
Kindersitz: Ab welchem Alter und bis wann ist welches Rückhaltesystem nötig?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 6. Februar 2023
Sicherheit für junge Fahrzeuginsassen

Für den einen lästig, aber unerlässlich für den Eigenschutz ist der Gurt. Denn wer unangeschnallt in einen Unfall gerät, der riskiert schwere Schäden, im Ernstfall gar sein Leben. Was für Erwachsene einen optimalen Schutz darstellt, kann Kindern Hals- oder Bauchverletzungen zufügen, wenn es zu einem Aufprall kommt. Daher muss hier eine besondere Maßnahme getroffen werden.
Ein Kindersitz, welcher dem Alter des kleinen Passagiers entspricht, sorgt dafür, dass plötzliche Energieeinwirkungen abgedämpft werden. Dadurch kann das Risiko, einen Schaden zu erleiden, erheblich reduziert werden. Doch diese Schutzfunktion entfaltet sich nur dann, wenn der auf dem Autositz platzierte Kindersitz auch dem Alter bzw. der Größe des Kindes entspricht.
In unserem Ratgeber widmen wir uns der Frage: Welcher Kindersitz ist für welches Alter geeignet? Wir gehen unter anderem darauf ein, worauf beispielsweise bei einem Kindersitz ab 4 Jahren zu achten ist. Außerdem werfen wir einen Blick in das Gesetz und erklären Ihnen, welche Vorschriften für Kindersitze einzuhalten sind.
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: Welche Rolle spielt das Alter für den Kindersitz?
Gemäß der gesetzlichen Vorschriften für Kindersitze ist ein solcher verpflichtend, bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht hat. Diese Regelung dient der Verkehrssicherheit.
Nein, die Normen der Kindersitze richten sich üblicherweise nach dem Gewicht des Kindes. Dabei wird zwischen fünf Gewichtsklassen unterschieden:
– Gruppe 0: bis zu 10 kg
– Gruppe 0 plus: bis zu 13 kg
– Gruppe 1: 9 bis 18 kg
– Gruppe 2: 15 bis 25 kg
– Gruppe 3: 22 bis 36 kg
Sofern der gewählte Kindersitz den gesetzlichen Vorgaben entspricht, dürfen Kinder jeden Alters auch auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden. Eine rückwärtsgerichtete Babyschale darf allerdings nur verwendet werden, wenn der Beifahrerairbag zuvor deaktiviert wurde.
Keine Lust zu lesen? Kindersitzpflicht im Video erklärt
Gesetzliche Vorgaben: Das ist ein Muss beim Transport von Kindern im Auto

Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht seit den 70er Jahren die Sicherungsquoten von Verkehrsteilnehmern. Dokumentiert wird dabei die Nutzung von Gurten, Kindersitzen in Pkw und Lkw sowie das Tragen von Helmen und Schutzkleidung auf Motorrad oder Fahrrad.
Im Jahr 2015 lag die Quote bezüglich eines gefahrlosen Transports von Kindern bei durchschnittlich 99 Prozent. Ein durchaus beruhigendes Ergebnis, zeigt es doch, dass Eltern hohen Wert auf den Schutz ihrer Kinder legen, indem sie eine Kindersitzerhöhung je nach Alter verwenden.
Allerdings fand die Bundesanstalt für Straßenwesen auch heraus, dass 15 Prozent aller Kinder ab sechs Jahren auf Landstraßen und innerorts lediglich mit einem normalen, nicht kindertauglichen Dreipunktgurt gesichert wurden. Zwei Prozent fuhren gänzlich ungesichert im Auto mit. Eine solche Vorgehensweise ist nicht nur aus Perspektive der elterlichen Fürsorge unverantwortlich, sondern schlichtweg auch verboten.
Der Gesetzgeber schreibt in § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, nur in speziellen Rückhalteeinrichtungen zu transportieren sind.
Per Gesetz werden also beim Kindersitz Größe und Alter als entscheidende Fixpunkte definiert. Demnach muss ein Kindersitz bis Erreichung von 12 Jahren oder bis zur Überschreitung der 150-cm-Grenze benutzt werden. Zum Erlöschen der Verpflichtung, eine Rückhalteeinrichtung zu verwenden, genügt das Vorhandensein eines der beiden Kriterien.
Es obliegt der Verantwortung der Eltern, gegebenenfalls auch dann noch auf eine solche Transportform zurückzugreifen, wenn die gesetzlichen Vorschriften für Kindersitze nicht mehr greifen. Sitzt beispielsweise der Gurt eines Zwölfjährigen nicht optimal, sondern schneidet am Hals ein, sollte ein Kindersitz unabhängig vom Alter erwogen werden.
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Optimal gesichert im Auto: Den richtigen Kindersitz für jedes Alter
„Welcher Kindersitz ist ab 3 Jahren für mein Kind geeignet? Bis wann muss ein Kindersitz benutzt werden?“ Diese und ähnliche Fragen schwirren in den Köpfen vieler Eltern umher. Schließlich soll der Nachwuchs immer optimal gesichert sein. Doch das breite Angebot macht vielen die Wahl sehr schwer.

Abweichend vom Gesetz orientieren sich die Hersteller bei einem Kindersitz nicht an Alter und Größe, sondern am Gewicht der zu transportierenden Jungen oder Mädchen. Üblich ist hier eine Unterteilung in fünf Gewichtsklassen:
- Gruppe 0: bis zu 10 kg
- Gruppe 0 plus: bis zu 13 kg
- Gruppe 1: 9 bis 18 kg
- Gruppe 2: 15 bis 25 kg
- Gruppe 3: 22 bis 36 kg
In die Gruppe 0 und 0 plus fallen üblicherweise bis zu 18 Monate alte Babys, die im Auto mitgenommen werden können. Sprösslinge der Gruppe 1 sind zwischen neun Monaten und dreieinhalb Jahren alt. Kinder der Gruppen 2 und 3 befinden sich durchschnittlich in einem Alter von vier bis zwölf Jahren. Doch selbstverständlich entwickelt sich jeder jungen Erdenbürger anders, sodass die Alterszuordnungen zu den Gewichtsgruppen nicht starr zu verstehen sind. Manch ein dreieinhalbjähriges Kind wiegt mehr als 18 kg und benötigt daher einen Kindersitz der Kategorie 2.
Grundsätzlich sollte das Hauptaugenmerk bei der Wahl von einem geeigneten Kindersitz nicht beim Alter liegen, sondern bei der Konstitution des Jungen oder Mädchens. Wenn Sie zum Beispiel einen Kindersitz für 3 oder 4-Jährige suchen, sollten Körpergröße und -gewicht ausschlaggebend sein.
Es ist daher sinnvoll, Tochter oder Sohn mitzunehmen, wenn der Kauf einer Rückhalteeinrichtung ansteht. Ein Sitztest garantiert dann, dass die Passform stimmt und das Kind es in der Vorrichtung bequem hat. Achten Sie außerdem darauf, dass der Kindersitz, ob ab 4 oder 5 Jahren, mit Gurthaken ausgestattet ist. Diese verhindern, dass der Beckengurt hochrutscht und so bei einem Auffahrunfall oder Ähnlichem Bauchverletzungen begünstigt.
Wenngleich die Schutzfunktion beim Kindersitz nicht vom Alter abhängt, kann dieser Aspekt für die jungen Fahrzeuginsassen doch eine psychologische Rolle spielen. So fühlt sich ein Dreijähriger doch gleich ein Stück weit erwachsener, wenn er einen Autokindersitz ab 4 Jahren bekommt.
Die ECE-Prüfnorm: Siegel für sichere Kindersitze

Ob ein Autokindersitz ab 2 Jahren oder für Kinder höherer Gewichtsklassen gesucht wird, wichtig ist immer, dass das Produkt amtlich genehmigt wurde. Hierfür bürgt eine Prüfnorm, die der sogenannten ECE-Regelung entspricht.
Diese Bestimmung legt einheitliche technische Vorschriften von Kfz und Ausrüstungsgegenständen fest. In den meisten Ländern Europas existieren daher konkrete Prüfkriterien, denen ein Kindersitz ab 1 Jahr ebenso entsprechen muss wie ein Autositz ab 4 Jahren.
Jeder Kindersitz der verschiedenen Altersgruppen bzw. Gewichtsklassen, der diesen Vorgaben entspricht, ist mit einer entsprechenden Plakette versehen. Seit April 2008 ist vorgeschrieben, dass dieser Aufdruck mindestens die Norm „ECE-R 44/03“ aufweisen muss. Modelle, die mit einer älteren Plakette markiert sind, entsprechen nicht den Mindestanforderungen an einen sicheren Transport und sind daher verboten.
Sie wollen im Auto einen Kindersitz ab 3 Jahren installieren, der in den USA hergestellt wurde? Davon ist in der Regel eher abzuraten, da hier die Prüfnorm üblicherweise nicht eingehalten wird.
Achten Sie also darauf, dass der von Ihnen präferierte Kindersitz für 4 oder 5-Jährige die benannte Plakette enthält. Wie diese aussieht und was die einzelnen Elemente bedeuten, veranschaulicht Ihnen unsere Grafik:

Die neue ECE-Richtlinie für Kindersitze
Um für noch mehr Sicherheit bei der Personenbeförderung zu sorgen, hat der Gesetzgeber die Zulassungsvorschriften für den Kindersitz überarbeitet. Alter und Gewicht sind unverändert, aber die Rückhaltevorrichtungen unterliegen neuen Anforderungen. So existieren Kindersitze, welche die Kennzeichnung „ECE-R 129“ enthalten. Dieses Prüfsiegel soll das bisherige über kurz oder lang ersetzen. Modelle, die damit ausgewiesen sind, wurden unter anderem einem Seitenaufpralltest unterzogen. Außerdem fällt hier die Unterteilung in Gewichtsklassen weg. Der Hersteller kann für seinen Kindersitz nicht ein Alter oder eine Kilogrammzahl, sondern eine Größe angeben.
Eltern, die noch einen Kindersitz mit „ECE-R 44“-Siegel haben, müssen diese nicht umgehend ersetzen. Denn noch ist die neue Regelung nicht verpflichtend. Wer jedoch kurz davor steht, sich eine Rückhaltevorrichtung für sein Kind zuzulegen, der sollte darüber nachdenken, ein Modell mit der neuen Plakette zu wählen, um die nächsten Jahre buchstäblich auf der sicheren Seite zu sein.
Gibt es beim Kindersitz ein maximales Alter zur Benutzung?

Wie bereits erwähnt, spielt beim Kindersitz das Alter eine geringere Rolle als Größe und Gewicht. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, also bis zum zwölften Geburtstag, eine Rückhaltevorrichtung zu verwenden ist, sofern Junge oder Mädchen nicht vorher schon größer als 150 cm sind.
Viele Hersteller kategorisieren ihre Produkte nicht nur anhand der fünf verschiedenen Gewichtsbereiche, sondern geben auch Jahresangaben vor. So bietet manches Unternehmen auf Grundlage des durchschnittlichen Gewichts beispielsweise einen Autositz speziell für 3-Jährige und Vorrichtungen für andere Altersstufen an.
Solche Aufschriften erleichtern manchen Eltern die Auswahl, da das Alter oftmals präsenter ist als Gewicht oder Größe. So achten einige Mütter und Väter eher darauf, am sechsten Geburtstag unter Umständen ein neues Modell zu kaufen, wenn sie aktuell einen Autositz ab 4 Jahren in Gebrauch haben.
Abgesehen von der magischen Grenze von zwölf Jahren, die gesetzlich verankert ist, geben Unternehmen teilweise Altershöchstgrenzen an. Diese dienen aber eher der Orientierung. Ausschlaggebend sind und bleiben Gewicht und Größe.
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Altersuntergrenze bei der Rückhaltevorrichtung
Heutzutage ist das Kfz ein fester Bestandteil des Alltags. Damit sich das auch mit Nachwuchs nicht ändert, muss hier auf eine sichere Unterbringung geachtet werden. Beim Autofahren mit einem Baby gelten einige Besonderheiten. So fahren Säuglinge immer in Babyschalen liegend entgegen der Fahrtrichtung. Diese Transportvariante gilt als am sichersten.
In den sogenannten Reboardern kann der Nachwuchs schon kurz nach der Geburt mitgenommen werden. Es existieren auch hier unterschiedliche Modelle, die entsprechend der Größe, des Gewichts und des Alters zu wählen sind. So findet sich beispielsweise eine Babyschale, die bereits ab 3 Monaten gebraucht werden kann. Aber auch ein babytauglicher Autokindersitz ab 1 Jahr oder Ähnliches sind im Fachhandel erhältlich. Erneut sollten Eltern hier mehr auf die individuelle Passgenauigkeit achten als auf die aufgedruckte Altersvorgabe.
Manche Sprösslinge wollen bald nicht mehr in einer Babyschale liegen. Dann ist der Wechsel zu einem geeigneten Kindersitz dem Alter bzw. der Größe entsprechend, in welchem Tochter oder Sohn eine sitzende Position einnehmen können, zu empfehlen. Praktisch sind zudem mitwachsende Varianten. Ein solcher Kindersitz kann dem Alter und der körperlichen Konstitution durch kleine Umbaumaßnahmen angepasst werden. Hierbei ändert sich üblicherweise auch die Ausrichtung: Aus der rückwärts im Auto installierten Babyschale wird der vorwärtsgerichtete Kindersitz, welcher im Alter von mindestens einem Jahr gebraucht werden kann.
Für größere Heranwachsende genügt die Sitzerhöhung

Sind Babyschale und Kindersitz überwunden, kann zu einer Sitzerhöhung gewechselt werden. Es handelt sich um eine Vorrichtung, die ab einem Gewicht von 15 kg geeignet ist. Hierbei lassen sich drei Varianten unterscheiden:
- einfache Sitzerhöher: Diese können leicht verrutschen und bieten keinen seitlichen Halt. Sie sind also nicht zu empfehlen.
- Produkte mit Führungshörnern: Hier wird die Gurtführung stabilisiert, sodass gefährliche Quetschungen bei einem Unfall auf der Autobahn oder anderswo verhindert werden.
- Modelle mit Rückenlehne: Diese gelten als besonders sicher, da weder Gurt noch Sitz verrutschen können. Zudem wird dem Kind auch seitlicher Schutz geboten und diese Erhöhungen passen sich aufgrund der höhenverstellbaren Lehne der Größe des Benutzers an.
Sonderfragen zu Kindersitz, Alter, Größe und Gewicht des Kindes
Im Folgenden gehen wir auf einige Fragen ein, die Kindersitze oftmals bei den Benutzern auslösen und dann häufig zu Unsicherheiten führen. Mit unseren Tipps sind Sie gegen derartige Konfliktsituationen gewappnet.
Größen- und Altersgrenze haben Vorrang vor Gewicht
Auch unter kleinen Erdenbürgern gibt es einige Schwergewichte. So kann es vorkommen, dass ein Kind zwar noch nicht 150 cm und zwölf Jahre alt ist, aber schon mehr als 36 kg wiegt. Damit liegt es außerhalb der fünften Gewichtsklasse der Hersteller. Gelten auch dann beim Kindersitz das Alter und die Größe, die im Gesetz normiert sind?
Ja, diese Bestimmungen lassen sich nicht umgehen. Eine der beiden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit die Pflicht, eine spezielle Rückhaltevorrichtung zu verwenden, entfällt.
Viele Kindersitze, die offiziell bis 36 kg zugelassen sind, erlauben es auch, von schwereren Kindern benutzt zu werden. Ein Blick in die Gebrauchsanweisung schafft hier Klarheit.
Beckengurte benötigen besondere Kindersitze

Ist ein Fahrzeug einzig mit Beckengurten ausgestattet, muss der verwendete Kindersitz neben Alter, Gewicht und Größe auch diesen Aspekt berücksichtigen. Hierfür existieren spezielle beckengurttaugliche Rückhaltesysteme. In der Regel sind diese allerdings nur bis zu einem Gewicht von 25 kg ausgelegt. Nur Kindersitze, die auf diese besonderen Bedingungen angepasst sind, verhindern, dass eine Kollision, beispielsweise durch Missachtung des Seitenabstandes, zu schweren Schäden führt.
Diese Begrenzung lässt sich dadurch erklären, dass heutzutage der Dreipunktgurt zu einem typischen Ausstattungsgegenstand von Fahrzeugen gehört. Es ist eher ungewöhnlich, wenn dieser nicht vorhanden ist.
Darf ein Kind auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden?
Mit einem Kindersitz, der Alter und Größe des Kindes berücksichtigt, darf ein Kind auch auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden. Eine rückwärtsgerichtete Babyschale ist allerdings nur dort zu positionieren, wenn der Beifahrerairbag zuvor deaktiviert wurde. Seitenairbags sind für mitfahrende Kinder übrigens unproblematisch. Sie sorgen wie auch bei Erwachsenen für einen erhöhten Verletzungsschutz.
Werden Kindersitze der Gruppen 2 und 3 neben dem Fahrer montiert, sollte der Beifahrersitz in die hinterste Position geschoben werden. Auch eine gerade Lehne ist wichtig. Doch beachten Sie: Manche Autohersteller verbieten es grundsätzlich, einen Kindersitz – unabhängig von Alter oder anderen Faktoren – auf dem Beifahrersitz zu verwenden.
Mitnahme fremder Kinder: Spezielle Sitze bleiben Pflicht
Fahrgemeinschaften sind eine beliebte Transportmöglichkeit. So sprechen sich manche Elternpaare ab und fahren die jeweils fremden Kinder gemeinsam mit dem eigenen Spross ab und zu mit ihrem Fahrzeug zum Kindergarten. Das spart Benzin, entlastet die Mütter und Väter und gefällt den Kleinen.

Doch Achtung: Wissen Sie im Vorhinein, dass Sie Jungen und Mädchen mitnehmen, gehören diese in einen Kindersitz, sofern das Alter von zwölf Jahren oder die Größe von 150 cm noch nicht erreicht sind. Nur in Notfällen, beispielsweise nach einem Unfall mit einem Kind darf auf die Kindersitze verzichtet werden.
Nicht mit Schulranzen in die Kindersitze
Es ist nur ein kurzer Weg von der Schule nach Hause. Da lohnt es sich für den Sohn kaum, den Schulranzen abzulegen, er setzt sich einfach mit dem Rucksack in den Kindersitz. Was sicherlich praktisch erscheint, ist jedoch eines nicht: sicher. Daher sollten Taschen und Ähnliches immer abgelegt werden, bevor im Kindersitz Platz genommen wird. Das gleiche gilt für dicke Winterjacken. Diese verhindern unter Umständen eine schützende Gurtführung, sodass die notwendige Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
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Braucht Mein Sohn fast 9 Jahren alt und seine Gewischt 43 kg und seine Groß 134 eine Autositz ? Wenn ya Welche kinder Sitz braucht er
Hallo Jamil,
die Kindersitzpflicht endet erst, wenn Ihr Kind 12 Jahre alt oder 150 cm groß ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe das gleiche Problem, Sohn ist 8, 136 cm groß und über 36 kg.
Das Problem ist, dass er mit den Schultern nicht mehr richtig in den Sitz reinpasst und sich somit während der fahrt nach vorne lehnt.
Darf er auch nur mit einer sitzschale fahren?
Danke.
Hallo Silke,
für Kinder ab 15 kg reicht in der Regel eine Sitzerhöhung aus.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo unsere tochter 10jare aber die İst 42 kg ca.145 brauch die Kindersitz Danke
Hallo Ercan,
der Gesetzgeber schreibt in § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, nur in speziellen Rückhalteeinrichtungen zu transportieren sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
ist der Satz “Demnach muss ein Kindersitz bis Erreichung von 12 Jahren oder ab Überschreitung der 150-cm-Grenze benutzt werden.” richtig? Oder sollte das “ab” eher ein “bis” sein?
Grüße,
Hannes
Hallo Hannes,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Text entsprechend angepasst.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, die Mara ist 5 Jahre alt und 17 kg. Kann sie die sitzerhohung benutzen?! Danke
Hallo Kovacs,
für Kinder, die etwa 9 bis 18 kg wiegen, ist die Gruppe 1 geeignet. Sitzerhöhungen sind ab einem Gewicht von 15 kg geeignet. Einfache Sitzerhöhungen bieten jedoch keinen seitlichen Halt und können jedoch leicht verrutschen. Modelle mit Führungshörnern oder Rückenlehnen sind besser geeignet und sicherer.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Meine Tochter ist 12 aber nur 140 cm braucht sie noch einen Kindersitz?
Hallo Yvi,
Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen nur mitgenommen, werden, wenn sie in einer ihrer Größe entsprechenden Rückhaltevorrichtung gesichert sind. Eines der beiden Kriterien – älter als 12 Jahre oder über 150 cm groß- muss erfüllt sein, damit ein Kind ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren darf.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Unser Sohn ist nun 10. 141 cm “groß” und für sein alter schon sehr stark gebaut. Bei 46 KG. Er passt in normale Sitzerhöhungen schon gar nicht mehr richtig rein. Gibt es da irgendwelche Sonderregelungen? Wenn ich bedenke das die Freundin von meinem Kollegen 50 KG wiegt 150 “klein” ist und einen PKW Fahren darf! Find ich das schon fast lächerlich das mein Sohn eine Spezielle Sitzerhöhung braucht wo er kaum rein passt.
Hallo Kai,
es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, nur in speziellen Rückhalteeinrichtungen im Auto sitzen dürfen (§ 21 StVO).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Meine Tochter wird 3 ist aber schon 90cm groß und wiegt ca 15 kg. Wir haben momentan den Maxi-Cosi axiss fix. Nun habe ich bedenken das dieser noch passt da die Gurte nur sehr erschwerlich zugehen. Jetzt weis ich nicht genau welchen Sitz ist so nächste nehmen kann.
Vielen Dank!
Hallo Jessica,
für Kinder, die zwischen 15 und 25 kg schwer sind, bieten sich Kindersitze der Gruppe 2 an. Nähere Informationen und Tipps erhalten Sie im Fachhandel.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
mich würde interessieren, wie die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Fahrtrichtung aussehen. Mein Sohn ist mit seinen 11 Monaten nun zu groß und zu schwer für den rückwärts gerichteten Autokindersitz. Darf er in einen für sein Gewicht vorgesehenen Kindersitz nun auch in Fahrtrichtung fahren oder gibt es hierfür eine gesetzliche Altersgrenze?
Besten Dank für Ihre Antwort.
Hallo Anne,
es gilt: Kinder dürfen vorwärts gerichtet fahren, wenn diese älter als fünfzehn Monate sind bzw. neun Kilogramm wiegen. Weitere Details können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem TÜV erfragen.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
meine Tochter ist 10 Monate alt, wiegt 9,1 kg und kann sitzen. Sie mag die Babyschale nicht und weint immer wenn sie darin fahren muss. Kann ich sie schon in einen Kindersitz setzen?
Vielen Dank und viele Grüße
Julia
Hallo Julia,
im Fachhandel finden Sie entsprechende Kindersitze, welche bereits ab 9 Monaten zugelasse sind.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Also mein Sohn ist 10. Jahre alt aber 151groß. Braucht also kein Kindersitz oder hab ich das falsch verstanden.
Hallo Michalis,
ja, Sie haben das richtig verstanden. Wie Sie dem Text entnehmen können, reicht die Erfüllung einer der beiden Kriterien: Entweder die entsprechende Größe oder das entsprechende Alter.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Guten Abend,
kann man einen Sitzerhöhung Klasse 2 für einen Kind von 3,5 Jahren benutzen oder muss man einen Kindersitz benutzen?
Wir werden in Urlaub auser Deutschland fahren und da wir nicht oft Auto fahren wissen wir nicht was richtig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Hallo Elvis,
wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein Sitz der Gruppe 2 für Kinder mit einem Gewicht zwischen 15 und 25 kg passend.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Meine Tocher ist 4,5 Jahre alt, 107 cm groß und 15,7 kg schwer. Braucht sie unbedingt ein Kindersitz oder reicht nur eine Kindersitzerhöhung? Auf dieser Seite https://www.bussgeldkatalog.org/kindersitz/ habe ich folgendes gefunden: “In einem Auto sollte die Kindersitzerhöhung erst zum Einsatz kommen, wenn eine Größe über 125 cm erreicht ist”.
Vielen Dank und viele Grüße!
Hallo Branka,
ab 15 kg kann in der Regel auch eine Sitzerhöhung genutzt werden. Ein richtiger Kindersitz ist jedoch sicherer.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo,
Gilt diese Regel auch für Taxi und andere Beförderungsunternehmen?
Wir waren 2017 auf eine Taxifahrt mit unserem Kurzen, damals 3Jahre (86cm, 11Kg) angewiesen, entsprechend auch ein Taxi für Kleinkindtransport bestellt. Es kam eins mit UnterschiebeSitz. Auf Nachfrage warum kein passender Sitz da war kam die Antwort des Taxifahrers, man könne nicht alles mitführen und wir sollten den nehmen oder es ganz lassen.
Nun meine Frage, ist das wirklich so oder müssen solche Unternehmen passende Sitze zur verfügung stellen wenn vorher angemerkt wurde das ein Kleinkind mitfährt?
Danke schon mal im Vorraus, Viele Grüße
Hallo Nadine,
wenn Sie einen Sitz benötigen, sollten Sie sich ausdrücklich nach einem solchen erkundigen. Falls das Unternehmen keinen adäquaten Sitz anbieten kann, muss wohl ein anderer Anbieter beauftragt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Meine Enkelin ist 5 Jahre und wieg ca. 25 kg. und ist 125 cm groß. Darf sie in der Sitzerhöhung auf dem Beifahrersitz sitzen?
Hallo Maria L.B.,
grundsätzlich können Kindersitze auch auf dem Beifahrersitz angebracht werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, leider sind Ihre Beschreibungen und Antworten bezüglich der Verwendung von Sitzerhöhungen statt Komplett-Kindersitzen für Kinder unter 12 Jahren und unter 150 cm nicht eindeutig. Einerseits betonen Sie oben im Text, dass bis zu einer dieser Grenzen “Kindersitze” gesetzlich vorgeschrieben sind und merken an, “Für größere Heranwachsende genügt die Sitzerhöhung” und “ab einem Gewicht von 15 kg geeignet” oder “ab 15 kg kann in der Regel auch eine Sitzerhöhung genutzt werden”. Was bedeutet hier “genügt”, “geeignet”, “in der Regel”? Gilt die Sitzerhöhung dann auch als Kindersitz im Sinne des Gesetzgebers? Meine Tochter hatte die 15 kg schon mit zwei bis drei Jahren erreicht, da war sie kaum größer als ein Meter. Da hätte ich die Sitzerhöhung als ungenügend für die Sicherheit empfunden. Jetzt ist sie Acht, 135 cm groß und schlank, wiegt unter 30 kg. Der Kindersitz wird an den Schultern eng und ist für die Beine zu kurz, eine Sitzerhöhung wäre besser und mMn ausreichend. Aber ist das auch im Sinne des Gesetzes zulässig oder bin ich da vom Augenmaß des Ordnungshüters abhängig, der mich kontrolliert und dann ggf. doch ein Knöllchen ausstellt?
Hallo Ronald,
für eindeutige Angaben fehlen die gesetzlichen Vorgaben. Dem Gesetzestext ist lediglich Folgendes zu entnehmen: ” Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.”
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org