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Strafzettel aus Spanien: Bußgeldrabatt bei zügiger Abwicklung

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn ein Strafzettel den Spanien-Urlaub stört

Strafzettel aus Spanien: Auch im Ausland herrschen strikte Verkehrsregeln.
Strafzettel aus Spanien: Auch im Ausland herrschen strikte Verkehrsregeln.

Es ist auf Platz zwei der lautesten Länder der Welt, verfügt über die am schnellsten gesprochene Sprache und bedeutet übersetzt „Land der Kaninchen“: Spanien!

Doch neben diesen Tatsachen ist Spanien vor allem aufgrund der schönen Landschaft und des sonnigen Wetters ein beliebtes Urlaubsziel der Deutschen.

Die nehmen es dann bei all der Urlaubsstimmung auf ihrer Reise gerne mal nicht so genau mit den Verkehrsregeln und verstoßen gegen Tatbestände des spanischen Bußgeldkatalogs. Schnell kann dann Strafzettel aus Spanien die Idylle trüben.

Erfahren Sie hier, was es bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien zu beachten gilt und welche Bußgelder bei einem Knöllchen zu zahlen sind.

FAQ: Strafzettel aus Spanien

Wann drohen Bußgelder für Urlauber in Spanien?

Wer sich im Urlaub hinter das Steuer eines Fahrzeugs in Spanien setzt, sollte sich vorher mit den geltenden Vorschriften vertraut machen, da anderenfalls auch für Reisende Sanktionen drohen.

Können Sanktionen in Deutschland vollstreckt werden?

Das EU-Vollstreckungsabkommen ermöglicht die Vollstreckung über die nationalen Grenzen hinweg.

Ist es sinnvoll, Geldbußen aus Spanien schnell zu begleichen?

Ja, denn wer sein Bußgeld nach dem Erhalt des Bescheides innerhalb von 20 Tagen bezahlt, kann einen Rabatt erhalten.

Ahndung von Verkehrsverstößen in Spanien

Jeder sechste Deutsche hat bereits einmal einen Strafzettel im Ausland erhalten. Mangelnde Kenntnisse ausländischer Verkehrsregeln sind hierfür ebenso verantwortlich wie eine urlaubsbedingte Gelassenheit und Naivität.

Viele Touristen wähnen sich in Sicherheit und daher sind Ärger und Verunsicherung groß, wenn plötzlich ein Strafzettel aus Spanien scheinbar höhnisch winkend an der Autoschreibe flattert.

Grundsätzlich können Knöllchen aus Spanien entweder vom Staat, also der Dirección General de Tráfico (zu Deutsch: Generaldirektion Verkehr) oder von den jeweils zuständigen Stadtverwaltungen (spanisch: Ayuntamientos) ausgestellt werden.

Der Staat ahndet in der Regel Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Landstraßen und Autobahnen. Handelt es sich um einen Parkverstoß, wird zumeist die Gemeinde tätig. Wie auch in Deutschland besteht dann die Möglichkeit, den Bußgeldbescheid direkt zu zahlen oder Einspruch einzulegen.

Eine Besonderheit: Wenn Sie binnen 20 Tagen nach Erhalt den Bußgeldbescheid aus Spanien bezahlen, erhalten Sie einen 50-prozentigen Rabatt. Unpünktlichkeit kann also die Kosten noch weiter in die Höhe treiben, als sie ohnehin schon sind.

In der Regel wird der Strafzettel aus Spanien direkt von einem spanischen Polizeibeamten ausgestellt und dem Verkehrssünder ausgehändigt. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Betroffene dann als benachrichtigt.

Allerdings ist es nicht in allen Situationen möglich, einen Touristen, der beispielsweise geblitzt wurde, umgehend mit dem Bußgeldbescheid zu konfrontieren. In diesen Fällen erfolgt üblicherweise die Zustellung per Post.

Wird ein Strafzettel aus Spanien in Deutschland vollstreckt?

Bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien wird pünktliches Bezahlen rabattiert.
Bei einem Bußgeldbescheid aus Spanien wird pünktliches Bezahlen rabattiert.

Seit dem 28. Oktober 2010 werden spanische Verkehrsverstöße hierzulande vollstreckt. Spanische Bußgelder müssen also auch nach der Rückkehr nach Deutschland gezahlt werden, wohingegen verhängte Punkte nicht im deutschen System verrechnet werden.

Erhalten Sie nach Ihrem Spanien-Urlaub mit dem Auto einen Bußgeldbescheid, wird Ihnen üblicherweise eine Zahlungsmethode über die Internetseite der DGT angeboten. Per Kreditkarte ist es so unkompliziert möglich, das Bußgeld zu begleichen.

Bußgeld aus Spanien: Welche Beträge sind üblich?

Deutschland befindet sich hinsichtlich der Höhe der vorgesehen Bußgelder eher auf den unteren Rängen. In anderen Ländern müssen Verkehrssünder deutlich empfindlichere Gelder zahlen.

Ein Strafzettel aus Spanien enthält oftmals hohe Beträge:

So kann eine Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze im Falle von Alkohol am Steuer mit 500 Euro zu Buche schlagen. Geschwindigkeitsverstöße können Kosten in Höhe von 100 Euro bis über 600 Euro verursachen. Ein Ampelverstoß wird mit 200 Euro oder mehr sanktioniert, gleiches gilt für Überhol- oder Parkverstöße, Handy am Steuer und eine Missachtung der Gurtpflicht. Führt ein Autofahrer keine Warnweste bei sich, kann er hierfür mit bis zu 90 Euro belangt werden.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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80 Kommentare

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  1. Silvia S
    Am 5. Januar 2024 um 15:10

    Ich möchte Urlauber waren die zum Leuchtturm nach Cap Creus fahren. Es sind dort ausgewiesene Parkplätze (100) die aber wohl nur dem Restaurantbesuchern zur Verfügung gestellt werden. Darauf folgt dann ein Schreiben der ansässigen Aufsicht, mit Foto, man wäre dort ins Naturschutzgebiet eingefahren. Eine Abzocke von 200 Euro, aber man bekommt einen Rabatt wenn man gleich zahlt auf 100 Euro.
    Also aufgepasst mit Fahrten zum Leuchtturm Cap Creus (Katalonien, Spanien).

  2. Elke S
    Am 21. Oktober 2022 um 21:42

    Wir haben Anfang September in Spanien die Parkzeit überschritten und haben erst bei der Weiterfahrt die Notiz von der Gemeinde an der Windschsutzscheibe entdeckt. Darauf wurden wir aufgefordert 11,30€ nachzuzahlen. Da wir bereits auf dem Heimweg nach Deutschland waren, wollten wir diesen Betrag zuhause (das war 3 Tage später) überweisen. Mangels Kontoverbindung hat sich mein Mann an die Gemeinde per mail gewandt und wollte in Erfahrung bringen, wie wir diese Rechung bezahlen können. Daraufhin hieß es, das wäre jetzt nicht mehr möglich, da das Verfahren seinen Gang nimmt. Heute wurde uns eine NOTIFICACIÓN DE DENUNCIA DE MULTA DE TRÁFICO per mail zugestellt mit einem Betrag über 115,- , bzw 230,-€. Wir empfinden das als Wucher, zumal wir uns zeitnah mit der Gemeinde in Verbindung gesetzt haben, uns aber die Zahlung verwehrt wurde. Müssen wir diesen Betrag bezahlen oder setzt die 3monatige Verjährungsfrsit ein, weil es sich hier nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt und damit nur um ein leichtes Vergehen?

  3. Pantföerder
    Am 16. Mai 2022 um 18:37

    Ich habe am Masccatal mit mehreren Fahrzeugen im Halteverbot am Mascatal gestanden und jetzt einen Strafzettel über E 200 erhalten.
    Strafe muß ja sein aber E 200 halte ich für totale Abzocke.

  4. Claudia
    Am 31. Januar 2022 um 15:46

    Hallo zusammen,
    mich hat es leider in meinem Spanien-Urlaub (Andalusien) erwischt und ich habe wohl in einer Zone geparkt wo man über Nacht zwar stehen darf, aber tagsüber ist es eine Ladezone. Nun wurde ich abgeschleppt und habe gegen Bezahlung von 106 EUR (am 11. Jan) meinen Mietwagen zurück bekommen. Soweit so gut.
    Nun hat mich der car rental service (centauro) nochmal kontaktiert (27. Januar), dass sie meine Kontaktdaten weitergegeben haben und ich 100 EUR für das falsch parken zahlen soll plus 40 EUR Bearbeitungsgebühr an centauro. Da das Thema aus meiner Sicht schon erledigt war, habe ich direkt nochmal angerufen und nachgefragt. Der customer support meinte, dass ich einen Beleg für die Zahlung an sie schicken soll und dann wäre das erledigt. Hab ich dann auch direkt gemacht und daraufhin habe ich nun aber wieder eine Email bekommen wie folgt:

    Good afternoon,
    Centauro rent a car has notified the authorities of your home address and you should receive the original fine shortly.
    This particular fine cannot be paid until you receive it, then you can follow the payment instructions on the actual fine. The payment period will start once you have received the fine at home.
    You can only request the refund of the penalty in the event of a subsequent administrative or judicial resolution, invalidating the notified fine.
    Kind regards

    So richtig verstehe ich das leider nicht. Ich habe doch die Gebühr (das Abschleppen) direkt vor Ort bezahlt (und den Nachweis nochmal verschickt) und erwarte dafür auch keinen Refund. Aber aus meiner Sicht macht es keinen Sinn nun nochmal 100 EUR für dasselbe Delikt zu zahlen. Ich habe online leider auch nichts gefunden ob man in Spanien einmal fürs Abschleppen und zusätzlich noch fürs Falschparken zahlt. Hat jemand Erfahrung damit oder kennt die Antwort?

    Vielen Dank,
    Claudia

  5. James
    Am 24. November 2021 um 20:24

    Weil es so oft hier kommt:

    Grundsätzlich verhalten sich die spanischen Behörden nicht korrekt, wenn sie ihre Bescheide rein in Spanisch verschicken (das können einige andere Länder schon besser). Tut aber hinsichtlich spanischem Recht natürlich nix zur Sache und wenn die Strafe von der DGT (Bundesbehörde) kommt, sollte man es dennoch besser bezahlen (oder während der 4 Jahre Verjährungsfrist nicht mehr einreisen). Bezahlen geht gescheit eigentlich nur online per Karte:
    pasarela.dgt.gob.es/WEB_IWPS5_INET/jsp/sincertificado/index.jspx (Quelle span. Generalkonsulat Hamburg)

    Bezahlt man nicht, kann das prinzipiell in der EU an die eigene Landesbehörde weitergegeben werden. Allerdings verweigern die deutschen Behörden die Vollstreckung, wenn das Knöllchen nicht übersetzt war. Und sowieso wird das Geld nicht nach Spanien weitergereicht (geht in den deutschen Pot dann), drum sind insbesondere spanische Stadtverwaltungen (zuständig bei Falschparken) nicht so erpicht auf die für sie unergiebige Vollstreckung. 8-;

  6. Dani
    Am 21. Mai 2021 um 7:42

    Ich habe vor 2 Jahren wohl die Geschwindigkeit überschritten und wurde geblitzt mit unserem Mietwagen geblitzt.
    Danach kam der Bescheid nach Deutschland. Da uns das sehr unseriös erschien und wir ordnungsgemäß gefahren sind. Haben wir den Strafzettel nicht bezahlt. Danach hatten wir es auch völlig vergessen. Jetzt würden wir gerne wieder nach Mallorca reisen.
    Wie kann man rausfinden ob noch etwas gegen einen vorliegt, da ich bei der nächsten Einreise keine Schwierigkeiten bekommen möchte.
    Kann man bei Einreise am Flughafen nach 2 Jahren noch dafür belangt werden?

    Danke für die Rückmeldung

    • James
      Am 24. November 2021 um 20:13

      Verjährung ist 4 Jahre, kann also theoretisch noch Probleme geben.

      Rausfinden kann das letztendlich nur ein spanischer Anwalt, was völlig unökonomisch ist. Also entweder noch 2 Jahre warten oder hinfahren und im Fall der Fälle dann entsprechend mehr zahlen.

  7. Sabine
    Am 2. Dezember 2020 um 18:40

    Hallo,
    wir waren im August Nähe Malaga im Urlaub, bei einem Kurztripp mit dem Auto haben wir in Sevilla eine Strafe ( Falsch parken)über 4 Euro bekommen.
    Leider stand nirgens eine Bankverbindung auf der Rückseite und wir können nicht genug Spanisch, also haben wir nix gemacht. Anfang der Woche 30.Nov erhielt ich ein Einschreiben mit dem Betrag 70!! Euro. Außerdem steht noch 50% – 35Euro.
    Ich würde logischerweise gern sofort überweisen, aber das ganze steht in Spanisch und es ist nirgens eine KTO Nr ersichtlich. Es steht am Adresskopf eine email Adresse, selbst da bin ich nur auf einer Bürger – Stadt Seite von Sevilla.
    sevilla.org/citasweb/
    Ich weiß nicht weiter, ich würde nächstes Jahr gern wieder hin, aber ungern mit einer “bösen” Überraschung.
    Kann mir jemand helfen?
    Wo bekomme ich die KTO her wo der Betrag hin muss?
    Danke schon mal im Vorraus

  8. Robert
    Am 25. September 2020 um 13:44

    Meine Schwester ist verstorben und hat ein Auto in Spanien angemeldet dieses ist noch nicht auf ihren Sohn umgeschrieben. Die Fahrzeugepapiere zur Umschreibung liegen zur Zeit bei der zuständigen Behörde. Kann ich das Fahrzeug ohne Bedenken nutzen?

  9. Ozzy
    Am 16. September 2020 um 16:05

    Hallo,
    ich habe heute eine Brief bekommen, sagen dass ich eine Strafe wegen die Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften in Spanien bekomme. Es ist eine Geschwindigkeit Strafe, kostet 100Euro (50Euro zu zahlen in 20 Tage). Die Kennzeichen und Auto model usw. ist richtig geschrieben. Aber ich war nicht da, mein Auto auch nicht. Ich habe in den letzten 3 Jahre Spanien gar nicht benutzt. Wie kann man ich diese falsche Bestrafung loswerden? ich werde einen Einspruch brief schreiben. Soll man sie auf Deutsch oder auf Englisch schreiben? und was sonst kann ich machen? Danke im Voraus.

  10. Birgit
    Am 7. Januar 2020 um 16:31

    Hallo,
    mein Mann war mit meinem Sohn im Sommer auf Mallorca.
    Dort hat er dann ein Bussgeldbescheid über 200,-€ für falsch parken bekommen!
    Sehr ärgerlich aber er ist dan dort zu Bank gegangen und eine Angestellte hat dann 100,-€ (50% ermässigung ) bezahlt !
    Beleg haben wir!!
    Dann kam im Oktober das erste Mal ein Bussgeldbescheid über genau diesem falschen Parken,welches schon vor Ort bezahlt wurde,
    mit der Aufforderung 200,- bzw. 100 € wenn man gleich bezahlt!
    Wir haben dann ein kurzes Schreiben aufgesetzt mit den Kopien des alten Tickets und der Kopie des Zahlungsbeleges und ihn per Einschreiben mit Rückschein !
    Wieder verging Zeit wo wir nichts hörten!
    Nun kam heute wieder ein Schreiben(amtliche Zustellung der Sanktion über genau diesem Vorfalls von falsch parken!!
    Aber dieses mal 200,-€ ohne Ermässigung!
    Es kommt mir langsam alles etwas seltsam vor,zumal sie sich 1.) überhaupt nicht zu dem kopierten Zahlungsbeleg und unserem Schreiben geäußert haben und
    2.) kam dieses Schreiben zwar als Einschreiben an aber ich mußte nichts unterschreiben,wie sonst! Der Postbote hat es wie ein ganz normalen Brief in den Briefkasten geworfen!
    Wie sollen wir nun vorgehen??
    Danke schon einmal für eine Rückantwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 13:18

      Hallo Birgit,

      bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Prüfung und Einschätzung des Vorgangs an einen Anwalt. Eine Klärung ist an dieser Stelle nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Conny
    Am 23. Dezember 2019 um 15:29

    Guten Tag,
    Ich bin letzte Woche in Madrid gewesen und hatte einen Mietwagen.
    Am 17.12.2019 parkte ich in der grünen Zone, allerdings ohne Parkschein. Als ich vom Shoppen zurück kam, hatte ich einen Strafzettel an der Windschutzscheibe.
    Kosten: 90€, aber es steht keine Bankverbindung drauf. Nun weiß ich nicht, wohin ich die Zahlung überweisen soll.
    Ich möchte dies so schnell wie möglich erledigen, damit ich den 50% Nachlass bekomme.

    Oben auf dem Strafzettel steht: SERVICIO DE ESTACIONAMIENTO REGULADO
    Aber auch wenn ich das Google, komme ich nicht weiter…

    Ich hatte bei Abgabe des Autos bei der Autovermietung nachgefragt, wie das läuft. Da sagte man mir, dass ich alle Infos zur Überweisung im Internet finde.

  12. Sarah
    Am 2. November 2019 um 12:12

    Hallo,

    Wir haben soeben einen Bescheid bekommen wegen einem Vergehen im Juni auf Mallorca. Es war in Palma direkt an der Kathedrale…wir sind dort in eine Straße (Avenida de Antoni Maura) gefahren, die anscheinend als verkehrsberuhigte Zone gilt. Kameras überprüfen, da nur Anwohner, Busse, Taxis erlaubt sind. Wir sind dort allerdings nur rein gefahren, da dort die Einfahrt zum Parkhaus war. Sehr ärgerlich…wir hatten ja quasi ein „Anliegen“.
    Was können wir tun?

  13. Daniel
    Am 4. August 2019 um 11:27

    Servus
    Ich habe vor 2 Jahren wohl die Geschwindigkeit überschritten und wurde geblitzt.
    Es war ein Mietwagen.
    Paar Wochen später kam der Bescheid zuhause an.
    Ich habe moch dann mal an die Bezahlung gemacht aber das Ergebnis war ernüchternd da ich kein Durchblick hatte da alles auf Spanisch beschrieben ist.
    Mit der Zeit kam es in Vergessenheit.
    Es kam nie mehr was.
    Nun würden wir nach 2 jahren gerne wieder auf die Insel fliegen, aber ich habe etwas bammel was mich erwartet wegen der offenen Strafe.
    Über den Mietwagen verleiht konnten sich keine Auskunft bekommen ob noch etwas gegen mich vorliegt.
    Jemand ne Idee was Verjährung oder generell passieren kann?
    Danke schon mal

  14. Bernd F
    Am 5. Juli 2019 um 10:32

    Hallo!

    Ich habe gerade ein schreiben bekommen – wurde mit 15 km/h über dem Tempolimit geblitzt. Oben rechts steht “importe total multa: 100.00 EUR”,
    unter punkt a) steht, dass ich 50% Rabatt bekomme, wenn ich innerhalb von 2 Monaten bezahle.
    Heißt das, dass ich jetzt auf [Link von der Redaktion entfernt] nur 50 Euro einzahlen soll, oder soll ich 100 Euro einzahlen und die 50 Euro bekomme ich dann zurück?

    Vielen Dank im Voraus.
    Lg

  15. Hans
    Am 15. Mai 2019 um 9:03

    Hallo,

    Ich habe aus Teneriffa einen Bußgeldbescheid über 80€ erhalten. Der Brief ist ausschließlich in Spanisch verfasst, sodass ich als Mensch, der kein Spanisch beherrscht, nicht erkennen kann, wofür ich diesen Betrag entrichten soll. Ist es rechtens, dass ich einer Bussgeldaufforderung nachkommen muss, die ich nicht einmal verstehe, andererseits laut dtg Seite, einen Widerspruch nur in einer angemessenen Sprache (englisch) abgeben darf? Was soll ich denn anfechten, wenn ich es nicht verstehe? . Ich bitte um fundierte Auskunft. Danke im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2019 um 11:43

      Hallo Hans,

      in der Regel sollte der Strafzettel ins Deutsche übersetzt werden. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht, dieser kann am besten einschätzen, wie nun vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Tomas
    Am 24. Februar 2019 um 11:09

    Hi

    Ich habe einen Brief aus Spanien bekommen, aber sieht seltsam. Ich sollte 50eur an [edit. v. d. Red.] zahlen
    ist es ok?

  17. Jens
    Am 8. Oktober 2018 um 16:54

    Hallo,

    wir haben auf Gran Canaria am Abend für 15Min in einer Parkbucht gehalten. Dass man dort nicht parken durfte haben wir erst dadurch festgestellt, dass wir ein Ticket (keine Zahlungsaufforderung) erhalten haben. Wir haben niemanden blockiert, und auch keine Zufahrten blockiert. In der Aufforderung steht “Grad der Ordnungswidrigkeit – Ernst”.

    Heute, ziemlich genau 8 MONATE nach dem Verstoß erhalte ich eine Zahlungsaufforderung über 400,- Euro.. Diese könnte ich durch schnelle Zahlung auf 200,- Euro reduziert werden. Ich bin natürlich baff. Im Internet habe ich gesehen, dass das Maximalstrafmaß für Falsch parken 200,- Euro beträgt.

    Ist diese Aufforderung rechtens (hinsichtlich der Summe)? Kann es sein dass die Behörde den Grad der Ordnungswidrigkeit angehoben hat um der Verjährungsfrist vorzubeugen? Als Ergänzung: Datum der Feststellung ist der 20.04.18 – also mehr als 2 Monate nach der “Tat”.

    Vielen Dank für eine kleine Hilfe in dieser Sache.

    Schöne Grüße

    Jens R.

  18. Anika
    Am 28. September 2018 um 14:54

    Moin moin,
    wir haben in Spanien mit dem Wohnmobil auf der Rückfahrt morgens zwischen 6:30 und 8:30 zum Frühstück gehalten und sind jetzt des Übernachtens bezichtigt worden. Das soll 500 Euro kosten. Wir haben dort lediglich 2 Stunden zum Frühstück gestanden, die Personalien wurden aufgenommen. Die Beamten sagten, wir können ruhig zu Ende Frühstücken, sollten aber zum Schlafen auf einen Campingplatz fahren. Uns wird nun der Vorwurf des Übernachtens gemacht und in dem Schreiben die Beweislast angetragen. Ist das Rechtens? Was raten Sie?
    Mit freundlichen Grüßen
    Anika

  19. Romy A.
    Am 10. September 2018 um 4:52

    Hallo

    vllt kann mir hier jemand weiter helfen…
    Ich hab letztes Jahr im Ibiza Urlaub (23.10.17) einen Strafzettel wegen falschem parken bekommen und habe diesen auf anraten der Autovermietung zügig beglichen.
    Nun habe ich am 06.09.18 ein spanisches Schreiben bekommen mit einer erneuten Zahlungsaufforderung.
    Ich weiß nun nicht so recht wie ich die Sache regeln soll, da ich dem Spanischen nicht wirklich mächtig bin.

  20. Julius
    Am 14. August 2018 um 18:05

    Hallo,
    wir würden auf Mallorca abgeschleppt und haben dort 80 Euro an die örtliche Polizei gezahlt (Quitting haben wir natürlich nicht mehr, war 2 Monate her). Heute kam ein Strafzettel über 100 Euro dafür. Stimmt das bzw. muss man das zahlen?

    Danke und liebe Grüße

  21. Constantin
    Am 4. Juli 2018 um 15:31

    Hallo
    Ich wurde Anfang mai auf Mallorca geblitzt und habe Post von der Autovermietung bekommen wo drin stand das ich 100€ zahlen soll. Habe dementsprechend schnell gezahlt und musste nur 50€ zahlen.
    Gestern habe ich Post bekommen, dass kein Geld eingegangen ist und ich jetzt die 100€ zahlen soll.
    Habe dort versucht anzurufen nur leider bekomme ich keinen ans Telefon
    Belege für die 50€ habe ich natürlich alles noch

    Wie kann ich weiter vorgehen?!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:52

      Hallo Constantin,

      setzen Sie sich mit Ihrer Bank und der entsprechenden Bußgeldstelle in Verbindung, an die Sie gezahlt haben. Sollte es sich nicht um einen Fehler handeln, können Sie weitere Schritte mit einem Anwalt klären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Raffael
    Am 14. Juni 2018 um 20:29

    Ich habe heute ein Brief auf spanisch bekommen, das ich mit meinem Mietwagen, vor 1 Monat offenbar geblitzt wurde. Der Text auf spanisch ist sehr lang, jedenfalls steht oben recht “Importe total multa” 100 €. Muss ich jetzt innerhalb den 20 Tagen die 100 € bezahlen oder 50 € ? Ist es richtig das ich mit der Kreditkarte nur die volle Strafe bezahlen muss, im Online Formular steht bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte: Betrag der Geldbuße (ohne Ermäßigung) ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:55

      Hallo Raffael,

      bitte wenden Sie dich diesbezüglich an die zuständige Bußgeldstelle.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  23. Hannes
    Am 31. März 2018 um 12:04

    GUten Tag ,
    habe vorgestern 29/3/18

    einen BUssgeldbeschied der Servei catala de Transit erhalten ….vom 17/4/17 festgestellt am 10/11/17
    angeschickt am 23/03/18….

    muss das noch bezahlt werden ?
    Gibt es diese Instanz überhaupt?

    KÖnnen Sie mir weitere Informationen geben

    Gruß

    Hannes

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 12:08

      Hallo Hannes,

      hierbei handelt es sich um eine katalanische Behörde. Bußgelder aus dem Ausland können in Deutschland vollstreckt werden, wenn sie die Bagatellgrenze von 70 Euro überschreiten. Reisen Sie wieder ein, kann das Bußgeld direkt vor Ort eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Julia
    Am 26. Februar 2018 um 16:57

    Bitte um Hilfe! Habe im August auf Mallorca mit dem Mietauto falsch geparkt,bzw. An einer seitengasse wo es noch ca 1 m bis zu rechtsabbiegung war…Habe einen strafzettel bekommen wo 40 und 90 € drauf stunden..wie ich es verstanden hab, waren es 40€, und wenn ich nach den 20 tagen bezahle 90€. Das mietunternehmen zog gleich nach der abgabe des autos die 40 über Kreditkarte ein..jetzt bekomme ich einen bescheid über 90€ und es heißt die 40 waren nur um den fahrer festzustellen? Kann das so viel zusammen sein.. Bin geschockt!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:51

      Hallo Julia,

      die Strafen für Verkehrsdelikte sind im europäischen Ausland oftmals um einiges höher als in Deutschland. Inwieweit Ihr Fall rechtens ist, sollte ein Anwalt beurteilen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  25. Markus
    Am 9. Februar 2018 um 15:15

    Hallo!

    Heute erreichte mit per Einschreiben eine “Notificación de Denuncia” der Gemeinde Los Realejos, Teneriffa. Tatsächlich hab ich das Originalknöllchen erst vor 3 Tagen weggeworfen…

    Ich hatte Anfang September 2017 mit dem Miewagen in einer zeitlich begrenzten Parkzone geparkt, was mir ein 80€ Knöllchen einbrachte. Als ich am nächsten Morgen bei der Dienststelle zahlungswillig vorstellig wurde, vertröstete mich der anwesende Polizist auf den Nachmittag. Das bekam ich zeitlich jedoch nicht hin. So entschied ich mich, den Betrag abzüglich der 50% eine Woche später zu überweisen. Der Knaller dabei war schon, dass die IBAN auf dem Strafzettel eine Ziffer zu wenig aufwies. Da ich das von der Nutzung meiner IBAN kenne, konnte es sich nur um eine der Nullen handeln, die vor der Kontonummer stehen. Man muss schon genau hinschauen, denn in deren Fall sind es 9 Nullen. Fakt ist also, dass ich die 40€ überwiesen habe und dies auch per Kontauszug belegen kann. Geld kam nicht zurück. Ob die IBAN nun korrekt war, die ich evrwendet habe, weiss ich allerdings auch nicht. Denn auf dem postalischen Knöllche steht keine Bankverbindung.

    Natürlich ist auf dem postalischen Knöllchen auch nichts ansatzweise Hilfreiches wie eine E-Mail-Adresse vermerkt. Ich habe Familie auf Teneriffa und würde schon gerne noch in Spanien einreisen dürfen. Allerdings bin ich gewillt, auf diesen Quatsch nicht weiter zu reagieren. Viellecht frage ich im Reisebüro nochmal nach, denn seitens der Autovermietung kam nichts bisher.

    Viele Grüße & Danke
    Markus

  26. Jan
    Am 23. Januar 2018 um 15:45

    Hallo,
    am 20.11.2017 erhielt ich eine Mail meines Autovermieters, dass ich wohl am 23.09.2017 mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde. Sie hätten meine Kontaktdetails an die Behörden weitergeleitet und der Bussgeldbescheid werde mir direkt zugestellt. Die Bearbeitungsgebühr von EUR 40.00 wurde sogleich meiner Kreditkarte belastet. Bis heute habe ich allerdings keinen Bussgeldbescheid erhalten. Könnt ihr mir sagen, wie lange dies normalerweise dauert? Irgendwie lässt mich das Gefühl nicht los, dass ich nie einen Bussgeldbescheid erhalten werde und der Autovermieter nur weitere EUR 40.00 Bearbeitungsgebühr abkassieren will.
    Danke für die Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:33

      Hallo Jan,

      bei Fragen zur Verfolgungsverjährung in Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. MüllerMeyerSchulze
    Am 18. Januar 2018 um 13:20

    Hallo und guten Tag,

    ich habe aus Spanien einen Bußgeldbescheid bekommen.

    Dort ist kein Hinweis auf evtl. Einspruchsmöglichkeiten abgedruckt.

    Kann er trotzdem in Deutschland vollstreckt werden?

    Dane für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 10:58

      Hallo MüllerMeyerSchulze,

      bevor das BfJ eine Vollstreckung einleitet, prüft es, ob der Bußgeldbescheid zulässig ist. Fehlt eine Mitteilung über die Fristen oder Möglichkeiten des Einspruchs, sollte keine Vollstreckung eingeleitet werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. T.H.
    Am 1. Januar 2018 um 18:33

    Hallo,
    ich bin am 13.07.2017 mit einem Mietwagen anscheinend in eine verkehrsbegrenzte Zone gefahren und soll nun innerhalb von 20 tagen 45€, bzw. nach Ablauf der Frist 90€ zahlen.
    Ist dieses schreiben nicht hinfällig da die tat schon mehr als 5 Monate zurückliegt?
    Was würde passieren wenn ich die geforderte Summe nicht zahlen sollte?

    mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 16:50

      Hallo T.H.,

      inwieweit die Tat verjährt ist, lässt sich nicht sagen. Wenn Sie nicht zahlen, kommen ggf. entsprechende Mahngebühren usw. hinzu. Die Justizbehörde kann den Betrag nach EU-Recht eintreiben.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  29. Frank
    Am 22. Dezember 2017 um 16:39

    @Charlotte:
    Ein Tip von mir ist: vergiss die Rechere nach irgendeiner Dienststelle auf die Du das Bußgeld hin überweisen kannst/sollst ! Zu 98% wird Google Dich auf die Seite des DGT leiten. Nach nun eigener Erfahrung habe ich gelernt, dass dort die Bußgelder entgegenommen werden ~ AUSSER für falsches Parken und dann passiert nichts mehr. Ich habe mich belehren lassen, dass dafür die Rathäuser des jeweilgen Ortes zuständig sind und dort das Geld hin muss ! Überweiß Du das Geld auf das ausführlich ausgezeichnete Konto auf der DGT, siehst Du es nie wieder (was für mich beinahe schon eine Straftat ist, wenn man es mal genau nimmt.) Ist mir genauso passiert. Ich habe mit denen dort sogar telefoniert (deutsch). Die baten mich dann alles per Fax (ausschließlich per Fax ~ Willkommen im 21.Jahundert !!) nochmal zu zusenden und die würden dann prüfen mir das Geld zurück zu überweisen oder nicht ! Die Antwort einige Wochen später war dann “Nein” ! Die haben also versehentlich Geld empfangen und behalten das und das als poliziliche Behörde !! Die sind nicht in der Lage das zurück zu überweisen, oder was noch einfacher wäre von A nach B zu transferieren ?!? Wie man sich vorstellen kann war/bin ich richtig sauer. Da ist man ehrlich, will rechtzeitig bezahlen, muss selber nach einem Konto recherchieren welches nicht öffentlich dargelegt ist und trotz Irrtum wird man einfach abgewiesen. Nun kam das Bußgeld per Post mit (erstaunlicherweise) Kontoangaben. Ich harder noch mit mir, ob ich es bezahle, denn ich habe keine Lust 2x den Betrag zu überweisen, zumal ich nachweislich, pünktlich an eine Spanische Polizeiliche Behörde/Einrichtung gezahlt habe ! Ich werde demnächst eine deutsche polizeibehörde aufsuchen und denn das vortragen, bin gespannt was die sagen wie ich mich verhalten soll. Vielleicht schreibe ich die ganze Sache auch mal einen Fernseh Sender ! Den das grenzt für mich ganz klar an Ausbeutung !

  30. Alex
    Am 21. Dezember 2017 um 12:55

    Moin Moin,

    ich habe vor ca. 4 Wochen ein Ticket für falsches Parken auf Fuerteventura bekommen. Da es ein Mietwagen war, gehe ich davon aus, dass der Vermieter den Bußgeldbescheid bekommt. Die 20 Tage Frist für den Rabatt ist nun ja schon abgelaufen. Ich kann allerdings auch online nicht zahlen, da ich ja noch gar kein Aktenzeichen hab, sondern lediglich das Knöllchen. Kann ich den Bescheid bzw. das Aktenzeichen irgendwo anfordern oder steht die Nr. evtl. auf den Knöllchen und ich bin einfach nur zu doof? :)

    Danke für die Hilfe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 15:45

      Hallo Alex,

      wenden Sie sich am besten an die zuständige Bußgeldstelle oder warten Sie den eigentlichen Bescheid ab, den ddie Autovermietung Ihnen sicherlich zustellen wird.

      Das Team von Bussgeldkatalog.org

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