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Fahren ohne Zulassung: Strafe laut Bußgeldkatalog

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Zulassungspflicht für Fahrzeuge in Deutschland

Fahren ohne Zulassung: Ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind möglich.
Fahren ohne Zulassung: Ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind möglich.

Die Bürokratie in Deutschland kann mitunter kräfteraubend sein: Termine bei Behörden sind heiß begehrt, die Wartezeiten schießen werden enorm und immer wieder ist in der Presse von einem großen Personalmangel zu lesen.

All dies geht auch zu Lasten der Autofahrer. Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr in Betrieb nehmen möchte, darf dies nur tun, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt. Und damit beginnt der Teufelskreis: Einen Termin bei der Zulassungsstelle zu bekommen, kann mitunter mehrere Wochen dauern.

Da kommt manch einer in die Versuchung, das Auto zu fahren, auch ohne vorliegende Zulassung. Dies stellt allerdings einen deutlichen Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dar. Wie dieser sanktioniert wird und was passiert, wenn Sie zum TÜV ohne Zulassung fahren, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.

FAQ: Fahren ohne Zulassung

Warum darf ich ohne Zulassung nicht fahren?

Ohne Zulassung kann nicht gewährt werden, dass das Fahrzeug auch durch eine Kfz-Versicherung abgesichert ist, was im Schadensfall problematisch werden kann.

Darf ich ohne Zulassung zum TÜV fahren?

Grundsätzlich kann auch dies Sanktionen nach sich ziehen. Selbst bei Fahrten zum TÜV benötigen Sie bereits ein Kennzeichen.

Welche Fahrzeuge kann ich ohne Zulassung fahren?

Es gibt eine Reihe zulassungsfreier Fahrzeuge, z. B. motorisierte Krankenfahrstühle oder Kleinkrafträder.

Wann handelt es sich um Fahren ohne Zulassung?

Kraftfahrt-Zulassungsbehörden sind dafür zuständig, Fahrzeuge für den Straßenverkehr zuzulassen. Sie agieren dabei örtlich begrenzt. Um eine Fahrzeugzulassung äußerlich kenntlich zu machen, wird ein entsprechender Stempel auf dem Nummernschild angebracht.

Ist dieser nicht vorhanden und ein Kfz-Fahrer nutzt den Wagen trotzdem, handelt es sich um ein Fahren ohne Zulassung, welches entsprechend sanktioniert werden kann. Doch nicht nur die Vergabe der Nummernschilder ist Aufgabe der Zulassungsbehörde.

Sie stellt zudem die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aus. Auch dieser dient als Nachweis, dass das Kfz amtlich registriert und die Benutzung auf öffentlichen Straßen erlaubt ist. Um überhaupt eine Betriebserlaubnis beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Typgenehmigung: Das Fahrzeug muss den Anforderungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechen.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und muss bei der Erteilung einer Fahrzeugzulassung vorliegen.
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU): Nur Fahrzeuge, die einen gültigen TÜV besitzen, dürfen im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden.

In der Regel wird ein solcher Antrag, wenn alle Unterlagen vorliegen, direkt bearbeitet und Sie können die Nummernschilder sofort mitnehmen. Sind diese am Fahrzeug angebracht, kann Sie niemand mehr wegen Fahren ohne Zulassung belangen.

Achtung: Die Fahrzeug- und Halterdaten werden in der bearbeitenden Behörde gespeichert und an folgende Stellen weitergegeben: KBA, zuständiges Hauptzollamt für die Kfz-Steuer und an das Versicherungsunternehmen, bei welchem der Halter die Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Welche Rolle spielt die Versicherung?

Das Fahren ohne Zulassung ist trotz langer Wartezeit bei der Behörde keine Option.
Das Fahren ohne Zulassung ist trotz langer Wartezeit bei der Behörde keine Option.

Ein Fahren ohne Zulassung und Versicherung liegt dann vor, wenn für das Kfz keine Haftpflicht abgeschlossen wurde. Diese ist nämlich den Pflichtversicherungen zuzuordnen. Wer also mit einem Wagen am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine entsprechende Versicherungspolice vorlegen können.

Ohne diese kann die Zuteilung von Nummernschild und Fahrzeugschein nicht erfolgen. Daher ist es vor dem Gang zur Behörde erforderlich, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Anbieter ist dabei nicht relevant, Sie können also mehrere Angebote vergleichen.

Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist für Fahrzeughalter hingegen nicht verpflichtend. Hier kann jeder selbst entscheiden, ob die zusätzlichen Kosten monatlich getragen werden können.

Fahren ohne Kfz-Zulassung aber mit Versicherungsschutz – geht das?

Es ist auch möglich, dass Sie fahren, ohne eine Zulassung zu besitzen, der Versicherungsschutz aber gegeben ist. Dies mildert den Tatbestand allerdings nicht bzw. stellt keine Rechtfertigung der Inbetriebnahme ohne Zulassungsbescheinigung dar.

Sonderfall: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung

Doch wie sieht es aus, wenn Sie das Auto ohne Zulassung zum TÜV fahren? Eine Strafe für Fahren ohne Zulassung kann auch in diesem Fall erfolgen. Grundsätzlich sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen zwar nicht untersagt, allerdings müssen dafür bestimmte Auflagen erfüllt werden.

Diese dürfen beispielsweise nur im Zulassungsbezirk stattfinden. Das heißt, wenn Sie in Berlin wohnen, darf das nicht zugelassene Kfz auch nur dort und ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren genutzt werden.

Weiterhin muss Ihnen vorab durch die Zulassungsstelle ein Kennzeichen zugeteilt worden sein. Dies können Sie dann auch ohne Stempel nutzen. Hält Sie ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle an, können Sie den Sachverhalt erläutern.

Der Beamte wird in diesem Fall von einer Strafe bei Fahren ohne Zulassung absehen. Dies gilt nicht nur, wenn Sie sich auf der Fahrt zum TÜV befinden. Auch andere mit dem Zulassungsverfahren in Zusammenhang stehende Fahrten sind gerechtfertigt und können ohne Stempel auf dem Nummernschild vollzogen werden.

Die Grundlage für diese Regelung bildet § 10 Absatz 4 der FZV:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Gut zu wissen: Die TÜV-Fahrt ohne Zulassung anzutreten, kann unter Umständen sanktionsfrei bleiben. Wichtig ist, dass Sie vorab ein Nummernschild zugeteilt bekommen und eine Versicherungspolice nachgewiesen haben.

Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug: Diese Strafen drohen

Fahren mit Anhänger ohne Zulassung: Auch hier droht ein Bußgeld.
Fahren mit Anhänger ohne Zulassung: Auch hier droht ein Bußgeld.

Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Auto kann zu einem teuren Verstoß werden. Laut Bußgeldkatalog kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.

Nicht nur das Fahren ohne Zulassung steht unter Strafe. Versäumen Sie es, die HU rechtzeitig durchführen zu lassen, kommen folgende Sanktionen in Betracht:

  • HU um zwei bis vier Monate überschritten: 25 Euro Verwarngeld
  • Vier bis acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Um kein Bußgeld für das Fahren ohne Zulassung zu riskieren, sollten Sie das Fahrzeug von der Zulassungsbehörde genehmigen lassen, bevor Sie es in Betrieb nehmen.

Fahrzeug ohne Zulassung fahren: Wann ist das erlaubt?

Nicht für jedes Fahrzeug muss eine Zulassung der zuständigen Behörde vorliegen. Sogenannte zulassungsfreie Fahrzeuge können ohne das Prozedere genutzt werden. Dazu gehören:

  • Leichtkrafträder
  • Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Motorisierte Krankenfahrstühle
  • Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
  • Elektronische Mobilitätshilfen
  • Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern)
  • Leichtkraftfahrzeuge (mit vier Rädern)
Übrigens: Einen Anhänger ohne Zulassung zu fahren, kann auch eine Strafe nach sich ziehen.

Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah absolvierte ein Journalismus-Studium an der DEKRA Hochschule für Medien in Berlin mit dem Schwerpunkt "Onlinejournalismus" und ist seit 2016 Teil unseres Teams. Sie schreibt Texte zu unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich Verkehrsrecht und ist insbesondere für den Newsbereich zuständig.

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99 Kommentare

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  1. Gibtsdochnicht
    Am 29. Juli 2019 um 7:30

    Ein Wohnwagen, der seit 2012 unangemeldet in Niedersachsen steht, soll nach Schleswig-Holstein gebracht werden.
    Der Wohnwagen benötigt TÜV. Ein Kurzkennzeichen, zum Überführen zum TÜV bekommt man nur mit gültigem TÜV,
    das ist schon absurd.
    In § 10 Absatz 4 der FZV steht, dass Fahrten….innerhalb des Zulassungsbezirks….durchgeführt werden dürfen….
    Der Zulassungsbezirk soll in Schleswig-Holstein sein, nach § 10 Absatz 4 könnte der Wohnwagen daher nur innerhalb
    Schleswig-Holsteins bewegt werden – wo er nicht steht.
    Sie schreiben “Diese dürfen beispielsweise nur im Zulassungsbezirk stattfinden. Das heißt, wenn Sie in Berlin wohnen,
    darf das nicht zugelassene Kfz auch nur dort und ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren
    genutzt werden.” Mehrere Anrufe bei verschiedenen Zulassungsstellen und TÜV-Stellen haben keine Klärung gebracht.
    Die Aussagen waren unterschiedlich, ich vermute, dass die Stellen dies selbst nicht wissen.

    Wie bzw. kann man den Wohnwagen in Niedersachsen zulassen, wenn man in Schleswig-Holstein wohnt, damit die Fahrt
    zum TÜV geregelt ist und damit auch eine Überführung nach Erteilung des Kurzkennzeichens möglich wird oder gibt es
    eine andere Möglichkeit?

  2. Joseph
    Am 16. Mai 2019 um 22:06

    Hallo! Ich habe nur eine Frage. Wir haben ein Auto gekauft bei Autohändler und er hat das Auto fur mich angemeledet und er hat auch die Versicherung gemacht. Es ist versichert schon ab 9.5.2019. Heute habe ich aber besser Versicherung gefunden und ich habe das, was ich hatte widerrgeruft. Mein neues Versicherung ist gultig ab morgen. 17.5.2019. Muss ich jetzt mit neue eVB nummer zu Zulassungstelle? Oder ich muss nichts machen? Danke sehr. (Entschuldigung fur mein deutsch, ich lerne noch)..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 15:03

      Hallo Joseph,

      in der Regel informiert die Versicherungsgesellschaft die Zulassungsstelle über den Wechsel. Fragen Sie hier gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Becker
    Am 1. März 2019 um 21:15

    Hallo mein Kurzzeitkennzeichen war 5Tage gültig, nachdem ich ein abgemeldetes Kfz Probegefahren und gekauft habe. Nach 8Tagen habe ich mein Kfz normal dauerhaft angemeldet. Leider hat die Stadt mir einen Aufkleber drangeklebt mit der Bitte um in den nächsten 4 Wochen das Auto zu entfernen. War mir wurscht, weil ich es sowieso in der Frist geschafft habe. Jetzt habe ich ein Busgeld über 35,00€ erhalten. Ich finde das ist eine Frechheit. Was könnte man dagegen machen? Besten Dank für einen wohlwollenden Tip.

  4. Herr X
    Am 21. Januar 2019 um 19:44

    Guten Tag,

    Herr X hat sein Auto letzte Woche abgemeldet. Das Fahrzeug steht im öffentlichem Verkehrsraum mit entstempelten, angebrachten Kennzeichen. Heute hat Herr X einen Strafzettel bekommen wegen Falschparken i.H.v. 10€. Das Auto soll nächste Woche wieder angemeldet werden.
    Mekrt das Ordnungsamt/Zulassungsstelle dass das Fahrzeug zu dem Tatzeitpunkt nicht angemeldet/zugelassen war? Oder können die 10€ bedenkenlos überwiesen werden und das Auto problemlos wieder angemeldet werden? Muss Herr X mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen oder lag hier der Fehler beim Ordnungsbeamten?

    MFG

  5. Hobbybauer
    Am 11. Januar 2019 um 3:33

    möchte einen alten landwirtschaftlichen Anhänger
    (Miststreuer) nach erfolgter Restauration nutzen. Dieser wurde 1959 gebaut und nach Herstelleraussage auch erst ab 1960 mit Rahmennummern und Typenschildern versehen.

    Nun waren landwirtschaftl. Anhänger, die vor dem 1.7.1961 in den Verkehr gebracht wurden zulassungsfrei und auch Betriebserlaubnisfrei bis zu einer Geschw. von 25Kmh……

    gilt diese Regelung auch für mich als priv. heutzutage, wenn ich damit meinen Kompost, Grasschnitt usw mit genau diesem Anhänger abfahren will?
    schließlich war er ja vor 1961 in den Verkehr gebracht wurden.

  6. Daniel h.
    Am 22. November 2018 um 19:33

    Hallo ich wollte mal Fragen was passieren würde wenn ich an meinem bmw eine Racinganlage hinbauen lassen würde die aber keine Papiere hat da sie eigl mit einer einzelabnahme abgenommen werden müsste und mich die Polizei anhält und mich kontrolliert mit was für eine Strafe müsste ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 11:43

      Hallo Daniel h.,

      es kommen bspw. das Fahren ohne Betriebserlaubnis und das Fahren ohne Versicherung in Betracht. Insbesondere letzteres ist strafbar und kann teils erhebliche finanzielle Folgen bei einem Unfall haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Radler
    Am 22. November 2018 um 10:48

    Hallo, ich fahre ein S-Pedelec. Womit muß ich rechnen:
    – Wenn ich mein Versicherungskennzeichen nicht montiert habe (versichert ist es natürlich)?
    – Wenn ich mit einem Kinderhänger auf einem Waldweg fahre?

  8. Silvio
    Am 17. Oktober 2018 um 21:25

    Hallo
    Womit muss ich rechnen, wenn ich mein Auto, was der TÜV als verkehrsuntüchtig gestempelt hat, in den Straßenverkehr fahren tue?

  9. Eckart w.
    Am 25. August 2018 um 7:04

    Habe meinen Oldtimer ohne vers. Schutz bzw ohne Zulassung auf öffentlicher Straße benutzt zum Probefahrt nach Restauration und prompt waren Ordnungshüter anwesend… Was bzw wieviel wird mich das kosten, bin Kraftfahrer und Führerschein wichtig.. Droht mir FS Entzug?

  10. Christine
    Am 6. August 2018 um 17:58

    Guten Tag,
    wir haben unser Auto verkauft. Darf ich mit dem Auto zur Zulassung fahren, es abmelden und dann mit den abgemeldeten Kennzeichen nach Hause fahren bis es dort abgeholt wird (am selben Tag) oder sollte ich besser ohne das verkaufte Auto fahren und nur mit Kennzeichen und Papieren hin?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 12:27

      Hallo Christine,

      ist das Auto abgemeldet, dürfen Sie nicht mehr damit fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Achim
        Am 28. Oktober 2018 um 16:36

        Aber oben steht doch:
        Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
        Was stimmt denn nun?

  11. Sabrina
    Am 6. August 2018 um 13:11

    Hallo,

    Wenn man mit einem Auto fährt das kein gültigen TÜV hat(ca.3 Monate drüber) und dann bei der polizei Kontrolle eine Karte bekommt das man sich bei TÜV vorstellen muss(Fahrwerk war nicht eingetragen) kann ich dann einfach das Auto abmelden und die abmeldung zur Polizei schicken oder bekomm ich dann eine Strafe?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 12:06

      Hallo Sabrina,

      die Abmeldung sollte möglich sein. MIt einem Bußgeld sollte nicht zu rechnen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Andre N.
    Am 3. August 2018 um 19:05

    Hallo
    Habe ein Wohnwagen mit mein PKW überführt und würde dabei angehalten.
    Wohnwagen hat keine Papiere und ist auch nicht zugelassen.
    Verkehrssicher ist der Wohnwagen natürlich auch nicht mit was für eine Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 14:59

      Hallo Andre N.,

      vermutlich wurden bei der Kontrolle mehrere Tatbestände erfasst, daher ist eine Vorhersage der Folgen nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Daniel B.
    Am 28. Juli 2018 um 4:30

    Hallo,

    Eine Frage zu zulassungsfreien Fahrzeugen:
    Ihr habt geschrieben “Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden”, sind zulassungsfrei. Gilt ein Vorderkipper wie man sie aus der DDR kennt, also 3 spurig, vorne 2 Räder und hinten 1 (Lenkung), also Einachser? Und wer definiert die ausschließliche Nutzung für Forst- und Landwirtschaft?
    Wir haben Wald (auch offiziell als Wald eingetragen) auf unserem Grundstück und würden gerne die Straße ein paar hundert Meter mitbenutzen oder ggf. zu einem Kollegen im Dorf um ihm zu helfen. Ist das möglich?
    Das Ding hat ja auch keine Blinker und Bremsleuchten (nur Scheinwerfer 2x) und ist in diesem Sinne.

    Danke vorab.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2018 um 11:23

      Hallo Daniel,

      die Steuerbefreiung aufgrund der Verwendung in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb setzt voraus, dass der Betriebsinhaber das Fahrzeug entweder in seinem eigenen Betrieb einsetzt, das Fahrzeug einem anderen Land- oder Forstwirt zur Nutzung in dessen Betrieb überlässt oder zu Arbeiten in einem fremden Betrieb gebraucht. Die Arbeiten dürfen nur land- und forstwirtschaftliche Zwecke umfassen. Inwiefern eine Zulassung erfolgen muss, kann die örtliche Zulassungsstelle prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Lukas
    Am 7. Juli 2018 um 23:12

    Hallo,
    Ich muss mein Leichtkraftrad zulassen, jedoch ist die zulassungsstelle ein stückchen entfernt (mit dem Bus nicht ereichtbar und leider kann mich keine andere person dahin bringen). Mit was für einer strafe müsste ich rechnen wenn ich mit dem LKR zur zulassungstelle fahre?(Das LKR ist bereists versichert, hat Tüv und ein Kennzeichen ist auch angebracht)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 12:09

      Hallo Lukas,

      Leichtkrafträder fallen im Regelfall unter die zulassungsfreien Fahrzeuge – erkundigen Sie sich also noch einmal, ob Sie wirklich eine Zulassung benötigen. Ansonsten fällt für das Fahren ohne Zulassung ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Hargesheimer
    Am 3. Juli 2018 um 13:33

    Hallo.

    Ich möchte mit ungestempeltem Kennzeichen zum TÜV fahren. EvB-Nummer ist vorhanden, beim Landratsamt hinterlegt und das Kennzeichen ist vom Landratsamt reserviert. Bestätigung liegt vor.

    1. Brauche ich einen TÜV-Termin oder ist die Fahrt auch ohne Termin zulässig?
    2. Kennzeichen sind für 7 Tage reserviert. Muß die TÜV-Fahrt am Tag der Reservierung stattfinden oder irgendwann innerhalb der 7 Tage?

    Danke.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 12:59

      Hallo Hargesheimer,

      es sind nur Fahrten, die mit dem Zulassungsverfahren in Verbindung stehen, erlaubt. Eine Versicherung muss vorliegen. Ein Termin ist unseres Kenntnisstandes nach nicht nötig, den Zeitpunkt der Fahrt sollten Sie sich aussuchen dürfen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Sten
    Am 10. Juni 2018 um 22:23

    Hallo liebe Redaktion,

    Folgende Situation: ich fahre mit meinem Auto mit verbauten teilen die nicht eingetragen sind, jedoch eintragungspflichtig. Wenn ich angehalten werde erlischt damit die abe. Handelt es sich hierbei um eine Straftat oder um eine Ordnungswiedrigkeit? Oder anders gefragt: wird dieser Verstoß im führungszeugnis vermerkt?

    MfG
    Sten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juli 2018 um 8:45

      Hallo Sten,
      von einem Vermerk im Führungszeugnis ist in der Regel nicht auszugehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Mario O.
    Am 10. Juni 2018 um 18:31

    Hallo:Ich habe eine Frage,mein Auto ist zugelassen und versichert.Ich habe ein paar Teile(Tuningfrontschürze und Heckschürze angebaut und Felgen,die alle bei der Dekra eingetragen werden müssen.Ich habe das am Vortag eingebaut und wollte den nächsten Tag zur Dekra fahren(Dekra ist in einem anderen Ort),und wurde von der Polizei angehalten,und ich soll ein Bußgeld zahlen obwohl ich auf den Weg zur Dekra war!Ich kann ja schlecht die Teile vor der Dekra dort anbauen.Ich finde das sehr ungerecht,und wollte fragen ob das überhaupt rechtens ist das ich bezahlen muss?Würde mich freuen,wenn Sie mir weiterhelfen würden.Mit freundlichen Gruss Mario O.
    Danke:-)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 12:22

      Hallo Mario O.,

      da Sie einen Wagen mit Teilen geführt haben, die nicht zugelassen waren, ist es durchaus rechtens, ein entsprechendes Bußgeld zu verhängen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Lennart
    Am 9. Juni 2018 um 19:52

    Darf ich mit einem Führerschein der Klasse B ein Kleinkraftrad ohne Zulassung nutzen, also auf der öffentlichen Straße denke ich nicht aber dürfte ich damit auf dem Fußgängerweg fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 16:59

      Hallo Lennart,

      das sollte nicht erlaubt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Dominik
    Am 3. Juni 2018 um 19:37

    Hallo liebes bussgeldkatalog.org Team.

    Ich habe nun folgende Situation:

    Fahrzeug steht unangemeldet und ohne TÜV bei mir zu Hause. Nach einer größeren Reparatur, sind nur noch kleine Dinge in Ordnung zu bringen (Motorlager müssen getauscht werden und Kleinigkeiten)

    Ich möchte somit das Fahrzeug zu einer Vertragswerkstatt im Ort bringen (ca. 4 km Strecke) um es zuerst einmal begutachten zu lassen, ob noch andere Teile repariert werden müssen. Dann hätte ich natürlich erst mal einen Vorkostenaschlag verlangt, da Vertragswerkstätten ja in der Regel teuer sind.

    Falls das Fahrzeug dann repariert wird, möchte ich bei der Werkstatt dann gleich den TÜV machen lassen und anschließend das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vor Ort (ca. 6 km Strecke) anmelden.

    Meine Frage nun:

    Darf ich komplett OHNE Kennzeichen zur Vertragswerkstatt hin fahren und ggf. wieder nach Hause fahren, bzw. nach Reparatur in Vertragswerkstatt nach Hause fahren bzw. zur Zulassungsstelle?

    Oder werden hier Vorab bereits ungestempelte Kennzeichen benötigt?

    • renus
      Am 20. August 2022 um 12:21

      Soweit ich informiert bin darf dieses Fahrzeug nur auf einem Anhänger transportiert werden. Wäre es nichtmeinfacher, dass jemand von der Werkstatt vorbeikommt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 13:52

      Hallo Dominik,

      in der Regel sollte dies als Fahren ohne Versicherungsschutz zu bewerten sein. Bitte wenden Sie sich an die Zulassungsstelle, um zu erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben, das Fahrzeug zu bewegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Josef
    Am 21. Mai 2018 um 23:58

    hab da mal eine große frage. ich hab folgenen fall ich hab mehrere wohnwagen bekommen die ich umbauen möchte
    nun gibts es von den anhängern keine papiere und tüv ist auch schon sehr lange erloschen da die schon so um die 10 jahre rumstanden

    um einen versicherungsschutz zu erhalten müsste ich ja die papiere haben um die bei meiner vericherung zu melden oder das ich auf der behörde die anhänger kurzzeitig anmelden zu können aber ohne papiere kann ich ja nichts machen
    nun müsste ich genau genommen trotzdem am straßenverkehr teilnehmen um die anhänger zu holen und direkt zum tüv oder in die werkstatt fahren zu können das ich beim tüv neue papiere beantragen kann leider gibt es kein anhängerverleih die einen geeigneten transportanhänger hätten für die länge der anhänger

    darf die ladung auf einem anhänger 3m nach hinten hinausragen ab einem meter muss es ja mit einer rote fahne gekennzeichnet werden aber hab aber bisher nirgends gelesen wie weit eine ladung nach hinten hinausragen darf gibt es da eine maximal länge

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 16:26

      Hallo Josef,

      Informationen rund um das Thema überstehende Ladung erhalten Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/ueberstehende-ladung/. Nähere Informationen rund um die Zulassung erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Miriam
    Am 16. Mai 2018 um 18:32

    Guten Abend,

    ich habe ein Auto gekauft und der TÜV ist abgelaufen.
    Das Auto ist bei der Versicherung gemeldet und ich habe eine eVB Nr. Meine alten Kennzeichen habe ich für dieses Auto reservieren lassen.
    Darf ich mit diesem Auto zum TÜV fahren und dann direkt zur Zulassung um ihn anzumelden?

    MfG Miri

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 9:20

      Hallo Miriam,

      sofern Ihr Wagen kein TÜV und keine Zulassung hat, dürfen Sie diesen eigentlich auch nicht bewegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Andy
    Am 5. April 2018 um 16:25

    habe gerade ein Probefahrt in einer Siedlung gemacht ohne Kennzeichen es war ca 100m , irgendwer hat dann wohl die Polizei angerufen … sie fragten mich dann ob jemand gefahren ist und da ich ein ehrlicher Mensch bin sagte ich bin ca 100m gefahren.

    Was könnte jetzt auf mich zukommen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 16:25

      Hallo Andy,

      die Sanktionen für das Fahren ohne Zulassung stehen im obigen Text.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Martin
    Am 4. April 2018 um 22:33

    Ein Bekannter von mir wurde heute angehalten mit einem Motorrad, welches kein Kennzeichen hatte, aber sonst soweit Verkehrs sicher war. Nun wird ihm zur Last gelegt, dass er es seit 1984 nicht stillgelegt hat. welche Strafe droht ihm.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 16:00

      Hallo Martin,

      welche Sanktionen Ihnen beim Fahren ohne Zulassung drohen, können Sie dem obigen Text entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Thomas
    Am 2. April 2018 um 18:05

    Hallo,
    ich fahre von einem Offroadgelände mit einem stark verdreckten, unangemeldeten und unversicherten Geländewagen ohne Kennzeichen und ohne Auspuff (also sehr laut) ca. 200 m über eine Kreisstrasse zu einer Waschanlage (und natürlich auch wieder zurück).
    Ist das über die kurze Strecke erlaubt ? Mit welchen Strafen muss ich rechnen ?
    Danke im Voraus für eine Stellungnahme !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 13:54

      Hallo Thomas,

      um am Straßenverkehr teilzunehmen, müssen Fahrzeuge in der Regel zugelassen sein. Die Länge der Strecke ist hierbei irrelevant. Die Sanktionen können Sie dem obigen Text entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Florian
    Am 12. Februar 2018 um 10:35

    Hallo . Ich habe einen Wohnwagen komplett umgebaut und muss damit zur vollabnahme bei der dekra erscheinen. Kann da ohne Papiere bzw Versicherungsschutz hinfahren ? ( 5km landstraße)

    • Abdulrhman
      Am 18. Dezember 2021 um 23:26

      Hallo.
      Ich bin ein Auto mit Rote Kennzeichen gefahren.da ich von der polizei angehalten würde mir würde gesagt dass diese Kennzeichen nicht für dieser fahrt dienen von mir würde ein punkt abgezogen und 100€ als bußgeld, nach dem würde mir vorgeworfen dass ich das Auto ohne zulassung gefahren bin ohne zulassung obwohl rote Kennzeichen waren vorhanden kann ich dieser straftat was mir vorgeworfen ist vermeiden??

      • bussgeldkatalog.org
        Am 3. Januar 2022 um 10:59

        Hallo Abdulrhman,

        wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 13:59

      Hallo Florian,

      ohne Versicherungsschutz darf niemals gefahren werden, dies ist eine Straftat!

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  26. Alex
    Am 27. Januar 2018 um 11:02

    Hallo. Ich wollte ein Boot im Ortschaft überführen. Ich führte einen Zugfahrzeug mit einem bootstrailer als Gespann. Der Trainer war weder versichert, noch zugelassen. Und Beleuchtung Einrichtungen fehlten. Mit welcher Strafe muss ich mich rechnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:02

      Hallo Alex,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht voraussagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Einen PKW ohne Zulassung zu führen zieht in der Regel eine Geldbuße von 70 Euro nach sich, die Regelungen für Anhänger werden dem ähnlich sein.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  27. Fabian
    Am 24. Januar 2018 um 10:06

    Ein kleiner Hinweis: Wer ohne Zulassung und Versicherung fährt, der begeht auch eine Straftat gemäß §1 und 6 Pflichtversicherungsgesetz.
    Also das Fahren ohne Versicherung ist weit aus schlimmer.

  28. Holger
    Am 16. Dezember 2017 um 10:28

    Hallo.
    Ich muss zweimal im Jahr einen kleinen Wohnwagen zu meinem weihnachtsbaumstand und zurück bringen. Ca 10 km über eine Bundeslandgrenze hinweg. Das wohnwaegelchen hat keinen tuev. Ist nicht versichert und auch nicht angemeldet. Bisher habe ich immer zwei grosse 25 km/haben schilder aufgeklebt und das Nr. Schild vom zugfahrzeug aus Pappe angebracht und bin dann mit 25 km losgefahren.
    Ich habe von einem Bauunternehmer gehoert das wäre so korrekt. Stimmt das oder welche Strafe droht mir.
    Vielen dank
    Holger

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 10:52

      Hallo Holger,

      wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug kann in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg mit sich bringen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  29. Hans
    Am 13. Dezember 2017 um 0:42

    Hallo,
    ich habe beim abmelden meines alten Fahrzeugs, mir gegen Gebühr, das Kennzeichen von diesem (alten) sichern lassen. Darf ich dieses Kennzeichen zur Tüv- oder Werkstatt Besuch mit einen anderen Fahrzeug was einen Versicherungsschutz hat aber nicht zugelassen ist und noch kein Tüv hat einmalig benutzen?
    Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 14:20

      Hallo Hans,
      um ein nicht zugelassenes Fahrzeug zur Werkstatt zu überführen, dürfen Sie die alten Kennzeichen nicht verwenden. Sie können das Fahrzeug ggf. abschleppen lassen oder Kurzzeitkennzeichen nutzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • msl
        Am 10. Januar 2019 um 3:38

        Kurzzeitkennzeichen gibt’s aber nur mit gültigem TÜV!

  30. Emir
    Am 9. Oktober 2017 um 22:59

    Hallo,
    Ich habe ein auto erworben und es bei der Versicherung verdichern lassen und bin ohne Kennzeichen zur zulassungsstelle gefahren und wurde von der polizei angehalten. Mir war nicht bewusst,dass man die roten übergangskennzeichen braucht,da ich leider falsch informiert worden bin, dass man mit der versicherung due fahrt zur zulassungsstelle machen darf.ich bin fahranfänger und in der Probezeit,welche konsequenzen drohen mir jetzt mit fahren ohne zulassung aber mit versicherung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 11:36

      Hallo Emir,

      haben Sie ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, obwohl es nicht zugelassen war, droht ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Da es sich hierbei um einen A-Verstoß handelt, hat dies auch Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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