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Blitzer aufstellen – Welche Vorschriften gibt es?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2023

Wo dürfen Blitzer aufgestellt werden?

Polizisten dürfen nicht überall Blitzer aufstellen.
Polizisten dürfen nicht überall Blitzer aufstellen.

Sogenannte Blitzer sind Messgeräte, welche vorrangig der Geschwindigkeitsüberwachung dienen. Sie werden entweder von der Polizei oder den jeweiligen Kommunen aufgestellt und kontrolliert. Durch die Geräte, oft Radaranlagen, erfolgt eine Messung der Geschwindigkeit der vorbeikommenden Fahrzeuge. Überschreitet ein Auto die zulässige Höchstgeschwindigkeit, kann die Behörde ein Bußgeld vom Fahrer verlangen. Je nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung sind auch Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot möglich. Durch die Kontrolle der Geschwindigkeit soll die Sicherheit im Verkehr gewährleistet werden.

Blitzer können stationär, also fest installiert sein und deshalb immer am gleichen Ort stehen. Es gibt jedoch auch mobile Blitzer, die einen Standortwechsel erlauben. Werden Autofahrer geblitzt, weil sie mit zu viel km/h unterwegs sind, fragen sich manche, warum gerade dort ein Blitzer steht. Dürfen die Behörden Blitzer überall installieren oder existieren bestimmte Richtlinien?

FAQ: Blitzer aufstellen

In welchen Abständen zu Verkehrsschildern dürfen Blitzer aufgestellt werden?

Der vorgeschriebene Abstand zwischen Blitzer und Verkehrszeichen variiert je nach Bundesland. Gängig sind jedoch in den meisten Fällen 100 bis 150 Meter.

Darf jeder einen Blitzer aufstellen?

Es ist in der Regel nicht erlaubt, in Eigenregie einen Blitzer aufzustellen. Diese Aufgabe übernehmen normalerweise kommunale Behörden, die Polizei oder offiziell beauftragte Privatfirmen.

Was kann ich tun, wenn ein Blitzer verkehrswidrig aufgestellt wurde?

Sind Sie der Meinung, ein Blitzer sei falsch aufgestellt gewesen, als Sie geblitzt wurden? In diesem Fall können Sie Einspruch gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid einlegen. Dazu haben Sie 14 Tage lang Zeit, nachdem er in Ihrem Briefkasten gelandet ist.

Im Video: Wo darf geblitzt werden?

Video: Wo darf geblitzt werden?
In unserem Video erfahren Sie, wo geblitzt werden darf.

Weitere Ratgeber über die Standorte von Blitzern

Die verschiedenen Vorgaben zur Messgeräteaufstellung

Die Richtlinien dafür, wo ein Blitzer aufgestellt werden darf, sind in Deutschland von Bundesland zu Bundesland verschieden. Allgemein lässt sich sagen, dass meistens ein bestimmter Abstand zwischen einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbeschränkung und dem Blitzer einzuhalten ist. Dadurch soll verhindert werden, dass der Fahrer bei einem hohen Tempo zu plötzlich bremst. Denn auf diese Weise kann es zu Unfällen kommen.

Aber es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. So darf z. B. an Gefahrenstellen auch anders verfahren werden. Auch nach einem Geschwindigkeitstrichter ist es unter Umständen möglich, den Mindestabstand zu umgehen.

Zu beachten ist außerdem, dass ein vorgeschriebener Abstand nur zu einem Verkehrsschild eingehalten werden muss, welches den Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung markiert. Vor einem Schild, das diese aufhebt, muss ein Blitzer nicht in einem bestimmten Abstand stehen. Diese Regelung geht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zurück (Az 4 Ss 261/11), der vom 4.07.2011 datiert.

Der vorgeschriebene Abstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild variiert von Bundesland zu Bundesland. In der folgenden Tabelle sollen die einzelnen Werte gezeigt werden:

BundeslandMindestabstand
Baden-WürttembergKein Mindestabstand vorgegeben
Bayern200 Meter
Berlin75 Meter (vor und hinter Verkehrsschildern, die eine Änderung der Geschwindigkeit anzeigen);
150 Meter (vor und hinter einer Ortstafel)
Brandenburg150 Meter
Bremen150 Meter
HamburgKein Mindestabstand vorgegeben
Hessen100 Meter
Mecklenburg-Vorpommern100 Meter bzw. 250 Meter (Autobahnen und Kraftfahrstraßen)
Niedersachsen150 Meter
Nordrhein-WestfalenKein Mindestabstand vorgegeben
Rheinland-Pfalz100 Meter
Saarland100 Meter
Sachsen150 Meter
Sachsen-Anhalt100 Meter
Schleswig-Holstein100 Meter
Thüringen200 Meter

Die Mindestabstände, soweit welche durch Richtlinien vorgegeben sind, belaufen sich also auf 75 bis 200 Meter.

Kann jeder einen Starenkasten aufstellen?

Wo dürfen Beamte Blitzer aufstellen? Die Vorschriften variieren nach Bundesland.
Wo dürfen Beamte Blitzer aufstellen? Die Vorschriften variieren nach Bundesland.

Blitzer werden manchmal auch als Starenkasten bezeichnet. Eine Privatperson darf nicht einfach einen Blitzer aufstellen. Es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte Blitzerattrappe.

Doch dies ist auch nur dann möglich, wenn die Attrappe auf dem privaten Grundstück und nicht auf öffentlichem Grund und Boden steht.

Tatsächlich sind es aber nicht nur Polizei und kommunale Behörden, die Blitzer aufstellen. Einige Gemeinden engagieren auch Privatfirmen, welche diese Aufgabe gegen Bezahlung übernehmen.

Diese sind aber in dem Fall offiziell beauftragt worden. Daher lässt sich diese Situation nicht mit der einer Privatperson vergleichen, die auf eigene Faust Blitzer aufstellen will.

Manche Fahrer, die im Auto geblitzt worden sind, weil sie laut Messergebnis mit zu viel km/h gefahren sind, erwägen möglicherweise einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. In so einem Fall ist es nicht verkehrt, sich an einen Rechtsanwalt, möglichst einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, zu wenden. Dieser kann beurteilen, ob ein solcher Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

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95 Kommentare

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  1. U. G. sagt:

    Diese modernen Raubritter in HH haben scheinbar ein neues System bekommen das dringend die Kosten einbringen muss. Wie soll man sich sonst erklären das bei dem Abzweig von der A7 auf die A1 erst Kilometerlang 120 ist dann kommt ein 100er Schild 100 m danach eine Brücke und schwupps haben sie dich. Nach 7 Std. fahren und als Ortsfremder der die Schilder anschauen MUSS ist das reine Abzocke. Die Ausdrücke die mir dazu noch einfallen darf ich leider nicht schreiben. Bin 130000 km im Jahr unterwegs habe seit 12 Jahren keinen Punkt bekommen und dann sowas. 130 bei 100 wird einer werden.

  2. Albrecht sagt:

    Ich stehe vor einem Rätsel – In 72649 Wolfschlugen war heute ein mobiler Blitzer ca. 100 Meter nach dem Ortsschild aufgebaut – Messung erfolgte über Google earth. Die sist m. E. nicht rechtskonform. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Landratsamt sei kein Abstand mehr zur Ortstafel vorgeschrieben, da man sich an die Geschwindigkeit zu halten habe.
    Was stimmt nun?

  3. Ingo sagt:

    Ist es zulässig das die Polizei im Auto sitzend, freihändig mit der Laserpistole messen dürfen?
    Es wurde kein Stativ verwendet.

  4. Niko sagt:

    Hallo, ich wurde auf der A63 in Zone 130 geblitzt. Zuvor war freies Fahren ohne Beschränkung erlaubt. Blitzer stand ca. 100-120m nach dem Zeichen. Ich konnte von 220kmh vor dem Zeichen bis zum Blitzer garnicht schnell genug abbremsen und wurde bei ca 170 km/h geblitzt. Aus ökonomischer Sicht lege ich doch keine „Vollbremsung“ nach dem Zeichen hin, oder bin ich dazu verpflichtet? Anmerkung es war Feiertag und die Bahn total leer.

    • Benedikt sagt:

      Moin, die Frage ist zwar etwas älter aber beantworten kann man sie ja trotzdem.

      Eigentlich sollte man ja auch schon bei dem 130 Schild 130 fahren, ab da gilt ja auch das Tempolimit. Das gilt im übrigen auch fürs Beschleunigen, darf man auch erst nach der Aufhebung oder Erhöhung des Tempolimits, ab Schild. Das weder das eine noch das andere von Autofahrern auf der Autobahn eingehalten wird ist denen auch klar, deswegen wahrscheinlich auch der Blitzer.

  5. Hans G sagt:

    Ist es zulässig in einer Zone 10 zu blitzen. Bei vielen PKW fängt der Tacho erst bei 20 an. Ich kann also nicht kontrollieren ob ich 10 oder 19 km/h fahre?

  6. Uwe sagt:

    Auf der A3 zwischen dem Flughafen Frankfurt und dem Wiesbadener Kreuz ist seit Monaten eine Baustelle ohne nennenswerte Farbahnverengung. Seit Bestehen dieser Baustelle gibt es hier ein Tempolimit von 100km/h.
    Soweit so gut…Am 07.05.2019 wurde ich mit 99km/h laut digitalem Tacho geblitzt. An diesem Morgen hat man anscheinend mal eben das Limit auf 80 herabgesetzt und einen mobilen Blitzer in der Mittelleitplanke platziert.
    Als ich am 09.05.2019 auf dem Rückweg wieder dort vorbei kam, waren sowohl das 80er Limit als auch logischerweise der mobile Blitzer nicht mehr da…kann sich hier ein Einspruch lohnen?

    DANKE

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Uwe,

      da wir eine Redaktion sind dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnen würde, dürfen wir deshalb nicht einschätzen. Bitte wenden Sie sich dafür an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Yannick sagt:

    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage zu der Entfernungsliste: bei Berlin stehen ja vor und nach einem Verkehrsschild. Gilt dies dann auch für z.B. Rheinladpfalz? Da ja dort nur die entfernung ohne Vor- Danach steht

  8. Jana sagt:

    Hallo, ich habe einen mobilen Blitzer, in Sachsen, an einer etwas für mich merkwürdigen Stelle entdeckt. Innerhalb des Ortes gibt’s eine 30 Zone, kurz vor Ortsausgangsschild geht rechts eine befestige Straße zum Friedhof ab, danach kommt Wald. Kurz nach dieser Einfahrt im Wald stand der mobile Blitzer. Und zwischen Blitzer und Ortsausgangsschild waren es, wenn überhaupt noch soviel, höchstens 5m. Darf an solch einer Stelle überhaupt noch geblitzt werden?

  9. Tom sagt:

    Dürfen Blitzer (keine Attrappen) von der Polizei oder sonstigen Berechtigten im Garten eines Einfamilienhauses aufgestellt werden und von dort aus auf die Strafe geblitzt werden?

  10. Chmura sagt:

    Darf ein mobiler blitzer 100 meter nach dem ortsschild stehen? Das ganze ist im raum baden Württemberg vorher war 100 kmh danke für die antwort

  11. Karl-Heinz sagt:

    hier in Folge das schreiben das ich der Polizei geschrieben habe:
    Gefahren bin ich mit meiner Tochter die als Beifahrer nicht auf dem Bild zu sehen ist
    >>>
    Ja ich bin an diesem Sonntag die Rusel hoch gefahren. Eine ganze Schlange an Autos um genau zu sein.
    Viele Fahrzeuge haben das Fahrzeug das ich hier soeben überholte als ich von Ihnen geblitzt wurde bereits bei der Auffahrt von Deggendorf überholt.
    Am Gipfel des Berges ist wo sich die Langlauf und Wanderer Parkplätze befinden ist die Strecke auf 70 km/h beschränkt.
    Diese 70 km/h hat der Fahrer vor mir zunächst Bergab beibehalten (der, der bereits den Berg hoch “getrödelt “hat und das Verkehrsnadelöhr war) obwohl ja nun 100 km/h freigegeben wurden.
    Als endlich der Gegenverkehr abgerissen ist habe ich zum überholen angesetzt.
    Die Strecke wäre zunächst bis zur kommenden 70er Begrenzung leicht ausreichend gewesen.
    Der Fahrer neben mir der seit mehreren Minuten als Verkehrshindernis auf der Straße fährt hat nun gemerkt das er zu langsam fährt und auf 90-100 beschleunigt das mich natürlich beim überholen nicht zu gute kam.

    Ja, ich habe dann mehr Gas gegeben um rechtzeitig ohne den Verkehr zu gefährden oder mit Lichthupen belichtet zu werden.
    Des weiteren wollte ich rechtzeitig wieder auf die rechte Fahrbahn um dann NICHT APPRUPT aber gemächlich auf die bevorstehenden 100 km/h und kurz darauf 70 km/h zu bremsen.

    Die Strecke fahre ich übrigens fasst jeden Sonntag und weiß das hier oder ein par Meter weiter geblitzt wird.
    Leider ist es aber eben bescheiden ein KFZ zu überholen das dann plötzlich ebenfalls bescheinigt. Weiter eine Schlange hinter mir war bereits aufrückte um ebenfalls zeitnah zu überholen die ich dann beträgt odergenötigt hätte mich wieder in die Schlange zu lassen.
    Also was hätten Sie den bitte nun getan?

    Ich möchte bitte auch noch die ganze Aufnahme (nicht nur das Portrait) sehen, da evtl. das Fahrzeug das ich überholte zu sehen sein könnte oder zumindest die Situation, also der kurz zuvor beendete “Überholvorgang.

    >>>Die erste sehr schnelle Antwort von der Polizei in Straubing “Einwände geprüft und rechtfertigt keine Einstellung”.
    Das angefrate Bild oder weitere Fragen, Fehlanzeige.

    Das nächste mal wede ich dann auf Grund des Schreibens der Polize einschären und scharf auf 100 km/h bremsen den das ist dann anscheinend korrekt?

    Grüße
    Karl-Heinz

  12. Jürgen sagt:

    Guten Tag,
    meine Frage geht dahin, ob nur für die Zeit des Blitzens ein mobiles Schild mit 50 km/h aufgestellt werden darf,
    wo sonst 70km/h erlaubt ist.
    Nach dem Blitzen war das Schild wieder weg.
    Danke und Grüße
    Jürgen

  13. Christian sagt:

    Hallo an das Team von bussgeldkatalog.org.

    Ich wurde anscheinend in einer 70er Zone außerorts geblitzt. Auf dem Blitzerfoto des Bußgeldbescheids sieht man mich am Steuer meines Autos. Allerdings nicht von vorne sondern durch die Seitenscheibe, also Fahrerseite.

    Nun meine Frage, dürfen mobile Blitzer, die durchs Seitenfenster blitzen auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite geparkt und somit quer über die Fahrbahn blitzen?

    Ich kenne es nur so dass die Blitzerwagen auf der Straßenseite parken auf der auch geblitzt wird.

    Mfg Christian

  14. Sascha sagt:

    Es ist zwar so, dass man nicht beschleunigen darf, wenn jemand zum Überholvorgang angesetzt hat, aber das heißt nicht, dass man einfach noch mehr beschleunigen darf.
    Wenn du es mit den erlaubten 100km/h nicht (mehr) schaffst, musst du den Vorgang abbrechen und dich wieder hintendran einordnen. Scharf bremsen musst du nicht, da du ja nur 100km/h fährst. Vermutlich langt es schon vom Gas zu gehen.
    Und natürlich müssen die anderen dich auch wieder einfädeln lassen. Da diese ohnehin 35m (bei 70km/) bzw sogar 50m (bei 100km/h) Abstand halten müssen, sollte das kein Problem sein und ist auch keine Nötigung oder Bedrängen.

    Die Polizei hat schon Recht damit, dass deine Einwände keine Einstellung rechtfertigen. Auch ein Foto würde da nicht weiterhelfen. Selbst bei einem Video wäre die Sache klar.

  15. Latif sagt:

    Hallo,
    ich hatte mal gehört, dass ein Mobiler Blitzer welches aus einem Auto blitzt, parallel zum Bordstein sein muss. Also wenn von der vorderen Felge zum Bordstein der Abstand zb. 25 cm beträgt, dann auch der Abstand von hinterer Felge zum Bordstein 25 cm sein muss ist das richtig?

  16. Benjamin S. sagt:

    Hallo,

    müssen mobile Blitzer von Beamten beaufsichtigt werden während geblitzt wird oder dürfen die Beamten es privat Personen oder Firmen weitergeben und erst am Ende vom Tag “abrechnen”?
    Das die Blitzer unter Aufsicht der Polizei gewartet und geeicht werden, nehme ich mal an!

  17. Simon sagt:

    Hallo meine Frage ist an euch wie lange dürfen nicht stationäre Blitzer innerorts und außerorts blitzen und so das man sie überhaupt nicht sieht denn du ich bin heute Sonntag den 5 april mit erhöhter Geschwindigkeit von Orts Einfahrt in eine 30er Zone unbeabsichtigt gepfiffen und daher meine Frage ist es rechtlich in Ordnung nachts zu blitzen ( kein stationärer Blitzer ! ). Denn dieser stand genau neben einer Polizeiwache Ich wurde von hinten geblitzt und habe ihn durch die Dunkelheit überhaupt nicht erkennen können trotz Fernlicht in innerorts ( ja ich weis das sollte mach auch nicht machen aber um besser sehen zu können habe ich Fernlicht angehabt ). Wäre schön ein paar antworten zu bekommen

    Lg

  18. Torsten sagt:

    Hallo, meine Frau wurde abzüglich Toleranz mit 58 Km/h geblitzt.
    Laut dem Bußgeldbescheid, stand der Mobile Blitzer, keine 100 Meter vom Ortsschild weg.
    Soweit ich mich durchlesen konnte, beträgt der mindestabstand in Hessen 100 Meter, erst dann darf der Blitzer gestellt werden…. ist das richtig?
    Gruß Torsten

  19. Malino sagt:

    Hey,
    gibt es eine Mindestanzahl an Geschwinigkeitsbegrenzungsschildern bevor geblitzt werden darf? Mein Bruder hat mir nämlich davon mal erzählt. Ich wurde nämlich gestern in NRW geblitzt und das nach nur einer Geschwindigkeitsbegrenzung.

    Lg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Malino,

      einen Mindestanzahl an Schildern gibt es nicht. Jedoch muss der Blitzer einen gewissen Abstand zum Schild haben. Dieser liegt je nach Bundesland zwischen 75 und 200 Metern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. André sagt:

    Guten Tag,
    dürfen Blitzer an Verkehrsschilder fest gemacht werden?
    Mfg Lehmann

  21. Jürgen sagt:

    Ich wurde kurz vor Ortsausgang geblitzt. Der Blitzer stand keine 100m vor dem Ortsausgangsschild. Ist dies überhaupt zulässig?
    PS: Das war in Thüringen.

  22. Julia Ba sagt:

    Guten Tag,

    dürfen mobile Blitzer (VW Caddy) auf privaten Grundstücken aufgestellt werden? Genau handelt es sich hier um eine Wiese im Ortsinneren in einem Dorf in BaWü, die sich im Privatbesitz befindet. Gibt es hierzu Regelungen?

    Freundliche Grüße

  23. Michelle sagt:

    Hallo,
    ist es zulässig, dass ein mobiler Blitzer in NRW knapp hinter dem Ortsausgangsschild noch innerorts blitzt?
    Am entsprechenden Ortsausgang befindet sich keine Zone, in der eine erhöhte Gefährdung festzustellen wäre (keine Wohnhäuser mehr, Übergang mit dem Ortsausgang in eine 70er Zone, übersichtliche Landstraße), womit das Blitzen dort keinen sinnvollen Zweck verfolgt. Hier wurden Fahrer geblitzt, welche knapp vor dem Ortsausgang (max. 100m) bereits beschleunigten.
    Daher die Frage, ob sich die Polizei einfach 50m hinter das Schild stellen kann und weiter vor dem Schild misst.
    Liebe Grüße

  24. Egon sagt:

    Der Blitzer stand direkt unter einer Ampel einer stark frequentierten Ausfallstraße, die sich am Übergang von einer 50 er Zone zu einer 70 er Zone befindet.
    Die Ampel schaltete auf gelb und ich beschleunigte noch einmal. Ist es zulässig an Übergängen zu höheren Tempozonen zu blitzen? Ist es auch nicht gefährlich, wenn Autofahrer erschrecken und abbremsen?

  25. Olli sagt:

    Hallo ich bin aus Thüringen, bei mir wurde im Ort ein mobiler Blitzer 110m Entfernung Richtung Ortsaugangsschild aufgestellt. Laut Bußgeldkatalog sind in Thüringen 200m einzuhalten. Zählt das in beide Richtungen, Ortsauswärts wie Ortsreinwärts? Im Ort sind ja bekanntlich 50kmh aber der Blitzer stande genau 110m und nicht 200m vom Ortsaugangsschild entfernt. Hoffe mir kann jemand helfen ob ich da auch Einspruch machen kann.

    Mfg Olli

  26. Jens sagt:

    Hallo Redaktion,

    ist es der Polizei erlaubt von einem Privatgrundstück aus mobil die Geschwindigkeit auf öffentlichen Straßen zu überwachen?

  27. Hans - Georg H sagt:

    Guten Tag

    Bin in einer geschlossenen Ortschaft Mosel/Zwickau nach einem Schild 30 mit 46 km/h von einem fest stationierten Blitzer geblitzt worden
    Das Hinweisschild 30 war kurz vor einer Kurve und nach ca. 90 m um die Kurve sofort der Blitzer.
    Habe gelesen, dass ein Blitzer in Sachsen 150 m vom Hinweisschild entfernt sein muss.

  28. Uwe W sagt:

    Nicht wirklich hilfreich, da die Frage lautete, wo Blitzer aufgestellt werden dürfen und dann nur auf die Entfernung zu Verkehrsschildern eingegangen wurde.

  29. Jörg M sagt:

    Seit wann gibt es in Baden-Württemberg keinen Mindestabstand zwischen Blitzer und Schild mehr? Im Frühjahr 2020 war noch ein Abstand von 150 Meter festgelegt. Gibt es hierzu eine Quelle, welche die Änderung dokumentiert. Nicht mal auf der Webseite des Verkehrsministeriums findet man hierzu einen Eintrag.

    Kann ja nicht sein, dass auf Ihrer Webseite der Tabelleneintrag ohne Nachweis geändert wird! Wäre schön, wenn Sie hierfür einen Link als Antwort posten.

    Danke und mit freundlichen Grüßen
    Jörg M

  30. Arbnor sagt:

    Dürfen mobile Blitzer / Fahrzeuge sich auf Fußgängerwegen parken um dann einen Blitzer aufzustellen?

  31. Andreas sagt:

    meine Frau wurde heute von einer mobilen Station (so nen weissen Anhänger mit Aufbau) 15m nach einem 30er Schild geblitz. Das ganze lag auch noch in einer Kurve. Ist das in NRW überhaupt zulässig?

  32. HP sagt:

    Hallo,
    Ich wurde heute in einer 30er Zone mit meines Erachtens nach knapp über 40 geblitzt.
    Dort ist nur wegen Straßenschäden 30(steht an einem Schild direkt darunter).
    Seit den 15 Jahren in denen ich hier wohne ist an dieser Straße 30 genau aus nur dem einen Grund.
    Nun meine Frage:
    Ist es nicht irgendwann die Verantwortung der Stadt oder der Gemeinde die Straße wieder “50er Zone” tauglich zu machen.
    Denn ich sehe nur wegen Straßenschäden keinen Grund das es gefährlich ist 50 zu fahren.
    Müssen Blitzerstandorte heutzutage keinen Sinn mehr ergeben?
    Ich möchte keinen Einspruch einlegen. Man verliert ja sowieso.
    Ich will nur mal aus Interesse fragen.
    Grüße
    P.S. wohne in NRW falls das wichtig ist

  33. Sascha sagt:

    Hallo Liebe Redaktion.

    Ich wurde in Rheinland Pfalz in einer Baustelle geblitzt.
    Das Erste Limit waren 100 km/h dann kamen 80 km/h. Der Blitzer stand 50m hinter dem Verkehrszeichen. 80km/h
    Haben Sich die Abstanbdswerte geändert oder gilt in Rheinland Pfalz immernoch der Wert von 100m mindestens hinter dem Verkehrszeichen?

  34. Michael M sagt:

    Hallo,
    ist es zulässig, dass ein Blitzer an einer Autobahnbrücke platziert wird und die Person die die Verkehrsüberwachung durchführt sitzen unter der Brücke im Fahrzeug? Sie können den Verkehr also nicht sehen!

    Vielen Dank vorab für die Bewertung
    Michael

  35. lars sagt:

    innerorts steht das Verkehrszeichen 30 km/h für die nächsten 100 Meter. Mobiler Blitzer im Auto steht nach ziemlich genau 100 Meter.
    Mit 11 km/h geblitzt worden.
    Passt der Bußgeldbescheid oder steht der Blitzer im Grenzbereich?

  36. Alex sagt:

    Wurde auf der Autobahn in einer Baustelle geblitzt. Höchstgeschwindigkeit in der gesamten Baustelle war 60 km/h. Kurz vor Ende der Baustelle stand nochmals ein 60 km/h Schild und ca. 30 Meter dahinter der mobile Blitzer. Kann ich einen Einspruch machen, dass der Blitzer zu wenig Abstand vom Schild hatte? Oder wird es so ausgelegt, dass es sich in diesem Fall um keine Verringerung der Höchstgeschwindigkeit handelt und somit der Abstand zum 60 km/h Schild unrelevant ist?

    Vorab vielen Dank.
    MfG Alex

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Alex,

      wollen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, sollten Sie sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann beurteilen, ob sich ein Einspruch lohnt und Sie außerdem über die geltende Rechtslage informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  37. Chris sagt:

    Folgende Situation hat sich bei mir abgespielt: 10km Autobahnbegrenzung auf 60kmh(!) wegen fehlender Fahrbahnmarkierung. Danach komplett aufgehoben, also habe ich Gas gegeben, nach wenigen Kilometern hinter einer Kurve(!) ein 100kmh Schild und direkt ein Blitzer davor, kein Abstand, NICHTS!!!! Ich habe vorher stark gebremst aber wegen meinem Geschwindigkeitssüberschuss (200kmh+) kam ich nicht rechtzeiting runter auf 100kmh und wurde demnach rechtswidrig geblitzt. Ich werde gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Das ist an Dreistigkeit meiner Meinung nach nicht zu übertreffen. Die Kommune braucht wohl Geld! War übrigens in Rheinland Pfalz.

  38. Beate sagt:

    Ich bin ca. 20m vor einem 30 Schild geblitzt worden. Mit 40. Ich war im Bremsmodus. Ist das korrekt oder kann ich Widerspruch einlegen. Die Angabe zum Standort des Blitzers war daher ebenfalls nicht korrekt.

  39. Lina sagt:

    Hi,
    wie sieht es in NRW aus, wo es keinen Mindestabstand zum Verkehrschild geben muss, um dort einen Blitzer aufzustellen. Aber wie ist es in folgendem Fall:
    Eine Straße, 30km/h Höchstgeschwindigkeit. Es steht ein mobiler Blitzer in der Nähe einer Haltestelle. Keine Überweg vorhanden. Im weiteren Straßenverlauf (Straßen enthält eine leichte Kurve) bleibt es weiter bei max. 30 Km/h. Es gibt dort zum Ortsausgang einen festen Blitzer – bekanntermaßen. Der Abstand zwischen den beiden Geräten sind ca. 250-300m. Ich frage mich, ob es eine Vorschrift gibt, die den Abstand zwischen zwei Blitzern (fest und/oder mobil) beschreibt und festlegt?
    Natürlich sind die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten einzuhalten und vorausschauend zu fahren, jedoch kommt mir der Gedanke auf, dass hier der Kommune Einnahmen fehlen….

  40. Peter sagt:

    Hallo,
    ich bin außerhalb geschlossener Ortschaft Tempolimit 80 mit 95km/h geblitzt worden. Das Schild, das die Geschwindigkeitsbegrenzung aufhebt war in ca. 200m schon sichtbar. Gibt es hier keinen Mindestabstand?

  41. Uli sagt:

    Sachverhalt: 1. Ortschaft mit 30 kmh, nächster Ort folgt gleich dahinter mit 50 kmh. Blitzer steht im 1. Ort, Ca. 20 – 30 Meter von nächstem Ortsschild entfernt. Kein Mindestabstand wurde beachtet. Nächstes Mal würde aber direkt an der Kreuzung 20 m weiter geblitzt. Ist es beim geringeren Abstand zulässig gewesen zu blitzen oder warum standen die sonst 20 Meter weiter beim nächsten Mal?

  42. Tobi sagt:

    Ich wurde von der Gegenseite aus einem mobilen Anhänger in einem zeitweiligen 30er Bereich mit 45 km/h geblitzt. Geblitzt gegen 18:40 Uhr.
    Das Zusatzschild am 30 er Schild sagt: 7 – 17 Uhr.
    Muss die Ordnungsbehörde mit dem Messgerät nicht auf dieses Zusatzschild eingehen? So bremst jeder der in der Nacht geblitzt wird unmittelbar ab und gefährdet eigentlich unbegründet den nachfolgenden Verkehr.

  43. Max sagt:

    Hallo bussgeldkatalog.org,
    ich bin auf der Autobahn Tempolimit 100 mit 129km/h geblitzt worden. Insgesamt stand dort nur 1 Schild (jeweils links und rechts der Autobahn), auf dem das Tempo 100 ersichtlich war.
    Wie viele Schilder müssen vor einem Blitzer stehen? Lohnt sich ein Einspruch?
    Danke im Voraus für die Antwort!
    Gruß Max

  44. Andreas sagt:

    Schönen guten Tag,
    Es gibt die Schilder und Blitzer-Abstandsregeln. Soweit, so klar. Wie ist es aber, wenn bspw. in Stuttgart so alle 200 Meter eine Säule kommt und da zwischen wurde noch mal ein mobiler Blitzer aufgestellt, bergab wohl gemerkt?
    Vielen Dank.

  45. Yildiz, C sagt:

    Ich habe von Ordnungsamt Aachen einer Bußgeldbescheid wegen erhöhten Geschwindigkeit bekommen der einen Zeitpunkt der mehrere Monate zurück liegt.
    Aber Blitzerwagen kann nur auf markierten Fahrradweg geparkt haben.

    Meiner Frage: Darf Blitzerwagen Markierten Fahrradweg Verkehrswidrig blockieren um die Verkehrswidrigen zu Blitzen?

  46. Yildiz, C sagt:

    Frage: Stimmt es dass die Radarfahrzeuge nicht auf Fahrradweg Parken dürfen nur um zur Blitzen, da es nicht um Einsatzwagen wie Polizei oder Feuerwehr Fahrzeuge handelt?

  47. Gian-Luca S. sagt:

    Darf ein Blitzeranhänger in der Mitte eines Grünstreifens zwischen Straße und Fahrradweg, knapp einen Meter über Fahrbahn Höhe platziert werden, auf einem Hang und somit in einem 20-30 grad Winkel schräg stehend platziert werden. Und das Ganze zudem noch gegenüber einer Abzweigung?

  48. Mathias W sagt:

    Guten Tag
    Warum stellt mann denn Radarkasten bei der 50 zone auf?

    Freundliche Grüsse
    Mathias W

  49. Benni K sagt:

    In Baden-Württemberg, 40m vor dem Ortsausgangsschild, abends um 20Uhr bei Dunkelheit und keinerlei Verkehr mit 9kmh zuviel in der 50er Zone geblitzt worden.

    Lohnt sich ein Einspruch ? Ich finde das ist schon fast Schikane. Da geht es ja nur darum den Leuten das Geld den Leuten aus der Tasche zu ziehen.

  50. Benedikt sagt:

    Guten Tag,
    ist ja alles schön und gut mit den Limitationen die Ihr hier veröffentlicht habt. Aber wie stehts zum Beispiel mit dem Winkel des Blitzers zur Straße? Wurde vor kurzem in einer 30er-Zone geblitzt, der Blitzer stand hinter einer Buschreihe und war fast in einem 90° Winkel zur Straße.
    Einspruch dagegen werde ich wahrscheinlich nicht erheben da es sich nur um 6 km/h und demnach 30€ handelt.
    Des weiteren würde mich interessieren wie der Fehlereinfluss, spezifisch auf die Lasermessgeräte, ist wenn sie mit dem Gerät im Auto sitzen. Ich weis aus meinem Beruf das Lasermesstechnik und Glas nicht grade die besten Freunde sind, da wir dort meist auch Fehlmessung bzw. überhaupt keine Messung zustande bekommen wenn Glas im Weg ist (Vermessungstechniker, kein Wegelagerer).
    MfG
    Benedikt

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