Wer handelt grob verkehrswidrig im Straßenverkehr und wann ist das strafbar?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Grob verkehrswidrig gemäß § 315c StGB

Was bedeutet grob verkehrswidrig und rücksichtslos?

Grob verkehrswidrig ist ein Verstoß, wenn er objektiv besonders schwer und gefährlich ist. Rücksichtslosigkeit bedeutet, dass jemand besonders eigensüchtig oder gleichgültig handelt. Hier erfahren Sie Näheres.

Ist es immer grob verkehrswidrig, falsch zu überholen?

Nein, normalerweise gelten Regelverstöße beim Überholen als Ordnungswidrigkeit. Handeln Sie dabei aber grob verkehrswidrig und rücksichtslos, droht eine Strafe nach § 315c StGB, wenn Sie dadurch jemanden konkret gefährden oder sogar verletzen.

Was ist der Unterschied zwischen 315c und 316 StGB?

Nach § 316 StGB ist schon das Fahren unter Alkoholeinfluss trotz Fahruntüchtigkeit strafbar, ohne dass jemand dadurch konkret gefährdet wird. § 315c StGB erklärt neben der Trunkenheitsfahrt andere grobe Verkehrsverstöße zur Straftat, wenn dadurch jemand in Gefahr gerät oder sogar verletzt wird.

Was bedeutet „grob verkehrswidrig“? Definition & Beispiele

Grob verkehrswidrig verhalten sich zum Beispiel Raser auf einer belebten Straße im Stadtzentrum.
Grob verkehrswidrig verhalten sich zum Beispiel Raser auf einer belebten Straße im Stadtzentrum.

Wer die Vorfahrt missachtet, falsch überholt oder auf einer Autobahn wendet, begeht normalerweise nur eine Ordnungswidrigkeit. Verhält sich der Fahrer dabei grob verkehrswidrig und rücksichtslos, wird daraus schnell eine Straftat.

Eine solche Gefährdung des Straßenverkehrs wird mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft. Selbst wer nur fahrlässig handelt, muss schlimmstenfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.

Eine strafbare Gefährdung des Straßenverkehrs begeht, wer als Fahrer eine der in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB benannten „sieben Todsünden“ begeht und dabei gleichzeitig grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt.

Laut Rechtsprechung handelt grob verkehrswidrig, wer objektiv besonders schwer gegen die Verkehrsregeln verstößt und damit die Sicherheit des Straßenverkehrs besonders stark gefährdet.

Typische Beispiele für eine grobe Verkehrswidrigkeit sind:

Bei der Frage, ob der Fahrer auch rücksichtlos gehandelt hat, geht es eher um seine Motivation, warum er sich in der konkreten Verkehrssituation so verhalten hat. Rücksichtslosigkeit ist mehr als nur eine grobe Nachlässigkeit. Vielmehr setzt sich der Fahrer aus Eigensucht über seine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme hinweg. Oder er ist derart gleichgültig, dass er erst gar keine Bedenken gegen sein Verhalten aufkommen lässt.

Was ist gleichzeitig grob verkehrswidrig und rücksichtslos? Beispiele

Das zu schnelle Heranfahren an einen Zebrastreifen ist grob verkehrswidrig und strafbar, wenn dadurch Fußgänger gefährdet oder verletzt werden.
Das zu schnelle Heranfahren an einen Zebrastreifen ist grob verkehrswidrig und strafbar, wenn dadurch Fußgänger gefährdet oder verletzt werden.

In folgenden Situationen verhält sich der Fahrer grob verkehrswidrig und rücksichtslos:

  • Illegales Wettrennen auf einer belebten Straße in der Stadt
  • Gefährliche Überholmanöver, nur um schneller voranzukommen
  • Extrem dichtes, drängelndes Hinterherfahren (1 m Abstand) auf einer längeren Strecke
  • Überfahren eines Raststättengeländes, um anschließend rechts auf der Autobahn zu überholen
  • Überholen eines Lkw kurz vor einer unübersichtlichen Kurve, um nicht mehr hinterherfahren zu müssen

Nicht jedes grob verkehrswidrige Verhalten ist eine Gefährdung des Straßenverkehrs

Der Fahrer muss nicht einfach nur grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt, sondern eine der in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB benannten Katalogtaten begangen haben:

  1. Missachtung der Vorfahrt
  2. Falsches Überholen oder sonstiges Falsches Fahren bei Überholvorgängen
  3. Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen
  4. Geschwindigkeitsüberschreitung an unübersichtlichen Stellen, Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen
  5. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot an unübersichtlichen Stellen
  6. Wenden, Rückwärtsfahren oder Geisterfahrt auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße
  7. Kein Kenntlichmachen eines haltenden oder liegengebliebenen Fahrzeugs in ausreichender Entfernung

Diese sieben in § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit.a-g StGB benannten Verkehrsverstöße sind abschließend. Andere Verkehrsverstöße sind nicht nach § 315c StGB strafbar, selbst wenn sich der Fahrer noch so grob verkehrswidrig verhält.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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