Probezeit beim Motorrad: Diese Regelungen gelten!
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2026
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FAQ: Probezeit beim Motorrad
Die reguläre Probezeit dauert beim Motorrad ebenfalls zwei Jahre. Sie beginnt an dem Tag, an dem Ihnen die Fahrerlaubnis erstmals ausgehändigt wird.
Nein, nicht unter allen Umständen. Einerseits kann sich die Zeit bei einem Verstoß verlängern. Andererseits entfällt die Probezeit komplett, wenn Sie zuvor schon eine Fahrerlaubnis (z. B. Klasse B für das Auto) erworben haben und die damit verbundene zweijährige Probezeit bereits abgelaufen ist. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Je nach Schwere des Verstoßes können zu den Bußgeldern auch weitere Maßnahmen hinzukommen. So verlängert sich bei einem A-Verstoß die Probezeit auf vier Jahre. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Motorrad: Den Führerschein mit Probezeit

Hat man auch beim Motorrad eine Probezeit? Und was gilt, wenn man bereits einen Führerschein hat und die Probezeit abgelaufen ist? Grundsätzlich gibt es eine Probezeit auch beim Motorrad (Klassen (A1, A2, A). Wie beim Auto- oder Lkw-Führerschein bildet auch hier § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) die rechtliche Grundlage.
In diesem ist bestimmt, dass ein Fahrerlaubnis für zwei Jahre auf Probe erteilt wird. Das gilt für alle Fahrerlaubnisse, also beim Motorrad für alle Führscheinklassen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheindokuments, also meist nach dem Bestehen der praktischen Prüfung. Das Ausstellungsdatum auf dem Führerschein ist dann entscheidend.
Probezeit beim Motorrad trotz Autoführerschein: Was gilt hier?

Es ist nicht selten, dass ein Motorradführerschein nach dem Autoführerschein erworben wird. Der Motorradführerschein gilt dann als Erweiterung der bereits vorhandenen Fahrerlaubnis. Aber was gilt dann für die Probezeit nach § 2 StVG? Müssen Sie beim Motorrad für den Führerschein eine neue Probezeit ableisten? Und was gilt anders herum?
Haben Führerscheininhaber bei anderen Klassen die Probezeit bereits bestanden, müssen Sie keine erneute Probezeit beim Motorrad ableisten. Denn es wird immer nur die erste Fahrerlaubnis auf Probe ausgestellt. Bei allen weiteren entfällt diese dann also. Somit müssen auch Jugendliche, die zum Beispiel mit 16 Jahren die Klasse A1 erwerben, beim späteren Erwerb der Klasse B keine weitere Probezeit mehr durchlaufen.
Es gilt also Folgendes:
- Mit Klasse B, C oder D keine weitere Probezeit beim Motorradführerschein
- Mit Klassen A1, A2 und A keine weitere Probezeit bei den Klassen B, C und D
Verstöße in der Probezeit: Zusätzliche Maßnahmen sind möglich

Begehen Sie in der Probezeit mit dem Motorrad einen Verstoß oder sogar eine Straftat, kann das nicht nur die üblichen Bußgelder oder Strafen nach sich ziehen. Je nach Schwere der Tat kommen zusätzliche Maßnahmen auf Sie zu.
Wann das der Fall ist, hängt davon ab, ob es sich um einen A- oder einen B-Verstoß handelt. A-Verstoß sind schwerere Ordnungswidrigkeiten. Dazu gehören zum Beispiel Rotlichtverstöße oder das Fahren unter Alkoholeinfluss. Werden Sie auf dem Motorrad geblitzt in der Probezeit, gilt das ab 21 km/h zu viel als A-Verstoß.
In diesem Fall wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet. Wichtig ist, dass dies zusätzlich zu den Sanktionen geschieht. Bei einem besonders schweren Verstoß oder einer Straftat droht dann auch der Entzug der Fahrerlaubnis.
Bei leichten Verstößen, den B-Verstößen, müssen Sie zunächst nicht mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen. Fahren Sie beispielsweise auf dem Motorrad ohne Helm, droht keine Strafe in der Probezeit. Sie müssen aber mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Sammeln sich die B-Verstöße allerdings an, werden sie als A-Verstoß gewertet. Dann verlängert sich die Probezeit auf dem Motorrad.
Übersicht für die Regelungen zur Probezeit beim Motorrad
Die nachfolgende Grafik bietet einen Überblick zu den Regelungen, die für eine Probezeit beim Motorrad gelten:



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