas tun?
    Sie fährt wirklich wie eine Wahnsinnige!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Dezember 2016 um 11:06

      Hallo Tanja,

      Ihnen steht es immer frei sich an die zuständigen Behörden zu wenden und Verstöße dort anzuzeigen. Da wir keine Rechtsberatungen durchführen, empfehlen wir Ihnen den Rat eines Anwalts einzuholen, da dieser die Situation beurteilen kann und Sie entsprechend berät.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Sascha
    Am 22. Dezember 2016 um 3:49

    Moin moin wurde geblitzt mit 12 kmh zu schnell und dazu das Handy am Steuer habe ein Bescheid bekommen das beides gesehen wurde muss ich zum aufbauseminar? So wie ich es gelesen habe nur wenn ich 21 zu schnell gefahren wäre. Was ist wenn ich nun noch mal geblitzt werde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2016 um 9:20

      Hallo Sascha,

      mit 12 km/h zu schnell folgen keine Probezeitmaßnahmen. Allerdings stellt das Handy am Ohr einen B-Verstoß dar. Sollten Sie erneut mit dem Handy erwischt werden, wird Ihre Probezeit verlängert. Sollten Sie erneut unter 21 km/h geblitzt werden, stellt dies ebenfalls keinen A-Verstoß dar. Außer dem Verwarnungsgeld sollten keine anderen Konsequenzen folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. jessica
    Am 3. Dezember 2016 um 22:36

    hey ich bin noch in der probezeit und wurde mit dem handy erwischt in der hand!
    was passiert mir jetzt wegen meinem Führerschein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 10:26

      Hallo Jessica,

      in der Regel zieht der Verstoß Handy am Steuer ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro nach sich. Da es sich jedoch um einen B-Verstoß handelt wird die Probezeit üblicherweise nicht verlängert. Kommt allerdings ein weiterer Verstoß hinzu, kann dies durchaus geschehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Micha
        Am 16. Dezember 2018 um 16:06

        Hallo.
        Wieso steht hier auf der Seite, dass es sich bei Handy am Steuer um einen A-Verstoß handelt, aber hier antwortest du, dass es ein B-Verstoß ist.
        Was ist denn jetzt richtig?

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