So läuft die Theorieprüfung für den Führerschein ab

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

Theoretische Prüfung zum Erwerb der Fahrerlaubnis

Die Theorie in der Fahrschule zu lernen ist ein unumgänglicher Schritt, auf dem Weg zur Fahrerlaubnis.
Die Theorie in der Fahrschule zu lernen ist ein unumgänglicher Schritt, auf dem Weg zur Fahrerlaubnis.

Wer seine Fahrerlaubnis in Deutschland erhalten möchte, muss in der Fahrschule eine Ausbildung absolvieren. Diese besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. In der Praxis lernt der Fahrschüler, wie er ein Kfz bedient und im Straßenverkehr führt. Dieser Lernprozess wird mithilfe von Fahrstunden erzielt. Je nachdem wie schnell der Schüler lernt, ist eine unterschiedliche Anzahl an Fahrten angemessen.

Lediglich die Sonderfahrten (Überlandfahrt, Nachtfahrt und Autobahnfahrt) sind in Deutschland Pflicht.

Doch der korrekte Umgang mit einem Kfz reicht natürlich nicht aus, um einen Führerschein zu erhalten. Ein wichtiger Grundstein ist die theoretische Ausbildung des Fahrschülers. Dabei soll der Führerscheinanwärter lernen, welche Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Deutschland gelten und wie er sich zum Beispiel bei einer Panne oder einem Unfall verhalten soll. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) definiert in § 16 die Aufgabe der theoretischen Prüfung:

In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er

  1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und
  2. mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist.

Dieses Wissen soll in Theoriestunden in der Fahrschule vermittelt werden. Am Ende der theoretischen Ausbildung steht die Theoretische Fahrprüfung an. Was Sie zum Erwerb von einem Führerschein für ein Prüfungsbogen erwartet, wie dieser Fragebogen je nach Führerschein für eine andere Klasse variiert und wie Sie für die Theorieprüfung optimal lernen können, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Theorieprüfung

Ab wann darf ich die Theorieprüfung machen?

Bevor Sie für die Theorieprüfung zugelassen werden können, müssen Sie alle Pflichtstunden des Theorieunterrichts in der Fahrschule besuchen.

Wie läuft die Theorieprüfung ab?

Eine Übersicht des Ablaufs von einer theoretischen Prüfung für den Führerschein erhalten Sie hier.

Kann ich die Prüfung wiederholen, wenn ich durchfalle?

Bestehen Sie die Prüfung nicht, wir Ihnen eine Sperre von 14 Tagen auferlegt. Nach deren Ablauf, können Sie die Prüfung erneut absolvieren.

Für die Theorie lernen – diese Bestimmungen gelten

Die Theoriestunden sind bei jeder Führerscheinklasse Grundvoraussetzung um Fahrstunden und letztendlich auch eine Fahrprüfung absolvieren zu dürfen. Diese Stunden werden in der Fahrschule geleistet. Der Fahrlehrer hält dabei einen Vortrag zu einem vorher festgesetzten Thema. Die Schüler können während der ganzen Zeit Fragen stellen und werden im besten Fall direkt in den Unterricht eingebunden.

Allerdings werden keine Noten, wie beispielsweise in der Schule, vergeben. Es reicht die körperliche Anwesenheit, um eine Theoriestunde angerechnet zu bekommen. Dabei ist auch nicht wichtig, dass alle Themen abgedeckt werden. Der Fahrschüler könnte auch immer wieder dieselbe Theoriestunde besuchen, um die Mindestanzahl zu erfüllen.

Grundsätzlich ist der theoretische Teil der Ausbildung in verschiedene Inhalte unterteilt: Zum einen in den Grundstoff und zum anderen in den klassenspezifischen Zusatzstoff. Eine Unterrichtseinheit umfasst in der Regel eine Doppelstunde à 90 Minuten. Die folgende Übersicht zeigt auf, wie viele Theoriestunden für die entsprechende Fahrzeugklasse vorgeschrieben sind (wenn keine andere Klasse bereits vorhanden ist):

  • Klasse M: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff.
  • Klasse A oder A1: 12 Doppelstunden und 4 Stunden Zusatzstoff.
  • Klasse B: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff.
  • Klasse L: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff.
  • Klasse S: 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Stunden Zusatzstoff.
  • Klasse T: 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Stunden Zusatzstoff.
  • Für die Klassen C, C1, CE, D1, D1E, D und DE ist eine bestehende Fahrerlaubnis Voraussetzung. Es müssen 6 Doppelstunden Grundstoff absolviert werden und je nach Erweiterung eine bestimmte Anzahl an Theoriestunden zum Zusatzstoff.
Besitzen Sie bereits einen Führerschein, reduzieren sich die Pflichtstunden auf sechs Doppelstunden. Zusätzlich muss der klassenspezifische Zusatzstoff theoretisch erlernt werden. Insgesamt müssten Sie dann also zehn Stunden absolvieren.

Auch bei einem Intensivkurs für den Führerschein steht das Theorie-Lernen auf dem Programm. Der Unterricht kann auch in diesem Fall nicht reduziert werden und alle Pflichtstunden müssen absolviert sein. Andernfalls kann keine Zulassung zur Theorieprüfung erfolgen.

Theorieprüfung zum Führerschein – dieser Fragebogen erwartet Sie

So sah ein Führerschein-Fragebogen früher aus. Heute wird die Theorieprüfung am PC abgelegt.
So sah ein Führerschein-Fragebogen früher aus. Heute wird die Theorieprüfung am PC abgelegt.

Sind alle Theoriestunden absolviert, kann der Führerscheinanwärter beginnen, sich auf die Theorieprüfung für den Führerschein vorzubereiten. Dazu wird ein Fragenkatalog geübt und einstudiert. Dieser wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben und in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Alle Änderungen werden rechtzeitig bekanntgegeben, damit sich angehende Prüflinge dementsprechend vorbereiten können.

Dabei ändert sich meist die Anzahl der Fragen bzw. bestehende werden überarbeitet. Es können auch einige Fragen gestrichen werden. Seitdem die Prüfung am Computer abgelegt wird, werden während der Prüfung auch Videosequenzen abgespielt, zu denen im Anschluss eine Fragestellung beantwortet werden muss.

An den Kategorien ändert sich allerdings nichts. Sie bestehen aus Grundstoff und Zusatzstoff. Letzteres ist für die verschiedenen Fahrzeugklassen relevant. In beiden Teilen sind folgende Abschnitte enthalten. Diese haben verschiedene Themengebiete, von denen einige beispielhaft genannt werden:

  • Gefahrenlehre: Grundformen des Verkehrsverhaltens, Geschwindigkeit, Überholen, Verhalten gegenüber Fußgängern, besondere Verkehrssituationen etc.
  • Verhalten im Straßenverkehr: Straßenbenutzung, Unfall, Ladung, Bahnübergänge, Vorbeifahren etc.
  • Vorfahrt, Vorrang (nur im Grundstoff): Diese Fragen bestehen hauptsächlich aus Bildern, anhand derer ein richtiges Verhalten bezüglich der Vorfahrt bestimmt werden soll.
  • Verkehrszeichen: Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen etc.
  • Umweltschutz: In diesem Teil geht es zum Beispiel darum, wie unnötiger Lärm vermieden wird oder wie die Luftverschmutzung gering gehalten werden kann.
  • Vorschriften über den Betrieb der Fahrzeuge (nur im Zusatzstoff): Untersuchung der Fahrzeuge, Anhängerbetrieb, Lenk- und Ruhezeiten, EG-Kontrollgerät etc.
  • Technik: Fahrbetrieb, Fahrphysik, Fahrtechnik, Ausrüstung von Fahrzeugen etc.
  • Eignung und Befähigung von Kraftfahrern: Hier erwarten den Prüfling Fragestellungen zur Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Aus diesen Kategorien ergeben sich 522 Grundstofffragen in 38 Kapiteln und 993 Fragen zum Zusatzstoff in insgesamt 57 Kapiteln.

Allerdings muss ein Theorieprüfling nicht all diese Fragen auswendig lernen. Relevant sind beim Zusatzstoff nur die Fragen für die jeweilige Fahrzeugklasse. So müssen bei den Theorieprüfungen für Klasse B keine Fragen zu Lenk- und Ruhezeiten oder dem EG-Kontrollgerät beantwortet werden. Diese Themen sind nur für den Lkw-Führerschein von Bedeutung.

Die Fragen werden beim Führerscheintest selbst an einem PC beantwortet. Dabei werden für jede Frage drei verschiedene Antwortmöglichkeiten gegeben, es handelt sich also um ein Multiple-Choice-Verfahren. Eine Antwort ist dabei mindestens richtig. Allerdings können auch alle drei zutreffen.

Die Theoriefragen haben eine bestimmte Wertigkeit, die bei einer falschen Beantwortung in Fehlerpunkten ausgedrückt wird. Die maximale Anzahl sind fünf Fehlerpunkte für eine Frage. Eine solche Wertigkeit haben Vorfahrtsfragen. Werden zwei Fragen in dieser Kategorie falsch beantwortet, ist der Prüfling durchgefallen.

Insgesamt müssen bei der Prüfung je nach Führerscheinklasse eine unterschiedliche Anzahl an Fragestellungen beantwortet werden. Ab einer Anzahl von elf Fehlerpunkten gilt die Prüfung in der Klasse B als nicht bestanden und muss wiederholt werden. Die zulässige Anzahl der Punkte hängt von der zu erwerbenden Führerscheinklasse ab

Allerdings gibt es auch Rechenaufgaben, bei denen keine Auswahlmöglichkeiten angeboten werden. Die korrekte Summe muss in ein leeres Feld eingetragen werden. In den letzten Jahren kam eine zusätzliche Option dazu: Kleine Videosequenzen werden abgespielt, ohne dass die Fragestellung vorher bekannt ist. Erst im Anschluss ist die Fragestellung einsehbar. Ein zweites Abspielen der Sequenz ist allerdings nicht möglich.

Fahrschulprüfung für die Theorie – der Ablauf

Die Theorieprüfung wird an einem Computer abgelegt.
Die Theorieprüfung wird an einem Computer abgelegt.

Der Fahranfänger soll in der Fahrschule auf die Theorieprüfung vorbereitet werden. Ist die Mindestanzahl an Theoriestunden absolviert, kann eine Zulassung für die Prüfung erfolgen. Diese wird beim TÜV oder der DEKRA abgelegt.

Sie werden vor Ort mit Ihrer Ausbildungsbescheinigung vorstellig und können nach Aufnahme Ihrer Personalien die Fahrprüfung in der Theorie ablegen. Diese kann nicht nur auf Deutsch absolviert werden. Insgesamt werden 12 verschiedene Sprachen angeboten, unter anderem Englisch oder Griechisch. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Zuerst erklärt der Prüfer die Bedienung des Bewerber-PCs (die Prüfung erfolgt in einem separaten Raum, in dem mehrere dieser Computer stehen). In der Regel absolvieren mehrere Prüflinge die Prüfung gleichzeitig. Dabei hat natürlich jeder seinen eigenen PC.
  • Der Prüfer steht auch während der Prüfung noch für Fragen zur Bedienung des Geräts zur Verfügung.
  • Die Fragen werden nacheinander gestellt. Durch ein Multiple-Choice Verfahren haben Sie in der Regel drei Antworten zur Auswahl. Davon ist immer mindestens eine richtig. Es können aber auch alle drei Antworten zutreffen.
  • Sind Sie sich bei einer Frage nicht sicher, können Sie die Frage markieren und zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufrufen, um sie zu beantworten.
  • Insgesamt haben Sie zwischen 30-45 Minuten Zeit, um alle Führerschein-Prüfungsfragen zu beantworten.
  • Zum Schluss sollten Sie alle Fragen noch einmal überprüfen. Haben Sie vergessen eine Frage zu beantworten, weist das Programm Sie darauf hin.
  • Per Mausklick können Sie die Prüfung „abgeben“. Ist sie ausgewertet, bekommen Sie das Ergebnis auf den Bildschirm. Im Anschluss wird Ihnen ein Ergebnisprotokoll überreicht.

Haben Sie die Theorieprüfung bestanden, können Sie das Protokoll in der Fahrschule vorlegen und somit die bestandene Prüfung nachweisen. Erst wenn dieser Nachweis erfolgt ist, können Sie die praktische Fahrprüfung absolvieren.

Der Nachweis über die absolvierte Prüfung hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten. In dieser Zeit sollte die praktische Prüfung absolviert und bestanden werden. Andernfalls verfällt der Nachweis und die Theorie für den Führerschein muss erneut absolviert werden.

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn Sie mehr als zehn Fehlerpunkte haben oder zwei Fragen mit einer Wertigkeit von fünf Punkten falsch beantwortet sind.

Ablauf der Theorieprüfung fürs Auto

Die Fahrschule soll auf die theoretische Prüfung vorbereiten.
Die Fahrschule soll auf die theoretische Prüfung vorbereiten.

Viele Fahranfänger erwerben ihren ersten Führerschein in der Klasse B, also für das Auto. Seit einigen Jahren existiert das Modell „Begleitetes Fahren mit 17“, wodurch nun bereits im Alter von 17 Jahren der Autoführerschein gemacht werden kann. Im folgenden Abschnitt soll daher die Theorieprüfung für die Klasse B genauer betrachtet werden.

Die Prüfungsfragen, auch „Führerschein-Fragen“ genannt, umfassen zum einen den Grundstoff und zum anderen den Zusatzstoff. In zwölf Theoriedoppelstunden zum Grundstoff (jeweils 90 Minuten) und zwei Doppelstunden zum Zusatzstoff, soll der Autoführerscheinanwärter theoretisch für den Straßenverkehr geschult werden. Diese Stunden sind Pflicht.

Sind alle absolviert, wird von der Fahrschule eine Bescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann der Fahrschüler dann beim TÜV oder der DEKRA vorstellig werden und sich zur theoretischen Prüfung anmelden. Diese wird vor Ort in der Niederlassung durchgeführt.

An einem Computer müssen 30 Fragen beantwortet werden. Erzielt der Prüfling mehr als zehn Fehlerpunkte, ist er durchgefallen und muss die Prüfung nach einer Sperrfrist von 14 Tagen wiederholen. Werden allerdings zwei Fragestellungen mit der Wertigkeit fünf falsch beantwortet, gilt die Prüfung ebenfalls als nicht bestanden.

Bei einem Täuschungs- bzw. Betrugsversuch der auffällt, wird die Autoprüfung in der Theorie abgebrochen. Der Prüfling ist durchgefallen und darf erst nach sechs Wochen erneut zu einer Theorieprüfung antreten.

Wie viele Fragen sind bei der Theorieprüfung Klasse B zu erwarten?Für den Führerschein fürs Auto muss eine Theorieprüfung absolviert werden. Diese umfasst 30 Fragen. Davon behandeln 20 das Thema Grundstoff, weitere zehn sind Zusatzstofffragen.

Ist die Prüfung allerdings bestanden, wird ein Zertifikat ausgehändigt, welches der Fahrschule vorgelegt werden kann. Erst mit diesem Nachweis ist eine Zulassung für die praktische Fahrprüfung möglich.

Theorieunterricht in der Fahrschule – ein wichtiger Teil der Ausbildung

Der Fahrschüler soll in der Fahrschule auf die Theorieprüfung vorbereitet werden. Dazu sind unter anderem die Theoriestunden Pflicht. Doch auch während der Fahrstunden kann der Lehrling vom Wissen des Fahrlehrers profitieren. Wichtig ist, dass Sie sich trauen Ihre Fragen zu äußern. Der Lehrer wird diese gerne beantworten, das gehört schließlich zu seinem Job.

In der Fahrschule wird zudem die Möglichkeit geboten, eine Fahrschulprüfung in der Theorie zu absolvieren. Dabei wird der Schüler unter Prüfungsbedingungen an einen Computer gesetzt und muss, wie bei der echten Führerscheinprüfung auch, die Fragen in einem vorgegebenen Zeitraum beantworten.

Dieser Führerschein-Theorie-Test wird anschließend ausgewertet und eventuelle Fehler können detailliert besprochen werden. Somit kann ein großer Lerneffekt eintreten. Allerdings reichen die Theoriestunden und das Üben in der Fahrschule meist nicht aus, um optimal auf die Prüfung vorbereitet zu sein. Ein eigenverantwortliches Lernen zu Hause ist ebenso vonnöten.

Beachten Sie: Eine Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für die entsprechende Führerscheinklasse absolviert werden.

Tipps, um für den Führerschein in der Theorie zu üben

Um die Theorie zu lernen, gibt es verschiedene Methoden.
Um die Theorie zu lernen, gibt es verschiedene Methoden.

Wie eben erwähnt, reicht die theoretische Ausbildung in der Fahrschule alleine nicht aus, um die Führerscheinprüfung in der Theorie zu bestehen. Da alle Fragen vom Verkehrsministerium öffentlich zugänglich sind, kann es auch nicht zu überraschenden oder unbekannten Fragestellungen während der Prüfung kommen.

Es ist jedem Führerscheinanwärter selbst überlassen, in welchem Umfang er sich vorbereitet. Dabei existieren verschiedene Möglichkeiten zur Vorbereitung:

  • Lehrbücher: Ein Lehrbuch ist für alle anderen Lernarten eine gute Voraussetzung. Hier werden die wichtigsten Regeln zusammengefasst und erklärt. Somit werden nicht nur stur Fragen auswendig gelernt, sondern die nötigen Erklärungen werden geliefert, damit der Fahrschüler die richtigen Antworten nachvollziehen kann.
  • Führerscheinbögen: Die klassische, aber mittlerweile auch überholte Variante. In den Bögen finden sich alle Fragen, die einen Theorieprüfling während der Prüfung erwarten können. Mit einem Bleistift werden diese beantwortet und danach mit einer Schablone auf ihre Richtigkeit geprüft.
  • Computer Programme auf CD: Funktioniert ähnlich wie die Fragebögen, nur das direkt am PC geübt wird und das System jede Fragerunde automatisch auswertet. Hilfreich ist zudem, dass die Fragen in Themengebiete eingeteilt eingesehen werden können, sodass eventuelle Schwächen ausfindig gemacht werden können. In diesen Bereichen kann dann verstärkt geübt werden.
  • Für den Führerschein online lernen: Eine Theorieprüfung kann online simuliert werden. Viele Onlineauftritte von großen Tageszeitungen bieten sogenannte „Führerschein-Tests“ an. Allerdings handelt es sich hier nur um 30 willkürlich ausgewählte fragen. Diese Online-Tests können also nicht den gesamten Fragenkatalog abdecken. Damit würde bei dieser Variante nur lückenhaft gelernt werden.
  • Apps: Ähnlich wie für den PC, werden Lernprogramme auch als Applikation fürs Smartphone angeboten. Diese sind praktisch um auch unterwegs, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, lernen zu können.
  • Am Computer in der Fahrschule: Je nachdem bei welchem Anbieter Sie sind, kann auch dort ein PC mit einem entsprechenden Lernprogramm für Sie als Fahrschüler zugänglich sein. Sie sollten allerdings vorab klären, zu welchen Zeiten dieser Computer verfügbar ist. Es handelt sich hierbei um eine recht unflexible Methode zum Lernen, da Sie sich zum Beispiel nach den Öffnungszeiten der Schule richten müssen.

Welche Methode Sie nutzen, liegt letztendlich bei Ihnen. Sie können natürlich auch mehrere der oben genannten Optionen parallel nutzen. Wichtig ist, dass Sie die theoretische Führerscheinprüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es kommt bei manchen Fragen auf Details an, daher sollten Sie diese sorgfältig durchlesen.

Die Theorieprüfung: Kosten für die Anmeldung

Eine gute Vorbereitung lohnt sich außerdem, um Kosten zu sparen. Eine Anmeldung zur theoretischen Führerscheinprüfung ist mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden. Die Gebühr beträgt bei DEKRA und TÜV jeweils 22,49 Euro für alle Führerscheinklassen. Sie ist vor Ort zu entrichten und Voraussetzung dafür, dass die Theorieprüfung überhaupt durchgeführt wird.

Fallen Sie durch die Prüfung fallen, müssen Sie die Gebühr bei jedem weiteren Versuch erneut entrichten. Gute Vorbereitung lohnt sich also auch finanziell!

Die Dekra und der TÜV versuchen stetig den Prüfungsprozess zu optimieren. In einem Programm, welches bis 2018 abgeschlossen sein soll, werden innovative Aufgabenformate für die Zukunft angestrebt. Das Projekt „Optimierung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung“ begann 2004. Eine Errungenschaft ist zum Beispiel die Theorieprüfung am PC seit 2010. Nun soll unter anderem ein Verkehrswahrnehmungstest entwickelt werden.

Bei der Führerschein-Theorieprüfung durchgefallen

Für die Theorieprüfung entstehen Kosten in Höhe von 20,83 Euro.
Für die Theorieprüfung entstehen Kosten in Höhe von 22,49 Euro.

Die Durchfallquote bei der theoretischen Führerscheinprüfung liegt deutschlandweit im Durchschnitt bei ca. 30 Prozent. Durchzufallen ist also keine Schande, kann aber durch eine gute Vorbereitung verhindert werden. Sie sollten die Prüfung nicht auf die leichte Schulter nehmen und in allen Bereichen gut vorbereitet sein. Fangen Sie also rechtzeitig mit dem Lernen an.

Auch finanziell lohnt es sich, lieber zwei Tage mehr zu lernen, als einen zu wenig. Bei einem Nicht-Bestehen muss nämlich die Prüfungsgebühr erneut entrichtet werden. Der Erfolg hängt von der Anzahl der zulässigen Fehlerpunkte ab. Diese sind je nach Führerscheinklasse unterschiedlich.

Durchgefallen ist aber auch, wer einen Täuschungsversuch begeht und dabei ertappt wird. Auch der Versuch einer Täuschung wird geahndet. § 18 FeV dazu:

Bei Täuschungshandlungen gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Prüfung darf nicht vor Ablauf eines angemessenen Zeitraums (in der Regel nicht weniger als zwei Wochen, bei einem Täuschungsversuch mindestens sechs Wochen) wiederholt werden.

Eine Wiederholung der Theorieprüfung kann also frühestens zwei Wochen nach dem ersten Versuch erfolgen. Diese Zeit sollten Sie nutzen, um die Fragen intensiv zu studieren, damit Sie die Prüfung im zweiten Anlauf bestehen.

Nach der Theorie ist vor der Praxis

Ist die Theorie bestanden, kann eine Zulassung für die praktische Fahrprüfung beantragt werden. Dabei ist laut FeV eine Frist einzuhalten. Diese wird ebenfalls in § 18 geregelt:

Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerscheins darf zwei Jahre nicht überschreiten. Andernfalls verliert die gesamte Prüfung ihre Gültigkeit.

Mit der Theorie ist also die Hälfte der Führerscheinprüfung schon geschafft. Was Sie in der praktischen Führerscheinprüfung erwartet, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema praktische Fahrprüfung.

Die wichtigsten Informationen für die theoretische Prüfung zum Führerschein im Überblick:

  • Sie kann erst absolviert werden, wenn die Mindestanzahl an Theoriestunden besucht wurde.
  • Sie kann frühestens drei Monaten vor dem Erreichen des Mindestalters für die angestrebte Führerscheinklasse absolviert werden.
  • Sie kann beim TÜV oder der DEKRA abgelegt werden. Eine Prüfungsgebühr von 22,49 Euro ist zu entrichten.
  • Sie besteht aus einer festgelegten Anzahl an Fragen, die je nach Fahrzeugklasse variieren. Auch die zulässigen Fehlerpunkte sind variabel.
  • Ist sie bestanden, dient das Prüfungsprotokoll als Nachweis für eine Zulassung zur praktischen Fahrprüfung
  • Ist sie nicht bestanden, kann die Theorieprüfung nach einer Sperrfrist von mindestens 14 Tagen wiederholt werden. Die Prüfungsgebühr muss in diesem Fall erneut bezahlt werden.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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101 Kommentare

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  1. Yonas
    Am 27. Januar 2020 um 18:21

    Hallo,

    ich bin heute wegen einem angeblichen Täuschungsversuch durch die theoretische Prüfung gefallen, weil mein Handy auf dem Stuhl lag. Mit der Prüferin (TÜV-Rheinland) konnte man leider nicht reden.
    Sie sagte dass ich für ein halbes Jahr gesperrt bin. Hier steht aber für rund sechs Wochen. Was kann ich denn jetzt machen bzw. sind sechs Monate denn nicht irgendwie viel zu viel?

    Bitte um schnelle Antwort, danke.

  2. B.
    Am 16. Dezember 2019 um 22:41

    Hallo ich war am Tag der Theoretischen Prüfung krank und wollte mich deshalb für einen anderen Tag nochmal anmelden, dass sei jedoch ohne Attest nicht möglich. Wollte fragen woran das liegt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:43

      Hallo B.,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Timo
    Am 14. Oktober 2019 um 23:45

    Hallo,

    Ich wollte mal wissen wie lange die Theorie angesehen wird?
    Ich habe seit April 2018 mein Auto Führerschein und hatte vor Motorrad Führerschein zu machen.

  4. Evi
    Am 3. Oktober 2019 um 21:30

    Hallo ich habe eine Frage bei meine App sind 1124 Fragen muss ich die alle lernen?
    Oder mache ich was falsches ?? Lerne ich Falsch?
    Bei App bin ich bei 87 % lernen bei Prüfungen komme bis jetzt auf 91 % aber nicht bestehe Prüfung komme wieder auf 87%.
    Ich kann heulen was mache ich falsch Hilfe.
    wie lernt man besser für führerschein aufgaben nach Fragenkatalog oder aufgaben nach Lehrbuch??

  5. Georg
    Am 21. August 2019 um 13:20

    Hallo,
    ich habe eine Theorieprüfung nicht bestanden.

    22 Euro für neue Prüfung ist OK, aber noch 72 Euro für die Schule, für nichts. IEs gibt in der Schule sogar keine Vorprüfungmöglichkeit auf meine Muttersprache! Vofür soll ich diese Summe bezahlen? Wie kann man einen neuen Versuch selber, ohne Fahrschule, beantragen?

  6. Preuss
    Am 12. August 2019 um 7:09

    Hallo habe die Theoretische Prüfung vermasselt am 6.8.19 kann ich sie am 20.8.19 wiederholen sind genau 14 Tage????

  7. Sonja
    Am 10. August 2019 um 20:42

    Hallo kurze Zusammenfassung
    ich habe meine Theorieprüfung bestanden dann wurde ich Schwanger + Kaiserschnitt so hat sich meine Fahrpraxis in die Länge gezogen. Leider ist dann die First von 12 Monate abgelaufen. Jetzt meine Frage: Muss mich meine Fahrschule/Fahrlehrer darauf hinweisen das die 12 Monate um sind? Ich selbst habe daran nicht gedacht nach einer Schwangerschaft hat man andere dinge im Kopf… Nun war es auch so das meine 12 Monate Anfang Februar abgelaufen sind, aber mein Fahrlehrer hat mit mir schön weiter Fahrtermine ausgemacht, wo wir auch gefahren sind . Erst 1 Monat später ist es aufgefallen. Darf ich überhaupt noch Fahrstunden nehmen wenn die 12 Monate um sind? Muss ich jetzt die 6 Fahrstunden die ich nach Ablauf hatte bezahlen? Hätte mich die Fahrschule rechtzeitig informiert hätte ich so gar eine Verlängerung beantragen können…

  8. Maya
    Am 6. August 2019 um 23:52

    Ist es Normal das die Fahrlehrer dafür das sie bei der Theorieprüfung da sind 50€ gebür bekommen ?

  9. Chynthia
    Am 11. Juli 2019 um 17:48

    Hallo,
    Ich habe meine theoretische Führerscheinprüfung am 01.08.2018 bestanden. Nun ist es so, dass ich meine praktische Prüfung wahrscheinlich aufgrund des späten Starts der Motorradsaison, Urlaub des Fahrlehrers und Wartezeit nach der Anmeldung nicht zum 01.08. 2019 schaffen werden. Der nette Mitarbeiter bei der Führerscheinstelle meinte, dass wohl eine neue Theorieprüfung fällig wird. Gibt es eine Möglichkeit die 1 Jahresfrist zu Verlängern??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juli 2019 um 15:05

      Hallo Cynthia,

      eine Verlängerung der Frist ist nur in gut begründeten Einzelfällen möglich, zum Beispiel im Falle einer Erkrankung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Philipp
    Am 13. Juni 2019 um 22:54

    Hallo
    Mal eine frage wenn mann innerhalb 2 jahre seinen führerschein nicht schafft verfällen dann die prüfungs versuche auch oder nur die Theorie stunden

    Mfg Philipp

  11. Olaf
    Am 2. Juni 2019 um 18:19

    Wie viel Fehlerpunkte darf ich bei Klasse D haben,
    Sind das auch 10 oder weniger?

  12. Rei
    Am 30. Januar 2019 um 14:01

    Meine Fahrschule berechnet mir 130€ für jede theoretische fahrprüfung muss Mann diesen Betrag nur einmal zahlen oder bei jeder Prüfung ?

  13. F.
    Am 28. Januar 2019 um 11:32

    Wenn jemand den T Führerschein seit 2018 schon hat und nun den Autoführerschein macht, wie viele Fragen muss er in der Theorieprüfung nun beantworten?

  14. Moritz
    Am 18. Januar 2019 um 18:10

    Heute war die Theorieprüfung für den Führerschein A1. Ich bin 15 Jahre und habe noch keinen Führerschein. Ich besitze dier rosa Fahrerlaubnis für die neuen Bundesländer für die DDR Mopeds. Ich habe heute leider 7 Fehlerpunkte mit 3 Pkt im Verhalten Bereich Grundbogen und 4 Fehlerpunkte im Verhalten im Bereich A1 absolviert. Nun habe ich gelesen, dass beim Vorhandensein eines Führerscheines der Klassen B und folgende nur 6 fehlerpunkte erlaubt sind, beim Vorhandensein ohne Führerschein 10 Fehlerpunkte und bei Mofaschein 7 Fehlerpunkte. Ich fragte den DEKRA- Prüfer, warum er nicht Bestanden dokumentiert hat und bekam die Antwort, dassich bereits einen Führerschein habe, dann 6 Fehler erlaubt. Ich könnte nur antworten: ich bin 15 Jahre 06.02.2003 geboren und bekomme erst mit 16 einen Führerschein. Bitte teilen Sie mir mit, wo diese Details in amtlicher Form stehen, da der Prüfer mich gebeten hat nochmals vorbei zu kommen.

  15. Rossi
    Am 14. November 2018 um 16:08

    Ich habe jetzt die Theorie Prüfung bestanden.
    Darf ich unter Begleitung von jemand der Führerschein besitzt, in öffentlich Raum zu üben fahren?
    Danke

  16. Claudia
    Am 6. Oktober 2018 um 12:29

    Meine Tochter fing Mai 2016 mit dem Führerschein (Auto) an. Machte einige Theoriestunden und Pflichtstunden. Sie bekam nachdem die Fahrschule umzog am 25.07.2018 eine Ausbildungsbescheinigung, mit auflistung der Ausbildungsteilen die sie abgeleistet hatte. Die neue Fahrschule sagt nun, das alle Teile die länger als 2 Jahre her sind, verfallen und neu gemacht werden müssen. Stimmt das?

  17. Unregistriert
    Am 22. August 2018 um 0:00

    Hallo,

    Ich habe mit dem Führerschein vor einem Jahr und zwei Monate angefangen, jetzt musste ich wieder einen neue Antrag stellen beim Landratsamt.

    Und meine frage ist: Muss ich jetzt wieder meine 12 Theoriestunden machen?

  18. LEA
    Am 7. August 2018 um 17:01

    Hallo..
    Wenn man 3 mal durch die Therorie Prüfung gefallen ist muss man dann 3 Monate warten oder nur 14 Tage? Danke, LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 9:41

      Hallo Lea,

      erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sarah
    Am 22. Juli 2018 um 19:36

    Hallo,
    die theoriestunden laufen ja nach 2 Jahren ab… zb. Ich hatte meine erste theoriestunde am 01.07.16 läuft meine komplette Theorie also am 01.07.18 ab? Oder nach der letzten theoriestunde weil meine letzte zb am 01.09.16 war also würde es heißen dass die am 01.09.18 abläuft…
    bitte um Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 11:29

      Hallo Sarah,

      laut § 16 Abs. 3 FeV gilt, dass das Ausstellungsdatum der Bescheinigung über die absolvierten Stunden am Tag der Prüfung nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen darf. Es kommt also nicht auf die einzelnen Stunden an, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem die Ausbildungsbescheinigung ausgestellt wurde. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Edi
    Am 6. Juli 2018 um 19:33

    Hallo,

    Unzwar wollte ich fragen wenn man bei einer Fahrschüle ist was man dann sagen soll also wie heiist die Roller Klasse ab 15 ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 15:03

      Hallo Edi,

      hier können Sie sich über die AM-Klasse informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Moritz
    Am 17. Juni 2018 um 23:17

    Hallo,
    meine Frage ist, kann ich wenn ich die theoretische Prüfung für Klasse B bestanden hab schon ein Moped der Klasse AM fahren? Also eines das 50ccm und 45km/h fährt.
    vielen Dank für eine Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 15:49

      Hallo Moritz,

      der Führerschein ist erst gültig, sobald alle Prüfungen erfolgreich abgelegt und das Dokument erhalten wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Monika F.
    Am 12. Juni 2018 um 16:37

    Ich habe eine Frage bezüglich der Kosten für die Theoretische Prüfung für den Führerschein Klasse B ( AUTO). Ist es erlaubt, dass die Fahrschule ebenfalls eine Gebühr für die Theoretische Prüfung fordert? Wir sollen den Betrag von 60, 00 Euro bezahlen. Zusätzlich zu den TÜV Gebühren.

    Mit freundlichen Grüßen
    Monika F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juli 2018 um 11:15

      Hallo Monika F.,

      die Fahrschule darf diese Gebühr verlangen.

      Die Redaktion von Bußgeldkatalog.org

  23. Neumann
    Am 1. Juni 2018 um 14:56

    Hallo, mein Sohn hat die A1 Theorie bestanden. Die Praxis macht er gerade. Nächstes Jahr Januar wird er 17 und soll auch den Pkw Führerschein mit 17 Jahren machen. Uns wurde gesagt, dass er nicht die komplette Theorie noch einmal machen muss. Uns interessiert nun, wie wird es tatsächlich gehandhabt?
    Vielen Dank.
    LG S. Neumann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:22

      Hallo,

      bei einer Erweiterung des Führerscheins wird in der Regel der Grundstoff reduziert, des Weiteren ist die Theorieprüfung meist weniger umfangreich. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Susanne
    Am 22. Mai 2018 um 18:30

    Wenn man in der Theorie durchfällt, kann ich die Wiederholung bei einer anderen TÜV Stelle machen als die bei der ich durch gefallen bin?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 9:23

      Hallo Susanne,

      ja, grundsätzlich steht es Ihnen frei, die Fahrschule zu wechseln. Je nach Fahrschule können hierfür unterschiedliche Regeln gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Angela
    Am 20. Mai 2018 um 16:14

    Ist nach Bestehen der theoretischen Prüfung mit einer Wartezeit zur praktischen Prüfung zu rechnen oder kann man nach bestehen der theoretischen die praktische Prüfung anmelden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:39

      Hallo Angela,

      wie Sie dem obenstehenden Text entnehmen können, erhalten Sie nach dem Bestehen eine Bestätigung. Danach können Sie die praktische Prüfung ablegen – insofern Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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