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Führerschein abgeben: Wie, wo und wann ist dies möglich?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Den Führerschein abgeben, aber wo?

Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.
Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.

Ist es durch eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu einem Fahrverbot gekommen, stellt sich oft die Frage, wo Betroffene den Führerschein zur Verwahrung abgeben können. Ist hier die ausstellende Behörde oder die Polizei zuständig oder muss sich der Fahrer an die Fahrerlaubnisbehörde wenden?

Auch ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug nicht hinreichend bekannt. So kommt es vor, dass Betroffene den Führerschein in amtliche Verwahrung geben, ohne richtig zu wissen, ob dies auch korrekt ist.

Der nachfolgende Ratgeber wird das Thema erläutern und erklären, wo bei einem Fahrverbot der Führerschein abgegeben werden kann.

FAQ: Wie und wo müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wo gibt man den Führerschein bei einem Fahrverbot ab?

Wo Sie den Führerschein bei einem Fahrverbot genau abgeben müssen, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides – in der Regel ist das die zuständige Bußgeldstelle.

Wie kann kann man den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Betroffene können den Führerschein per Post einsenden oder persönlich abgeben. Auch eine Abgabe bei der zuständigen Dienststelle der Polizei ist in manchen Bundesländern möglich.

Was passiert, wenn die Vollstreckungsbehörde sich nicht am Wohnort befindet?

In diesem Fall, können Betroffene vereinbaren, dass eine Behörde vor Ort die Verwahrung übernimmt. Dies muss mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Mehr dazu, lesen Sie hier.

Video: Wo und wie den Führerschein abgeben

Video: Führerschein abgeben
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Abgeben des Führerscheins.

Wann und wo muss ich meinen Führerschein abgeben?

Ein Fahrverbot kann in einem Bußgeldverfahren als Nebenstrafe verhängt werden. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug kann es auch nur für einige Monate verhängt werden. Wie viele Monate das Fahrverbot umfasst, ist vom Vergehen abhängig. Die Vollstreckung des Fahrverbots geschieht auf Grundlage des § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Nach diesem Paragraphen werden Führerscheine, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, für die Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt.

Ist die Entscheidung beziehungsweise der Bußgeldbescheid rechtskräftig muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben. Die Dauer kann hier zwischen ein und drei Monate betragen, in Einzelfällen auch länger. Ab dem Beginn der amtlichen Verwahrung für den Führerschein beginnt die Frist für das Fahrverbot. Das heißt, erst wenn der Führerschein bei der Behörde eingegangen ist, gilt für den Fahrer das Fahrverbot.

Die Frist, wann der Führerschein abgegeben werden muss, legt entweder die ausstellende Behörde fest oder der Fahrer selbst, wenn für ihn die sogenannte 4-Monats-Frist angewendet wird. Wird der Führerschein jedoch zu spät abgegeben, drohen weitere Strafen.

Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.
Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.

Bisweilen war jedoch nicht klar, ob jede Behörde, die die Dokumente entgegennimmt, auch die amtliche Verwahrung durchführt. Nach einem gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Parchim vom 18.12.2012 (Az. 5 OWiG 424/12) gilt die Abgabe des Führerscheins bei jeder Behörde, die diesen entgegennimmt, als amtliche Verwahrung.

Dennoch ist es meist sinnvoll, dies bei der Behörde, die für die Vollstreckung des Fahrverbots zuständig ist, zu tun. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, kann die Abgabe des Führerscheines bei einem Fahrverbot bei der Behörde erfolgen, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Details zur Behörde und wohin der Führschein gesandt werden sollte, können dem Bescheid entnommen werden.

Wurde Einspruch eingelegt und danach eine Entscheidung durch ein Amtsgericht gefällt, ist meist die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig. Möchte der Betroffene den Führerschein dennoch bei einer anderen Behörde oder bei der Polizei abgeben, sollte dies vorher mit der Vollstreckungsbehörde abgesprochen werden.

So kann es durchaus vorkommen, dass die Vollstreckungsbehörde sich nicht im Wohnort des Fahrzeugführers befindet. Hier kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die Stadtverwaltung die Vollstreckung übernimmt. Liegt das Einverständnis der Behörden vor, kann der Führerschein dort abgegeben werden. Unter Umständen ist es dann auch möglich, dass Betroffene bei der Polizei den Führerschein abgeben.

Fahrverbot: Die Führerscheinabgabe. So kann sie erfolgen.

Ist bei einem Fahrverbot geklärt, wo Betroffene den Führerschein abgeben müssen, gibt es für die Abgabe verschiedene Möglichkeiten.

Den Führerschein abgeben, können Betroffene wie folgt:

  • per Post, hier per Einschreiben versenden, damit ein Nachweis vorliegt. Das Einschreiben geht an die zuständige Behörde, die den Bußgelbescheid verschickt hat.
  • Abgabe bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle. Der Bußgeldbescheid und Ausweisdokumente müssen hier vorgezeigt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern möglich, daher sollte sich vorher über diese Möglichkeit informiert werden.
  • Persönliche Abgabe bei der zuständigen Behörde, auch hier müssen der Bescheid sowie Ausweisdokumente vorgelegt werden.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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144 Kommentare

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  1. Maria
    Am 26. Juni 2018 um 8:38

    2 Monate Fahrverbot! Abgegeben 11.6.
    Frage: wann zurück? 11.08 oder 6.08?
    Wie wird es gerechnet

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 11:49

      Hallo Maria,

      das Fahrverbot wird nach Monaten und nicht nach Wochen bemessen. Dementsprechend bekommen Sie Ihn am 10.08. zurück.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Kamal .E
    Am 19. Juni 2018 um 9:33

    Guten Tag,
    ich wurde wegen zu schnelles fahren angehalten und muss mein Führerschein 1 Monat abgeben 160 € und 2 punkte. Ich bin aber auf mein Führerschein stark angewiesen, wegen mein Arbeit .Kann ich den 1 Monat als Bußgeld bezahlen ?

    Mfg
    Kamal.E

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 8:13

      Hallo Kamal,
      unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln. Wann dies der Fall ist, können Sie hier nachlesen: Ratgeber zum Thema “Fahrverbot umwandeln”.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Kamal .E
    Am 18. Juni 2018 um 14:07

    Guten Tag.
    Ich wurde wegen schnelles fahren angehalten und muss mein Führerschein für 4 wochen abgeben. Ich bin aber auf mein Führerschein angewiesen, weil ich keine andere Möglichkeit habe zur Arbeit zu kommen. Gibts es die Möglichkeit Bußgeld zur bezahlen statt die 4 Wochen abgabe?

    MfG

    Kamal.E

  4. Romina
    Am 12. Juni 2018 um 9:38

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage.
    Wenn ich den Führerschein per Einschreiben einschicke, zählt dann der Poststempel oder der Tag an dem die Behörde den Führerschein erhält?
    Logisch gesehen, bin ich ja nicht mehr der Inhaber des Führerscheins sobald ihn offiziell die Post hat oder?
    Gibt es hierzu einen Paragraphen?
    Liebe Grüße,
    Romina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 9:49

      Hallo Romina,
      in der Regel zählt der Tag, an dem der Führerschein bei der Behörde eingeht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Harald S.
    Am 30. April 2018 um 20:26

    ich wurde innerhalb 2 Jahen bei einer Alkoholfahrt, jeweils 0,6 Promille Blutalkohol, ertappt.
    Erstes Fahrverbot 1 Monat 500,00 € Strafe, beim zweiten Mal 3 Monate Fahrverbot 1000,00 € Strafe. Als ich den Führerschein der Behörde übergab wurde mir nach ca. vier Wochen mitgeteilt, dass ich MPU machen sollte. Nach 3 Monaten habe ich aber ohne weiteren Probleme meinen Führerschein wieder zurückerhalten.
    Nun sechs Wochen später wollen Sie aber dass ich meinen Führerschein wieder bei Ihnen abgeben soll, Ist das alles zulässig?
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:21

      Hallo Harald,

      dies müsste von einem Anwalt für Verkehrsrecht geprüft werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Anita
    Am 30. April 2018 um 11:38

    Hey wollte heute bei der Behörde anrufen und fragen wenn ich meinen FS mittels einschreiben zu schicke ob die 4 Wochen ab heute laufen denn morgen ist alles zu und da kann mir telefonisch auch keiner eine Auskunft geben…. Auch auf Nachfrage ob ich es hier bei der Polizeidienststelle angeben könne bekam ich nur dumme Antworten….

  7. Olaf
    Am 30. April 2018 um 11:16

    Habe eine Frage zu der Frist “4 Wochen”.
    Habe meinen FS am 29.4. bei der zuständigen Stelle im Gericht abgegeben, eine Bestätigung habe ich erhalten.
    Das Fahrverbot besteht für 4 Wochen.
    Wann darf ich wieder fahren, ab 30.5. oder schon ab 29.5.?
    Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:53

      Hallo Olaf,

      in der Regel sollten Sie ab dem 29.05. wieder fahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. egon
    Am 21. April 2018 um 13:00

    Gegen mich wurde ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

    Ich hatte einen Anwalt eingeschaltet, weil besondere Umstände (Protasta-Operation vorher, schwer kontrollierbarer Harndrang, mehrere Kilometer lange Baustelle auf der Autobahn, alle Parküplätze waren gesperrt für Maschinen und Fuhrpark der Bauuntenehmen) mein schnelles Fahren erforderlich machte.
    1. Das Argument mit der Baustelle wurde überhaupt nicht vorgetragen.
    2. Dann hat er eine Frist versäumt.
    3. Für das Gerichtsverfahren hatte ich aus beruflichen Gründen (Entfernung knapp vierhundert Kilometer) die Befreiung vom persönlichen Erscheinen gewünscht; er hat die Terminverlegung beantragt: SO war das nicht abgesprochen und …
    4. Der Anwalt hat ein fehlerhaftes Schreiben mit Rechtschreib- und Grammatikfehlern und unvollständigen und unverständigen Sätzen bei Gericht eingereicht: Als Richter hätte ich die Anträge auch verworfen bei Vorlage einer derart misslungenen Stellungnahme. Das fehlerhafte Schreiben ging am Freitagabend per Fax ans Gericht und an mein Fax. Das Groteske an dem Fall ist, dass ich den Anwalt am Samstag mangels Erreichbarkeit per Email gerügt hatte und er mich am Mittwoch angerufen hat mit dem Frage, was ich denn wolle.

  9. Marion
    Am 6. April 2018 um 11:28

    Liebes Team,ich habe meinen Führerschein per Einschreiben mit Rückschein an die Staatsanwaltschaft geschickt.Jetzt hat die Post 10 Tage gebraucht um diesen Brief 20km zu befördern.Bin ich meinen Führerschein dann jetzt insgesamt 5Wochen los oder zählt der Eingangsstempel der Post?Vielen Dank und herzliche Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 10:35

      Hallo Marion,

      im Regelfall zählt das Datum des Poststempels.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Dome
    Am 29. März 2018 um 17:19

    Ich habe eine Verständnisfrage. Nachdem ich letzten Herbst ein einmonatigen Fahrverbot hatte, weil ich innerhalb eines Jahres zweimal zu schnell gefahren bin auf der Autobahn , würde es mich interessieren ob bei einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb von 12 Monaten nach dem Fahrverbot , eine neues Fahrverbot droht ?

    Viele Grüße Dome

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 10:06

      Hallo Dome,

      in diesem Fall wird die Behörde in der Regel prüfen, ob Beharrlichkeit vorliegt. Es kann unter Umständen ein weiteres Fahrverbot angeordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Amy
    Am 9. Februar 2018 um 16:36

    Liebes Team,
    ich habe ein 1-monatiges Fahrverbot bekommen, wohne in Ulm (Baden-Württemberg) und das bayerische Polizeiverwaltungsamt hat den Bußgeldbescheid ausgestellt (wurde in Neu-Ulm geblitzt).
    Kann ich den Führerschein
    – durch einen Vertreter
    – im Polizeirevier in Neu-Ulm abgeben
    – und nach Ablauf der Monatsfrist wieder dort abholen?
    Besten Dank für Ihre Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 17:16

      Hallo Amy,

      fragen Sie am besten direkt bei der zuständigen Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Nicole K.
    Am 8. Februar 2018 um 1:04

    Hallo,

    hängt die Zusendung des Führerscheines auch mit der Zahlung des Bußgeldes zusammen? D.h. wird der Führerschein erst wieder ausgestellt, wenn das Bußgeld bezahlt wurde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 11:55

      Hallo Nicole K.,

      mitunter. In der Regel ist der Führerschein jedoch stets für eine bestimmte Periode entzogen, worüber Sie in Ihrem Bußgeldbescheid informiert werden sollten. Würden Sie sich theoretisch weigern, das Bußgeld zu bezahlen, könnte Ihr Führerschein für eine längere Zeit einbehalten werden – dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Kay L.
    Am 8. Januar 2018 um 12:52

    Liebes Team,

    ich hätte noch folgende Anmerkung und würde Sie bitte die oben stehenden Informationen zu überprüfen.

    “Persönliche Abgabe bei der zuständigen Behörde, auch hier müssen der Bescheid sowie Ausweisdokumente vorgelegt werden”

    “Abgabe bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle. Der Bußgeldbescheid und Ausweisdokumente müssen hier vorgezeigt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern möglich, daher sollte sich vorher über diese Möglichkeit informiert werden.”

    Laut Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde nehmen Polizeidienststellen keine Führerscheine mehr an.

    Des Weiteren ist die persönliche Abgabe bei der zuständigen Behörde, die den Bußgelbescheid verschickt hat, möglich.

    Vielen Dank für Ihren Service,

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 12:48

      Hallo Kay,

      dies kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Im Land Berlin kann der Führerschein beispielsweise an jeder Polizeidienststelle oder bei der Bußgeldstelle abgegeben werden. Fragen Sie daher am besten bei der ausstellenden Behörde nach, wo eine Abgabe möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. inge
    Am 5. Januar 2018 um 8:39

    Hallo,

    nach Geschwindigkeitsübertretung habe ich meinen Führerschein fristkonform am fälligen Kalendertag gegen 22.30 Uhr bei der örtlichen Polizei abgegeben und eine Bestätigung erhalten.
    Nun wird mir vorgeworfen am Tag der Abgabe meines Führerschein zu einem früheren Zeitpunkt -um 11.40 Uhr – ohne Führerschein gefahren zu sein.
    Meine Frage: Gilt der Tag der Führerscheinabgabe, unabhängig der Uhrzeit an dem ich den Führerschein faktich übergebe oder steht mir zur Führerscheinabgabe der Kalendertag von 00:00 bis 24:00 Uhr zur Verfügung?

    Bereits vorab vielen Dank für die Antwort.

    Gruß Inge

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 12:40

      Hallo Inge,

      in der Regel sollte es sich so verhalten, dass am Tag der Führerscheinabgabe schon kein Fahrzeug mehr geführt werden darf. Insofern wäre Ihre Sanktion rechtens. Details können Sie auch bei der örtlichen Polizeistelle erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. JB
    Am 11. Dezember 2017 um 17:50

    Hallo,
    ich habe einen Busgeldbescheid bekommen, mit einem Fahrverbot für 1Monat den ich mit einer Frist von 4 Monaten antreten soll nach Rechtskraft.
    Nun habe ich Einspruch eingelegt und einen Verwerfungsbescheid bekommen. Etwa 2 Monate nach dem Busgeldbescheid (19.09 Bußgeldbescheid / 30.11. verwerfungsbescheid)Meine Frage:
    Wie lange habe ich jetzt Zeit den Führerschein abzugeben? Welches Datum ist für die Frist von 4 Monaten ausschlaggebend?
    Mit freundlichen Grüßen
    JB

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2017 um 11:23

      Hallo JB,

      durch die Möglichkeit des Einspruchs kann der Antritt von einem Fahrverbot verschoben werden. So ist damit auszugehen, dass das Datum des Verwerfungsbescheid für die 4-Monatsfrist maßgeblich ist.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  16. Edmund B.
    Am 28. November 2017 um 16:38

    Ich habe meinen Führerschein Freitags zur Post gegeben.
    Ab wann zählt die Frist? Ist Samstags auch Posteingang bei der Behörde?

    Mit freundlichem Gru0
    Edmund B. [Nachname von der Redaktion editiert]

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 16:55

      Hallo Edmund B.,

      ab dem Beginn der amtlichen Verwahrung für den Führerschein beginnt die Frist für das Fahrverbot. Das heißt, erst wenn der Führerschein bei der Behörde eingegangen ist, gilt für den Fahrer das Fahrverbot. Samstags wird höchstwahrscheinlich nicht gearbeitet.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. Jose Garcia
    Am 25. November 2017 um 9:11

    Hallo,

    Ich komme aus Spanien aber ich wohne in Deutschland seit 4 Jahren.
    Ende August hane ich ein Fahrverbot für 1 Monat erhalten.
    ich werde diese Woche mein Führerschein an den Behörder per Post schicken.

    2 Fragen:
    1. Gilt diese Fahrverbot außer Deutschland (in Besonderes für Spanien?)
    2. wird der Behörder mein Führerschein zurück per Post in Januar schicken?

    danke im Voraus.
    Jose Garcia.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 9:53

      Hallo Jose Garcia,

      in der Regel gilt das Fahrverbot nur für Deutschland. Allerdings ist es von Land zu Land unterschiedlich, ob Sie dort mit einem deutschen Fahrverbot dennoch fahren dürfen. Informieren Sie sich bitte bei den lokalen Behörden. Eine Schwierigkeit könnte aber darin bestehen, dass Sie in dieser Zeit nicht mehr über Ihren Führerschein verfügen.
      Die Behörde wird Ihnen den Führerschein in der Regel zurückschicken. Sollten Sie einen ausländischen Führerschein besitzen, wird dieser mit einem Vermerk über das Fahrverbot versehen und direkt zurückgeschickt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. MS
    Am 14. November 2017 um 9:14

    Bekomme ich nachdem ich meinen Fürherschein zur Behörde geschickt habe, eine Bestätigung mit den genauen Fristen? Erreiche dort leider keinen Persönlich nach mehrmaligen E-mails und telefonaten.
    Danke im Voraus!
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. November 2017 um 17:24

      Hallo MS,

      normalerweise ist der Beleg des Einschreibens der Nachweis dafür, dass Sie ab dem Tag den Führerschein abgegeben haben. Für weitere Informationen müssten Sie die Führerscheinstelle kontaktieren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  19. Alexander
    Am 25. Oktober 2017 um 11:51

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe am 15.10.2017 ein Fahrverbot für 1 Monat erhalten.
    Ab dem 15.10.2017 wirksame Fahrverbot von 1 Monat(en) Dauer hin. (steht im Bescheid).
    Ich reise jetzt nach Ausland für 3 Jahre, bleibt er noch nach 3 Jahre gültig?
    Wie lange überhaupt ist Fahrverbot gültig, wenn ich meine FS nicht abgebe?
    Mfg.
    Alexander.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 11:11

      Hallo Alexander,

      das Fahrverbot beginnt erst dann, wenn Sie es bei den Behörden abgeben. Reisen Sie wieder nach Deutschland ein, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Die Behörden können das Dokument beschlagnahmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. JJ
    Am 6. September 2017 um 16:46

    Hallo, ich habe am 07.06 meinem Führerschein abgeben müssen für 3 Monate. Morgen ist der letzte Tag der Frist und er wurde mir immernoch nocht zugeschickt obwohl ich das in dem Schreiben vermerkt habe. Mfg

  21. Max
    Am 19. August 2017 um 17:20

    Hallo,

    ist es zwingend notwendig eine Rechtsschutzversicherung oder einen Anwalt zu nehmen um Einspruch gegen das 1-monatige Fahrverbot einzulegen? Die doppelte Strafe würde ich aus beruflichen Gründen in Kauf nehmen.

    Gruß und Dank im Voraus!
    Max

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 15:15

      Hallo Max,

      in der Tat ist die Zuhilfenahme eines Anwalts zur Umgehung eines Fahrverbots in der Regel notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Jenny
    Am 16. August 2017 um 17:02

    Hallo,

    also ich muss auch meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Jetzt meine Frage, ich wohne allein, habe auch hier im Umkreis keine Familie die mich in der Zeit unterstützt und ständig Freunde nerven möchte ich auch nicht.
    Wenn ich meinen FS per Post sende, ab wann gilt dann das Verbot? Weil Postweg dauert ja auch mind. einen Tag. Wäre ja ein verschwendeter Tag ohne FS.
    Kann man auch wenn man z.b. wie ich komplett allein ist, auf Auto angewiesen ist weil man sehr abgelegen wohnt das Fahrverbot umgehen? Habe mal davon gehört wenn man das doppelte an Strafe zahlt könne man den FS behalten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 15:02

      Hallo Jenny,

      die Frist startet erst, wenn der Führerschein bei der Behörde ankommt. Es ist in der Tat unter Umständen möglich, ein Fahrverbot durch eine Verdopplung des Bußgeldes zu umgehen, allerdings ist hierfür in der Regel die Hilfe eines Anwalts notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Icke
    Am 16. Juli 2017 um 22:01

    Hallo….
    Ich habe meinen Bußgeldbescheid für 1 monat fahrverbot aus Leipzig bekommen. Wohne aber in Bayern, wenn ich den Führerschein nach Leipzig schicken muss und die wieder erwartend nochmals 3 Wochen für die PostBearbeitung brauchen, hab ich ja 2 Monate keinen führerschein. Muss 30 km zur arbeit, öffentliche Verkehrsmittel fahren nur bis zur Hälfte. Han für 4 wochen eine Lösung, aber nicht für noch länger. Kann ich den nicht auch hier auf der Polizei abgeben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 10:38

      Hallo Icke,

      dies müssen Sie mit der zuständigen Behörde abklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Michael
    Am 16. Juli 2017 um 15:38

    Muß meinen Führerschein das erste mal abgeben .Nur ist die austellende Behörde Baden Würtenberg.Kann ich den Führerschein auch in Schleswig-Holstein bei der Behörde abgeben? Ich wohne in Schleswig-Holstein.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 10:01

      Hallo Michael,

      in der Regel müssen Sie den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben – also dort, wo das Fahrverbot angeordnet wurde. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an die Behörde wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Mona
    Am 30. Juni 2017 um 19:48

    Guten Abend,

    im Rahmen eines Bußgeldbescheides wurde mir ein einmonatiges Fahrverbot verordnet.
    Hierbei wählte ich die Abgabe über den Postweg, allerdings habe ich dies nicht über ein Einschreiben erfolgen lassen sondern abends direkt in den Briefkasten der zuständigen Behörde eingeworfen. Anbei befand sich ein Schreiben meinerseits,dass ich um eine Empfangsbestätigung bitte.
    Ist das so auch okay oder sollte ich weitere Schritte ausführen um eine schriftliche Bestätigung zu erhalten?

    Vielen Dank im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:18

      Hallo Mona,

      eigentlich sollte das reichen. Im Zweifel können Sie aber noch bei der Behörde nachfragen, ob Ihr Führerschein angekommen ist und ab wann das Fahrverbot gilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Sören G.
    Am 23. Juni 2017 um 21:42

    Hallo, ich muss meinen Führerschein für einen Monat abgeben. Allerdings habe ich nun auch einen Führerscheinentzugsschreiben bekommen. Der Grund sind 8 Punkte in Flennssburg. Ich benötige den FS beruflich. Dieses Schreiben kam heute. Was kann ich tun.
    P.S. ich bin nie gerast und an unmöglichen Stellen auf der Autobahn mit 122 geblitzt worden wo plötzlich 80 war “Strassenschäden”
    Vieln Dank im Vorhinein!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Juni 2017 um 9:59

      Hallo Sören,

      ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie kompetent beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Tom
    Am 9. Juni 2017 um 19:06

    Hallo,
    Wenn der Führerschein aufgrund einer Alkoholkontrolle einbehalten wurde (Atemalkohol von etwa 0,8). Beginnt die Zeit der für die ich den Minat Fahrverbot bekomme bereits zu laufen? Oder fängt diese erst nach dem Bußgeldbescheid an zu laufen? Der Führerschein liegt momentan noch bei der Polizei aber es ist nach etwa einer Woche noch keine Post da!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:13

      Hallo Tom,

      Ihr Führerschein wurde vorläufig eingezogen. Das eigentliche Fahrverbot beginnt in der Regel erst, wenn das Urteil rechtskräftig wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. jörg
    Am 19. Mai 2017 um 16:42

    hallo ..
    ich finde ihre angaben allesammt sehr informativ.
    allerdings :
    ich habe einen benakkten in österreich der sich ein fahrverbot für 2 monate ( glaube ich ) eingehandelt hat
    zuvor war er nie auffällig

    jetzt hat er mich gefragt ob ich wüsste wie das mit dem fahrverbot und der führerscheinabgabe ist

    die geldstrafe wurde bezahlt
    muss der österreichische führerschein jetzt in deutschland abgegeben werden
    gilt das fahrverbot nun auch im rest von europa ? oder doch nur in deutschland ?

    lg Jörg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 8:42

      Hallo Jörg,

      hat sich Ihr Bekannter, der in Besitz eines österreichischen Führerscheins befindet, ein Fahrverbot in Deutschland eingehandelt, gilt dies zunächst nur in Deutschland. Die deutsche Behörde darf den ausländischen Führerschein nicht langfristig einziehen. Es wird vielmehr ein Vermerk darauf angebracht, dass in Deutschland ein Fahrverbot besteht. In den anderen Ländern dürfte Ihr Bekannter dann fahren. Die deutschen und österreichischen Behörden sind jedoch untereinander sehr gut vernetzt. Unter gewissen Umständen – beispielsweise nach Alkoholfahrten – kann dies dazu führen, dass auch in Österreich ein Fahrverbot angeordnet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • jörg
        Am 24. Mai 2017 um 16:08

        danke für die antwort ..
        was passiert wenn er den schein in deutschland nicht zum vormerken vorlegt ?
        der weg ist weit …. und mit der post senden ??
        er ist ausserdem nur 1-2 mal im jahr am weg durch deutschland ( von wien nach vorarlberg .. . zu mir ;) )

        besten dank nochmal :)

        • bussgeldkatalog.org
          Am 31. Mai 2017 um 10:18

          Hallo jörg,

          ob dies auf postalischem Wege möglich ist, sollten Sie bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • jörg
      Am 19. Mai 2017 um 16:47

      mann … jetzt aber ..
      der bekannte hat einen österreichischen führerschein ( PKW ) und ein deutsches fahrverbot kassiert …so .. alle klarheiten nun beseitigt hoff ich …

  29. M.a
    Am 1. Mai 2017 um 15:03

    Das Bußgeld muss ich separat überweisen.Muss ich ,indem Moment wo den fs abgebe einen Kontoauszug mitnehmen oder einfach da abgeben Und fertig ?!

  30. Maya
    Am 18. April 2017 um 9:43

    Hallo,

    muss meinen Führerschein bis spätestens 06.06.17 für 4 Wochen abgeben, was passiert wenn ich das nicht mache, habe im August Urlaub und würde ihn lieber da abgeben. Kommt nur Bußgeld oder was passiert?
    Danke

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