Führerschein abgeben: Wie, wo und wann ist dies möglich?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Fahrverbot: Den Führerschein abgeben, aber wo?

Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.
Fahrverbot: Führerschein per Post abgeben ist möglich.

Ist es durch eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zu einem Fahrverbot gekommen, stellt sich oft die Frage, wo Betroffene den Führerschein zur Verwahrung abgeben können. Ist hier die ausstellende Behörde oder die Polizei zuständig oder muss sich der Fahrer an die Fahrerlaubnisbehörde wenden?

Auch ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Führerscheinentzug nicht hinreichend bekannt. So kommt es vor, dass Betroffene den Führerschein in amtliche Verwahrung geben, ohne richtig zu wissen, ob dies auch korrekt ist.

Der nachfolgende Ratgeber wird das Thema erläutern und erklären, wo bei einem Fahrverbot der Führerschein abgegeben werden kann.

FAQ: Wie und wo müssen Sie den Führerschein abgeben?

Wo gibt man den Führerschein bei einem Fahrverbot ab?

Wo Sie den Führerschein bei einem Fahrverbot genau abgeben müssen, steht in der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides – in der Regel ist das die zuständige Bußgeldstelle.

Wie kann kann man den Führerschein bei einem Fahrverbot abgeben?

Betroffene können den Führerschein per Post einsenden oder persönlich abgeben. Auch eine Abgabe bei der zuständigen Dienststelle der Polizei ist in manchen Bundesländern möglich.

Was passiert, wenn die Vollstreckungsbehörde sich nicht am Wohnort befindet?

In diesem Fall, können Betroffene vereinbaren, dass eine Behörde vor Ort die Verwahrung übernimmt. Dies muss mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden. Mehr dazu, lesen Sie hier.

Video: Wo und wie den Führerschein abgeben

Video: Führerschein abgeben
In unserem Video erfahren Sie alles Wichtige zum Abgeben des Führerscheins.

Wann und wo muss ich meinen Führerschein abgeben?

Ein Fahrverbot kann in einem Bußgeldverfahren als Nebenstrafe verhängt werden. Im Gegensatz zum Führerscheinentzug kann es auch nur für einige Monate verhängt werden. Wie viele Monate das Fahrverbot umfasst, ist vom Vergehen abhängig. Die Vollstreckung des Fahrverbots geschieht auf Grundlage des § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Nach diesem Paragraphen werden Führerscheine, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden, für die Dauer des Fahrverbots amtlich verwahrt.

Ist die Entscheidung beziehungsweise der Bußgeldbescheid rechtskräftig muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben. Die Dauer kann hier zwischen ein und drei Monate betragen, in Einzelfällen auch länger. Ab dem Beginn der amtlichen Verwahrung für den Führerschein beginnt die Frist für das Fahrverbot. Das heißt, erst wenn der Führerschein bei der Behörde eingegangen ist, gilt für den Fahrer das Fahrverbot.

Die Frist, wann der Führerschein abgegeben werden muss, legt entweder die ausstellende Behörde fest oder der Fahrer selbst, wenn für ihn die sogenannte 4-Monats-Frist angewendet wird. Wird der Führerschein jedoch zu spät abgegeben, drohen weitere Strafen.

Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.
Den Führerschein abgeben: Polizei kann Anlaufstelle sein.

Bisweilen war jedoch nicht klar, ob jede Behörde, die die Dokumente entgegennimmt, auch die amtliche Verwahrung durchführt. Nach einem gerichtlichen Beschluss des Amtsgerichts Parchim vom 18.12.2012 (Az. 5 OWiG 424/12) gilt die Abgabe des Führerscheins bei jeder Behörde, die diesen entgegennimmt, als amtliche Verwahrung.

Dennoch ist es meist sinnvoll, dies bei der Behörde, die für die Vollstreckung des Fahrverbots zuständig ist, zu tun. Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig, kann die Abgabe des Führerscheines bei einem Fahrverbot bei der Behörde erfolgen, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat. Details zur Behörde und wohin der Führschein gesandt werden sollte, können dem Bescheid entnommen werden.

Wurde Einspruch eingelegt und danach eine Entscheidung durch ein Amtsgericht gefällt, ist meist die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig. Möchte der Betroffene den Führerschein dennoch bei einer anderen Behörde oder bei der Polizei abgeben, sollte dies vorher mit der Vollstreckungsbehörde abgesprochen werden.

So kann es durchaus vorkommen, dass die Vollstreckungsbehörde sich nicht im Wohnort des Fahrzeugführers befindet. Hier kann zum Beispiel vereinbart werden, dass die Stadtverwaltung die Vollstreckung übernimmt. Liegt das Einverständnis der Behörden vor, kann der Führerschein dort abgegeben werden. Unter Umständen ist es dann auch möglich, dass Betroffene bei der Polizei den Führerschein abgeben.

Fahrverbot: Die Führerscheinabgabe. So kann sie erfolgen.

Ist bei einem Fahrverbot geklärt, wo Betroffene den Führerschein abgeben müssen, gibt es für die Abgabe verschiedene Möglichkeiten.

Den Führerschein abgeben, können Betroffene wie folgt:

  • per Post, hier per Einschreiben versenden, damit ein Nachweis vorliegt. Das Einschreiben geht an die zuständige Behörde, die den Bußgelbescheid verschickt hat.
  • Abgabe bei der für den Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle. Der Bußgeldbescheid und Ausweisdokumente müssen hier vorgezeigt werden. Dies ist jedoch nicht in allen Bundesländern möglich, daher sollte sich vorher über diese Möglichkeit informiert werden.
  • Persönliche Abgabe bei der zuständigen Behörde, auch hier müssen der Bescheid sowie Ausweisdokumente vorgelegt werden.

Keine Lust zum Lesen? Das Fahrverbot im Video erklärt

Video zum Fahrverbot
In diesem Video erfahren Sie alles zum Ablauf, zur Dauer und zum Beginn eines Fahrverbots.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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145 Kommentare

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  1. yildirim
    Am 19. Februar 2020 um 21:45

    Guten Tag,

    ich bin in einer 30 er Zone 52 Km/h gefahren… können Sie mir sagen was die Folgen sein können? Bußgeld und ein Punkt oder schon auch mehr?

    Danke!

    LG Y.

  2. Klc
    Am 7. Januar 2020 um 13:26

    Wegen verdacht auf straßen rennen wurde mein führerschein beschlagnahmt und mein auto.
    Seid 7 wochen kein führerschein und das verfahren läuft.
    Davor wurde ich geblitzt und habe 1 monat Fahrverbot gekriegt.
    Wie läuft das jetzt ab. Ich habe seid 7 wochen keinen Führerschein wegen verdacht auf illegalem straßen rennen.
    Wann wird also mein fahrverbot wegen dem blitzer passiern. Und zählt das schon für die zeit wo ich keinen Führerschein habe.

  3. Carina
    Am 28. Dezember 2019 um 11:02

    Hey.
    Ich habe eine Frage. Mir wurde der Führerschein am 13.12 abgenommen für 2 Wochen. Wollte ihn am Freitag den 27.12 abholen aber mir wurde gesagt die 14 Tage sind erst um 00.00 uhr vorbei.obwohl mein Führerschein um 10.00 uhr abgenommen worden ist. Jetzt hat die Behörde aber bis Montag geschlossen. Darf ich ohne Führerschein fahren da die 14 tage ja eigentlich schon vorbei sind.?
    Lg carina

  4. Sonja
    Am 23. Oktober 2019 um 15:56

    Hallo,
    ich muss nächste Woche Montag meinen Führerschein abgeben. Ich bin aber ab Sonntag auf dem Übungsplatz, von der Bundeswehr aus.
    Jetzt zu meiner Frage, kann mein Freund mit einer Vollmacht und Ausweiskopie meinen Führerschein abgeben bei der Führerscheinstelle?

    Danke im voraus..

  5. Lara
    Am 17. September 2019 um 16:09

    Halloo,
    Ich habe neben einer Bußgeldstrafe wegen Verstoß des BtMG am Steuer auch einen Monat Fahrverbot von der Staatsanwaltschaft auferlegt bekommen. Die Führerscheinstelle hat mir schon vor ca. 2 1/2 Monaten eine Aufforderung zur Abgabe meines Führerscheins zugesandt, woraufhin ich ihn persönlich in einem Umschlag in deren Briefkasten geschmissen habe. Heute bekomme ich jedoch nochmals von der Staatsanwaltschaft einen Bescheid, dass das Fahrverbot ab dem Tag der Ablieferung des Führerscheins gültig wird und dieser während dem Verbot amtlich verwahrt werden muss. Zählt als amtliche Verwahrung auch der Verbleib bei der Führerscheinstelle? Oder muss ich meinen Führerschein nun von dort wieder abholen und zur Staatsanwaltschaft bringen?
    Und wenn die Führerscheinstelle als amtliche Verwahrung gilt, dann wäre der eine Monat ja schon längst wieder vorbei, könnte ich meinen Führerschein dann nicht sogar schon wieder einfordern? Dass ich sehr wahrscheinlich erst mal eine MPU machen müsste, steht mal außen vor, geht mir rein um Anfang/Ende des Verbots etc.
    Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Bin gerade echt etwas verwirrt und weiß nicht so ganz, was ich tun muss.
    Vielen lieben Dank schon im Voraus!

  6. Maik
    Am 21. Juli 2019 um 19:06

    Grüße euch

    habe mal eine frage habe mein schein per einschreiben zugeschickt und es ist bei der Behörde angekommen

    meine frage jetzt

    senden die es mir zurück nach einem Monat oder wie läuft das ab musste noch nie mein schein abgeben bin da neu
    bitte um Antwort danke

    lg

  7. Hb
    Am 20. Juni 2019 um 22:41

    Hi, ich muss meinen österreichischen Schein in DE abgeben. Reicht es wenn ich eine Kopie schicke? Ein Bekannter von mir hat das so gemacht und angeblich klappte das.

    sG

  8. Mel.B
    Am 23. Mai 2019 um 10:56

    Hallo liebe Redaktion,

    da die Polizeistelle bei mir vor Ort den Führerschein nicht entgegennehmen möchte, muss ich diesen nun doch per Einschreiben versenden. Die Briefe der Bußgeldverordnung etc. kamen alle von dem Kreis Steinfurt.
    Reicht es dann einfach die Adresse der Behörde aufzuführen oder muss explizit noch eine Abteilung/ Name von zuständigen Sachbearbeiter ergänzt werden?
    Des Weiteren stellt sich mir die Frage, welche Art des Einschreibens ich anwenden soll? Reicht es, wenn der Postbote diesen einwirft oder mit Rückschein?

    Vielen Dank im Voraus.
    Liebe Grüße
    Mel.

  9. Yvonne
    Am 20. Mai 2019 um 14:54

    Hallo, leider muss ich meinen Führerschein in den nächsten 4 Monaten abgeben.
    Ich werde dies in den Sommerurlaub legen, wann muss ich ihn spätestens abgeben, wenn ich ihn am 09.09. wiederbekommen möchte?

  10. Heinz D.
    Am 10. Mai 2019 um 23:23

    Will den Führerschein am Montag für 4 Wochen bei der Bußgeldstelle abgegeben. Abholtag wäre Pfingstmontag, da hat die Behörde geschlossen. Kann ich den Schein erst am Dienstag abholen oder schon am Freitag vorher ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2019 um 16:04

      Hallo Heinz D.,

      erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Bußgeldbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Paul
    Am 1. Mai 2019 um 21:48

    Hallo mein Anliegen ist: ich musste meinen Führerschein am 06.10.2018 für 7 Monate abgeben. Bekomme ich Post wenn ich diesen wieder haben kann oder muss ich den einfach neubeantragen? Wo genau kann
    Ich den wieder neu beantragen?

    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2019 um 15:12

      Hallo Paul,

      Sie können den Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Georg
    Am 27. März 2019 um 8:04

    Guten Tag, ich muss gestehen in 12/2018 gleich zwei Überschreitungen im Straßenverkehr begannen zu haben. Beides 4. Wochen Führerschein Entzug. Kann ich die Fahrkarte jetzt bei der Polizei direkt abgeben für 4. Wochen, und das zweite mal im Herbst diesen Jahres, da ich Landwirtschaft im Hobby betreibe?
    Oder ist die Polizei nicht berechtigt, bzw. wird diese Zeit nicht angerechnet? Würd ihn am liebsten heut abgeben!
    MfG.

  13. Andre
    Am 25. März 2019 um 20:43

    Musste meinen Führerschein aufgrund meines Zuckers beim Ordnungsamt abgeben.Habe aber niemanden geschädigt,also kein Personen oder Blechschaden.Seid meine Anwältin auf Rückgabe klagt,wurden die Schreiben vom Ordnungsamt (3)immer aufwändiger,strenger und böser.Erst Zucker neu einstellen-o.k,für mich positive Beurteilung von meinem Diabetologen-fahrtuechtig ,dann neurologische Fahrtuechtigkeit-auch die für mich positive für tüchtig.Ist dass nun mit einer Sperre gleich zusetzen?Wann bekomme ich endlich meinen geliebten FS wieder?

  14. Micha
    Am 26. Januar 2019 um 23:38

    Hallo. Ich befinde mich gerade am Ende eines Fahrverbotes von 4 Wochen. Dieses war laut Anschreiben gültig ab meinem selbstgewählten Termin (4-Monats-Regelung), spätestens aber ab der Rechtskraft ab 25.12.2018. Den FS habe ich am 24.12. vormittags auf die Post gebracht, mit Einschreiben mit Rückschein. Der unterschriebene Rückschein war auf den 02.01.2019 datiert. Nun bin ich brav ab dem 25.12. nicht mehr gefahren und eigentlich wollte ich ab gestern (25.01.) wieder fahren, habe jedoch einen Brief im Kasten, in dem steht daß das Fahrverbot erst mit Ablauf des 01.02.2019 endet. Welche Version ist richtig ?

  15. Ilka
    Am 25. Januar 2019 um 8:54

    Hallo,

    Vor ca. 9 Monaten habe ich meinen Führerschein für 3 Monate entzogen bekommen. Habe ihn damals auf der örtlichen Polizeidienststelle gelassen, die ihn an die zustellige Behörde geschickt haben. So sagte es der Polizeiobermeister.
    Dann war ich ein halbes Jahr auf Langzeittherapie und bis heute den Schein nicht wirklich gebraucht. Die Polizeidienststelle verwies mich telefonisch an die zustellige Behörde. Doch welche ist das? Wie lange wird ein Führerschein aufbewahrt, wenn man ihn nicht wieder abholt?
    Vielen Dank für die Antwort

  16. Jonas W
    Am 18. Januar 2019 um 18:09

    Hallo, fals der Busgeldbescheid nicht aufzufinden ist,kann man auch nur den Führerschein an die zuständige Busgeldstelle schicken?

  17. Christofer M.
    Am 17. Januar 2019 um 13:49

    Hallo hätte mal eine Frage ich muss einen Monat meinen Führerschein abgeben und würde das gerne im Februar machen jetzt ist meine Frage wenn ich in den Februar abgebe hatte ja nur 28 Tage muss ich dann auch nur 28 Tage meinen Führerschein abgeben oder ist es so dass es immer 30 Tage sind woman ihn abgeben musst vielen Dank für die Antwort mit freundlichen Grüßen

  18. Christofer M.
    Am 17. Januar 2019 um 12:35

    Hallo ich muss meinen Führerschein für 1 Monate abgeben jetzt ist meine frage wenn ich ihn im Februar abgebe ist er ja nur 28 Tage weg oder beläuft sich der Monat auf 30 Tage das wäre meine Frage dann würde ich mir ja zwei Tage sparen wenn man den Führerschein bei der Polizeiwache abgibt kann man ihn bei der Wache wieder abholen oder würde danach zugeschickt mit freundlichen Grüßen Christofer

  19. Andreas
    Am 6. Januar 2019 um 15:12

    Hallo, ich musste meinen Führerschein für 4 Wochen abgeben. Ich habe das extra kurz vor den Weihnachtsferien getan,weil ich ihn da weniger brauche. Abgabe per Einschreiben am 20.12.
    Nun habe ich die Empfangsbescheinigung bekommen, die aber erst ab 27.12. gilt. Da ich natürlich ab dem Zeitpunkt der Absendung nicht mehr gefahren bin, summiert sich die Strafe somit auf 5 statt 4 Wochen . Äusserst ärgerlich und unverständlich für mich! Ist das zulässig? Ich kann ja schliesslich beweisen das ich ihn bereits am 20.12. abgeschickt habe!
    Herzlichen Dank!
    Grüsse
    Andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Februar 2019 um 16:30

      Hallo Andreas,

      maßgeblich ist das Eintreffen bei der Behörde. Durch die Feiertage dürfte sich das verzögert haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Mario
    Am 3. Januar 2019 um 0:12

    Hallo ich bin gerade mit 90km/h in der Stadt gefahren die Polizei hat mir gesagt zwei Monate Fahrverbot… hab meine Führerschein in September bekommen in Ausland Bulgarien was soll ich rechnen Mit freundlichen Grüßen Mario

  21. Christine L.
    Am 14. Dezember 2018 um 13:50

    Hallo kann ich den Führerschein auch schon vor Zustellung des Bescheids abgeben, weil der Zeitraum grad besser passen würde als irgendwann in den nächsten 4 Monaten.
    Vielen Dank

  22. Axel
    Am 10. Dezember 2018 um 12:16

    Hallo,

    wie erhält man den Führerschein zurück? Muss man den persönlich abgeben, oder wird er in der Regel per Post verschickt?

  23. Mike
    Am 3. Dezember 2018 um 17:58

    Hallo, wenn ich meinen Führerschein per Einschreiben verschicke, gilt das Fahrverbot ab dem Zeitpunkt wo ich ihn abschicke oder ab dem Zeitpunkt wo die Behörde ihn von der Post erhält? Wäre für den Zeitpunkt der Abholung von großer Bedeutung.
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 16:04

      Hallo Mike,

      maßgeblich ist der Eingang bei der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Allegra
    Am 15. November 2018 um 1:08

    Ich habe gezwungenermaßen eine merkwürdige Ampel überfahren (sonst hätte ich Vollbremsung einlegen müssen, und bin wahrscheinlich dabei geblitzt worden. Mir immer noch nicht ganz klar, aber naja… ). Mir droht unter anderem ein Monat Fahrverbot. Weil es zeitlich passt und auf den Weihnachtsurlaub zugeht, würde ich als sogenannte Ersttäterin gerne ab Anfang Dezember wählen. Nun meine Frage: Voraussichtlich werde ich den Führerschein ja dann genau zum Jahresübertritt zurück erhalten. Aber arbeiten die Behörden da? Muss ich dann damit rechnen, dass ich noch länger ohne Füherschein bin, also etwas bis nach dem 06. Januar? Wie ist das in so einem Fall geregelt? Auch an den Weihnachtsfeiertagen wird niemand arbeiten oder die Post ausgetragen, damit ich wieder an den Schein komme.

    Wie soll ich das Fahrverbot terminlich am besten handeln? Am besten vom 03. Dezember bis 03. Januar oder, wäre mir am liebsten. Aber kann man in so einem Fall der “stillen Zeit” einfach vereinbaren, dass man den Führerschein selbst wieder vom Polizeirevier abholt (mit Post sieht es bei uns an diesen Tagen leider mau aus, die hatten letztes Jahr eine ganze Woche Urlaub über die Weihnachtsfeiertage und an Silvester Neujahr sowieso). Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 17:09

      Hallo Allegra,

      fragen Sie diesbezüglich am besten bei der zuständigen Führerscheinbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Martin z
    Am 15. November 2018 um 1:06

    Hallo ich bin noch in der Probezeit nun habe ich hinter unserem Haus geparkt und wollte vorwerz wieder ausparken und habe ein parkendes Auto forne links leicht gestriffen was kommt auf mich zu ?

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