Vor einem Blitzer warnen: Was ist erlaubt und was nicht?
Letzte Aktualisierung am: 21. August 2026
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Bußgeldtabelle: Unzulässige Warnung vor einem Blitzer
| Tatbestand | Verwarn- / Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| missbräuchlich Hupe oder Lichthupe verwendet | 5 € | |
| … dadurch Andere belästigt | 10 € | |
| Radarwarner betrieben, verwendet oder mitgeführt | 75 € | 1 |
| Blitzer-App oder Blitzer-Warnfunktion verwendet | 75 € | 1 |
Wenn Sie andere Autofahrer vor einem Blitzer warnen, droht keine Strafe, sondern allenfalls ein Bußgeld – vorausgesetzt, Sie verstoßen mit Ihrer Warnung gegen die Verkehrsregeln. Denn das ist keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Vor einem Blitzer warnen
Das stellt keine Straftat dar, sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie dabei gegen die Verkehrsregeln verstoßen.
Nein, das ist nicht erlaubt. Sie dürfen Hupe (Schallzeichen) und Lichthupe nur verwenden, um vor einer Gefahr zu warnen, oder um außerorts anzuzeigen, dass Sie überholen möchten.
Amtliche Warnschilder sollen Gefahrenpunkte entschärfen. Wenn Sie selbst andere vor einem Blitzer warnen, kann das Unfälle provozieren, weil Sie den Fahrer dadurch unter Umständen ablenken oder zu einem unnötigen Bremsmanöver veranlassen.
Wann und wie darf man vor einem Blitzer warnen?

Es gibt durchaus einige legale Möglichkeiten, um sich nähernde Autofahrer auf einen Blitzer hinzuweisen:
- Mit Handzeichen vor dem Blitzer warnen: Sowohl Autofahrer als auch Fußgänger dürfen sich nähernde Autofahrer per Handzeichen auf die kommende Geschwindigkeitskontrolle aufmerksam machen.
- Schilder benutzen: Es ist auch erlaubt, andere mithilfe eines Schildes zu warnen – aber nur, wenn Sie den Fahrer dadurch nicht ablenken oder behindern. Ansonsten darf die Polizei die Warnung verbieten.
- Radio & Social Media: Blitzerwarnungen im Radio und auf Social Media sind ebenfalls zulässig.
Ist das Warnen vor Blitzern per Lichthupe verboten?
Die gängige Praxis, entgegenkommende Autofahrer per Lichthupe auf einen Blitzer hinzuweisen, ist nicht erlaubt, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Denn Sie dürfen die Lichthupe laut § 16 Abs. 1 StVO nur verwenden:
- wenn Ihnen oder anderen eine Gefahr droht oder
- um anzuzeigen, dass Sie außerorts überholen möchten
Blitzer stellen aber keine Gefahr dar, sondern sollen schwere Unfälle verhindern, indem sie Kraftfahrer veranlassen, sich an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit zu halten. Deshalb ist es auch nicht erlaubt, per Lichthupe vor einem Blitzer zu warnen.
Auch verboten: Radarwarner und Blitzer-Apps
§ 23 I Abs. 1c) StVO verbietet es ausdrücklich, während der Fahrt einen Radarwarner oder eine Blitzer-App zu betreiben bzw. zu verwenden. Sie dürfen reine Radarwarner nicht einmal im Fahrzeug mitnehmen.
Außerdem ist es verboten, die Warnfunktion von Google Maps oder eines Navigationsgeräts, das Blitzer anzeigt, oder einer Blitzer-App auf dem Handy zu verwenden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23) klargestellt, dass sich das in § 23 I Abs. 1c) StVO verankerte Verbot zwar in erster Linie an den Fahrer richtet. Allerdings dürfen auch Beifahrer diese Funktionen nicht verwenden.
Wenn die Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle einen betriebsbereiten Radarwarner findet, darf sie das Gerät beschlagnahmen und sogar vernichten lassen. Bei Navigationsgeräten und Smartphones dürften diese polizeilichen Maßnahmen wohl eher unverhältnismäßig sein, weil diese Geräte in erste Linie für andere Zwecke gedacht sind.
Infografik: Welche Geräte mit Blitzer-Warnfunktion sind erlaubt?

Warum darf man nicht vor einem Blitzer warnen?
Wenn Sie versuchen, andere vor einem Blitzer warnen, kann das den Fahrer irritieren oder ablenken. Möglicherweise deutet er Ihr Signal als Warnung vor einer Gefahr und bremst abrupt ab. Oder er verliert das Verkehrsgeschehen aus den Augen. Beides kann zu schweren Unfällen führen. Das gilt vor allem für die Blitzerwarnung per Lichthupe.
Blitzer-Apps und Radarwarner verwenden GPS und den genauen Standort des Fahrzeugs. So können Sie sehr genau vor einer Radarfalle warnen. Sie sind verboten, weil sie den Sinn von Verkehrskontrollen untergraben. Sie behindern die Verkehrssicherheit, weil sich der Fahrer möglicherweise nur kurz vor dem Blitzer an die Höchstgeschwindigkeit hält, anstatt dauerhaft mit dem zulässigen Tempo zu fahren.
Warnungen im Radio sind hingegen erlaubt, weil sie nur den Straßenabschnitt und keinen genauen Standort benennen. So sind Fahrer gezwungen, ihre Geschwindigkeit über längere Distanz anzupassen.
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