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Fahren ohne Versicherungsschutz – Welche Strafe droht?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ist das Autofahren ohne Versicherung strafbar?

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

In Deutschland existiert ein Pflichtversicherungsgesetz für alle Fahrzeuge die für den Straßenverkehr zugelassen sind und ebenfalls daran teilnehmen. Daher sollte jeder Fahrer eines Fahrzeuges eine Kfz-Versicherung besitzen und nie fahren ohne diese Haftpflicht.

Da Verkehrsunfälle schnell geschehen können und neben Sachschäden auch Menschen verletzt werden können, handelt ein Autofahrer fahrlässig, sobald er und sein Fahrzeug nicht versichert sind.

Der folgende Ratgeber klärt Sie über die verkehrsrechtlichen Konsequenzen auf, was beim Fahren ohne Versicherungsschutz für ein Bußgeld droht und wie die weitere Strafe beim Fahren ohne Versicherung ausfällt.

FAQ: Fahren ohne Versicherungsschutz

Muss ich mein Kfz versichern?

Ja, jedes Kfz, mit dem Sie am Straßenverkehr teilnehmen möchten, muss mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet sein.

Was ist, wenn ich ohne Kfz-Versicherung fahre?

Es handelt sich um eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wer muss haften, der Fahrer oder der Halter?

Auch der Halter kann belangt werden, wenn jemand das nicht versicherte Kfz im Straßenverkehr führt.

Gesetzliche Richtlinien bei dem Fahren ohne Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist das Fahren ohne Versicherungsschutz mit dem Auto verboten. Dies stellt eine Straftat dar. Gemäß des sogenannten „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ oder auch als „Pflichtversicherungsgesetz“ bezeichnet, wird hier geregelt, dass eine Haftpflichtversicherung notwendig ist. Seit 1965 existiert dieses Gesetz und findet im Verkehrsrecht Anwendung. Darin heißt es:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (…) verwendet wird.

Dies bedeutet, dass jeder Fahrzeugbesitzer in Deutschland nach seiner Schadensfreiheitsklasse eine bestimmte Versicherungsprämie an einen Anbieter zahlen muss. Eine Kfz-Versicherung funktioniert als Solidargemeinschaft, in welche mehrere Mitglieder regelmäßig Beiträge für eine Versicherung einzahlen müssen. Häufig kommt es allerdings vor, dass der eigentliche Versicherungsfall nicht eintritt, wie zum Beispiel ein schwerer Verkehrsunfall.

Das Fahren ohne Versicherung ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.
Das Fahren ohne Versicherung ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.

Wenn keine finanziellen Ansprüche von Versicherungsnehmern vorliegen, kommen die Beträge sozusagen in einen gemeinsamen Topf, aus welchem weitere Schäden von anderen Verbrauchern der Versicherungsfirma reguliert werden.

Was passiert bei Fahren ohne Versicherungsschutz und einem Unfall?

Eine Kfz-Versicherung in Deutschland ist zwar einerseits verpflichtend, hat aber den Vorteil, dass gemäß der Gesetzgebung vom Staat aus, jeder Anbieter einen gewissen Leistungsstandard erfüllen muss. So sichert eine Autoversicherung Fahrer und Fahrzeug ab, für den Fall, dass Sie an einem Unfall beteiligt sind. Die Unfallversicherung soll dazu dienen, dass die geschädigte Person Geld ausgeschüttet bekommt, damit die Kosten für eine Reparatur bei einer Fachwerkstatt gezahlt werden können.

Gut zu wissen: Gerade im Kfz-Bereich sind solche Reparaturkosten recht hoch und schon bei kleinen Sachschäden können die Preise für eine Regulierung des Schadens bei mehreren Tausend Euro beginnen.

Beim Fahren ohne Versicherungsschutz wären also einmal der Geschädigte, sowie der Schädiger bei einem Verkehrsunfall nicht abgesichert. Der Versicherungsanbieter muss zudem seinen Sitz im Inland haben, dies ist ebenfalls im Pflichtversicherungsgesetz so vorgeschrieben. Denn dadurch kann der Leistungsstandard für die deutschlandweiten Versicherungen besser kontrolliert und gewährt werden.

Zudem haben Autoversicherungen den Vorteil, dass Sie den Versicherungsnehmer bei weiteren Schwierigkeiten absichern. Eine Insassenversicherung oder eine Diebstahlversicherung gelten zwar als Sonderleistungen, diese sind aber durchaus empfehlenswert, wenn die Umstände für Fahrer und Fahrzeug passen. Gerade wenn ein Auto immer über Nacht draußen auf der öffentlichen Straße steht und kein Garagenstellplatz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist, hilft eine zusätzliche Absicherung. Ansonsten müssten bei einem Diebstahl oder bei Schäden durch mutwillige Zerstörung die Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden.

Die Strafe für Fahren ohne Versicherungsschutz

Sollte das Gesetz ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen.

Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar.
Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar.

Ein Auto ohne Versicherung zu fahren, kann eine Strafe, welche noch weit höher ist hervorbringen, wenn vorsätzlich gehandelt wird. Sofern der Fahrer gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist, kann ihm das Auto sogar entzogen werden. Dementsprechend ist bei Vorsatz das Strafmaß um einiges höher.

Bei dem Fahren ohne Versicherungsschutz wird der Fall, gerade bei einem entstandenem Sach- oder Personenschaden sowie einer starken Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor Gericht überprüft und ausgewertet. Dabei wird entschieden, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt. Das vorsätzliche Fahren ohne Versicherung umfasst eine deutlich höhere Geldstrafe und es wird ein Jahr Freiheitsstrafe verordnet. Bei Fahrlässigkeit in Verbindung des Fahrens ohne Versicherungsschutz, ist die Hauptstrafe in der Regel eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monate.

Zuzüglich ist ein Vermerk in Flensburg möglich, genauso wie ein Fahrverbot. Diese gelten dann als Nebenstrafen.

Wann ist es Fahren ohne Versicherungsschutz?

Wenn eine Versicherung neu abgeschlossen oder einer Kfz-Versicherung gekündigt wird und Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, dann ist manchmal ein lückenloser Übergang schwierig, auch dann kann eine Strafe erfolgen. Daher sollten Sie dringend darauf achten, dass Sie stets versichert sind. Aus diesem Grund darf unter den folgenden Umständen nicht mit einem Fahrzeug ohne Versicherung gefahren werden, wenn:

  • Das Auto für öffentliche Straßen, Wege oder Parkplätze genutzt wird.
  • Der Gebrauch des Wagens anderen Personen, wie beispielsweise Familienmitgliedern erlaubt ist.
  • Die bisherige Kfz-Haftpflichtversicherung gekündigt wurde und die neue Versicherung noch nicht aktiv läuft.
Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.
Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.

Sofern kein Versicherungsvertrag für das Kraftfahrzeug abgeschlossen ist, darf damit auch nicht gefahren werden. Selbst wenn es sich nur um einen noch so geringen Weg oder ein paar Meter handelt, folgt eine Strafe für das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann dennoch ein Unfall passieren und ein noch so kleiner Schaden entstehen. Daher ist es wichtig und die Pflicht in Deutschland, eine gültige Kfz-Versicherung zu besitzen.

Ein fremdes Kennzeichen ist strafbar, da dies keinen gültigen Versicherungsschutz darstellt. Bei kleinen Übungsfahrten mit dem Wagen kann so schnell ein Verkehrsunfall entstehen und sollte daher dringend unterlassen werden.

Ansonsten macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch immer der Halter strafbar.

Das Risiko, dass etwas bei einem nicht versicherten Fahrzeug auf der Straße passiert, ist generell recht hoch. Dementsprechend hat das Pflichtversicherungsgesetz solch eine große Wichtigkeit. Zudem ist eine Gefährdung anderer Personen hierbei gegeben, insbesondere wenn auf den öffentlichen Straßen im Verkehr gefahren wird.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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143 Kommentare

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  1. Christian
    Am 12. September 2018 um 22:25

    Hallo liebes Team,

    Haftpflichtschutz wurde 16Juli -28Juli aufgehoben Begründung Zahlungsverzug. 27.7 kam Einschreiben Zulassungsstelle ich solle innerhalb 3 Tagen Versicherung vorweisen.
    Habe Betrag sofort überwiesen , und mich entschuldigt wegen Verzug, aber das ich keinen Hinweis vorher bekam . Dann Versicherungsschutz wieder gegeben.

    Jetzt Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz da ich am 20.7 mit einem Telefon in der Hand aufgehalten wurde. Obwohl ich keinerlei Infos bekam das ich nicht fahren darf bzw. die Info der Aufhebeung erst 27.7 kam, ich nach nach dieser sofort Zahlung machte und Schutz wieder gegeben war.
    Ich habe wirklich vorher keinen Hinweis bekommen bzw. Einschreiben erhalten. Lediglich am 27.7.

    Ich bin nun sehr besorgt 😞 wie es weiter geht.bitte um Hilfe oder Tipps

  2. Vladi
    Am 28. August 2018 um 18:02

    Hallo,
    Ich hab mal ne frage, mein Kumpel hat seine Versicherung nicht bezahlt gehabt und sein Versicherungsschutz war erloschen jetzt hat er heute neue Versicherung gemacht und er hat mir davon ein Bild geschickt wo dran steht Versicherungsbeginn 28.8. 0.00 Uhr
    Kann ich so jetzt bedenkenlos ihn mit seinem Auto zum Flughafen fahren ?

  3. Gaby
    Am 30. Juli 2018 um 13:58

    ich habe 2 Fragen
    Macht man sich mit strafbar,wenn man wissentlich als Beifahrer( Lebensgefährte) im Auto sitzt, bei dem kein Versicherungsschutz es geht und TÜV abgelaufen ist?
    (Halter der eine Partner und der andere Versicherungsnehmer…)
    bzw habe ich Meldepflicht, wenn ich weiß, das jemand ein Auto ohne Versicherungsschutz und TÜV fährt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 12:03

      Hallo Gaby,

      unseres Wissens nach dürfte keine solche Verpflichtung bestehen. Details können Sie bei einem Versicherer erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Jela
    Am 26. Juli 2018 um 18:21

    Hallo.
    Wie verhält es sich, wenn ich mir ein Auto kaufe und bisher noch keine Versicherung habe. Darf ich dann trotzdem unmittelbar nach dem Kauf mit dem neu erworbenen Auto zur Zulassungsstelle und nach Hause fahren?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 11:25

      Hallo Jela,

      derlei Fahrten sollten ausnahmsweise erlaubt sein. Details sollten Sie auch bei Ihrem Versicherer erfragen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Bettina
    Am 27. Juni 2018 um 14:40

    Ich hab da mal eine Frage:
    Wenn ein Arzt im Krankenhaus, ohne ersichtlichen Grund, ein Fahrverbot für 1 Jahr ausspricht.
    Und man nicht genau sagen kann, ob er es dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt hat.
    Was würde passieren, wenn man dann trotzdem mit dem Auto fährt?
    Besteht überhaupt ein Versicherungsschutz?
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:33

      Hallo Bettina,

      es ist davon auszugehen, dass der Versicherungsschutz erlischt. Des Weiteren können sich je nach Einzelfall andere Konsequenzen hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis ergeben. Ein Anwalt kann Sie zum Einzelfall beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Jakob
    Am 1. Juni 2018 um 9:07

    Ich bin gerade 18 geworden und darf somit ja selbst fahren allerdings bin ich noch nicht in die Kfz-Versicherung meiner Eltern eingetragen darf ich trotzdem mit deren Autos fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2018 um 14:03

      Hallo Jakob,

      damit die Haftpflichtversicherung auch bei einem von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall einspringt, sollten Sie dort als weiterer Fahrer eingetragen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Amina
    Am 20. Mai 2018 um 9:36

    Guten tag..
    Mein Sohn der 10 Jahre ist wurde gestern von der Polizei angehalten weil er auf einem hoverkart das ca 10 kmh fährt..ich War mit dem Fahrrad dabei. Was für eine Strafe kommt auf mich zu?da die Polizei gesagt hatte dass man es über 6 kmh auch versichern muss usw.. Danke LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:26

      Hallo Amina,

      da das Hoverkart schneller als 6 km/h war, gilt es als Fahrzeug und muss versichert werden. Wer keine Haftpflichtversicherung besitzt, kann mit einer Geldstrafe oder schlimmstenfalls mit einer Haftstrafe bestraft werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  8. Marius
    Am 17. Mai 2018 um 18:50

    Eine Bekannte (Sie ist 18 und hat seit 2 Monaten Führerschein) will mit dem Auto ihrer Mutter fahren. Das Auto ist zwar Versichert, aber nicht auf die 18 jährige und in der Versicherung ist sie auch nicht mit aufgeführt.
    Muss sie bei einem Unfall nur evtl. die Kosten tragen oder könnte sie auch anderweitig Bestraft werden (Führerschein Entzug, Bußgeld, Freiheitsstrafe etc.?)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 10:58

      Hallo Marius,

      würde es in diesem Szenario zu einem Unfall kommen, sind je nach Unfallhergang neben den Unfallschäden natürlich auch entsprechende Sanktionen zu tragen. Das eine sind Sachschäden und das andere Ahndungen, die sich für Fehlverhalten entsprechend geltendem Verkehrsrecht ergeben. Gerade während der Probezeit werden Fahrer noch strenger sanktioniert, als dies bei langjährigen Fahrern der Fall ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. René
    Am 6. Mai 2018 um 23:56

    Guten Tag,

    habe mir heute einen 50ccm Roller gekauft und diesen dann auch gleich getestet.
    Leider habe ich beim wenden einen Unfall mit einem parkenden Wagen gehabt.
    Der Versicherungsschutz ist leider noch nicht vorhanden gewesen.
    Dies war mir bewusst.
    Polizei hat mir vor Ort schon mitgeteilt, dass es zu einer Strafanzeige kommen wird.
    Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen? Gilt hier noch Vorsatz oder kann es noch als fahrlässig durchgehen?

    MfG
    René

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2018 um 12:39

      Hallo René,

      wir können Ihnen Ihre Fragen leider nicht beantworten, da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Charlie
    Am 29. April 2018 um 15:25

    Guten Tag,
    ich habe eine Anhörung als Beschuldigter von der Polizei-Autobahn bekommen. Ich bin einen Transporter von meiner Firma auf öffentlichen Wegen gefahren, welcher keine Haftplfichtversicherung hatte. Mir war nicht bewusst, dass der Transporter nicht versichert war. Die Firma besitzt sechs Transporter und ich wechsel beim Fahren oft den Transporter. Obwohl ich die Daten der Firma und meines Arbeitsgeber der Polizei gemeldet habe, erhalte ich eine Anhörung als Beschuldigter. Kann ich gegen die Anhörung einen Widerspruch einlegen?

    MfG,
    Charlie

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 14:56

      Hallo Charlie,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Moustafa l.
    Am 19. April 2018 um 17:50

    ich wollte Ihnen erzählen, was bei mir passiert. und zwar hatte ich mein Alte Auto verkauft nach ein paar tagen habe ich andere Auto gefunden und gekauft.
    ich habe die Kennenzeichenen mit genommen. ich bin nicht mit zulassen gefahren. dann ich bin geblitzt worden und heute bekomme ich einen Brief von Polizei meine frage ; wie man häufig im diesem Fall verhalten muss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 15:47

      Hallo Moustafa I.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Hans
    Am 14. April 2018 um 0:13

    Hallo, ich habe eine Frage und zwar hat ein Freund von mir ein Motorrad mit neuer Zulassung. Und es besteht auch eine Versicherung nur leider weiß er nicht wie das Motorrad versichert ist da es sein Vater für ihn gemacht hat. Er hat zu mir gesagt das Motorrad ist für Fahrer unter 23 versichert. Bin ich dann auch damit versichert oder muss man angeben wer fährt. Ich bin 21

  13. Andreas K.
    Am 12. April 2018 um 14:48

    Angenommen meine Verischerung wurde zum 31.12. des letzten Jahres gekündigt. Dies auch schon bestätigt. Die neue Versicherung hat keinen Antrag angeblich erhalten und würde erst wieder ab heute versichern. Versicherung würde ja dann wieder bestehen, aber gibt es eine Strafe für die vergangene Zeit vom 01.01. – heute? in Form einer OWI oder Ähnliches?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:15

      Hallo Andreas,

      der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich erst mit der Annahme des Versicherungsantrags durch den Versicherer sowie nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Da wir Ihnen keine Rechtsberatung erteilen dürfen, kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Donna
    Am 21. März 2018 um 10:40

    Hallo, was kann dem Fahrer unter 25 bei einem Unfall passieren, wenn der Versicherungsnehmer ihn nicht mit angegeben hat bei der Haflpflichtversicherung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:20

      Hallo Donna,

      in der Regel erfolgt die Hochstufung in der Versicherung. Erkundigen Sie sich ggf. bei Versicherung oder Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Martin
    Am 20. März 2018 um 16:43

    Ich würde gerne den 50 ccm Roller von meinem mittlerweile 24 Jahre alten Kumpel fahren, jedoch hat dieser nur eine normale Haftpflicht-Versicherung (ab 23 Jahre).

    Darf ich trotzdem damit fahren oder würde ich damit eine Straftat begehen und was passiert wenn mich die Polizei anhalten würde?

    MfG Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:20

      Hallo Martin,

      bitte wenden Sie sich an die Versicherung, ob das möglich ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Toni
    Am 11. März 2018 um 20:33

    Hallo.. in meinem Fall geht es um meinen Anhänger, dessen Versicherung noch bis zum 01.01.2018 / 0.00 Uhr ging. Habe es leider verpennt eine neue abzuschliessen. Besagter Anhänger hat in dem nicht versicherten Zeitraum nicht einmal mein Grundstück verlassen!! Am 09.02.2018 bekomme ich Post von meiner Stadt, dass ich keine Versicherung mehr habe und es strafbar ist keine zu haben. Bin am nächsten sofort zu meiner Versicherung gefahren und habe eine Haftpflicht abgeschlossen. Am 08.03.2018 bekomme ich dann ein Gebührenbescheid in Höhe von 42,50 €. Das kann doch nicht rechtens sein. Wenn ich auf das erste Schreiben nicht reagiert hätte und nicht unverzüglich eine Versicherung abgeschlossen hätte, könnte ich es ja verstehen, aber soo.. ??!

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:15

      Hallo Toni,

      Sie können selbstverständlich gegen den Bescheid Einspruch erheben.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. julie
    Am 8. März 2018 um 17:10

    hi, ich habe meine Versicherung gekündigt, weil diese die Beiträge erhöht hat. Der Bescheid, dass die Kündigung durch ist kam erst gestern – allerding ist die Kündigung seit einer Woche durch! Da ich das nicht wusste und mir auch nicht sicher war ob die Kündigung durch geht, hab ich gleich heute morgen eine neue Versicherung abgeschlossen. Jetzt liegt hier ein Bescheid des KVR und ich fürchte ich muss mit einer Strafe rechnen, weil rein rechtlich gesehen das Auto eine Woche ohne Haftpflicht rumstand (ich bin nicht gefahren, falls das eine Rolle spielt) – wie ist das jetzt? Ich muss auf jeden Fall nachweisen, dass eine neue Versicherung abgeschlossen wurde, aber was ist mit den neun Tagen ohne???
    Danke schon mal.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 13:52

      Hallo Julie,

      da Sie anscheinend schon mit den Behörden in Verbindung stehen, erkundigen Sie sich am besten direkt dort. Bei Problemen können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Wir dürfen hier keine Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Finn
    Am 7. März 2018 um 16:07

    Hallo!

    Wie sieht es aus, wenn ich heute (7 Tage nach Ablauf der Hatfpflichtversicherung) angehalten wurde, weil mein Kennzeichen nicht mehr gültig ist. Kommt da eine hohe Strafe auf mich zu? Das ganze bezieht sich auf meinen Roller.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Finn

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 10:54

      Hallo Finn,
      beim Fahren ohne Versicherungsschutz handelt es sich um eine Straftat. Welche Sanktionen diese nach sich zieht legt somit ggf. ein Gericht fest. Eine pauschale Einschätzung ist uns daher nicht möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Irina
    Am 6. März 2018 um 12:34

    Hallo,
    ich habe eine Frage und zwar, mein Freund versteht sehr schlecht Deutsch. Wir haben zusammen im Internet eine neue günstigere KFZ-Versicherung für dem gefunden und der hat eine Mail bekommen wo es stand dass er die Versicherung noch bestätigen müsste, hat es aber nicht verstanden und es nicht gemacht. Also nach 2 Monaten bekommt er einen Brief von Straßenverkehrsamt. Bin sehr beunruhigt (( muss er jetzt wirklich mit Freiheitsstraffe rechnen. Das Auto direkt abgemeldet nach dem er Brief bekommen hat. Was sollen wir tun????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 16:00

      Hallo Irina,

      beim Fahren ohne Versicherungsschutz ist laut Gesetz eine Freiheits- oder Geldstrafe vorgesehen. Sie sollten sich an einen Anwalt wenden, wenn Sie Rat zum weiteren Vorgehen benötigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Tim
    Am 4. März 2018 um 19:40

    Guten Tag,
    ich habe meiner Tochter im Sommer letzten Jahres einen 50ér Roller gekauft.
    Eigentümer bin ich selber. Heute ist Sie angehalten worden und man hat Ihr mitgeteilt,
    dass Sie ohne gültigen Versicherungsschutz fährt.
    Mir war wirklich nicht bewusst, dass man bei einem Roller den Versicherungsschutz jährlich neu
    beantragen muss, bzw ein neues Kennzeichen kaufen muss.
    Mit was habe ich oder meine Tochter zu rechnen ?
    Wir haben definitiv nicht wissentlich gehandelt.
    Aber das schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.
    Tim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 14:44

      Hallo Tim,

      wie Sie dem obigen Text entnehmen können, handelt es sich beim Fahren ohne Versicherungsschutz um eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden kann. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, der Sie umfassend beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Tim F.
    Am 25. Februar 2018 um 12:32

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage. Meine Ex Frau fährt mit Ihrem PKW ohne TÜV ( abgelaufen 03/2017) seit knapp einem Jahr und hat keine gültige Versicherung.

    Wird das von Irgendwo bemerkt oder erst beim einem Unfall?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2018 um 14:26

      Hallo Tim F.,

      bei einer Kontrolle kann das auch auffallen, beispielsweise durch die fehlende/ungültige TÜV-Plakette.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  22. R.Lange
    Am 23. Februar 2018 um 5:29

    Hallo,
    Ich habe meine Versicherung zum 01.01.18 gekündigt.
    Jetzt habe ich Post vom Straßen Verkehrsamt bekommen das ich das fahren sofort unterlassen soll.

    Musste mein Führerschein abgeben und deswegen steht das Auto in der Garage und wird auch von keinen anderen genutzt.

    Soll jetzt 53€ bezahlen , was kann ich jetzt machen ?

    Gruß…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 16:44

      Hallo R.Lange,

      wenn Sie dagegen vorgehen wollen, ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  23. Gabi
    Am 11. Februar 2018 um 20:32

    Hallo ,
    Habe frage meine Auto war versichert bis 5.11.2017 ich nicht gewusst habe Überweisung in Dezember gemacht und dann erst in Januar habe ich gesehen auf meine Konto das Geld zurück gekommen ist habe gleich Versicherung angerufen und.die haben gesagt das meine Vertrag ist gelöscht habe gleich neue Versicherung gemacht und jezt habe ich Brief von Polizei bekommen das ich Luke hab bei Versicherung Was kann ich kriegen wie viel Strafe??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 13:49

      Hallo Gabi,

      beim Fahren ohne Versicherungsschutz handelt es sich um eine Straftat. Suchen Sie Rat bei einem Anwalt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Aleksej
    Am 26. Januar 2018 um 21:39

    Hallo. Ich wollte ein Boot mit haffentreiler im Dorf überführen .wurde angehalten. Mit was muss da rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Februar 2018 um 11:40

      Hallo Aleksej,

      das können wir kaum beantworten, da uns nicht bekannt ist, ob Sie gegen ein Gesetz verstoßen haben.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  25. Elena H.
    Am 18. Januar 2018 um 14:48

    Hallo,
    es geht um meine Tochter, ihr wurde auf Grund des nichtbezahlen ihrer Versicherung der Vertrag gekündigt. (Dez.2017) Leider hat sie keine Aufforderung oder Mahnung erhalten, da sie zu mir gezogen ist und höchstwahrscheinlich der nachsende Auftrag bei der Post nicht funktioniert hat.
    Muss sie dennoch mit einer Strafe rechnen, auch wenn sie dieses Fahrzeug nicht bewegt hat? Fahrzeug stand in meiner Garage und wurde gestern abgemeldet.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:07

      Hallo Elena,

      das Fahrzeug war weiterhin angemeldet und hätte im Straßenverkehr bewegt werden könne. Aus diesem Grund kann trotzdem eine Strafe verhängt werden. Inwiefern es entscheidend ist, dass keine Mahnungen eingingen, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Stefan
    Am 7. Januar 2018 um 23:49

    Ich hab eine Frage Unzwar hab mir ein Auto gekauft privat halt
    Und der alte Auto Besitzer hat’s mir gesagt dass mit die Versicherung alles Ordnung ist
    Dann bin ich mit französische Kennzeichen gefahren und Polizei hat mich angehalten
    Und hat gesagt dass das Auto kein Versicherung hat
    Und ich bin in Probezeit
    Meine Frage wäre jetzt was für ein strafe erwartet mich
    Probezeit Verlängerung oder Geld strafe oder nachschulung ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 16:48

      Hallo Stefan,

      das Fahren ohne Versicherung stellt eine Straftat dar und wird in der Regel laut § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft. Zudem droht eine Geldstrafe bis 180 Tagessätzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Qarri
    Am 5. Januar 2018 um 13:05

    Hi ich wurde ohne autoversicherung erwischt zum ersten mal wie hoch kann die strafe sein

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Januar 2018 um 18:10

      Hallo Qarri,

      sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten vorgesehen. Zudem droht auch eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

      • Demi
        Am 12. Januar 2019 um 18:11

        Hallo Qurri
        Heute, wegen ohne Autoversicherung hat mir Polizei aufgefangen.

        wie viele Geldstrafe hat solche Situation?

  28. Elisabeth W.
    Am 4. Januar 2018 um 10:09

    Was muß ich tun, wenn ich mein Fahrzeug bei der Versicherung abgemeldet habe, mein Ex-Mann mir aber weder Fahrzeugpapiere noch die Fahrzeugschlüssel gibt und mit meinem Auto weiterhin fahrt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Januar 2018 um 16:08

      Hallo Elisabeth W.,

      Sie können einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht konsultieren und sich von ihm beraten lassen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  29. Ercan
    Am 2. Januar 2018 um 2:37

    Hallo
    Habe bei einem Versicherungsmarktes meine Versicherung gewechselt und dafür nur eine vollmache unterschrieben.
    Die Kündigung von meiner alten Versicherung ist gekommen aber leider keine Nachricht von der neuen.
    Nun haben wir den 01.01 und ich weiß nicht ob ich versichert bin.

    Wie finde ich es raus ?

    Der Marktleiter hat bis zum 08.01 Urlaube und meinte das es manchmal bis zum Ende des Jahres dauert.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2018 um 16:59

      Hallo Ercan,

      fragen Sie am besten direkt bei der Versicherung nach.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  30. Anna S.
    Am 10. Dezember 2017 um 20:21

    Hallo, ich habe eine Frage, unzwar was passiert, wenn ich mit meiner Mutter tagsüber innerorts fahre. Jedoch nicht weiß, dass das Auto von meinem Stiefvater abgemeldet wurde und somit auch keine Versicherung hat. Zudem wird man entweder angehalten oder mit erhöter Geschwindigkeit geblitzt. Wie groß wird die Strafe sein, wenn man sich in der Probezeit befindet

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 12:37

      Hallo Anna,

      setzen Sie ein Fahrzueg in Betrieb, obwohl es nicht zugelassen ist, droht ein Bußgeld von 70 Euro. Hierbei handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß, welcher die Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird dementsprechend geahndet (sieht https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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