Fahren ohne Versicherungsschutz – Welche Strafe droht?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ist das Autofahren ohne Versicherung strafbar?

Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.
Das Fahren ohne Versicherungsschutz ist strafbar.

In Deutschland existiert ein Pflichtversicherungsgesetz für alle Fahrzeuge die für den Straßenverkehr zugelassen sind und ebenfalls daran teilnehmen. Daher sollte jeder Fahrer eines Fahrzeuges eine Kfz-Versicherung besitzen und nie fahren ohne diese Haftpflicht.

Da Verkehrsunfälle schnell geschehen können und neben Sachschäden auch Menschen verletzt werden können, handelt ein Autofahrer fahrlässig, sobald er und sein Fahrzeug nicht versichert sind.

Der folgende Ratgeber klärt Sie über die verkehrsrechtlichen Konsequenzen auf, was beim Fahren ohne Versicherungsschutz für ein Bußgeld droht und wie die weitere Strafe beim Fahren ohne Versicherung ausfällt.

FAQ: Fahren ohne Versicherungsschutz

Muss ich mein Kfz versichern?

Ja, jedes Kfz, mit dem Sie am Straßenverkehr teilnehmen möchten, muss mindestens mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung ausgestattet sein.

Was ist, wenn ich ohne Kfz-Versicherung fahre?

Es handelt sich um eine Straftat. Diese kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Wer muss haften, der Fahrer oder der Halter?

Auch der Halter kann belangt werden, wenn jemand das nicht versicherte Kfz im Straßenverkehr führt.

Im Video: Fahren ohne Versicherung

In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zum Fahren ohne Versicherung wissen müssen.
In diesem Video erfahren Sie alles, was Sie zum Fahren ohne Versicherung wissen müssen.

Gesetzliche Richtlinien bei dem Fahren ohne Haftpflichtversicherung

In Deutschland ist das Fahren ohne Versicherungsschutz mit dem Auto verboten. Dies stellt eine Straftat dar. Gemäß des sogenannten „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ oder auch als „Pflichtversicherungsgesetz“ bezeichnet, wird hier geregelt, dass eine Haftpflichtversicherung notwendig ist. Seit 1965 existiert dieses Gesetz und findet im Verkehrsrecht Anwendung. Darin heißt es:

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden (…) abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (…) verwendet wird.

Dies bedeutet, dass jeder Fahrzeugbesitzer in Deutschland nach seiner Schadensfreiheitsklasse eine bestimmte Versicherungsprämie an einen Anbieter zahlen muss. Eine Kfz-Versicherung funktioniert als Solidargemeinschaft, in welche mehrere Mitglieder regelmäßig Beiträge für eine Versicherung einzahlen müssen. Häufig kommt es allerdings vor, dass der eigentliche Versicherungsfall nicht eintritt, wie zum Beispiel ein schwerer Verkehrsunfall.

Das Fahren ohne Versicherung ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.
Das Fahren ohne Versicherung ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz verboten.

Wenn keine finanziellen Ansprüche von Versicherungsnehmern vorliegen, kommen die Beträge sozusagen in einen gemeinsamen Topf, aus welchem weitere Schäden von anderen Verbrauchern der Versicherungsfirma reguliert werden.

Was passiert bei Fahren ohne Versicherungsschutz und einem Unfall?

Eine Kfz-Versicherung in Deutschland ist zwar einerseits verpflichtend, hat aber den Vorteil, dass gemäß der Gesetzgebung vom Staat aus, jeder Anbieter einen gewissen Leistungsstandard erfüllen muss. So sichert eine Autoversicherung Fahrer und Fahrzeug ab, für den Fall, dass Sie an einem Unfall beteiligt sind. Die Unfallversicherung soll dazu dienen, dass die geschädigte Person Geld ausgeschüttet bekommt, damit die Kosten für eine Reparatur bei einer Fachwerkstatt gezahlt werden können.

Gut zu wissen: Gerade im Kfz-Bereich sind solche Reparaturkosten recht hoch und schon bei kleinen Sachschäden können die Preise für eine Regulierung des Schadens bei mehreren Tausend Euro beginnen.

Beim Fahren ohne Versicherungsschutz wären also einmal der Geschädigte, sowie der Schädiger bei einem Verkehrsunfall nicht abgesichert. Der Versicherungsanbieter muss zudem seinen Sitz im Inland haben, dies ist ebenfalls im Pflichtversicherungsgesetz so vorgeschrieben. Denn dadurch kann der Leistungsstandard für die deutschlandweiten Versicherungen besser kontrolliert und gewährt werden.

Zudem haben Autoversicherungen den Vorteil, dass Sie den Versicherungsnehmer bei weiteren Schwierigkeiten absichern. Eine Insassenversicherung oder eine Diebstahlversicherung gelten zwar als Sonderleistungen, diese sind aber durchaus empfehlenswert, wenn die Umstände für Fahrer und Fahrzeug passen. Gerade wenn ein Auto immer über Nacht draußen auf der öffentlichen Straße steht und kein Garagenstellplatz auf dem eigenen Grundstück vorhanden ist, hilft eine zusätzliche Absicherung. Ansonsten müssten bei einem Diebstahl oder bei Schäden durch mutwillige Zerstörung die Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden.

Die Strafe für Fahren ohne Versicherungsschutz

Sollte das Gesetz ignoriert werden, droht beim Fahren ohne Versicherung eine Strafe. Denn hierbei handelt es sich um eine Straftat, da andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Sofern kein Versicherungsschutz besteht, ist laut dem Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessätzen belaufen kann, vorgesehen.

Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar.
Das Auto ohne Versicherung zu fahren, stellt eine Straftat dar.

Ein Auto ohne Versicherung zu fahren, kann eine Strafe, welche noch weit höher ist hervorbringen, wenn vorsätzlich gehandelt wird. Sofern der Fahrer gleichzeitig der Halter des Fahrzeugs ist, kann ihm das Auto sogar entzogen werden. Dementsprechend ist bei Vorsatz das Strafmaß um einiges höher.

Bei dem Fahren ohne Versicherungsschutz wird der Fall, gerade bei einem entstandenem Sach- oder Personenschaden sowie einer starken Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vor Gericht überprüft und ausgewertet. Dabei wird entschieden, ob es sich um Vorsatz oder Fahrlässigkeit handelt. Das vorsätzliche Fahren ohne Versicherung umfasst eine deutlich höhere Geldstrafe und es wird ein Jahr Freiheitsstrafe verordnet. Bei Fahrlässigkeit in Verbindung des Fahrens ohne Versicherungsschutz, ist die Hauptstrafe in der Regel eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monate.

Zuzüglich ist ein Vermerk in Flensburg möglich, genauso wie ein Fahrverbot. Diese gelten dann als Nebenstrafen.

Wann ist es Fahren ohne Versicherungsschutz?

Wenn eine Versicherung neu abgeschlossen oder einer Kfz-Versicherung gekündigt wird und Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, dann ist manchmal ein lückenloser Übergang schwierig, auch dann kann eine Strafe erfolgen. Daher sollten Sie dringend darauf achten, dass Sie stets versichert sind. Aus diesem Grund darf unter den folgenden Umständen nicht mit einem Fahrzeug ohne Versicherung gefahren werden, wenn:

  • Das Auto für öffentliche Straßen, Wege oder Parkplätze genutzt wird.
  • Der Gebrauch des Wagens anderen Personen, wie beispielsweise Familienmitgliedern erlaubt ist.
  • Die bisherige Kfz-Haftpflichtversicherung gekündigt wurde und die neue Versicherung noch nicht aktiv läuft.
Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.
Die Strafe für das Fahren ohne Versicherung fällt in der Regel sehr hoch aus.

Sofern kein Versicherungsvertrag für das Kraftfahrzeug abgeschlossen ist, darf damit auch nicht gefahren werden. Selbst wenn es sich nur um einen noch so geringen Weg oder ein paar Meter handelt, folgt eine Strafe für das Fahren ohne Versicherungsschutz.

Gerade in den Fällen, wenn nicht damit gerechnet wird, kann dennoch ein Unfall passieren und ein noch so kleiner Schaden entstehen. Daher ist es wichtig und die Pflicht in Deutschland, eine gültige Kfz-Versicherung zu besitzen.

Ein fremdes Kennzeichen ist strafbar, da dies keinen gültigen Versicherungsschutz darstellt. Bei kleinen Übungsfahrten mit dem Wagen kann so schnell ein Verkehrsunfall entstehen und sollte daher dringend unterlassen werden.

Ansonsten macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch immer der Halter strafbar.

Das Risiko, dass etwas bei einem nicht versicherten Fahrzeug auf der Straße passiert, ist generell recht hoch. Dementsprechend hat das Pflichtversicherungsgesetz solch eine große Wichtigkeit. Zudem ist eine Gefährdung anderer Personen hierbei gegeben, insbesondere wenn auf den öffentlichen Straßen im Verkehr gefahren wird.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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144 Kommentare

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  1. Luca
    Am 27. Februar 2019 um 0:53

    Hallo,

    könnte man ein neu gekauftes Moped, welches noch nicht angemeldet und nicht versichert wurde über einen Gehweg zur Tankstelle schieben?

    Vielen Dank im Voraus!

  2. Oliver
    Am 25. Februar 2019 um 19:40

    Hallo bussgeldkatalog.org,

    ich habe von der Landrätin eine Ordnungsverfügung erhalten, da mein Auto seit ca 6 Wochen ohne Kfz Versicherung ist. Die Ex-Schwiegereltern haben ohne meinen Wissen diese einfach gekündigt und ich wurde eben erst 6 Wochen später von der Landrätin darauf hingewiesen. Jetzt habe ich selbstverständlich direkt eine neue KFZ-Versicherung abgeschlossen diese natürlich nicht rückwirkend gilt. Nun meine Frage, welche Konsequenzen kommen jetzt auf mich zu, da ich zwischen den 01.01.2019 bis zum 24.02.2019 nicht versichert war? Kann man da von einen ungefähren Eurobetrag rechnen? Werde ich von Flensburg auch noch was bekommen?

    MfG Oliver

  3. Joe
    Am 15. Februar 2019 um 16:42

    Gestern abend wurde ich in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt. Der andere Fahrer fuhr über eine rote Ampel und fügte meinem Auto beim kreuzen einen Totalschaden zu.

    Das Fahrzeug des anderen Fahrers hat ein rumänisches Kennzeichen. Er hst es jemanden aus Rumänien abgekauft aber es ist weiterhin auf den vorherigen Halter zugelassen. Zudem hat er seit Mitte Dezember laut eigener Aussage seine Kfz Versicherung bedient.

    Anwalt ist zwar eingeschaltet aber dennoch würde mich interessieren, womit er rechnen muss im gesamten gesehen.

    MfG Joe

  4. R.
    Am 31. Januar 2019 um 20:30

    Hallo, ich habe ein Leasing Fahrzeug gekauft welches vorher in der Leasingrate die Versicherung mit drin hatte. Bin ich jetzt weiterhin darüber versichert oder soll ich das Firmenfahrzeug lieber stilllegen bis ich eine neue Versicherung abgeschlossen habe?

  5. Björn
    Am 3. Dezember 2018 um 20:06

    Moin moin,
    Ich habe da mal eine Frage.
    Ich habe mein altes KFZ abgemeldet und die Versicherung gekündigt und dann das KFZ auf einem Privat Parkplatz bis zum weiter verkauf zwischen geparkt. Weiter ist das KFZ wegen diverser Mängel nicht mehr Fahrbereit gewesen. Als Treuer Bürger habe ich das Alte Kennzeichen am KFZ belassen damit das Auto noch zugeordnet werden kann. Jetzt habe ich aber Post bekommen das gegen mich ein Verfahren wegen verstoß gegen §6 PflVersG eingeleitet worden ist.

    Was muss Ich nun tun und was kann im schlimmsten Fall Passieren

    Danke schon mal für die Infos

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 16:09

      Hallo Björn,

      sofern das Fahrzeug auf Privatgrund stand und nicht bewegt wurde, sollte eine Versicherung eigentlich nicht nötig sein. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Alexander
    Am 31. Oktober 2018 um 19:21

    Hallo. Ich bin in eine Kontrolle geraten als ich mit einem nicht zugelassenen Anhänger bis 1,5t zur Überführung fuhr. Welches Strafmaß ist zu erwarten ? Danke

  7. Ferhat
    Am 26. September 2018 um 10:23

    Hallo an wem muss ich geld strafe zahlen wenn ich ohne versicherungsschutz auto fahre nur an Straßenverkehrsamt oder auch an polizei?
    Mit freundlichen Grüßen

  8. Sternchen
    Am 15. September 2018 um 12:14

    Hallo,
    Ich habe mir ein neues Auto gekauft und ein bekannter hat mir eine Autoversicherung abgeschlossen, mit dieser evb Nr habe ich das Auto bei der Zulassungsstelle angemeldet. Zwei Tage später viel mir auf das ich nur eine Haftpflichtversicherung habe, dies wollte ich auf eine Teilkasko aufstocken, doch das ging bei dieser Versicherung nicht.
    Darauf hin habe ich eine neue Versicherung abgeschlossen und einen widerrufen bei der Haftpflicht eingereicht.
    Da ich Probleme mit meiner e-Mail Adresse hatte bekam ich die Bestätigung Mail nicht, dieses Problem habe ich behoben, doch der Widerruf war schon wirksam und meine neue Versicherung ist erst ab dem 16.9 bestehend. Nun war ich 6 Tage nicht versichert.
    Ich war aber nicht aktiv im Straßenverkehr, da ich eine Operation hatte und nur daheim bzw in der Klinik lag.
    Auf was für eine Bußgeld oder Strafe kann ich mich den einstellen, oder passiert mir nicht?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Mit freundlichen Grüßen
    Sternchen

  9. Achim
    Am 15. September 2018 um 2:15

    Fahren ohne Haftpflichtversicherung.
    Verjährt das irgendwann ?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 16:15

      Hallo Achim,

      gemäß § 78 StGB verjährt das Fahren ohne Versicherungsschutz nach drei Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Gamze
    Am 13. September 2018 um 7:52

    Bin fahranfängerin 18 Jahre alt und wie teuer ca. Kann es sein wenn ich ein Auto als 2.wagen bei meinen eltern in der Versicherung anmelde??

    Danke im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. September 2018 um 10:42

      Hallo Gamze,

      wie hoch die Versicherungsbeiträge ausfallen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren – unter anderem Typklasse und Regionalklasse – ab. Des Weiteren ist von Bedeutung, wie umfangreich der Versicherungsschutz sein soll (Kfz-Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko). Am besten stellen Sie bei verschiedenen Anbietern entsprechende Anfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Gamze
    Am 12. September 2018 um 22:46

    Hallo,

    Ich habe eine Frage . Have seit ca 6 Monaten mein Führerschein bin 18 Jahre alt aber bei der Versicherung meiner Eltern fürs Auto fahren nicht eingetragen. Darf ich fahren??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 15:53

      Hallo Gamze,

      Sie dürfen normalerweise fahren. Allerdings kann die Versicherung bei einem Versicherungsfall ggf. die Hochstufung vornehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Christian
    Am 12. September 2018 um 22:25

    Hallo liebes Team,

    Haftpflichtschutz wurde 16Juli -28Juli aufgehoben Begründung Zahlungsverzug. 27.7 kam Einschreiben Zulassungsstelle ich solle innerhalb 3 Tagen Versicherung vorweisen.
    Habe Betrag sofort überwiesen , und mich entschuldigt wegen Verzug, aber das ich keinen Hinweis vorher bekam . Dann Versicherungsschutz wieder gegeben.

    Jetzt Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz da ich am 20.7 mit einem Telefon in der Hand aufgehalten wurde. Obwohl ich keinerlei Infos bekam das ich nicht fahren darf bzw. die Info der Aufhebeung erst 27.7 kam, ich nach nach dieser sofort Zahlung machte und Schutz wieder gegeben war.
    Ich habe wirklich vorher keinen Hinweis bekommen bzw. Einschreiben erhalten. Lediglich am 27.7.

    Ich bin nun sehr besorgt 😞 wie es weiter geht.bitte um Hilfe oder Tipps

  13. Vladi
    Am 28. August 2018 um 18:02

    Hallo,
    Ich hab mal ne frage, mein Kumpel hat seine Versicherung nicht bezahlt gehabt und sein Versicherungsschutz war erloschen jetzt hat er heute neue Versicherung gemacht und er hat mir davon ein Bild geschickt wo dran steht Versicherungsbeginn 28.8. 0.00 Uhr
    Kann ich so jetzt bedenkenlos ihn mit seinem Auto zum Flughafen fahren ?

  14. Gaby
    Am 30. Juli 2018 um 13:58

    ich habe 2 Fragen
    Macht man sich mit strafbar,wenn man wissentlich als Beifahrer( Lebensgefährte) im Auto sitzt, bei dem kein Versicherungsschutz es geht und TÜV abgelaufen ist?
    (Halter der eine Partner und der andere Versicherungsnehmer…)
    bzw habe ich Meldepflicht, wenn ich weiß, das jemand ein Auto ohne Versicherungsschutz und TÜV fährt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 12:03

      Hallo Gaby,

      unseres Wissens nach dürfte keine solche Verpflichtung bestehen. Details können Sie bei einem Versicherer erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Jela
    Am 26. Juli 2018 um 18:21

    Hallo.
    Wie verhält es sich, wenn ich mir ein Auto kaufe und bisher noch keine Versicherung habe. Darf ich dann trotzdem unmittelbar nach dem Kauf mit dem neu erworbenen Auto zur Zulassungsstelle und nach Hause fahren?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 11:25

      Hallo Jela,

      derlei Fahrten sollten ausnahmsweise erlaubt sein. Details sollten Sie auch bei Ihrem Versicherer erfragen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Bettina
    Am 27. Juni 2018 um 14:40

    Ich hab da mal eine Frage:
    Wenn ein Arzt im Krankenhaus, ohne ersichtlichen Grund, ein Fahrverbot für 1 Jahr ausspricht.
    Und man nicht genau sagen kann, ob er es dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt hat.
    Was würde passieren, wenn man dann trotzdem mit dem Auto fährt?
    Besteht überhaupt ein Versicherungsschutz?
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:33

      Hallo Bettina,

      es ist davon auszugehen, dass der Versicherungsschutz erlischt. Des Weiteren können sich je nach Einzelfall andere Konsequenzen hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis ergeben. Ein Anwalt kann Sie zum Einzelfall beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Jakob
    Am 1. Juni 2018 um 9:07

    Ich bin gerade 18 geworden und darf somit ja selbst fahren allerdings bin ich noch nicht in die Kfz-Versicherung meiner Eltern eingetragen darf ich trotzdem mit deren Autos fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2018 um 14:03

      Hallo Jakob,

      damit die Haftpflichtversicherung auch bei einem von Ihnen verschuldeten Verkehrsunfall einspringt, sollten Sie dort als weiterer Fahrer eingetragen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Amina
    Am 20. Mai 2018 um 9:36

    Guten tag..
    Mein Sohn der 10 Jahre ist wurde gestern von der Polizei angehalten weil er auf einem hoverkart das ca 10 kmh fährt..ich War mit dem Fahrrad dabei. Was für eine Strafe kommt auf mich zu?da die Polizei gesagt hatte dass man es über 6 kmh auch versichern muss usw.. Danke LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:26

      Hallo Amina,

      da das Hoverkart schneller als 6 km/h war, gilt es als Fahrzeug und muss versichert werden. Wer keine Haftpflichtversicherung besitzt, kann mit einer Geldstrafe oder schlimmstenfalls mit einer Haftstrafe bestraft werden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  19. Marius
    Am 17. Mai 2018 um 18:50

    Eine Bekannte (Sie ist 18 und hat seit 2 Monaten Führerschein) will mit dem Auto ihrer Mutter fahren. Das Auto ist zwar Versichert, aber nicht auf die 18 jährige und in der Versicherung ist sie auch nicht mit aufgeführt.
    Muss sie bei einem Unfall nur evtl. die Kosten tragen oder könnte sie auch anderweitig Bestraft werden (Führerschein Entzug, Bußgeld, Freiheitsstrafe etc.?)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 10:58

      Hallo Marius,

      würde es in diesem Szenario zu einem Unfall kommen, sind je nach Unfallhergang neben den Unfallschäden natürlich auch entsprechende Sanktionen zu tragen. Das eine sind Sachschäden und das andere Ahndungen, die sich für Fehlverhalten entsprechend geltendem Verkehrsrecht ergeben. Gerade während der Probezeit werden Fahrer noch strenger sanktioniert, als dies bei langjährigen Fahrern der Fall ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. René
    Am 6. Mai 2018 um 23:56

    Guten Tag,

    habe mir heute einen 50ccm Roller gekauft und diesen dann auch gleich getestet.
    Leider habe ich beim wenden einen Unfall mit einem parkenden Wagen gehabt.
    Der Versicherungsschutz ist leider noch nicht vorhanden gewesen.
    Dies war mir bewusst.
    Polizei hat mir vor Ort schon mitgeteilt, dass es zu einer Strafanzeige kommen wird.
    Mit was für Konsequenzen muss ich rechnen? Gilt hier noch Vorsatz oder kann es noch als fahrlässig durchgehen?

    MfG
    René

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Mai 2018 um 12:39

      Hallo René,

      wir können Ihnen Ihre Fragen leider nicht beantworten, da wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Sie haben aber die Möglichkeit, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Charlie
    Am 29. April 2018 um 15:25

    Guten Tag,
    ich habe eine Anhörung als Beschuldigter von der Polizei-Autobahn bekommen. Ich bin einen Transporter von meiner Firma auf öffentlichen Wegen gefahren, welcher keine Haftplfichtversicherung hatte. Mir war nicht bewusst, dass der Transporter nicht versichert war. Die Firma besitzt sechs Transporter und ich wechsel beim Fahren oft den Transporter. Obwohl ich die Daten der Firma und meines Arbeitsgeber der Polizei gemeldet habe, erhalte ich eine Anhörung als Beschuldigter. Kann ich gegen die Anhörung einen Widerspruch einlegen?

    MfG,
    Charlie

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 14:56

      Hallo Charlie,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Moustafa l.
    Am 19. April 2018 um 17:50

    ich wollte Ihnen erzählen, was bei mir passiert. und zwar hatte ich mein Alte Auto verkauft nach ein paar tagen habe ich andere Auto gefunden und gekauft.
    ich habe die Kennenzeichenen mit genommen. ich bin nicht mit zulassen gefahren. dann ich bin geblitzt worden und heute bekomme ich einen Brief von Polizei meine frage ; wie man häufig im diesem Fall verhalten muss

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2018 um 15:47

      Hallo Moustafa I.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Hans
    Am 14. April 2018 um 0:13

    Hallo, ich habe eine Frage und zwar hat ein Freund von mir ein Motorrad mit neuer Zulassung. Und es besteht auch eine Versicherung nur leider weiß er nicht wie das Motorrad versichert ist da es sein Vater für ihn gemacht hat. Er hat zu mir gesagt das Motorrad ist für Fahrer unter 23 versichert. Bin ich dann auch damit versichert oder muss man angeben wer fährt. Ich bin 21

  24. Andreas K.
    Am 12. April 2018 um 14:48

    Angenommen meine Verischerung wurde zum 31.12. des letzten Jahres gekündigt. Dies auch schon bestätigt. Die neue Versicherung hat keinen Antrag angeblich erhalten und würde erst wieder ab heute versichern. Versicherung würde ja dann wieder bestehen, aber gibt es eine Strafe für die vergangene Zeit vom 01.01. – heute? in Form einer OWI oder Ähnliches?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 11:15

      Hallo Andreas,

      der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich erst mit der Annahme des Versicherungsantrags durch den Versicherer sowie nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie. Da wir Ihnen keine Rechtsberatung erteilen dürfen, kontaktieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Donna
    Am 21. März 2018 um 10:40

    Hallo, was kann dem Fahrer unter 25 bei einem Unfall passieren, wenn der Versicherungsnehmer ihn nicht mit angegeben hat bei der Haflpflichtversicherung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 15:20

      Hallo Donna,

      in der Regel erfolgt die Hochstufung in der Versicherung. Erkundigen Sie sich ggf. bei Versicherung oder Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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