Welcher THC-Grenzwert gilt aktuell? Alles, was Sie wissen müssen!
Letzte Aktualisierung am: 25. August 2026
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
THC-Grenzwert: Wer mit Auto & Co. unterwegs ist, muss fahrtüchtig sein

Seit der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland wirft der Konsum vor allem im Straßenverkehr viele Fragen auf.
Während der Besitz und Eigenanbau für Erwachsene unter bestimmten Auflagen erlaubt sind, erfordert das Führen von Fahrzeugen nach wie vor eine uneingeschränkte Fahrtüchtigkeit.
Wie hoch ist der aktuell gültige THC-Grenzwert? Wie wird er gemessen? Für wen gelten Sonderregeln? Wann wurde der neue Cannabis-Grenzwert vom Bundestag beschlossen? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden.
FAQ: THC-Grenzwert
Der aktuelle Grenzwert für Cannabis am Steuer liegt bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut.
Für Urintests gibt es keinen gesetzlichen Grenzwert wie beim Bluttest. Stattdessen arbeiten diese mit sogenannten Cut-off-Werten (Schwellenwerten). Der übliche Schwellenwert bei den meisten Schnelltests, die bei einer Polizeikontrolle und Routine-Screenings genutzt werden, liegt bei 50 ng/ml.
Nein, der gesetzliche Grenzwert von 3,5 ng/ml bezieht sich ausschließlich auf aktives THC im Blutserum, was nur durch einen medizinische Bluttest festgestellt werden kann. Es gibt zwar frei verkäufliche Selbsttests, diese eignen sich jedoch höchstens als grobe Orientierung, bieten jedoch keine Rechtssicherheit für das Autofahren.
Für die Anordnung einer MPU gibt es keinen festen einzelnen THC-Grenzwert. Häufig wird erst bei wiederholten Auffälligkeiten, bei Mischkonsum oder bei Hinweisen auf eine Abhängigkeit eine MPU angeordnet.
Inhaltsverzeichnis:
Grenzwert für THC im Verkehr überschritten: Aktuelle Bußgeldtabelle
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
|---|---|---|---|---|
| Kraftfahrzeug geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum | ||||
| ... beim 1. Mal | 500 | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 2. Mal | 1.000 | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 3. Mal | 1.500 | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| Trotz Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gefahren | ||||
| ... beim 1. Mal | 1.000 | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 2. Mal | 1.500 | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| ... beim 3. Mal | 2.000 | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
| In der Probezeit oder unter 21 Jahren nach dem Konsum von Cannabis ein Kfz geführt | 250 | 1 | Hier prüfen ** | |
Wie hoch ist der Cannabis-Grenzwert für Auto & Co.?
Wer Cannabis konsumiert hat, darf Auto fahren – jedoch nur, wenn der THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut nicht überschritten wird. Andere Regeln gelten jedoch in puncto THC-Grenzwert in der Probezeit: Fahranfänger, die sich in der Probezeit befinden sowie junge Fahrer unter 21 Jahren dürfen unter dem Einfluss von Cannabis überhaupt nicht fahren.
Doch warum gibt es überhaupt einen solchen Grenzwert? THC (Tetrahydrocannabinol) ist der hauptsächliche berauschende Wirkstoff in der Hanfpflanze (Cannabis sativa). Die Wirkung des Stoffes zeigt sich sowohl körperlich als auch psychisch – was unter anderem bei der Teilnahme am Straßenverkehr zu Risiken führen kann.
Zu den Auswirkungen auf das Fahrverhalten zählen unter anderem die folgenden Punkte:
- Verlangsamte Reaktion: Die Zeit zwischen dem Erkennen einer Gefahr und dem Bremsen oder Ausweichen verlängert sich spürbar.
- Eingeschränktes Halten der Spur: Durch beeinträchtigte Feinmotorik und Blicksteuerung fällt das exakte Halten der Fahrspur schwerer.
- Gestörte Wahrnehmung: Entfernungen, Geschwindigkeiten anderer Verkehrsteilnehmer sowie Zeitabstände werden oft falsch eingeschätzt.
- Probleme bei geteilter Aufmerksamkeit: Die Fähigkeit, mehrere Reize gleichzeitig zu verarbeiten (z. B. Ampeln, Fußgänger und den Gegenverkehr gleichzeitig im Blick zu behalten), nimmt stark ab.
- Verändertes Entscheidungsverhalten: Es kann sowohl zu Leichtsinn und Selbstüberschätzung als auch zu extremer Unsicherheit und verkehrsgefährdendem Zögern kommen.
Welche Sanktionen drohen, wenn Sie den THC-Grenzwert überschritten haben?

Führen Sie ein Fahrzeug mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum, dann hängen die Sanktionen davon ab, um den wievielten Verstoß es sich handelt. Beim ersten Verstoß liegt das Bußgeld bei 500 Euro, es fallen zwei Punkte in Flensburg an und zusätzlich kommt ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.
Wurde der THC-Grenzwert zum dritten Mal überschritten, erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro. Auch hier gibt es zwei Punkte in Flensburg. Hinzu kommt ein dreimonatiges Fahrverbot. Weitere Informationen zu den Sanktionen finden Sie in unserer Bußgeldtabelle.
Noch strenger sind die Sanktionen beim Mischkonsum von Alkohol und Cannabis. Bereits beim ersten Verstoß liegt das Bußgeld bei 1.000 Euro. Wer als Fahranfänger in der Probezeit oder als junger Fahrer unter 21 Jahren unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug führt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Zusätzlich handelt es sich hierbei um einen sogenannten A-Verstoß, weshalb die Probezeit um zwei Jahre verlängert wird. Außerdem muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen.
THC-Grenzwert überschritten, MPU folgt zwingend? Ein erstmaliges Überschreiten des Grenzwerts ohne verkehrsgefährdendes Verhalten führt häufig nicht mehr automatisch zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Eine MPU wird in der Regel erst bei Wiederholungstaten, Mischkonsum oder Verdacht auf Abhängigkeit bzw. Missbrauch angeordnet.
Cannabis-Patient beim Autofahren: Welcher Grenzwert gilt hier?
Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, kann ein Arzt einem Patienten medizinisches Cannabis verschreiben – beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Spastiken. Doch unter welchen Voraussetzungen dürfen Cannabis-Patienten am Straßenverkehr teilnehmen? Wie hoch ist der THC-Grenzwert mit Rezept?
Für Patienten, die Cannabis auf ärztliche Verordnung einnehmen, gelten Ausnahmen beim THC-Grenzwert, solange die Einnahme bestimmungsgemäß erfolgt und keine fahrsicherheitsrelevanten Beeinträchtigungen vorliegen.
Beachten Sie: Auch für Cannabis-Patienten ist der Mischkonsum mit Alkohol strengstens untersagt! Es drohen die oben genannten Sanktionen.
Politische Entwicklung in puncto neuer THC-Grenzwert: Ab wann galt die Änderung?

Am 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Dieses führte zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. Erwachsenen ab 18 Jahren ist seither der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit sowie der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen zu Hause erlaubt.
Um die Rechtslage an diese Teillegalisierung anzupassen und die Diskriminierung nüchterner Konsumenten zu beenden, wurde der THC-Grenzwert im Straßenverkehr von 1,0 auf 3,5 ng/ml Blutserum angehoben. Im betreffenden Bundesgesetzblatt wurde der THC-Grenzwert veröffentlicht (BGBl. 2024 I Nr. 266).
Der Ablauf Schritt für Schritt erklärt
Die politische Entwicklung verlief in mehreren Etappen von den Koalitionsvereinbarungen der Ampel-Regierung bis zur formalen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Sommer 2024. Dies waren die wichtigsten Stationen:
- Koalitionsvertrag (2021): Die Regierungsparteien (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) vereinbarten die kontrollierte Freigabe von Cannabis für Erwachsene und kündigten an, im selben Zuge auch das Straßenverkehrsrecht anzupassen.
- Einsetzung der Expertenkommission (Anfang 2024): Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beauftragte eine interdisziplinäre Expertengruppe aus Toxikologie, Medizin und Recht mit der Ermittlung eines wissenschaftlich fundierten THC-Werts. Ende März 2024 empfahl das Gremium einmütig den Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum.
- Gesetzentwurf der Koalition (April/Mai 2024): Die Fraktionen der Ampel-Koalition legten auf Basis dieser Empfehlung einen Entwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (§ 24a StVG) vor.
- Parlamentarische Debatte und Beschluss (Juni 2024): In den Beratungen forderte die CDU/CSU-Opposition die Beibehaltung des bisherigen Grenzwerts (1,0 ng/ml) oder ein generelles Fahrverbot. Die Koalition setzte dagegen auf die wissenschaftliche Evidenz zur Vermeidung von Willkür. Am 6. Juni 2024 beschloss der Bundestag das Gesetz mehrheitlich.
- Passage im Bundesrat und Inkrafttreten (Juli/August 2024): Am 5. Juli 2024 ließ der Bundesrat das Gesetz passieren, ohne den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz zum neuen THC-Grenzwert hat der Bundespräsident im August 2024 unterzeichnet. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt trat die Neuregelung am 22. August 2024 in Kraft.
Gibt es einen THC-Grenzwert fürs Fahrrad? Nein, der aktuelle Grenzwert gilt nur für Kraftfahrzeuge. Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahrradfahrer berauscht fahren dürfen. Zwar führt ein reiner THC-Wert im Blut nicht automatisch zu einem Verstoß, allerdings drohen bei Ausfallerscheinungen (z. B. wackeliges Fahren, Missachten von Ampeln) Geld- oder Freiheitsstrafen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB).
Warum ließ die Politik den THC-Grenzwert erhöhen?

Ein neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr war eine wichtige gesetzliche Änderung. Doch warum kam es überhaupt dazu? Vor allem wurde der alte THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml im Blutserum kritisiert. Dieser wies lediglich nach, dass in den vergangenen Tagen Cannabis konsumiert wurde.
Er führte insbesondere bei regelmäßigen Konsumenten zu vielen „falsch-positiven“ Ergebnissen, da der Wert noch im Blut nachweisbar war, obwohl keine Rauschwirkung oder Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit mehr vorlag.
Eine interdisziplinäre Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums stellte fest, dass erst ab einem Wert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum eine verkehrssicherheitsrelevante Beeinträchtigung beim Autofahren beginnt. Dieser Wert entspricht hinsichtlich des Risikos in etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.
Ein weiterer wichtiger Punkt, warum der THC-Grenzwert aktuell bei 3,5 ng/ml im Blutserum liegt: Durch die Legalisierung des Konsums ab April 2024 war der alte Grenzwert rechtlich nicht mehr verhältnismäßig, da er Konsumenten faktisch tagelang das Autofahren verbot, selbst wenn sie wieder vollständig nüchtern waren.
Polizeikontrolle zum Cannabis-Grenzwert: Welchen Test nutzen Beamte?
Haben Sie den THC-Grenzwert überschritten? Ein Test durch die Polizei bringt Klarheit. Bei einer Verkehrskontrolle nutzt die Polizei ein dreistufiges Verfahren, das von der ersten Beobachtung bis zum gerichtsverwertbaren Nachweis reicht:
- Beobachtung und körperliche Vortests: Die Beamtinnen und Beamten achten zunächst auf auffälliges Fahrverhalten, Cannabisgeruch im Fahrzeug sowie körperliche Symptome wie gerötete Augen oder verzögerte Reaktionen.
- Schnelltest vor Ort: Erhärtet sich der Verdacht, schlägt die Polizei meist einen Drogenschnelltest vor Ort vor. Das kann entweder ein Speicheltest oder einen Urintest sein. Gut zu wissen: Sämtliche Schnelltests sowie die motorischen Vortests sind freiwillig. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, daran mitzuwirken.
- Blutentnahme: Ein positiver Schnelltest – oder eine Verweigerung des Schnelltests bei vorliegenden Ausfallerscheinungen – führt in der Regel zur Anordnung einer Blutentnahme. Dies ist das einzige Testverfahren, das vor Gericht Bestand hat. Die Blutabnahme wird von einem Arzt auf der Polizeiwache oder im Krankenhaus durchgeführt.


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