Kindersitz: Ab welchem Alter und bis wann ist dieser nötig?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Sicherheit für junge Fahrzeuginsassen

Einen optimalen Schutz im Auto bietet Kindern ein Kindersitz in jedem Alter.
Einen optimalen Schutz im Auto bietet Kindern ein Kindersitz in jedem Alter.

Für den einen lästig, aber unerlässlich für den Eigenschutz ist der Gurt. Denn wer unangeschnallt in einen Unfall gerät, der riskiert schwere Schäden, im Ernstfall gar sein Leben. Was für Erwachsene einen optimalen Schutz darstellt, kann Kindern Hals- oder Bauchverletzungen zufügen, wenn es zu einem Aufprall kommt. Daher muss hier eine besondere Maßnahme getroffen werden.

Ein Kindersitz, welcher dem Alter des kleinen Passagiers entspricht, sorgt dafür, dass plötzliche Energieeinwirkungen abgedämpft werden. Dadurch kann das Risiko, einen Schaden zu erleiden, erheblich reduziert werden. Doch diese Schutzfunktion entfaltet sich nur dann, wenn der auf dem Autositz platzierte Kindersitz auch dem Alter bzw. der Größe des Kindes entspricht.

In unserem Ratgeber widmen wir uns der Frage: Welcher Kindersitz ist für welches Alter geeignet? Wir gehen unter anderem darauf ein, worauf beispielsweise bei einem Kindersitz ab 4 Jahren zu achten ist. Außerdem werfen wir einen Blick in das Gesetz und erklären Ihnen, welche Vorschriften für Kindersitze einzuhalten sind.

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FAQ: Welche Rolle spielt das Alter für den Kindersitz?

Bis zu welchem Alter benötigen Kinder einen Kindersitz?

Gemäß der gesetzlichen Vorschriften für Kindersitze ist ein solcher verpflichtend, bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet oder eine Körpergröße von 150 cm erreicht hat. Diese Regelung dient der Verkehrssicherheit.

Ist das Alter bei der Wahl des richtigen Kindersitzes entscheidend?

Nein, die Normen der Kindersitze richten sich üblicherweise nach dem Gewicht des Kindes. Dabei wird zwischen fünf Gewichtsklassen unterschieden:
– Gruppe 0: bis zu 10 kg
– Gruppe 0 plus: bis zu 13 kg
– Gruppe 1: 9 bis 18 kg
– Gruppe 2: 15 bis 25 kg
– Gruppe 3: 22 bis 36 kg

Ab welchem Alter dürfen Kinder auf dem Beifahrersitz mitfahren?

Sofern der gewählte Kindersitz den gesetzlichen Vorgaben entspricht, dürfen Kinder jeden Alters auch auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden. Eine rückwärtsgerichtete Babyschale darf allerdings nur verwendet werden, wenn der Beifahrerairbag zuvor deaktiviert wurde.

Keine Lust zu lesen? Kindersitzpflicht im Video erklärt

Video zur Kindersitzpflicht
Video: Wann besteht Kindersitzpflicht?

Gesetzliche Vorgaben: Das ist ein Muss beim Transport von Kindern im Auto

Welchen Kindersitz sollten Sie ab 3 Jahren für Ihr Kind wählen? Achten Sie immer darauf, dass Größe und Gewicht passen.
Welchen Kindersitz sollten Sie ab 3 Jahren für Ihr Kind wählen? Achten Sie immer darauf, dass Größe und Gewicht passen.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersucht seit den 70er Jahren die Sicherungsquoten von Verkehrsteilnehmern. Dokumentiert wird dabei die Nutzung von Gurten, Kindersitzen in Pkw und Lkw sowie das Tragen von Helmen und Schutzkleidung auf Motorrad oder Fahrrad.

Im Jahr 2015 lag die Quote bezüglich eines gefahrlosen Transports von Kindern bei durchschnittlich 99 Prozent. Ein durchaus beruhigendes Ergebnis, zeigt es doch, dass Eltern hohen Wert auf den Schutz ihrer Kinder legen, indem sie eine Kindersitzerhöhung je nach Alter verwenden.

Allerdings fand die Bundesanstalt für Straßenwesen auch heraus, dass 15 Prozent aller Kinder ab sechs Jahren auf Landstraßen und innerorts lediglich mit einem normalen, nicht kindertauglichen Dreipunktgurt gesichert wurden. Zwei Prozent fuhren gänzlich ungesichert im Auto mit. Eine solche Vorgehensweise ist nicht nur aus Perspektive der elterlichen Fürsorge unverantwortlich, sondern schlichtweg auch verboten.

Der Gesetzgeber schreibt in § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, nur in speziellen Rückhalteeinrichtungen zu transportieren sind.

Per Gesetz werden also beim Kindersitz Größe und Alter als entscheidende Fixpunkte definiert. Demnach muss ein Kindersitz bis Erreichung von 12 Jahren oder bis zur Überschreitung der 150-cm-Grenze benutzt werden. Zum Erlöschen der Verpflichtung, eine Rückhalteeinrichtung zu verwenden, genügt das Vorhandensein eines der beiden Kriterien.

Es obliegt der Verantwortung der Eltern, gegebenenfalls auch dann noch auf eine solche Transportform zurückzugreifen, wenn die gesetzlichen Vorschriften für Kindersitze nicht mehr greifen. Sitzt beispielsweise der Gurt eines Zwölfjährigen nicht optimal, sondern schneidet am Hals ein, sollte ein Kindersitz unabhängig vom Alter erwogen werden.

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Optimal gesichert im Auto: Den richtigen Kindersitz für jedes Alter

„Welcher Kindersitz ist ab 3 Jahren für mein Kind geeignet? Bis wann muss ein Kindersitz benutzt werden?“ Diese und ähnliche Fragen schwirren in den Köpfen vieler Eltern umher. Schließlich soll der Nachwuchs immer optimal gesichert sein. Doch das breite Angebot macht vielen die Wahl sehr schwer.

Kindersitz ab 6 Monate: Auch Babys können im Auto mitgenommen werden, vorausgesetzt, es wird eine geeignete Babyschale benutzt.
Kindersitz ab 6 Monate: Auch Babys können im Auto mitgenommen werden, vorausgesetzt, es wird eine geeignete Babyschale benutzt.

Abweichend vom Gesetz orientieren sich die Hersteller bei einem Kindersitz nicht an Alter und Größe, sondern am Gewicht der zu transportierenden Jungen oder Mädchen. Üblich ist hier eine Unterteilung in fünf Gewichtsklassen:

  • Gruppe 0: bis zu 10 kg
  • Gruppe 0 plus: bis zu 13 kg
  • Gruppe 1: 9 bis 18 kg
  • Gruppe 2: 15 bis 25 kg
  • Gruppe 3: 22 bis 36 kg

In die Gruppe 0 und 0 plus fallen üblicherweise bis zu 18 Monate alte Babys, die im Auto mitgenommen werden können. Sprösslinge der Gruppe 1 sind zwischen neun Monaten und dreieinhalb Jahren alt. Kinder der Gruppen 2 und 3 befinden sich durchschnittlich in einem Alter von vier bis zwölf Jahren. Doch selbstverständlich entwickelt sich jeder jungen Erdenbürger anders, sodass die Alterszuordnungen zu den Gewichtsgruppen nicht starr zu verstehen sind. Manch ein dreieinhalbjähriges Kind wiegt mehr als 18 kg und benötigt daher einen Kindersitz der Kategorie 2.

Grundsätzlich sollte das Hauptaugenmerk bei der Wahl von einem geeigneten Kindersitz nicht beim Alter liegen, sondern bei der Konstitution des Jungen oder Mädchens. Wenn Sie zum Beispiel einen Kindersitz für 3 oder 4-Jährige suchen, sollten Körpergröße und -gewicht ausschlaggebend sein.

Es ist daher sinnvoll, Tochter oder Sohn mitzunehmen, wenn der Kauf einer Rückhalteeinrichtung ansteht. Ein Sitztest garantiert dann, dass die Passform stimmt und das Kind es in der Vorrichtung bequem hat. Achten Sie außerdem darauf, dass der Kindersitz, ob ab 4 oder 5 Jahren, mit Gurthaken ausgestattet ist. Diese verhindern, dass der Beckengurt hochrutscht und so bei einem Auffahrunfall oder Ähnlichem Bauchverletzungen begünstigt.

Wenngleich die Schutzfunktion beim Kindersitz nicht vom Alter abhängt, kann dieser Aspekt für die jungen Fahrzeuginsassen doch eine psychologische Rolle spielen. So fühlt sich ein Dreijähriger doch gleich ein Stück weit erwachsener, wenn er einen Autokindersitz ab 4 Jahren bekommt.

Die ECE-Prüfnorm: Siegel für sichere Kindersitze

Kindersitz bis 12 Jahren: Unterhalb dieser Grenze auf einen Sitz zu verzichten, ist bis zu einer gewissen Körpergröße verboten.
Kindersitz bis 12 Jahren: Unterhalb dieser Grenze auf einen Sitz zu verzichten, ist bis zu einer gewissen Körpergröße verboten.

Ob ein Autokindersitz ab 2 Jahren oder für Kinder höherer Gewichtsklassen gesucht wird, wichtig ist immer, dass das Produkt amtlich genehmigt wurde. Hierfür bürgt eine Prüfnorm, die der sogenannten ECE-Regelung entspricht.

Diese Bestimmung legt einheitliche technische Vorschriften von Kfz und Ausrüstungsgegenständen fest. In den meisten Ländern Europas existieren daher konkrete Prüfkriterien, denen ein Kindersitz ab 1 Jahr ebenso entsprechen muss wie ein Autositz ab 4 Jahren.

Jeder Kindersitz der verschiedenen Altersgruppen bzw. Gewichtsklassen, der diesen Vorgaben entspricht, ist mit einer entsprechenden Plakette versehen. Seit April 2008 ist vorgeschrieben, dass dieser Aufdruck mindestens die Norm „ECE-R 44/03“ aufweisen muss. Modelle, die mit einer älteren Plakette markiert sind, entsprechen nicht den Mindestanforderungen an einen sicheren Transport und sind daher verboten.

Sie wollen im Auto einen Kindersitz ab 3 Jahren installieren, der in den USA hergestellt wurde? Davon ist in der Regel eher abzuraten, da hier die Prüfnorm üblicherweise nicht eingehalten wird.

Achten Sie also darauf, dass der von Ihnen präferierte Kindersitz für 4 oder 5-Jährige die benannte Plakette enthält. Wie diese aussieht und was die einzelnen Elemente bedeuten, veranschaulicht Ihnen unsere Grafik:

So sieht eine Kindersitzplakette aus.
Für Kindersitze gelten strenge Vorschriften. Besonders wichtig ist eine gültige Plakette, die min. die Norm ECE-R 44/03 aufweist.
Die neue ECE-Richtlinie für Kindersitze

Um für noch mehr Sicherheit bei der Personenbeförderung zu sorgen, hat der Gesetzgeber die Zulassungsvorschriften für den Kindersitz überarbeitet. Alter und Gewicht sind unverändert, aber die Rückhaltevorrichtungen unterliegen neuen Anforderungen. So existieren Kindersitze, welche die Kennzeichnung „ECE-R 129“ enthalten. Dieses Prüfsiegel soll das bisherige über kurz oder lang ersetzen. Modelle, die damit ausgewiesen sind, wurden unter anderem einem Seitenaufpralltest unterzogen. Außerdem fällt hier die Unterteilung in Gewichtsklassen weg. Der Hersteller kann für seinen Kindersitz nicht ein Alter oder eine Kilogrammzahl, sondern eine Größe angeben.

Eltern, die noch einen Kindersitz mit „ECE-R 44“-Siegel haben, müssen diese nicht umgehend ersetzen. Denn noch ist die neue Regelung nicht verpflichtend. Wer jedoch kurz davor steht, sich eine Rückhaltevorrichtung für sein Kind zuzulegen, der sollte darüber nachdenken, ein Modell mit der neuen Plakette zu wählen, um die nächsten Jahre buchstäblich auf der sicheren Seite zu sein.

Gibt es beim Kindersitz ein maximales Alter zur Benutzung?

Immer bestens geschützt: Ein Kindersitz kann im Alter über 12 Jahren notwendig sein, wenn der Gurt sonst am Hals einschneidet.
Immer bestens geschützt: Ein Kindersitz kann im Alter über 12 Jahren notwendig sein, wenn der Gurt sonst am Hals einschneidet.

Wie bereits erwähnt, spielt beim Kindersitz das Alter eine geringere Rolle als Größe und Gewicht. Der Gesetzgeber schreibt lediglich vor, dass bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, also bis zum zwölften Geburtstag, eine Rückhaltevorrichtung zu verwenden ist, sofern Junge oder Mädchen nicht vorher schon größer als 150 cm sind.

Viele Hersteller kategorisieren ihre Produkte nicht nur anhand der fünf verschiedenen Gewichtsbereiche, sondern geben auch Jahresangaben vor. So bietet manches Unternehmen auf Grundlage des durchschnittlichen Gewichts beispielsweise einen Autositz speziell für 3-Jährige und Vorrichtungen für andere Altersstufen an.

Solche Aufschriften erleichtern manchen Eltern die Auswahl, da das Alter oftmals präsenter ist als Gewicht oder Größe. So achten einige Mütter und Väter eher darauf, am sechsten Geburtstag unter Umständen ein neues Modell zu kaufen, wenn sie aktuell einen Autositz ab 4 Jahren in Gebrauch haben.

Abgesehen von der magischen Grenze von zwölf Jahren, die gesetzlich verankert ist, geben Unternehmen teilweise Altershöchstgrenzen an. Diese dienen aber eher der Orientierung. Ausschlaggebend sind und bleiben Gewicht und Größe.

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Altersuntergrenze bei der Rückhaltevorrichtung

Heutzutage ist das Kfz ein fester Bestandteil des Alltags. Damit sich das auch mit Nachwuchs nicht ändert, muss hier auf eine sichere Unterbringung geachtet werden. Beim Autofahren mit einem Baby gelten einige Besonderheiten. So fahren Säuglinge immer in Babyschalen liegend entgegen der Fahrtrichtung. Diese Transportvariante gilt als am sichersten.

In den sogenannten Reboardern kann der Nachwuchs schon kurz nach der Geburt mitgenommen werden. Es existieren auch hier unterschiedliche Modelle, die entsprechend der Größe, des Gewichts und des Alters zu wählen sind. So findet sich beispielsweise eine Babyschale, die bereits ab 3 Monaten gebraucht werden kann. Aber auch ein babytauglicher Autokindersitz ab 1 Jahr oder Ähnliches sind im Fachhandel erhältlich. Erneut sollten Eltern hier mehr auf die individuelle Passgenauigkeit achten als auf die aufgedruckte Altersvorgabe.

Manche Sprösslinge wollen bald nicht mehr in einer Babyschale liegen. Dann ist der Wechsel zu einem geeigneten Kindersitz dem Alter bzw. der Größe entsprechend, in welchem Tochter oder Sohn eine sitzende Position einnehmen können, zu empfehlen. Praktisch sind zudem mitwachsende Varianten. Ein solcher Kindersitz kann dem Alter und der körperlichen Konstitution durch kleine Umbaumaßnahmen angepasst werden. Hierbei ändert sich üblicherweise auch die Ausrichtung: Aus der rückwärts im Auto installierten Babyschale wird der vorwärtsgerichtete Kindersitz, welcher im Alter von mindestens einem Jahr gebraucht werden kann.

Für größere Heranwachsende genügt die Sitzerhöhung

Kindersitz: 5 Jahre schützte er Ihr Kind. Doch nun ist Ihr Sprössling zu groß. Zeit für eine Sitzerhöhung.
Kindersitz: 5 Jahre schützte er Ihr Kind. Doch nun ist Ihr Sprössling zu groß. Zeit für eine Sitzerhöhung.

Sind Babyschale und Kindersitz überwunden, kann zu einer Sitzerhöhung gewechselt werden. Es handelt sich um eine Vorrichtung, die ab einem Gewicht von 15 kg geeignet ist. Hierbei lassen sich drei Varianten unterscheiden:

  • einfache Sitzerhöher: Diese können leicht verrutschen und bieten keinen seitlichen Halt. Sie sind also nicht zu empfehlen.
  • Produkte mit Führungshörnern: Hier wird die Gurtführung stabilisiert, sodass gefährliche Quetschungen bei einem Unfall auf der Autobahn oder anderswo verhindert werden.
  • Modelle mit Rückenlehne: Diese gelten als besonders sicher, da weder Gurt noch Sitz verrutschen können. Zudem wird dem Kind auch seitlicher Schutz geboten und diese Erhöhungen passen sich aufgrund der höhenverstellbaren Lehne der Größe des Benutzers an.

Sonderfragen zu Kindersitz, Alter, Größe und Gewicht des Kindes

Im Folgenden gehen wir auf einige Fragen ein, die Kindersitze oftmals bei den Benutzern auslösen und dann häufig zu Unsicherheiten führen. Mit unseren Tipps sind Sie gegen derartige Konfliktsituationen gewappnet.

Größen- und Altersgrenze haben Vorrang vor Gewicht

Auch unter kleinen Erdenbürgern gibt es einige Schwergewichte. So kann es vorkommen, dass ein Kind zwar noch nicht 150 cm und zwölf Jahre alt ist, aber schon mehr als 36 kg wiegt. Damit liegt es außerhalb der fünften Gewichtsklasse der Hersteller. Gelten auch dann beim Kindersitz das Alter und die Größe, die im Gesetz normiert sind?

Ja, diese Bestimmungen lassen sich nicht umgehen. Eine der beiden Voraussetzungen muss erfüllt sein, damit die Pflicht, eine spezielle Rückhaltevorrichtung zu verwenden, entfällt.

Viele Kindersitze, die offiziell bis 36 kg zugelassen sind, erlauben es auch, von schwereren Kindern benutzt zu werden. Ein Blick in die Gebrauchsanweisung schafft hier Klarheit.

Beckengurte benötigen besondere Kindersitze

Es ist vorgeschrieben, dass jeder amtlich zugelassene Kindersitz unabhängig vom Alter des Kindes eine Prüfplakette aufweist.
Es ist vorgeschrieben, dass jeder amtlich zugelassene Kindersitz unabhängig vom Alter des Kindes eine Prüfplakette aufweist.

Ist ein Fahrzeug einzig mit Beckengurten ausgestattet, muss der verwendete Kindersitz neben Alter, Gewicht und Größe auch diesen Aspekt berücksichtigen. Hierfür existieren spezielle beckengurttaugliche Rückhaltesysteme. In der Regel sind diese allerdings nur bis zu einem Gewicht von 25 kg ausgelegt. Nur Kindersitze, die auf diese besonderen Bedingungen angepasst sind, verhindern, dass eine Kollision, beispielsweise durch Missachtung des Seitenabstandes, zu schweren Schäden führt.

Diese Begrenzung lässt sich dadurch erklären, dass heutzutage der Dreipunktgurt zu einem typischen Ausstattungsgegenstand von Fahrzeugen gehört. Es ist eher ungewöhnlich, wenn dieser nicht vorhanden ist.

Darf ein Kind auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden?

Mit einem Kindersitz, der Alter und Größe des Kindes berücksichtigt, darf ein Kind auch auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden. Eine rückwärtsgerichtete Babyschale ist allerdings nur dort zu positionieren, wenn der Beifahrerairbag zuvor deaktiviert wurde. Seitenairbags sind für mitfahrende Kinder übrigens unproblematisch. Sie sorgen wie auch bei Erwachsenen für einen erhöhten Verletzungsschutz.

Werden Kindersitze der Gruppen 2 und 3 neben dem Fahrer montiert, sollte der Beifahrersitz in die hinterste Position geschoben werden. Auch eine gerade Lehne ist wichtig. Doch beachten Sie: Manche Autohersteller verbieten es grundsätzlich, einen Kindersitz – unabhängig von Alter oder anderen Faktoren – auf dem Beifahrersitz zu verwenden.

Mitnahme fremder Kinder: Spezielle Sitze bleiben Pflicht

Fahrgemeinschaften sind eine beliebte Transportmöglichkeit. So sprechen sich manche Elternpaare ab und fahren die jeweils fremden Kinder gemeinsam mit dem eigenen Spross ab und zu mit ihrem Fahrzeug zum Kindergarten. Das spart Benzin, entlastet die Mütter und Väter und gefällt den Kleinen.

Darf der Nachwuchs im angemessenen Kindersitz für das Alter auch auf dem Beifahrerplatz sitzen?
Darf der Nachwuchs im angemessenen Kindersitz für das Alter auch auf dem Beifahrerplatz sitzen?

Doch Achtung: Wissen Sie im Vorhinein, dass Sie Jungen und Mädchen mitnehmen, gehören diese in einen Kindersitz, sofern das Alter von zwölf Jahren oder die Größe von 150 cm noch nicht erreicht sind. Nur in Notfällen, beispielsweise nach einem Unfall mit einem Kind darf auf die Kindersitze verzichtet werden.

Nicht mit Schulranzen in die Kindersitze

Es ist nur ein kurzer Weg von der Schule nach Hause. Da lohnt es sich für den Sohn kaum, den Schulranzen abzulegen, er setzt sich einfach mit dem Rucksack in den Kindersitz. Was sicherlich praktisch erscheint, ist jedoch eines nicht: sicher. Daher sollten Taschen und Ähnliches immer abgelegt werden, bevor im Kindersitz Platz genommen wird. Das gleiche gilt für dicke Winterjacken. Diese verhindern unter Umständen eine schützende Gurtführung, sodass die notwendige Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

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Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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106 Kommentare

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  1. Waltraud K.
    Am 3. Januar 2019 um 15:07

    Hallo liebes Team

    Wie verhält sich das. Mein Enkelsohn ist 12 Jahre ,kann er auch auf dem Beifahrersitz ohne Sitzerhöhung mitfahren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2019 um 18:33

      Hallo Waltraud,

      ab 12 Jahren bzw. ab einer Körpergröße von 1,50 Meter ist ein Kindersitz nicht mehr nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Nicole
    Am 31. Dezember 2018 um 16:34

    Hallo. Mein Sohn ist 9 Jahre und bereits 1,50 m groß. Darf er ohne Kindersitz transportiert werden? Mir wurde gesagt, er muss 12 Jahre UND 1,50 m groß sein.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2019 um 18:28

      Hallo Nicole,

      wenn das Kind über 1,50 Meter groß ist, ist ein Kindersitz nicht mehr nötig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Patricia
    Am 4. Dezember 2018 um 15:20

    Ab welchem Alter dürfen Kinder vorwärts fahren?
    Gibt es dazu eine Altersgrenze oder gilt die Gruppe ab 9kg?

    Wenn mein Kind mit 5 Monaten schon 9Kg wiegt, darf es dann in einem Kleinkindersitz mit Fahrtrichtung nach Vorne mitfahren?
    Natürlich auf der Rückbank.

    VG

    Patricia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2018 um 15:35

      Hallo Patricia,
      bei Kindersitzen ist vor allem die Körpergröße und das Gewicht relevant. Grundsätzlich sollten Kleinkinder aber so lange wie möglich entgegen der Fahrtrichtung transportiert werden, da dies bei einem Unfall für mehr Sicherheit sorgt. Aus diesem Grund schreibt die neue i-Size-Norm Reboarder bis zu einem Alter von 15 Monaten vor, Experten empfehlen diese sogar für die ersten 2 Jahre. Wenden Sie sich für genauere Informationen an einen Fachhändler in Ihrer Nähe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jenny
    Am 26. Oktober 2018 um 16:31

    Hallo, mein Sohn 4 Jahre, 17kg schwer und 110cm groß fährt ab und an mal mit Oma kurz etwas einkaufen, oder die Uroma im nächsten Ort besuchen.
    Für mich ist es immer etwas quälend den großen Kindersitz von einem ins andere Auto zu tragen..

    Meine Frage also hier:
    Darf mein Sohn mit einer “einfachen” Sitzerhöhung ( mit Führungshörnern) mit der Oma mitfahren, oder ist dies nicht erlaubt?

  5. Melanie
    Am 8. Oktober 2018 um 13:03

    Hallo Zusammen,

    Der Kindergarten unternimmt ab und an Ausflüge, bei denen die Kinder auf Fahrzeuge der verschiedenen Eltern aufgeteilt werden.

    Die Kinder fahren mit “sitzerhöhungen”. Diese sind an 4 Jahren, bzw. 15 Kilo. Meine Zwillinge sind aber 3 Jahre und haben 13 Kilo.
    Ist das überhaupt sicher, bzw. Besteht hier im Falle eines Falles überhaupt versicherungsschutz, weil die sitze nicht Alters / gewichtsgemäss gewählt wurden?

    Danke für die schnelle Antwort.

    Vg
    Melanie

    • Katharina
      Am 14. Dezember 2018 um 9:42

      Hallo!
      Keine Ahnung wie das mit dem Versicherungsschutz tatsächlich aussieht, aber es ist verboten. Kinder unter SICHEREN 15 kg dürfen nicht in einem Gruppe 2/3 Sitz oder auf einer Erhöhung (die seitlich gar keinen Schutz bietet) befördert werden.
      Lg

  6. Brigitte G.
    Am 14. September 2018 um 19:11

    Hallo !

    Habe ich das richtig verstanden, dass ich meine Tochter 10 Jahre, ca. 1,40 m groß auf einer Sitzerhöhung (ohne Rückenlehne) im Auto mitnehmen kann und damit auf der sicheren Seite bin ? Danke für kurze Info.

    Gruß,

    Brigitte

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 16:11

      Hallo Brigitte,

      bei der Sitzerhöhung kommt es, wie im Text geschrieben, eher auf das Gewicht des Kindes an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. S
    Am 25. August 2018 um 10:46

    Hallo ich habe Zwillinge, meine Tochter wiegt ca. 14kg und mein Sohn wiegt ca. 14,5kg. Beide sind jetzt ca 3,5 Jahre. Muss ich jetzt extra Sitze der Kategorie 1 kaufen oder gibt es eine Toleranzgrenze für das Gewicht? Die Sitze wären für Kurze Strecken um den Umgang zu wahren wegen Trennung, sonstige große oder lange Strecken sind nicht vorgesehen. Gerade im Punkt Finanzielles würden die Sitze der Kategorie 2 mir mehr entgegen kommen. Die alten Kindersitze wurden ja angeblich laut der Kindesmutter verkauft.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 14:55

      Hallo S,

      von einer Toleranz ist uns nichts bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Melanie
    Am 9. August 2018 um 15:00

    Hallo
    Ich hab ähnliches Problem.wir haben 3 Kinder, 7jährige 128cm, 2.5jährige und 3monaten altes Baby. Für die kleinsten haben wir hinten Kindersitze mit Isofix eingebaut und es super funktioniert. Problem ist wenn wir zu 5 fahren wollen ohne 3 Sitze hinten im Auto zu haben. In der Mitte passt das grosse Kindersitz von 7 jährige nicht. Aus Sitzerhöhungen habe ich nur eine ausgewählt die passt rein. Aber dann Gurt kann man leider nicht leicht auf und zu machen als links und rechts sind so unterärme die wir nicht brauchen.. kann man diese abschneiden und so auf kurze Strecken fahren? Die sind voll unnötig. Sonst fährt das Kind sehr unsicher .

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 11:53

      Hallo Melanie,

      solange Ihr Kind sicher angeschnallt ist, sollten Sie die Arme entfernen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Natascha
    Am 8. August 2018 um 9:55

    Mein Sohn ist vor 2 Wochen 2 Jahre alt geworden. Seit ein paar Tagen ist es ein regelrechter Kampf ihn in seinen Kindersitz zu bekommen. Darf er nur mit einer sitzerhöhung transportiert werden? Er wiegt mittlerweile 17 kg und hat eine Größe von 96 cm.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 10:08

      Hallo Natascha,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, müssen Kinder, die unter 1, 50 Meter groß sind und jünger als 12 sind, mit einer Sitzerhöhung transportiert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Jarko
    Am 15. Juli 2018 um 15:01

    Hallo, ist es erlaubt ein Baby (4 Monate alt) in einer Babywanne mit Sicherheitsgurt auf dem hinteren Sitz zu transportieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 11:06

      Hallo Jarko,

      es existieren spezielle Wannen, die für den Transport von Babys ausgelegt sind. Wie diese korrekt montiert werden müssen, können Sie im Regelfall der Beschreibung des Produktes entnehmen. Eine alleinige Haltung durch einen umgeschnallten Gurt dürfte jedoch im Regelfall nicht ausreichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Q
    Am 23. Juni 2018 um 15:38

    Hi. Kind 27 kg, 130 cm und 6-7 Jahre Alt. Vorne und Hinter Sitze. Muss man was mich einstellen? Danke.

    MfG
    Q

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 10:19

      Hallo Q,

      Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen im Auto in einem Kindersitz sitzen. Für ein Gewicht zwischen 22 und 36 kg ist in der Regel ein Sitz der Gruppe 3 geeignet. In einem geeigneten Kindersitz darf das Kind auch auf dem Beifahrersitz mitgenommen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Yura
    Am 23. Juni 2018 um 2:41

    Hallo. Ich habe ein paar Fragen. Erste ist, wenn ich Hinten ein Kind der 6 Jahre Alt, und 130 cm ist, einfach mit Gürtel am Hintenbank anschneide. Geht das oder soll ich eine Kinder Erhöhung dabei haben. Und zweite, wenn dies über mehrere Kinder geht. Sage ich z.b. 3 Kinder hinten in Größe von 120 bis 130 cm. Und 10-11 Jahre Alt sind. Muss ich für alle drei Kindersitz haben??? Früh war’s irgendwie nur über Beifahrer Sitz ein Pflicht ein Kindersitz zu einstellen. Also, meine Frage geht nur über die Hinten Bank. Und die Strafe, habe irgendwo bei euch gesehen, dass ich jetzt dazu noch 1 Punkt für das Regelverstoß kriege. Danke.

    MfG
    Yura

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:55

      Hallo Yura,

      jedes Kind, das kleiner als 150 cm/jünger als 12 Jahre ist, benötigt zwingend einen Kindersitz, sowohl auf der Hinterbank als auch dem Beifahrersitz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. K.Vlasaku
    Am 20. Mai 2018 um 14:18

    Hallo wollte euch mal fragen was für ein kindersitz ich brauche für mein Tochter die in beifahresitz sitzen soll ,weil wir haben Nachwuchs bekommen und meine Frau sitz hinten mit das Baby natürlich in eine babyschale ,sie ist 4 jahre alt aber einbisschen Übergewichtlicht und auch groß für ihr Alter 120cm und 38kg reicht eine Sitzerhöhung oder muss sie auch eine lehne haben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:28

      Hallo K.,

      am ratsamsten ist es, wenn Sie mit Ihrer Tochter in ein Fachgeschäft gehen und sich dort beraten lassen. Dort können Sie direkt vor Ort testen, welcher Sitz für Ihre Tochter am sichersten und bequemsten ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Marek
    Am 12. Mai 2018 um 9:56

    Hallo, habe mal Frage weil ich schon durcheinander bin. Unser kleiner ist schon über 14 kg und hat ca. 98-100 cm. Dürfen wir schon ein sitzterhöhung nutzen oder nur richtige Kindersitz.?? Danke im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juni 2018 um 10:31

      Hallo Marek,

      für dieses Gewicht bieten sich Kindersitze der Gruppe 2 an (15-25 kg). Sie sollten sich im Fachhandel beraten lassen und Ihren Sohn Probe sitzen lassen, bevor Sie sich für einen Sitz entscheiden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Sabrina
    Am 8. Mai 2018 um 11:37

    Hallo,
    meine Tochter ist 11 Monate alt und 73 cm groß. Außerdem ist sie motorisch schon sehr weit entwickelt (sie läuft bereits). Allerdings wiegt sie nur 7,3 Kilogramm. Gibt es eine Möglichkeit einen nach vorn gerichteten Kindersitz für sie zu benutzen, der für ihr Alter und ihre Größe entsprechend ist, oder muss man tatsächlich warten bis sie 9 Kilo wiegt.

    Vielen Dank für Ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:38

      Hallo Sabrina,

      der Sicherheit wegen sollten die Angaben zu den Gewichtsklassen eingehalten werden. Achten Sie auch auf die Herstellerangaben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Christiane
    Am 1. Mai 2018 um 1:44

    Hallo, wir machen eine Fernreise Kindern und würden im urlaubsland ab und an Taxi fahren. Da wir die Kindersitze anschließend mit uns tragen müssten, meine Frage: meine 3jährige Tochter ist 98 cm und 14 kg schwer. Kann sie trotz der 15 kg Grenze sicher auf einer sitzerhöhung mit Gurtklemme und Hörnern transportiert werden? Einen Sitz für ihre Klasse können wir ja nicht 10 stunden mit herumtragen.
    Vielen Dank für die Hilfe!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:43

      Hallo Christiane,

      es kommt immer auch darauf an, ob der Sitz zum Kind passt. Sie sollten das Kind deshalb Probe sitzen lassen und überprüfen, ob eine ausreichende Sicherheit gewährleistet ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jessica
    Am 30. April 2018 um 15:06

    Hallo , wir fahren in den nächsten Tagen mit dem Reisebus eine größere strecke mein Sohn ist 2 einhalb Jahre alt im Bus gibt es nur zweipunkt Gurte was für einen Sitz kann ich da nehmen? Das Busunternehmen hat keinen passenden Sitz. Muss er dann überhaupt in einen Sitz ? Geht da such ein Sitz ab 15 kg auch wenn er das Gewicht noch nicht ganz erreicht hat? Danke schon mal für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:11

      Hallo Jessica,

      hat das Fahrzeug nur solche Gurte, muss ein Kindersitz verwendet werden, der für diese Gurte geeignet ist. Sie dürfen auch einen Sitz der Gruppe 2 verwenden, wenn das Kind in diesen passt und dort sicher sitzt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Adrian
    Am 18. April 2018 um 8:59

    Diese Seite sollte überarbeitet werden;
    Damit auch menschen wie ich die TABELLEN MÖGEN
    schneller an klare aussagen kommen:

    EINE TABELLE MIT KLAREN BILDERN (SYMBOLISCH UND IKONISCH UND NICHT SO VIEL ABSTRAKT ANALYTISCH
    NACH IRGENDWELCHEN BEAMTEN LINEAREM DENKEN… AUSGERICHTET) SONDERN FÜR MENSCHEN DIE GOOGLE
    UND APPLE GEWOHNT SIND…
    UND HINTER JEDER KATEGORIE DIE JEWEILIGEN MÖGLICHKEITEN / BESCHRÄNKUNGEN

    Gerne mache ich Ihnen ein Model

    Gruß
    Adri

  19. Mary B.
    Am 13. April 2018 um 16:32

    Meine Enkelin ist 5 Jahre, 25 kg und 1,25 m groß. Darf sie im Auto mit der Sitzerhöhung auch auf dem Beifahrersitz sitzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:45

      Hallo Mary,

      abhängig von der Gewichtsklasse ist für Ihre Enkelin ein Kindersitz der Gruppe 3 zu empfehlen. Grundsätzlich ist es erlaubt, einen Kindersitz, der in Fahrtrichtung zeigt, auf dem Beifahrersitz zu verwenden. Der Sitz sollte in die hinterste Position gebracht werden und die Lehne sollte gerade sein. Der Kopf des Kindes sollte sich nicht hinter der Gurtverankerung befinden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Tina
    Am 12. April 2018 um 15:37

    Hallo,
    unser Großer hat die 1,50 noch nicht geknackt. Als Sitzerhöhung benutzen wir seinen alten Sitz ohne Rückenteil. Der Vorteil ist, dass die Erhöhung somit mit Isofix befestigt ist. Jetzt habe ich gelesen, dass so etwas wegen der Bestimmungen des Herstellers (Cybex) nicht zulässig sei und man im Falle eines Unfalls keinerlei Versicherungsschutz habe. Stimmt das?

    Vielen Dank und liebe Grüße!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:33

      Hallo Tina,

      unter Umständen können Versicherungen ihre Leistungen in so einem Fall tatsächlich kürzen. Stellen Sie also am besten sicher, dass der Sitz bzw. das Rückhaltesystem den europäischen Kindersitzprüfnormen entspricht und deswegen amtlich genehmigt worden ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Ronald
    Am 11. April 2018 um 14:36

    PS: Und wie ist das bei Fahrten ins europäische Ausland? Gelten in der EU und der Schweiz oder Norwegen überall gleiche oder ähnliche Regeln oder gibt es in einigen Ländern deutlich schärfere Gesetze, so dass man dort eine Strafe riskieren könnte, obwohl man in Deutschland gesetzeskonform wäre?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:59

      Hallo Ronald,

      je nach Land gelten unterschiedliche Regelungen, über die Sie sich vor einer Reise informieren sollten. In Österreich ist etwa zu beachten, dass Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Gewicht und Größe entsprechenden Sitz bauchen, wenn sie kleiner als 1,50 Meter sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Ronald
    Am 11. April 2018 um 14:30

    Hallo, leider sind Ihre Beschreibungen und Antworten bezüglich der Verwendung von Sitzerhöhungen statt Komplett-Kindersitzen für Kinder unter 12 Jahren und unter 150 cm nicht eindeutig. Einerseits betonen Sie oben im Text, dass bis zu einer dieser Grenzen “Kindersitze” gesetzlich vorgeschrieben sind und merken an, “Für größere Heranwachsende genügt die Sitzerhöhung” und “ab einem Gewicht von 15 kg geeignet” oder “ab 15 kg kann in der Regel auch eine Sitzerhöhung genutzt werden”. Was bedeutet hier “genügt”, “geeignet”, “in der Regel”? Gilt die Sitzerhöhung dann auch als Kindersitz im Sinne des Gesetzgebers? Meine Tochter hatte die 15 kg schon mit zwei bis drei Jahren erreicht, da war sie kaum größer als ein Meter. Da hätte ich die Sitzerhöhung als ungenügend für die Sicherheit empfunden. Jetzt ist sie Acht, 135 cm groß und schlank, wiegt unter 30 kg. Der Kindersitz wird an den Schultern eng und ist für die Beine zu kurz, eine Sitzerhöhung wäre besser und mMn ausreichend. Aber ist das auch im Sinne des Gesetzes zulässig oder bin ich da vom Augenmaß des Ordnungshüters abhängig, der mich kontrolliert und dann ggf. doch ein Knöllchen ausstellt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 10:56

      Hallo Ronald,

      für eindeutige Angaben fehlen die gesetzlichen Vorgaben. Dem Gesetzestext ist lediglich Folgendes zu entnehmen: ” Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember 1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. L 373 vom 31.12.1991, S. 26), der zuletzt durch Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie 2014/37/EU vom 27. Februar 2014 (ABl. L 59 vom 28.2.2014, S. 32) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und für das Kind geeignet sind.”

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Maria L.B.
    Am 9. April 2018 um 16:48

    Meine Enkelin ist 5 Jahre und wieg ca. 25 kg. und ist 125 cm groß. Darf sie in der Sitzerhöhung auf dem Beifahrersitz sitzen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:00

      Hallo Maria L.B.,

      grundsätzlich können Kindersitze auch auf dem Beifahrersitz angebracht werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Nadine
    Am 27. März 2018 um 22:29

    Hallo,
    Gilt diese Regel auch für Taxi und andere Beförderungsunternehmen?

    Wir waren 2017 auf eine Taxifahrt mit unserem Kurzen, damals 3Jahre (86cm, 11Kg) angewiesen, entsprechend auch ein Taxi für Kleinkindtransport bestellt. Es kam eins mit UnterschiebeSitz. Auf Nachfrage warum kein passender Sitz da war kam die Antwort des Taxifahrers, man könne nicht alles mitführen und wir sollten den nehmen oder es ganz lassen.

    Nun meine Frage, ist das wirklich so oder müssen solche Unternehmen passende Sitze zur verfügung stellen wenn vorher angemerkt wurde das ein Kleinkind mitfährt?

    Danke schon mal im Vorraus, Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 15:25

      Hallo Nadine,

      wenn Sie einen Sitz benötigen, sollten Sie sich ausdrücklich nach einem solchen erkundigen. Falls das Unternehmen keinen adäquaten Sitz anbieten kann, muss wohl ein anderer Anbieter beauftragt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Branka
    Am 26. Februar 2018 um 20:04

    Hallo,

    Meine Tocher ist 4,5 Jahre alt, 107 cm groß und 15,7 kg schwer. Braucht sie unbedingt ein Kindersitz oder reicht nur eine Kindersitzerhöhung? Auf dieser Seite https://www.bussgeldkatalog.org/kindersitz/ habe ich folgendes gefunden: “In einem Auto sollte die Kindersitzerhöhung erst zum Einsatz kommen, wenn eine Größe über 125 cm erreicht ist”.

    Vielen Dank und viele Grüße!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 15:01

      Hallo Branka,

      ab 15 kg kann in der Regel auch eine Sitzerhöhung genutzt werden. Ein richtiger Kindersitz ist jedoch sicherer.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  26. Elvis H
    Am 14. Februar 2018 um 21:10

    Guten Abend,

    kann man einen Sitzerhöhung Klasse 2 für einen Kind von 3,5 Jahren benutzen oder muss man einen Kindersitz benutzen?
    Wir werden in Urlaub auser Deutschland fahren und da wir nicht oft Auto fahren wissen wir nicht was richtig ist.

    Mit freundlichen Grüßen,

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 17:14

      Hallo Elvis,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, ist ein Sitz der Gruppe 2 für Kinder mit einem Gewicht zwischen 15 und 25 kg passend.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Michalis
    Am 26. Januar 2018 um 18:13

    Also mein Sohn ist 10. Jahre alt aber 151groß. Braucht also kein Kindersitz oder hab ich das falsch verstanden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 12:02

      Hallo Michalis,

      ja, Sie haben das richtig verstanden. Wie Sie dem Text entnehmen können, reicht die Erfüllung einer der beiden Kriterien: Entweder die entsprechende Größe oder das entsprechende Alter.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  28. Julia
    Am 15. Dezember 2017 um 14:06

    Hallo,
    meine Tochter ist 10 Monate alt, wiegt 9,1 kg und kann sitzen. Sie mag die Babyschale nicht und weint immer wenn sie darin fahren muss. Kann ich sie schon in einen Kindersitz setzen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Julia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 16:23

      Hallo Julia,
      im Fachhandel finden Sie entsprechende Kindersitze, welche bereits ab 9 Monaten zugelasse sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Anne
    Am 3. Dezember 2017 um 18:27

    Guten Tag,

    mich würde interessieren, wie die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Fahrtrichtung aussehen. Mein Sohn ist mit seinen 11 Monaten nun zu groß und zu schwer für den rückwärts gerichteten Autokindersitz. Darf er in einen für sein Gewicht vorgesehenen Kindersitz nun auch in Fahrtrichtung fahren oder gibt es hierfür eine gesetzliche Altersgrenze?
    Besten Dank für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 12:32

      Hallo Anne,

      es gilt: Kinder dürfen vorwärts gerichtet fahren, wenn diese älter als fünfzehn Monate sind bzw. neun Kilogramm wiegen. Weitere Details können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde oder dem TÜV erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  30. Jessica R.
    Am 28. November 2017 um 22:01

    Hallo,

    Meine Tochter wird 3 ist aber schon 90cm groß und wiegt ca 15 kg. Wir haben momentan den Maxi-Cosi axiss fix. Nun habe ich bedenken das dieser noch passt da die Gurte nur sehr erschwerlich zugehen. Jetzt weis ich nicht genau welchen Sitz ist so nächste nehmen kann.

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:23

      Hallo Jessica,

      für Kinder, die zwischen 15 und 25 kg schwer sind, bieten sich Kindersitze der Gruppe 2 an. Nähere Informationen und Tipps erhalten Sie im Fachhandel.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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