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EuGH-Entscheidung: Autofahrer muss Parkverstoß in Kroatien nicht bezahlen

News von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Parkverstoß in Kroatien: Bußgelder müssen nicht immer gezahlt werden
Parkverstoß in Kroatien: Bußgelder müssen nicht immer gezahlt werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 9. März 2017 (Az.: C-551/15) beschlossen, dass Vollstreckungsbescheide, die von kroatischen Notaren als “glaubwürdige Urkunden” ausgestellt wurden, nicht als Europäische Vollstreckungstitel anerkannt werden.

Keine Vollstreckung “glaubwürdiger Urkunden”

“Glaubwürdigen Urkunden” dürfen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden. Denn laut EuGH können kroatische Notare nicht als Gericht eingestuft werden, da ihre Anträge für Vollstreckungsbescheide dem Beschuldigten nicht gemeldet würden und die Vollstreckungsbescheide selbst erst nach dem Erlass zugestellt würden.

Begriffserklärungen

Was ist eine glaubwürdige Urkunde?

Eine glaubwürdige Urkunde bezeichnet eine Erklärung zu einem bestimmten Tatbestand, die z. B. durch einen Notar, einen Gerichtsvollzieher oder einer öffentlichen Behörde ausgestellt wurde.

Vollstreckungsbescheid und Vollstreckungstitel

In Deutschland bezeichnet der Vollstreckungstitel eine Zahlungs- oder Handlungsanordnung. Er ist die Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung. Durch den Vollstreckungsbescheid darf eine sofortige Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, selbst wenn der Beschuldigte noch Zeit hat, um Einspruch einzulegen. Hat der Einspruch jedoch Erfolg, muss dem Beschuldigten Schadensersatz gezahlt werden.

Wie kam es zum Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof?

Der EuGH entschied: Parkverstöße in Kroatien werden von den Mitgliedstaaten nur anerkannt, wenn der Vollstreckungsbescheid von einem Gericht ausgestellt wurde
Der EuGH entschied: Parkverstöße in Kroatien werden von den Mitgliedstaaten nur anerkannt, wenn der Vollstreckungsbescheid von einem Gericht ausgestellt wurde

Ein deutscher Autofahrer hatte im kroatischen Pula geparkt, ohne die geforderte Parkgebühr in Höhe von 13 Euro zu bezahlen. Daraufhin erließ ein kroatischer Notar einen Vollstreckungsbescheid auf Grundlage einer “glaubwürdigen Urkunde” gemäß der EU-Vollstreckungsregeln für Zivil- und Handelssachen. Diese Vorgehensweise war in Kroatien bisher üblich. Der deutsche Autofahrer legte gegen den Bescheid jedoch Einspruch ein.

Die kroatische Stadt Pula wandte sich deshalb an den Europäischen Gerichtshof. Dieser urteilte nun, dass solche Vollstreckungsbescheide nur durch Gerichte ausgestellt werden dürfen, damit die Schuldner während des gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit haben, sich zur Tat zu äußern. Der Vollstreckungsbescheid von Notaren sei nur gültig, wenn der Schuldige seine Schuld ausdrücklich anerkannt hat. Der deutsche Autofahrer muss daher kein Bußgeld wegen des Parkverstoßes bezahlen.

Das kosten Parkverstöße in Kroatien

Falschparken bzw. Parken ohne Parkschein kostet in Kroatien zwischen 10 und 40 Euro – in der Regel jedoch nur, wenn Fahrer direkt vor Ort bezahlen. Erreicht Sie der Bescheid in Deutschland, werden meist mehrere hundert Euro gefordert. Mehr über die Verkehrsregeln in Kroatien erfahren Sie auch in unserem Kroatien-Ratgeber.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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EuGH-Entscheidung: Autofahrer muss Parkverstoß in Kroatien nicht bezahlen
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43 Kommentare

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  1. Peter
    Am 31. März 2023 um 14:58

    Ich glaube wir haben das alles nicht verstanden. Hier geht es um nichts Anderes als den erfolgreichen Kampf gegen Overtourism. Die Urlaubsorte sind überfüllt. Kroatien handelt! Es ist in seinen Maßnahmen dagegen ganz vorne mit dabei. Wäre interessant zu wissen, ob sich schon Erfolge eingestellt haben. Ich trage immerhin seit 27.05.2016 (da war der Parkscheinautomat in Pula defekt, vermutlich Teil des Geschäftsmodells) dazu bei, dass dieses Land sein Bruttosozialprodukt durch mich nicht mehr erhöhen kann, es sei denn dieser ominöse Notar, der wohl landesweit agiert, kommt doch noch irgendwann mit seinen Forderungen durch.
    Ich wünsche Kroatien von ganzem Herzen, dass es doch irgendwann einmal erkennt, dass es so zwangsläufig zu immer mehr frustrierten Besuchern kommt, die dann halt lieber woanders Urlaub machen.
    Ich bleib definitiv bis dahin weg.

  2. Alfred S
    Am 22. September 2021 um 13:49

    Bei mir ging der Parkautomat nicht, so dass ich, wie in Deutschland in diesem Fall üblich, eine Parkuhr im Auto hinterlegte. An ein Knölchen kann ich mich nicht erinnern. Nach meinem Urlaub in Kroatien, bzw. ca. ein Jahr später, bekam ich dann ein Einschreiben dieser ominösen Kanzlei aus Pula, mit der Zahlungsaufforderung, von ca. EUR 100,-, die ich aber nicht ernst nahm, da solche Verstöße in einen zivilisierten Rechtsstaat entsprechender Beweise voraussetzen und die Stadt/Gemeinde Vodice selbst hätte handeln können.
    Nun, wieder ein halbes Jahr später, kam wieder ein Einschreiben. Die Summe liegt nun bei ca. EUR 220,-. Daran sieht man auch schon, wie seriös diese Balkanstaaten sind. Die EU ist für mich ein schlechter Witz, wenn es jeder Bananenrepublik gestattet, zu machen was es will.
    Sicher habe ich einen Parkverstoß gemacht, aber dieser sollte auch annähernd so gehandelt werden, wie in zivilisierten Ländern.
    Ich werde mich jetzt, ohne Anerkennung einer Rechtsschuld vergleichen. Parallel werde ich diesen Vorgang dokumentiert an kroatische Tourismusverbände zur Kenntnisnahme senden.
    Für mich ist Kroatien keine Urlaubsland mehr. Sind eh nicht mehr wirklich günstig und auch total überlaufen. Die brauchen mein Geld nicht. Schade aber da bleibe ich im zivilisierten Teil Europas.

  3. Steffen
    Am 27. Juli 2021 um 12:58

    Hallo

    Ich habe 2017 in Kroatien versehentlich im Halteverbot geparkt, mein Auto wurde abgeschleppt und ich musste erstmal den halben Tag versuchen herauszufinden wo mein Auto ist und wie ich es wieder bekomme. Dann habe ich beim Abschleppdienst ca. 45 Euro bezahlt um mein Auto wieder zu bekommen.
    Vor ein paar Wochen kam dann die große Überraschung, ein Einschreiben aus Kroatien in denen sie für die Straftat mehrere hundert Euro verlangen. Muss ich, obwohl der Vorfall schon über 4 Jahre her ist, trotzdem bezahlen?
    Mittlerweile habe ich auch ein anderes Auto aber meine Personalien scheinen sie ja zu haben.

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten

  4. Ekkehard G
    Am 8. März 2021 um 13:12

    Am 03. 03. 2021 bekam ich mit der normalen Post, also keine Zustellungsurkunde oder Ähnliches, eine Zahlungsaufforderung vor der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens. Ich soll am 25. 09. 2018 ohne gültigen Parkschein widerrechtlich in Zadar geparkt haben. Die wollen € 161,79 als Kostenerstattung. Letztendlich ging es um ein Tagesticket über 56 Kn. Komisch ist nur, dass ich auf dem Armaturenbrett (wichtiges Detail) einen Parkschein deponierte, bevor wir (meine Partnerin und ich) zu Fuss in die Altstadt gingen. Als wir zurückkamen hatte unser bezahltes Ticket noch eine Restlaufzeit von etwas mehr als eine Stunde. Das Ticket habe ich einer kroatischen Familie geschenk, die gerade auf den Parkplatz fuhren. Die Freude war groß. Also von September 2018 bis jetzt hatte ich noch Nichts, wirklich gar Nichts über ein unberechtigtes Parken in Zadar gehört. Kein EInschreiben, keine normale Post, einfach Nichts. Und jetzt wird es spannend. Ich weiß einhundertprozentig (meine Partnerin auch, sie hatte das Ticket am Automaten gezogen), dass wir bezahlt haben und dass das Ticket sichtbar auf dem Armaturenbrett lag. Geparkt hatte ich vorwärts, also die Schnauze zum Meer hin, aber ohne Probleme von Vorne einzusehen. Das Bild, das beigefügt war, ist von hinten aufgenommen und das Strafmandat angeblich unter den Heckscheibenwischer geklemmt. Aber da war 100% Nichts. Ich habe immer meinen Hund dabei, im Kofferraum (Kombi), also mache ich die Heckklappe auf. Ich habe mit Hilfe eine Juristin Widerspruch eingelegt. Aber alle Argumente, bzw. von mir geforderten Beweise wurden bis jetzt noch nicht geliefert. Wenn das Foto wie üblich von Vorne gemacht worden wäre hätte man das gesetzlich gültige Ticket auf dem Foto gesehen. Also ganz bewußt als Betrug geplant. Vermutlich werde ich bezahlen, da ich nicht immer daran erinnert werde. Eins ist aber sicher. Ich wollte mir für meine letzten Jahre auf diesem schönen Planeten einen traum erfüllen. Ich hatte geplant, in Primosten (hier hatte ich noch keinerlei Probleme), für mich einer der schönsten Flecken in Kroatien, eine Immobilie zulegen. Das Projekt ist ersatzlos gestrichen und Kroatien wird mich nie mehr sehen. Schade um diese tolle Stückchen Erde.

  5. Sabalic
    Am 19. November 2020 um 8:41

    Hallo Ich habe gestern von einen Anwalt in Pula, Betreff: Zahlungsaufforderung vor der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahren bekommen das an meine Mutter gerichtet ist, (Meine Mutter ist der Hlater, Auto existiert mehr). Der Parkverstoß war am 11.04.2016, wir können uns aber leider nicht mehr erinnern. Gesamtbetrag 167, 82. Was soll ich machen.

  6. Schmolli2
    Am 4. Oktober 2020 um 12:51

    Wir haben letzte Woche ein Schreiben von der Ungarischen Autobahn Inkasso mit Sitz in Bayern erhalten. Angeblich haben wir in Kroatien im August 2019 ein Knöllchen bekommen und nicht bezahlt. Man hatte Fotos gemacht, auf denen ein Knöllchen auf der Windschutzscheibe zu sehen war – da war aber kein Beleg, als wir unser Auto abgeholt hatten. Aber man kann den Beleg für die Parkgebühren an der Innenseite der Windschutzscheibe sehen. Die Parkgebühren €13,30 und die Gebühren des Inkassounternehmen fast 80 €. Wir haben mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über unsere Rechtsschutzversicherung gesprochen. Er meinte, wenn wir den Parkbeleg noch hätten, dann könnten wir beweisen, dass wir bezahlt hätten. Gegen die Gebühren können wir auf jeden Fall Widerspruch einlegen, da die nach kroatischer Rechtsprechung nicht an uns belastet werden dürfen. Da der vermeintliche Verstoß in Kroatien erfolgt sein soll, findet kroatisches Recht Anwendung. Das haben wir jetzt mal gemacht. Die Parkgebühren sollen wir bezahlen, da wir keinen Beleg mehr haben (wer behält einen Parkbeleg?), jedoch ohne Schuldeingeständnis.
    Hat hier jemand Erfahrung mit der Ungarischen Autobahn Inkasso?

  7. Daniel
    Am 10. August 2020 um 18:05

    Ist ja (nicht) witzig…
    Mir geht es ähnlich wie Euch. Ich habe in Cres ohne Parkschein geparkt, hatte ein Knöllchen am Auto (100HRK, 13,83 Euro umgerechnet) und dachte mir, besser, ich überweise das sofort. Habe ich auch getan, allerdings meldete sich im Dezember 2019 die Leasingfirma mit der ersten Zahlungsaufforderunge eines kroatischen Anwalts (aus Rijeka) über ca. 150 Euro. Glücklicherweise konnte ich per Screenshot aus dem Onlinebanking nachweisen, dass ich innerhalb der ursprünglichen Frist gezahlt habe.
    Ich bekam Antwort, dass man den Fall nun prüfen würde und es sich vermutlich um ein Versehen handelte. Danach Funkstille.

    Jetzt komme ich wieder aus dem Kroatienurlaub und was wartet auf mich?
    Post von [Angabe von der Redaktion entfernt], der mal eben 210,42 Euro von mir fordert, per zweiter und letzter Zahlungsaufforderung!!!
    Habe ihm jetzt nochmal die ganze Korrespondenz von damals geschickt mit dem Hinweis, dass ich ihm weiteren Aufwand meinerseits in Rechnung stellen werde.
    Entweder sind die unorganisiert oder skrupellos. Keine Ahnung, was da läuft, aber es ist es nicht wert, sich darüber zu ärgern.
    Notfalls muss ich halt meine Rechtsschutz einschalten.
    Wollte Euch das nur mitteilen!

  8. Kochi
    Am 29. Juli 2020 um 9:31

    Guten Tag,

    ich habe ebenfalls in den vergangenen 2 Wochen Urlaub in Kroatien gemacht und am 14.07.20 ein Parkticket in Höhe von 100Kuna bekommen.
    Heute habe ich das Parkticket erst gefunden also genau eine Woche über die Frist hinaus.

    Soll ich das Ticket jetzt noch zahlen, oder lieber nicht, als hätte ich es nie bekommen.. als wäre es nicht mehr am Auto dran gewesen?

    Vielen Dank für eure Antworten

  9. Richard B.
    Am 7. Juli 2020 um 16:04

    Ich habe über Kanzlei Kuzmanovic eine nun Dritte Aufforderung zur Bezahlung einer Parkgebühr aus Stadt Stone bekommen. Zu Zahlen waren 221,14 €. Ich habe ihm ein Vergleich per Mail über 100 € angeboten und prompt kam die positive Antwort, dass der Verlgeich nach Zahlungseingang gelten würde.

    Nur so zur Info.

  10. Nicole
    Am 18. Juni 2020 um 15:41

    Eine Empfehlung habe ich nicht, ich kann nur meine Geschichte beisteuern:
    Wir parkten im im Juli 2016 auf einem Parkplatz der Stadt Pula-der Parkscheinautomat funktionierte nicht. Natürlich fanden wir beim Zurückkommen einen Strafzettel über 119 kn, den ich nach dem Nachhausekommen beglich (15,90 € waren das).

    Im November 2016 kam dann der Vollstreckungsbeschluss des Notars Kuzmanovic – per Einschreiben- , darauf antwortete ich mit Überweisungsnachweis, per Einschreiben mit Rückschein.

    Im November 2019 kam dann Post vom besagten Anwalt Tischler aus Slowenien, mit einem “Vergleichsvorschlag” über 300 EUR. Auf dieses Schreiben habe ich nicht reagiert. Heute war wieder ein normaler Brief von Tischler im Briefkasten “LETZTE MAHNUNG” , wieder mit der Forderung, 300 EUR zu zahlen-übrigens auf ein Konto in Österreich….

    Ich muss sagen, ich liebe Kroatien – diese Praktiken finde ich aber tödlich! Offenbar wird dort einfach ein zermürbendes Spiel abgespult, der einem jede Lust auf das schöne Land austreibt.

  11. Eric
    Am 16. Januar 2020 um 17:53

    Hallo, ich habe noch eine etwas speziellere Variante. 2016 waren wir in Pula und auch wir hatten ein Parkticket für 5 Minuten Überzug der Parkdauer erhalten. Das Fahrzeug ist aber ein Firmenwagen und auf meinen Chef angemeldet. Den damaligen Forderungsschreiben haben wir wiedersprochen. Heute haben wir ein erneutes Schreiben eines Mediators (MTS & Partner aus Slovenien) mit der Forderung in Höhe von 300,- € erhalten.
    Grundsätzlich wären wir ja bereit die empholenen 50-100 € zu zahlen. Aber aufgrund der besonderen Situation (Firmenwagen) haben wir nun meinen Chef im Visier. Dieser war nie in Kroatien und die Frage ist ja auch, welche Unterlagen dem neuen Büro überhaupt vorliegen.
    Kann hier jemand eine Vorgehensweise empfehlen?

  12. Peter
    Am 30. Dezember 2019 um 20:32

    Hallo Mitstreiter, ich befinde mich gerade in selbiger Sachlage wie Mario. Kann schon jemand sagen, wie es nach dem Schreiben des Herrn T. weiterging?

  13. Christian
    Am 21. Dezember 2019 um 14:09

    Hallo Mario

    Fast gleicher Fall wie bei dir.
    Jetzt kommt auch bei mir ein Schreiben des slowenischen Anwalts T. an.
    Hier wird eine einvernehmliche Lösung angeboten durch eine Zahlung von 300,-€
    Damit wären alle Forderungen abgegolten.

    Wie ist bei dir gelaufen ?

    Gruß

  14. Mario
    Am 22. November 2019 um 22:51

    Hallo leidgeprüfte Kroatien-Urlauber,
    Am 9.6.2015 hatte ich an einer Bootstour in B. teilgenommen. Die Parkgebühr wurde bei einem der Parkwächter entrichtet. Auf meine Nachfrage war die für den ganzen Tag gültig. Der Parkschein war gut sichtbar hinter der Frontscheibe plaziert. Ist auf dem Foto auch einigermaßen erkennbar. Dies als Vorgeschichte.
    Am 28.2.2017 erhielt ich einen beglaubigten Antrag auf Vollstreckung des Notars K. über 276,99 € wegen einer nichtbeglichenen Parkgebühr. Dies habe ich ignoriert (vielleicht ein Fehler). Eine Mahnung oder dergleichen hatte ich vorher nicht erhalten. Das nächste Schreiben war vom 28.03.2018. Diesmal vom bekannten Herrn K., komplett in kroatisch (glücklicherweise habe ich kroatische Arbeitskollegen). Mittlerweile ging es schon um ca. 1.200 €.
    Auf meine Nachfrage beim ADAC erhielt ich eine Vorlage mit der ich Einspruch erhoben habe, da der Vollstreckungstitel gegen EU-Recht verstößt. Ich war jetzt der Meinung, daß der Fall damit abgeschlossen wäre. Weit gefehlt. Mit Datum vom 11.11.2019 flatterte mir ein Schreiben des slowenischen Anwalts T. ins Haus, indem mir drei Tatsachen mitgeteilt wurden:
    1. Der ergangene Vollstreckungsbeschluß seitens des Notars ist nicht rechtskräftig!
    2. Herr T. ist durch Vollmacht der Gemeinde B. bevollmächtigt die ausstehende Forderung einzutreiben.
    3. Herr T. bietet mir einen Vergleich an. Bei Zahlung von 300 € würde das Verfahren eingestellt ansonsten an das zuständige Gericht übergeben.
    Meine Frage. Wenn der Beschluß des Notars rechtsunwirksam ist, verhält sich der Sachverhalt doch so als hätte sich bis zum 11.11.2019 niemand um die angeblich ausstehenden Parkgebühren gekümmert. Ist das Ganze dann nicht verjährt? Kann jemand dazu eine Aussage treffen. Soweit ich weiß beträgt die Frist in Deutschland 3 Jahre, beginnend zum Jahresende.

    [Namen von der Redaktion entfernt]

  15. christian
    Am 11. November 2019 um 13:23

    ich wollte die Parkschuld zuhause begleichen, ging aber nicht da kein IBAN und BIC_Code auf dem Zahlschein zu finden war…. und Vorort einzahlen wahr etwas schwierig da WE …. außer wir hätten deswegen ein paar Tage verlängert…

  16. OSCAR
    Am 13. Oktober 2019 um 19:47

    Achtung: Alle Touristen, die mit Pkw oder Mobil nach Kroatien reisen, müssen darauf achten, wo SIE ihren PKW parken und bis der Ticketpark gültig ist. SIE MÜSSEN JEDE PARKKARTE ,VON DEN AUTOMAT rausziehen UND NIEMALS -DIGITAL- ZAHLEN. Wenn Sie zufällig ohne Grund eine Strafe erhalten, dann haben Sie EINEN BEWEIS GEGEN den AMT. -SIE HABEN KEINE MÖGLICHKEIT MIT ANWALT GEGEN KROATISXCHE GESETZE -,. Der beste Ausweg ist, KennZeihnungen zu ändern und nie wieder durch Kroatien zu fahren. Dieser Planet ist groß und Sie haben die Wahl zu reisen. Ich lebe sehr lang in Deutschland und PKW ist mit Deutschland-Kennzeihnungen unterwegs. MEINE ERFAHRUNG : Das Parkplatz wurde über Handy bezahlt und 15 Minuten vor dass GÜLTIGE PARK Zeit aus gehen .Ich hatte mein Auto gestartet und fuhr nach Hause, das war 2017. Jetzt, im September 2019. Jetzt bekomme ich Brief, der mich überraschte, weil das Brief dreimal gelesen hatte und nicht glauben konnte. . Die 2 Mahnungen waren bei mir NIE GEKOMMEN wie in der Brief steht . Disasters. .Lügner und Verbrecher. Meine Fmilia 2 Jahre hatte NIE Briefe vom Staat in meinem Namen erhalten . Ich wollte Sie Alle die Brief zeigen aber Ich könnte esnicht daa pasten. PS_ Bitte nicht die Straffffffe aus Kroatien bezahlen.

  17. Thorsten B.
    Am 5. August 2019 um 17:01

    Seit meinem letzten Kommentar weiter oben ist nun ein weiteres Jahr vergangen.
    Noch einmal für alle Betroffenen der Hergang:

    1. Angeblicher Parkverstoß mit Foto in Pula (8/2012)
    2. Ca. 2016 kam das erste Mal Post und zwar auch von RA Kuzmanovic direkt mit dem angeblichen Titel (ca. 170€)
    3. Innerhalb von 8 Tagen habe ich dank sehr erweitertem Bekanntenkreis auf kroatisch Einspruch eingelegt.
    4. Dem Einspruch wurde stattgegeben (7/2018), dieses Schreiben kam vom Gericht in Osijek mit der Aufforderung ca. 14€ zu überweisen (Verfahrenskosten – erledigt)
    5. Es kam wieder Post vom RA Kuzmanovic ohne Zahlungsaufforderung oder ähnliches, Inhalt war uns ein Rätsel und wir haben nicht unternommen. Dennoch war klar, dass da noch was kommen muss, sonst schickt er ja nicht weiter Einschreiben.
    6. Nun, ein weiteres Jahr später, bekam ich letzte Woche (7/2019) wieder Post vom Gericht in Osijek mit dem Ergebnis, dass das erste Urteil aufgehoben wurde und ich nun doch schuldig sei.
    7. Innerhalb eines Monat muss ich nun wieder auf kroatisch tätig werden. Mal sehen was wir machen können, gerne Tipps an mich!

    Vermutlich kommt jetzt bald wieder Post von RA Kuzmanovic mit einer noch viel höheren Rechnung in der er seine zweimaligen Verfahrenskosten geltend macht…
    Ich habe keine Rechtsschutz und bin nicht sicher, was man nun am besten unternimmt… Ob wirklich ein deutscher Gerichtsvollzieher irgendwann vorbeischauen würde? Und wenn das dann 60€ oder so kostet, das könnte man ja auch riskieren…

  18. Daniel
    Am 13. Mai 2019 um 11:38

    Mir ging es genau so. Habe 2017 ein Anwaltsschreiben bekommen (Parkverstoß 2016) und darauf Widerspruch in deutsch und kroatisch eingelegt. Jetzt Kam ein Schreiben vom Amtsgericht Pazin, ich solle den Einspruch übersetzten, obwohl ich Ihn damals schon auf kroatisch übersetzt hatte. Wie soll ich mich hier verhalten. Habt Ihr reagiert?

    Daniel

  19. Berger W.
    Am 21. April 2019 um 17:46

    Hatte gleiches Problem,jedoch war ich in Pula schon 15Jahre nicht mehr, das Beweisfoto war ein Fahrzeug das ich nie besass und das Kennzeichen mit einem zahlendreher!!! Eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei (Patrick Kraft ) schickte mir die Forderung.
    2Jahre später erhielt ich von einer slowenischen Rechtsanwaltskanzlei (Kucmanovic) einen “vollstreckbaren Titel” ???? Über Ei paar hundert Euro!!!!! Keiner reagierte auf meine schreiben, die ich sogar auf kroatisch übersetzte.
    Würde gerne mal wieder dort Urlauben, doch habe ich sorge dass die von mir Geld eintreiben wollen,wie auch immer.
    Und das alles wofür ich nichts kann.wäre interessant wie die überhaupt auf mich kamen mit der falschen Autonummer.

  20. Claudia
    Am 5. April 2019 um 18:14

    Hallo Bettina,
    das kommt mir bekannt vor .Habe heute genau das gleiche Schreiben bekommen Identisch mit Deinem. Bin auch total geschockt über den Betrag. Habe das direkt meinem Anwalt geschickt. Mal sehen was er dazu sagt. Werde berichten. Wäre schön wenn uns jemand seine Erfahrungen oder Tipps mitteilen kann.

  21. Harry
    Am 18. März 2019 um 13:13

    Hab vor 3 Tagen auch ein Schreiben von diesem Kucmanovic wegen angeblichen Falschparkens im August 2017 erhalten, wie sollte man sich da verhalten und lohnt es sich einen Rechtsanwalt einzuschalten Forderungshöhe 165,08 innerhalb 8 Tage zu bezahlen.
    Im Betreff steht: Zahlungsauffordeung vor der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens.

  22. Hans-Peter
    Am 23. Februar 2019 um 11:20

    Ja ich kenne das alles genauso. Der angebliche Parkverstoß war im Mai 2012. Ein gutes Jahr später erhielt ich die erste Aufforderung 112 Euro an einen Berliner Anwalt zu bezahlen, weitere folgten. Im April 2015 kam ein Schreiben mit einem vorgeschlagenen Vollstreckungsbeschluss eines kroatischen Notars über 2700 kn. Hier legte ich fristgerecht Widerspruch ein (auf deutsch), nach Rücksprache mit ADAC Anwalt. Jetzt kam am 21.02.2019 erneut ein Schreiben, allerdings auf kroatisch. Vermute von einem Gericht. Ich soll den Einspruch auf kroatisch bis zum 01.03.2019 auf kroatisch formulieren, also knapp vier Jahre später.
    Das nervt alles undendlich und auch ich sage: nie wieder Kroatien.
    Meine Fragen sind: muss ich darauf reagieren. Ich kann kein kroatisch und der Google-Übersetzer ist keine Option. Was passiert wenn ich nicht reagiere. Können in Deutschland diesbezüglich kroatische Forderungen an mich gestellt werden. Kann man sich auf obiges EuGH-Urteil beziehen und verlassen.
    Wann ist eigentlich so ein “Parkverstoß” verjährt. Welches Recht gilt hier. Wie wird bei uns mit kroatischem Recht umgegangen.
    Hinzu kommt, dass in Deutschland der Fahrer für Vergehen in Kroatien dagegen anscheinend der Halter haftet.
    Muss ich jetzt einen kroatischen Anwalt beauftragen, der natürlich auch wieder kostet.
    Kann mir jemand gute Tips geben.
    Danke und herzliche Grüße

    Hans-Peter

  23. Henry
    Am 14. Februar 2019 um 15:40

    hallo Ihr armen Sünder! Mir geht´s wie Euch! War im August 2012 in Kroatien. Habe gestern einen Brief von einem RA Tischler aus Slowenien mit einer Zahlungsaufforderung über rd. 408 € bekommen. Bisher keinerlei vorhergehendes Schreiben! Es wird aber Bezug auf ein Schreiben genommen, auf das ich nicht innerhalb von 8 Tagen reagiert hätte. Kann nur aus dem Kontext
    dieses Schreibens erkennen, dass dieser RA eine Firma vertritt, die Parkplätze betreibt. Also ein sehr schöner Urlaub, der mir nach 6 1/2 Jahren durch diese Abzockerbande vermießt wird. Konsequenz: RA einschalten und Kosten tragen. Wer legt diesen
    Abzockern endlich das Handwerk?

  24. Peter P.
    Am 22. Januar 2019 um 18:54

    Im September 2017 parkte ich mit meinem Bus auf einer Parkplatzwiese in Pag.
    O.k. es war totale Nachsaison, und ich dachte mir, kontroliert sowieso keiner mehr.
    Als ich zum Auto zurück kam,hatte ich natürlich einen Strafzettel an der Windschutzscheibe.
    Der Betrag 119 KN.
    Als ich zu hause war wurde der Bertag von 119 KN sofort auf das Konto der Stadt Pag überwiesen.
    Jetzt nach ca 15 Monaten bekomme ich ein Einschreibebrief von Kanzlei M. K. über 172,00 € .
    Irgenwie weiss ich nicht was ich machen soll.
    Rechtschschutz Selbstbehalt 150€

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2019 um 17:00

      Hallo Peter,

      haben Sie schon versucht, Kontakt zur zuständigen Behörde aufzunehmen? Falls das nicht funktioniert hat, bleibt Ihnen wohl nur der Gang zum Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Bettina
    Am 19. Januar 2019 um 14:24

    Hallo.
    Wir haben gestern einen Bescheid in Höhe von 167,00 Euro erhalten. Angeblich haben wir vor zwei Jahren keine Parkgebühr bezahlt. Uns ist das überhaupt nicht bewusst und wir haben auch keinen Zettel an unserem Auto gefunden. Bilder mit unserem Auto sagen aber etwas anderes. Wir wollen innerhalb von 8 Tagen zahlen, womit ich natürlich nicht einverstanden bin. Wir haben im Urlaub soviel Gebühren bezahlt, dass wir hier leider auch nichts mehr nachverfolgen können. Wir wissen gerade keinen Rat, weil uns Mehrkosten angedroht werden. Kann uns jemand Auskunft geben, ob Widerspruch sinnvoll ist?

  26. Mehmet
    Am 4. Januar 2019 um 10:52

    Hallo und ein gesundes neues Jahr,
    ich habe von einem Bescheid aus 2012 jetzt eine Klageschrift bekommen, vertreten durch den Anwalt Kuzmanovic, wo ich ca. 300,- EUR bezahlen soll. 2015 hatte ich schon Einspruch eingelegt. Wie hier erwähnt ist auch keine Bankverbindung angegeben. Alles sehr seltsam. Was soll ich tun? Wie Stefan E. sagt, einfach aussitzen? Hat von euchjemand auch eine “Klage- mit Antrag auf Erlass einer Zahlungsanordnung” bekommen?
    Danke und liebe Grüße
    Mehmet

    • Isabel
      Am 18. Januar 2022 um 10:23

      Hallo Mehmet. Ich wollte fragen was bei euch raus gekommen ist.

      Wir waren August 2020 in Kroatien und haben jetzt auch einen Brief von diesem Anwalt Kuzmanovic bekommen. Wir haben auf einer privaten Anlage wohl angeblich falsch geparkt. Kosten 100 Kuna also ungefähr 14 Euro. Jetzt ist die Forderung 160 Euro wegen Anwalt und Übersetzungskosten….

      Es ist doch echt ein Irrsinn, wegen so einer Forderung ein Ausländisches Verfahren anzufangen…

      Wenn jemand was weiß, bitte melden.
      Danke

      • Tomislav
        Am 22. November 2022 um 23:27

        Hallo,

        so auch bei uns. Kuzmanovic erhebt sich wohl zum Staatsdiener hier :-). Haben EInspruch eingelegt, mal scheune, da kommt sicher noch was. Ich fare regelmaessig nach Kroatien mit dem gleichen Fhrzg, mal schauen was da noch kommt ;-)

        Sonst geht die Sache bald zum Anwalt, der kann sich dann mit Kuzmanovic & co. rumschlagen.

  27. Gisela
    Am 20. Dezember 2018 um 9:17

    Es ist einfach unschön.Seid 2 Jahren bekommen wir Post von einem Notar aus Kroatien, wegen eines Parkverstoßes in Pula.
    Ich hab eine deutschen Anwalt eingeschaltet, da ein Schreiben vom kroat.Gericht kam.Das hat mich gleich mal 470€ Übersetzungsgeb. gekostet, da die Rechtsschutzversicherung diese Übersetzungskosten nicht übernimmt.
    Im Gerichtsurteil wird gesagt, das der Notar in Pula kein Recht hat, diese Forderung einzutreiben.Wir sind nie aufgefordert worden den Sachverhalt darzulegen.Unser Auto hätte auf jeder beliebigen Straße fotografiert werden können.Es war kein Fahrer im Wagen. Also es geht wirklich nicht um den Parkverstoß,nur das Eintreiben des Geldes spielt eine Rolle. Jetzt haben wir wieder ein Schreiben des kroatischen Notars erhalten. Ich habe es zurückgeschickt. Er wird wohl Widerspruch eingelegt haben.
    Kroatien nie wieder.

  28. Stefan E.
    Am 9. November 2018 um 17:52

    Es ist ganz einfach ein riesen Geschäft mit der Angst. Wann bekommt man schon einen Brief von einem Notar aus dem Ausland.
    Ich habe gleich (ohne Anwalt) Widerspruch eingelegt, auf kroatisch. Diesbezüglich aber keine Antwort erhalten bzw. wieder eigenartige Einschreiben des Anwalts aus Pula bekommen ungefähr 1/2 jährlich. Die Annahme verweigere ich inzwischen.
    Also Leute auf keinen Fall zahlen. Lasst ihn verhungern!!!!
    Ich habe in den Foren noch niemand gefunden, bei dem der Gerichtsvollzieher erschienen ist.
    Wenn man ganz sicher sein will, das Nummernschild wechseln.
    Stefan

  29. Darko
    Am 29. August 2018 um 15:03

    Hallo,
    Habe Aufforderung von einem Anwalt aus Slowenien bekommen . 405euro!! . Aus dem Jahr 2011 ?? Ich hätte nicht nach 8 Tagen reagiert , Frist abgelaufen . War dann direkt bei der Polizei hier in D und die sagten ich soll nicht zahlen . Und das Auto hab ich auch seit 2011 nicht mehr ? Hatte auch nie Strafzettel am Auto gehabt . Was soll ich machen ? Hab auch nie ein Einschreiben bekommen . Und der Brief vom Anwalt kam als normale Post .
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2018 um 16:02

      Hallo Darko,

      beim Verdacht eines Betrugs wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, um das weitere Vorgehen abzuschätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Facherfahrener
    Am 1. August 2018 um 0:58

    Hallo zusammen, ich bearbeite gerade so einen Fall. Auf jeden Fall sollte man gegen diese Vollstreckung von dem
    “Javni Bjeleznik” beschwerde/widerspruch einlegen. In zwei Instanzen ist diese Zwangsvollstreckung vom Gericht in Pula
    und Rijeka ausser Kraft gesetzt worden. RA Kuzmanovic bestrebt nun eine Revision vor dem oberstem Gericht, mit den
    Argumenten: a) Der Notar hat kraft nationalem Recht den Schuldner erst zu hängen, und dann soll das Gericht über den
    materiellen Anspruch entscheiden. Ein grober Verstoß gegen Art.6 EMRK b) Europäisches Recht würde nicht über dem nationalem Recht stehen, weil das EuGH nur über europäisches Recht zu befinden hätte, und nicht über die nationalen.
    Nun eine sehr merkwürdige Auffassung eines Anwalts, der sich über die EU-Verträge setzt: EU-Recht ist in nationales Recht
    einzubinden die über nation.-Recht stehen. ACHTUNG: 1)Nationale Gerichte dürfen sich nicht über EU-Recht hinwecksetzen,
    und müssen gegebenfalls heimische Gesetze ausser Acht lassen! AZ C-119/05 – 2)Nationale Gerichte können zwar EU-Gesetze überprüfen lassen, sind aber NICHT befugt selbst deren Unzulässigkeit festzustellen.
    @Oliver B. ich muss leider zugestehen, das einheimische Anwälte sehr unterschiedlich denken, da hier nur deren Profit
    garantiert werden soll.

    • Thorsten B
      Am 4. Oktober 2018 um 16:05

      Hallo Facherfahrener,
      ich habe diese Woche auch nach erfolgreichem Einspruch vor dem Gericht in Pazin (Region Pula) erneut Post von RA Kuzmanovic bekommen, leider kann ich natürlich wieder überhaupt nicht den Inhalt erahnen.
      Anwaltliche Unterstützung hatte ich bisher noch nicht.
      Aus dem Schreiben dieses Mal geht aber für mich nicht hervor was er bezweckt.
      Es ist eine “Rechnung” in Höhe von 750+200kn am Schluss des Textes ergänzt, aber nicht mal eine Bankverbindung oder ähnliches, sodass er zur Begleichung auffordert. Ich werde daraus nicht schlau.
      Wie sind Sie danach vorgegangen? Muss ich hier noch etwas tun?
      Gruß und Dank!

      • Jürgen J.
        Am 1. Januar 2019 um 11:41

        Jetzt haben wir 2019 mein angebliches Parkvergehen war Mitte 2012 das muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen ich hatte auch nie ein Parkticket an der Scheibe trotzdem wollten die letztes Jahr von mir fast 400 € haben wogegen ich selbstverständlich Einspruch eingelegt habe nun wurde mir nun zweit Instanz lich recht gegeben aber es kann trotzdem noch weiter laufen so hat es mir ein kroatische Anwalt geschrieben ich werde Kroatien meiden fahre nicht mehr in dieses… Land 35 Jahre denen Geld gebracht und so wird man verarscht hoffentlich lesen das viele und verbreiten es und hoffentlich meinen viele in Zukunft dieses Abzocker Land

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