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Strafzettel aus Spanien: Bußgeldrabatt bei zügiger Abwicklung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn ein Strafzettel den Spanien-Urlaub stört

Strafzettel aus Spanien: Auch im Ausland herrschen strikte Verkehrsregeln.
Strafzettel aus Spanien: Auch im Ausland herrschen strikte Verkehrsregeln.

Es ist auf Platz zwei der lautesten Länder der Welt, verfügt über die am schnellsten gesprochene Sprache und bedeutet übersetzt „Land der Kaninchen“: Spanien!

Doch neben diesen Tatsachen ist Spanien vor allem aufgrund der schönen Landschaft und des sonnigen Wetters ein beliebtes Urlaubsziel der Deutschen.

Die nehmen es dann bei all der Urlaubsstimmung auf ihrer Reise gerne mal nicht so genau mit den Verkehrsregeln und verstoßen gegen Tatbestände des spanischen Bußgeldkatalogs. Schnell kann dann Strafzettel aus Spanien die Idylle trüben.

Erfahren Sie hier, was es bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien zu beachten gilt und welche Bußgelder bei einem Knöllchen zu zahlen sind.

FAQ: Strafzettel aus Spanien

Wann drohen Bußgelder für Urlauber in Spanien?

Wer sich im Urlaub hinter das Steuer eines Fahrzeugs in Spanien setzt, sollte sich vorher mit den geltenden Vorschriften vertraut machen, da anderenfalls auch für Reisende Sanktionen drohen.

Können Sanktionen in Deutschland vollstreckt werden?

Das EU-Vollstreckungsabkommen ermöglicht die Vollstreckung über die nationalen Grenzen hinweg.

Ist es sinnvoll, Geldbußen aus Spanien schnell zu begleichen?

Ja, denn wer sein Bußgeld nach dem Erhalt des Bescheides innerhalb von 20 Tagen bezahlt, kann einen Rabatt erhalten.

Ahndung von Verkehrsverstößen in Spanien

Jeder sechste Deutsche hat bereits einmal einen Strafzettel im Ausland erhalten. Mangelnde Kenntnisse ausländischer Verkehrsregeln sind hierfür ebenso verantwortlich wie eine urlaubsbedingte Gelassenheit und Naivität.

Viele Touristen wähnen sich in Sicherheit und daher sind Ärger und Verunsicherung groß, wenn plötzlich ein Strafzettel aus Spanien scheinbar höhnisch winkend an der Autoschreibe flattert.

Grundsätzlich können Knöllchen aus Spanien entweder vom Staat, also der Dirección General de Tráfico (zu Deutsch: Generaldirektion Verkehr) oder von den jeweils zuständigen Stadtverwaltungen (spanisch: Ayuntamientos) ausgestellt werden.

Der Staat ahndet in der Regel Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen und Autobahnen. Handelt es sich um einen Parkverstoß, wird zumeist die Gemeinde tätig. Wie auch in Deutschland besteht dann die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid direkt zu zahlen oder Einspruch einzulegen.

Eine Besonderheit: Wenn Sie binnen 20 Tagen nach Erhalt den Bußgeldbescheid aus Spanien bezahlen, erhalten Sie einen 50-prozentigen Rabatt. Unpünktlichkeit kann also die Kosten noch weiter in die Höhe treiben, als sie ohnehin schon sind.

In der Regel wird der Strafzettel aus Spanien direkt von einem spanischen Polizeibeamten ausgestellt und dem Verkehrssünder ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Betroffene dann als benachrichtigt.

Allerdings ist es nicht in allen Situationen möglich, einen Touristen, der beispielsweise geblitzt wurde, umgehend mit dem Bußgeldbescheid zu konfrontieren. In diesen Fällen erfolgt üblicherweise die Zustellung per Post.

Wird ein Strafzettel aus Spanien in Deutschland vollstreckt?

Bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien wird pünktliches Bezahlen rabattiert.
Bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien wird pünktliches Bezahlen rabattiert.

Seit dem 28. Oktober 2010 werden spanische Verkehrsverstöße hierzulande vollstreckt. Spanische Bußgelder müssen also auch nach der Rückkehr nach Deutschland gezahlt werden, wohingegen verhängte Punkte nicht im deutschen System verrechnet werden.

Erhalten Sie nach Ihrem Spanien-Urlaub mit dem Auto einen Bußgeldbescheid, wird Ihnen üblicherweise eine Zahlungsmethode über die Internetseite der DGT angeboten. Per Kreditkarte ist es so unkompliziert möglich, das Bußgeld zu begleichen.

Bußgeld aus Spanien: Welche Beträge sind üblich?

Deutschland befindet sich hinsichtlich der Höhe der vorgesehen Bußgelder eher auf den unteren Rängen. In anderen Ländern müssen Verkehrssünder deutlich empfindlichere Gelder zahlen.

Ein Strafzettel aus Spanien enthält oftmals hohe Beträge:

So kann eine Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze im Falle von Alkohol am Steuer mit 500 Euro zu Buche schlagen. Geschwindigkeitsverstöße können Kosten in Höhe von 100 Euro bis über 600 Euro verursachen. Ein Ampelverstoß wird mit 200 Euro oder mehr sanktioniert, gleiches gilt für Überhol- oder Parkverstöße, Handy am Steuer und eine Missachtung der Gurtpflicht. Führt ein Autofahrer keine Warnweste bei sich, kann er hierfür mit bis zu 90 Euro belangt werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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80 Kommentare

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  1. Tobi
    Am 10. Dezember 2017 um 17:51

    Hallo,
    Ich habe gestern einen Strafzettel aus Mallorca erhalten. Dieser ging per Post an mich nach Hause nach Deutschland.
    Ich soll 100euro wegen 9kmh zu viel zahlen. Ich finde leider keinerlei Infos auf dem Strafzettel zum bezahlen. Auch der Verweis auf diese Homepage erschließt sich mir nicht. Habe immer einmal wieder von 50% Rabatt gelesen.
    Kann mir bitte jemand sagen was ich zu tun habe?!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2017 um 15:33

      Hallo Tobi,

      Wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen, erhalten Sie in der Regel einen 50-prozentigen Rabatt. Dieser Rabatt ist meistens schon im angegebenen Betrag enthalten. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Bußgeld per Kreditkarte bei der spanischen Post zu bezahlen. Falls dies der Fall ist, sollte diese Angabe in dem Schreiben zu finden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Murat
    Am 29. November 2017 um 18:50

    Hallo,
    mich hat es dann leider auch erwischt auf Mallorca. Bin zu schnell gefahren142 satt 120. Soweit so gut.
    Ist es richtig wenn das Bussgeld 100 euro Beträgt und ich innerhalb von 20 Tagen zahle dann nur 50 Euro zahlen muss?
    Oder Sind die angegebenen 100 scon inkl. Abzug? Ich habe auch keine Bankverbindung gefunden.

    MfG

    Demir

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:50

      Hallo Murat,

      in der Regel sollte es sich bei den 100 Euro bereits um den ermäßigten Betrag handeln. Meist können Sie das Bußgeld per Kreditkarte bei der spanischen Post (Correos) bezahlen. Ist dies der Fall, sollte diese Möglichkeit auf dem Schreiben vermerkt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. manfred f.
    Am 17. November 2017 um 11:10

    sehr geehrtes team, ich hoffe ihr könnt mir helfen !!!
    ich hatte auf mallorca (porto cristo) falsch geparkt, eine bezahlung vor ort war nicht möglich, das geht nur wenn man ein spanisches konto hat, so die bank. die bezahlung erfolgte korrekt innerhalb von 12 tagen von deutschland aus, nun habe ich vom autovermieter 3 monate später 40 euro von meiner kreditkarte abgebucht bekommen, wegen rausgabe meiner daten an die behörden. (steht in den agb’s von autoclick). nur ich habe ja bezahlt ?, nun habe ich auch noch ein behördliches einschreiben bekommen das gegen mich ein verfahren eingeleitet wird. ich habe daraufhin mich per mail an die info @portsib.es gewandt, da leider (nur) diese webseite im einschreiben angegeben war. ich habe sowohl den strafzettel wie auch den bezahlungsbeleg (überweisung) als pdf angehängt. bis dato keine reaktion. auch habe ich den autovermieter angeschrieben diese daten den behörden zu übergeben, da kommt auch nichts rüber. fakt ist die überweisungsdaten sind richtig, was tun ? haben sie da eine adresse oder mail, wo man was senden könnte. diese mail hier habe ich an “info@portsib.es” gesendet, was soll ich noch tun …. ????
    ===============================================
    Betreff: Número de Expediente: [entfernt.]

    Ports IB
    Govern de les Illes Balears

    Munich-Alemania 06.11.2017

    Número de Expediente: [entfernt.]

    Estimados Señoras y Señoras,

    Por la presente les envio la confirmacion del Pago realizado por la infraccion cometida el 05.05.2107 a la s 15:06 en Porto Cristo.

    El Pago de la Infraccion fue realizada el 17.05.2017
    a la cuenta Bancaria del Banco Mare Nostrum 0487 2099 1820 0001 4767,
    como esta indicado el “ Butlleti de denuncia”.

    Les envio por Pdf los respectivos Datos.

    La confirmacion de los Pagos los envie aproximadamente hace un mes a la firma “Autoclick” RentaCar.

    Muy Atentamente

    (Siehe angehängte Datei: espanol-Banco2.pdf)(Siehe angehängte Datei: espanol-Banco.pdf)(Siehe angehängte Datei: espanol-2_2.pdf)(Siehe angehängte Datei: espanol-2_1.pdf)(Siehe angehängte Datei: espanol-1.pdf)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 12:19

      Hallo Manfred,

      bei Fragen bezüglich spanischer Behörden könnten Sie versuchen, sich an die spanische Botschaft zu wenden. Zum weiteren Vorgehen können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Sven
    Am 14. November 2017 um 12:45

    Hallo,
    Ich habe eine Frage zum dgt.es Brief. Es soll ja ein Einschreiben sein!? Mir wurde der Brief erst nach den 3 Monaten zugestellt. Nun stellt sich für mich die Frage wie ich das beweisen kann. Auf dem Umschlag ist kein Stempel oder eine Seriennummer!!!?
    Ich muss halt schnell handeln. Entweder Einspruch und Risiko doch 80€ oder mehr zu zahlen, schnell bezahlen und die 40€ abschreiben oder abwarten und dann beweisen können das es 3 Monate unschön paar Tage bis zur Zustellung sind.
    Hat jemand Erfahrungen dazu?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 12:31

      Hallo Sven,

      Bescheide aus Spanien verjähren mitunter erst nach einem Jahr. Insofern ist eine Ahndung noch rechtens. Uns ist es jedoch nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch abraten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  5. Sven
    Am 13. November 2017 um 15:24

    Ich habe gerade per dgt.es einen Brief also Strafzettel empfangen. Den einen Tag den ich am 5.8.17 einen Mietwagen auf Mallorca hatte, habe ich aufgepasst ohne Ende, trotzdem stand am Naturschutzgebiet der MA-21 scheinbar gleich einer parat der uns ein unsichtbares Ticket verpasst hat. Scheinbar war außerhalb der Ortschaft die ganze Straße falsch parkend und nun muss ich wohl glauben, dass ich was falsch gemacht habe.
    Nach etwas Recherche habe ich das mit den 50% Ersparnis hier gefunden. Weiter habe ich gelesen das die Zustellung nach 3 Monaten erfolgen muss. Nun war also Tatzeit 5.8.17, das schreiben vom 2.11.17 und angekommen ist es zwischen 8.11.17 und 13.11.17. eigentlich sind die 3 Monate rum! Nun erkenne ich auf dem maschinellen Briefumschlag keinen Stempel oder Seriennummer wo es als Einschreiben deklariert wäre. Soll ich nun lieber die Hälfte also 40€ zahlen oder Einspruch erheben weil es erstens etwas zu spät und 2. dem falschen Insassen zugestellt wurde. (Ich hab es gemietet, war aber nicht der Fahrer. )

    Nach euren Beschreibungen bin ich froh das ich nur einmal gemietet habe, sonst wäre ich da wieder hingefahren und hätte den Fehler nicht bemerkt. Frechheit do. ohne Ticket!

    Dank euch schonmal für eure Hilfe. Wie würdet ihr Vorgehen. Hatte sowas noch nie.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 11:43

      Hallo Sven;

      eines vorweg: Es ist uns gesetzlich untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch abraten.

      Zu erstem können wir nicht mit Sicherheit sagen, ob die Ihnen verhangene Strafe rechtens ist oder nicht. Außerdem gilt die dreimonatige Verjährungsfrist für deutsche Bußgeldbescheide; in Spanien ist diese, unseren Informationen nach, ein Jahr.

      Wenn Sie rechtlichen Beistand brauchen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  6. Ralf
    Am 9. November 2017 um 15:00

    Hallo,

    nach welcher Zeit muss ich einen Strafzettel aus Spanien noch bezahlen. Meines Wissens ist es ja in Deutschland so, dass ein Strafzettel welcher nach 3 Monaten des Verstoßes nicht mehr bezahlt werden muss. Ist das in Spanien auch so?? Oder muss dort ein Strafzettel auch nach Zustellung von 3 Monaten noch bezahlt werden??

    Danke für die Info.
    Ralf

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:55

      Hallo Ralf,

      eins vorweg: Die Regelung mit den drei Monaten meint, dass wenn Sie drei Monate nach Tattag nichts von der Sache gehört haben, diese obsolet wird. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, gelten diese drei Monate nicht. Sie können die Sache nicht einfach aussitzen, in dem Sie nicht zahlen. Dann drohen nämlich weitere Sanktionen.

      Grundsätzlich gilt: Wenn Ihnen ein Bescheid zugestellt wurde und Sie die Tat begangen haben, sollte dies auch beglichen werden. Wie lange die spanischen Behörden Verstöße verfolgen, ist uns leider nicht bekannt. Da Spanien jedoch bei Bußgeldern strenger ist und auch hierzulande vollstrecken dürfen, sollte davon ausgegangen werden, das dies keine derart kurze Periode ist.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  7. Charlotte
    Am 30. Oktober 2017 um 23:36

    Wir bekamen letzte Woche auf Mallorca ein Parkticket, weil wir übersehen hatten, dass man dort einen Parkschein lösen musste. Auf dem Strafzettel stehen weder IBAN noch BIC, nur die Namen der Banken, die die Zahlung entgegennehmen. Wie können wir von Deutschland aus bezahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 12:43

      Hallo Charlotte,

      in der Regel sollten Sie die entsprechenden Bankdaten durch eine Recherche im Internet herausfinden können.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  8. Jasmina
    Am 17. Oktober 2017 um 21:40

    Hallo,
    wir haben ein Strafzettel grade erhalten.
    Wir waren auf Mallorca.
    Wir sind der Meinung es hat nie geblitzt…aber kann ja sein.
    Es soll eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein.
    100 Euro Strafe
    bei Zahlung innerhalb von 2 Monaten gibts 50% Rabatt.
    Geschwindigkeitsangabe gibts in dem schreiben nicht, wieviel wir schneller waren steht da auch nicht.
    Das Schreiben kommt von Agencia Tributaria.
    Foto ist im schreiben nicht dabei.

    Meine Fraundin meint das Schreiben ist ein fake.

    mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 13:32

      Hallo Jasmina,

      die Agencia Tributaria ist die spanische Steuerbehörde. Diese Institution gibt es also tatsächlich. Ob es sich jedoch um eine Fälschung handelt oder nicht, können wir nicht beurteilen. Haben Sie Zweifel, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Frank
        Am 24. November 2017 um 12:48

        Ich habe ich September Urlaub auf Mallorca verbracht und es geschafft am letzten Tag in Valldemossa
        auf einen öffentliche Parkplatz, falsch zu parken (!!)…sei es drum. Der Strafzettel sagte aus 80 € oder wie bei vielen hier bereits erwähnt, innerhalb von 14 Tagen 40 € (das finde ich zwar nett, aber auch irgendwie wie auf dem Basar).
        Bei der Autoabgabe durch den Autovermieter wurde mir das auch nochmal so bestätigt.

        Einige Tage später wollte ich das Bußgeld bezahlen und stellte erst dann fest, dass auf dem Strafzettel gar keine Bankdaten angegeben sind ! Also habe ich eigenständig im Internet recherchiert und bin immer wieder auf die Seite von DGT verwiesen worden, auf dem auch eine Bankverbindung für Verkehrsdelikte angegeben ist. Also habe ich die 40,00 € dorthin überwiesen (Zahlungsbeleg liegt vor).

        Nun, fast 3 Monate später, erfahre ich von meiner Autovermietung, dass der Bezirk (!) Valldemossa das Geld nicht erhalten hat und anscheinend die Entscheidung für DGT falsch war !

        Nun ist meine Frage:
        Ist es nicht am einfachsten wenn die DGT das Geld dahin überweist wo es hin gehört (Anhand der Aktennr. im Verwendungszweck) ?
        Weiterhin wundert es mich, dass eine Behörde welches Geld bekommt und anscheinend nicht zuweisen kann, mir nicht das Geld wieder zurück sendet, bzw. verweigert (Gelegenheit macht Diebe (!?!) ?

        Ist jetzt dadurch die Frist der 50% Regelung abgelaufen, obwohl ich innerhalb der Zeit ja gehandelt habe ?
        Welches wäre jetzt der einfachste Weg um das Geld von A nach B zu transferieren ? Anrufen kann ich bei der DGT nicht, denn ich spreche kein einziges Wort spanisch !
        Das Geld von meiner Bank zurück zu ordern kostet fast 20 € und ist kein Garant dafür, dass die andere Seite darauf hin reagiert (wurde mir von meiner Bank versichert!), ist also keine Option.
        Ist das Ganze nach 3 Monaten nicht sowie so hinfällig ?

        Denn ganz ehrlich, ich für mein Teil habe die Schuld beglichen und werde für diesen Betrag und meinen bereits geleisteten Aufwand keinen Finger mehr rühren (aber ehrlich will man ja bleiben !)

        Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung bzw. Rat freuen.

        Vielen Dank

        • bussgeldkatalog.org
          Am 11. Dezember 2017 um 16:03

          Hallo Frank,

          in der Regel sollte die Frist verstrichen sein, sodass 80 Euro zu zahlen wären – denn das Geld ging ja nicht an die richtige Stelle.
          Eventuell können Sie jemanden der zuständigen Behörde erreichen, der Englisch oder Deutsch spricht (nicht so unwahrscheinlich auf Mallorca). Inwieweit die DGT auf das fälschlicherweise überwiesene Geld noch reagieren wird, kann so jedoch nicht vorhergesagt werden. Eventuell sprechen auch dort einige Beamte Englisch oder Deutsch.
          Im Zweifel kann das Bußgeld auch über das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden.

          Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Volker H.
    Am 16. Oktober 2017 um 23:44

    Wir haben in *** falsch geparkt. Blaue Umrandung sind wohl Anwohnerparkplätze. An der Windschutzscheibe hing das Knöllchen und sieht aus wie ein Kassenbon. Auf dem “Ticket” steht aber nicht auf welches Konto die geforderten 80,- € gezahlt werden sollen. Was tun? Wir waren mit einem Mietwagen unterwegs und ich habe keine Lust auch noch deren Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
    Ist es richtig, dass ich im Falle einer Zahlung vor Ablauf von 20 Tagen eine Ermäßigung von 50% habe (steht auf dem Strafzettel jedenfalls nicht drauf).
    Hat da jemand Erfahrung?
    Viele Grüße
    Volker

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:29

      Hallo Volker H.,

      grundsätzlich tun Sie natürlich gut daran, den entsprechenden Betrag zu begleichen. In der Tat sieht das spanische Gesetz ein Rabatt vor, insofern der Bescheid innerhalb von 20 Tagen gezahlt wird.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  10. Umbekannt
    Am 12. Oktober 2017 um 10:16

    Hallo,
    ich hatte heute früh einen gelben Zettel an der Windschutzscheibe meines Mietwagens – auf spanisch/katalan – für mich nicht zu verstehen, zudem ist der Zettel mit keinerlei Daten versehen. Kein Datum, keine höhe der Strafe, keine Unterschrift oder ähnliches … Nach genauerem Betrachten der Parkbucht ist aufgefallen, dass das Heck (nicht die Achse!) dem MWs auf einer gelb markierten Linie stand.
    Meine Frage(n): Ist der „Strafzettel“ überhaupt gültig? Wenn ja: wo/wie erfahre ich die Höhe der Strafe? Muss ich überhaupt tätig werden?
    Auf Anfrage beim Hotel konnte mir nicht weitergeholfen werden – die meinten ich solle es vergessen & abstreiten ….
    Danke im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 11:02

      Hallo Unbekannt,

      inwiefern der Strafzettel gültig ist, können wir leider nicht beurteilen. Hilfreich wäre es, wenn Sie sich den Inhalt einmal übersetzen lassen. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass Bußgelder innerhalb der EU vollstreckt werden können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Nicoleta V.
    Am 21. August 2017 um 18:52

    Wir sind nach Madrid gefahren…Ich bin im Auto, auf dem Rücksitz eingeschlafen und obwohl ich angegurtet war, habe ich während d.Schlaff meine Hand raus gemacht, so dass ich aus diesem Grund, nur noch am Bauch angegurtet war. Ein Polizist, auf einem Motorrad, hat es gesehen und mir eine Strafzettel in Höhe von 200 Euro gegeben hat. Kann mir jemand helfen? Ist es üblich, mich mit der höchste Strafe zu bestrafen, so als wäre ich gaar nicht angegurtet? Kann mir jemand antworten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 9:57

      Hallo Nicoleta,

      grundsätzlich ist es so, dass ein Gurt korrekt angelegt werden muss. Bei weiteren Fragen, etwa zu einem Einspruch, kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Julian
    Am 27. Juli 2017 um 10:44

    Guten Tag,

    ich habe heute eine E-Mail meines Autovermieters (RecordGo) erhalten, dass ich ein Bussgeld für einen Verstoß bezahlen soll, mit dem ich nicht so wirklich etwas anfangen kann…vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
    Also angeblich soll ich am 11.05 etwas falsch gemacht haben, nämlich:
    Fine:(CCR) Circular Carril Reservado

    Ich hab jedoch an dem Tag immer ordnungsgemäß geparkt und auch kein “Knöllchen” oder so an meiner Windschutzscheibe gehabt. Auch habe ich noch keine Post der spanischen Behörden erhalten… Wie seriös sollte ich diese E-Mail behandeln und was ist das für ein Tatvorwurf?

    Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!

    • Ilya S.
      Am 14. Februar 2018 um 12:29

      Same story and also recordgo. Looking forward to receive the ticket by mail now, usually they attach a picture of the car. Can’t recall really getting anywhere into any city at all (was on a snowboarding trip in the mountains; there might have been a bus lane in the airport, but I was really careful there)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 10:37

      Hallo Julian,

      anscheinend wird Ihnen vorgeworfen, auf einer Spur gefahren zu sein, die speziellen Fahrzeugen – etwa Bussen und Taxis – vorbehalten ist. Inwiefern Sie sich nun verhalten sollten, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. dura
    Am 18. Juli 2017 um 11:20

    hallo,
    wir waren im dezember letzten jahres auf mallorca, haben in palma gewohnt und hatten einen mietwagen.
    heute habe ich 4 bußgeldbescheide aus mallorca bekommen. jeder bescheid mit 45,-euro, zahlbar innerhalb von 20 tagen.
    für 4 hintereinander folgende tage.
    grund der nichtbekanntgebung: “registriert mit bildaufnahmegerät”
    beschreibung der übertretung lautet: “der fahrzeugführer fuhr ohne erlaubnis in der verkehrsbegrenzten zone”
    artikel: “0081”
    was bedeutet das?
    muss ich das zahlen?
    wie soll ich mich verhalten?

    vielen dank für eine antwort.

    • Carola
      Am 19. Februar 2018 um 12:11

      Hallo Dura.
      Ich habe heute genau diesen Bescheid von Palma bekommen. Hatte im August 2017 für einen Tag einen Mietwagen und soll nun 45,-Euro bezahlen. Was hast du gemacht?

    • Anni
      Am 18. Februar 2018 um 13:20

      Hallo,
      gab es bei dir schon was neues zu dem Thema?
      Bei mir war es exakt der gleiche Verkehrsverstoß und 3 mal! Es kommt mir komisch vor, da es auf dem Weg zu einem Parkhaus war! Bei uns war es Ende Juni/ Anfang Juli 2017 und vor einer Woche kam der Bußgeldbescheid, also ein 3/4 Jahr später! Als Klassifizierung ist es als leicht erfasst! In Spanien gilt eine Verjährungsfrist von 3 Monaten bei leichten Verkehrsverstößen, nur ab wann beginnt die Verjährung?
      Die Autovermietung hat bereits Ende November für alle 3 Verkehrsverstöße Gebühren abgebucht ohne das wir informiert wurden wofür!
      Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann!

      • bussgeldkatalog.org
        Am 20. März 2018 um 12:39

        Hallo Anni,

        unseres Kenntnisstandes nach beträgt die Verfolgungsverjährung in Spanien vier Jahre. Ein Anwalt für Verkehrsrecht, der sich im spanischen Verkehrsrecht auskennt, kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:03

      Hallo Dura,

      Ihnen wird vorgeworfen, ohne Erlaubnis in die verkehrsberuhigte Zone (Acire) der Innenstadt von Palma gefahren zu sein. Die Zufahrt in die Acire-Zonen ist nur Anwohnern sowie Taxis und dem öffentlichen Nahverkehr gestattet, auch Motorräder und Fahrräder sind vom Verbot ausgenommen. Um die neuen Auflagen zu kontrollieren wurden Überwachungskameras installiert, die die Kennzeichen erfassen. Bußgelder aus dem Ausland können in Deutschland ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden. Weitere Fragen beantwortet ein Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Christian
        Am 15. Februar 2022 um 13:56

        Kann ich, wie beim Parken, bei umgehender Bezahlung eines “Zona Acire”-Verstosses 50% abziehen?
        Danke herzlich

  14. D.
    Am 11. Juli 2017 um 16:59

    Guten Tag,

    ich möchte eure Bankverbindung (IBAN) für Zahlung der Strafe ermitteln.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 10:28

      Hallo,

      hier handelt es sich um ein Missverständnis, wir sind keine offizielle Behörde. Ein Bußgeld müssen Sie bei der zuständigen Behörde bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ulrich G.
    Am 14. Mai 2017 um 21:06

    Ich habe in Nerja kurz ca. 15 Min.) im Halteverbot geparkt. Nach meiner Rückkehr hatte ich einen Strafzettel an
    der Windschutzscheibe mit der Aufforderung € 200.–100.– zu bezahlen. Die örtliche Polizei hat ,€ 100.00 nicht
    angenommen und mich stattdessen an eine andere Behörde verwiesen die ich jedoch leider nicht aufsuchen konnte
    weil ich zum Airport mußte.
    Jetzt habe ich von Deutschland aus mehrfach versucht, mich mit der Verwaltung in Nerja in Verbindung zu setzen
    damit man mir die Bankverbindung mitteilt. aber man war dort nicht bereit, mir Auskunft zu geben.
    Ich habe daraufhin einen Einschreibe/Rückschein an PATRONATO de RECAUDATION PRIVINZIAL NERJA geschickt
    und hoffe, das ich von dort die nötige Information erhalte. Ich kann jetzt nur abwarten. Da ich innerhalb von 14
    Tagen zahlen wollte aber dies nicht möglich war, werde ich keinesfalls € 200,00 bezahlen da ich die Verzögerung
    nicht zu vertreten habe.

  16. kiki
    Am 15. September 2016 um 17:58

    Da keine Bank angegeben ist, kann auch keine BIC ermittelt werden.
    Wir haben dann die Option mit der Kreditkarte gewählt, das hat ohne Schwierigkeiten geklappt.

  17. Markus
    Am 2. September 2016 um 17:30

    Hallo wer kann helfen ?
    Ich habe am 26.08.2016 ein Ticket für verkehrtes Parken auf Lanzarote bekommen.
    Jetzt wollte ich von Deutschland aus die 40,- € Überweisen bevor sich nach 20 Tagen der Betrag auf 80,- erhöht.
    Mein Problem ist nun, auf dem Ticket ist keine BIC angegeben und laut meiner Sparkasse ist nur die IBAN nicht
    ausreichend.
    Auf dem Ticket steht das man das Geld bei der Correros ( spanische Post ) bezahlen kann.
    Irgendwie komme ich nicht weiter.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:43

      Hallo Markus,

      mithilfe der Ihnen zur Verfügung stehenden Daten sollte ein Mitarbeiter bei Ihrer Bank den BIC für Sie ermitteln können. Fragen Sie einfach am Kundenschalter nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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