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OOONO-Blitzerwarner: Keine Angst mehr vor Radarfallen!

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: OOONO-Blitzerwarner

Wie funktioniert der Radarwarner von OOONO?

Der Radar- bzw. Blitzerwarner ist eine der Funktionen des OOONO CO-Drivers. Dabei handelt es sich um ein Gerät, dass Sie in Ihrem Auto anbringen können. Per Bluetooth-Signal verbindet es sich mit Ihrem Smartphone und der dort installierten OOONO connect App. Diese wiederum greift auf eine große Datenbank zu, in der die von anderen Autofahrern gemeldeten Blitzer und Gefahrenstellen gespeichert sind. Nähern Sie sich während der Fahrt einem Blitzer, ertönt ein akustisches Warnsignal aus dem OOONO CO-Driver.

Ist der OOONO-Blitzerwarner legal?

Der Kauf, der Besitz und die Installation von Blitzerwarnern ist in Deutschland erlaubt, die Nutzung allerdings nicht. Das geht unmissverständlich aus § 23 Abs. 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hervor. Ein Blitzerwarner – ob von OOONO oder von einem anderen Hersteller – ist aber nur während der Fahrt verboten. Nutzen Sie ihn vor Fahrtantritt, um sich über die Blitzer auf Ihrer Strecke zu informieren, ist das erlaubt.

Was passiert, wenn man mit dem OOONO-Radarwarner erwischt wird?

Hier drohen ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Für Fahranfänger wird dies außerdem als B-Verstoß gewertet.

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Was ist der OOONO Traffic Blitzerwarner?

Der OOONO CO-Driver Verkehrsalarm kann Sie vor nahenden Blitzern warnen.
Der OOONO CO-Driver Verkehrsalarm kann Sie vor nahenden Blitzern warnen.

Auto fahren kann sowohl Freude als auch Frust bringen. Einen nicht unerheblichen Einfluss hat hier die Wahl der Strecke. Wer schon im Vorfeld weiß, wo sich auf seinem Weg Staus, Baustellen und Geschwindigkeitskontrollen befinden, kann entsprechend planen und eine angenehmere Route aussuchen.

Spezielle technische Geräte können das Leben von Autofahrern in dieser Hinsicht wesentlich erleichtern, wie z. B. der OOONO CO-Driver. Dieser meldet dem Benutzer sowohl mobile als auch stationäre Blitzer, warnt ihn vor nahenden Gefahren- und Unfallstellen und kann ihn so auch auf drohende Staus aufmerksam machen.

Der CO-Driver ist ein kleiner schwarzer Knopf in minimalistischem Design, der mit doppelseitigem Klebeband oder einer Halterung im Auto befestigt werden kann. Er verfügt über LEDs, eine einzelne Taste und einen Lautsprecher. Die Stromversorgung erfolgt über eine Batterie, die nach Angaben des Herstellers 30.000 km bzw. 8 bis 10 Monate lang hält.

Um den OOOONO-Blitzerwarner zu nutzen, müssen Sie ihn per Bluetooth mit Ihrem Smartphone und der dazugehörigen OOONO connect App koppeln. Diese greift auf die Datenbank von blitzer.de zurück, in der Tausende von Blitzer-Standorten gespeichert sind. Diese Informationen stammen von anderen Nutzern, die auf ihrer Fahrt Geschwindigkeitsmessgeräte entdeckt und deren Standorte an blitzer.de weitergegeben haben. Dank einer sehr aktiven Community wird die Datenbank stets aktuell gehalten. Über das GPS Ihres Smartphones erkennt die App, wenn Sie sich einem gemeldeten Blitzer-Standort nähern, woraufhin ein akustisches Warnsignal aus dem CO-Driver ertönt.

Übrigens: Sie können ganz einfach selbst zur Erweiterung der Datenbank beitragen, indem Sie dem OOONO-Netzwerk einen Blitzer melden, wenn Sie einen entdecken. Alles, was dazu nötig ist, ist ein einzelner Druck auf die Taste am CO-Driver.

Blitzerwarner von OOONO und Co.: Die Rechtslage in Deutschland

Der OOONO-Verkehrsalarm ist zweifellos praktisch, kann er Ihnen doch dabei helfen, dem einen oder anderen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zu entgehen. Wenn Sie nicht aufpassen, kann er Ihnen allerdings auch selbst ein Bußgeld einbringen. Denn in Deutschland ist die Nutzung von Blitzerwarnern verboten.

Das geht aus § 23 Abs. 1c StVO hervor:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Wer hiergegen verstößt und erwischt wird, muss mit 75 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Die Nutzung ist dabei nur während der Fahrt selbst untersagt. Informieren Sie sich hingegen vor Fahrtantritt oder während einer Pause auf einem Rastplatz über die Blitzer auf Ihrer Strecke, ist das erlaubt – sofern Sie das Gerät bei Fahrtantritt wieder deaktivieren.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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OOONO-Blitzerwarner: Keine Angst mehr vor Radarfallen!
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6 Kommentare

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  1. Klaus B
    Am 1. Februar 2024 um 17:50

    Was ist zu tun, damit ein im Auto befindliches OOONO-Gerät nicht mehr “betriebsbereit” ist?

  2. OldMonKai 85
    Am 22. Mai 2023 um 13:06

    Hier mal ein Auszug zur Rechtslage.
    Zu dem Kommentar:
    “Wer sich deshalb ein Bußgeld + 1 Pkt. aufquatschen lässt, isr selbst schuld.”

    “Bereits vor der Anpassung der StVO entschieden allerdings beispielsweise sowohl das Oberlandesgericht (OLG) Celle als auch das OLG Rostock, dass Blitzer-Apps als illegal zu bewerten seien (Az. 2 Ss OWi 313/15 sowie Az. 21 Ss OWi 38/17). Zudem urteilte das OLG Karlsruhe am 07.02.2023 (Az. 2 ORbs 35 Ss 9/23), dass eine Verwendung der Blitzer-App auch durch den Beifahrer untersagt ist, wenn der Fahrer sich dadurch die Warnfunktion zunutze macht. Der Fahrzeugführer muss in einem solchen Fall mit Sanktionen rechnen.”

    Ich kann daher nur sagen haltet euch an die Vorschriften, diese sind ja nicht aus Spaß gemacht worden!

  3. Dietmar Mü
    Am 4. März 2023 um 7:19

    Ooono selbst ist kein Radarwarngerät, es ist lediglich ein Bluetooth Empfänger, der ein Signal abgibt.
    Folglich darf es im Auto eingebaut werden.

  4. Thorsten S.
    Am 5. Februar 2023 um 0:00

    Zitat: “Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).”

    Das Oono-Gerät zeigt aber KEINE Verkehrsüberwachungsmaßnahmen an und stört diese auch nicht. Es zeigt lediglich an, dass andere Verkehrsteilnehmer eine solche Maßnahme mitgeteilt haben.
    Das Gerät ist KEIN Radarwarner der selbstständig in der Lage ist, eine Geschwindigkeitskontrolle zu erkennen/anzuzeigen.
    Es wird somit nur eine Info angezeigt wie sie auch in den entsprechenden Medien zeitnah veröffentlich wird.
    Wer sich deshalb ein Bußgeld + 1 Pkt. aufquatschen lässt, isr selbst schuld.

  5. Mr. Jackyl
    Am 25. November 2022 um 12:45

    Hallo, ich habe gehört, dass sich das Verbot des Mitführens solcher Geräte lediglich auf den Fahrer beschränkt und dass Mitfahrer diese Geräte legal betreiben dürfen. Stimmt das und wenn ja, wo ist der Sinn?

    Beste Grüße!

    • Joe Black
      Am 22. Januar 2023 um 16:48

      In der Tat spricht der Gesetzgeber vom Fahrzeugführer, jedoch darf dieser keine solches Gerät mitführen. Jetzt ist die Frage ob er es mitführt im Sinne der StVO wenn es sich im Fzg befindet, egal wer es dort eingebracht hat? Also muss sich der Fahrzeugführer vorher vergewissern, dass keiner seiner Mitfahrer ein solches Gerät zumindest betriebsbereit mitführt?
      Hierzu wird es bestimmt in nächster Zeit Gerichtsurteile geben.

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