EuGH-Entscheidung: Autofahrer muss Parkverstoß in Kroatien nicht bezahlen

News von Thomas R.

Veröffentlichungsdatum: 13. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Parkverstoß in Kroatien: Bußgelder müssen nicht immer gezahlt werden
Parkverstoß in Kroatien: Bußgelder müssen nicht immer gezahlt werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 9. März 2017 (Az.: C-551/15) beschlossen, dass Vollstreckungsbescheide, die von kroatischen Notaren als “glaubwürdige Urkunden” ausgestellt wurden, nicht als Europäische Vollstreckungstitel anerkannt werden.

Keine Vollstreckung “glaubwürdiger Urkunden”

“Glaubwürdigen Urkunden” dürfen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden. Denn laut EuGH können kroatische Notare nicht als Gericht eingestuft werden, da ihre Anträge für Vollstreckungsbescheide dem Beschuldigten nicht gemeldet würden und die Vollstreckungsbescheide selbst erst nach dem Erlass zugestellt würden.

Begriffserklärungen

Was ist eine glaubwürdige Urkunde?

Eine glaubwürdige Urkunde bezeichnet eine Erklärung zu einem bestimmten Tatbestand, die z. B. durch einen Notar, einen Gerichtsvollzieher oder einer öffentlichen Behörde ausgestellt wurde.

Vollstreckungsbescheid und Vollstreckungstitel

In Deutschland bezeichnet der Vollstreckungstitel eine Zahlungs- oder Handlungsanordnung. Er ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Durch den Vollstreckungsbescheid darf eine sofortige Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, selbst wenn der Beschuldigte noch Zeit hat, um Einspruch einzulegen. Hat der Einspruch jedoch Erfolg, muss dem Beschuldigten Schadensersatz gezahlt werden.

Wie kam es zum Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof?

Der EuGH entschied: Parkverstöße in Kroatien werden von den Mitgliedstaaten nur anerkannt, wenn der Vollstreckungsbescheid von einem Gericht ausgestellt wurde
Der EuGH entschied: Parkverstöße in Kroatien werden von den Mitgliedstaaten nur anerkannt, wenn der Vollstreckungsbescheid von einem Gericht ausgestellt wurde

Ein deutscher Autofahrer hatte im kroatischen Pula geparkt, ohne die geforderte Parkgebühr in Höhe von 13 Euro zu bezahlen. Daraufhin erließ ein kroatischer Notar einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage einer “glaubwürdigen Urkunde” gemäß der EU-Vollstreckungsregeln für Zivil- und Handelssachen. Diese Vorgehensweise war in Kroatien bisher üblich. Der deutsche Autofahrer legte gegen den Bescheid jedoch Einspruch ein.

Die kroatische Stadt Pula wandte sich deshalb an den Europäischen Gerichtshof. Dieser urteilte nun, dass solche Vollstreckungsbescheide nur durch Gerichte ausgestellt werden dürfen, damit die Schuldner während des gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit haben, sich zur Tat zu äußern. Der Vollstreckungsbescheid von Notaren sei nur gültig, wenn der Schuldige seine Schuld ausdrücklich anerkannt hat. Der deutsche Autofahrer muss daher kein Bußgeld wegen des Parkverstoßes bezahlen.

Das kosten Parkverstöße in Kroatien

Falschparken bzw. Parken ohne Parkschein kostet in Kroatien zwischen 10 und 40 Euro – in der Regel jedoch nur, wenn Fahrer direkt vor Ort bezahlen. Erreicht Sie der Bescheid in Deutschland, werden meist mehrere hundert Euro gefordert. Mehr über die Verkehrsregeln in Kroatien erfahren Sie auch in unserem Kroatien-Ratgeber.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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44 Kommentare

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  1. Facherfahrener
    Am 1. August 2018 um 0:58

    Hallo zusammen, ich bearbeite gerade so einen Fall. Auf jeden Fall sollte man gegen diese Vollstreckung von dem
    “Javni Bjeleznik” beschwerde/widerspruch einlegen. In zwei Instanzen ist diese Zwangsvollstreckung vom Gericht in Pula
    und Rijeka ausser Kraft gesetzt worden. RA Kuzmanovic bestrebt nun eine Revision vor dem oberstem Gericht, mit den
    Argumenten: a) Der Notar hat kraft nationalem Recht den Schuldner erst zu hängen, und dann soll das Gericht über den
    materiellen Anspruch entscheiden. Ein grober Verstoß gegen Art.6 EMRK b) Europäisches Recht würde nicht über dem nationalem Recht stehen, weil das EuGH nur über europäisches Recht zu befinden hätte, und nicht über die nationalen.
    Nun eine sehr merkwürdige Auffassung eines Anwalts, der sich über die EU-Verträge setzt: EU-Recht ist in nationales Recht
    einzubinden die über nation.-Recht stehen. ACHTUNG: 1)Nationale Gerichte dürfen sich nicht über EU-Recht hinwecksetzen,
    und müssen gegebenfalls heimische Gesetze ausser Acht lassen! AZ C-119/05 – 2)Nationale Gerichte können zwar EU-Gesetze überprüfen lassen, sind aber NICHT befugt selbst deren Unzulässigkeit festzustellen.
    @Oliver B. ich muss leider zugestehen, das einheimische Anwälte sehr unterschiedlich denken, da hier nur deren Profit
    garantiert werden soll.

    • Thorsten B
      Am 4. Oktober 2018 um 16:05

      Hallo Facherfahrener,
      ich habe diese Woche auch nach erfolgreichem Einspruch vor dem Gericht in Pazin (Region Pula) erneut Post von RA Kuzmanovic bekommen, leider kann ich natürlich wieder überhaupt nicht den Inhalt erahnen.
      Anwaltliche Unterstützung hatte ich bisher noch nicht.
      Aus dem Schreiben dieses Mal geht aber für mich nicht hervor was er bezweckt.
      Es ist eine “Rechnung” in Höhe von 750+200kn am Schluss des Textes ergänzt, aber nicht mal eine Bankverbindung oder ähnliches, sodass er zur Begleichung auffordert. Ich werde daraus nicht schlau.
      Wie sind Sie danach vorgegangen? Muss ich hier noch etwas tun?
      Gruß und Dank!

      • Jürgen J.
        Am 1. Januar 2019 um 11:41

        Jetzt haben wir 2019 mein angebliches Parkvergehen war Mitte 2012 das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen ich hatte auch nie ein Parkticket an der Scheibe trotzdem wollten die letztes Jahr von mir fast 400 € haben wogegen ich selbstverständlich Einspruch eingelegt habe nun wurde mir nun zweit Instanz lich recht gegeben aber es kann trotzdem noch weiter laufen so hat es mir ein kroatische Anwalt geschrieben ich werde Kroatien meiden fahre nicht mehr in dieses… Land 35 Jahre denen Geld gebracht und so wird man verarscht hoffentlich lesen das viele und verbreiten es und hoffentlich meinen viele in Zukunft dieses Abzocker Land

  2. oliver b.
    Am 27. Mai 2018 um 16:32

    Hallo Anneliese,

    wir haben in 2010 einen solchen Verstoß in Zadar begangen (angeblich, denn einen Zettel an der Scheibe haben wir nie gehabt) und bekamen zunächst ca. 2,5 Jahre danach von einem deutschen Anwalt (der daraus ein Geschäftsmodell gemacht hat) einen Bescheid über 10 EUR Parkgebühren und ca. 150 EUR Anwaltskosten, die wir natürlich nicht bezahlt haben.
    Zwischenzeitlich, wieder etwa 2 Jahre später, haben wir einen Bescheid von einem kroatischen Notar erhalten gegen den wir Einspruch eingelegt haben.
    Aktuell wird empfohlen sich einen Anwalt innerhalb Kroatiens zu nehmen, der dieser doch etwas merkwürdigen Praxis in aller Regel recht schnell Einhalt gebieten kann.

  3. Anneliese K.
    Am 11. April 2018 um 16:19

    Hallo Zusammen,

    mir ist gerade genau das passiert. Ich habe letztes Jahr in Zadar geparkt und jetzt ein unverschämt hohe Zahlungsaufforderung erhalten.

    Kann mir jemand sagen, wie ich mich jetzt verhalten muss?

    Vielen Dank
    Anneliese K.

    • Andre
      Am 24. Mai 2018 um 18:43

      Hallo,Anneliese und,was haben sie weiter gemacht,was erreicht?MfG.Andre

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:11

      Hallo Anneliese,

      unter Umständen ist ein Einspruch möglich. Zum weiteren Vorgehen sollten Sie sich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. charlotte g.
    Am 8. Juli 2017 um 21:32

    Wenn Kroatien eine Top-Urlaubsdestination sein bzw. werden will, sollten sie dieses gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstossende Vorgehen dringend abstellen. Die betroffenen Autofahrer erhalten im Vorfeld nicht einmal eine Mahnung, sondern gleich den horrenden Bescheid. Hierbei wird auch nicht überprüft, ob dem Autofahrer der Parkzettel bzw. das “Ticket” überhaupt zugegangen ist, oder ob der Strafzettel vom Winde verweht oder sonst weggekommen ist.

    Jedem dem das passiert ist, ist für immer “geheilt” von Kroatien und wird entsprechende Mundpropaganda im Freundes-und Bekanntenkreis verbreiten.

    Will Kroatien dies, oder stellt es dieses Verhalten endlich selbst ab. Abzocke kommt gar nicht gut..

    • Jürgen J.
      Am 12. September 2018 um 19:34

      Mir ist genau das gleiche passiert nach knapp fünf Jahren sollte ich fast 400 € bezahlen für einen angeblich nicht gelösten Parkschein eine riesen Sauerei ich werde Kroatien in Zukunft meiden und dies publik machen wo es nur geht

      • Mehmet E
        Am 4. Januar 2019 um 10:42

        Hallo,
        ich habe von einem Bescheid aus 2012 jetzt eine Klageschrift bekommen, vertreten durch den Anwalt Kuzmanovic, wo ich ca. 300,- EUR bezahlen soll. Im Jahre 2015 hatte ich schon Einspruch eingelegt. Nach nun drei Jahren kommt wieder ein Schreiben. Muss ich mir Gedanken machen oder einfach nur aussitzen, wie Stefan E. es erwähnt.

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