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Kindersitz: Ab welchem Alter und bis wann ist dieser nötig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Sicherheit für junge Fahrzeuginsassen

Einen optimalen Schutz im Auto bietet Kindern ein Kindersitz in jedem Alter.
Einen optimalen Schutz im Auto bietet Kindern ein Kindersitz in jedem Alter.

Für den einen lästig, aber unerlässlich für den Eigenschutz ist der Gurt. Denn wer unangeschnallt in einen Unfall gerät, der riskiert schwere Schäden, im Ernstfall gar sein Leben. Was für Erwachsene einen optimalen Schutz darstellt, kann Kindern Hals- oder Bauchverletzungen zufügen, wenn es zu einem Aufprall kommt. Daher muss hier eine besondere Maßnahme getroffen werden.

Ein Kindersitz, welcher dem Alter des kleinen Passagiers entspricht, sorgt dafür, dass plötzliche Energieeinwirkungen abgedämpft werden. Dadurch kann das Risiko, einen Schaden zu erleiden, erheblich reduziert werden. Doch diese Schutzfunktion entfaltet sich nur dann, wenn der auf dem Autositz platzierte Kindersitz auch dem Alter bzw. der Größe des Kindes entspricht.

In unserem Ratgeber widmen wir uns der Frage: Welcher Kindersitz ist für welches Alter geeignet? Wir gehen unter anderem darauf ein, worauf beispielsweise bei einem Kindersitz ab 4 Jahren zu achten ist. Außerdem werfen wir einen Blick in das Gesetz und erklären Ihnen, welche Vorschriften für Kindersitze einzuhalten sind.

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FAQ: Welche Rolle spielt das Alter für den Kindersitz?

Bis zu welchem Alter benötigen Kinder einen Kindersitz?

Gemäß der gesetzlichen Vorschriften für Kindersitze ist ein solcher verpflichtend, bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht hat. Diese Regelung dient der Verkehrssicherheit.

Ist das Alter bei der Wahl des richtigen Kindersitzes entscheidend?

Nein, die Normen der Kindersitze richten sich üblicherweise nach dem Gewicht des Kindes. Dabei wird zwischen fünf Gewichtsklassen unterschieden:
– Gruppe 0: bis zu 10 kg
– Gruppe 0 plus: bis zu 13 kg
– Gruppe 1: 9 bis 18 kg
– Gruppe 2: 15 bis 25 kg
– Gruppe 3: 22 bis 36 kg

Ab welchem Alter dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren?

Sofern der gewählte Kindersitz den gesetzlichen Vorgaben entspricht, dürfen Kinder jeden Alters auch auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden. Eine rückwärtsgerichtete Babyschale darf allerdings nur verwendet werden, wenn der Beifahrerairbag zuvor deaktiviert wurde.

Keine Lust zu lesen? Kindersitzpflicht im Video erklärt

Video zur Kindersitzpflicht
Video: Wann besteht Kindersitzpflicht?

Gesetzliche Vorgaben: Das ist ein Muss beim Transport von Kindern im Auto

Welchen Kindersitz sollten Sie ab 3 Jahren für Ihr Kind wählen? Achten Sie immer darauf, dass Größe und Gewicht passen.
Welchen Kindersitz sollten Sie ab 3 Jahren für Ihr Kind wählen? Achten Sie immer darauf, dass Größe und Gewicht passen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht seit den 70er Jahren die Sicherungsquoten von Verkehrsteilnehmern. Dokumentiert wird dabei die Nutzung von Gurten, Kindersitzen in Pkw und Lkw sowie das Tragen von Helmen und Schutzkleidung auf Motorrad oder Fahrrad.

Im Jahr 2015 lag die Quote bezüglich eines gefahrlosen Transports von Kindern bei durchschnittlich 99 Prozent. Ein durchaus beruhigendes Ergebnis, zeigt es doch, dass Eltern hohen Wert auf den Schutz ihrer Kinder legen, indem sie eine Kindersitzerhöhung je nach Alter verwenden.

Allerdings fand die Bundesanstalt für Straßenwesen auch heraus, dass 15 Prozent aller Kinder ab sechs Jahren auf Landstraßen und innerorts lediglich mit einem normalen, nicht kindertauglichen Dreipunktgurt gesichert wurden. Zwei Prozent fuhren gänzlich ungesichert im Auto mit. Eine solche Vorgehensweise ist nicht nur aus Perspektive der elterlichen Fürsorge unverantwortlich, sondern schlichtweg auch verboten.

Der Gesetzgeber schreibt in § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, nur in speziellen Rückhalteeinrichtungen zu transportieren sind.

Per Gesetz werden also beim Kindersitz Größe und Alter als entscheidende Fixpunkte definiert. Demnach muss ein Kindersitz bis Erreichung von 12 Jahren oder bis zur Überschreitung der 150-cm-Grenze benutzt werden. Zum Erlöschen der Verpflichtung, eine Rückhalteeinrichtung zu verwenden, genügt das Vorhandensein eines der beiden Kriterien.

Es obliegt der Verantwortung der Eltern, gegebenenfalls auch dann noch auf eine solche Transportform zurückzugreifen, wenn die gesetzlichen Vorschriften für Kindersitze nicht mehr greifen. Sitzt beispielsweise der Gurt eines Zwölfjährigen nicht optimal, sondern schneidet am Hals ein, sollte ein Kindersitz unabhängig vom Alter erwogen werden.

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Optimal gesichert im Auto: Den richtigen Kindersitz für jedes Alter

„Welcher Kindersitz ist ab 3 Jahren für mein Kind geeignet? Bis wann muss ein Kindersitz benutzt werden?“ Diese und ähnliche Fragen schwirren in den Köpfen vieler Eltern umher. Schließlich soll der Nachwuchs immer optimal gesichert sein. Doch das breite Angebot macht vielen die Wahl sehr schwer.

Kindersitz ab 6 Monate: Auch Babys können im Auto mitgenommen werden, vorausgesetzt, es wird eine geeignete Babyschale benutzt.
Kindersitz ab 6 Monate: Auch Babys können im Auto mitgenommen werden, vorausgesetzt, es wird eine geeignete Babyschale benutzt.

Abweichend vom Gesetz orientieren sich die Hersteller bei einem Kindersitz nicht an Alter und Größe, sondern am Gewicht der zu transportierenden Jungen oder Mädchen. Üblich ist hier eine Unterteilung in fünf Gewichtsklassen:

  • Gruppe 0: bis zu 10 kg
  • Gruppe 0 plus: bis zu 13 kg
  • Gruppe 1: 9 bis 18 kg
  • Gruppe 2: 15 bis 25 kg
  • Gruppe 3: 22 bis 36 kg

In die Gruppe 0 und 0 plus fallen üblicherweise bis zu 18 Monate alte Babys, die im Auto mitgenommen werden können. Sprösslinge der Gruppe 1 sind zwischen neun Monaten und dreieinhalb Jahren alt. Kinder der Gruppen 2 und 3 befinden sich durchschnittlich in einem Alter von vier bis zwölf Jahren. Doch selbstverständlich entwickelt sich jeder jungen Erdenbürger anders, sodass die Alterszuordnungen zu den Gewichtsgruppen nicht starr zu verstehen sind. Manch ein dreieinhalbjähriges Kind wiegt mehr als 18 kg und benötigt daher einen Kindersitz der Kategorie 2.

Grundsätzlich sollte das Hauptaugenmerk bei der Wahl von einem geeigneten Kindersitz nicht beim Alter liegen, sondern bei der Konstitution des Jungen oder Mädchens. Wenn Sie zum Beispiel einen Kindersitz für 3 oder 4-Jährige suchen, sollten Körpergröße und -gewicht ausschlaggebend sein.

Es ist daher sinnvoll, Tochter oder Sohn mitzunehmen, wenn der Kauf einer Rückhalteeinrichtung ansteht. Ein Sitztest garantiert dann, dass die Passform stimmt und das Kind es in der Vorrichtung bequem hat. Achten Sie außerdem darauf, dass der Kindersitz, ob ab 4 oder 5 Jahren, mit Gurthaken ausgestattet ist. Diese verhindern, dass der Beckengurt hochrutscht und so bei einem Auffahrunfall oder Ähnlichem Bauchverletzungen begünstigt.

Wenngleich die Schutzfunktion beim Kindersitz nicht vom Alter abhängt, kann dieser Aspekt für die jungen Fahrzeuginsassen doch eine psychologische Rolle spielen. So fühlt sich ein Dreijähriger doch gleich ein Stück weit erwachsener, wenn er einen Autokindersitz ab 4 Jahren bekommt.

Die ECE-Prüfnorm: Siegel für sichere Kindersitze

Kindersitz bis 12 Jahren: Unterhalb dieser Grenze auf einen Sitz zu verzichten, ist bis zu einer gewissen Körpergröße verboten.
Kindersitz bis 12 Jahren: Unterhalb dieser Grenze auf einen Sitz zu verzichten, ist bis zu einer gewissen Körpergröße verboten.

Ob ein Autokindersitz ab 2 Jahren oder für Kinder höherer Gewichtsklassen gesucht wird, wichtig ist immer, dass das Produkt amtlich genehmigt wurde. Hierfür bürgt eine Prüfnorm, die der sogenannten ECE-Regelung entspricht.

Diese Bestimmung legt einheitliche technische Vorschriften von Kfz und Ausrüstungsgegenständen fest. In den meisten Ländern Europas existieren daher konkrete Prüfkriterien, denen ein Kindersitz ab 1 Jahr ebenso entsprechen muss wie ein Autositz ab 4 Jahren.

Jeder Kindersitz der verschiedenen Altersgruppen bzw. Gewichtsklassen, der diesen Vorgaben entspricht, ist mit einer entsprechenden Plakette versehen. Seit April 2008 ist vorgeschrieben, dass dieser Aufdruck mindestens die Norm „ECE-R 44/03“ aufweisen muss. Modelle, die mit einer älteren Plakette markiert sind, entsprechen nicht den Mindestanforderungen an einen sicheren Transport und sind daher verboten.

Sie wollen im Auto einen Kindersitz ab 3 Jahren installieren, der in den USA hergestellt wurde? Davon ist in der Regel eher abzuraten, da hier die Prüfnorm üblicherweise nicht eingehalten wird.

Achten Sie also darauf, dass der von Ihnen präferierte Kindersitz für 4 oder 5-Jährige die benannte Plakette enthält. Wie diese aussieht und was die einzelnen Elemente bedeuten, veranschaulicht Ihnen unsere Grafik:

So sieht eine Kindersitzplakette aus.
Für Kindersitze gelten strenge Vorschriften. Besonders wichtig ist eine gültige Plakette, die min. die Norm ECE-R 44/03 aufweist.
Die neue ECE-Richtlinie für Kindersitze

Um für noch mehr Sicherheit bei der Personenbeförderung zu sorgen, hat der Gesetzgeber die Zulassungsvorschriften für den Kindersitz überarbeitet. Alter und Gewicht sind unverändert, aber die Rückhaltevorrichtungen unterliegen neuen Anforderungen. So existieren Kindersitze, welche die Kennzeichnung „ECE-R 129“ enthalten. Dieses Prüfsiegel soll das bisherige über kurz oder lang ersetzen. Modelle, die damit ausgewiesen sind, wurden unter anderem einem Seitenaufpralltest unterzogen. Außerdem fällt hier die Unterteilung in Gewichtsklassen weg. Der Hersteller kann für seinen Kindersitz nicht ein Alter oder eine Kilogrammzahl, sondern eine Größe angeben.

Eltern, die noch einen Kindersitz mit „ECE-R 44“-Siegel haben, müssen diese nicht umgehend ersetzen. Denn noch ist die neue Regelung nicht verpflichtend. Wer jedoch kurz davor steht, sich eine Rückhaltevorrichtung für sein Kind zuzulegen, der sollte darüber nachdenken, ein Modell mit der neuen Plakette zu wählen, um die nächsten Jahre buchstäblich auf der sicheren Seite zu sein.

Gibt es beim Kindersitz ein maximales Alter zur Benutzung?

Immer bestens geschützt: Ein Kindersitz kann im Alter über 12 Jahren notwendig sein, wenn der Gurt sonst am Hals einschneidet.
Immer bestens geschützt: Ein Kindersitz kann im Alter über 12 Jahren notwendig sein, wenn der Gurt sonst am Hals einschneidet.

Wie bereits erwähnt, spielt beim Kindersitz das Alter eine geringere Rolle als Größe und Gewicht. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, also bis zum zwölften Geburtstag, eine Rückhaltevorrichtung zu verwenden ist, sofern Junge oder Mädchen nicht vorher schon größer als 150 cm sind.

Viele Hersteller kategorisieren ihre Produkte nicht nur anhand der fünf verschiedenen Gewichtsbereiche, sondern geben auch Jahresangaben vor. So bietet manches Unternehmen auf Grundlage des durchschnittlichen Gewichts beispielsweise einen Autositz speziell für 3-Jährige und Vorrichtungen für andere Altersstufen an.

Solche Aufschriften erleichtern manchen Eltern die Auswahl, da das Alter oftmals präsenter ist als Gewicht oder Größe. So achten einige Mütter und Väter eher darauf, am sechsten Geburtstag unter Umständen ein neues Modell zu kaufen, wenn sie aktuell einen Autositz ab 4 Jahren in Gebrauch haben.

Abgesehen von der magischen Grenze von zwölf Jahren, die gesetzlich verankert ist, geben Unternehmen teilweise Altershöchstgrenzen an. Diese dienen aber eher der Orientierung. Ausschlaggebend sind und bleiben Gewicht und Größe.

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Altersuntergrenze bei der Rückhaltevorrichtung

Heutzutage ist das Kfz ein fester Bestandteil des Alltags. Damit sich das auch mit Nachwuchs nicht ändert, muss hier auf eine sichere Unterbringung geachtet werden. Beim Autofahren mit einem Baby gelten einige Besonderheiten. So fahren Säuglinge immer in Babyschalen liegend entgegen der Fahrtrichtung. Diese Transportvariante gilt als am sichersten.

In den sogenannten Reboardern kann der Nachwuchs schon kurz nach der Geburt mitgenommen werden. Es existieren auch hier unterschiedliche Modelle, die entsprechend der Größe, des Gewichts und des Alters zu wählen sind. So findet sich beispielsweise eine Babyschale, die bereits ab 3 Monaten gebraucht werden kann. Aber auch ein babytauglicher Autokindersitz ab 1 Jahr oder Ähnliches sind im Fachhandel erhältlich. Erneut sollten Eltern hier mehr auf die individuelle Passgenauigkeit achten als auf die aufgedruckte Altersvorgabe.

Manche Sprösslinge wollen bald nicht mehr in einer Babyschale liegen. Dann ist der Wechsel zu einem geeigneten Kindersitz dem Alter bzw. der Größe entsprechend, in welchem Tochter oder Sohn eine sitzende Position einnehmen können, zu empfehlen. Praktisch sind zudem mitwachsende Varianten. Ein solcher Kindersitz kann dem Alter und der körperlichen Konstitution durch kleine Umbaumaßnahmen angepasst werden. Hierbei ändert sich üblicherweise auch die Ausrichtung: Aus der rückwärts im Auto installierten Babyschale wird der vorwärtsgerichtete Kindersitz, welcher im Alter von mindestens einem Jahr gebraucht werden kann.

Für größere Heranwachsende genügt die Sitzerhöhung

Kindersitz: 5 Jahre schützte er Ihr Kind. Doch nun ist Ihr Sprössling zu groß. Zeit für eine Sitzerhöhung.
Kindersitz: 5 Jahre schützte er Ihr Kind. Doch nun ist Ihr Sprössling zu groß. Zeit für eine Sitzerhöhung.

Sind Babyschale und Kindersitz überwunden, kann zu einer Sitzerhöhung gewechselt werden. Es handelt sich um eine Vorrichtung, die ab einem Gewicht von 15 kg geeignet ist. Hierbei lassen sich drei Varianten unterscheiden:

  • einfache Sitzerhöher: Diese können leicht verrutschen und bieten keinen seitlichen Halt. Sie sind also nicht zu empfehlen.
  • Produkte mit Führungshörnern: Hier wird die Gurtführung stabilisiert, sodass gefährliche Quetschungen bei einem Unfall auf der Autobahn oder anderswo verhindert werden.
  • Modelle mit Rückenlehne: Diese gelten als besonders sicher, da weder Gurt noch Sitz verrutschen können. Zudem wird dem Kind auch seitlicher Schutz geboten und diese Erhöhungen passen sich aufgrund der höhenverstellbaren Lehne der Größe des Benutzers an.

Sonderfragen zu Kindersitz, Alter, Größe und Gewicht des Kindes

Im Folgenden gehen wir auf einige Fragen ein, die Kindersitze oftmals bei den Benutzern auslösen und dann häufig zu Unsicherheiten führen. Mit unseren Tipps sind Sie gegen derartige Konfliktsituationen gewappnet.

Größen- und Altersgrenze haben Vorrang vor Gewicht

Auch unter kleinen Erdenbürgern gibt es einige Schwergewichte. So kann es vorkommen, dass ein Kind zwar noch nicht 150 cm und zwölf Jahre alt ist, aber schon mehr als 36 kg wiegt. Damit liegt es außerhalb der fünften Gewichtsklasse der Hersteller. Gelten auch dann beim Kindersitz das Alter und die Größe, die im Gesetz normiert sind?

Ja, diese Bestimmungen lassen sich nicht umgehen. Eine der beiden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit die Pflicht, eine spezielle Rückhaltevorrichtung zu verwenden, entfällt.

Viele Kindersitze, die offiziell bis 36 kg zugelassen sind, erlauben es auch, von schwereren Kindern benutzt zu werden. Ein Blick in die Gebrauchsanweisung schafft hier Klarheit.

Beckengurte benötigen besondere Kindersitze

Es ist vorgeschrieben, dass jeder amtlich zugelassene Kindersitz unabhängig vom Alter des Kindes eine Prüfplakette aufweist.
Es ist vorgeschrieben, dass jeder amtlich zugelassene Kindersitz unabhängig vom Alter des Kindes eine Prüfplakette aufweist.

Ist ein Fahrzeug einzig mit Beckengurten ausgestattet, muss der verwendete Kindersitz neben Alter, Gewicht und Größe auch diesen Aspekt berücksichtigen. Hierfür existieren spezielle beckengurttaugliche Rückhaltesysteme. In der Regel sind diese allerdings nur bis zu einem Gewicht von 25 kg ausgelegt. Nur Kindersitze, die auf diese besonderen Bedingungen angepasst sind, verhindern, dass eine Kollision, beispielsweise durch Missachtung des Seitenabstandes, zu schweren Schäden führt.

Diese Begrenzung lässt sich dadurch erklären, dass heutzutage der Dreipunktgurt zu einem typischen Ausstattungsgegenstand von Fahrzeugen gehört. Es ist eher ungewöhnlich, wenn dieser nicht vorhanden ist.

Darf ein Kind auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden?

Mit einem Kindersitz, der Alter und Größe des Kindes berücksichtigt, darf ein Kind auch auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden. Eine rückwärtsgerichtete Babyschale ist allerdings nur dort zu positionieren, wenn der Beifahrerairbag zuvor deaktiviert wurde. Seitenairbags sind für mitfahrende Kinder übrigens unproblematisch. Sie sorgen wie auch bei Erwachsenen für einen erhöhten Verletzungsschutz.

Werden Kindersitze der Gruppen 2 und 3 neben dem Fahrer montiert, sollte der Beifahrersitz in die hinterste Position geschoben werden. Auch eine gerade Lehne ist wichtig. Doch beachten Sie: Manche Autohersteller verbieten es grundsätzlich, einen Kindersitz – unabhängig von Alter oder anderen Faktoren – auf dem Beifahrersitz zu verwenden.

Mitnahme fremder Kinder: Spezielle Sitze bleiben Pflicht

Fahrgemeinschaften sind eine beliebte Transportmöglichkeit. So sprechen sich manche Elternpaare ab und fahren die jeweils fremden Kinder gemeinsam mit dem eigenen Spross ab und zu mit ihrem Fahrzeug zum Kindergarten. Das spart Benzin, entlastet die Mütter und Väter und gefällt den Kleinen.

Darf der Nachwuchs im angemessenen Kindersitz für das Alter auch auf dem Beifahrerplatz sitzen?
Darf der Nachwuchs im angemessenen Kindersitz für das Alter auch auf dem Beifahrerplatz sitzen?

Doch Achtung: Wissen Sie im Vorhinein, dass Sie Jungen und Mädchen mitnehmen, gehören diese in einen Kindersitz, sofern das Alter von zwölf Jahren oder die Größe von 150 cm noch nicht erreicht sind. Nur in Notfällen, beispielsweise nach einem Unfall mit einem Kind darf auf die Kindersitze verzichtet werden.

Nicht mit Schulranzen in die Kindersitze

Es ist nur ein kurzer Weg von der Schule nach Hause. Da lohnt es sich für den Sohn kaum, den Schulranzen abzulegen, er setzt sich einfach mit dem Rucksack in den Kindersitz. Was sicherlich praktisch erscheint, ist jedoch eines nicht: sicher. Daher sollten Taschen und Ähnliches immer abgelegt werden, bevor im Kindersitz Platz genommen wird. Das gleiche gilt für dicke Winterjacken. Diese verhindern unter Umständen eine schützende Gurtführung, sodass die notwendige Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

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Letzte Aktualisierung am 15.10.2023 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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106 Kommentare

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  1. Kai
    Am 24. Oktober 2017 um 21:58

    Hallo,

    Unser Sohn ist nun 10. 141 cm “groß” und für sein alter schon sehr stark gebaut. Bei 46 KG. Er passt in normale Sitzerhöhungen schon gar nicht mehr richtig rein. Gibt es da irgendwelche Sonderregelungen? Wenn ich bedenke das die Freundin von meinem Kollegen 50 KG wiegt 150 “klein” ist und einen PKW Fahren darf! Find ich das schon fast lächerlich das mein Sohn eine Spezielle Sitzerhöhung braucht wo er kaum rein passt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 10:36

      Hallo Kai,

      es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, nur in speziellen Rückhalteeinrichtungen im Auto sitzen dürfen (§ 21 StVO).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Yvi
    Am 29. September 2017 um 20:59

    Meine Tochter ist 12 aber nur 140 cm braucht sie noch einen Kindersitz?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 10:21

      Hallo Yvi,

      Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen, werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Eines der beiden Kriterien – älter als 12 Jahre oder über 150 cm groß- muss erfüllt sein, damit ein Kind ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Kovacs E.
    Am 27. September 2017 um 20:51

    Hallo, die Mara ist 5 Jahre alt und 17 kg. Kann sie die sitzerhohung benutzen?! Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 8:53

      Hallo Kovacs,

      für Kinder, die etwa 9 bis 18 kg wiegen, ist die Gruppe 1 geeignet. Sitzerhöhungen sind ab einem Gewicht von 15 kg geeignet. Einfache Sitzerhöhungen bieten jedoch keinen seitlichen Halt und können jedoch leicht verrutschen. Modelle mit Führungshörnern oder Rückenlehnen sind besser geeignet und sicherer.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Hannes P.
    Am 21. September 2017 um 21:12

    Hallo zusammen,

    ist der Satz “Demnach muss ein Kindersitz bis Erreichung von 12 Jahren oder ab Überschreitung der 150-cm-Grenze benutzt werden.” richtig? Oder sollte das “ab” eher ein “bis” sein?

    Grüße,
    Hannes

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 11:11

      Hallo Hannes,

      vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Ercan
    Am 20. September 2017 um 21:01

    Hallo unsere tochter 10jare aber die İst 42 kg ca.145 brauch die Kindersitz Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:50

      Hallo Ercan,

      der Gesetzgeber schreibt in § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, nur in speziellen Rückhalteeinrichtungen zu transportieren sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Jamil
    Am 11. August 2017 um 1:02

    Braucht Mein Sohn fast 9 Jahren alt und seine Gewischt 43 kg und seine Groß 134 eine Autositz ? Wenn ya Welche kinder Sitz braucht er

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 14:53

      Hallo Jamil,

      die Kindersitzpflicht endet erst, wenn Ihr Kind 12 Jahre alt oder 150 cm groß ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Silke
        Am 1. September 2017 um 14:44

        Ich habe das gleiche Problem, Sohn ist 8, 136 cm groß und über 36 kg.
        Das Problem ist, dass er mit den Schultern nicht mehr richtig in den Sitz reinpasst und sich somit während der fahrt nach vorne lehnt.
        Darf er auch nur mit einer sitzschale fahren?
        Danke.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 11. September 2017 um 12:35

          Hallo Silke,

          für Kinder ab 15 kg reicht in der Regel eine Sitzerhöhung aus.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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