Fahren ohne Versicherungsschutz – Welche Strafe droht?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ist das Autofahren ohne Versicherung strafbar?

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

In Deutschland existiert ein Pflichtversicherungsgesetz für alle Fahrzeuge die für den Straßenverkehr zugelassen sind und ebenfalls daran teilnehmen. Daher sollte jeder Fahrer eines Fahrzeuges eine Kfz-Versicherung besitzen und nie fahren ohne diese Haftpflicht.

Da Verkehrsunfälle schnell geschehen können und neben Sachschäden auch Menschen verletzt werden können, handelt ein Autofahrer fahrlässig, sobald er und sein Fahrzeug nicht versichert sind.

Der folgende Ratgeber klärt Sie über die verkehrsrechtlichen Konsequenzen auf, was beim Fahren ohne Versicherungsschutz für ein Bußgeld droht und wie die weitere Strafe beim Fahren ohne Versicherung ausfällt.

FAQ: Fahren ohne Versicherungsschutz

Muss ich mein Kfz versichern?

Ja, jedes Kfz, mit dem Sie am Straßenverkehr teilnehmen möchten, muss mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet sein.

Was ist, wenn ich ohne Kfz-Versicherung fahre?

Es handelt sich um eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wer muss haften, der Fahrer oder der Halter?

Auch der Halter kann belangt werden, wenn jemand das nicht versicherte Kfz im Straßenverkehr führt.

Im Video: Fahren ohne Versicherung

In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zum Fahren ohne Versicherung wissen müssen.
In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zum Fahren ohne Versicherung wissen müssen.

Gesetzliche Richtlinien bei dem Fahren ohne Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist das Fahren ohne Versicherungsschutz mit dem Auto verboten. Dies stellt eine Straftat dar. Gemäß des sogenannten „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ oder auch als „Pflichtversicherungsgesetz“ bezeichnet, wird hier geregelt, dass eine Haftpflichtversicherung notwendig ist. Seit 1965 existiert dieses Gesetz und findet im Verkehrsrecht Anwendung. Darin heißt es:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (…) verwendet wird.

Dies bedeutet, dass jeder Fahrzeugbesitzer in Deutschland nach seiner Schadensfreiheitsklasse eine bestimmte Versicherungsprämie an einen Anbieter zahlen muss. Eine Kfz-Versicherung funktioniert als Solidargemeinschaft, in welche mehrere Mitglieder regelmäßig Beiträge für eine Versicherung einzahlen müssen. Häufig kommt es allerdings vor, dass der eigentliche Versicherungsfall nicht eintritt, wie zum Beispiel ein schwerer Verkehrsunfall.

Das Fahren ohne Versicherung ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.
Das Fahren ohne Versicherung ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.

Wenn keine finanziellen Ansprüche von Versicherungsnehmern vorliegen, kommen die Beträge sozusagen in einen gemeinsamen Topf, aus welchem weitere Schäden von anderen Verbrauchern der Versicherungsfirma reguliert werden.

Was passiert bei Fahren ohne Versicherungsschutz und einem Unfall?

Eine Kfz-Versicherung in Deutschland ist zwar einerseits verpflichtend, hat aber den Vorteil, dass gemäß der Gesetzgebung vom Staat aus, jeder Anbieter einen gewissen Leistungsstandard erfüllen muss. So sichert eine Autoversicherung Fahrer und Fahrzeug ab, für den Fall, dass Sie an einem Unfall beteiligt sind. Die Unfallversicherung soll dazu dienen, dass die geschädigte Person Geld ausgeschüttet bekommt, damit die Kosten für eine Reparatur bei einer Fachwerkstatt gezahlt werden können.

Gut zu wissen: Gerade im Kfz-Bereich sind solche Reparaturkosten recht hoch und schon bei kleinen Sachschäden können die Preise für eine Regulierung des Schadens bei mehreren Tausend Euro beginnen.

Beim Fahren ohne Versicherungsschutz wären also einmal der Geschädigte, sowie der Schädiger bei einem Verkehrsunfall nicht abgesichert. Der Versicherungsanbieter muss zudem seinen Sitz im Inland haben, dies ist ebenfalls im Pflichtversicherungsgesetz so vorgeschrieben. Denn dadurch kann der Leistungsstandard für die deutschlandweiten Versicherungen besser kontrolliert und gewährt werden.

Zudem haben Autoversicherungen den Vorteil, dass Sie den Versicherungsnehmer bei weiteren Schwierigkeiten absichern. Eine Insassenversicherung oder eine Diebstahlversicherung gelten zwar als Sonderleistungen, diese sind aber durchaus empfehlenswert, wenn die Umstände für Fahrer und Fahrzeug passen. Gerade wenn ein Auto immer über Nacht draußen auf der öffentlichen Straße steht und kein Garagenstellplatz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist, hilft eine zusätzliche Absicherung. Ansonsten müssten bei einem Diebstahl oder bei Schäden durch mutwillige Zerstörung die Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden.

Die Strafe für Fahren ohne Versicherungsschutz

Sollte das Gesetz ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen.

Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar.
Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar.

Ein Auto ohne Versicherung zu fahren, kann eine Strafe, welche noch weit höher ist hervorbringen, wenn vorsätzlich gehandelt wird. Sofern der Fahrer gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist, kann ihm das Auto sogar entzogen werden. Dementsprechend ist bei Vorsatz das Strafmaß um einiges höher.

Bei dem Fahren ohne Versicherungsschutz wird der Fall, gerade bei einem entstandenem Sach- oder Personenschaden sowie einer starken Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor Gericht überprüft und ausgewertet. Dabei wird entschieden, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt. Das vorsätzliche Fahren ohne Versicherung umfasst eine deutlich höhere Geldstrafe und es wird ein Jahr Freiheitsstrafe verordnet. Bei Fahrlässigkeit in Verbindung des Fahrens ohne Versicherungsschutz, ist die Hauptstrafe in der Regel eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monate.

Zuzüglich ist ein Vermerk in Flensburg möglich, genauso wie ein Fahrverbot. Diese gelten dann als Nebenstrafen.

Wann ist es Fahren ohne Versicherungsschutz?

Wenn eine Versicherung neu abgeschlossen oder einer Kfz-Versicherung gekündigt wird und Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, dann ist manchmal ein lückenloser Übergang schwierig, auch dann kann eine Strafe erfolgen. Daher sollten Sie dringend darauf achten, dass Sie stets versichert sind. Aus diesem Grund darf unter den folgenden Umständen nicht mit einem Fahrzeug ohne Versicherung gefahren werden, wenn:

  • Das Auto für öffentliche Straßen, Wege oder Parkplätze genutzt wird.
  • Der Gebrauch des Wagens anderen Personen, wie beispielsweise Familienmitgliedern erlaubt ist.
  • Die bisherige Kfz-Haftpflichtversicherung gekündigt wurde und die neue Versicherung noch nicht aktiv läuft.
Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.
Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.

Sofern kein Versicherungsvertrag für das Kraftfahrzeug abgeschlossen ist, darf damit auch nicht gefahren werden. Selbst wenn es sich nur um einen noch so geringen Weg oder ein paar Meter handelt, folgt eine Strafe für das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann dennoch ein Unfall passieren und ein noch so kleiner Schaden entstehen. Daher ist es wichtig und die Pflicht in Deutschland, eine gültige Kfz-Versicherung zu besitzen.

Ein fremdes Kennzeichen ist strafbar, da dies keinen gültigen Versicherungsschutz darstellt. Bei kleinen Übungsfahrten mit dem Wagen kann so schnell ein Verkehrsunfall entstehen und sollte daher dringend unterlassen werden.

Ansonsten macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch immer der Halter strafbar.

Das Risiko, dass etwas bei einem nicht versicherten Fahrzeug auf der Straße passiert, ist generell recht hoch. Dementsprechend hat das Pflichtversicherungsgesetz solch eine große Wichtigkeit. Zudem ist eine Gefährdung anderer Personen hierbei gegeben, insbesondere wenn auf den öffentlichen Straßen im Verkehr gefahren wird.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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144 Kommentare

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  1. Martin
    Am 20. März 2018 um 16:43

    Ich würde gerne den 50 ccm Roller von meinem mittlerweile 24 Jahre alten Kumpel fahren, jedoch hat dieser nur eine normale Haftpflicht-Versicherung (ab 23 Jahre).

    Darf ich trotzdem damit fahren oder würde ich damit eine Straftat begehen und was passiert wenn mich die Polizei anhalten würde?

    MfG Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:20

      Hallo Martin,

      bitte wenden Sie sich an die Versicherung, ob das möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Toni
    Am 11. März 2018 um 20:33

    Hallo.. in meinem Fall geht es um meinen Anhänger, dessen Versicherung noch bis zum 01.01.2018 / 0.00 Uhr ging. Habe es leider verpennt eine neue abzuschliessen. Besagter Anhänger hat in dem nicht versicherten Zeitraum nicht einmal mein Grundstück verlassen!! Am 09.02.2018 bekomme ich Post von meiner Stadt, dass ich keine Versicherung mehr habe und es strafbar ist keine zu haben. Bin am nächsten sofort zu meiner Versicherung gefahren und habe eine Haftpflicht abgeschlossen. Am 08.03.2018 bekomme ich dann ein Gebührenbescheid in Höhe von 42,50 €. Das kann doch nicht rechtens sein. Wenn ich auf das erste Schreiben nicht reagiert hätte und nicht unverzüglich eine Versicherung abgeschlossen hätte, könnte ich es ja verstehen, aber soo.. ??!

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:15

      Hallo Toni,

      Sie können selbstverständlich gegen den Bescheid Einspruch erheben.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  3. julie
    Am 8. März 2018 um 17:10

    hi, ich habe meine Versicherung gekündigt, weil diese die Beiträge erhöht hat. Der Bescheid, dass die Kündigung durch ist kam erst gestern – allerding ist die Kündigung seit einer Woche durch! Da ich das nicht wusste und mir auch nicht sicher war ob die Kündigung durch geht, hab ich gleich heute morgen eine neue Versicherung abgeschlossen. Jetzt liegt hier ein Bescheid des KVR und ich fürchte ich muss mit einer Strafe rechnen, weil rein rechtlich gesehen das Auto eine Woche ohne Haftpflicht rumstand (ich bin nicht gefahren, falls das eine Rolle spielt) – wie ist das jetzt? Ich muss auf jeden Fall nachweisen, dass eine neue Versicherung abgeschlossen wurde, aber was ist mit den neun Tagen ohne???
    Danke schon mal.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 13:52

      Hallo Julie,

      da Sie anscheinend schon mit den Behörden in Verbindung stehen, erkundigen Sie sich am besten direkt dort. Bei Problemen können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Finn
    Am 7. März 2018 um 16:07

    Hallo!

    Wie sieht es aus, wenn ich heute (7 Tage nach Ablauf der Hatfpflichtversicherung) angehalten wurde, weil mein Kennzeichen nicht mehr gültig ist. Kommt da eine hohe Strafe auf mich zu? Das ganze bezieht sich auf meinen Roller.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Finn

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 10:54

      Hallo Finn,
      beim Fahren ohne Versicherungsschutz handelt es sich um eine Straftat. Welche Sanktionen diese nach sich zieht legt somit ggf. ein Gericht fest. Eine pauschale Einschätzung ist uns daher nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Irina
    Am 6. März 2018 um 12:34

    Hallo,
    ich habe eine Frage und zwar, mein Freund versteht sehr schlecht Deutsch. Wir haben zusammen im Internet eine neue günstigere KFZ-Versicherung für dem gefunden und der hat eine Mail bekommen wo es stand dass er die Versicherung noch bestätigen müsste, hat es aber nicht verstanden und es nicht gemacht. Also nach 2 Monaten bekommt er einen Brief von Straßenverkehrsamt. Bin sehr beunruhigt (( muss er jetzt wirklich mit Freiheitsstraffe rechnen. Das Auto direkt abgemeldet nach dem er Brief bekommen hat. Was sollen wir tun????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 16:00

      Hallo Irina,

      beim Fahren ohne Versicherungsschutz ist laut Gesetz eine Freiheits- oder Geldstrafe vorgesehen. Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, wenn Sie Rat zum weiteren Vorgehen benötigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Tim
    Am 4. März 2018 um 19:40

    Guten Tag,
    ich habe meiner Tochter im Sommer letzten Jahres einen 50ér Roller gekauft.
    Eigentümer bin ich selber. Heute ist Sie angehalten worden und man hat Ihr mitgeteilt,
    dass Sie ohne gültigen Versicherungsschutz fährt.
    Mir war wirklich nicht bewusst, dass man bei einem Roller den Versicherungsschutz jährlich neu
    beantragen muss, bzw ein neues Kennzeichen kaufen muss.
    Mit was habe ich oder meine Tochter zu rechnen ?
    Wir haben definitiv nicht wissentlich gehandelt.
    Aber das schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.
    Tim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 14:44

      Hallo Tim,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, handelt es sich beim Fahren ohne Versicherungsschutz um eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie umfassend beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Tim F.
    Am 25. Februar 2018 um 12:32

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage. Meine Ex Frau fährt mit Ihrem PKW ohne TÜV ( abgelaufen 03/2017) seit knapp einem Jahr und hat keine gültige Versicherung.

    Wird das von Irgendwo bemerkt oder erst beim einem Unfall?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:26

      Hallo Tim F.,

      bei einer Kontrolle kann das auch auffallen, beispielsweise durch die fehlende/ungültige TÜV-Plakette.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  8. R.Lange
    Am 23. Februar 2018 um 5:29

    Hallo,
    Ich habe meine Versicherung zum 01.01.18 gekündigt.
    Jetzt habe ich Post vom Straßen Verkehrsamt bekommen das ich das fahren sofort unterlassen soll.

    Musste mein Führerschein abgeben und deswegen steht das Auto in der Garage und wird auch von keinen anderen genutzt.

    Soll jetzt 53€ bezahlen , was kann ich jetzt machen ?

    Gruß…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 16:44

      Hallo R.Lange,

      wenn Sie dagegen vorgehen wollen, ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  9. Gabi
    Am 11. Februar 2018 um 20:32

    Hallo ,
    Habe frage meine Auto war versichert bis 5.11.2017 ich nicht gewusst habe Überweisung in Dezember gemacht und dann erst in Januar habe ich gesehen auf meine Konto das Geld zurück gekommen ist habe gleich Versicherung angerufen und.die haben gesagt das meine Vertrag ist gelöscht habe gleich neue Versicherung gemacht und jezt habe ich Brief von Polizei bekommen das ich Luke hab bei Versicherung Was kann ich kriegen wie viel Strafe??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 13:49

      Hallo Gabi,

      beim Fahren ohne Versicherungsschutz handelt es sich um eine Straftat. Suchen Sie Rat bei einem Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  10. Aleksej
    Am 26. Januar 2018 um 21:39

    Hallo. Ich wollte ein Boot mit haffentreiler im Dorf überführen .wurde angehalten. Mit was muss da rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:40

      Hallo Aleksej,

      das können wir kaum beantworten, da uns nicht bekannt ist, ob Sie gegen ein Gesetz verstoßen haben.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  11. Elena H.
    Am 18. Januar 2018 um 14:48

    Hallo,
    es geht um meine Tochter, ihr wurde auf Grund des nichtbezahlen ihrer Versicherung der Vertrag gekündigt. (Dez.2017) Leider hat sie keine Aufforderung oder Mahnung erhalten, da sie zu mir gezogen ist und höchstwahrscheinlich der nachsende Auftrag bei der Post nicht funktioniert hat.
    Muss sie dennoch mit einer Strafe rechnen, auch wenn sie dieses Fahrzeug nicht bewegt hat? Fahrzeug stand in meiner Garage und wurde gestern abgemeldet.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:07

      Hallo Elena,

      das Fahrzeug war weiterhin angemeldet und hätte im Straßenverkehr bewegt werden könne. Aus diesem Grund kann trotzdem eine Strafe verhängt werden. Inwiefern es entscheidend ist, dass keine Mahnungen eingingen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Stefan
    Am 7. Januar 2018 um 23:49

    Ich hab eine Frage Unzwar hab mir ein Auto gekauft privat halt
    Und der alte Auto Besitzer hat’s mir gesagt dass mit die Versicherung alles Ordnung ist
    Dann bin ich mit französische Kennzeichen gefahren und Polizei hat mich angehalten
    Und hat gesagt dass das Auto kein Versicherung hat
    Und ich bin in Probezeit
    Meine Frage wäre jetzt was für ein strafe erwartet mich
    Probezeit Verlängerung oder Geld strafe oder nachschulung ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 16:48

      Hallo Stefan,

      das Fahren ohne Versicherung stellt eine Straftat dar und wird in der Regel laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft. Zudem droht eine Geldstrafe bis 180 Tagessätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Qarri
    Am 5. Januar 2018 um 13:05

    Hi ich wurde ohne autoversicherung erwischt zum ersten mal wie hoch kann die strafe sein

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 18:10

      Hallo Qarri,

      sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen. Zudem droht auch eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

      • Demi
        Am 12. Januar 2019 um 18:11

        Hallo Qurri
        Heute, wegen ohne Autoversicherung hat mir Polizei aufgefangen.

        wie viele Geldstrafe hat solche Situation?

  14. Elisabeth W.
    Am 4. Januar 2018 um 10:09

    Was muß ich tun, wenn ich mein Fahrzeug bei der Versicherung abgemeldet habe, mein Ex-Mann mir aber weder Fahrzeugpapiere noch die Fahrzeugschlüssel gibt und mit meinem Auto weiterhin fahrt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 16:08

      Hallo Elisabeth W.,

      Sie können einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren und sich von ihm beraten lassen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  15. Ercan
    Am 2. Januar 2018 um 2:37

    Hallo
    Habe bei einem Versicherungsmarktes meine Versicherung gewechselt und dafür nur eine vollmache unterschrieben.
    Die Kündigung von meiner alten Versicherung ist gekommen aber leider keine Nachricht von der neuen.
    Nun haben wir den 01.01 und ich weiß nicht ob ich versichert bin.

    Wie finde ich es raus ?

    Der Marktleiter hat bis zum 08.01 Urlaube und meinte das es manchmal bis zum Ende des Jahres dauert.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 16:59

      Hallo Ercan,

      fragen Sie am besten direkt bei der Versicherung nach.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  16. Anna S.
    Am 10. Dezember 2017 um 20:21

    Hallo, ich habe eine Frage, unzwar was passiert, wenn ich mit meiner Mutter tagsüber innerorts fahre. Jedoch nicht weiß, dass das Auto von meinem Stiefvater abgemeldet wurde und somit auch keine Versicherung hat. Zudem wird man entweder angehalten oder mit erhöter Geschwindigkeit geblitzt. Wie groß wird die Strafe sein, wenn man sich in der Probezeit befindet

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:37

      Hallo Anna,

      setzen Sie ein Fahrzueg in Betrieb, obwohl es nicht zugelassen ist, droht ein Bußgeld von 70 Euro. Hierbei handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß, welcher die Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird dementsprechend geahndet (sieht https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Bonzai
    Am 2. Dezember 2017 um 17:46

    Hallo,
    Ich habe gerade meinen Führerschein bestanden! Nun will ich mit dem Auto meiner Mutter fahren. Der Eintrag in ihre Versicherung entsteht erst in 1-2wochen, kann ich solange mit dem Auto fahren oder ist das verboten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 13:09

      Hallo Bonzai,

      Sie dürfen mit dem Auto fahren, jedoch gilt in dieser Zeit der Versicherungsschutz noch nicht.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

      • Axel
        Am 7. Januar 2018 um 21:52

        Das würde aber irgendwie heißen, dass in dieser Zeit gar kein Schutz besteht, oder liege ich da falsch?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 17. Januar 2018 um 16:48

          Hallo Axel,

          ja, Sie liegen richtig!

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. pseydo
    Am 3. August 2017 um 8:32

    wie läuft das genau ab ,ich wusste nicht das mein lebenspartner die prömie bezahlt hat ich habe ihn gefragt er bejate es jetzt hat die polizei es abgemeldet mit welcher strafe muss ich jetzt rechnen? Habe der Polizei auch gesagt ich bin durch die aussage meines partners davon ausgegangen das alles in ordnung wäre.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 11:35

      Hallo,

      es obliegt dem Fahrzeughalter sicherzustellen, dass die Versicherungsbeiträge gezahlt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. D. Fischer
    Am 30. Juli 2017 um 1:52

    Guten Tag,
    ist es legal wenn man ein Fahrzeug fährt, welches aufgrund der Versicherung nur für über 25 Jahre alte Fahrer versichert ist, man selber aber unter 25 ist?
    Ich habe gehört dass der Versicherungsschutz bei einem Schadensfall mit einem u25 Fahrer trotzdem eintritt, man aber die nötige Jahresbeiträge der Versicherung nachzahlen muss.
    Mfg,
    D. Fischer

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:46

      Hallo D.,

      in einem solchen Fall hat der Versicherungsnehmer falsche Angaben gemacht und hat aus diesem Grund zu niedrige Prämien bezahlt. Der Kfz-Haftpflichtschutz bleibt bestehen, ein Unfallopfer wird voll entschädigt. Jedoch muss der Versicherungsnehmer den Betrag, den er unter Angabe der korrekten Daten wirklich hätte zahlen müssen, nachzahlen. Des Weiteren verhängen die Versicherer in der Regel eine Vertragsstrafe, welche bei ein bis zwei Jahresbeiträgen liegt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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