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Bußgeld nicht bezahlt – Welche Konsequenzen dafür drohen

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeld nicht bezahlt: Warum Sie einen Bußgeldbescheid nicht ignorieren sollten

Wird ein Bußgeld nicht bezahlt, droht ein Vollstreckungsbescheid und eventuell auch Erzwingungshaft.
Wird ein Bußgeld nicht bezahlt, droht ein Vollstreckungsbescheid und eventuell auch Erzwingungshaft.

Haben Sie einen Strafzettel nicht bezahlt oder ein Verwarnungsgeld ignoriert? Ist eine Mahnung für einen Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen und Sie wissen nicht genau was zu tun ist? Was passiert eigentlich wenn ein Bußgeld nicht bezahlt wird?

Im nachfolgenden Ratgeber können Sie sich darüber informieren, welche Konsequenzen es haben kann, einen Bußgeld nicht zu bezahlen oder gar den Bußgeldbescheid zu ignorieren.

Wollen Sie ein Bußgeld rechtzeitig bezahlen, müssen Fristen beachtet werden. Halten Sie sich nicht an diese oder versäumen Einspruch einzulegen, können neben dem Bußgeld, der Mahnung und letztlich dem Vollstreckungsbescheid auch noch weitere Konsequenzen folgen.

Einen Bußgeldbescheid sollten Sie, zu der im Schreiben genannten Frist, meist sind das 14 Tage, und nach Eintritt der Rechtskraft bezahlen. Mit der Zustellung des Bescheids wird dieser rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Wann muss ein Bußgeld bezahlt sein?

Der im Bußgeldbescheid aufgeführte Betrag muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, wenn kein Einspruch eingelegt und die Rechtskraft eingetreten ist.

Was geschieht, wenn ein Bußgeld nicht beglichen wird

Ist die Zahlungsfrist verstrichen, erhalten Betroffene zunächst eine Mahnung für den Bußgeldbescheid. Wird diese ignoriert, wird ein Vollstreckungsbescheid zugestellt.

Welche weiteren Folgen hat ein Nichtbezahlen?

Ignorieren Betroffene auch den Vollstreckungsbescheid, kann dies zur Anordnung einer Erzwingungshaft führen.

Ist der Strafzettel nicht bezahlt, kann das Folgen haben

Es kann viele Gründe geben, warum ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde. Je nach Bundesland, werden Strafzettel unterschiedlich zugestellt. Daher kann es durchaus auch passieren, dass eine Zahlungsaufforderung verloren geht, sich nicht mehr am verwarnten Fahrzeug befindet oder schlichtweg nicht gesehen wurde. In diesem Fall versendet die zuständige Behörde, nach Verstreichen der ersten First, die Aufforderung zur Zahlung des Verwarnungsgeldes nochmals per Post.

Dies geschieht zunächst noch ohne zusätzliche Mahngebühren. Der Betroffene hat dann hier die Möglichkeit sich zum Vorgang zu äußern und eventuell auch darzulegen warum er das Knöllchen auch zukünftig nicht bezahlen wird. Sie sollten diesen Anhörungsbogen nicht ignorieren, wenn Sie denken, dass der Strafzettel ungerechtfertigter Weise ausgestellt wurde.

Möchten Sie hier einwenden, dass Sie nicht der Fahrer waren, sollte das gut überlegt sein. Kann der Fahrer nicht ermittelt werden, wird das Verfahren eingestellt, jedoch wird dem Halter nun der Verwaltungsaufwand in Höhe von 20 EURO in Rechnung gestellt. Zwar muss das Verwarnungsgeld nicht bezahlt werden, doch kann es durchaus sein, dass die Verwaltungsgebühr höher ausfällt als die eigentliche Strafe.

Reagiert der Halter, beziehungsweise der ermittelte Fahrer, nicht auf dieses Schreiben, wird ein Bußgeldbescheid ausgestellt. Diesen Bußgeldbescheid sollten Sie dann nicht mehr ignorieren. Wird das Bußgeld nicht bezahlt oder innerhalb der folgenden Frist kein Einspruch gegen den Bescheid eingelegt, erfolgt ein Vollstreckungsbescheid.

Erzwingungshaft wegen nicht bezahltem Bußgeld: Wann greifen Behörden zu diesem Schritt?

Sie wollen ein Bußgeld bezahlen? Hie sind Fristen zu beachten?
Sie wollen ein Bußgeld bezahlen? Hie sind Fristen zu beachten?

Wird ein Strafzettel nicht bezahlt oder eine Anhörung zum Bußgeldverfahren ignoriert, kann es für den Beschuldigten sehr schnell unangenehmen werden. Nämlich dann, wenn die Behörde einen Vollstreckungsbescheid beantragt. Denn, unbezahlte Bußgelder können bis zum Eintritt der Vollstreckungsverjährung zwangsvollstreckt werden. Auch die Anordnung von Erzwingungshaft ist möglich.

Dann kann es durchaus auch passieren, dass, wenn der Bußgeldbescheid nicht bezahlt wurde, der Gerichtsvollzieher die Zahlungsfähigkeit prüft. Kann dann aus wirtschaftlichen Gründen das Bußgeld nicht bezahlt werden, muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden.

Sie sind jedoch in der Lage zu zahlen und entscheiden sich den Vollstreckungsbescheid und Bußgeldbescheid zu ignorieren, kann Ihnen dann Erzwingungshaft drohen. Das Bußgeld nicht zu bezahlen, ist in den Fällen in denen der Fahrer ermittelt werden kann, folgenreich.

Gemäß des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) § 96 kann eine angeordnete Erzwingungshaft bis zu sechs Wochen verhängt werden, bei Mehrfachvergehen dann bis zu drei Monate.

Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte studierte Anglistik und Germanistik ihre und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie Regeln zur Schifffahrt, ausländische Verkehrsregeln oder Vorschriften für Lkw-Fahrer.

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69 Kommentare

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  1. Holzauge
    Am 14. November 2018 um 17:14

    Ich wurde im Mai 2017 ca. 100 m vor einem OrtsAUSgangsschild mit 57 statt der erlaubten 50 geblitzt. Diese Verkehrsordnungwidrigkeit (§ 24 StVH) hat 15.- € gekostet. Rechtlich ist das zwar in Ordnung, moralisch gesehen ist soetwas jedoch Abzocke der übelsten Art! In umgekehrter Richtung, also NACH dem Ortseingangsschild, würde ich das ja verstehen. So jedoch erschließt sich mir dieses Vorgehen nicht. Das sagt alles über die Gesinnung der Politiker unserer Stadt Wuppertal.
    Aber soweit gut. Wegen Internetproblemen konnte ich nicht online überweisen und somit habe ich meiner Nachbarin 20 € gegeben, mit der Bitte, das Geld für mich bei der Sparkasse einzuzahlen. Hat sie auch getan – allerdings die ganzen 20 € und nicht nur 15 €. Nicht schlimm, dachte ich, bekommst du demächst zurück. Dachte ich ….. . Bis heute. Aber nach ca. 1,5 Jahren habe ich die Hoffnung aufgegeben. Wo mögen diese zuviel gezahlten 5 € wohl geblieben sein und was wäre geschehen, hätte ich böser Bube 5 € zuwenig überwiesen. Ob man sich dann auch nicht gemeldet hätte?
    Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

    Ein nachdenklicher Wuppertaler Autofahrer.

  2. september
    Am 11. Oktober 2018 um 11:29

    hallo, ich wurde mit 39 km/h zu schnell beblitzt, habe einen Anhörungsbogen bekommen, hab auch geantwortet, dann kam der Bußgeldbescheid Anfang September. bis jetzt habe ich die 145€ noch nicht gezahlt, da mir die finanziellen Mittel erst nächsten Monat zur Verfügung stehen. ich bin damit deutlich über der Frist, was passiert dann? erhalte ich dann “nur” ne Mahnung mit weiteren Mahngebühren oder steht gleich der Vollstrecker vor der Tür?

    ich hab echt angst.. liebe Grüße, danke im voraus.

  3. klaus
    Am 7. Oktober 2018 um 13:29

    Ich bin vor 6 Wochen geblitzt worden.möglicher Weise droht 1monat Fahrverbot. Ich bin aber die nächsten 6 Wochen im ausland.postalisch nicht erreichbar.was kann,müsse ich tun?.

  4. allex T.
    Am 12. September 2018 um 16:43

    hallo,

    ich war vor 2-3 monaten in berlin und habe ein knölchen bekommen fürs falsch parken bekommen wo drauf stand das ich des genauere per post bekomme ( ein verwanter von mir ) hat ihn geöfnet meinte das es nur eine verwarnug wehre und aber seit dem ich ausgezogen bin sind anscheinend 2 weitere gekommen ( also sinds jetz 3 ) und durch des verhältniss mit der familie komm ich an die briefe nicht ran was könnte alles passieren fürs nicht zahlen und was könnte ich machen um es zu bezahlen weil an die briefe komm ich nicht ran und will auch keine probleme bekommen wäre echt nett wenn man mir helfen könnte

    danke schon mal im voraus

  5. Peter Z.
    Am 23. August 2018 um 21:02

    Guten Tag,

    Ich wurde geblitzt. Aktuell habe ich ein finanzielles Loch im Portemonnaie. Es sind 35 Euro fällig. Für die meisten mag das nicht viel klingen, aber es ist bei mir nun einmal gerade so. Meine Fragen:

    1. Meistens soll das Geld innerhalb von sieben Werktagen bei der Bußgeldstelle eingehen. Dann bekomme ich demnach Post. Mahnung. Kostet die erste Mahnung definitiv Geld und wie lange kann ich die Zahlung „kostenfrei“ hinauszögern? Zahlen möchte ich auch. Ich war schließlich zu schnell. Nur eben nicht jetzt sofort.

    2. Ist eine Ratenzahlung möglich?

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Navi
    Am 20. August 2018 um 23:07

    Hallo.
    Ich habe ein Schreiben wegen einer Geschwindigkeitsueberschreitung erhalten.
    Ich habe das Schreiben leider erst nach Ankunft aus meinem Urlaub im Briefkasten entdeckt und kann nicht genau feststellen, zu welchem Zeitpunkt ich das Schreiben erhalten habe.
    Das Datum des Schreibens ist vom 10.8. und ich habe die Möglichkeit den Betrag der Verwarnung innerhalb einer Woche zu überweisen.
    Nun meine Frage: Das Schreiben ist vom Freitag, den 10.8. und am Samstag drauf habe ich noch am späten Abend meinen Briefkasten geleert, wo das Schreiben noch nicht bei war. Wie kann ich herausfinden, zu welchem Zeitpunkt das Schreiben bei mir eingegangen ist? Ich habe den Betrag noch am gleichen Tag sofort überwiesen, nach dem ich aus dem Urlaub zurück gekommen bin (am Montag, den 20.8.). Jetzt mach ich mir Gedanken, ob ich den Betrag überhaupt noch innerhalb der Frist bezahlt habe. :(
    Kann mir da jemand detaillierte Infos zu geben, was nun eventuell noch auf mich zukommen könnte? Danke.

  7. denis
    Am 2. August 2018 um 16:38

    hallo ein h. wurde mit meinem auto geblitzt hat die Rechnung nicht bezahlt das war 2014 habe einen P Konto aber bis heute keine Zahlungsaufforderung gekriegt ist das normal.mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. September 2018 um 9:56

      Hallo Denis,

      liegen der Behörde Informationen über den tatsächlichen Fahrer vor, werden sich diese an ihn wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Hamza
    Am 26. Juni 2018 um 13:39

    Hallo,
    Ich bin seit 3 Monat ungezogen und heute hab plötzlich erfahren, das ich die Adresse beim Kfz Zulassungsstelle ändern muss , hab ich auch gemacht,
    Bekomme ich trotzdem eine Strafe?
    Ich wusste auch nicht , ob ich in diesen 3 Monat irgendwie gepilzt oder fahsch geparkt, wie kann ich das erfahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 14:52

      Hallo Hamza,

      melden Sie Ihre neue Adresse nicht unverzüglich, droht ein Bußgeld. Haben Sie Verstöße begangen und konnten entsprechende Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden, ist davon auszugehen, dass die Behörde versucht hat, Sie anderweitig aufzuspüren. Spätestens nach der Ummeldung liegt nun Ihre neue Adresse vor und eine Zustellung wäre nun möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. März
    Am 20. Mai 2018 um 3:53

    Hallo,

    ein Bekannter von mir wurde in der Probezeit mit 77 km/h vor einem Jahr geblitzt.
    Dieser hat jedoch keine Möglichkeit die Strafe zu zahlen, und soll jetzt in erzwingungshaft (12 Monate).
    Ist es möglich, diese zu umgehen und irgendwie versuchen das Geld aufzutreiben? Oder muss er in Haft?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:19

      Hallo März,

      wenn Ihr Bekannter das Geld hat und überweist, muss er die Erzwingungshaft nicht antreten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Hermann
    Am 7. April 2018 um 21:55

    Hallo!
    Ich wurde beim Fahren über eine rote Ampel(länger als 1 Sekunde) geblitzt.
    Außer dem Fahrverbot und den Punkten muss ich circa 230€ überweisen.
    Aus Versehen ist es noch nicht zur Überweisung des Geldes gekommen.
    Nach dem Schreiben,indem ich angegeben habe, dass ich der Fahrer ware,ist Post mit dem jeweiligen Überweisungsträger angekommen.
    Das ganze ist 14 Tage her.Es ist,wie gesagt schlichtweg vergessen worden.
    Meine Fragen:
    Bekomme ich dann ein Mahnschreiben?
    Wie lange ist das Maximum an Zeit in welcher das Bußgeld überwiesen sein muss?Wie hoch sind die erneuten Mahngebühren?
    LG,Hermann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2018 um 15:34

      Hallo Hermann,

      in der Regel sollten Bußgelder innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung des Bußgeldbescheids bezahlt werden. Manchmal versendet die Behörde dann nochmals eine Zahlungserinnerung, ohne Mahngebühren zu erheben. Zahlen Sie nicht, wird das Bußgeldverfahren fortgesetzt. Sie erhalten ein Mahnschreiben und – wenn Sie nicht zahlen – einen Vollstreckungsbescheid.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Sommer
    Am 12. März 2018 um 0:46

    Hallo

    Vor kurzem habe ich einen Strafzettel bekommen. Den habe ich direkt am gleichem Tag überwiesen, nun ist mir heute aber aufgefallen das die Überweisung nicht stattgefunden hat da mein Girokonto zu diesem Zeitpunkt überzogen war.
    Das ganze ist jetzt schon über eine Woche her das ich den Strafzettel bekommen habe zudem habe ich ihn auch schon entsorgt.

    Was kann ich nun tun ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:19

      Hallo Sommer,

      bei einer Verwarnung sollten Sie in naher Zukunft einen Bußgeldbescheid erhalten. Handelte es sich bereits um einen solche, erkundigen Sie sich am besten bei der jeweiligen Behörde.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. Wendler
    Am 2. Februar 2018 um 18:17

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich wurde in einer 30 ger Zone mit 36 geblitzt und habe ein Bußgeld von 15 Euro erhalten.
    Das Bußgeld habe ich recht spät überwiesen, dennoch gezahlt.
    Zwei Tage später hatte ich ein Schreiben im Briefkasten, bei dem mir nun eine Gebühr von 25 Euro und noch Auslagen von 3,50 Euro berechnet wurden. Ich dachte mir, jetzt hat es sich überschnitten.
    Gestern hatte ich ein Schreiben im Briefkasten, da werden zusätzlich zu den Gebühren, Auslagen auch noch 5,00 Euro Mahngebühren berechnet. Die 15 Euro eigentliches Bußgeld wurden abgezogen, da ja eingegangen.
    Ich empfinde das als komplette Abzocke.
    Hier werden künstlich Schulden erzeugt, weiterhin finde ich das nicht gerade verhältnismäßig.
    Aus 15 Euro Bußgeld werden 48,50 ? Warum eigentlich ? Wofür werden Gebühren verlangt ? Weil sie einen anschreiben ? Würde da eine erste Mahnung nicht reichen ?

    • Stender
      Am 24. August 2018 um 13:30

      Bei mir ist es genau das gleiche gewesen in einer 30 er Zone mit 36 geblitzt und habe ein Bußgeld von 15 Euro erhalten. Dann sollte ich für am ende für die Verspätung gesamt 48,50€ zahlen. Was ist bei dir rausgekommen? Werde mal die Behörde fragen was das soll

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2018 um 17:09

      Hallo Wendler,

      bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde. Wir haben keine Verbindung mit Bußgeldstellen, sondern bieten nur ein Ratgeberportal an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Tobias L.
    Am 15. Januar 2018 um 12:24

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr am 13. Oktober einen Unfall gehabt. Zwei drei Wochen darauf kam dann auch schon Post und ich muss ca. 150€ strafe zahlen, weil ich der Schuldige war. Nun ist es so gekommen, dass ich es bis heute nicht gezahlt habe und ich habe nichts mehr gehört (keine Mahnung, nichts). Kann ich davon ausgehen, dass ich vergessen wurde und einfach noch etwas warten bis das ganze verjährt ist? Oder besser nicht.

    Danke schon mal.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 17:58

      Hallo Tobias,

      in der Tat ist es merkwürdig, dass Sie keine Mahnungen erhalten haben. Wir dürfen an dieser Stelle jedoch keine kostenlose Rechtsberatung anbieten, weshalb wir Sie bezüglich des weiteren Vorgehens an einen Anwalt für Verkehrsrecht verweisen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Ruth und Matthias
    Am 9. Januar 2018 um 0:01

    Ich einen Gerichtsbeschlußmit derAnordnugvon 5Tagen Erzwingngshaft. Ist nach Verbüßung der Haft die Geldstrafe erloschen?
    Die Geldstrafe (Bußgeld) wurde wegen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 13:34

      Hallo Ruth und Matthias,

      die Erzwingungshaft ist keine Ersatzstrafe. Die Forderungen bleiben bestehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Amira E.
    Am 22. Dezember 2017 um 22:07

    Hallo, ich habe den Strafzettel gezahlt, aber dummerweise den Verwendungszweck nicht angegeben. So erfolgte eine eine Rücküberweisung auf mein Konto. Ich habe die Unterlagen nicht mehr und es war ein Mietwagen.
    Wird nochmals zugestellt?
    Danke!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 16:36

      Hallo Amira E.,

      erkundigen Sie sich am besten bei der Behörde nach den Formalitäten.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  16. Yassine a.
    Am 13. Dezember 2017 um 21:48

    Hallo,
    ich bin auch umgezogen und hab den Brief trotzdem bei den alten Anschrift bekommen, das wusste ich aber nicht rechzeitig sondern nach 36 Tage .wird das vollstreckt auch wenn ich beweisen kann dass ich den Brief erst nach 36 Tagen bekommen hab .
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2017 um 17:48

      Hallo Yassine a.,

      Sie können die Nachweise bei der zuständigen Behörde abgeben und ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. nicolae p.
    Am 2. Dezember 2017 um 8:04

    Hallo!
    Ich wurde geblitzt aber ich habe jetz andere Adresse wegen Umgezogung und am meine alte Adresse ist nichts gekommen…
    Wo kann ich informieren uber Bussgeldstrafe und wo kann Das bezahlen ???
    danke !

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 18:43

      Hallo nicolae p.,

      wenn Sie umgezogen sind und sich umgemeldet haben, kommt die Post zu Ihrer neuen Adresse. Die Zustellung kann jedoch etwas dauern.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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