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Blitzer aufstellen: Hier dürfen Sie geblitzt werden

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wo dürfen Blitzer aufgestellt werden?

Polizisten dürfen nicht überall Blitzer aufstellen.
Polizisten dürfen nicht überall Blitzer aufstellen.

Sogenannte Blitzer sind Messgeräte, welche vorrangig der Geschwindigkeitsüberwachung dienen. Sie werden entweder von der Polizei oder den jeweiligen Kommunen aufgestellt und kontrolliert. Durch die Geräte, oft Radaranlagen, erfolgt eine Messung der Geschwindigkeit der vorbeikommenden Fahrzeuge. Überschreitet ein Auto die zulässige Höchstgeschwindigkeit, kann die Behörde ein Bußgeld vom Fahrer verlangen. Je nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung sind auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot möglich. Durch die Kontrolle der Geschwindigkeit soll die Sicherheit im Verkehr gewährleistet werden.

Blitzer können stationär, also fest installiert sein und deshalb immer am gleichen Ort stehen. Es gibt jedoch auch mobile Blitzer, die einen Standortwechsel erlauben. Werden Autofahrer geblitzt, weil sie mit zu viel km/h unterwegs sind, fragen sich manche, warum gerade dort ein Blitzer steht. Dürfen die Behörden Blitzer überall installieren oder existieren bestimmte Richtlinien?

FAQ: Blitzer aufstellen

In welchen Abständen zu Verkehrsschildern dürfen Blitzer aufgestellt werden?

Der vorgeschriebene Abstand zwischen Blitzer und Verkehrszeichen variiert je nach Bundesland. Gängig sind jedoch in den meisten Fällen 100 bis 150 Meter.

Darf jeder einen Blitzer aufstellen?

Es ist in der Regel nicht erlaubt, in Eigenregie einen Blitzer aufzustellen. Diese Aufgabe übernehmen normalerweise kommunale Behörden, die Polizei oder offiziell beauftragte Privatfirmen.

Was kann ich tun, wenn ein Blitzer verkehrswidrig aufgestellt wurde?

Sind Sie der Meinung, ein Blitzer sei falsch aufgestellt gewesen, als Sie geblitzt wurden? In diesem Fall können Sie Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid einlegen. Dazu haben Sie 14 Tage lang Zeit, nachdem er in Ihrem Briefkasten gelandet ist.

Im Video: Wo darf geblitzt werden?

Video: Wo darf geblitzt werden?
In unserem Video erfahren Sie, wo geblitzt werden darf.

Weitere Ratgeber über die Standorte von Blitzern

Die verschiedenen Vorgaben zur Messgeräteaufstellung

Die Richtlinien dafür, wo ein Blitzer aufgestellt werden darf, sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschieden. Allgemein lässt sich sagen, dass meistens ein bestimmter Abstand zwischen einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbeschränkung und dem Blitzer einzuhalten ist. Dadurch soll verhindert werden, dass der Fahrer bei einem hohen Tempo zu plötzlich bremst. Denn auf diese Weise kann es zu Unfällen kommen.

Aber es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. So darf z. B. an Gefahrenstellen auch anders verfahren werden. Auch nach einem Geschwindigkeitstrichter ist es unter Umständen möglich, den Mindestabstand zu umgehen.

Zu beachten ist außerdem, dass ein vorgeschriebener Abstand nur zu einem Verkehrsschild eingehalten werden muss, welches den Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung markiert. Vor einem Schild, das diese aufhebt, muss ein Blitzer nicht in einem bestimmten Abstand stehen. Diese Regelung geht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zurück (Az 4 Ss 261/11), der vom 4.07.2011 datiert.

Der vorgeschriebene Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild variiert von Bundesland zu Bundesland. In der folgenden Tabelle sollen die einzelnen Werte gezeigt werden:

BundeslandMindestabstand
Baden-WürttembergKein Mindestabstand vorgegeben
Bayern200 Meter
Berlin75 Meter (vor und hinter Verkehrsschildern, die eine Änderung der Geschwindigkeit anzeigen);
150 Meter (vor und hinter einer Ortstafel)
Brandenburg150 Meter
Bremen150 Meter
HamburgKein Mindestabstand vorgegeben
Hessen100 Meter
Mecklenburg-Vorpommern100 Meter bzw. 250 Meter (Autobahnen und Kraftfahrstraßen)
Niedersachsen150 Meter
Nordrhein-WestfalenKein Mindestabstand vorgegeben
Rheinland-Pfalz100 Meter
Saarland100 Meter
Sachsen150 Meter
Sachsen-Anhalt100 Meter
Schleswig-Holstein100 Meter
Thüringen200 Meter

Die Mindestabstände, soweit welche durch Richtlinien vorgegeben sind, belaufen sich also auf 75 bis 200 Meter.

Kann jeder einen Starenkasten aufstellen?

Wo dürfen Beamte Blitzer aufstellen? Die Vorschriften variieren nach Bundesland.
Wo dürfen Beamte Blitzer aufstellen? Die Vorschriften variieren nach Bundesland.

Blitzer werden manchmal auch als Starenkasten bezeichnet. Eine Privatperson darf nicht einfach einen Blitzer aufstellen. Es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte Blitzerattrappe.

Doch dies ist auch nur dann möglich, wenn die Attrappe auf dem privaten Grundstück und nicht auf öffentlichem Grund und Boden steht.

Tatsächlich sind es aber nicht nur Polizei und kommunale Behörden, die Blitzer aufstellen. Einige Gemeinden engagieren auch Privatfirmen, welche diese Aufgabe gegen Bezahlung übernehmen.

Diese sind aber in dem Fall offiziell beauftragt worden. Daher lässt sich diese Situation nicht mit der einer Privatperson vergleichen, die auf eigene Faust Blitzer aufstellen will.

Manche Fahrer, die im Auto geblitzt worden sind, weil sie laut Messergebnis mit zu viel km/h gefahren sind, erwägen möglicherweise einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. In so einem Fall ist es nicht verkehrt, sich an einen Rechtsanwalt, möglichst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, zu wenden. Dieser kann beurteilen, ob ein solcher Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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102 Kommentare

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  1. Mathias
    Am 8. September 2018 um 19:45

    Moin,

    ist es erlaubt nachts um 3 auf einer Autobahn, so gut wie ohne Verkehr, wo meines Wissens noch nie ein Unfall passiert, es somit kein Unfallschwerpunkt ist, zu blitzen? Hat doch gar kein Sinn, außer einen übermüdeten Fahrer der schnell nach Hause will abzuzocken…

  2. Gerd B.
    Am 7. Juni 2018 um 17:14

    Wenn ich durch den Ort fahre ist 50 km dann kommt eine rechtwinklige Rechtskurve da. 5 Meter in der kurve steht ein 30 er schild .wenn man um die kurve kommt und neben dem schild ist das man zu spät sieht wird man geblitzt durch ein mobiles Fahrzeug des ordnungsamtes.wen man nicht daran denkt ist es passiert. Auch Besucher und fremde konzentrieren sich auf die kurve und sehen das schild zu spät. Ist das rechtens?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 14:18

      Hallo Gerd,

      grundsätzlich wird von einem Verkehrsteilnehmer jederzeit volle Aufmerksamkeit gefordert. Dazu gehört es natürlich, auf Verkehrszeichen zu achten. Aus der Ferne lässt sich schwer beurteilen, inwiefern eine Beeinträchtigung der Fahrer gegeben sein könnte. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann eine Beurteilung vornehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Chris
    Am 15. Mai 2018 um 9:28

    Moin

    Wir haben in Flensburg eine viel befahrene zweispurige Straße die mit 70 kmh beschildert ist und auf der so gut wie nie Unfälle passieren.

    Darf die Stadt Flensburg beinahe täglich dort den mobilen Blitzer aufstellen, oder ist das nicht schon missbrauch von Geldern und Personal?

    Der Blitzer steht wirklich fast täglich an der gleichen Stelle und in dem Bereich gibt es so gut wie keine Unfälle oder andere Vorkommnisse die dieses rechtfertigen würden.

    Mfg Chris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 14:39

      Hallo Chris,

      in der Regel liegt es im Ermessen der Behörde, wo geblitzt wird. Meist sind dies Stellen, an denen oft das Tempolimit überschritten wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Pascal
    Am 12. April 2018 um 20:10

    Folgender Sachverhalt (Rheinland Pfalz):
    Straße innerorts mit zeitlich beschränktem Durchfahrtsverbot (Es handelt sich um so ein Rotationsschild oder Drehschild, es ist also nicht immer sichtbar. Zeichen 267). Ca. 20m hinter dem Schild ist ein fester Blitzer installiert. Direkt über dem Schild ist ein Tempo 30 Schild installiert. Der Blitzer dient anscheinend nur zur Überwachung des Einfahrtverbots. Laut Bußgeldkatalog muss ein Blitzer einen Mindestabstand zum Verkehrsschild haben, wenn durch das Schild das Tempo reduziert wird.
    Die Induktionsschleifen für den Blitzer liegen exakt auf Höhe des “Einfahrt Verboten”- Schildes.

    Meine Fragen:
    1.Dürfen die Induktionsschleifen direkt am Verkehrsschild (Zeichen 267) installiert sein? Oder gibt es einen Mindestabstand “Zeichen 267 zu Induktionsschleifen” ?
    2.Darf der Blitzer überhaupt an der genannten Stelle stehen, da sich ja ein Verkehrsschild direkt über dem Blitzer befindet, welches das Tempo reduziert. Im Prinzip müsste der Blitzer ja hinter dem Schild stehen, in einem gewissen Mindestabstand, auch wenn der Blitzer nicht der Geschwindigkeitsüberwachung dient.
    3. Da das Tempo 30 Schild über dem Blitzer auch während der Zeit der Durchfahrtsbeschränkung deutlich über dem Blitzer sichtbar ist (und meiner Meinung nach vom Schild 267 ablenkt) handelt es sich überhaupt um eine erlaubte Aufstellung? Meiner Meinung nach lenkt man hier gezielt die Aufmerksamkeit auf den Blitzer und Tempo 30 damit das “Einfahrt Verboten” Schild übersehen wird und die Kasse klingelt.
    Zudem ist die Beschilderung widersprüchlich während der Zeit der Durchfahrtsbeschränkung. Einerseits darf ich nicht Einfahren. Andererseits sagt mir das Schild dass ich 30 fahren darf.
    Müsste das Tempo 30 Schild nicht während der Zeit der Durchfahrtsbeschränkung ebenfalls umgedreht oder abgedeckt werden?

    Vielen Dank für Ihr Feedback!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:03

      Hallo Pascal,

      dient der Blitzer nur der Überwachung des Einfahrtverbotes, sollten keine Mindestabstände wie bei Geschwindigkeitsblitzern einzuhalten sein. Wie es sich mit der Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Schildes verhält, lässt sich aus der Ferne nur schwer beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Benny
    Am 22. März 2018 um 14:48

    Hallo,

    gibt es eine Vorschrift wie das Blitzerauto zu stehen hat (z.B. parallel zur Straße) oder kann er sich hinstellen wie er möchte?

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 10:46

      Hallo Benny,

      grundsätzlich haben Polizeibeamten Hoheitsrechte. Wichtig für Blitzerautos ist vor allem, dass diese keine Gefährdung für den Verkehr darstellen und andere Fahrer nicht behindern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Beobachter
    Am 22. Februar 2018 um 19:32

    Ich habe heute einen mobilen Blitzer gesehen. Ziviles Polizeifahrzeug in einem 30er-Bereich kurz nach einem Kindergarten. Ist ja so nicht falsch. Ich frage mich jedoch, ob es rechtens ist, wenn das Blituerauto kurz nach einem Verkehrszeichen eingeschränktes Halteverbot (Beginn) steht. Selbst eine Owi begehen und andere erziehen? Das Fahrzeug stand länger als 3 Minuten. Damit es sich lohnt wahrscheinlich länger als 1ne Stunde.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 10:52

      Hallo Beobachter,

      die Polizei besitzt grundsätzlich Hoheitsrechte. Insofern dürften solche Auflagen in solch einem Fall nicht gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Bernd D.
    Am 20. Februar 2018 um 18:35

    Hallo,

    meine Frage bezieht sich auf den Abstand zwischen einer mobilen Blitzanlage und dem überwachenden Beamten.
    Mir fällt immer wieder eine Blitzanlage in meiner Nähe auf, bei der sich der überwachende Beamte etwa 25-30m von der Anlage hinter Sträuchern in einer Sackgasse positioniert.
    Ebenso ist mir aufgefallen, dass der überwachende Beamte während des Betriebes der Blitzanlage gelesen hat.
    Gibt es für den Abstand und das Lesen der Beamten Vorschriften?

    Gruß, Bernd

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 13:24

      Hallo Bernd D.,

      solche sind uns nicht bekannt. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Anwalt. Allerdings wird die Funktion des Blitzers dadurch ja nicht eingeschränkt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. Ines S.
    Am 25. Januar 2018 um 2:56

    Hallo ,
    folgender Sachverhalt. Stationärer Blitzer am Ortseingang, der abends ab 22:00 Uhr auf 30 km umschaltet, da ca. 70m zuvor ein 30er Schild mit dem Zusatz „von 22:00 – 6:00 Uhr“ installiert wurde.
    Ich bekam einen Busgeldbescheid da ich nach 22:00 Uhr mit 37 kmh gemessen wurde.
    Ist es noch so, dass zwischen dem Geschwindigkeit begrenzenden Verkehrszeichen und dem blitzer ein Abstand von 150 m sein muss?

    Gruß Ines

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 10:30

      Hallo Ines S.,

      wie Sie der Tabelle im Text entnehmen können, variiert der vorgeschriebene Abstand zwischen Verkehrsschild und Blitzer von Bundesland zu Bundesland.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  9. Rene
    Am 14. Januar 2018 um 15:49

    Hallo zusammen,

    A5 Darmstädter Kreuz ist zwischen 22.00-6.00 auf ca 2km wegen Lärmschutz 60 km/h Erlaubt.
    Ca 50m vor Aufhebung geblitzt Abzocke o. nicht

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 15:56

      Hallo Rene,

      auch 50 m vor der Aufhebung gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen noch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Simon
    Am 19. Dezember 2017 um 17:42

    Hallo zusammen,

    momentan steht bei uns am Ortsende immer häufiger ein mobiler Blitzer, sprich es sind noch 50 km/h sind erlaubt.
    10 Meter weiter (wenn es überhaupt 10 Meter sind), ist dann tatsächlich das Ortsausgangsschild und es sind sofort 100 km/h erlaubt.
    Ist es rechtlich vertretbar bzw. sachlich nachvollziehbar, weshalb dort ein Blitzer aufgestellt wird, schließlich ist dort weder eine Gefahrenstrecke, noch eine Kita oder ähnliches?
    Das ist reine Schikane!

    Gruß
    Simon

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 12:23

      Hallo Simon,

      da innerorts grundsätzlich 50 km/h Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben sind, ist das zumindest gesetzlich durchaus berechtigt. Wenn Sie Zweifel oder Fragen zu spezifischen Blitzern haben, können Sie sich an das örtliche Ordnungsamt bzw. das Verkehrsamt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Peter
    Am 30. November 2017 um 15:15

    Nach einem “Blitzer” der Polizei (Radar) stand abends um 21.30 Uhr 50-100m weiter ein ziviler Kombi und hat geblitzt. Nicht nur, dass das wirklich reine Abzocke ist – kann man sich dagegen wehren bzw. sinnvoller Weise beschweren (mit Aussicht auf Erfolg)?
    PS: Die Straße weist keinerlei Gefahrenschwerpunkte (Schule, Wohngebiet etc.) auf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 18:20

      Hallo Peter,

      bitte lassen Sie sich diesbezüglich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. Michael
    Am 18. November 2017 um 17:59

    Hallo allerseits!

    ich glaube, dass diese und ähnliche Seiten, auch wenn sie sehr informativ und kompetent wirken, leben schließlich von den Anwaltsgebühren.

    Hier ist die Antwort der Bußgeld-Stelle, die alle betrifft, wer hier die Angabe von 150 Meter Abstand zwischen Gechwindigkeitsbegrenzungsschild und Blitzer in Baden-Württemberg glauben:
    “…
    Auf Grund Ihrer Angaben teilen wir Ihnen mit, dass ein Mindestabstand von 150 Meter nach Geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen bereits seit dem 01.07.2015 nicht mehr notwendig ist. Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab dem Schild und die Geschwindigkeit muss spätestens zu diesem Zeitpunkt reduziert sein.


    Gruß
    Michael

  13. Dennis
    Am 23. Oktober 2017 um 15:28

    Mal ne frage müssen moblile PKW blitzer eigentlich standlicht anhaben in NRW, weil bei uns steht einer der hat das bei bestem wetter immer an. und heute war einer komplett ohne beleuchtung auf meinem weg. bei einem wetter wo man mit ablendlicht fährt. jetzt die frage ist das standlicht pflicht, habe bilder vom pkw wie er ohne licht da stand. ich hatte auch gefragt nach ca. wie viel es waren eh max 4kmh aber das konnten die nicht mehr sehn, beim zurück gehen war das stand licht aufeinmal an deswegen frage ich mal so doof weil wenn die sich nich abregeln halten zahl ich auch nich. bitte alle tipps mit gesetzes auszug

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2017 um 13:24

      Hallo Dennis,

      eine solche Regelung ist uns nicht bekannt. Fragen Sie am besten bei den Behörden in Ihrem Bundesland nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Anatoliy
    Am 20. September 2017 um 17:24

    Hallo zusammen !
    In dieser Zone war die Geschwindigkeitsbegrenzung immer bei 50. Ab 23.08.2017 ungefähr ab 7 Uhr frühes wurden auf der Straße neue Verkehrszeichen mit Zone 30 aufgestellt. Zwischen Beginn der Zone 30 und dem Ende liegen nur 57 Schritte. In dieser kurzen Entfernung wurde noch zusätzlich ein Blitzer (in einem Auto) installiert.
    Im Geschwindigkeitsmessung Vitronic2 (Abstand zur Beschilderung: mindestens ca. 78,2 m) Bayern, E.
    Das Protokoll gibt einen Abstand von 78,2m. Ist das erlaubte Abstand?
    Es ist nicht möglich so spontan abzubremsen, vor allem da dieses Schild spontan aufgestellt wurde ohne, dass man sich darauf einstellen konnte. Vor allem wurde direkt am ersten Tag ein Blitzer dort aufgestellt. Zusätzlich ist das Schild schwer ersichtlich.

    Vielen Dank im Voraus!
    Anatoliy

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:31

      Hallo Anatoliy,

      zunächst einmal gilt: Autofahrer müssen jederzeit aufmerksam sein und damit rechnen, dass sich Geschwindigkeitsbeschränkungen verändern können. In Bayern muss der Abstand zwischen Schild und Blitzer in der Regel 200 Meter betragen. In Ausnahmefällen kann jedoch ein geringerer Abstand gewählt werden – etwa bei besonderen Gefahrenstellen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Klaus J.
    Am 21. Juli 2017 um 9:31

    Muß in einem Bescheid auch geschrieben sein in welche Richtung gefahren wurde wenn in beide Richtungen verschiedene Geschwindigkeiten gefahren darf ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:20

      Hallo Klaus,

      dies ist in der Regel nicht notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Hh
    Am 27. Dezember 2016 um 14:54

    Nach folgendem Auszug einer eMail gibt es keinen Mindestabstand mehr in Baden-Württemberg:

    “Am 29.06.2015 erließ das Innenministerium die Neufassung der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei (VwV-VkSA)“. In dieser Neufassung wurde der bisher unter der Nummer 4.2. geführte Absatz, welcher die Regelung zum Mindestabstand von 150 Metern zu den jeweiligen geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen enthielt, gestrichen. Somit ist der Abstand von 150 Metern, wie Ihnen Frau Kübler am 14.11.2016 per E-Mail mitteilte, nicht mehr rechtsverbindlich.”

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