
Fahren ohne Zulassung: Strafe laut Bußgeldkatalog
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 19. März 2023
Zulassungspflicht für Fahrzeuge in Deutschland

Die Bürokratie in Deutschland kann mitunter kräfteraubend sein: Termine bei Behörden sind heiß begehrt, die Wartezeiten schießen werden enorm und immer wieder ist in der Presse von einem großen Personalmangel zu lesen.
All dies geht auch zu Lasten der Autofahrer. Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr in Betrieb nehmen möchte, darf dies nur tun, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt. Und damit beginnt der Teufelskreis: Einen Termin bei der Zulassungsstelle zu bekommen, kann mitunter mehrere Wochen dauern.
Da kommt manch einer in die Versuchung, das Auto zu fahren, auch ohne vorliegende Zulassung. Dies stellt allerdings einen deutlichen Verstoß gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dar. Wie dieser sanktioniert wird und was passiert, wenn Sie zum TÜV ohne Zulassung fahren, verrät Ihnen der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Fahren ohne Zulassung
Ohne Zulassung kann nicht gewährt werden, dass das Fahrzeug auch durch eine Kfz-Versicherung abgesichert ist, was im Schadensfall problematisch werden kann.
Grundsätzlich kann auch dies Sanktionen nach sich ziehen. Selbst bei Fahrten zum TÜV benötigen Sie bereits ein Kennzeichen.
Es gibt eine Reihe zulassungsfreier Fahrzeuge, z. B. motorisierte Krankenfahrstühle oder Kleinkrafträder.
Wann handelt es sich um Fahren ohne Zulassung?
Kraftfahrt-Zulassungsbehörden sind dafür zuständig, Fahrzeuge für den Straßenverkehr zuzulassen. Sie agieren dabei örtlich begrenzt. Um eine Fahrzeugzulassung äußerlich kenntlich zu machen, wird ein entsprechender Stempel auf dem Nummernschild angebracht.
Ist dieser nicht vorhanden und ein Kfz-Fahrer nutzt den Wagen trotzdem, handelt es sich um ein Fahren ohne Zulassung, welches entsprechend sanktioniert werden kann. Doch nicht nur die Vergabe der Nummernschilder ist Aufgabe der Zulassungsbehörde.
Sie stellt zudem die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) aus. Auch dieser dient als Nachweis, dass das Kfz amtlich registriert und die Benutzung auf öffentlichen Straßen erlaubt ist. Um überhaupt eine Betriebserlaubnis beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Typgenehmigung: Das Fahrzeug muss den Anforderungen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) entsprechen.
- Elektronische Versicherungsbestätigung: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht und muss bei der Erteilung einer Fahrzeugzulassung vorliegen.
- Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU): Nur Fahrzeuge, die einen gültigen TÜV besitzen, dürfen im Straßenverkehr in Betrieb genommen werden.
In der Regel wird ein solcher Antrag, wenn alle Unterlagen vorliegen, direkt bearbeitet und Sie können die Nummernschilder sofort mitnehmen. Sind diese am Fahrzeug angebracht, kann Sie niemand mehr wegen Fahren ohne Zulassung belangen.
Welche Rolle spielt die Versicherung?

Ein Fahren ohne Zulassung und Versicherung liegt dann vor, wenn für das Kfz keine Haftpflicht abgeschlossen wurde. Diese ist nämlich den Pflichtversicherungen zuzuordnen. Wer also mit einem Wagen am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss eine entsprechende Versicherungspolice vorlegen können.
Ohne diese kann die Zuteilung von Nummernschild und Fahrzeugschein nicht erfolgen. Daher ist es vor dem Gang zur Behörde erforderlich, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Anbieter ist dabei nicht relevant, Sie können also mehrere Angebote vergleichen.
Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ist für Fahrzeughalter hingegen nicht verpflichtend. Hier kann jeder selbst entscheiden, ob die zusätzlichen Kosten monatlich getragen werden können.
Fahren ohne Kfz-Zulassung aber mit Versicherungsschutz – geht das?
Es ist auch möglich, dass Sie fahren, ohne eine Zulassung zu besitzen, der Versicherungsschutz aber gegeben ist. Dies mildert den Tatbestand allerdings nicht bzw. stellt keine Rechtfertigung der Inbetriebnahme ohne Zulassungsbescheinigung dar.
Sonderfall: Fahrt zum TÜV ohne Zulassung
Doch wie sieht es aus, wenn Sie das Auto ohne Zulassung zum TÜV fahren? Eine Strafe für Fahren ohne Zulassung kann auch in diesem Fall erfolgen. Grundsätzlich sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen zwar nicht untersagt, allerdings müssen dafür bestimmte Auflagen erfüllt werden.
Diese dürfen beispielsweise nur im Zulassungsbezirk stattfinden. Das heißt, wenn Sie in Berlin wohnen, darf das nicht zugelassene Kfz auch nur dort und ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren genutzt werden.
Weiterhin muss Ihnen vorab durch die Zulassungsstelle ein Kennzeichen zugeteilt worden sein. Dies können Sie dann auch ohne Stempel nutzen. Hält Sie ein Polizist im Rahmen einer Verkehrskontrolle an, können Sie den Sachverhalt erläutern.
Der Beamte wird in diesem Fall von einer Strafe bei Fahren ohne Zulassung absehen. Dies gilt nicht nur, wenn Sie sich auf der Fahrt zum TÜV befinden. Auch andere mit dem Zulassungsverfahren in Zusammenhang stehende Fahrten sind gerechtfertigt und können ohne Stempel auf dem Nummernschild vollzogen werden.
Die Grundlage für diese Regelung bildet § 10 Absatz 4 der FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Fahren mit nicht zugelassenem Fahrzeug: Diese Strafen drohen

Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Auto kann zu einem teuren Verstoß werden. Laut Bußgeldkatalog kann ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro verhängt werden. Weiterhin erhält der Fahrer einen Punkt in Flensburg.
Nicht nur das Fahren ohne Zulassung steht unter Strafe. Versäumen Sie es, die HU rechtzeitig durchführen zu lassen, kommen folgende Sanktionen in Betracht:
- HU um zwei bis vier Monate überschritten: 25 Euro Verwarngeld
- Vier bis acht Monate: 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg
Fahrzeug ohne Zulassung fahren: Wann ist das erlaubt?
Nicht für jedes Fahrzeug muss eine Zulassung der zuständigen Behörde vorliegen. Sogenannte zulassungsfreie Fahrzeuge können ohne das Prozedere genutzt werden. Dazu gehören:
- Leichtkrafträder
- Stapler und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Zugmaschinen mit einer Achse, die ausschließlich für Forst- und Landwirtschaft verwendet werden
- Elektronische Mobilitätshilfen
- Kleinkrafträder (mit zwei oder drei Rädern)
- Leichtkraftfahrzeuge (mit vier Rädern)
Habe das Fahrrad von Schwägerin ausgeliehen,wieder zurückgebracht.
Aber warum Fahrrad-Mängel trotz Zulassung des Landesamt machen lassen?
Trotz ist nicht mein Fahrrad ist.
Brief des Bussgeld muss ich ja bezahlen.
Aber Fahrrad-Mängelbericht von Schwägerin in 10 Tage machen lassen, z.B. (Beleuchtung, Klingel und Strahlen in den Rad fehlen )?
Das kann sie machen,nicht ich!?
Oder?
Hallo Sandra,
für die Verkehrssicherheit des Fahrrads ist in der Regel der Besitzer zuständig. Wenn Sie jedoch mit einem verkehrsunsicheren Fahrrad fahren, können auch Sie ein Bußgeld bekommen. Mit einem verkehrsunsicheren Fahrrad sollten Sie also am besten nicht fahren oder vor Fahrtantritt selbst für die Verkehrssicherheit sorgen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Darf man kleine Buggys mit 13ps und 360ccm ohne Straßenzulassung auf Radwegen fahren? Ich würde mir gerne einen kleinen Buggy kaufen und wollte fragen, wo man ihn überall fahren darf. Ich weiß bis jetzt nur das man sie auf Privatgrundstücken fahren kann, würde aber auch gerne weiter weg fahren. Der Buggy hat Rücklicht Frontlicht Fernlicht und Blinker. Maße: ca.160cm x ca.120cm x ca.120cm.
Hallo,
dies ist nicht erlaubt – Sie benötigen einen Führerschein der Klasse B um einen solchen Buggy auf öffentlichen Straßen zu führen. Weiterhin muss das Fahrzeug zugelassen sein und auf der normalen Autospur gefahren werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hi
Unzwar hätte ich da mal ne frage Ich wurde vor ein paar Monaten in der probezeit mit roten nummern von Kfz Händler angehalten wusste leider nicht das man als privat Person damit nicht fahren darf da der Kfz Händler mir auch nichts gesagt hat Straftat lautet auf jedenfalls fahren ohne Zulassung Meine Frage is jetzt ist das ein A oder ein B Verstoß Bin leider noch in der probezeit Mfg
Hallo Rene,
beim Fahren ohne Zulassung handelt es sich um einen A-Verstoß. Dieser führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
in Berlin herrscht seit 2014 ein rechtlich unhaltbarer Zustand. Kaufe ich einen PKW und will ihn ummelden, muss ich drei bis 4 Wochen !!!!! auf einen Ummeldetermin bei der Zulassungsstelle warten. In der Zwischenzeit hat der Verkäufer das Fahrzeug abgemeldet und ich als Käufer handel ungesetzlich und damit strafbar, wenn ich ein Fahrzeug ohne Anmeldung zum einen auf öffentlichem Straßenland parke (muss) und es auch nutze. Wie ist hier die rechtliche Lage, wenn das Versagen beim gesetzgebenden Organ liegt? Ich kann keine Gesetze oder Bestimmungen verabschieden, wenn ich keine Voraussetzungen schaffe, für deren Durchsetzbarkeit.
Gibt es Alternativen für den Bürger, um sich trotzdem an Recht und Gesetz halten zu können und dabei das Fahrzeug zu nutzen? Wir als Bürger sehen es folgendermaßen: Der Berliner Senat entzieht sich seiner Verantwortung als hochbezahlter Dienstleister, obzwar vom Bürger mit den zweithöchsten Steuern der Welt finanziert zwingt er ihn durch eigenes Versagen ungesetzlich und strafbar zu handeln.
In Berlin habe ich folgende Erfahrung gemacht.
Wenn man einen Termin online bei der Zulassungsstelle gemacht hat und eine Kopie davon sichtbar ins Auto legt, üben die Polizei bzw. Ordnungsamt Nachsicht und sehen von einem Strafzettel ab.
Fahren ist aber nicht erlaubt!
Hallo Birgit,
leider können wir keine Einschätzung diesbezüglich vornehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe ein auto erworben und es bei der Versicherung verdichern lassen und bin ohne Kennzeichen zur zulassungsstelle gefahren und wurde von der polizei angehalten. Mir war nicht bewusst,dass man die roten übergangskennzeichen braucht,da ich leider falsch informiert worden bin, dass man mit der versicherung due fahrt zur zulassungsstelle machen darf.ich bin fahranfänger und in der Probezeit,welche konsequenzen drohen mir jetzt mit fahren ohne zulassung aber mit versicherung?
Hallo Emir,
haben Sie ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, obwohl es nicht zugelassen war, droht ein Bußgeld von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Da es sich hierbei um einen A-Verstoß handelt, hat dies auch Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe beim abmelden meines alten Fahrzeugs, mir gegen Gebühr, das Kennzeichen von diesem (alten) sichern lassen. Darf ich dieses Kennzeichen zur Tüv- oder Werkstatt Besuch mit einen anderen Fahrzeug was einen Versicherungsschutz hat aber nicht zugelassen ist und noch kein Tüv hat einmalig benutzen?
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage.
Hallo Hans,
um ein nicht zugelassenes Fahrzeug zur Werkstatt zu überführen, dürfen Sie die alten Kennzeichen nicht verwenden. Sie können das Fahrzeug ggf. abschleppen lassen oder Kurzzeitkennzeichen nutzen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Kurzzeitkennzeichen gibt’s aber nur mit gültigem TÜV!
Hallo.
Ich muss zweimal im Jahr einen kleinen Wohnwagen zu meinem weihnachtsbaumstand und zurück bringen. Ca 10 km über eine Bundeslandgrenze hinweg. Das wohnwaegelchen hat keinen tuev. Ist nicht versichert und auch nicht angemeldet. Bisher habe ich immer zwei grosse 25 km/haben schilder aufgeklebt und das Nr. Schild vom zugfahrzeug aus Pappe angebracht und bin dann mit 25 km losgefahren.
Ich habe von einem Bauunternehmer gehoert das wäre so korrekt. Stimmt das oder welche Strafe droht mir.
Vielen dank
Holger
Hallo Holger,
wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug kann in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg mit sich bringen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Ein kleiner Hinweis: Wer ohne Zulassung und Versicherung fährt, der begeht auch eine Straftat gemäß §1 und 6 Pflichtversicherungsgesetz.
Also das Fahren ohne Versicherung ist weit aus schlimmer.
Hallo. Ich wollte ein Boot im Ortschaft überführen. Ich führte einen Zugfahrzeug mit einem bootstrailer als Gespann. Der Trainer war weder versichert, noch zugelassen. Und Beleuchtung Einrichtungen fehlten. Mit welcher Strafe muss ich mich rechnen.
Hallo Alex,
genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht voraussagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Einen PKW ohne Zulassung zu führen zieht in der Regel eine Geldbuße von 70 Euro nach sich, die Regelungen für Anhänger werden dem ähnlich sein.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo . Ich habe einen Wohnwagen komplett umgebaut und muss damit zur vollabnahme bei der dekra erscheinen. Kann da ohne Papiere bzw Versicherungsschutz hinfahren ? ( 5km landstraße)
Hallo.
Ich bin ein Auto mit Rote Kennzeichen gefahren.da ich von der polizei angehalten würde mir würde gesagt dass diese Kennzeichen nicht für dieser fahrt dienen von mir würde ein punkt abgezogen und 100€ als bußgeld, nach dem würde mir vorgeworfen dass ich das Auto ohne zulassung gefahren bin ohne zulassung obwohl rote Kennzeichen waren vorhanden kann ich dieser straftat was mir vorgeworfen ist vermeiden??
Hallo Abdulrhman,
wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Florian,
ohne Versicherungsschutz darf niemals gefahren werden, dies ist eine Straftat!
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich fahre von einem Offroadgelände mit einem stark verdreckten, unangemeldeten und unversicherten Geländewagen ohne Kennzeichen und ohne Auspuff (also sehr laut) ca. 200 m über eine Kreisstrasse zu einer Waschanlage (und natürlich auch wieder zurück).
Ist das über die kurze Strecke erlaubt ? Mit welchen Strafen muss ich rechnen ?
Danke im Voraus für eine Stellungnahme !
Hallo Thomas,
um am Straßenverkehr teilzunehmen, müssen Fahrzeuge in der Regel zugelassen sein. Die Länge der Strecke ist hierbei irrelevant. Die Sanktionen können Sie dem obigen Text entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ein Bekannter von mir wurde heute angehalten mit einem Motorrad, welches kein Kennzeichen hatte, aber sonst soweit Verkehrs sicher war. Nun wird ihm zur Last gelegt, dass er es seit 1984 nicht stillgelegt hat. welche Strafe droht ihm.
Hallo Martin,
welche Sanktionen Ihnen beim Fahren ohne Zulassung drohen, können Sie dem obigen Text entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
habe gerade ein Probefahrt in einer Siedlung gemacht ohne Kennzeichen es war ca 100m , irgendwer hat dann wohl die Polizei angerufen … sie fragten mich dann ob jemand gefahren ist und da ich ein ehrlicher Mensch bin sagte ich bin ca 100m gefahren.
Was könnte jetzt auf mich zukommen ?
Hallo Andy,
die Sanktionen für das Fahren ohne Zulassung stehen im obigen Text.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org