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Fahren ohne Versicherungsschutz – Welche Strafe droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ist das Autofahren ohne Versicherung strafbar?

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

In Deutschland existiert ein Pflichtversicherungsgesetz für alle Fahrzeuge die für den Straßenverkehr zugelassen sind und ebenfalls daran teilnehmen. Daher sollte jeder Fahrer eines Fahrzeuges eine Kfz-Versicherung besitzen und nie fahren ohne diese Haftpflicht.

Da Verkehrsunfälle schnell geschehen können und neben Sachschäden auch Menschen verletzt werden können, handelt ein Autofahrer fahrlässig, sobald er und sein Fahrzeug nicht versichert sind.

Der folgende Ratgeber klärt Sie über die verkehrsrechtlichen Konsequenzen auf, was beim Fahren ohne Versicherungsschutz für ein Bußgeld droht und wie die weitere Strafe beim Fahren ohne Versicherung ausfällt.

FAQ: Fahren ohne Versicherungsschutz

Muss ich mein Kfz versichern?

Ja, jedes Kfz, mit dem Sie am Straßenverkehr teilnehmen möchten, muss mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet sein.

Was ist, wenn ich ohne Kfz-Versicherung fahre?

Es handelt sich um eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wer muss haften, der Fahrer oder der Halter?

Auch der Halter kann belangt werden, wenn jemand das nicht versicherte Kfz im Straßenverkehr führt.

Gesetzliche Richtlinien bei dem Fahren ohne Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist das Fahren ohne Versicherungsschutz mit dem Auto verboten. Dies stellt eine Straftat dar. Gemäß des sogenannten „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ oder auch als „Pflichtversicherungsgesetz“ bezeichnet, wird hier geregelt, dass eine Haftpflichtversicherung notwendig ist. Seit 1965 existiert dieses Gesetz und findet im Verkehrsrecht Anwendung. Darin heißt es:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (…) verwendet wird.

Dies bedeutet, dass jeder Fahrzeugbesitzer in Deutschland nach seiner Schadensfreiheitsklasse eine bestimmte Versicherungsprämie an einen Anbieter zahlen muss. Eine Kfz-Versicherung funktioniert als Solidargemeinschaft, in welche mehrere Mitglieder regelmäßig Beiträge für eine Versicherung einzahlen müssen. Häufig kommt es allerdings vor, dass der eigentliche Versicherungsfall nicht eintritt, wie zum Beispiel ein schwerer Verkehrsunfall.

Das Fahren ohne Versicherung ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.
Das Fahren ohne Versicherung ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.

Wenn keine finanziellen Ansprüche von Versicherungsnehmern vorliegen, kommen die Beträge sozusagen in einen gemeinsamen Topf, aus welchem weitere Schäden von anderen Verbrauchern der Versicherungsfirma reguliert werden.

Was passiert bei Fahren ohne Versicherungsschutz und einem Unfall?

Eine Kfz-Versicherung in Deutschland ist zwar einerseits verpflichtend, hat aber den Vorteil, dass gemäß der Gesetzgebung vom Staat aus, jeder Anbieter einen gewissen Leistungsstandard erfüllen muss. So sichert eine Autoversicherung Fahrer und Fahrzeug ab, für den Fall, dass Sie an einem Unfall beteiligt sind. Die Unfallversicherung soll dazu dienen, dass die geschädigte Person Geld ausgeschüttet bekommt, damit die Kosten für eine Reparatur bei einer Fachwerkstatt gezahlt werden können.

Gut zu wissen: Gerade im Kfz-Bereich sind solche Reparaturkosten recht hoch und schon bei kleinen Sachschäden können die Preise für eine Regulierung des Schadens bei mehreren Tausend Euro beginnen.

Beim Fahren ohne Versicherungsschutz wären also einmal der Geschädigte, sowie der Schädiger bei einem Verkehrsunfall nicht abgesichert. Der Versicherungsanbieter muss zudem seinen Sitz im Inland haben, dies ist ebenfalls im Pflichtversicherungsgesetz so vorgeschrieben. Denn dadurch kann der Leistungsstandard für die deutschlandweiten Versicherungen besser kontrolliert und gewährt werden.

Zudem haben Autoversicherungen den Vorteil, dass Sie den Versicherungsnehmer bei weiteren Schwierigkeiten absichern. Eine Insassenversicherung oder eine Diebstahlversicherung gelten zwar als Sonderleistungen, diese sind aber durchaus empfehlenswert, wenn die Umstände für Fahrer und Fahrzeug passen. Gerade wenn ein Auto immer über Nacht draußen auf der öffentlichen Straße steht und kein Garagenstellplatz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist, hilft eine zusätzliche Absicherung. Ansonsten müssten bei einem Diebstahl oder bei Schäden durch mutwillige Zerstörung die Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden.

Die Strafe für Fahren ohne Versicherungsschutz

Sollte das Gesetz ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen.

Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar.
Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar.

Ein Auto ohne Versicherung zu fahren, kann eine Strafe, welche noch weit höher ist hervorbringen, wenn vorsätzlich gehandelt wird. Sofern der Fahrer gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist, kann ihm das Auto sogar entzogen werden. Dementsprechend ist bei Vorsatz das Strafmaß um einiges höher.

Bei dem Fahren ohne Versicherungsschutz wird der Fall, gerade bei einem entstandenem Sach- oder Personenschaden sowie einer starken Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor Gericht überprüft und ausgewertet. Dabei wird entschieden, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt. Das vorsätzliche Fahren ohne Versicherung umfasst eine deutlich höhere Geldstrafe und es wird ein Jahr Freiheitsstrafe verordnet. Bei Fahrlässigkeit in Verbindung des Fahrens ohne Versicherungsschutz, ist die Hauptstrafe in der Regel eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monate.

Zuzüglich ist ein Vermerk in Flensburg möglich, genauso wie ein Fahrverbot. Diese gelten dann als Nebenstrafen.

Wann ist es Fahren ohne Versicherungsschutz?

Wenn eine Versicherung neu abgeschlossen oder einer Kfz-Versicherung gekündigt wird und Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, dann ist manchmal ein lückenloser Übergang schwierig, auch dann kann eine Strafe erfolgen. Daher sollten Sie dringend darauf achten, dass Sie stets versichert sind. Aus diesem Grund darf unter den folgenden Umständen nicht mit einem Fahrzeug ohne Versicherung gefahren werden, wenn:

  • Das Auto für öffentliche Straßen, Wege oder Parkplätze genutzt wird.
  • Der Gebrauch des Wagens anderen Personen, wie beispielsweise Familienmitgliedern erlaubt ist.
  • Die bisherige Kfz-Haftpflichtversicherung gekündigt wurde und die neue Versicherung noch nicht aktiv läuft.
Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.
Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.

Sofern kein Versicherungsvertrag für das Kraftfahrzeug abgeschlossen ist, darf damit auch nicht gefahren werden. Selbst wenn es sich nur um einen noch so geringen Weg oder ein paar Meter handelt, folgt eine Strafe für das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann dennoch ein Unfall passieren und ein noch so kleiner Schaden entstehen. Daher ist es wichtig und die Pflicht in Deutschland, eine gültige Kfz-Versicherung zu besitzen.

Ein fremdes Kennzeichen ist strafbar, da dies keinen gültigen Versicherungsschutz darstellt. Bei kleinen Übungsfahrten mit dem Wagen kann so schnell ein Verkehrsunfall entstehen und sollte daher dringend unterlassen werden.

Ansonsten macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch immer der Halter strafbar.

Das Risiko, dass etwas bei einem nicht versicherten Fahrzeug auf der Straße passiert, ist generell recht hoch. Dementsprechend hat das Pflichtversicherungsgesetz solch eine große Wichtigkeit. Zudem ist eine Gefährdung anderer Personen hierbei gegeben, insbesondere wenn auf den öffentlichen Straßen im Verkehr gefahren wird.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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141 Kommentare

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  1. Lisa
    Am 14. Januar 2020 um 15:14

    Hallo,

    der Freund von meiner Mutter besitzt ein PS starkes Auto, das auf ihn versichert ist. Was passiert wenn er es mir gibt und ich damit fahre?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 15:48

      Hallo Lisa,

      bitte prüfen Sie, ob im Rahmen der Versicherung auch andere Fahrer mitversichert sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Mike
    Am 8. Januar 2020 um 19:54

    Hallo, hab mal eine Frage zwecks Fahren ohne Versicherungsplakette.

    Wie hoch ist die Strafe wenn man seit ca 4 Monaten ohne Versicherungsplakette fährt, da die Polizei sie abgekratzt hat, es aber keinen Unfall gab.

    Danke

    • Stefan
      Am 5. Februar 2022 um 17:15

      hi,

      es gibt keine VERSICHERUNGSPLAKETTE

      Du hast ein TüV-Siegel und ein Siegel der örtlichen Zulassungsstelle auf dem hinteren Kennzeichen, vorne nur das der Zulassungsstelle.

      Das Ordnungsamt entfernt ggf. das Siegel der Zulassungsstelle wenn das Fahrzeug nicht versichert ist oder es sonst irgendwelche Probleme gibt (Halter unbekannt verzogen, Fahrzeug als gestohlen gemeldet etc.)

      Das die Polizei Siegel entfernt, habe ich noch nie gehört, die stellen eher das ganze Fahrzeug sicher und holen sich dann Amtshilfe beim Ordnungsamt!

  3. Mani H.
    Am 7. Januar 2020 um 13:21

    Guten Tag,
    einige Jahre zurückliegend ist mir aus Erfahrung bekannt, dass eine KFZ- Versicherung nach Versicherungsablauf ca. ein Monat nach haften muss.
    Daher wurde die verzögerte Prämienzahlung , welche zum fahren ohne Versicherungsschutz führte
    bei Gericht eingestellt. Trifft das heute auch noch zu?

  4. Sara
    Am 18. Dezember 2019 um 14:18

    Guten Tag,
    Was ist, wenn ich einen Unfall baue mit dem Auto meiner Eltern und nur das Auto versichert ist, ich aber nicht, da ich nur 18 Jahre alt bin und die Versicherung ziemlich teuer ist. Muss ich dann den Versicherungsbeitrag einfach nachzahlen oder welche Strafe gibt es?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 15:23

      Hallo Sara,

      deckt die Haftpflichtversicherung den jeweiligen Fahrer nicht ab, kann diese im Falle eines Unfalles unter Umständen Regressforderungen gegen die Versicherungsnehmer erheben. Sie kommt jedoch in jedem Fall zunächst für die Schäden Dritter auf. Für eigene Schäden sind andere Kfz-Versicherungen zuständig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Phil
    Am 26. November 2019 um 21:42

    Schönen guten Tag,
    Ich habe generell Mal eine Frage die jetzt nicht mich betrifft. Angenommen ich hätte ein Motorrad mit 18 PS eingetragen. Welche strafen würden auf mich zukommen , wenn ich jetzt mit 60 PS fahre obwohl nur 18 PS eingetragen sind?

    LG Phil

  6. Steve
    Am 24. November 2019 um 10:46

    Hi und zwar ich habe ein Schreiben bekommen vom Straßenverkehrsamt das meine Versicherung ausgeschlossen ist und meiner Versicherung und das Straßenverkehrsamt will auch eine Bestätigung haben von der Versicherung glaube das Geld wurde nicht bezahlt und ich wollte wissen ob ich mit dem Wagen noch fahren darf ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Steve

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2019 um 15:26

      Hallo Steve,

      Pkw dürfen im öffentlichen Straßenverkehr in aller Regel nur bewegt werden, wenn ein entsprechender Versicherungsschutz besteht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Maya
    Am 19. September 2019 um 14:53

    Hallo!
    Meine Freundin ist unwissend mit einem Auto (von Schwester von der Beifahrerin) gefahren, wo nicht versichert war und wurde von der Polizei angehalten. Mit welcher Strafe muss Sie jetzt rechnen?

  8. Torben
    Am 13. September 2019 um 19:55

    Wie ist das eigentlich anders herum? Sind Versicherer dazu verpflichtet Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, zu versichern?

  9. Ari
    Am 10. September 2019 um 19:12

    Hallo, ich bin vorkurzem mit einem klein LKW gefahren.
    Wusste nicht das es nicht versichert war. Es gehörte zur eine Firma wo ich mich beworben hatte. Hab dann leider ein Unfall gehabt. Hab dan die Polizei gerufen und gemeldet.
    Die haben alles auf genommen.
    Dann den Chef Bescheid gesagt.
    Jetzt kam Post das ich angezeigt werden.

    Was kann mir jetzt drohen?
    Ich wusste das leider nicht das der klein LKW nicht versichert ist und hätte mir das die Firma gesagt so wär ich da nie eingestiegen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2019 um 15:09

      Hallo Ari,
      eine Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. M.D.
    Am 30. Juli 2019 um 19:15

    Hi…
    Meine Freundin hat sich ein Auto gekauft (ja, es war wirklich meine Freundin) und hat an das Auto die Kennzeichen ihres anderen Fahrzeugs dran gemacht, um mit dem neuen Auto in die Werkstatt zu fahren. Jemand hat sie bei der Polizei angeschwärzt und die Polizei war bei ihr Zuhause, als sie noch unterwegs war. Dort haben die Polizisten den versicherten Wagen ohne Kennzeichen vorgefunden. Ihre Vermieterin hat sie dann informiert und meine Freundin ist dann zur Polizei und hat denen eine Geschichte erzählt… jetzt fragt sie sich, was auf sie zukommen kann, wenn die ihr das nachweisen können. Lt. ihrer Aussage wurde sie jedoch nicht mit dem nicht versicherten Wagen mit den falschen Kennzeichen angehalten. Meiner Meinung nach hat sie vorsätzlich gehandelt, und wird dafür wahrscheinlich höher bestraft. Was würde wahrscheinlich auf sie zukommen? Ist die Polizei in der Beweispflicht? MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 14:40

      Hallo,
      da es sich bei dabei um Straftaten handelt, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Denn bei der Bemessung fließen die individuellen Umstände der Tat mit ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Schwalbe
    Am 2. Juli 2019 um 15:54

    Mein Freund fährt das Auto seines Vaters, er selber ist nicht versichert, aber das Auto ist auf seinen Vater versichert.

    Was passiert wenn es ein Unfall baut wie wird das gehandhabt ?

    lg

  12. Stelvio
    Am 28. Juni 2019 um 13:51

    Habe vergessen, das Kennzeichen für meinen Ninebot (Segway) mit Strassenzulassung zu erneuern und bin im Mai 2019 mit dem blauen 2018er Kennzeichen in eine Polizeikontrolle auf dem Fahrradweg geraten. Nun habe ich einen Strafbefehl über 15 Tagessätze à 40.- Euro, also 600.- erhalten. Akzeptieren oder Widerspruch einlegen? Mir ist bewusst, dass dies ein Vergehen war, aber die Strafe erscheint mir unverhältnismässig hoch.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juli 2019 um 10:01

      Hallo Stelvio,
      ob sich ein Widerspruch lohnt, kann ein Rechtsanwalt beurteilen. Wir hingegen bieten diese Rechtsberatung nicht an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Florian F.
    Am 12. Mai 2019 um 15:40

    Hallo
    Ich schildere mal kurz meinen Fall .

    Ich bin Besitzer eines blauen BMW dieser wurde laut Polizei seit 01.04.2019 zwangsstill gelegt wegen angeblich fehlender Versicherungsschutz.

    Mir wurde aber keine Kündigung zu gestellt sodass ich das nie erfahren haben erst wo mir das Auto still gelegt wurde . Ich habe mich dann mit meinen Versicherungsberater in Verbindung gesetzt und dieser sagte auch das die Post zurück kam . Jetzt aber kam ein Brief von der Polizei und mir wird vorgeworfen fahren ohne Versicherungsschutz.

    Was erwartet mich für Strafen ?
    Ich wusste ja zu dem Zeitpunkt nicht einmal das ich keine Versicherung mehr habe .

    Mit freundlichen Grüßen
    Florian

    • Flo
      Am 28. März 2022 um 14:26

      Seit wann schützt Unwissenheit vor Strafe ?

  14. G.
    Am 18. April 2019 um 21:52

    Guten Tag,
    Ich habe eine ähnliche Frage bereits gelesen bzgl. Der falschen Versicherung (ab 25 jahren).
    Geklärt ist dadurch jedoch nicht, ob dasselbe für Fahranfänger bzw Fahrer in der Probezeit gilt. Also jetzt: was würde passieren wenn man als Fahrer in der probezeit ein KFZ fährt welches nicht auf solche versichert ist und dann ein Unfall passiert?
    LG G.

  15. Melina
    Am 15. April 2019 um 12:34

    Hallo,

    mit was für einer Strafe ist für das Abstellen eines Rollers im öffentlichen Raum (ohne Behinderung) ohne gültigem Kennzeichen zu rechnen?
    In welchem Paragraph steht die Höhe des Bußgeldes?

  16. Muric
    Am 18. März 2019 um 13:06

    Hallo,
    Ich habe leider erst heute erfahren das meine Kfz-Versicherung abgelaufen ist und nicht automatisch verlängert obwohl mir gesagt wurde das es automatisch geht. Jetzt habe ich es beantragt natürlich aber mir wurde gesagt das es sein kann dass ich für die zeit in der das Auto nicht versichert war Bußgeld bezahlen muss? Es geht um ein Zeitraum von 2 Wochen wo das Auto nicht versichert war.
    Kann das tatsächlich passieren??
    Vielen Dank im voraus

  17. Valeria
    Am 1. März 2019 um 1:21

    Hallo,

    Ich hätte eine Frage,
    Man hat meine Versicherung vor kurzem gekündigt und ich habe es nicht rechtzeitig bemerkt (habe nicht auf das Ablaufdatum der Versicherung am 10.12 geachtet). Am 24.12 wurde mein Auto Zwangsabgemeldet und gegen mich wurde jetzt ein Strafverfahren eingeleitet. Ich weiß, dass es meine eigene Dummkeit gewesen ist, auf welche Strafe kann ich mich jetzt ungefähr einstellen?

    Vielen Dank schon mal für die Information, war mir bereits sehr hilfreich.

  18. Luca
    Am 27. Februar 2019 um 0:53

    Hallo,

    könnte man ein neu gekauftes Moped, welches noch nicht angemeldet und nicht versichert wurde über einen Gehweg zur Tankstelle schieben?

    Vielen Dank im Voraus!

  19. Oliver
    Am 25. Februar 2019 um 19:40

    Hallo bussgeldkatalog.org,

    ich habe von der Landrätin eine Ordnungsverfügung erhalten, da mein Auto seit ca 6 Wochen ohne Kfz Versicherung ist. Die Ex-Schwiegereltern haben ohne meinen Wissen diese einfach gekündigt und ich wurde eben erst 6 Wochen später von der Landrätin darauf hingewiesen. Jetzt habe ich selbstverständlich direkt eine neue KFZ-Versicherung abgeschlossen diese natürlich nicht rückwirkend gilt. Nun meine Frage, welche Konsequenzen kommen jetzt auf mich zu, da ich zwischen den 01.01.2019 bis zum 24.02.2019 nicht versichert war? Kann man da von einen ungefähren Eurobetrag rechnen? Werde ich von Flensburg auch noch was bekommen?

    MfG Oliver

  20. Joe
    Am 15. Februar 2019 um 16:42

    Gestern abend wurde ich in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Der andere Fahrer fuhr über eine rote Ampel und fügte meinem Auto beim kreuzen einen Totalschaden zu.

    Das Fahrzeug des anderen Fahrers hat ein rumänisches Kennzeichen. Er hst es jemanden aus Rumänien abgekauft aber es ist weiterhin auf den vorherigen Halter zugelassen. Zudem hat er seit Mitte Dezember laut eigener Aussage seine Kfz Versicherung bedient.

    Anwalt ist zwar eingeschaltet aber dennoch würde mich interessieren, womit er rechnen muss im gesamten gesehen.

    MfG Joe

  21. R.
    Am 31. Januar 2019 um 20:30

    Hallo, ich habe ein Leasing Fahrzeug gekauft welches vorher in der Leasingrate die Versicherung mit drin hatte. Bin ich jetzt weiterhin darüber versichert oder soll ich das Firmenfahrzeug lieber stilllegen bis ich eine neue Versicherung abgeschlossen habe?

  22. Björn
    Am 3. Dezember 2018 um 20:06

    Moin moin,
    Ich habe da mal eine Frage.
    Ich habe mein altes KFZ abgemeldet und die Versicherung gekündigt und dann das KFZ auf einem Privat Parkplatz bis zum weiter verkauf zwischen geparkt. Weiter ist das KFZ wegen diverser Mängel nicht mehr Fahrbereit gewesen. Als Treuer Bürger habe ich das Alte Kennzeichen am KFZ belassen damit das Auto noch zugeordnet werden kann. Jetzt habe ich aber Post bekommen das gegen mich ein Verfahren wegen verstoß gegen §6 PflVersG eingeleitet worden ist.

    Was muss Ich nun tun und was kann im schlimmsten Fall Passieren

    Danke schon mal für die Infos

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 16:09

      Hallo Björn,

      sofern das Fahrzeug auf Privatgrund stand und nicht bewegt wurde, sollte eine Versicherung eigentlich nicht nötig sein. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Alexander
    Am 31. Oktober 2018 um 19:21

    Hallo. Ich bin in eine Kontrolle geraten als ich mit einem nicht zugelassenen Anhänger bis 1,5t zur Überführung fuhr. Welches Strafmaß ist zu erwarten ? Danke

  24. Ferhat
    Am 26. September 2018 um 10:23

    Hallo an wem muss ich geld strafe zahlen wenn ich ohne versicherungsschutz auto fahre nur an Straßenverkehrsamt oder auch an polizei?
    Mit freundlichen Grüßen

  25. Sternchen
    Am 15. September 2018 um 12:14

    Hallo,
    Ich habe mir ein neues Auto gekauft und ein bekannter hat mir eine Autoversicherung abgeschlossen, mit dieser evb Nr habe ich das Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet. Zwei Tage später viel mir auf das ich nur eine Haftpflichtversicherung habe, dies wollte ich auf eine Teilkasko aufstocken, doch das ging bei dieser Versicherung nicht.
    Darauf hin habe ich eine neue Versicherung abgeschlossen und einen widerrufen bei der Haftpflicht eingereicht.
    Da ich Probleme mit meiner e-Mail Adresse hatte bekam ich die Bestätigung Mail nicht, dieses Problem habe ich behoben, doch der Widerruf war schon wirksam und meine neue Versicherung ist erst ab dem 16.9 bestehend. Nun war ich 6 Tage nicht versichert.
    Ich war aber nicht aktiv im Straßenverkehr, da ich eine Operation hatte und nur daheim bzw in der Klinik lag.
    Auf was für eine Bußgeld oder Strafe kann ich mich den einstellen, oder passiert mir nicht?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen
    Sternchen

  26. Achim
    Am 15. September 2018 um 2:15

    Fahren ohne Haftpflichtversicherung.
    Verjährt das irgendwann ?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 16:15

      Hallo Achim,

      gemäß § 78 StGB verjährt das Fahren ohne Versicherungsschutz nach drei Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Gamze
    Am 13. September 2018 um 7:52

    Bin fahranfängerin 18 Jahre alt und wie teuer ca. Kann es sein wenn ich ein Auto als 2.wagen bei meinen eltern in der Versicherung anmelde??

    Danke im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2018 um 10:42

      Hallo Gamze,

      wie hoch die Versicherungsbeiträge ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren – unter anderem Typklasse und Regionalklasse – ab. Des Weiteren ist von Bedeutung, wie umfangreich der Versicherungsschutz sein soll (Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko). Am besten stellen Sie bei verschiedenen Anbietern entsprechende Anfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Gamze
    Am 12. September 2018 um 22:46

    Hallo,

    Ich habe eine Frage . Have seit ca 6 Monaten mein Führerschein bin 18 Jahre alt aber bei der Versicherung meiner Eltern fürs Auto fahren nicht eingetragen. Darf ich fahren??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:53

      Hallo Gamze,

      Sie dürfen normalerweise fahren. Allerdings kann die Versicherung bei einem Versicherungsfall ggf. die Hochstufung vornehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Christian
    Am 12. September 2018 um 22:25

    Hallo liebes Team,

    Haftpflichtschutz wurde 16Juli -28Juli aufgehoben Begründung Zahlungsverzug. 27.7 kam Einschreiben Zulassungsstelle ich solle innerhalb 3 Tagen Versicherung vorweisen.
    Habe Betrag sofort überwiesen , und mich entschuldigt wegen Verzug, aber das ich keinen Hinweis vorher bekam . Dann Versicherungsschutz wieder gegeben.

    Jetzt Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz da ich am 20.7 mit einem Telefon in der Hand aufgehalten wurde. Obwohl ich keinerlei Infos bekam das ich nicht fahren darf bzw. die Info der Aufhebeung erst 27.7 kam, ich nach nach dieser sofort Zahlung machte und Schutz wieder gegeben war.
    Ich habe wirklich vorher keinen Hinweis bekommen bzw. Einschreiben erhalten. Lediglich am 27.7.

    Ich bin nun sehr besorgt 😞 wie es weiter geht.bitte um Hilfe oder Tipps

  30. Vladi
    Am 28. August 2018 um 18:02

    Hallo,
    Ich hab mal ne frage, mein Kumpel hat seine Versicherung nicht bezahlt gehabt und sein Versicherungsschutz war erloschen jetzt hat er heute neue Versicherung gemacht und er hat mir davon ein Bild geschickt wo dran steht Versicherungsbeginn 28.8. 0.00 Uhr
    Kann ich so jetzt bedenkenlos ihn mit seinem Auto zum Flughafen fahren ?

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