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Führerschein abgeben: Wie, wo und wann ist dies möglich?

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Den Führerschein abgeben, aber wo?

Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.
Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.

Ist es durch eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu einem Fahrverbot gekommen, stellt sich oft die Frage, wo Betroffene den Führerschein zur Verwahrung abgeben können. Ist hier die ausstellende Behörde oder die Polizei zuständig oder muss sich der Fahrer an die Fahrerlaubnisbehörde wenden?

Auch ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug nicht hinreichend bekannt. So kommt es vor, dass Betroffene den Führerschein in amtliche Verwahrung geben, ohne richtig zu wissen, ob dies auch korrekt ist.

Der nachfolgende Ratgeber wird das Thema erläutern und erklären, wo bei einem Fahrverbot der Führerschein abgegeben werden kann.

FAQ: Wie und wo müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wo gibt man den Führerschein bei einem Fahrverbot ab?

Wo Sie den Führerschein bei einem Fahrverbot genau abgeben müssen, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides – in der Regel ist das die zuständige Bußgeldstelle.

Wie kann kann man den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Betroffene können den Führerschein per Post einsenden oder persönlich abgeben. Auch eine Abgabe bei der zuständigen Dienststelle der Polizei ist in manchen Bundesländern möglich.

Was passiert, wenn die Vollstreckungsbehörde sich nicht am Wohnort befindet?

In diesem Fall, können Betroffene vereinbaren, dass eine Behörde vor Ort die Verwahrung übernimmt. Dies muss mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Mehr dazu, lesen Sie hier.

Video: Wo und wie den Führerschein abgeben

Video: Führerschein abgeben
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Abgeben des Führerscheins.

Wann und wo muss ich meinen Führerschein abgeben?

Ein Fahrverbot kann in einem Bußgeldverfahren als Nebenstrafe verhängt werden. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug kann es auch nur für einige Monate verhängt werden. Wie viele Monate das Fahrverbot umfasst, ist vom Vergehen abhängig. Die Vollstreckung des Fahrverbots geschieht auf Grundlage des § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Nach diesem Paragraphen werden Führerscheine, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, für die Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt.

Ist die Entscheidung beziehungsweise der Bußgeldbescheid rechtskräftig muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben. Die Dauer kann hier zwischen ein und drei Monate betragen, in Einzelfällen auch länger. Ab dem Beginn der amtlichen Verwahrung für den Führerschein beginnt die Frist für das Fahrverbot. Das heißt, erst wenn der Führerschein bei der Behörde eingegangen ist, gilt für den Fahrer das Fahrverbot.

Die Frist, wann der Führerschein abgegeben werden muss, legt entweder die ausstellende Behörde fest oder der Fahrer selbst, wenn für ihn die sogenannte 4-Monats-Frist angewendet wird. Wird der Führerschein jedoch zu spät abgegeben, drohen weitere Strafen.

Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.
Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.

Bisweilen war jedoch nicht klar, ob jede Behörde, die die Dokumente entgegennimmt, auch die amtliche Verwahrung durchführt. Nach einem gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Parchim vom 18.12.2012 (Az. 5 OWiG 424/12) gilt die Abgabe des Führerscheins bei jeder Behörde, die diesen entgegennimmt, als amtliche Verwahrung.

Dennoch ist es meist sinnvoll, dies bei der Behörde, die für die Vollstreckung des Fahrverbots zuständig ist, zu tun. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, kann die Abgabe des Führerscheines bei einem Fahrverbot bei der Behörde erfolgen, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Details zur Behörde und wohin der Führschein gesandt werden sollte, können dem Bescheid entnommen werden.

Wurde Einspruch eingelegt und danach eine Entscheidung durch ein Amtsgericht gefällt, ist meist die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig. Möchte der Betroffene den Führerschein dennoch bei einer anderen Behörde oder bei der Polizei abgeben, sollte dies vorher mit der Vollstreckungsbehörde abgesprochen werden.

So kann es durchaus vorkommen, dass die Vollstreckungsbehörde sich nicht im Wohnort des Fahrzeugführers befindet. Hier kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die Stadtverwaltung die Vollstreckung übernimmt. Liegt das Einverständnis der Behörden vor, kann der Führerschein dort abgegeben werden. Unter Umständen ist es dann auch möglich, dass Betroffene bei der Polizei den Führerschein abgeben.

Fahrverbot: Die Führerscheinabgabe. So kann sie erfolgen.

Ist bei einem Fahrverbot geklärt, wo Betroffene den Führerschein abgeben müssen, gibt es für die Abgabe verschiedene Möglichkeiten.

Den Führerschein abgeben, können Betroffene wie folgt:

  • per Post, hier per Einschreiben versenden, damit ein Nachweis vorliegt. Das Einschreiben geht an die zuständige Behörde, die den Bußgelbescheid verschickt hat.
  • Abgabe bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle. Der Bußgeldbescheid und Ausweisdokumente müssen hier vorgezeigt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern möglich, daher sollte sich vorher über diese Möglichkeit informiert werden.
  • Persönliche Abgabe bei der zuständigen Behörde, auch hier müssen der Bescheid sowie Ausweisdokumente vorgelegt werden.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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144 Kommentare

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  1. Hb
    Am 20. Juni 2019 um 22:41

    Hi, ich muss meinen österreichischen Schein in DE abgeben. Reicht es wenn ich eine Kopie schicke? Ein Bekannter von mir hat das so gemacht und angeblich klappte das.

    sG

  2. Mel.B
    Am 23. Mai 2019 um 10:56

    Hallo liebe Redaktion,

    da die Polizeistelle bei mir vor Ort den Führerschein nicht entgegennehmen möchte, muss ich diesen nun doch per Einschreiben versenden. Die Briefe der Bußgeldverordnung etc. kamen alle von dem Kreis Steinfurt.
    Reicht es dann einfach die Adresse der Behörde aufzuführen oder muss explizit noch eine Abteilung/ Name von zuständigen Sachbearbeiter ergänzt werden?
    Des Weiteren stellt sich mir die Frage, welche Art des Einschreibens ich anwenden soll? Reicht es, wenn der Postbote diesen einwirft oder mit Rückschein?

    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße
    Mel.

  3. Yvonne
    Am 20. Mai 2019 um 14:54

    Hallo, leider muss ich meinen Führerschein in den nächsten 4 Monaten abgeben.
    Ich werde dies in den Sommerurlaub legen, wann muss ich ihn spätestens abgeben, wenn ich ihn am 09.09. wiederbekommen möchte?

  4. Heinz D.
    Am 10. Mai 2019 um 23:23

    Will den Führerschein am Montag für 4 Wochen bei der Bußgeldstelle abgegeben. Abholtag wäre Pfingstmontag, da hat die Behörde geschlossen. Kann ich den Schein erst am Dienstag abholen oder schon am Freitag vorher ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 16:04

      Hallo Heinz D.,

      erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Bußgeldbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Paul
    Am 1. Mai 2019 um 21:48

    Hallo mein Anliegen ist: ich musste meinen Führerschein am 06.10.2018 für 7 Monate abgeben. Bekomme ich Post wenn ich diesen wieder haben kann oder muss ich den einfach neubeantragen? Wo genau kann
    Ich den wieder neu beantragen?

    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 15:12

      Hallo Paul,

      Sie können den Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Georg
    Am 27. März 2019 um 8:04

    Guten Tag, ich muss gestehen in 12/2018 gleich zwei Überschreitungen im Straßenverkehr begannen zu haben. Beides 4. Wochen Führerschein Entzug. Kann ich die Fahrkarte jetzt bei der Polizei direkt abgeben für 4. Wochen, und das zweite mal im Herbst diesen Jahres, da ich Landwirtschaft im Hobby betreibe?
    Oder ist die Polizei nicht berechtigt, bzw. wird diese Zeit nicht angerechnet? Würd ihn am liebsten heut abgeben!
    MfG.

  7. Andre
    Am 25. März 2019 um 20:43

    Musste meinen Führerschein aufgrund meines Zuckers beim Ordnungsamt abgeben.Habe aber niemanden geschädigt,also kein Personen oder Blechschaden.Seid meine Anwältin auf Rückgabe klagt,wurden die Schreiben vom Ordnungsamt (3)immer aufwändiger,strenger und böser.Erst Zucker neu einstellen-o.k,für mich positive Beurteilung von meinem Diabetologen-fahrtuechtig ,dann neurologische Fahrtuechtigkeit-auch die für mich positive für tüchtig.Ist dass nun mit einer Sperre gleich zusetzen?Wann bekomme ich endlich meinen geliebten FS wieder?

  8. Micha
    Am 26. Januar 2019 um 23:38

    Hallo. Ich befinde mich gerade am Ende eines Fahrverbotes von 4 Wochen. Dieses war laut Anschreiben gültig ab meinem selbstgewählten Termin (4-Monats-Regelung), spätestens aber ab der Rechtskraft ab 25.12.2018. Den FS habe ich am 24.12. vormittags auf die Post gebracht, mit Einschreiben mit Rückschein. Der unterschriebene Rückschein war auf den 02.01.2019 datiert. Nun bin ich brav ab dem 25.12. nicht mehr gefahren und eigentlich wollte ich ab gestern (25.01.) wieder fahren, habe jedoch einen Brief im Kasten, in dem steht daß das Fahrverbot erst mit Ablauf des 01.02.2019 endet. Welche Version ist richtig ?

  9. Ilka
    Am 25. Januar 2019 um 8:54

    Hallo,

    Vor ca. 9 Monaten habe ich meinen Führerschein für 3 Monate entzogen bekommen. Habe ihn damals auf der örtlichen Polizeidienststelle gelassen, die ihn an die zustellige Behörde geschickt haben. So sagte es der Polizeiobermeister.
    Dann war ich ein halbes Jahr auf Langzeittherapie und bis heute den Schein nicht wirklich gebraucht. Die Polizeidienststelle verwies mich telefonisch an die zustellige Behörde. Doch welche ist das? Wie lange wird ein Führerschein aufbewahrt, wenn man ihn nicht wieder abholt?
    Vielen Dank für die Antwort

  10. Jonas W
    Am 18. Januar 2019 um 18:09

    Hallo, fals der Busgeldbescheid nicht aufzufinden ist,kann man auch nur den Führerschein an die zuständige Busgeldstelle schicken?

  11. Christofer M.
    Am 17. Januar 2019 um 13:49

    Hallo hätte mal eine Frage ich muss einen Monat meinen Führerschein abgeben und würde das gerne im Februar machen jetzt ist meine Frage wenn ich in den Februar abgebe hatte ja nur 28 Tage muss ich dann auch nur 28 Tage meinen Führerschein abgeben oder ist es so dass es immer 30 Tage sind woman ihn abgeben musst vielen Dank für die Antwort mit freundlichen Grüßen

  12. Christofer M.
    Am 17. Januar 2019 um 12:35

    Hallo ich muss meinen Führerschein für 1 Monate abgeben jetzt ist meine frage wenn ich ihn im Februar abgebe ist er ja nur 28 Tage weg oder beläuft sich der Monat auf 30 Tage das wäre meine Frage dann würde ich mir ja zwei Tage sparen wenn man den Führerschein bei der Polizeiwache abgibt kann man ihn bei der Wache wieder abholen oder würde danach zugeschickt mit freundlichen Grüßen Christofer

  13. Andreas
    Am 6. Januar 2019 um 15:12

    Hallo, ich musste meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Ich habe das extra kurz vor den Weihnachtsferien getan,weil ich ihn da weniger brauche. Abgabe per Einschreiben am 20.12.
    Nun habe ich die Empfangsbescheinigung bekommen, die aber erst ab 27.12. gilt. Da ich natürlich ab dem Zeitpunkt der Absendung nicht mehr gefahren bin, summiert sich die Strafe somit auf 5 statt 4 Wochen . Äusserst ärgerlich und unverständlich für mich! Ist das zulässig? Ich kann ja schliesslich beweisen das ich ihn bereits am 20.12. abgeschickt habe!
    Herzlichen Dank!
    Grüsse
    Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:30

      Hallo Andreas,

      maßgeblich ist das Eintreffen bei der Behörde. Durch die Feiertage dürfte sich das verzögert haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Mario
    Am 3. Januar 2019 um 0:12

    Hallo ich bin gerade mit 90km/h in der Stadt gefahren die Polizei hat mir gesagt zwei Monate Fahrverbot… hab meine Führerschein in September bekommen in Ausland Bulgarien was soll ich rechnen Mit freundlichen Grüßen Mario

  15. Christine L.
    Am 14. Dezember 2018 um 13:50

    Hallo kann ich den Führerschein auch schon vor Zustellung des Bescheids abgeben, weil der Zeitraum grad besser passen würde als irgendwann in den nächsten 4 Monaten.
    Vielen Dank

  16. Axel
    Am 10. Dezember 2018 um 12:16

    Hallo,

    wie erhält man den Führerschein zurück? Muss man den persönlich abgeben, oder wird er in der Regel per Post verschickt?

  17. Mike
    Am 3. Dezember 2018 um 17:58

    Hallo, wenn ich meinen Führerschein per Einschreiben verschicke, gilt das Fahrverbot ab dem Zeitpunkt wo ich ihn abschicke oder ab dem Zeitpunkt wo die Behörde ihn von der Post erhält? Wäre für den Zeitpunkt der Abholung von großer Bedeutung.
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 16:04

      Hallo Mike,

      maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Allegra
    Am 15. November 2018 um 1:08

    Ich habe gezwungenermaßen eine merkwürdige Ampel überfahren (sonst hätte ich Vollbremsung einlegen müssen, und bin wahrscheinlich dabei geblitzt worden. Mir immer noch nicht ganz klar, aber naja… ). Mir droht unter anderem ein Monat Fahrverbot. Weil es zeitlich passt und auf den Weihnachtsurlaub zugeht, würde ich als sogenannte Ersttäterin gerne ab Anfang Dezember wählen. Nun meine Frage: Voraussichtlich werde ich den Führerschein ja dann genau zum Jahresübertritt zurück erhalten. Aber arbeiten die Behörden da? Muss ich dann damit rechnen, dass ich noch länger ohne Füherschein bin, also etwas bis nach dem 06. Januar? Wie ist das in so einem Fall geregelt? Auch an den Weihnachtsfeiertagen wird niemand arbeiten oder die Post ausgetragen, damit ich wieder an den Schein komme.

    Wie soll ich das Fahrverbot terminlich am besten handeln? Am besten vom 03. Dezember bis 03. Januar oder, wäre mir am liebsten. Aber kann man in so einem Fall der “stillen Zeit” einfach vereinbaren, dass man den Führerschein selbst wieder vom Polizeirevier abholt (mit Post sieht es bei uns an diesen Tagen leider mau aus, die hatten letztes Jahr eine ganze Woche Urlaub über die Weihnachtsfeiertage und an Silvester Neujahr sowieso). Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 17:09

      Hallo Allegra,

      fragen Sie diesbezüglich am besten bei der zuständigen Führerscheinbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Martin z
    Am 15. November 2018 um 1:06

    Hallo ich bin noch in der Probezeit nun habe ich hinter unserem Haus geparkt und wollte vorwerz wieder ausparken und habe ein parkendes Auto forne links leicht gestriffen was kommt auf mich zu ?

  20. Martin
    Am 23. Oktober 2018 um 19:17

    Hilfe! Ich musste meinen Führerschein 3 Monate abgeben. Jetzt, kurz vor Ablauf der drei Monate, wurde mir der Führerschein per Einschreiben zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dass ich erst nach vollem Ablauf der drei Monate Fahrverbot wieder ein Kfz führen darf. So weit so gut. Aber jetzt habe ich entdeckt, dass der Führerschein gelocht wurde. Was soll das? Meine Strafe war eine Geldstrafe, 3 Punkte und als Begleitstrafe die 3 Monate Fahrverbot. Haben die meinen Führerschein für ungültig erklärt?
    Vielen Dank.

    • Max
      Am 11. Juli 2022 um 10:14

      Was ist bei dir denn raus gekommen? Konntest du klären weshalb der Führerschein gelocht wurde?
      Ich habe aktuell nun das selbe Problem. 1 monatiges Fahrverbot, Führerschein per Einschreiben zugesandt bekommen und dann festgestellt dass dieser gelocht wurde obwohl im Schreiben steht, dass ab Tag X wieder Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen.
      Versuche aktuell jemanden bei der zuständigen Behörde zu erreichen, was mir allerdings leider nicht gelingt.

  21. Peter H.
    Am 23. Oktober 2018 um 10:32

    Guten Tag,

    ich habe ein gerichtliches Fahrverbot von 3 Monaten auferlegt bekommen. Mein Anwalt sagt, dass ich den Führerschein binnen 30 Tage abgeben muss.

    Ist das korrekt? Ich lese hier etwas von einer vier Monatsfrist. Oder Gilt diese Frist nur bei Ordnungswidrigkeiten?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 11:24

      Hallo Peter,

      die viermonatige Frist gilt für Ersttäter bei Ordnungswidrigkeiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Elke
    Am 17. Oktober 2018 um 16:09

    Auf dem Bussgeldbescheid stand: 4 Wochen Fahrverbot sobald er rechtskräftig ist.
    Der Zusatz, dass der Führerschein abzugeben muss stand nicht auf dem Bescheid.
    Ist das rechtens?

  23. Peter
    Am 14. Oktober 2018 um 12:37

    Muss auch 2 Monate meinen Lappen abgeben. Wollte fragen, wie hoch die Kosten für daß Abholen des Fs. von der Polizei bei mir zuhause ist? Habe es wohl verschwitzt. …

  24. Klaus
    Am 11. September 2018 um 12:24

    Habe jetzt am 21.08. meinen Führerschein an die entsprechende Stelle in Wismar geschickt, da eine persönliche Abgabe auf Grund der Entfernung nicht in Frage kam. Dort ist der Führerschein aber erst am 24.08. eingetroffen und folglich muss ich bis zum 23.09. warten, bis ich wieder fahren darf.
    Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass ich mit dem Abgabedatum bei der Post schon nicht mehr fahren darf, da ich physikalisch ja keinen Führerschein mehr habe. Ich habe aber erst über eine Woche nach Abgabe bei der Post die Antwort erhalten, dass ich seit dem 24.08. nicht mehr fahren darf. Somit bin ich eigentlich nicht mehr bei einem Fahrverbot von einem Monat sondern schon bei 34 Tagen. Das kann doch auch nicht im Sinne des Gesetzes sein, jemanden 10 % härter zu bestrafen nur dadurch, dass er den Führerschein nicht vor Ort abgeben kann! Woher soll ich denn wissen, wie lange ich nach Abschicken des Führerscheins noch fahren darf, weil der Postweg mir hier noch ein paar Tage lässt?

  25. FSchweiz
    Am 8. September 2018 um 2:08

    Hallo zusammen,

    ich (Deutscher Staatsbürger) mit Wohnsitz in der Schweiz habe einen Schweizer Führerschein und wurde in Deutschland geblitzt. Nun habe ich ein Fahrverbot. Meine Frage wäre, darf ich in der Schweiz trotzdem Auto fahren? Denn mein Deutscher Führerschein liegt in Deutschland, da ich ja einen Schweizer Führerschein habe. Oder muss ich dann den Schweizer Führerschein auch abgeben?

    LG und vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:20

      Hallo FSchweiz,

      Fahrverbote gelten lediglich national.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Christian
    Am 6. September 2018 um 16:12

    Hallo Zusammen,

    ich habe im Mai einen Bußgeldbescheid mit 1-Monat Fahrverbot erhalten (50 km/h zu schnell, außerorts). Innerhalb der 4 Monatsfrist musste ich meinen Führerschein bis spätestens Anfang / Mitte September in amtliche Verwahrung abgeben.

    Im August kam ein weiterer Bußgeldbescheid (ca. 28 km/h zu schnell) mit erhöhter Geldstrafe sowie der Anordnung eines 1-monatigen Fahrverbots, welches ich sofort antreten sollte, da ich zweimal über 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres gefahren bin.

    Beide Bescheide kamen von unterschiedlichen Bußgeldstellen, da ich beruflich sehr viel unterwegs bin. (fahre ca. 50.000 km im Jahr)

    Ich habe meinen Führerschein nun seit 2 Wochen in amtliche Verwahrung bei der Bußgeldstelle des zweiten Bescheids gegeben.

    Die Behörde bestätigte mir nun schriftlich eine Rückgabe des Führerscheins nach bereits einem Monat.

    Muss ich jetzt mit einem Verlängerungsschreiben rechnen oder bestand die “Strafe” darin meinen Führerschein sofort abzugeben und mein 1-monatiges Fahrverbot anzutreten?
    Informieren sich die Behörden untereinander? Wie sieht der Austausch aus?

  27. René
    Am 3. August 2018 um 20:09

    Gute Abend,

    ich habe meinen Führerschen (1 Monat Fahrverbot) am 01.08. per Einschreiben an die Behörde gesendet. Heute am 03.08. ist die Zustellung immer noch nicht erfolgt. In der Sendungsverfolgung steht der Empfänger habe ein Postfach und die Sendung noch nicht abgeholt. Ich gehe davon aus, dass dies also frühestens am Montag 06.08. erfolgen wird.

    Ab wann gilt denn nun das Fahrverbot?

    Ich habe den Führerschein extra zwei Tage vorher abgesendet, so dass ich spätestens am 03.09. wieder fahren kann (berufliche Notwendigkeit). Auf dem Schreiben der Behörde steht, dass Postlaufzeiten nicht berücksichtigt werden. Somit würde ich ja frühestens am 06.09. wieder fahren dürfen? Oder doch früher?

    Danke für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:00

      Hallo René,

      wenden Sie sich am besten direkt an die Behörde und erfragen Sie die Regelung bei Postfächern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. U.D.
    Am 30. Juli 2018 um 20:35

    Hallo!
    Ich habe ein Fahrverbot von 4 Wochen verhängt bekommen, dass ich nächste Woche starten möchte.
    Ich würde meinen Führerschein gerne am Sonntag persönlich bei Landkreis Peine in den Briefkasten werfen.
    Frage: darf ich von dort aus noch mit dem Auto nach Hause fahren, da ja erst am Montag der Breifkasten geleert wird?
    Und was passiert, wenn ich auf dem Weg nach Hause angehalten werde und keinen Führerschein vorzeigen kann?
    Mfg U.D.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 14:45

      Hallo U.D.,

      wer keinen Führerschein vorzeigen kann, muss normalerweise 10 Euro Bußgeld zahlen.
      Ob es rechtlich in Ordnung ist, noch nach Hause zu fahren, sollten Sie mit einem Anwalt oder der Behörde klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Roswitha Z.
    Am 15. Juli 2018 um 1:43

    Hallo, ich habe ein Fahrverbot von 1 Monat erhalten. Nachdem ich vergebens bei der ortsansässigen Polizei versucht habe, am Freitag, den 27.6. 18 den Führerschein abzugeben, habe ich ihn am selbigen Tag per Post aufgegeben, da es zu umständlich ist, erst 200 km zu fahren, um ihn persönlich abzugeben. Nun habe ich eine Nachricht von der zuständigen Behörde erhalten, dass ich erst am 2.8. wieder fahren darf, anstatt am 28.7. das ist doch reine Willkür. Kann ich dagegen Beschwerde einlegen?
    Viele Dank im Voraus für eine Antwort
    Roswitha

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 11:55

      Hallo Roswitha Z.,

      das Fahrverbot beginnt ab dem Zeitpunkt, ab welchem Ihr Führerschein verwahrt wird. Da dieser wahrscheinlich etwas später eintraf als geplant, kam es zu einer Verzögerung. Rechtlich können Sie dagegen nur schwer vorgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Cem Onur B.
    Am 4. Juli 2018 um 16:02

    Hallo
    Ich hab am 4.7. ein Brief bekommen wo ich den führerschein für 1 Monat abgeben muss meine frage ist wo ich es abgeben muss, es wird im brief erwähnt das ich 4 Monate zeit habe mein führerschein abzugeben. Darüber hinaus wird auch erwähnt das ich bei “meiner behörde” abgeben muss was bedeutet das ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:54

      Hallo Cem Onur B.,

      in der Regel können Sie den Führerschein beispielsweise bei einer Polizeistelle oder der Bußgeldstelle Ihres Wohnortes abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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