Ab wann wird von Fahrerflucht gesprochen?
Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Das Bedeutungsspektrum des Tatbestandes „Fahrerflucht“ analysiert

Sich nach einem Unfall vom Ort des Geschehens zu entfernen, ohne mit dem Opfer oder zumindest der Polizei zu sprechen, ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um eine Straftat mit hohem Strafmaß.
Und doch sind nach einer von der Versicherungsgesellschaft CosmosDirekt in Auftrag gegebenen Umfrage schon über 70% aller Deutschen mindestens einmal Opfer dieses Tatbestandes gewesen.
Dabei tun sich jedoch Fragen auf: Verstehen alle Befragten das Gleiche unter Unfallflucht wie der Gesetzgeber? Ab wann kann von Fahrerflucht gesprochen werden? Der vorliegende Ratgeber beantwortet letztere Frage und definiert den Tatbestand genau. Zudem klärt er, ob in jedem Fall immer ein Schaden beim Unfall auftreten muss, damit es zur Straftat und zur Verfolgung durch die Polizei kommen kann.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Wann liegt Unfallflucht vor?
Unfallbeteiligte müssen nach einem Unfall anderen Betroffenen notwendige Kontaktdaten zur Verfügung stellen oder eine angemessene Zeit warten, wenn niemand da ist. Wer dies nicht tut, macht sich u. U. wegen Unfallflucht strafbar.
Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise von der Tageszeit und vom Ort. In einer Ortschaft können 30 min angemessen sein. Im Zweifel sollten Sie die Polizei informieren.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren – dies entscheidet der Richter individuell. Ein Fahrer, der sich nach einem Unfall mit Personenschaden unerlaubt entfernt, wird gewöhnlich härter bestraft als jemand, der nach einem Unfall mit Blechschaden davonfährt. Wer sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet, kann mit einer Strafmilderung rechnen.
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Die wichtigsten Ratgeber zur Verfolgung & Ahndung von Fahrerflucht
Die Definition der Unfallflucht
In § 142 Strafgesetzbuch (StGB) definiert der Gesetzgeber den Tatbestand der „Unerlaubte[n] Entfern[ung] vom Unfallort“ und dessen Strafmaß. Demnach kann eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen, wenn ein Unfallbeteiligter sich entfernt, ohne anderen Betroffenen nötige Auskünfte zu übermitteln und zusammen den entstandenen Schaden zu begutachten.
Weiterhin schreibt die Gesetzgebung vor, dass Beteiligte am Unfallort eine angemessene Zeit lang warten müssen, wenn Sie dort niemanden antreffen. Tagsüber sollte die Wartezeit mindestens 30 Minuten betragen. Erscheint auch dann niemand, muss in jedem Fall die Polizei verständigt werden. Tun Unfallbeteiligte dies nicht und fertigen nur ein Schriftstück an, begehen sie immer noch Fahrerflucht.
Zu Unrecht beschuldigt – was nun?
Verkehrsteilnehmer sind sich nicht immer einig darüber, ab wann von Fahrerflucht gesprochen werden kann. Oft werden auch vorhandene Schäden erst spät entdeckt. So kann es vorkommen, dass völlig unerwartet eine Anzeige aufgegeben wird.
Es spielt für Sie zunächst keine Rolle, ob Sie zu Recht oder zu Unrecht der Fahrerflucht angeklagt werden. In jedem Fall ist es ratsam, sich anwaltliche Hilfe zu beschaffen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihren Einzelfall genau analysieren und Ihr Recht für Sie kompetent vertreten.
Es besteht dem Gesetz nach eine Chance auf Strafmilderung. Dafür muss sich ein Unfallbeteiligter jedoch innerhalb von 24 Stunden melden, beispielsweise bei einer Polizeidienststelle, und die nötigen Angaben machen. Dadurch kann sogar völlig von einer Strafe abgesehen werden. Das kommt aber auf den Einzelfall an.
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Hallo ich habe einen Unfall gebaut beim rückwertz fahren habe ich nichts gehört das ich das Auto geknallt habe ich bin Weg gefahren Fahrerflucht dän wieder geparkt geguckt schtoßstange kapun dann bin ich zurück gekommen Polizei stand schon da was droht mir?
Hallo Johannes,
da Sie innerhalb von 24 Stunden zurückgekommen sind, haben Sie eine Chance auf Strafmilderung. Welche Sanktionen Sie noch zu erwarten haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Ihren Einzelfall genau analysieren und Ihr Recht für Sie vertreten kann.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin als Radfahrer von einem Transporter, der die Vorfahrt mißachtet hat angefahren worden und zum Sturz gekommen. Ich lag noch am Boden als das Fahrzeug los fuhr und abbog. An der nächsten Ampel wurde der Fahrer angehalten. Ich fuhr gleich hinterher. Laut Polizei war das keine Fahrerflucht, da der Fahrer ja, wenn auch später angehalten hat. Ich denke er wäre ohne das eingreifen weiter gefahren. Ist das wirklich so???
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Stefan,
für eine Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Heute wollte ich rechts ab biegen und von links kam ein radfahrer, vielleicht haben wir beide die Situation falsch eingeschätzt, auf jeden fall zog er aufeinmal auf die andere straßenseite womit ich nicht gerechnet habe bin natürlich gleichzeitig langsam beim ab biegen weiter gefahren, weil ich davon aus ging das er hinter mir langwollte(ganz normal grade über die straße) dies tat er jedoch nicht, hab dann natürlich gebremst und er ist aus gewichen und hintermir vorbei gefahren, auf die andere seite rauf. Ich hab nichts krachen gehört oder sonst was oder das er hingefallen sei mit dem rad nicht gehört ich konnte ihn auch hinter den anderen autos logischerweise nicht mehr sehen, wie gesagt ich er is auf die andere seite rauf. in dem moment habe ich aber nicht nach gedacht und bin halt normal weitergefahren, es hat auch kein anderer autofahrer gehupt oder aufmerksamkeit erregt zählt das als faherfluch? oder unfallflusch, wenn der radfahrer im nachhinein doch hingefallen ist ohne das ichs gesehen habe oder gehört habe?
Hallo Timo,
von Fahrerflucht wird grundsätzlich dann gesprochen, wenn Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernen. Kam es wegen Ihnen zum Sturz des Radfahrers, wird es sich wohl um Fahrerflucht handeln.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
an einer Kreuzung, habe ich neulich im Berufsverkehr warten müssen.
Hinter mir ereignete sich ein Unfall, woraufhin ein Motorradfahrer links neben mir, die Kontrolle über sein Bike verlor und zu Fall kam.
Da der Motorradfahrer sofort wieder stand habe ich meine Fahrt fortgesetzt.
Ist dies als Unfallflucht zu werten?
Hallo Dirk,
in der Regel wird dann von Fahrerflucht gesprochen, wenn eine Person selbst den Unfall verschuldet hat oder irgendwie beteiligt war. Das Sie dies nicht waren und der zu Schaden-Gekommene offensichtlich in einer stabilen Lage war, dürfte dies also nicht als Unfallflucht gelten.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe in einem Tunnel einen Unfall verursacht. Offensichtlich bin ich von der linken Spur etwas nach rechts gekommen und habe ein Fahrzeug leicht berührt. Es kam zu Lackschaden und einer leichten Delle. Ich war völlig überrascht von dem plötzlichen Schlag. Ich hatte Angst (1Woche Führerschein) im Tunnel zu halten. Ich bin auf die rechte Spur und weiter gefahren. Sofort nach dem Tunnel bin ich auf den Parkplatz und habe kurz gewartet, ob der andere Teilnehmer auch rausfahrt. Dies passierte nicht. Dann habe ich die Polizei gerufen. Kann das als Fahrerflucht ausgelegt werden? Danke!
Hallo Tim,
in der von Ihnen beschriebenen Situation sollte der Tatbestand der Fahrerflucht nicht als erfüllt angesehen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Das ist so leider nicht korrekt. In diesem Fall handelt es sich definitiv um eine Unfallflucht und wird stellenweise auch so geahndet. Für exakt diesen Fall habe ich bereits eine harte Strafe erhalten. (Ich habe in Dachau ein Fahrzeug, das während meines Wendemanövers hinter mir durchgefahren ist, berührt und bin dann etwa 20m weitergefahren und habe recht auf einen Parkplatz gehalten. Polizei gerufen – Unfallflucht.) Ergebnis: der Anwalt konnte dann den Entzug der Fahrerlaubnis in 1.000,- € an eine soziale Einrichtung umwandeln, so dass ich wenigstens nicht arbeitslos wurde.
Andererseits hat mir auch mal eine Dame in München einen Zettel hinterlassen, nachdem sie mich gerammt hat (das war ein wirklich gröberer Schaden). Die Polizei München hat dann das Verfahren eingestellt, da sie ja einen Zettel mit ihrer Telefonnummer hinterlassen hatte.
Hallo Richard,
wir schrieben “sollte als nicht erfüllt angesehen werden”, nicht “wird als erfüllt angesehen”. Je nach Einzelfall kann die Situation von den Behörden unterschiedlich eingeschätzt werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin rueckwaerts beim ausparken ganz leicht an eine laterne gekommen. Also hab sie ” beruehrt”. Ich konnte keinen schaden sehen und auch an meinem auto nicht. Ist das fahrerflucht?
Hallo Franky,
in der Tat kann dies bereits als Fahrerflucht gelten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe heute eine Radfahrerin mit dem Auto überholt. Im Rückspiegel habe ich gesehen, dass sie angehalten ist, aber ich war mir nicht sicher, ob ich zu nah vor ihr weitergefahren bin und sie sich deswegen aufgeregt hat oder ob sie zu ihren Kindern auf dem Radweg gesprochen hat. Für mich sah es nicht so aus, als hätte sie sich verletzt und ich bin nicht angehalten. Ist das auch schon Fahrerflucht?
Hallo Lina,
eine Fahrerflucht liegt dann vor, wenn ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Was passiert wenn man beim Fahrerflucht gesehen wurde und dabei abhaut ? Kommt die Polizei direkt zu uns oder bekommt man eine Strafe gegen Bußgeld?
Hallo Jennifer,
in der Tat kann die Polizei in diesem Fall direkt zu Ihnen kommen bzw. Ihnen eine Vorladung schicken. Da es sich bei Fahrerflucht um eine Straftat – nicht um eine Ordnungswidrigkeit – handelt, wird die Höhe der Strafe vor Gericht ermittelt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Heute bin ich Auto gefahren dann hab ich gesehen das jemand verletzt wurde und da waren Polizei und Krankenwagen dann kam ein Polizist das ich umkehren soll nach 2 min bin ich umkehrt.
Ich habe mit den Polizist nicht gesprochen er hat mir den Handzeichen für umkehren gegeben
Ist das Fahrerflucht? Bin Fahranfänger.
Werde ich eine Strafe bekommen oder nicht?
Ich hab Kein Unfall verursacht.
Hallo Ibo,
da Sie den Unfall nicht verursacht haben und sowohl Polizisten als auch Mediziner am Unfallort waren, werden Sie keine Strafe erhalten.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Am 25.Dezember.2017 um ca 18uhr20 ist die Polizei zu mir gekommen und hat behauptet ich hätte einen schweren Unfall verursacht obwohl ich von den Unfall nichts mitbekommen habe weil ich Musik gehört habe. Am gleiche Abend hat die Polizei mein Führerschein weggenommen und ich hab an die Staatsanwtschaft Mönchengladbach ein Brief geschrieben um zu erfahren wann ich mein Führerschein wiederbekommen. Das ist jetzt schon über einen Monat her und immer noch keine Antwort. Was kann ich tun das ich mein Führerschein wiederbekommen
Hallo Garik,
wir dürfen Ihnen keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Sie haben allerdings die Möglichkeit einen Anwalt einzuschalten, der Sie juristisch über das weitere Vorgehen beraten kann.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org