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Führerschein abgeben: Wie, wo und wann ist dies möglich?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 22. Mai 2023

Fahrverbot: Den Führerschein abgeben, aber wo?

Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.
Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.

Ist es durch eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu einem Fahrverbot gekommen, stellt sich oft die Frage, wo Betroffene den Führerschein zur Verwahrung abgeben können. Ist hier die ausstellende Behörde oder die Polizei zuständig oder muss sich der Fahrer an die Fahrerlaubnisbehörde wenden?

Auch ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug nicht hinreichend bekannt. So kommt es vor, dass Betroffene den Führerschein in amtliche Verwahrung geben, ohne richtig zu wissen, ob dies auch korrekt ist.

Der nachfolgende Ratgeber wird das Thema erläutern und erklären, wo bei einem Fahrverbot der Führerschein abgegeben werden kann.

FAQ: Wie und wo müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wo gibt man den Führerschein bei einem Fahrverbot ab?

Wo Sie den Führerschein bei einem Fahrverbot genau abgeben müssen, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides – in der Regel ist das die zuständige Bußgeldstelle.

Wie kann kann man den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Betroffene können den Führerschein per Post einsenden oder persönlich abgeben. Auch eine Abgabe bei der zuständigen Dienststelle der Polizei ist in manchen Bundesländern möglich.

Was passiert, wenn die Vollstreckungsbehörde sich nicht am Wohnort befindet?

In diesem Fall, können Betroffene vereinbaren, dass eine Behörde vor Ort die Verwahrung übernimmt. Dies muss mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Mehr dazu, lesen Sie hier.

Video: Wo und wie den Führerschein abgeben

Video: Führerschein abgeben
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Abgeben des Führerscheins.

Wann und wo muss ich meinen Führerschein abgeben?

Ein Fahrverbot kann in einem Bußgeldverfahren als Nebenstrafe verhängt werden. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug kann es auch nur für einige Monate verhängt werden. Wie viele Monate das Fahrverbot umfasst, ist vom Vergehen abhängig. Die Vollstreckung des Fahrverbots geschieht auf Grundlage des § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Nach diesem Paragraphen werden Führerscheine, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, für die Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt.

Ist die Entscheidung beziehungsweise der Bußgeldbescheid rechtskräftig muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben. Die Dauer kann hier zwischen ein und drei Monate betragen, in Einzelfällen auch länger. Ab dem Beginn der amtlichen Verwahrung für den Führerschein beginnt die Frist für das Fahrverbot. Das heißt, erst wenn der Führerschein bei der Behörde eingegangen ist, gilt für den Fahrer das Fahrverbot.

Die Frist, wann der Führerschein abgegeben werden muss, legt entweder die ausstellende Behörde fest oder der Fahrer selbst, wenn für ihn die sogenannte 4-Monats-Frist angewendet wird. Wird der Führerschein jedoch zu spät abgegeben, drohen weitere Strafen.

Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.
Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.

Bisweilen war jedoch nicht klar, ob jede Behörde, die die Dokumente entgegennimmt, auch die amtliche Verwahrung durchführt. Nach einem gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Parchim vom 18.12.2012 (Az. 5 OWiG 424/12) gilt die Abgabe des Führerscheins bei jeder Behörde, die diesen entgegennimmt, als amtliche Verwahrung.

Dennoch ist es meist sinnvoll, dies bei der Behörde, die für die Vollstreckung des Fahrverbots zuständig ist, zu tun. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, kann die Abgabe des Führerscheines bei einem Fahrverbot bei der Behörde erfolgen, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Details zur Behörde und wohin der Führschein gesandt werden sollte, können dem Bescheid entnommen werden.

Wurde Einspruch eingelegt und danach eine Entscheidung durch ein Amtsgericht gefällt, ist meist die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig. Möchte der Betroffene den Führerschein dennoch bei einer anderen Behörde oder bei der Polizei abgeben, sollte dies vorher mit der Vollstreckungsbehörde abgesprochen werden.

So kann es durchaus vorkommen, dass die Vollstreckungsbehörde sich nicht im Wohnort des Fahrzeugführers befindet. Hier kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die Stadtverwaltung die Vollstreckung übernimmt. Liegt das Einverständnis der Behörden vor, kann der Führerschein dort abgegeben werden. Unter Umständen ist es dann auch möglich, dass Betroffene bei der Polizei den Führerschein abgeben.

Fahrverbot: Die Führerscheinabgabe. So kann sie erfolgen.

Ist bei einem Fahrverbot geklärt, wo Betroffene den Führerschein abgeben müssen, gibt es für die Abgabe verschiedene Möglichkeiten.

Den Führerschein abgeben, können Betroffene wie folgt:

  • per Post, hier per Einschreiben versenden, damit ein Nachweis vorliegt. Das Einschreiben geht an die zuständige Behörde, die den Bußgelbescheid verschickt hat.
  • Abgabe bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle. Der Bußgeldbescheid und Ausweisdokumente müssen hier vorgezeigt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern möglich, daher sollte sich vorher über diese Möglichkeit informiert werden.
  • Persönliche Abgabe bei der zuständigen Behörde, auch hier müssen der Bescheid sowie Ausweisdokumente vorgelegt werden.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.
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144 Kommentare

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  1. Martin sagt:

    Hilfe! Ich musste meinen Führerschein 3 Monate abgeben. Jetzt, kurz vor Ablauf der drei Monate, wurde mir der Führerschein per Einschreiben zurückgeschickt, mit dem Hinweis, dass ich erst nach vollem Ablauf der drei Monate Fahrverbot wieder ein Kfz führen darf. So weit so gut. Aber jetzt habe ich entdeckt, dass der Führerschein gelocht wurde. Was soll das? Meine Strafe war eine Geldstrafe, 3 Punkte und als Begleitstrafe die 3 Monate Fahrverbot. Haben die meinen Führerschein für ungültig erklärt?
    Vielen Dank.

    • Max sagt:

      Was ist bei dir denn raus gekommen? Konntest du klären weshalb der Führerschein gelocht wurde?
      Ich habe aktuell nun das selbe Problem. 1 monatiges Fahrverbot, Führerschein per Einschreiben zugesandt bekommen und dann festgestellt dass dieser gelocht wurde obwohl im Schreiben steht, dass ab Tag X wieder Kraftfahrzeuge geführt werden dürfen.
      Versuche aktuell jemanden bei der zuständigen Behörde zu erreichen, was mir allerdings leider nicht gelingt.

  2. Martin z sagt:

    Hallo ich bin noch in der Probezeit nun habe ich hinter unserem Haus geparkt und wollte vorwerz wieder ausparken und habe ein parkendes Auto forne links leicht gestriffen was kommt auf mich zu ?

  3. Allegra sagt:

    Ich habe gezwungenermaßen eine merkwürdige Ampel überfahren (sonst hätte ich Vollbremsung einlegen müssen, und bin wahrscheinlich dabei geblitzt worden. Mir immer noch nicht ganz klar, aber naja… ). Mir droht unter anderem ein Monat Fahrverbot. Weil es zeitlich passt und auf den Weihnachtsurlaub zugeht, würde ich als sogenannte Ersttäterin gerne ab Anfang Dezember wählen. Nun meine Frage: Voraussichtlich werde ich den Führerschein ja dann genau zum Jahresübertritt zurück erhalten. Aber arbeiten die Behörden da? Muss ich dann damit rechnen, dass ich noch länger ohne Füherschein bin, also etwas bis nach dem 06. Januar? Wie ist das in so einem Fall geregelt? Auch an den Weihnachtsfeiertagen wird niemand arbeiten oder die Post ausgetragen, damit ich wieder an den Schein komme.

    Wie soll ich das Fahrverbot terminlich am besten handeln? Am besten vom 03. Dezember bis 03. Januar oder, wäre mir am liebsten. Aber kann man in so einem Fall der “stillen Zeit” einfach vereinbaren, dass man den Führerschein selbst wieder vom Polizeirevier abholt (mit Post sieht es bei uns an diesen Tagen leider mau aus, die hatten letztes Jahr eine ganze Woche Urlaub über die Weihnachtsfeiertage und an Silvester Neujahr sowieso). Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Allegra,

      fragen Sie diesbezüglich am besten bei der zuständigen Führerscheinbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Mike sagt:

    Hallo, wenn ich meinen Führerschein per Einschreiben verschicke, gilt das Fahrverbot ab dem Zeitpunkt wo ich ihn abschicke oder ab dem Zeitpunkt wo die Behörde ihn von der Post erhält? Wäre für den Zeitpunkt der Abholung von großer Bedeutung.
    Danke im Voraus

  5. Axel sagt:

    Hallo,

    wie erhält man den Führerschein zurück? Muss man den persönlich abgeben, oder wird er in der Regel per Post verschickt?

  6. Christine L. sagt:

    Hallo kann ich den Führerschein auch schon vor Zustellung des Bescheids abgeben, weil der Zeitraum grad besser passen würde als irgendwann in den nächsten 4 Monaten.
    Vielen Dank

  7. Mario sagt:

    Hallo ich bin gerade mit 90km/h in der Stadt gefahren die Polizei hat mir gesagt zwei Monate Fahrverbot… hab meine Führerschein in September bekommen in Ausland Bulgarien was soll ich rechnen Mit freundlichen Grüßen Mario

  8. Andreas sagt:

    Hallo, ich musste meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Ich habe das extra kurz vor den Weihnachtsferien getan,weil ich ihn da weniger brauche. Abgabe per Einschreiben am 20.12.
    Nun habe ich die Empfangsbescheinigung bekommen, die aber erst ab 27.12. gilt. Da ich natürlich ab dem Zeitpunkt der Absendung nicht mehr gefahren bin, summiert sich die Strafe somit auf 5 statt 4 Wochen . Äusserst ärgerlich und unverständlich für mich! Ist das zulässig? Ich kann ja schliesslich beweisen das ich ihn bereits am 20.12. abgeschickt habe!
    Herzlichen Dank!
    Grüsse
    Andreas

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas,

      maßgeblich ist das Eintreffen bei der Behörde. Durch die Feiertage dürfte sich das verzögert haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Christofer M. sagt:

    Hallo ich muss meinen Führerschein für 1 Monate abgeben jetzt ist meine frage wenn ich ihn im Februar abgebe ist er ja nur 28 Tage weg oder beläuft sich der Monat auf 30 Tage das wäre meine Frage dann würde ich mir ja zwei Tage sparen wenn man den Führerschein bei der Polizeiwache abgibt kann man ihn bei der Wache wieder abholen oder würde danach zugeschickt mit freundlichen Grüßen Christofer

  10. Christofer M. sagt:

    Hallo hätte mal eine Frage ich muss einen Monat meinen Führerschein abgeben und würde das gerne im Februar machen jetzt ist meine Frage wenn ich in den Februar abgebe hatte ja nur 28 Tage muss ich dann auch nur 28 Tage meinen Führerschein abgeben oder ist es so dass es immer 30 Tage sind woman ihn abgeben musst vielen Dank für die Antwort mit freundlichen Grüßen

  11. Jonas W sagt:

    Hallo, fals der Busgeldbescheid nicht aufzufinden ist,kann man auch nur den Führerschein an die zuständige Busgeldstelle schicken?

  12. Ilka sagt:

    Hallo,

    Vor ca. 9 Monaten habe ich meinen Führerschein für 3 Monate entzogen bekommen. Habe ihn damals auf der örtlichen Polizeidienststelle gelassen, die ihn an die zustellige Behörde geschickt haben. So sagte es der Polizeiobermeister.
    Dann war ich ein halbes Jahr auf Langzeittherapie und bis heute den Schein nicht wirklich gebraucht. Die Polizeidienststelle verwies mich telefonisch an die zustellige Behörde. Doch welche ist das? Wie lange wird ein Führerschein aufbewahrt, wenn man ihn nicht wieder abholt?
    Vielen Dank für die Antwort

  13. Micha sagt:

    Hallo. Ich befinde mich gerade am Ende eines Fahrverbotes von 4 Wochen. Dieses war laut Anschreiben gültig ab meinem selbstgewählten Termin (4-Monats-Regelung), spätestens aber ab der Rechtskraft ab 25.12.2018. Den FS habe ich am 24.12. vormittags auf die Post gebracht, mit Einschreiben mit Rückschein. Der unterschriebene Rückschein war auf den 02.01.2019 datiert. Nun bin ich brav ab dem 25.12. nicht mehr gefahren und eigentlich wollte ich ab gestern (25.01.) wieder fahren, habe jedoch einen Brief im Kasten, in dem steht daß das Fahrverbot erst mit Ablauf des 01.02.2019 endet. Welche Version ist richtig ?

  14. Andre sagt:

    Musste meinen Führerschein aufgrund meines Zuckers beim Ordnungsamt abgeben.Habe aber niemanden geschädigt,also kein Personen oder Blechschaden.Seid meine Anwältin auf Rückgabe klagt,wurden die Schreiben vom Ordnungsamt (3)immer aufwändiger,strenger und böser.Erst Zucker neu einstellen-o.k,für mich positive Beurteilung von meinem Diabetologen-fahrtuechtig ,dann neurologische Fahrtuechtigkeit-auch die für mich positive für tüchtig.Ist dass nun mit einer Sperre gleich zusetzen?Wann bekomme ich endlich meinen geliebten FS wieder?

  15. Georg sagt:

    Guten Tag, ich muss gestehen in 12/2018 gleich zwei Überschreitungen im Straßenverkehr begannen zu haben. Beides 4. Wochen Führerschein Entzug. Kann ich die Fahrkarte jetzt bei der Polizei direkt abgeben für 4. Wochen, und das zweite mal im Herbst diesen Jahres, da ich Landwirtschaft im Hobby betreibe?
    Oder ist die Polizei nicht berechtigt, bzw. wird diese Zeit nicht angerechnet? Würd ihn am liebsten heut abgeben!
    MfG.

  16. Paul sagt:

    Hallo mein Anliegen ist: ich musste meinen Führerschein am 06.10.2018 für 7 Monate abgeben. Bekomme ich Post wenn ich diesen wieder haben kann oder muss ich den einfach neubeantragen? Wo genau kann
    Ich den wieder neu beantragen?

    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Paul,

      Sie können den Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Heinz D. sagt:

    Will den Führerschein am Montag für 4 Wochen bei der Bußgeldstelle abgegeben. Abholtag wäre Pfingstmontag, da hat die Behörde geschlossen. Kann ich den Schein erst am Dienstag abholen oder schon am Freitag vorher ?

  18. Yvonne sagt:

    Hallo, leider muss ich meinen Führerschein in den nächsten 4 Monaten abgeben.
    Ich werde dies in den Sommerurlaub legen, wann muss ich ihn spätestens abgeben, wenn ich ihn am 09.09. wiederbekommen möchte?

  19. Mel.B sagt:

    Hallo liebe Redaktion,

    da die Polizeistelle bei mir vor Ort den Führerschein nicht entgegennehmen möchte, muss ich diesen nun doch per Einschreiben versenden. Die Briefe der Bußgeldverordnung etc. kamen alle von dem Kreis Steinfurt.
    Reicht es dann einfach die Adresse der Behörde aufzuführen oder muss explizit noch eine Abteilung/ Name von zuständigen Sachbearbeiter ergänzt werden?
    Des Weiteren stellt sich mir die Frage, welche Art des Einschreibens ich anwenden soll? Reicht es, wenn der Postbote diesen einwirft oder mit Rückschein?

    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße
    Mel.

  20. Hb sagt:

    Hi, ich muss meinen österreichischen Schein in DE abgeben. Reicht es wenn ich eine Kopie schicke? Ein Bekannter von mir hat das so gemacht und angeblich klappte das.

    sG

  21. Maik sagt:

    Grüße euch

    habe mal eine frage habe mein schein per einschreiben zugeschickt und es ist bei der Behörde angekommen

    meine frage jetzt

    senden die es mir zurück nach einem Monat oder wie läuft das ab musste noch nie mein schein abgeben bin da neu
    bitte um Antwort danke

    lg

  22. Lara sagt:

    Halloo,
    Ich habe neben einer Bußgeldstrafe wegen Verstoß des BtMG am Steuer auch einen Monat Fahrverbot von der Staatsanwaltschaft auferlegt bekommen. Die Führerscheinstelle hat mir schon vor ca. 2 1/2 Monaten eine Aufforderung zur Abgabe meines Führerscheins zugesandt, woraufhin ich ihn persönlich in einem Umschlag in deren Briefkasten geschmissen habe. Heute bekomme ich jedoch nochmals von der Staatsanwaltschaft einen Bescheid, dass das Fahrverbot ab dem Tag der Ablieferung des Führerscheins gültig wird und dieser während dem Verbot amtlich verwahrt werden muss. Zählt als amtliche Verwahrung auch der Verbleib bei der Führerscheinstelle? Oder muss ich meinen Führerschein nun von dort wieder abholen und zur Staatsanwaltschaft bringen?
    Und wenn die Führerscheinstelle als amtliche Verwahrung gilt, dann wäre der eine Monat ja schon längst wieder vorbei, könnte ich meinen Führerschein dann nicht sogar schon wieder einfordern? Dass ich sehr wahrscheinlich erst mal eine MPU machen müsste, steht mal außen vor, geht mir rein um Anfang/Ende des Verbots etc.
    Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Bin gerade echt etwas verwirrt und weiß nicht so ganz, was ich tun muss.
    Vielen lieben Dank schon im Voraus!

  23. Sonja sagt:

    Hallo,
    ich muss nächste Woche Montag meinen Führerschein abgeben. Ich bin aber ab Sonntag auf dem Übungsplatz, von der Bundeswehr aus.
    Jetzt zu meiner Frage, kann mein Freund mit einer Vollmacht und Ausweiskopie meinen Führerschein abgeben bei der Führerscheinstelle?

    Danke im voraus..

  24. Carina sagt:

    Hey.
    Ich habe eine Frage. Mir wurde der Führerschein am 13.12 abgenommen für 2 Wochen. Wollte ihn am Freitag den 27.12 abholen aber mir wurde gesagt die 14 Tage sind erst um 00.00 uhr vorbei.obwohl mein Führerschein um 10.00 uhr abgenommen worden ist. Jetzt hat die Behörde aber bis Montag geschlossen. Darf ich ohne Führerschein fahren da die 14 tage ja eigentlich schon vorbei sind.?
    Lg carina

  25. Klc sagt:

    Wegen verdacht auf straßen rennen wurde mein führerschein beschlagnahmt und mein auto.
    Seid 7 wochen kein führerschein und das verfahren läuft.
    Davor wurde ich geblitzt und habe 1 monat Fahrverbot gekriegt.
    Wie läuft das jetzt ab. Ich habe seid 7 wochen keinen Führerschein wegen verdacht auf illegalem straßen rennen.
    Wann wird also mein fahrverbot wegen dem blitzer passiern. Und zählt das schon für die zeit wo ich keinen Führerschein habe.

  26. yildirim sagt:

    Guten Tag,

    ich bin in einer 30 er Zone 52 Km/h gefahren… können Sie mir sagen was die Folgen sein können? Bußgeld und ein Punkt oder schon auch mehr?

    Danke!

    LG Y.

  27. Norbert sagt:

    Hi!
    Hab mal eine frage.
    Am heutigen tag war ich mit lieferwagen (3,5T) auf autobahn im zweispurigen baustelle bereich in der innere spur weil der aussere voll war mit LKWs.
    Fehler von mir, ich hab den polizeiwagen mit blaues licht hinter mir nicht sofort gesehen und könnte sofort keine freie bahn geben nur später when zwischen zwei LKWs platz war (dass dauerte naturlich) und wenn den polizeiwagen vorbeigefahren hat, hat ein foto von mir und bzw von den kennzeichen gemacht.
    Dass ist, neben bussgeld und punkt, sofort ein fahrverbot oder?

  28. Vicente sagt:

    Hallo, ich muss für 4 Wochen meinen Führerschein abgeben. Bei der Polizei wollten die ihn nicht annehmen. Ich solle ihn doch Bitte per Post zu der zuständigen Behörde senden. jetzt zur Zeit von dem Corona-Virus ist keiner persönlich zu erreichen. Ich habe meinen Führerschein per Einschreiben mit Rückantwort abgeschickt und eine Woche später erhalte ich die Benachrichtigung das der Führerschein bei der Behörde angekommen ist. Die Behörde hat ein Postfach und wie gesagt, jetzt mit der Corona Krise sind die wahrscheinlich unterbesetzt. Meine Frage nun, ab wann gilt die zeit vom Fahrverbot, ab dem absenden an die Behörde oder ab dem Zeitpunkt wo der Führerschein bei der Behörde eingeht?
    Danke.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Vicente,

      in der Regel ist der Eingang bei der Behörde ausschlaggebend, sofern eine viermonatige Frist für den Antritt gewährt wurde. Ist dies nicht der Fall, so greift ein Fahrverbot in der Regel ab Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Sammy B. sagt:

    Hallo,

    ich muss in Kürze meinen Führerschein abgeben habe aber den Bußgeldbescheid nicht mehr. So wie sich das anhört stellt dies ein Riesenproblem dar. Frage: kann ich auch ohne Bußgeldbescheid meinen Führerschein in irgendeiner Weise abgeben bzw. kann das eine andere Person für mich tun? Ich meine irgendwie muss man ihn ja abgeben.
    Vielen Dank im voraus.

  30. Klara sagt:

    Hallo guten Tag,
    Ich muss mein Führerschein für einen Monat abgeben komme aus Marburg (Hessen) und meine Frage wäre kann ich einfach die kommende Woche auf das Polizeipräsidium gehen und ihn dort einreichen?

  31. Can sagt:

    Hallo,

    Ich habe meinen Führerschein am 28.07. Per einschreiben an die Behörde geschickt, laut meinem sendungsnachweis ist mein Führerschein am 31.07.eingegangen jetzt bekomme ich einen Schreiben das ich meinen Führerschein am 04.09. Erhalten soll, weil es angeblich erst am 04.8 bei denen ankam. den Nachweis habe ich denen Zugeschickt und die sehen das einfach nicht ein und stellen sich quer. Hätte ich gewusst das es so ein Theater gibt wäre ich doch mit der Bahn bis dorthin gefahren, allerdings habe ich mich über diese Seite informiert und gesehen das es mit der Post möglich ist. Mit 1-2 Tagen kann man ja leben aber direkt ne Woche länger warten ist echt mies.

  32. David sagt:

    Ich wurde mit thc im Blut angehalten und die Führerscheinstelle will das ich mein Führerschein abgebe und mpu mache! Aber die Polizei hat mir eine Strafe auferlegt und ein Führerscheinentzug für 3 Monate.

    Meine Frage
    Wo muss ich jetzt mein Führerschein abgeben oder wo ist es am besten?

  33. David sagt:

    Hallo,

    Mir soll aufgrund erreichter 8 Punkte der Führerschein entzogen werden. Gibt es da auch die Möglichkeit den Führerschein später abzugeben damit man noch gewisse Sachen klären kann wie z.B. Ersatzfahrer einstellen?

    Ich bin selbstständig im Kuriergewerbe tätig und muss gerade jeden Tag bangen das ein Schreiben des zuständigen Landratsamtes in der Post liegt.

  34. Pietro sagt:

    Hallo,

    ich habe einige Fragen zu einem besonderen Fall.
    Es bevorsteht eine 1 monatige Fahrverbotsstrafe.
    Vor dem Antritt der Strafe bzw. Führerscheinabgabe wandert die Person in Ausland aus.
    Die Person besitzt einen deutschen und einen ausländischen Führerschein und die Person wird auch selbstverständlich nach Deutschland nach einer Zeit rückkehren.
    – Muss die Person den deutschen Führerschein wirklich an die Polizei angeben?
    – Wenn ja, wie bekommt die Person den Führerschein zurück? Sendet die Polizei das Dokument an die neue Adresse? Oder kann eine vertretende Person benannt werden?

    Viele Grüsse
    Pietro

  35. M albert sagt:

    M.us ich meinen Führerschein abgeben wenn ich eine Adapotokarte bekomme

  36. michael von Rosenheim sagt:

    Wertgeschätzte Damen und Herren,

    herzlichen dank für ihre Tolle Arbeit und Webpräzens,

    ich habe eine frage:

    Demnächst findet eine Ver-handlung statt zu einer “Ordnungswiedrigkeit laut Stgvo”

    es könnte passiern das ein Fahrvervobt von einen Monat verhängd wird.

    Laut kenntnis-Stand (ersttäter) kann diese innerhalb von 4 Monaten angetretten werden.

    Dazu zwei fragen : bedeuten 4 Monate das der Beginn spätentens (4x30Tage) 120 Tagen nach Rechtskraft des Urteiles angetretten werden soll/muss ?

    und zweitens:

    Die Führerscheinkarte bzw der Füherschein ist vor eingiger Zeit verloren gegangen(die Fahrerlaubniss besteht nach wievor fort)

    muss um den Führerschein “abgeben” zu können der Führerschein(Karte) neu bei der Füherscheinstelle beantragt werden oder ist auch ein ander nachweis möglich.

    herzlichen dank im voraus

    beste grüße aus dem heiligen Chiemgau

    michael von Rosenheim

  37. Andreas W sagt:

    Hallo,

    ich gehe in 7 1/2 Monaten in Rente. Hatte heute ein für mich unangenehmes Gespräch mit der Polizei.
    Als Konsequenz möchte ich FREIWILLIG mein Auto stilllegen und meinen Führerschein für immer abgeben.
    Ich fühle mich nach eigenem Ermessen nicht mehr 100%ig fahrsicher. Fahre sehr selten. Lieber gebe ich das Geld für Bus, Bahn, Taxi aus ehe ich Menschen und Güter schädige.
    Ich bin unbeleckt auf die Welt gekommen. Ich will sie unbeleckt verlassen.
    Was muß ich bei der freiwilligen Abgabe des Führerscheins für Unterlagen vorlegen?

  38. Walter F sagt:

    Hallo muss meinen führerschein für 1 monat abgeben. Habe in am Montag 29. dezember per einwurf einschreiben per post verschickt. am dienstag früh steht bei sendungsverolgung wurde erdolgreich in postfach ausgeliefert. wie lange dauert es bis ich nachricht bekomme ab wann die sperre gilt?

  39. Laura sagt:

    Hallo mein freund musste sein Führerschein abgeben habe es per einschreiben am 23.12.2020 abgegeben. Jetzt habe ich ein scheiben bekommen das er sein Führerschein bis nächsten monat abgeben muss da es sonst beschlagnahmt wird von der Polizei. Ich habe dort angerufen wo ich sein Führerschein geschickt habe aber die meinen es ist nie was angekommen und die post meinte das es jemand angenommen hat bei der bußgeldstelle. Was soll ich nun machen ? Mein freund durfte jetzt eigentlich schon fahren ….

  40. Jörg sagt:

    Ich wüsste gerne ab wann das Fahrverbot gilt, wenn der Führerschein per Einschreiben verschickt wurde.

  41. Josef sagt:

    Ich muss meinen Führerschein für 1 Monat in Deutschland vorlegen. Meine Karte wurde in der Tschechischen Republik ausgestellt, weil ich dort einen ständigen Wohnsitz habe. Ich weiß, dass das Verbot nur in Deutschland gilt. Wie löse ich es, damit ich in der Tschechischen Republik fahren kann?
    Danke für die Antwort.

  42. Berges sagt:

    Hallo, habe die Pappe via Einschreiben versandt, Mittwohcs Mittags… angeblich hat er der Beamtin in Essen aber erst am Montag auf dem Tisch gelegen. Gilt da nicht eigentlich der Posteingangsstempel der Behörde? Da ist mal locker 5 Tage der Lappen länger weg als die eigentliche “Strafe” das ist doch nicht in Ordnung?

    BG
    Berges

  43. Berges sagt:

    Hi, bei mir genau das gleiche… als Bürger hat man scheinbar keine Rechte diesbezüglich… meiner Meinung nach sollte da der Posteingangsstempel als Datum genutzt werden.
    Naoch ein Punkt der zu Bedenken ist, der Fühererschein wird nicht als Einschreiben zurück gesendet… d.h. wenn das Ding auf dem Postweg verloren geht, kommen noch mehr Kosten und Lauferei auf einen zu… ich Hoffe das funktiniert bei mir nächste Woche Reibungslos immerhin ein nicht ganz unwichtiges Dokument das da so ohne Nachweis mit der Post versendet wird. :-(
    Rechte hat man scheinbar keine, Zahlen und Mund halten ist die Devise in D

    Beste Grüße

  44. M.W. sagt:

    Ich muss ein Fahrverbot von 1 Monat antreten. Der Führerschein soll auf dem Postweg zur Bußgeldstelle geschickt werden. Da die Post für die Zustellung bekanntlich bis zum nächsten Morgen braucht könnte ich doch bis dahin noch fahren oder wäre das schon Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Vielen Dank für die Antwort.

  45. Sevgi sagt:

    Helloo:)

    Habe mal eine Frage muß meinen Führerschein für vier Wochen abgeben……
    Ist es möglich von dem 15 eines Monat bis zum 15 nächsten Monats…..

    Mfg

  46. Daniela sagt:

    Hallo,

    wenn kommunal geblitzt wird, muss man dann seine Fleppen abgeben. Die Stadt hat ihren eigenen Blitzer und ich habe mal gehört, dass sie nur Bußgelder erheben darf.

    Danke und viele Grüße

  47. Susa R sagt:

    Hallo, lese hier schon mehrfach, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn FS bei der Bußgeldstelle eingegangen ist. Solange der FS also in der Post unterwegs ist, müsste ich doch noch Auto fahren dürfen, wenn die Vier-Monats-Frist nicht in Gefahr ist?

  48. Selo sagt:

    Hallo hab auch eine Frage

    Februar 2018 Führerschein für 1 Monat abgegeben
    Februar 2019 Führerschein für 1 Monat abgegeben

    Nun hats mich heute wieder erwischt also nach ca. 31 Monatenmein Schein muss ich zum 3. mal abgeben

    Ehrlich gesagt mache ich mir sorgen das ich mein Schein für immer abgeben muss
    Kann das sein ?

    Danke würde mich auf antworten freuen

  49. J sagt:

    Bekomme ich, nachdem ich den Führerschein abgegeben habe bei der zuständigen Behörde, nochmal Post?
    Also quasi sowas wie eine Bestätigung “Sie haben den Führerschein an Tag X abgegeben etc.”

  50. Mark sagt:

    Sicherstellung ihres Führerscheines am 02.05.2023

    Sehr geehrter Herr …

    Ich teile ihnen mit das ihr Führerschein am 12.05.2023

    Bei der Führerscheinstelle abgegeben worden ist.

    so ein Schreiben hab ich bekommen nach dem die Polizei denn Führschein sichergestellt hat was hat das Schreiben zu bedeuten kann ich denn bei der zulässigen Führerscheinstelle wieder abholen ??

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