Atemalkohol vs. Blutalkohol: Welche Messung ist beweiskräftiger?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Das Problem mit der Ermittlung der Promille

Alkohol hat im Straßenverkehr nichts zu suchen. Und doch kommt es wegen Fahrern, die zu viel Promille aufweisen, immer wieder zu Verkehrsunfällen. Der Tatbestand „Trunkenheit im Verkehr“ führt zum Leidwesen vieler Kfz-Führer immer wieder zu gefährlichen Situationen.
Auffällige Fahrer werden in der Regel durch ihren Atemalkohol oder ihren Blutalkohol überführt. Ist der gemessene Wert zu hoch, kann sogar der Führerschein entzogen und die Teilnahme an einer MPU angeordnet werden.
Der vorliegende Ratgeber beschäftigt sich mit der Frage: Was geschieht, wenn bei der Messung von Atemalkohol und Blutalkohol eine merkbare Differenz entsteht? Hier werden Sie über die grundlegenden Unterschiede zwischen beiden Alkoholtests aufgeklärt und erfahren, wie es dazu kommen kann, dass der Atemalkohol höher bzw. niedriger als Blutalkohol ausfällt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Atemalkohol und Blutalkohol
Während der Atemalkohol mobil von Polizeibeamten gemessen wird (“pusten/blasen”), kann der Blutalkohol nur im Labor ermittelt werden. Die entsprechende Blutprobe darf nur ein Arzt entnehmen.
Der Atemalkoholtest darf verweigert werden. Allerdings können die Polizeibeamten dann die Anordnung einer Blutprobe anordnen, wenn der Verdacht einer Verkehrsstraftat im Raum steht.
Beide. Wenn die Polizisten mit neueren, geeichten Präzisionsmessgeräten den Atemalkohol messen, kann dieser Wert auch verwendet werden. Bei Verdacht einer Straftat ordnen sie dennoch eine Blutprobe als Beweismittel an.
Der grundlegende Unterschied zwischen Atemalkohol und Blutalkohol
Die Messung des Blutalkohols folgt einer langen Tradition und erfolgt unter strengen Richtlinien der forensischen Toxikologie. Aus diesem Grund besitzt eine ermittelte Blutalkoholkonzentration (BAK) vor Gericht stets eine hohe Beweiskraft.
Die Feststellung von Atemalkohol besitzt gegenüber Blutalkohol den Vorteil, dass durch portable Geräte eine spontane Überprüfung stattfinden kann. Dabei wird der Alkohol im Körper in Milligramm pro Liter Atemluft (mg/l) gemessen.
Für diese Messvariante hat der Gesetzgeber 1998 extra eine höchstzulässige Atemalkoholkonzentration festgelegt. Diese liegt bei 0,25 mg/l. Durch diesen eigens festgelegten Grenzwert muss keine Umrechnung von Atemalkohol in Blutalkohol erfolgen. Auf diese Weise sollen rechtliche Probleme vermieden werden, die sonst die Sanktionierung in einigen Fällen erschweren könnten.
Unsere Infografik zeigt Ihnen, wie ein mobiles Luft-Alkoholmessgerät funktioniert:
Rechtliche Vorschriften zum Messverfahren
Bei der Feststellung von Blutalkohol und Atemalkohol liegt der Unterschied nicht nur in den sich unterscheidenden Messverfahren. Auch in puncto Beweiskraft sind beide nicht immer gleichwertig: Die Blutalkoholkonzentration (BAK) gilt vor Gericht allgemein als stichfester als der Wert, der sich aus der Atemluft ergibt.
Nichtsdestotrotz müssen Tests zu Atemalkohol gegenüber Blutalkohol einige Anforderungen erfüllen, damit Sie nicht direkt als ungültig angesehen werden. Die im Folgenden genannten Kriterien sind dabei besonders bedeutsam.
- Die Zeit vor dem Atemtest: 10 Minuten vor dem eigentlichen „Pusten“ darf der jeweilige Fahrer keine anderen Substanzen zu sich nehmen. Er darf also nicht essen, trinken, rauchen oder Medikamente einnehmen.
- Der Abstand zum Alkoholkonsum: Zwischen dem Test und der alkoholischen Genussmittel müssen mindestens 20 Minuten liegen. So wird sichergestellt, dass der Alkohol ins Blut gelangt ist.
- Der doppelte Check: 5 Minuten nach der ersten Überprüfung muss eine weitere erfolgen. Dadurch wird die Messsicherheit erhöht. Beide Messwerte dürfen sich darüber hinaus nicht zu stark voneinander unterscheiden.
Hallo hab meine Fahrerlaubnis verloren und ich hätte eine Frage da steht ich zitiere „die am 24.09.2018 gegen 5:36 Uhr entnommene Blutprobe ergab zurückgerechnet auf die Tatzeit eine Blutalkoholkonzentration von 1,13 und zur entnahmezeit von 1,08 Promille im Mittelwert“
Und meine Frage wäre welcher Wert ist relevant? Ich mein beim blutnehmen hat ich ein Wert von 1,08 normalerweise zählt ja nur das vor Gericht und wenn das so wäre dann wäre das ja noch keine Straftat so gesehen aber ich bin mir auch nicht sicher.
Und falls schon bemerkt das Datum stimmt so mit 2018 so steht das drin aber gemeint ist natürlich letztes Jahr hilft mir das vielleicht?
Vielen dank schon mal.
Hallo Rudi,
wir dürfen keine Rechtsberatung geben. Um rechtliche Auskunft zu konkreten Fragen in Ihrem Einzelfall zu erhalten, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde um 4 Uhr morgens angehalten und musste pusten Ergebniss 1.55% Promille . Daraufhin wurde ich mit zur Dienstelle genommen wo mir ca um halb 5 dann Blut abgenommen wurde 1.72% Promille.
Um 6 Uhr wurde ich wieder zurück gebracht und habe nochmal gepustet weil ich freiwillig wissen wollte wieviel ich wohl noch habe und dabei kam 1.20% Promille raus. Kann das alles so stimmen mit dem Blutergebniss? Wieso ist die Promille beim pusten erst 1.55% beim Blutergebniss dann 1.72% und eine halbe Stunde später bei pusten nur noch 1.20%?
Hallo Lucas,
die Ergebnisse können aufgrund der unterschiedlichen Messmethoden abweichen. Beim “Pusten” wird nur der Atemalkoholwert gemessen, während bei der Blutanalyse der Alkoholgehalt im Blut erhoben wird.
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Hallo mein mann ist gestern nach dem Fasching morgens gegen 10 in eine Kontrolle geraten er hatte ca 5 Bier von 21-4 Uhr morgens getrunken und beim blasen 0,8 die beaten nahmen ihn mit zu blutkontrolle und die meinte es sei mindestens das doppelte beim Blut mit was für einer Strafe muss er rechnen?LG
Hallo Brown,
ohne den genauen Blutalkoholwert ist eine Prognose der Strafe nicht möglich. Eine MPU-Anordnung erfolgt gewöhnlich ab 1,1 Promille.
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Ich wurde gestern mit Alkohol am Steuer erwischt
Beim pusten hatte ich 1,38.
Was kommt auf mich jetzt zu.?
Ich wurde am Wochenende mit dem Fahrrad kontrolliert und sollte pusten. Der Wert wurde nicht genannt lediglich das ich besser das Fahrrad schiebe. Es wurde auch nur ein Wert gemessen. Gibt es da Erfahrungen was kommen könnte?
Hallo Matthias B.,
Sie müssen mit 3 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.
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Die Atemalkoholmessungen sind völliger Schrott. Sie weisen in vielen Fällen, so wie bei mir, einen weit überhöhten Alkoholgehalt auf, insbesondere wenn man nach Alkoholgenuss sofort kontrolliert wird. Dass man vor dem “Blasen” nichts essen darf, dient allein dem Zweck, einen hohen Alkoholgehalt nachzuweisen. Bei mir hat man einmal einen Atemalkoholgehalt von 2 Promille festgestellt, weil ich unmittelbar vorher einen einzigen Schnaps getrunken hatte. Da ich auch für den Polizisten offensichtlich nicht angetrunken war, erlaubte man mir, einen Bissen zu essen (Gegen die Vorschrift)-
Die darauf folgende Messung ergab dann 0,2 Promille(i.W.: null.komma zwei !!) ! Dass man vor der Atemalkoholmessung nichts essen darf, zeigt schon, dass die Polizei es darauf anlegt, einen möglichst hohen Alkoholwert nachzuweisen. Warum sonst sollte es dieses Essenverbot vor der Messung geben ? Kann das mal jemand hier erklären ?
Auch die in die Medien oft kursierenden Meldungen von Alkoholsündern mit 4 und noch mehr Promille, mit denen man ja, würden sie stimmen, schon längst tot wäre, sind ein Beweis, dass die Atemalkoholmessungen völlig falsch sind.
Hallo, ich wurde angehalten und hatte nach dem pusten einen Atemalkoholwert 0,06 ca. 30 min später auf der Wache 0,04
Jetzt kommt der Anhörungsbogen vom Landkreis. Da steht nach den 2 Messungen ein Wert von 0,05. Was kann ich machen.
Ich bin noch in der Probezeit. Ich hatte gut gefrühstückt mit 2 Gläser Apfelsaft. Angehalten wurde ich um 10:50 vormittags.
Hallo Achim,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Hinsichtlich des weiteren Vorgehens kann Sie ein Anwalt für Verkehrsrecht beraten.
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Hallo,
ich habe da eine Frage bezüglich den Alkoholkonsums. Ich habe an einem Wochenende gefeiert und gut was getrunken und etwa 6 Stunden geschlafen, am nächsten Tag morgens bin ich zu einer Tankstelle gefahren um mir Zigaretten zu holen und die Verkäuferin hat Alkoholgeruch von mir aus gerochen und die Polizei gerufen. Als ich zuhause ankahm, habe ich 1 1/2 Flaschen Bier 0,33L getrunken und einen guten Schluck Whisky/Cola gemacht und unmittelbar danach klingelten die Beamten bereits an meiner Tür und haben mich sofort gebeten ins Röhrchen zu pusten. Der wert ergab 2,59 Promille. Auf dem Revier etwa 20 min später wurden mir 2 Blutproben entnommen. Ich schätze er müsste um einiges niedriger ausfallen, oder liege ich da Falsch?
Hallo,
die Höhe des Alkoholgehalts im Blut hängt von verschiedenen Faktoren ab, sodass sich keine generelle Aussage darüber treffen lässt. Die Blutproben sind in jedem Fall genauer als die Atemalkoholprobe.
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Hallo,
bei einer leichten Stoßstangenberührung erfragte die Polizei, ob ich den Pusten würde. Dies tat ich. Leider hatte ich erheblichen Restalkohol. Hatte allerdings 12 Stunden nichts getrunken aber eben auch nicht viel gegessen an dem Tag oder Flüssigkeit zu mir genommen.
Nach dem Ergebnis wurde ich sofort zur Blutabnahme in der Klinik aufgefordert, der ich nachkam.
Aber es wurde nur 1 Meßwert genommen. Ich wurde nicht zum 2 mal pusten aufgefordert um einen Mittelwert zu bekommen.
Bei der Blutabnahme wusste der Arzt auch nicht, wie die neuen Polizei Blutabnahme Teile funktionieren und der Polizist hat ihm dann das dann mit Stempel und Kanüle mit ungewaschenen Händen gezeigt.
Ist das rechtes?
Das Blutergebnis habe ich noch nicht.
Hallo Marc,
zu Ihren Fragen: Grundsätzlich wird der Atemalkoholwert nur einmal gemessen – ausschlaggebender ist jedoch der Blutalkoholwert. Dass dies nun nicht entsprechend des hygienischen Vorschriften verlief, ist natürlich nicht gut, macht den Test jedoch per se nicht ungültig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Bei einer Kontrolle wurde mir ein Konsum von Drogen nachgewiesen. Ich habe vorher nie Alkohol oder Drogen konsumiert. Ich muss nun meinen Führerschein abgeben und würde gern wissen womit ich in etwa rechnen muss,da ich den Führerschein brauche für meine Arbeitssuche.
Hallo Marion L.,
im Falle von Drogendelikten kann die Sanktion schwer pauschal vorhergesagt werden. Sicher sind eine Geldbuße und Punkte. Haben Sie ein Fahrverbot erhalten oder wurde Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen? Wurde Ihnen ein Fahrverbot erteilt, dann erhalten Sie Ihren Führerschein nach Ablauf der Frist wieder zurück. Wenn Ihnen jedoch die Fahrerlaubnis entzogen wurde, werden Sie höchstwahrscheinlich eine MPU absolvieren müssen. Die konkrete Sanktion ist jedoch stets Sache der ausstellenden Behörde.
Das Team von bussgeldkatalog.org