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Fahren ohne Zulassung: Strafe laut Bußgeldkatalog

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Zulassungspflicht für Fahrzeuge in Deutschland

Fahren ohne Zulassung: Ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind möglich.
Fahren ohne Zulassung: Ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind möglich.

Die Bürokratie in Deutschland kann mitunter kräfteraubend sein: Termine bei Behörden sind heiß begehrt, die Wartezeiten schießen werden enorm und immer wieder ist in der Presse von einem großen Personalmangel zu lesen.

All dies geht auch zu Lasten der Autofahrer. Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr in Betrieb nehmen möchte, darf dies nur tun, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt. Und damit beginnt der Teufelskreis: Einen Termin bei der Zulassungsstelle zu bekommen, kann mitunter mehrere Wochen dauern.

Da kommt manch einer in die Versuchung, das Auto zu fahren, auch ohne vorliegende Zulassung. Dies stellt allerdings einen deutlichen Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dar. Wie dieser sanktioniert wird und was passiert, wenn Sie zum TÜV ohne Zulassung fahren, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Zulassung

Warum darf ich ohne Zulassung nicht fahren?

Ohne Zulassung kann nicht gewährt werden, dass das Fahrzeug auch durch eine Kfz-Versicherung abgesichert ist, was im Schadensfall problematisch werden kann.

Darf ich ohne Zulassung zum TÜV fahren?

Grundsätzlich kann auch dies Sanktionen nach sich ziehen. Selbst bei Fahrten zum TÜV benötigen Sie bereits ein Kennzeichen.

Welche Fahrzeuge kann ich ohne Zulassung fahren?

Es gibt eine Reihe zulassungsfreier Fahrzeuge, z. B. motorisierte Krankenfahrstühle oder Kleinkrafträder.

Wann handelt es sich um Fahren ohne Zulassung?

Kraftfahrt-Zulassungsbehörden sind dafür zuständig, Fahrzeuge für den Straßenverkehr zuzulassen. Sie agieren dabei örtlich begrenzt. Um eine Fahrzeugzulassung äußerlich kenntlich zu machen, wird ein entsprechender Stempel auf dem Nummernschild angebracht.

Ist dieser nicht vorhanden und ein Kfz-Fahrer nutzt den Wagen trotzdem, handelt es sich um ein Fahren ohne Zulassung, welches entsprechend sanktioniert werden kann. Doch nicht nur die Vergabe der Nummernschilder ist Aufgabe der Zulassungsbehörde.

Sie stellt zudem die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aus. Auch dieser dient als Nachweis, dass das Kfz amtlich registriert und die Benutzung auf öffentlichen Straßen erlaubt ist. Um überhaupt eine Betriebserlaubnis beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Typgenehmigung: Das Fahrzeug muss den Anforderungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechen.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und muss bei der Erteilung einer Fahrzeugzulassung vorliegen.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU): Nur Fahrzeuge, die einen gültigen TÜV besitzen, dürfen im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden.

In der Regel wird ein solcher Antrag, wenn alle Unterlagen vorliegen, direkt bearbeitet und Sie können die Nummernschilder sofort mitnehmen. Sind diese am Fahrzeug angebracht, kann Sie niemand mehr wegen Fahren ohne Zulassung belangen.

Achtung: Die Fahrzeug- und Halterdaten werden in der bearbeitenden Behörde gespeichert und an folgende Stellen weitergegeben: KBA, zuständiges Hauptzollamt für die Kfz-Steuer und an das Versicherungsunternehmen, bei welchem der Halter die Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Welche Rolle spielt die Versicherung?

Das Fahren ohne Zulassung ist trotz langer Wartezeit bei der Behörde keine Option.
Das Fahren ohne Zulassung ist trotz langer Wartezeit bei der Behörde keine Option.

Ein Fahren ohne Zulassung und Versicherung liegt dann vor, wenn für das Kfz keine Haftpflicht abgeschlossen wurde. Diese ist nämlich den Pflichtversicherungen zuzuordnen. Wer also mit einem Wagen am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine entsprechende Versicherungspolice vorlegen können.

Ohne diese kann die Zuteilung von Nummernschild und Fahrzeugschein nicht erfolgen. Daher ist es vor dem Gang zur Behörde erforderlich, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Anbieter ist dabei nicht relevant, Sie können also mehrere Angebote vergleichen.

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist für Fahrzeughalter hingegen nicht verpflichtend. Hier kann jeder selbst entscheiden, ob die zusätzlichen Kosten monatlich getragen werden können.

Fahren ohne Kfz-Zulassung aber mit Versicherungsschutz – geht das?

Es ist auch möglich, dass Sie fahren, ohne eine Zulassung zu besitzen, der Versicherungsschutz aber gegeben ist. Dies mildert den Tatbestand allerdings nicht bzw. stellt keine Rechtfertigung der Inbetriebnahme ohne Zulassungsbescheinigung dar.

Sonderfall: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung

Doch wie sieht es aus, wenn Sie das Auto ohne Zulassung zum TÜV fahren? Eine Strafe für Fahren ohne Zulassung kann auch in diesem Fall erfolgen. Grundsätzlich sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen zwar nicht untersagt, allerdings müssen dafür bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Diese dürfen beispielsweise nur im Zulassungsbezirk stattfinden. Das heißt, wenn Sie in Berlin wohnen, darf das nicht zugelassene Kfz auch nur dort und ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren genutzt werden.

Weiterhin muss Ihnen vorab durch die Zulassungsstelle ein Kennzeichen zugeteilt worden sein. Dies können Sie dann auch ohne Stempel nutzen. Hält Sie ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle an, können Sie den Sachverhalt erläutern.

Der Beamte wird in diesem Fall von einer Strafe bei Fahren ohne Zulassung absehen. Dies gilt nicht nur, wenn Sie sich auf der Fahrt zum TÜV befinden. Auch andere mit dem Zulassungsverfahren in Zusammenhang stehende Fahrten sind gerechtfertigt und können ohne Stempel auf dem Nummernschild vollzogen werden.

Die Grundlage für diese Regelung bildet § 10 Absatz 4 der FZV:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Gut zu wissen: Die TÜV-Fahrt ohne Zulassung anzutreten, kann unter Umständen sanktionsfrei bleiben. Wichtig ist, dass Sie vorab ein Nummernschild zugeteilt bekommen und eine Versicherungspolice nachgewiesen haben.

Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug: Diese Strafen drohen

Fahren mit Anhänger ohne Zulassung: Auch hier droht ein Bußgeld.
Fahren mit Anhänger ohne Zulassung: Auch hier droht ein Bußgeld.

Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Auto kann zu einem teuren Verstoß werden. Laut Bußgeldkatalog kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.

Nicht nur das Fahren ohne Zulassung steht unter Strafe. Versäumen Sie es, die HU rechtzeitig durchführen zu lassen, kommen folgende Sanktionen in Betracht:

  • HU um zwei bis vier Monate überschritten: 25 Euro Verwarngeld
  • Vier bis acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Um kein Bußgeld für das Fahren ohne Zulassung zu riskieren, sollten Sie das Fahrzeug von der Zulassungsbehörde genehmigen lassen, bevor Sie es in Betrieb nehmen.

Fahrzeug ohne Zulassung fahren: Wann ist das erlaubt?

Nicht für jedes Fahrzeug muss eine Zulassung der zuständigen Behörde vorliegen. Sogenannte zulassungsfreie Fahrzeuge können ohne das Prozedere genutzt werden. Dazu gehören:

  • Leichtkrafträder
  • Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
  • Elektronische Mobilitätshilfen
  • Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern)
  • Leichtkraftfahrzeuge (mit vier Rädern)
Übrigens: Einen Anhänger ohne Zulassung zu fahren, kann auch eine Strafe nach sich ziehen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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99 Kommentare

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  1. Rene
    Am 27. Juli 2017 um 22:06

    Hi
    Unzwar hätte ich da mal ne frage Ich wurde vor ein paar Monaten in der probezeit mit roten nummern von Kfz Händler angehalten wusste leider nicht das man als privat Person damit nicht fahren darf da der Kfz Händler mir auch nichts gesagt hat Straftat lautet auf jedenfalls fahren ohne Zulassung Meine Frage is jetzt ist das ein A oder ein B Verstoß Bin leider noch in der probezeit Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 11:11

      Hallo Rene,

      beim Fahren ohne Zulassung handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Birgit
        Am 1. August 2017 um 14:04

        Hallo,

        in Berlin herrscht seit 2014 ein rechtlich unhaltbarer Zustand. Kaufe ich einen PKW und will ihn ummelden, muss ich drei bis 4 Wochen !!!!! auf einen Ummeldetermin bei der Zulassungsstelle warten. In der Zwischenzeit hat der Verkäufer das Fahrzeug abgemeldet und ich als Käufer handel ungesetzlich und damit strafbar, wenn ich ein Fahrzeug ohne Anmeldung zum einen auf öffentlichem Straßenland parke (muss) und es auch nutze. Wie ist hier die rechtliche Lage, wenn das Versagen beim gesetzgebenden Organ liegt? Ich kann keine Gesetze oder Bestimmungen verabschieden, wenn ich keine Voraussetzungen schaffe, für deren Durchsetzbarkeit.
        Gibt es Alternativen für den Bürger, um sich trotzdem an Recht und Gesetz halten zu können und dabei das Fahrzeug zu nutzen? Wir als Bürger sehen es folgendermaßen: Der Berliner Senat entzieht sich seiner Verantwortung als hochbezahlter Dienstleister, obzwar vom Bürger mit den zweithöchsten Steuern der Welt finanziert zwingt er ihn durch eigenes Versagen ungesetzlich und strafbar zu handeln.

        • Alex
          Am 23. Oktober 2017 um 14:24

          In Berlin habe ich folgende Erfahrung gemacht.
          Wenn man einen Termin online bei der Zulassungsstelle gemacht hat und eine Kopie davon sichtbar ins Auto legt, üben die Polizei bzw. Ordnungsamt Nachsicht und sehen von einem Strafzettel ab.
          Fahren ist aber nicht erlaubt!

        • bussgeldkatalog.org
          Am 7. August 2017 um 11:11

          Hallo Birgit,

          leider können wir keine Einschätzung diesbezüglich vornehmen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. SHH
    Am 9. Juli 2017 um 23:58

    Darf man kleine Buggys mit 13ps und 360ccm ohne Straßenzulassung auf Radwegen fahren? Ich würde mir gerne einen kleinen Buggy kaufen und wollte fragen, wo man ihn überall fahren darf. Ich weiß bis jetzt nur das man sie auf Privatgrundstücken fahren kann, würde aber auch gerne weiter weg fahren. Der Buggy hat Rücklicht Frontlicht Fernlicht und Blinker. Maße: ca.160cm x ca.120cm x ca.120cm.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 12:02

      Hallo,

      dies ist nicht erlaubt – Sie benötigen einen Führerschein der Klasse B um einen solchen Buggy auf öffentlichen Straßen zu führen. Weiterhin muss das Fahrzeug zugelassen sein und auf der normalen Autospur gefahren werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sandra
    Am 13. Juni 2017 um 12:47

    Habe das Fahrrad von Schwägerin ausgeliehen,wieder zurückgebracht.
    Aber warum Fahrrad-Mängel trotz Zulassung des Landesamt machen lassen?
    Trotz ist nicht mein Fahrrad ist.
    Brief des Bussgeld muss ich ja bezahlen.
    Aber Fahrrad-Mängelbericht von Schwägerin in 10 Tage machen lassen, z.B. (Beleuchtung, Klingel und Strahlen in den Rad fehlen )?
    Das kann sie machen,nicht ich!?
    Oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 12:29

      Hallo Sandra,

      für die Verkehrssicherheit des Fahrrads ist in der Regel der Besitzer zuständig. Wenn Sie jedoch mit einem verkehrsunsicheren Fahrrad fahren, können auch Sie ein Bußgeld bekommen. Mit einem verkehrsunsicheren Fahrrad sollten Sie also am besten nicht fahren oder vor Fahrtantritt selbst für die Verkehrssicherheit sorgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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