Teilegutachten, ABE, EG-Genehmigung: Papiere fürs Tuning
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Für das Tuning bedarf es zahlreicher Belege, die über das Bastlerglück entscheiden können. Sind die geforderten Papiere nicht vorhanden, kann schnell die Zulassung des gesamten Gefährtes erlöschen – und der Versicherungsschutz dazu. Im Tuning-Bereich sind dabei für unterschiedliche Bauteile auch unterschiedliche Vorschriften vorhanden.
Manchmal genügen sogenanntes Teilegutachten, EG-Typgenehmigung und Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE). Für andere bauliche Maßnahmen hingegen bedarf es der Einzelabnahme bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA und Co.
Doch wo genau liegt hier der Unterschied? Und woher wissen Sie, welche Bescheinigungen notwendig sind? Antworten auf diese Fragen und mehr erhalten Sie im folgenden Ratgeber.
Welche Bußgelder sind bei Verstößen möglich?
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Bauartgenehmigung / ABE nicht mitgeführt | 10 Euro | eher nicht | ||
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 50 Euro | eher nicht | ||
... mit Beeinträchtigung der Umwelt | 90 Euro | eher nicht | ||
... mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 90 Euro | 1 | Hier prüfen ** |
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Teilegutachten
Das Teilegutachten belegt, dass die am Fahrzeug durchgeführten Tuningmaßnahmen den Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entsprechen. Es muss der Kfz-Zulassungsbehörde vorgelegt werden, damit diese die Veränderungen am Fahrzeug in die Zulassungsbescheinigung eintragen kann.
Zugelassenen Prüforganisation, wie z. B. der TÜV, stellen Teilegutachten aus.
Anders als bei der Hauptuntersuchung wird beim Teilegutachten nicht das komplette Fahrzeug abgenommen, sondern nur die Tuningmaßnahmen.
Wozu dient das Teilegutachten?
Das Teilegutachten ist beim Tuning von besonderer Bedeutung. Wird für den Einbau eines Fahrzeugteils die Vorlage von einem Teilegutachten anberaumt, ist in der Regel die professionelle Bewertung von den Prüforganisationen angeraten. Diese entscheiden dann in jedem Einzelfall über die Zulässigkeit der baulichen Maßnahme. Das Teilegutachten, dass dem Bauteil beigefügt sein sollte, muss nach dem Einbau von einer Prüforganisation in Verbindung mit dem Tuning begutachtet werden.
Auch die Funktionsfähigkeit der Einrichtung ist hierbei in Augenschein zu nehmen. Die Änderungsabnahme mittels Teilegutachten durch TÜV, DEKRA, GTÜ o. a. entscheidet dann über die Zulassung Ihres Fahrzeugs nach dem erfolgten Tuning. Bescheinigt der Prüfer die Zulässigkeit, trägt er die Änderungen in der Regel in ein sogenanntes Prüfzeugnis ein. Dieses müssen Sie stets bei sich führen bzw. bei den Fahrzeugpapieren in Ihrem Fahrzeug aufbewahren. Werden Sie bei einer Kontrolle ohne das entsprechende Dokument angetroffen, ist die Betriebserlaubnis Ihres Autos hinfällig.
Was wird beim Teilegutachten kontrolliert? Es handelt sich hierbei nicht um eine Komplettabnahme des Fahrzeuges – anders als bei der Hauptuntersuchung. Stattdessen werden nur die Tuningmaßnahmen an Ihrem Fahrzeug begutachtet hinsichtlich folgender Aspekte:
- Vorlage vom Teilegutachten
- Einhaltung der Vorgaben
- Funktionsfähigkeit des Fahrzeuges und des Bauteils nach dem Einbau
- Ausstellung des Prüfzeugnisses
Sie können mit dem Zeugnis zur Änderungsabnahme sodann zu der für Sie zuständigen Zulassungsstelle gehen, um die Baumaßnahmen in Ihre Zulassungsbescheinigung eintragen zu lassen. Sind die Fahrzeugpapiere hierin angepasst worden, können Sie auch ohne stetes Mitführen des Prüfzeugnisses mit dem Auto fahren – die Fahrzeugpapiere sollten Sie dennoch immer bei sich führen.
Erst mit diesem Vorgang ist Ihr Fahrzeug auch mit der Veränderung abgesichert, behält die Zulassung – und auch der Versicherungsschutz bleibt bestehen.
Andere Bescheinigungen
Nicht immer das Teilgutachten notwendig. In so manchem Fall genügt das Vorhandensein anderer Zeugnisse, die den Bauteilen bereits beim Kauf beigefügt sind. Hierzu gehören insbesondere die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile und die Bauartgenehmigung. Im Regelfall ist eine Kombination aus mindestens zwei der drei Belege notwendig.
Nicht immer jedoch ist eine entsprechende Vorlage der Bescheinigungen möglich. Dies trifft im Tuning besonders auf bauliche Änderungen zu, bei der die Karosserie stark verändert – etwa tiefergelegt – wird, ohne dass nur ein Bauteil angebracht wurde. Hierzu bedarf es dann in der Regel der Einzelabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS).
Ist das Teilegutachten für Felgen notwendig? Für welche Umbaumaßnahmen im Tuning bedarf es eines Teilegutachtens? Und wann sind andere Belege wie ABE oder Bauartgenehmigung ausreichend?
Bauteil | ABE | Bauartgenehmigung | Einzelabnahme | Teilegutachten | unzulässig |
---|---|---|---|---|---|
Abgasanlage | ✓ | ✓ | |||
Beleuchtungseinrichtungen | ✓ | ||||
Bremsen | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
Bullenfänger | ✓ | ||||
Chiptuning | ✓ | ✓ | |||
Distanzscheiben | ✓ | ✓ | |||
Getriebe | ✓ | ||||
Gurtsysteme | ✓ | ||||
Hubraumänderungen | ✓ | ||||
Kotflügel | ✓ | ✓ | |||
Reifen | ✓ | ||||
Scheiben | ✓ | ||||
Spoiler | ✓ | ✓ | |||
Sportfelgen | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
Sportgrill | ✓ | ✓ | |||
Sportlenkrad | ✓ | ✓ | |||
Sportluftfilter | ✓ | ✓ | |||
Sportsitze | ✓ | ✓ | ✓ | ||
Stoßstangen | ✓ | ✓ | |||
Überrollkäfig | ✓ | ✓ | ✓ |
Aus der Tabelle ergibt sich eindeutig, dass besonders häufig im Tuning-Bereich Teilegutachten und ABE zusammen fallen.
ABE – Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile
Eigentlich steht das Kürzel ABE für die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen und ist daher oftmals irreführend. Jeder Fahrzeugtyp hat dabei eine eigene ABE, die von der Erstzulassung bis zur Verschrottung bzw. Entziehung erhalten bleibt.
Es gibt zahlreiche Aspekte, die zur Entziehung der Fahrzeugzulassung führen können. Besonders schwerwiegende Mängel und Umbaumaßnahmen fallen hier hinein. Letztere sind besonders beliebt bei Tunern, haben jedoch ihre Tücken. Denn ohne vorliegende ABE der ergänzten oder ausgetauschten Fahrzeugteile kann die Zulassung für das gesamte Fahrzeug ungültig sein.
Wer von einer ABE spricht, meint daher immer häufiger die Genehmigung einzelner Bauteile:
“Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbstständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken.” (§ 22 Absatz 1 StVZO)
In diesem Papier, das den neuerworbenen Ersatzteilen oder dem Kfz-Zubehör beiliegen sollte, sind in der Regel folgenden Angaben wiedergegeben:
- Für welche Fahrzeugtypen ist das Bauteil zulässig? Ist Ihr Fahrzeug nicht aufgelistet, ist die Montage unzulässig. Die Zulassung Ihres Autos kann somit erlöschen.
- Zu welchem Zweck dient das Bauteil? Handelt es sich etwa um einen Scheinwerfer, Kotflügel, um Felgen u. a.? Zweckentfremdung der Bauteile kann ebenso zum Verlust der Pkw-Zulassung führen.
- Welche Bedingungen und Auflagen müssen für die Montage erfüllt sein? Bedarf es zum Beispiel weiterer Belege? Müssen weitere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt? Wann darf das Bauteil nicht montiert werden?
- Wie ist das Bauteil zu montieren? Die Anleitung zum Anbau der Einzelteile kann auch mit einem Hinweis versehen sein, dass unsachgemäße Montage schwere Schäden am Fahrzeug hervorrufen können. In diesem Falle ist die Hilfe eines Fachmannes angebracht.
Bauartgenehmigung: Einheitliche Standards
Nach § 21a StVZO ist die Fahrzeugzulassung durch den Einbau von Autoteilen dann nicht gefährdet, wenn ein internationales Prüfzeichen auf den Bestandteilen vorhanden ist. Die nationale Bauartgenehmigung – international auch ECE-Genehmigung bzw. EG-Typgenehmigung – ist für einzelne Fahrzeugteile vonnöten, die nach bestimmten europäischen Standards produziert werden müssen. EU-weit sind die entsprechenden Regelungen des Europaparlamentes in Kraft getreten, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verbindlich sind. Zu den Fahrzeugteilen, für die eine Bauartgenehmigung vorliegen muss, zählen etwa:
- Fensterscheiben
- Bereifung
- Leuchtmittel und Beleuchtungseinrichtungen
- Gurtsysteme
- Verbindungseinrichtungen für Lkw und Pkw
Liegen bei den entsprechend verbauten Fahrzeugteilen keine zulässigen Genehmigungen für Deutschland vor, so ist die Montage hierzulande auch nicht zulässig. Widersetzen Sie sich dieser Vorschrift, kann die Kfz-Zulassung erlöschen.
Doch wie erkennen Sie, ob eine entsprechende Genehmigung vorliegt? Anders als beim Gutachten für Fahrzeugteile oder der ABE liegt hierfür in der Regel nicht nur ein Zettel dem Kfz-Zubehör bei. Stattdessen finden sich auf den Bauteilen selbst entsprechende Markierungen, die je nach Genehmigungsart anders aussehen:
- nationale Bauartgenehmigung: Die eigentliche Bauartgenehmigung ist gekennzeichnet durch ein nationales Prüfzeichen, das sich zusammensetzt sich aus einer Wellenlinie, dem entsprechenden Buchstaben und Ziffern. Die nationale Bauartgenehmigung liegt bei Bauelementen vor, die innerhalb Deutschlands hergestellt wurden.
- internationale Bauartgenehmigung (§ 21a Absatz 2 StVZO): Die internationale Bauartgenehmigung setzt aus dem entsprechenden Buchstaben “e” in einem Rechteck (EG-Typgenehmigung) bzw. “E” in einem Kreis (ECE-Genehmigung) und dem Buchstaben für die Länderkennung zusammen. Bauteile, die in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind haben die Ziffer “1”.
Wann ist eine Einzelabnahme nötig?
Nach Paragraph 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist die Einzelabnahme eines Fahrzeuges immer dann vonnöten, wenn es nicht zu einem genehmigten Fahrzeugtyp gehört. Der ein oder andere Tuner mag das Prozedere kennen: Ist die Betriebserlaubnis durch ungültige Umbaumaßnahmen erloschen, bedarf es der Einzelabnahme bei einem staatlichen Prüfer.
Erst wenn dieser die Zulässigkeit des Fahrzeuges bescheinigt, kann die Betriebserlaubnis erneut beantragt werden. Der Sachverständige legt die Ergebnisse in einem amtlichen Gutachten dar. Sind keine Beanstandungen gegeben, können die Änderung von der zuständigen Zulassungsstelle in die Zulassungsbescheinigungen nachgetragen werden. Erst mit erfolgter Eintragung ist der umfangreiche Umbau von Fahrzeugen zulässig.
Stellt der Prüfer im Gutachten fest, dass das getunte Fahrzeug nicht mehr den Vorschriften der StVZO genügt, so kann die Nutzungsuntersagung folgen, bis die notwendigen Nachbesserungen vorgenommen wurden.
Besonders im Tuningbereich ist die Einzelabnahme häufig vonnöten, wenn nicht nur ein Bauteil am Fahrzeug angebracht, sondern umfangreichere Veränderungen oder unterschiedlichste Elemente hinzugefügt oder entfernt wurden.
Was besagt die KBA-Nummer?
Die KBA-Nummer – oder Schlüsselnummer – ist in der Regel meist dann von Bedeutung, wenn Sie überprüfen müssen, ob das entsprechende Ersatzbauteil auch für Ihren Fahrzeugtyp zulässig ist.
KBA steht dabei für das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, das für die Speicherung von Fahrzeug- und Fahrerdaten sowie die zentrale Fahrzeugzulassung zuständig ist. Ist etwa in der ABE ein bestimmter Fahrzeugtyp angegeben, für den der Anbau des entsprechenden Bauteils zulässig ist, steht hier oftmals die Schlüsselnummer. Entspricht die Typnummer in den Kaufangaben den Zahlen in Ihrer Zulassungsbescheinigung, dann können Sie in der Regel davon ausgehen, dass das Bauteil für den Anbau an Ihrem Auto geeignet ist.
Die Nummer zur Typgenehmigung Ihres Fahrzeuges können Sie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 (“Fahrzeugschein”) entnehmen.
- alter Fahrzeugschein: Felder 2 und 3
- neuer Fahrzeugschein: Felder 2.1 und 2.2
Zudem ist die KBA-Nummer auch auf Felgen und anderen Bauteilen eingestanzt.
Hey habe mir zum Spaß einen 3x16cm großen Heckspoiler aus ABS geholt. Dieser hat keine ABE aber beeinträchtig eigentlich auch nicht das Fahrverhalten. Nun bin ich unsicher ob ich den eintragen lassen muss. Da ich noch in der Probezeit bin habe ich angst das wenn ich damit erwischt werde direkt zum aufbauseminar muss.
Lg Eric
Hallo,
Ich habe mir gerade ein Audi A1 GB2019 gekauft und für dieses Auto gibt es momentan keine Felgen mit ABE.
Habe mir aber Alufelgen gekauft die im coc aufgeführt werden.
Welche Dokumente werde ich brauchen um die Felgen beim tüv kontrollieren zu lassen?
Werde ich Probleme haben ohne ABE?
Hallo liebes Bußgeldkatalog-Team,
ich würde an meinem Motorrad gerne einen Kurzhubgasgriff einbauen.
Dafür gibt es keine ABE’s, Teilegutachten etc.
Bekomme ich da Schwierigkeiten?
Mit freundlichen Grüßen.
Peter
Hallo,
Ein sehr interessanter Artikel – jedoch habe ich eine Sache nicht ganz verstanden: Wenn ich nun ein Teilegutachten habe und der TÜV mir bei der Änderungsabnahme ein Prüfzeugnis ausgestellt hat, reicht es dann, dieses Prüfzeugnis immer mitzuführen, oder bin ich gezwungen die Veränderung anschließend bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen?
MfG
Sven
Hallo Sven
Grundsätzlich sollten genehmigte Änderungen in die Fahrzeugpapiere aufgenommen werden. So sind Sie im Falle einer Verkehrskontrolle auf der sicheren Seite.
– Die Redaktion
Hallo,
Ich habe an meinem CL500 C216 eine Sportauspuffanlage von Supersport montiert.
Diese hat eine EG Zulassung. Auf der Eg Zulassung ist aber keine DB Schallwert vermerkt.
Muss ich diese eintragen lassen trotz EG Zulassung?
Hallo zusammen,
Ich würde für meinen Audi A5 einen Neuen Kühlergrill einbauen. Brauche ich dafür eine ABE oder ähnliches, denn es ist ein original Nachbau welcher in Form, Material und Befestigungspunkten gleich mit dem Original ist.
Hallo Manuel,
wenden Sie sich am besten an den TÜV.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe mal eine Frage.
Ich habe an meinem Mini F56 JCW EINE HJS 200 Zellen Downpipe verbaut. Diese hat ein E1 Prüfzeichen und ist somit im Straßenverkehr ohne weitere Maßnahmen zulässig. Jetzt ist es aber trotzdem so, dass sich die Lautstärke des Fahrzeugs ändert. (Erhöht) Folglich hat das Fahrzeug mehr dB als im Fahrzeugschein eingetragen ist und das führt dazu das ich mich wieder im nicht legalen Bereich bewege.
Freue mich über Hilfe bei der Lösung des Problems.
Danke
Hallo Alexander V.
Wenn Sie sich mit dem verbauten Fahrzeugteil im illegalen Bereich bewegen, dann ist dringend davon abzuraten dieses im Straßenverkehr einzusetzen, da andernfalls Sabktionen drohen, wenn Sie eine Verkehrskontrolle geraten.
– Die Redaktion
Hallo,
Habe an meinem Auto grössere Felgen von meiner vertragswerkstatt montieren lassen. Dazu gab es eine ABE… der TÜV hat nix beanstandet und auch nichts im Fahrzeugschein eingetragen.
Jetzt musste ich von Dritten erfahren und in der ABE schlussendlich bestätigt. Das die Räder eintragungspflichtig sind…und noch andere Auflagen bestehen. Kann ich die Werkstatt und TÜV in Rechenschaft ziehen um die Mängel und Auflagen zu beheben???
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage.
Ich fahre einen Citroen C5 Tourer und wie jeder Citroenfahrer weiß, gibt es nicht sonderlich viele Tuningteile für das Auto.
Ich habe für mein Auto einen sogenannten Bug Defender / Bug Shield für die Motorhaube gekauft, jedoch OHNE ABE.
Die Motorhaube habe ich frisch lackieren lassen und will sie dadurch schützen. Durch den Luftstrom wird alles über die Windschutzscheibe gelenkt und des weiteren wird auch der Luftstrom über die Scheibe geleitet, was den positiven Effekt hat das die Scheibenwischer bei hoher Fahrt tadellos funktionieren.
Ich war beim TÜV und bei der DEKRA, beide meinen sie können nichts tun. Der vom TÜV sagte wortwörtlich: ” Wo kein Kläger, da kein Richter”… aber ich will keinen Stress.
Was kann ich machen damit ich es mit mir führen kann? Gibt es die überhaupt?
Vielen Dank für die Hilfe
Hallo :)
Ich habe im Internet einen Kühlergrill für meinen BMW f20 gesehen , der vom Verkäufer als eintragungsfrei und keine ABE notwenig, da durch Sraßenverkehrsordnung zugelassen bezeichnet wird . Ich habe mich beim Verkäufer informiert und er versicherte mir das oben genannte.
Ich habe eine e-mail an tüv und Dekra gesendet mit dem Link . Leider kam keine Antwort
Gibt es bei kleinen unbedeutenden Teilen wie bmw Nieren diese Zulassung durch die STvZO ?
Was genau ist das für eine Zulassung? Da steht in der STVO zugelassen und als ersatzteil verwendbar
Müssen die Nieren dann ein ein prüfzeichen oder was ähnliches haben ?
Wie kann man die Zulässigkeit beweisen?
Viele Grüße
Hallo E,
solche Änderungen sollten Sie im Regelfall von einer hierfür berechtigten Stelle abnehmen und eintragen lassen. Wie Sie vorgehen, entnehmen Sie bitte dem obigen Text.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
Ich möchte gerne an meinen Skoda Octavia 5E Facelift neue Räder montieren. Die Grösse der neuen Felgen und Pneus sind so nicht in den CoC Papieren aufgelistet. Eine Eintragung ist nicht erforderlich da im Teilegutachten mein KFZ aufgeführt ist mit dem Zusatz A01 (keine Eintragung erforderlich). Aber: Die EG Typnummer in der Zulassungsbescheinigung I weicht etwas ab. Nicht e11 am Anfang wie es im Gutachten steht sondern e8. Es ist ein EU Neuwagen, liegt es daran? Wie ist die Nummer zu bewerten? Im Fahrzeugschein steht unter “K”: e8*2007/46*0318*00 im Gutachten jedoch e11*2007/46*0243*20-.. und e11*2007/46*0244*14-.. Beim TüV sagte man mir das wenn die Nummer nicht 100% übereinstimmt eine Eintragung notwendig ist. WAS SOLL ICH TUN?
Mfg André
Hallo Andre,
wir könne aus der Ferne nur schwer eine Einschätzung treffen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle oder befragen Sie erneut den TÜV.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe mir heute Borbet BS5 7,5×17 ET38 gekauft und fahre einen A3 8L mit KBA 0588/641
Ich habe eine ABE sowie das Gutachten, ist hier eine Eintragung von Nöten? Ich sehe in dem Gutachten nicht ganz durch, was bedeutet (A01 & (A02 für mich? Eintragen oder nicht? Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ricardo,
eine Fachwerkstatt oder Prüfstelle kann Sie diesbezüglich beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe ein fahrwerk gekauft und werde aus dem gutachten bzw abe nicht schlau
Kba nr. Ist die *****
Muss ich zum tuev oder nicht
Fahrzeug ist komplett serie ( opel astra f cc 100ps)
Hallo Max,
das können wir Ihnen nicht beantworten, da wir keine Behörde sind und dementsprechend keine Einsicht in Ihre Akten haben. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall noch mal an das KBA oder die Fahrerlaubnisbehörde.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich fahre einen Chevrolet Camaro mit deutscher Erstzulassung (EU-Modell).
Ich überlege, das Lenkrad gegen das einer anderen Modellvariante zu wechseln – diese werden allerdings nur in den USA vertrieben. Einziger Unterschied ist die Ausführung des Lenkradkranzes, auch der Airbag wird wiederverwendet.
Das neue Lenkrad wäre also ebenfalls aus einem Camaro und baugleich mit dem aktuellen.
Muss ich so ein Lenkrad eintragen lassen?
Aktuell weiß ich leider nicht, ob auch auf den Ersatzteilen für den US-Markt E-Nummern vorhanden sind (die Teile an sich sind ja identisch).
Grüße
Hallo,
grundsätzlich gilt, dass ein Bauteil in Deutschland zulässig sein muss. Fragen dieser Art können in einer Fachwerkstatt bzw. einer Prüfstelle beantwortet werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich habe bei einer Kellerräumung Felgen gefunden die ich nicht zuordnen kann. Eine KBA – Nummer und ist vorhanden. Gibt es eine Datenbank wo ich anhand der Nummer den Hersteller und / oder Zuordnung Fahrzeug / Typ finden kann?
Hallo Heller,
das zuständige Bundesamt kann Ihnen die gewünschte Auskunft geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe vor kurzem ein Gewindefahrwerk mit ABE in Verbindung mit Felgen mit Teilegutachten bei meinem Golf 6 Gti verbaut.
Hab auch schon alles vom TÜV abnehmen lassen.
Meine Frage jetzt, in welchem Zeitraum muss ich es in die Fahrzeugscheine eintragen lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ralf,
das sollte in der Regel unverzüglich geschehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich hätte 2 Fragen:
1: ich habe einen Krümmer, welcher mittels Teilegutachten eingetragen wurde.
Wie verhält sich das Ganze, wenn ich einen EG-Genehmigten Endschalldämpfer (gleicher Hersteller wie der Krümmer) verbauen möchte? In der EG-Genehmigung steht eindeutig für dass der ESD für mein KfZ zugelassen ist sowie wie dieser Einzubauen ist. Einen ansonsten serienmäßiger Zustand wird nicht ausdrücklich verlangt.
2: ich möchte den oben genannten, (eingetragenen) Krümmer mit Hitzeschutzband umwickeln, welche Maßnahmen muss ich danach ergreifen? (ist dies abnahmepflichtig, prinzipiell illegal; etc.?)
Mit freundlichen Grüßen,
Jonas
Hallo Jonas,
da wir Ihre Fragen aus der Ferne nicht eindeutig und abschließend beantworten können, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Fachmann (z.B. vom TÜV) beraten zu lassen. Im Zweifelsfall können Sie auch bei der Zulassungsbehörde nachfragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe mir im Internet eine Stoßstange gekauf.
Der Verkäufer schreibt das diese Stoßstange als Ersatzteil gilt und somit nicht eintragungspflichtig ist.
Er hat mir keinerlei Dokumente oder ähnliches zukommen lassen die, dieses belegen.
Da ich (Trottel) die Stoßstange aber schon Lackiert habe, habe natürlich auch kein Rückgaberecht mehr.
Darf ich sie denn nun Fahren oder nicht?
Kann mir da jemand helfen?
Das schreibt der Verkäufer:
Qualität:
geprüfte Qualität mit dem Erstausrüsterprodukt vergleichbar und exzellenter Passgenauigkeit.
Oberfläche ab Werk vorgrundiert (Sie sparen Geld beim Lackieren)
lackierbar
Material:
Aus hochwertigem PP-Kunststoff (kein GFK)
Passend für VW Polo 6R Bj. 09-14 alle Modelle
Zulassungsart:
Im STVZO zugelassen / eintragungsfrei (als Ersatzteil verwendbar)
Hallo Alex,
bitte erkundigen Sie sich bei einem Fachmann (zum Beispiel beim TÜV), ob sie die Stoßstange verbauen können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe bei meinem Golf 6 Gti neue Felgen mit ABE und ein Gewindefahrwerk mit einem Teilegutachten eingebaut. Wurde auch so in Kombination vom Tüv abgenommen. Bis wann muss ich es in die Fahrzeugscheine eintragen lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ralf,
laut Informationen des TÜV Süd ist es in der Regel so, dass kleinere Änderungen nicht sofort eingetragen werden müssen, sondern spätestens bei einer Ummeldung oder einem Halterwechsel. Bei größeren Veränderungen, etwa wenn sich die Abgas- und Geräuschwerte verändern, ist eine sofortige Aktualisierung nötig. Fragen Sie am besten bei der zuständigen Behörde nach, wie Sie vorgehen sollten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft auf welchem Breitere Reifen und größere Felgen drauf sind.Die Reifen und Felgen sind
von einer Prüforganisation (Dekra) per Änderungsmaßnahme auf einem Prüfbericht eingetragen.Frage:Muß ich die änderung auf der zulassungstelle in den Schein eintragenlassen ? Brauche ich dannnoch eine abe oder teilegutachten für das Fahrzeug
falls mich die Polizei überprüft. Abe und Gutachten waren beim Kauf nicht dabei. Verkäufer sagte”Wenn Anderungsmaßnahme vom Prüfer abgenommen brauche ich kein Abe oder Tüv Gutachten
Mfg Michael
Hallo Michael,
der Prüfbericht der DEKRA sollte ausreichend sein, fragen Sie ggf. bei der Zulassungsstelle nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich möchte meinen Originalen Kühlergrill ausbauen und ein Wabengitter dafür einsetzten. Ist dies erlaubt? Benötige ich dafür eine Eintragung/(Teile-)Gutachten etc.? Ich möchte es ja selber bauen… mit z.b. Racegitter oder ähnlichen Kunststoffgitter. Darf man theoretisch auch ohne Kühlergrill fahren? Welche Strafen würden mich erwarten (erlöschen der BE?)?
Grüße
Mark
Hallo Mark,
im Regelfall müssen auch solche Änderungen vom TÜV abgenommen werden. Tun Sie das nicht, dann erlischt die Betriebserlaubnis – die Sanktionen hierfür können Sie dem obigen Text entnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich möchte einen neuen Ladeluftkühler mit Teilegutachten und ein neues Hosenrohr verbauen.
Das Hosenrohr gibt es entweder mit EWG oder Etwas teurer sogar als ECE Bauteil.
Wenn ich nun den Ladeluftkühler eintragen lasse (das Auto befindet sich noch im original Zustand) und danach das Hosenrohr einbaue, muss ich das ECE -Teil nun auch extra abnehmen lassen bzw. wird die Eintragung einfacher als mit dem EWG- Teil ?
Hallo Brian,
bei Fragen dieser Art sollten Sie sich an eine Fachwerkstatt wenden.
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Hallo,
Ich habe vor kurzem Spurverbreiterung Platte vor ne 20mm pro Rad insgesamt auf vorderen Achse 40mm und hinten 25mm pro Rad insgesamt hintere Achse 50mm. Hersteller ist von Eibach habe auch beides ein ABE Schein und Teilgutachter meine Frage ist muss ich zum tüv? Muss ich es eintragen lassen oder wie läuft das ab.
Grüsse aus NRW
Hallo Eugen,
ja, Sie sollten sich die Änderungen vom TÜV bescheinigen lassen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo… Habe einen BMW 316i E46 und wollte mir einen Jom Sportauspuff kaufen… ABE BZW. ECE ist dabei in der auch hervorgeht dass dieses Teil auf mein Fahrzeug,, passt,, nun ist es aber so, dass der Auspuff etwas herausstellt… Im www habe ich gelesen dass dies nicht der Fall sein darf… Verbrennungsgefahr. Ect… Sollte dies nun der Fall sein… Was bringt mir Dan bitte eine ABE/ECE wenn ich im Endeffekt doch immer wieder eine Einzelabnahme machen muss? Mfg
Hallo Chris,
solche spezifischen Fragen zu Teilegutachten und bestimmten Versatzstücken können wir nur schwer beantworten. Wenn Sie Sorge haben, dass Ihr Fahrzeug nicht den Normen entspricht, dann wenden Sie sich an den TÜV oder eine Werkstatt und lassen Sie sich diesbezüglich beraten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Servus, wenn ich mir ein Komplettes Breitbau Bodykit kaufe muss das dann irgendeine Nummer haben ? oder geht es nur um die Zulassung
Hallo Max,
erkundigen Sie sich im Einzelfall am besten direkt bei einer Prüfgesellschaft, die Ihnen konkret zu dem von Ihnen gewünschten Gegenstand eine Auskunft geben kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org