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Strafzettel aus Spanien: Bußgeldrabatt bei zügiger Abwicklung

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 31. Januar 2023

Wenn ein Strafzettel den Spanien-Urlaub stört

Strafzettel aus Spanien: Auch im Ausland herrschen strikte Verkehrsregeln.
Strafzettel aus Spanien: Auch im Ausland herrschen strikte Verkehrsregeln.

Es ist auf Platz zwei der lautesten Länder der Welt, verfügt über die am schnellsten gesprochene Sprache und bedeutet übersetzt „Land der Kaninchen“: Spanien!

Doch neben diesen Tatsachen ist Spanien vor allem aufgrund der schönen Landschaft und des sonnigen Wetters ein beliebtes Urlaubsziel der Deutschen.

Die nehmen es dann bei all der Urlaubsstimmung auf ihrer Reise gerne mal nicht so genau mit den Verkehrsregeln und verstoßen gegen Tatbestände des spanischen Bußgeldkatalogs. Schnell kann dann Strafzettel aus Spanien die Idylle trüben.

Erfahren Sie hier, was es bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien zu beachten gilt und welche Bußgelder bei einem Knöllchen zu zahlen sind.

FAQ: Strafzettel aus Spanien

Wann drohen Bußgelder für Urlauber in Spanien?

Wer sich im Urlaub hinter das Steuer eines Fahrzeugs in Spanien setzt, sollte sich vorher mit den geltenden Vorschriften vertraut machen, da anderenfalls auch für Reisende Sanktionen drohen.

Können Sanktionen in Deutschland vollstreckt werden?

Das EU-Vollstreckungsabkommen ermöglicht die Vollstreckung über die nationalen Grenzen hinweg.

Ist es sinnvoll, Geldbußen aus Spanien schnell zu begleichen?

Ja, denn wer sein Bußgeld nach dem Erhalt des Bescheides innerhalb von 20 Tagen bezahlt, kann einen Rabatt erhalten.

Ahndung von Verkehrsverstößen in Spanien

Jeder sechste Deutsche hat bereits einmal einen Strafzettel im Ausland erhalten. Mangelnde Kenntnisse ausländischer Verkehrsregeln sind hierfür ebenso verantwortlich wie eine urlaubsbedingte Gelassenheit und Naivität.

Viele Touristen wähnen sich in Sicherheit und daher sind Ärger und Verunsicherung groß, wenn plötzlich ein Strafzettel aus Spanien scheinbar höhnisch winkend an der Autoschreibe flattert.

Grundsätzlich können Knöllchen aus Spanien entweder vom Staat, also der Dirección General de Tráfico (zu Deutsch: Generaldirektion Verkehr) oder von den jeweils zuständigen Stadtverwaltungen (spanisch: Ayuntamientos) ausgestellt werden.

Der Staat ahndet in der Regel Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen und Autobahnen. Handelt es sich um einen Parkverstoß, wird zumeist die Gemeinde tätig. Wie auch in Deutschland besteht dann die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid direkt zu zahlen oder Einspruch einzulegen.

Eine Besonderheit: Wenn Sie binnen 20 Tagen nach Erhalt den Bußgeldbescheid aus Spanien bezahlen, erhalten Sie einen 50-prozentigen Rabatt. Unpünktlichkeit kann also die Kosten noch weiter in die Höhe treiben, als sie ohnehin schon sind.

In der Regel wird der Strafzettel aus Spanien direkt von einem spanischen Polizeibeamten ausgestellt und dem Verkehrssünder ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Betroffene dann als benachrichtigt.

Allerdings ist es nicht in allen Situationen möglich, einen Touristen, der beispielsweise geblitzt wurde, umgehend mit dem Bußgeldbescheid zu konfrontieren. In diesen Fällen erfolgt üblicherweise die Zustellung per Post.

Wird ein Strafzettel aus Spanien in Deutschland vollstreckt?

Bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien wird pünktliches Bezahlen rabattiert.
Bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien wird pünktliches Bezahlen rabattiert.

Seit dem 28. Oktober 2010 werden spanische Verkehrsverstöße hierzulande vollstreckt. Spanische Bußgelder müssen also auch nach der Rückkehr nach Deutschland gezahlt werden, wohingegen verhängte Punkte nicht im deutschen System verrechnet werden.

Erhalten Sie nach Ihrem Spanien-Urlaub mit dem Auto einen Bußgeldbescheid, wird Ihnen üblicherweise eine Zahlungsmethode über die Internetseite der DGT angeboten. Per Kreditkarte ist es so unkompliziert möglich, das Bußgeld zu begleichen.

Bußgeld aus Spanien: Welche Beträge sind üblich?

Deutschland befindet sich hinsichtlich der Höhe der vorgesehen Bußgelder eher auf den unteren Rängen. In anderen Ländern müssen Verkehrssünder deutlich empfindlichere Gelder zahlen.

Ein Strafzettel aus Spanien enthält oftmals hohe Beträge:

So kann eine Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze im Falle von Alkohol am Steuer mit 500 Euro zu Buche schlagen. Geschwindigkeitsverstöße können Kosten in Höhe von 100 Euro bis über 600 Euro verursachen. Ein Ampelverstoß wird mit 200 Euro oder mehr sanktioniert, gleiches gilt für Überhol- oder Parkverstöße, Handy am Steuer und eine Missachtung der Gurtpflicht. Führt ein Autofahrer keine Warnweste bei sich, kann er hierfür mit bis zu 90 Euro belangt werden.

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79 Kommentare

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  1. Markus sagt:

    Hallo wer kann helfen ?
    Ich habe am 26.08.2016 ein Ticket für verkehrtes Parken auf Lanzarote bekommen.
    Jetzt wollte ich von Deutschland aus die 40,- € Überweisen bevor sich nach 20 Tagen der Betrag auf 80,- erhöht.
    Mein Problem ist nun, auf dem Ticket ist keine BIC angegeben und laut meiner Sparkasse ist nur die IBAN nicht
    ausreichend.
    Auf dem Ticket steht das man das Geld bei der Correros ( spanische Post ) bezahlen kann.
    Irgendwie komme ich nicht weiter.
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Markus,

      mithilfe der Ihnen zur Verfügung stehenden Daten sollte ein Mitarbeiter bei Ihrer Bank den BIC für Sie ermitteln können. Fragen Sie einfach am Kundenschalter nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. kiki sagt:

    Da keine Bank angegeben ist, kann auch keine BIC ermittelt werden.
    Wir haben dann die Option mit der Kreditkarte gewählt, das hat ohne Schwierigkeiten geklappt.

  3. Ulrich G. sagt:

    Ich habe in Nerja kurz ca. 15 Min.) im Halteverbot geparkt. Nach meiner Rückkehr hatte ich einen Strafzettel an
    der Windschutzscheibe mit der Aufforderung € 200.–100.– zu bezahlen. Die örtliche Polizei hat ,€ 100.00 nicht
    angenommen und mich stattdessen an eine andere Behörde verwiesen die ich jedoch leider nicht aufsuchen konnte
    weil ich zum Airport mußte.
    Jetzt habe ich von Deutschland aus mehrfach versucht, mich mit der Verwaltung in Nerja in Verbindung zu setzen
    damit man mir die Bankverbindung mitteilt. aber man war dort nicht bereit, mir Auskunft zu geben.
    Ich habe daraufhin einen Einschreibe/Rückschein an PATRONATO de RECAUDATION PRIVINZIAL NERJA geschickt
    und hoffe, das ich von dort die nötige Information erhalte. Ich kann jetzt nur abwarten. Da ich innerhalb von 14
    Tagen zahlen wollte aber dies nicht möglich war, werde ich keinesfalls € 200,00 bezahlen da ich die Verzögerung
    nicht zu vertreten habe.

  4. D. sagt:

    Guten Tag,

    ich möchte eure Bankverbindung (IBAN) für Zahlung der Strafe ermitteln.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo,

      hier handelt es sich um ein Missverständnis, wir sind keine offizielle Behörde. Ein Bußgeld müssen Sie bei der zuständigen Behörde bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. dura sagt:

    hallo,
    wir waren im dezember letzten jahres auf mallorca, haben in palma gewohnt und hatten einen mietwagen.
    heute habe ich 4 bußgeldbescheide aus mallorca bekommen. jeder bescheid mit 45,-euro, zahlbar innerhalb von 20 tagen.
    für 4 hintereinander folgende tage.
    grund der nichtbekanntgebung: “registriert mit bildaufnahmegerät”
    beschreibung der übertretung lautet: “der fahrzeugführer fuhr ohne erlaubnis in der verkehrsbegrenzten zone”
    artikel: “0081”
    was bedeutet das?
    muss ich das zahlen?
    wie soll ich mich verhalten?

    vielen dank für eine antwort.

    • Carola sagt:

      Hallo Dura.
      Ich habe heute genau diesen Bescheid von Palma bekommen. Hatte im August 2017 für einen Tag einen Mietwagen und soll nun 45,-Euro bezahlen. Was hast du gemacht?

    • Anni sagt:

      Hallo,
      gab es bei dir schon was neues zu dem Thema?
      Bei mir war es exakt der gleiche Verkehrsverstoß und 3 mal! Es kommt mir komisch vor, da es auf dem Weg zu einem Parkhaus war! Bei uns war es Ende Juni/ Anfang Juli 2017 und vor einer Woche kam der Bußgeldbescheid, also ein 3/4 Jahr später! Als Klassifizierung ist es als leicht erfasst! In Spanien gilt eine Verjährungsfrist von 3 Monaten bei leichten Verkehrsverstößen, nur ab wann beginnt die Verjährung?
      Die Autovermietung hat bereits Ende November für alle 3 Verkehrsverstöße Gebühren abgebucht ohne das wir informiert wurden wofür!
      Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann!

      • bussgeldkatalog.org sagt:

        Hallo Anni,

        unseres Kenntnisstandes nach beträgt die Verfolgungsverjährung in Spanien vier Jahre. Ein Anwalt für Verkehrsrecht, der sich im spanischen Verkehrsrecht auskennt, kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dura,

      Ihnen wird vorgeworfen, ohne Erlaubnis in die verkehrsberuhigte Zone (Acire) der Innenstadt von Palma gefahren zu sein. Die Zufahrt in die Acire-Zonen ist nur Anwohnern sowie Taxis und dem öffentlichen Nahverkehr gestattet, auch Motorräder und Fahrräder sind vom Verbot ausgenommen. Um die neuen Auflagen zu kontrollieren wurden Überwachungskameras installiert, die die Kennzeichen erfassen. Bußgelder aus dem Ausland können in Deutschland ab einer Höhe von 70 Euro vollstreckt werden. Weitere Fragen beantwortet ein Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Julian sagt:

    Guten Tag,

    ich habe heute eine E-Mail meines Autovermieters (RecordGo) erhalten, dass ich ein Bussgeld für einen Verstoß bezahlen soll, mit dem ich nicht so wirklich etwas anfangen kann…vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
    Also angeblich soll ich am 11.05 etwas falsch gemacht haben, nämlich:
    Fine:(CCR) Circular Carril Reservado

    Ich hab jedoch an dem Tag immer ordnungsgemäß geparkt und auch kein “Knöllchen” oder so an meiner Windschutzscheibe gehabt. Auch habe ich noch keine Post der spanischen Behörden erhalten… Wie seriös sollte ich diese E-Mail behandeln und was ist das für ein Tatvorwurf?

    Liebe Grüße und vielen Dank schonmal!

    • Ilya S. sagt:

      Same story and also recordgo. Looking forward to receive the ticket by mail now, usually they attach a picture of the car. Can’t recall really getting anywhere into any city at all (was on a snowboarding trip in the mountains; there might have been a bus lane in the airport, but I was really careful there)

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Julian,

      anscheinend wird Ihnen vorgeworfen, auf einer Spur gefahren zu sein, die speziellen Fahrzeugen – etwa Bussen und Taxis – vorbehalten ist. Inwiefern Sie sich nun verhalten sollten, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Nicoleta V. sagt:

    Wir sind nach Madrid gefahren…Ich bin im Auto, auf dem Rücksitz eingeschlafen und obwohl ich angegurtet war, habe ich während d.Schlaff meine Hand raus gemacht, so dass ich aus diesem Grund, nur noch am Bauch angegurtet war. Ein Polizist, auf einem Motorrad, hat es gesehen und mir eine Strafzettel in Höhe von 200 Euro gegeben hat. Kann mir jemand helfen? Ist es üblich, mich mit der höchste Strafe zu bestrafen, so als wäre ich gaar nicht angegurtet? Kann mir jemand antworten?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Nicoleta,

      grundsätzlich ist es so, dass ein Gurt korrekt angelegt werden muss. Bei weiteren Fragen, etwa zu einem Einspruch, kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Umbekannt sagt:

    Hallo,
    ich hatte heute früh einen gelben Zettel an der Windschutzscheibe meines Mietwagens – auf spanisch/katalan – für mich nicht zu verstehen, zudem ist der Zettel mit keinerlei Daten versehen. Kein Datum, keine höhe der Strafe, keine Unterschrift oder ähnliches … Nach genauerem Betrachten der Parkbucht ist aufgefallen, dass das Heck (nicht die Achse!) dem MWs auf einer gelb markierten Linie stand.
    Meine Frage(n): Ist der „Strafzettel“ überhaupt gültig? Wenn ja: wo/wie erfahre ich die Höhe der Strafe? Muss ich überhaupt tätig werden?
    Auf Anfrage beim Hotel konnte mir nicht weitergeholfen werden – die meinten ich solle es vergessen & abstreiten ….
    Danke im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Unbekannt,

      inwiefern der Strafzettel gültig ist, können wir leider nicht beurteilen. Hilfreich wäre es, wenn Sie sich den Inhalt einmal übersetzen lassen. Grundsätzlich ist zu bedenken, dass Bußgelder innerhalb der EU vollstreckt werden können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Volker H. sagt:

    Wir haben in *** falsch geparkt. Blaue Umrandung sind wohl Anwohnerparkplätze. An der Windschutzscheibe hing das Knöllchen und sieht aus wie ein Kassenbon. Auf dem “Ticket” steht aber nicht auf welches Konto die geforderten 80,- € gezahlt werden sollen. Was tun? Wir waren mit einem Mietwagen unterwegs und ich habe keine Lust auch noch deren Bearbeitungsgebühr zu zahlen.
    Ist es richtig, dass ich im Falle einer Zahlung vor Ablauf von 20 Tagen eine Ermäßigung von 50% habe (steht auf dem Strafzettel jedenfalls nicht drauf).
    Hat da jemand Erfahrung?
    Viele Grüße
    Volker

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Volker H.,

      grundsätzlich tun Sie natürlich gut daran, den entsprechenden Betrag zu begleichen. In der Tat sieht das spanische Gesetz ein Rabatt vor, insofern der Bescheid innerhalb von 20 Tagen gezahlt wird.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  10. Jasmina sagt:

    Hallo,
    wir haben ein Strafzettel grade erhalten.
    Wir waren auf Mallorca.
    Wir sind der Meinung es hat nie geblitzt…aber kann ja sein.
    Es soll eine Geschwindigkeitsüberschreitung sein.
    100 Euro Strafe
    bei Zahlung innerhalb von 2 Monaten gibts 50% Rabatt.
    Geschwindigkeitsangabe gibts in dem schreiben nicht, wieviel wir schneller waren steht da auch nicht.
    Das Schreiben kommt von Agencia Tributaria.
    Foto ist im schreiben nicht dabei.

    Meine Fraundin meint das Schreiben ist ein fake.

    mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jasmina,

      die Agencia Tributaria ist die spanische Steuerbehörde. Diese Institution gibt es also tatsächlich. Ob es sich jedoch um eine Fälschung handelt oder nicht, können wir nicht beurteilen. Haben Sie Zweifel, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Frank sagt:

        Ich habe ich September Urlaub auf Mallorca verbracht und es geschafft am letzten Tag in Valldemossa
        auf einen öffentliche Parkplatz, falsch zu parken (!!)…sei es drum. Der Strafzettel sagte aus 80 € oder wie bei vielen hier bereits erwähnt, innerhalb von 14 Tagen 40 € (das finde ich zwar nett, aber auch irgendwie wie auf dem Basar).
        Bei der Autoabgabe durch den Autovermieter wurde mir das auch nochmal so bestätigt.

        Einige Tage später wollte ich das Bußgeld bezahlen und stellte erst dann fest, dass auf dem Strafzettel gar keine Bankdaten angegeben sind ! Also habe ich eigenständig im Internet recherchiert und bin immer wieder auf die Seite von DGT verwiesen worden, auf dem auch eine Bankverbindung für Verkehrsdelikte angegeben ist. Also habe ich die 40,00 € dorthin überwiesen (Zahlungsbeleg liegt vor).

        Nun, fast 3 Monate später, erfahre ich von meiner Autovermietung, dass der Bezirk (!) Valldemossa das Geld nicht erhalten hat und anscheinend die Entscheidung für DGT falsch war !

        Nun ist meine Frage:
        Ist es nicht am einfachsten wenn die DGT das Geld dahin überweist wo es hin gehört (Anhand der Aktennr. im Verwendungszweck) ?
        Weiterhin wundert es mich, dass eine Behörde welches Geld bekommt und anscheinend nicht zuweisen kann, mir nicht das Geld wieder zurück sendet, bzw. verweigert (Gelegenheit macht Diebe (!?!) ?

        Ist jetzt dadurch die Frist der 50% Regelung abgelaufen, obwohl ich innerhalb der Zeit ja gehandelt habe ?
        Welches wäre jetzt der einfachste Weg um das Geld von A nach B zu transferieren ? Anrufen kann ich bei der DGT nicht, denn ich spreche kein einziges Wort spanisch !
        Das Geld von meiner Bank zurück zu ordern kostet fast 20 € und ist kein Garant dafür, dass die andere Seite darauf hin reagiert (wurde mir von meiner Bank versichert!), ist also keine Option.
        Ist das Ganze nach 3 Monaten nicht sowie so hinfällig ?

        Denn ganz ehrlich, ich für mein Teil habe die Schuld beglichen und werde für diesen Betrag und meinen bereits geleisteten Aufwand keinen Finger mehr rühren (aber ehrlich will man ja bleiben !)

        Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung bzw. Rat freuen.

        Vielen Dank

        • bussgeldkatalog.org sagt:

          Hallo Frank,

          in der Regel sollte die Frist verstrichen sein, sodass 80 Euro zu zahlen wären – denn das Geld ging ja nicht an die richtige Stelle.
          Eventuell können Sie jemanden der zuständigen Behörde erreichen, der Englisch oder Deutsch spricht (nicht so unwahrscheinlich auf Mallorca). Inwieweit die DGT auf das fälschlicherweise überwiesene Geld noch reagieren wird, kann so jedoch nicht vorhergesagt werden. Eventuell sprechen auch dort einige Beamte Englisch oder Deutsch.
          Im Zweifel kann das Bußgeld auch über das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden.

          Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  11. Charlotte sagt:

    Wir bekamen letzte Woche auf Mallorca ein Parkticket, weil wir übersehen hatten, dass man dort einen Parkschein lösen musste. Auf dem Strafzettel stehen weder IBAN noch BIC, nur die Namen der Banken, die die Zahlung entgegennehmen. Wie können wir von Deutschland aus bezahlen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Charlotte,

      in der Regel sollten Sie die entsprechenden Bankdaten durch eine Recherche im Internet herausfinden können.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  12. Ralf sagt:

    Hallo,

    nach welcher Zeit muss ich einen Strafzettel aus Spanien noch bezahlen. Meines Wissens ist es ja in Deutschland so, dass ein Strafzettel welcher nach 3 Monaten des Verstoßes nicht mehr bezahlt werden muss. Ist das in Spanien auch so?? Oder muss dort ein Strafzettel auch nach Zustellung von 3 Monaten noch bezahlt werden??

    Danke für die Info.
    Ralf

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ralf,

      eins vorweg: Die Regelung mit den drei Monaten meint, dass wenn Sie drei Monate nach Tattag nichts von der Sache gehört haben, diese obsolet wird. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, gelten diese drei Monate nicht. Sie können die Sache nicht einfach aussitzen, in dem Sie nicht zahlen. Dann drohen nämlich weitere Sanktionen.

      Grundsätzlich gilt: Wenn Ihnen ein Bescheid zugestellt wurde und Sie die Tat begangen haben, sollte dies auch beglichen werden. Wie lange die spanischen Behörden Verstöße verfolgen, ist uns leider nicht bekannt. Da Spanien jedoch bei Bußgeldern strenger ist und auch hierzulande vollstrecken dürfen, sollte davon ausgegangen werden, das dies keine derart kurze Periode ist.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Sven sagt:

    Ich habe gerade per dgt.es einen Brief also Strafzettel empfangen. Den einen Tag den ich am 5.8.17 einen Mietwagen auf Mallorca hatte, habe ich aufgepasst ohne Ende, trotzdem stand am Naturschutzgebiet der MA-21 scheinbar gleich einer parat der uns ein unsichtbares Ticket verpasst hat. Scheinbar war außerhalb der Ortschaft die ganze Straße falsch parkend und nun muss ich wohl glauben, dass ich was falsch gemacht habe.
    Nach etwas Recherche habe ich das mit den 50% Ersparnis hier gefunden. Weiter habe ich gelesen das die Zustellung nach 3 Monaten erfolgen muss. Nun war also Tatzeit 5.8.17, das schreiben vom 2.11.17 und angekommen ist es zwischen 8.11.17 und 13.11.17. eigentlich sind die 3 Monate rum! Nun erkenne ich auf dem maschinellen Briefumschlag keinen Stempel oder Seriennummer wo es als Einschreiben deklariert wäre. Soll ich nun lieber die Hälfte also 40€ zahlen oder Einspruch erheben weil es erstens etwas zu spät und 2. dem falschen Insassen zugestellt wurde. (Ich hab es gemietet, war aber nicht der Fahrer. )

    Nach euren Beschreibungen bin ich froh das ich nur einmal gemietet habe, sonst wäre ich da wieder hingefahren und hätte den Fehler nicht bemerkt. Frechheit do. ohne Ticket!

    Dank euch schonmal für eure Hilfe. Wie würdet ihr Vorgehen. Hatte sowas noch nie.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sven;

      eines vorweg: Es ist uns gesetzlich untersagt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch abraten.

      Zu erstem können wir nicht mit Sicherheit sagen, ob die Ihnen verhangene Strafe rechtens ist oder nicht. Außerdem gilt die dreimonatige Verjährungsfrist für deutsche Bußgeldbescheide; in Spanien ist diese, unseren Informationen nach, ein Jahr.

      Wenn Sie rechtlichen Beistand brauchen, sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  14. Sven sagt:

    Hallo,
    Ich habe eine Frage zum dgt.es Brief. Es soll ja ein Einschreiben sein!? Mir wurde der Brief erst nach den 3 Monaten zugestellt. Nun stellt sich für mich die Frage wie ich das beweisen kann. Auf dem Umschlag ist kein Stempel oder eine Seriennummer!!!?
    Ich muss halt schnell handeln. Entweder Einspruch und Risiko doch 80€ oder mehr zu zahlen, schnell bezahlen und die 40€ abschreiben oder abwarten und dann beweisen können das es 3 Monate unschön paar Tage bis zur Zustellung sind.
    Hat jemand Erfahrungen dazu?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sven,

      Bescheide aus Spanien verjähren mitunter erst nach einem Jahr. Insofern ist eine Ahndung noch rechtens. Uns ist es jedoch nicht erlaubt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Das bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch abraten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. manfred f. sagt:

    sehr geehrtes team, ich hoffe ihr könnt mir helfen !!!
    ich hatte auf mallorca (porto cristo) falsch geparkt, eine bezahlung vor ort war nicht möglich, das geht nur wenn man ein spanisches konto hat, so die bank. die bezahlung erfolgte korrekt innerhalb von 12 tagen von deutschland aus, nun habe ich vom autovermieter 3 monate später 40 euro von meiner kreditkarte abgebucht bekommen, wegen rausgabe meiner daten an die behörden. (steht in den agb’s von autoclick). nur ich habe ja bezahlt ?, nun habe ich auch noch ein behördliches einschreiben bekommen das gegen mich ein verfahren eingeleitet wird. ich habe daraufhin mich per mail an die info @portsib.es gewandt, da leider (nur) diese webseite im einschreiben angegeben war. ich habe sowohl den strafzettel wie auch den bezahlungsbeleg (überweisung) als pdf angehängt. bis dato keine reaktion. auch habe ich den autovermieter angeschrieben diese daten den behörden zu übergeben, da kommt auch nichts rüber. fakt ist die überweisungsdaten sind richtig, was tun ? haben sie da eine adresse oder mail, wo man was senden könnte. diese mail hier habe ich an “info@portsib.es” gesendet, was soll ich noch tun …. ????
    ===============================================
    Betreff: Número de Expediente: [entfernt.]

    Ports IB
    Govern de les Illes Balears

    Munich-Alemania 06.11.2017

    Número de Expediente: [entfernt.]

    Estimados Señoras y Señoras,

    Por la presente les envio la confirmacion del Pago realizado por la infraccion cometida el 05.05.2107 a la s 15:06 en Porto Cristo.

    El Pago de la Infraccion fue realizada el 17.05.2017
    a la cuenta Bancaria del Banco Mare Nostrum 0487 2099 1820 0001 4767,
    como esta indicado el “ Butlleti de denuncia”.

    Les envio por Pdf los respectivos Datos.

    La confirmacion de los Pagos los envie aproximadamente hace un mes a la firma “Autoclick” RentaCar.

    Muy Atentamente

    (Siehe angehängte Datei: espanol-Banco2.pdf)(Siehe angehängte Datei: espanol-Banco.pdf)(Siehe angehängte Datei: espanol-2_2.pdf)(Siehe angehängte Datei: espanol-2_1.pdf)(Siehe angehängte Datei: espanol-1.pdf)

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Manfred,

      bei Fragen bezüglich spanischer Behörden könnten Sie versuchen, sich an die spanische Botschaft zu wenden. Zum weiteren Vorgehen können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Murat sagt:

    Hallo,
    mich hat es dann leider auch erwischt auf Mallorca. Bin zu schnell gefahren142 satt 120. Soweit so gut.
    Ist es richtig wenn das Bussgeld 100 euro Beträgt und ich innerhalb von 20 Tagen zahle dann nur 50 Euro zahlen muss?
    Oder Sind die angegebenen 100 scon inkl. Abzug? Ich habe auch keine Bankverbindung gefunden.

    MfG

    Demir

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Murat,

      in der Regel sollte es sich bei den 100 Euro bereits um den ermäßigten Betrag handeln. Meist können Sie das Bußgeld per Kreditkarte bei der spanischen Post (Correos) bezahlen. Ist dies der Fall, sollte diese Möglichkeit auf dem Schreiben vermerkt sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Tobi sagt:

    Hallo,
    Ich habe gestern einen Strafzettel aus Mallorca erhalten. Dieser ging per Post an mich nach Hause nach Deutschland.
    Ich soll 100euro wegen 9kmh zu viel zahlen. Ich finde leider keinerlei Infos auf dem Strafzettel zum bezahlen. Auch der Verweis auf diese Homepage erschließt sich mir nicht. Habe immer einmal wieder von 50% Rabatt gelesen.
    Kann mir bitte jemand sagen was ich zu tun habe?!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tobi,

      Wenn Sie innerhalb von 20 Tagen zahlen, erhalten Sie in der Regel einen 50-prozentigen Rabatt. Dieser Rabatt ist meistens schon im angegebenen Betrag enthalten. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Bußgeld per Kreditkarte bei der spanischen Post zu bezahlen. Falls dies der Fall ist, sollte diese Angabe in dem Schreiben zu finden sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Alex sagt:

    Moin Moin,

    ich habe vor ca. 4 Wochen ein Ticket für falsches Parken auf Fuerteventura bekommen. Da es ein Mietwagen war, gehe ich davon aus, dass der Vermieter den Bußgeldbescheid bekommt. Die 20 Tage Frist für den Rabatt ist nun ja schon abgelaufen. Ich kann allerdings auch online nicht zahlen, da ich ja noch gar kein Aktenzeichen hab, sondern lediglich das Knöllchen. Kann ich den Bescheid bzw. das Aktenzeichen irgendwo anfordern oder steht die Nr. evtl. auf den Knöllchen und ich bin einfach nur zu doof? :)

    Danke für die Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Alex,

      wenden Sie sich am besten an die zuständige Bußgeldstelle oder warten Sie den eigentlichen Bescheid ab, den ddie Autovermietung Ihnen sicherlich zustellen wird.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

  19. Frank sagt:

    @Charlotte:
    Ein Tip von mir ist: vergiss die Rechere nach irgendeiner Dienststelle auf die Du das Bußgeld hin überweisen kannst/sollst ! Zu 98% wird Google Dich auf die Seite des DGT leiten. Nach nun eigener Erfahrung habe ich gelernt, dass dort die Bußgelder entgegenommen werden ~ AUSSER für falsches Parken und dann passiert nichts mehr. Ich habe mich belehren lassen, dass dafür die Rathäuser des jeweilgen Ortes zuständig sind und dort das Geld hin muss ! Überweiß Du das Geld auf das ausführlich ausgezeichnete Konto auf der DGT, siehst Du es nie wieder (was für mich beinahe schon eine Straftat ist, wenn man es mal genau nimmt.) Ist mir genauso passiert. Ich habe mit denen dort sogar telefoniert (deutsch). Die baten mich dann alles per Fax (ausschließlich per Fax ~ Willkommen im 21.Jahundert !!) nochmal zu zusenden und die würden dann prüfen mir das Geld zurück zu überweisen oder nicht ! Die Antwort einige Wochen später war dann “Nein” ! Die haben also versehentlich Geld empfangen und behalten das und das als poliziliche Behörde !! Die sind nicht in der Lage das zurück zu überweisen, oder was noch einfacher wäre von A nach B zu transferieren ?!? Wie man sich vorstellen kann war/bin ich richtig sauer. Da ist man ehrlich, will rechtzeitig bezahlen, muss selber nach einem Konto recherchieren welches nicht öffentlich dargelegt ist und trotz Irrtum wird man einfach abgewiesen. Nun kam das Bußgeld per Post mit (erstaunlicherweise) Kontoangaben. Ich harder noch mit mir, ob ich es bezahle, denn ich habe keine Lust 2x den Betrag zu überweisen, zumal ich nachweislich, pünktlich an eine Spanische Polizeiliche Behörde/Einrichtung gezahlt habe ! Ich werde demnächst eine deutsche polizeibehörde aufsuchen und denn das vortragen, bin gespannt was die sagen wie ich mich verhalten soll. Vielleicht schreibe ich die ganze Sache auch mal einen Fernseh Sender ! Den das grenzt für mich ganz klar an Ausbeutung !

  20. T.H. sagt:

    Hallo,
    ich bin am 13.07.2017 mit einem Mietwagen anscheinend in eine verkehrsbegrenzte Zone gefahren und soll nun innerhalb von 20 tagen 45€, bzw. nach Ablauf der Frist 90€ zahlen.
    Ist dieses schreiben nicht hinfällig da die tat schon mehr als 5 Monate zurückliegt?
    Was würde passieren wenn ich die geforderte Summe nicht zahlen sollte?

    mfg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo T.H.,

      inwieweit die Tat verjährt ist, lässt sich nicht sagen. Wenn Sie nicht zahlen, kommen ggf. entsprechende Mahngebühren usw. hinzu. Die Justizbehörde kann den Betrag nach EU-Recht eintreiben.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  21. MüllerMeyerSchulze sagt:

    Hallo und guten Tag,

    ich habe aus Spanien einen Bußgeldbescheid bekommen.

    Dort ist kein Hinweis auf evtl. Einspruchsmöglichkeiten abgedruckt.

    Kann er trotzdem in Deutschland vollstreckt werden?

    Dane für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo MüllerMeyerSchulze,

      bevor das BfJ eine Vollstreckung einleitet, prüft es, ob der Bußgeldbescheid zulässig ist. Fehlt eine Mitteilung über die Fristen oder Möglichkeiten des Einspruchs, sollte keine Vollstreckung eingeleitet werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Jan sagt:

    Hallo,
    am 20.11.2017 erhielt ich eine Mail meines Autovermieters, dass ich wohl am 23.09.2017 mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde. Sie hätten meine Kontaktdetails an die Behörden weitergeleitet und der Bussgeldbescheid werde mir direkt zugestellt. Die Bearbeitungsgebühr von EUR 40.00 wurde sogleich meiner Kreditkarte belastet. Bis heute habe ich allerdings keinen Bussgeldbescheid erhalten. Könnt ihr mir sagen, wie lange dies normalerweise dauert? Irgendwie lässt mich das Gefühl nicht los, dass ich nie einen Bussgeldbescheid erhalten werde und der Autovermieter nur weitere EUR 40.00 Bearbeitungsgebühr abkassieren will.
    Danke für die Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jan,

      bei Fragen zur Verfolgungsverjährung in Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Markus sagt:

    Hallo!

    Heute erreichte mit per Einschreiben eine “Notificación de Denuncia” der Gemeinde Los Realejos, Teneriffa. Tatsächlich hab ich das Originalknöllchen erst vor 3 Tagen weggeworfen…

    Ich hatte Anfang September 2017 mit dem Miewagen in einer zeitlich begrenzten Parkzone geparkt, was mir ein 80€ Knöllchen einbrachte. Als ich am nächsten Morgen bei der Dienststelle zahlungswillig vorstellig wurde, vertröstete mich der anwesende Polizist auf den Nachmittag. Das bekam ich zeitlich jedoch nicht hin. So entschied ich mich, den Betrag abzüglich der 50% eine Woche später zu überweisen. Der Knaller dabei war schon, dass die IBAN auf dem Strafzettel eine Ziffer zu wenig aufwies. Da ich das von der Nutzung meiner IBAN kenne, konnte es sich nur um eine der Nullen handeln, die vor der Kontonummer stehen. Man muss schon genau hinschauen, denn in deren Fall sind es 9 Nullen. Fakt ist also, dass ich die 40€ überwiesen habe und dies auch per Kontauszug belegen kann. Geld kam nicht zurück. Ob die IBAN nun korrekt war, die ich evrwendet habe, weiss ich allerdings auch nicht. Denn auf dem postalischen Knöllche steht keine Bankverbindung.

    Natürlich ist auf dem postalischen Knöllchen auch nichts ansatzweise Hilfreiches wie eine E-Mail-Adresse vermerkt. Ich habe Familie auf Teneriffa und würde schon gerne noch in Spanien einreisen dürfen. Allerdings bin ich gewillt, auf diesen Quatsch nicht weiter zu reagieren. Viellecht frage ich im Reisebüro nochmal nach, denn seitens der Autovermietung kam nichts bisher.

    Viele Grüße & Danke
    Markus

  24. Julia sagt:

    Bitte um Hilfe! Habe im August auf Mallorca mit dem Mietauto falsch geparkt,bzw. An einer seitengasse wo es noch ca 1 m bis zu rechtsabbiegung war…Habe einen strafzettel bekommen wo 40 und 90 € drauf stunden..wie ich es verstanden hab, waren es 40€, und wenn ich nach den 20 tagen bezahle 90€. Das mietunternehmen zog gleich nach der abgabe des autos die 40 über Kreditkarte ein..jetzt bekomme ich einen bescheid über 90€ und es heißt die 40 waren nur um den fahrer festzustellen? Kann das so viel zusammen sein.. Bin geschockt!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Julia,

      die Strafen für Verkehrsdelikte sind im europäischen Ausland oftmals um einiges höher als in Deutschland. Inwieweit Ihr Fall rechtens ist, sollte ein Anwalt beurteilen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  25. Hannes sagt:

    GUten Tag ,
    habe vorgestern 29/3/18

    einen BUssgeldbeschied der Servei catala de Transit erhalten ….vom 17/4/17 festgestellt am 10/11/17
    angeschickt am 23/03/18….

    muss das noch bezahlt werden ?
    Gibt es diese Instanz überhaupt?

    KÖnnen Sie mir weitere Informationen geben

    Gruß

    Hannes

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hannes,

      hierbei handelt es sich um eine katalanische Behörde. Bußgelder aus dem Ausland können in Deutschland vollstreckt werden, wenn sie die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreiten. Reisen Sie wieder ein, kann das Bußgeld direkt vor Ort eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Raffael sagt:

    Ich habe heute ein Brief auf spanisch bekommen, das ich mit meinem Mietwagen, vor 1 Monat offenbar geblitzt wurde. Der Text auf spanisch ist sehr lang, jedenfalls steht oben recht “Importe total multa” 100 €. Muss ich jetzt innerhalb den 20 Tagen die 100 € bezahlen oder 50 € ? Ist es richtig das ich mit der Kreditkarte nur die volle Strafe bezahlen muss, im Online Formular steht bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte: Betrag der Geldbuße (ohne Ermäßigung) ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Raffael,

      bitte wenden Sie dich diesbezüglich an die zuständige Bußgeldstelle.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  27. Constantin sagt:

    Hallo
    Ich wurde Anfang mai auf Mallorca geblitzt und habe Post von der Autovermietung bekommen wo drin stand das ich 100€ zahlen soll. Habe dementsprechend schnell gezahlt und musste nur 50€ zahlen.
    Gestern habe ich Post bekommen, dass kein Geld eingegangen ist und ich jetzt die 100€ zahlen soll.
    Habe dort versucht anzurufen nur leider bekomme ich keinen ans Telefon
    Belege für die 50€ habe ich natürlich alles noch

    Wie kann ich weiter vorgehen?!!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Constantin,

      setzen Sie sich mit Ihrer Bank und der entsprechenden Bußgeldstelle in Verbindung, an die Sie gezahlt haben. Sollte es sich nicht um einen Fehler handeln, können Sie weitere Schritte mit einem Anwalt klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Julius sagt:

    Hallo,
    wir würden auf Mallorca abgeschleppt und haben dort 80 Euro an die örtliche Polizei gezahlt (Quitting haben wir natürlich nicht mehr, war 2 Monate her). Heute kam ein Strafzettel über 100 Euro dafür. Stimmt das bzw. muss man das zahlen?

    Danke und liebe Grüße

  29. Romy A. sagt:

    Hallo

    vllt kann mir hier jemand weiter helfen…
    Ich hab letztes Jahr im Ibiza Urlaub (23.10.17) einen Strafzettel wegen falschem parken bekommen und habe diesen auf anraten der Autovermietung zügig beglichen.
    Nun habe ich am 06.09.18 ein spanisches Schreiben bekommen mit einer erneuten Zahlungsaufforderung.
    Ich weiß nun nicht so recht wie ich die Sache regeln soll, da ich dem Spanischen nicht wirklich mächtig bin.

  30. Anika sagt:

    Moin moin,
    wir haben in Spanien mit dem Wohnmobil auf der Rückfahrt morgens zwischen 6:30 und 8:30 zum Frühstück gehalten und sind jetzt des Übernachtens bezichtigt worden. Das soll 500 Euro kosten. Wir haben dort lediglich 2 Stunden zum Frühstück gestanden, die Personalien wurden aufgenommen. Die Beamten sagten, wir können ruhig zu Ende Frühstücken, sollten aber zum Schlafen auf einen Campingplatz fahren. Uns wird nun der Vorwurf des Übernachtens gemacht und in dem Schreiben die Beweislast angetragen. Ist das Rechtens? Was raten Sie?
    Mit freundlichen Grüßen
    Anika

  31. Jens sagt:

    Hallo,

    wir haben auf Gran Canaria am Abend für 15Min in einer Parkbucht gehalten. Dass man dort nicht parken durfte haben wir erst dadurch festgestellt, dass wir ein Ticket (keine Zahlungsaufforderung) erhalten haben. Wir haben niemanden blockiert, und auch keine Zufahrten blockiert. In der Aufforderung steht “Grad der Ordnungswidrigkeit – Ernst”.

    Heute, ziemlich genau 8 MONATE nach dem Verstoß erhalte ich eine Zahlungsaufforderung über 400,- Euro.. Diese könnte ich durch schnelle Zahlung auf 200,- Euro reduziert werden. Ich bin natürlich baff. Im Internet habe ich gesehen, dass das Maximalstrafmaß für Falsch parken 200,- Euro beträgt.

    Ist diese Aufforderung rechtens (hinsichtlich der Summe)? Kann es sein dass die Behörde den Grad der Ordnungswidrigkeit angehoben hat um der Verjährungsfrist vorzubeugen? Als Ergänzung: Datum der Feststellung ist der 20.04.18 – also mehr als 2 Monate nach der “Tat”.

    Vielen Dank für eine kleine Hilfe in dieser Sache.

    Schöne Grüße

    Jens R.

  32. Tomas sagt:

    Hi

    Ich habe einen Brief aus Spanien bekommen, aber sieht seltsam. Ich sollte 50eur an [edit. v. d. Red.] zahlen
    ist es ok?

  33. Hans sagt:

    Hallo,

    Ich habe aus Teneriffa einen Bußgeldbescheid über 80€ erhalten. Der Brief ist ausschließlich in Spanisch verfasst, sodass ich als Mensch, der kein Spanisch beherrscht, nicht erkennen kann, wofür ich diesen Betrag entrichten soll. Ist es rechtens, dass ich einer Bussgeldaufforderung nachkommen muss, die ich nicht einmal verstehe, andererseits laut dtg Seite, einen Widerspruch nur in einer angemessenen Sprache (englisch) abgeben darf? Was soll ich denn anfechten, wenn ich es nicht verstehe? . Ich bitte um fundierte Auskunft. Danke im voraus.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hans,

      in der Regel sollte der Strafzettel ins Deutsche übersetzt werden. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht, dieser kann am besten einschätzen, wie nun vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  34. Bernd F sagt:

    Hallo!

    Ich habe gerade ein schreiben bekommen – wurde mit 15 km/h über dem Tempolimit geblitzt. Oben rechts steht “importe total multa: 100.00 EUR”,
    unter punkt a) steht, dass ich 50% Rabatt bekomme, wenn ich innerhalb von 2 Monaten bezahle.
    Heißt das, dass ich jetzt auf [Link von der Redaktion entfernt] nur 50 Euro einzahlen soll, oder soll ich 100 Euro einzahlen und die 50 Euro bekomme ich dann zurück?

    Vielen Dank im Voraus.
    Lg

  35. Daniel sagt:

    Servus
    Ich habe vor 2 Jahren wohl die Geschwindigkeit überschritten und wurde geblitzt.
    Es war ein Mietwagen.
    Paar Wochen später kam der Bescheid zuhause an.
    Ich habe moch dann mal an die Bezahlung gemacht aber das Ergebnis war ernüchternd da ich kein Durchblick hatte da alles auf Spanisch beschrieben ist.
    Mit der Zeit kam es in Vergessenheit.
    Es kam nie mehr was.
    Nun würden wir nach 2 jahren gerne wieder auf die Insel fliegen, aber ich habe etwas bammel was mich erwartet wegen der offenen Strafe.
    Über den Mietwagen verleiht konnten sich keine Auskunft bekommen ob noch etwas gegen mich vorliegt.
    Jemand ne Idee was Verjährung oder generell passieren kann?
    Danke schon mal

  36. Sarah sagt:

    Hallo,

    Wir haben soeben einen Bescheid bekommen wegen einem Vergehen im Juni auf Mallorca. Es war in Palma direkt an der Kathedrale…wir sind dort in eine Straße (Avenida de Antoni Maura) gefahren, die anscheinend als verkehrsberuhigte Zone gilt. Kameras überprüfen, da nur Anwohner, Busse, Taxis erlaubt sind. Wir sind dort allerdings nur rein gefahren, da dort die Einfahrt zum Parkhaus war. Sehr ärgerlich…wir hatten ja quasi ein „Anliegen“.
    Was können wir tun?

  37. Conny sagt:

    Guten Tag,
    Ich bin letzte Woche in Madrid gewesen und hatte einen Mietwagen.
    Am 17.12.2019 parkte ich in der grünen Zone, allerdings ohne Parkschein. Als ich vom Shoppen zurück kam, hatte ich einen Strafzettel an der Windschutzscheibe.
    Kosten: 90€, aber es steht keine Bankverbindung drauf. Nun weiß ich nicht, wohin ich die Zahlung überweisen soll.
    Ich möchte dies so schnell wie möglich erledigen, damit ich den 50% Nachlass bekomme.

    Oben auf dem Strafzettel steht: SERVICIO DE ESTACIONAMIENTO REGULADO
    Aber auch wenn ich das Google, komme ich nicht weiter…

    Ich hatte bei Abgabe des Autos bei der Autovermietung nachgefragt, wie das läuft. Da sagte man mir, dass ich alle Infos zur Überweisung im Internet finde.

  38. Birgit sagt:

    Hallo,
    mein Mann war mit meinem Sohn im Sommer auf Mallorca.
    Dort hat er dann ein Bussgeldbescheid über 200,-€ für falsch parken bekommen!
    Sehr ärgerlich aber er ist dan dort zu Bank gegangen und eine Angestellte hat dann 100,-€ (50% ermässigung ) bezahlt !
    Beleg haben wir!!
    Dann kam im Oktober das erste Mal ein Bussgeldbescheid über genau diesem falschen Parken,welches schon vor Ort bezahlt wurde,
    mit der Aufforderung 200,- bzw. 100 € wenn man gleich bezahlt!
    Wir haben dann ein kurzes Schreiben aufgesetzt mit den Kopien des alten Tickets und der Kopie des Zahlungsbeleges und ihn per Einschreiben mit Rückschein !
    Wieder verging Zeit wo wir nichts hörten!
    Nun kam heute wieder ein Schreiben(amtliche Zustellung der Sanktion über genau diesem Vorfalls von falsch parken!!
    Aber dieses mal 200,-€ ohne Ermässigung!
    Es kommt mir langsam alles etwas seltsam vor,zumal sie sich 1.) überhaupt nicht zu dem kopierten Zahlungsbeleg und unserem Schreiben geäußert haben und
    2.) kam dieses Schreiben zwar als Einschreiben an aber ich mußte nichts unterschreiben,wie sonst! Der Postbote hat es wie ein ganz normalen Brief in den Briefkasten geworfen!
    Wie sollen wir nun vorgehen??
    Danke schon einmal für eine Rückantwort

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Birgit,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Prüfung und Einschätzung des Vorgangs an einen Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  39. Ozzy sagt:

    Hallo,
    ich habe heute eine Brief bekommen, sagen dass ich eine Strafe wegen die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften in Spanien bekomme. Es ist eine Geschwindigkeit Strafe, kostet 100Euro (50Euro zu zahlen in 20 Tage). Die Kennzeichen und Auto model usw. ist richtig geschrieben. Aber ich war nicht da, mein Auto auch nicht. Ich habe in den letzten 3 Jahre Spanien gar nicht benutzt. Wie kann man ich diese falsche Bestrafung loswerden? ich werde einen Einspruch brief schreiben. Soll man sie auf Deutsch oder auf Englisch schreiben? und was sonst kann ich machen? Danke im Voraus.

  40. Robert sagt:

    Meine Schwester ist verstorben und hat ein Auto in Spanien angemeldet dieses ist noch nicht auf ihren Sohn umgeschrieben. Die Fahrzeugepapiere zur Umschreibung liegen zur Zeit bei der zuständigen Behörde. Kann ich das Fahrzeug ohne Bedenken nutzen?

  41. Sabine sagt:

    Hallo,
    wir waren im August Nähe Malaga im Urlaub, bei einem Kurztripp mit dem Auto haben wir in Sevilla eine Strafe ( Falsch parken)über 4 Euro bekommen.
    Leider stand nirgens eine Bankverbindung auf der Rückseite und wir können nicht genug Spanisch, also haben wir nix gemacht. Anfang der Woche 30.Nov erhielt ich ein Einschreiben mit dem Betrag 70!! Euro. Außerdem steht noch 50% – 35Euro.
    Ich würde logischerweise gern sofort überweisen, aber das ganze steht in Spanisch und es ist nirgens eine KTO Nr ersichtlich. Es steht am Adresskopf eine email Adresse, selbst da bin ich nur auf einer Bürger – Stadt Seite von Sevilla.
    sevilla.org/citasweb/
    Ich weiß nicht weiter, ich würde nächstes Jahr gern wieder hin, aber ungern mit einer “bösen” Überraschung.
    Kann mir jemand helfen?
    Wo bekomme ich die KTO her wo der Betrag hin muss?
    Danke schon mal im Vorraus

  42. Dani sagt:

    Ich habe vor 2 Jahren wohl die Geschwindigkeit überschritten und wurde geblitzt mit unserem Mietwagen geblitzt.
    Danach kam der Bescheid nach Deutschland. Da uns das sehr unseriös erschien und wir ordnungsgemäß gefahren sind. Haben wir den Strafzettel nicht bezahlt. Danach hatten wir es auch völlig vergessen. Jetzt würden wir gerne wieder nach Mallorca reisen.
    Wie kann man rausfinden ob noch etwas gegen einen vorliegt, da ich bei der nächsten Einreise keine Schwierigkeiten bekommen möchte.
    Kann man bei Einreise am Flughafen nach 2 Jahren noch dafür belangt werden?

    Danke für die Rückmeldung

    • James sagt:

      Verjährung ist 4 Jahre, kann also theoretisch noch Probleme geben.

      Rausfinden kann das letztendlich nur ein spanischer Anwalt, was völlig unökonomisch ist. Also entweder noch 2 Jahre warten oder hinfahren und im Fall der Fälle dann entsprechend mehr zahlen.

  43. James sagt:

    Weil es so oft hier kommt:

    Grundsätzlich verhalten sich die spanischen Behörden nicht korrekt, wenn sie ihre Bescheide rein in Spanisch verschicken (das können einige andere Länder schon besser). Tut aber hinsichtlich spanischem Recht natürlich nix zur Sache und wenn die Strafe von der DGT (Bundesbehörde) kommt, sollte man es dennoch besser bezahlen (oder während der 4 Jahre Verjährungsfrist nicht mehr einreisen). Bezahlen geht gescheit eigentlich nur online per Karte:
    pasarela.dgt.gob.es/WEB_IWPS5_INET/jsp/sincertificado/index.jspx (Quelle span. Generalkonsulat Hamburg)

    Bezahlt man nicht, kann das prinzipiell in der EU an die eigene Landesbehörde weitergegeben werden. Allerdings verweigern die deutschen Behörden die Vollstreckung, wenn das Knöllchen nicht übersetzt war. Und sowieso wird das Geld nicht nach Spanien weitergereicht (geht in den deutschen Pot dann), drum sind insbesondere spanische Stadtverwaltungen (zuständig bei Falschparken) nicht so erpicht auf die für sie unergiebige Vollstreckung. 8-;

  44. Claudia sagt:

    Hallo zusammen,
    mich hat es leider in meinem Spanien-Urlaub (Andalusien) erwischt und ich habe wohl in einer Zone geparkt wo man über Nacht zwar stehen darf, aber tagsüber ist es eine Ladezone. Nun wurde ich abgeschleppt und habe gegen Bezahlung von 106 EUR (am 11. Jan) meinen Mietwagen zurück bekommen. Soweit so gut.
    Nun hat mich der car rental service (centauro) nochmal kontaktiert (27. Januar), dass sie meine Kontaktdaten weitergegeben haben und ich 100 EUR für das falsch parken zahlen soll plus 40 EUR Bearbeitungsgebühr an centauro. Da das Thema aus meiner Sicht schon erledigt war, habe ich direkt nochmal angerufen und nachgefragt. Der customer support meinte, dass ich einen Beleg für die Zahlung an sie schicken soll und dann wäre das erledigt. Hab ich dann auch direkt gemacht und daraufhin habe ich nun aber wieder eine Email bekommen wie folgt:

    Good afternoon,
    Centauro rent a car has notified the authorities of your home address and you should receive the original fine shortly.
    This particular fine cannot be paid until you receive it, then you can follow the payment instructions on the actual fine. The payment period will start once you have received the fine at home.
    You can only request the refund of the penalty in the event of a subsequent administrative or judicial resolution, invalidating the notified fine.
    Kind regards

    So richtig verstehe ich das leider nicht. Ich habe doch die Gebühr (das Abschleppen) direkt vor Ort bezahlt (und den Nachweis nochmal verschickt) und erwarte dafür auch keinen Refund. Aber aus meiner Sicht macht es keinen Sinn nun nochmal 100 EUR für dasselbe Delikt zu zahlen. Ich habe online leider auch nichts gefunden ob man in Spanien einmal fürs Abschleppen und zusätzlich noch fürs Falschparken zahlt. Hat jemand Erfahrung damit oder kennt die Antwort?

    Vielen Dank,
    Claudia

  45. Pantföerder sagt:

    Ich habe am Masccatal mit mehreren Fahrzeugen im Halteverbot am Mascatal gestanden und jetzt einen Strafzettel über E 200 erhalten.
    Strafe muß ja sein aber E 200 halte ich für totale Abzocke.

  46. Elke S sagt:

    Wir haben Anfang September in Spanien die Parkzeit überschritten und haben erst bei der Weiterfahrt die Notiz von der Gemeinde an der Windschsutzscheibe entdeckt. Darauf wurden wir aufgefordert 11,30€ nachzuzahlen. Da wir bereits auf dem Heimweg nach Deutschland waren, wollten wir diesen Betrag zuhause (das war 3 Tage später) überweisen. Mangels Kontoverbindung hat sich mein Mann an die Gemeinde per mail gewandt und wollte in Erfahrung bringen, wie wir diese Rechung bezahlen können. Daraufhin hieß es, das wäre jetzt nicht mehr möglich, da das Verfahren seinen Gang nimmt. Heute wurde uns eine NOTIFICACIÓN DE DENUNCIA DE MULTA DE TRÁFICO per mail zugestellt mit einem Betrag über 115,- , bzw 230,-€. Wir empfinden das als Wucher, zumal wir uns zeitnah mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt haben, uns aber die Zahlung verwehrt wurde. Müssen wir diesen Betrag bezahlen oder setzt die 3monatige Verjährungsfrsit ein, weil es sich hier nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt und damit nur um ein leichtes Vergehen?

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