Tateinheit und Tatmehrheit im Verkehrsrecht leicht erklärt

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 31. August 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Tateinheit oder Tatmehrheit

Wann liegt Tateinheit und wann Tatmehrheit vor?

Tateinheit bedeutet, dass Sie beim Fahren im Straßenverkehr mit derselben Handlung gleichzeitig gegen mehrere Verkehrsregeln verstoßen. Dabei muss ein zeitlicher und örtlicher Zusammenhang bestehen. Hier erklären wir die Begriffe Tateinheit und Tatmehrheit ausführlicher.

Welche Beispiele gibt es für Tatmehrheit im OWiG?

Sie fahren eine sehr lange Strecke mit dem Auto und überschreiten in größeren zeitlichen und räumlichen Abständen mehrmals die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Wann liegt Tateinheit bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vor?

Vor einer Baustelle senken mehrere Schilder die zulässige Höchstgeschwindigkeit schrittweise von 120 km/h auf 60 km/h ab. Sie durchfahren den gesamten Geschwindigkeitstrichter konstant mit einem überhöhten Tempo von 120 km/h.

Unterschied zwischen Tateinheit und Tatmehrheit: Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Worin unterscheiden sich Tateinheit und Tatmehrheit einfach erklärt?
Worin unterscheiden sich Tateinheit und Tatmehrheit einfach erklärt?

Sind Sie gleichzeitig unangeschnallt und zu schnell gefahren?

Haben Sie die Geschwindigkeit auf einer längeren Strecke dauerhaft überschritten, obwohl mehrere aufeinander folgende Schilder die erlaubte Höchstgeschwindigkeit langsam in mehreren Schritten abgesenkt haben?

Oder sind Sie auf der Autobahn erst zu schnell gefahren und haben später ein anderes Auto beim Überholen geschnitten?

Wenn jemand im Straßenverkehr mehrere Regeln auf einmal bricht, stellt sich die Frage, ob er für jeden einzelnen Verstoß ein extra Bußgeld zahlen muss. Die Antwort darauf hängt davon ab, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt. Dieser Unterschied entscheidet maßgeblich über die Höhe Ihres Bußgeldes.

Tateinheit oder Tatmehrheit bei gleichzeitig begangenen Verkehrsverstößen?

Tateinheit liegt vor, wenn Sie mit einer zusammenhängenden Fahraktion gleichzeitig mehrere Verkehrsregeln missachten. Die Verstöße überschneiden sich zeitlich und örtlich. Auch ununterbrochene Dauerverstöße fallen in diese Kategorie.

In diesem Fall werden die Bußgelder für die einzelnen Verstöße nicht addiert. Stattdessen wählt die Behörde den Verstoß mit dem höchsten Verwarn- oder Bußgeld.

Achtung: Übersteigt dieses Bußgeld 55 Euro, darf die Behörde den Betrag angemessen erhöhen, um den zweiten Verstoß zu berücksichtigen.

Tatmehrheit bedeutet, dass Sie mehrere voneinander unabhängige Verstöße begehen, die sich nicht direkt überschneiden.

Hier wird für jede Ordnungswidrigkeit ein eigenes Bußgeld verhängt und im Bußgeldbescheid gesondert aufgeführt. Die Bußgelder summieren sich also.

Tateinheit und Tatmehrheit laut OWiG: Beispiele

Tateinheit:

  • Sie sind nicht angeschnallt und werden gleichzeitig geblitzt, weil Sie zu schnell gefahren sind.
  • Sie überholen im Überholverbot und haben abgefahrene Reifen.
  • Sie ignorieren ununterbrochen mehrere aufeinanderfolgende Tempolimits (z. B. von 100 auf 60 km/h) und fahren durchgehend zu schnell.

Tatmehrheit:

  • Sie fahren ein Auto mit mangelhaften Reifen (aktiver Fahrverstoß) und haben außerdem vergessen, den Wagen rechtzeitig beim TÜV vorzuführen (Unterlassung).
  • Sie fahren zu schnell, bremsen wegen des Verkehrs kurzzeitig auf die erlaubte Geschwindigkeit ab, und geben kurz darauf wieder vorschriftswidrig Gas. Durch die Pause liegt keine Dauerhandlung mehr vor, sondern es handelt sich um zwei separate Verstöße.

Tateinheit und Tatmehrheit: Beispiele aus dem StGB

Tateinheit und Tatmehrheit im Strafrecht: Wann greift § 52 und wann § 53 StGB?
Tateinheit und Tatmehrheit im Strafrecht: Wann greift § 52 und wann § 53 StGB?

Einige – besonders schwerwiegende – Verkehrsverstöße sind strafbar. Verstoßen Sie mehrfach gegen die Regeln, stellt sich wiederum die Frage, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt.

Tateinheit im Sinne von § 52 StGB liegt vor, wenn Sie mit ein und derselben Handlung gegen mehrere Gesetze oder gegen ein Gesetz mehrfach verstoßen. Im diesen Fall werden Sie nach dem schwersten Gesetz bestraft. Sie erhalten also nur eine Strafe.

Beispiel: Sie fahren vorsätzlich unter Alkoholeinfluss mit dem Auto und verursachen dabei einen Unfall, bei dem ein Fußgänger verletzt wird. Damit machen Sie sich gleichzeitig wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar. Ihre Strafe bemisst sich also nach der Vorschrift, welche die schwerste Strafe androht. Hier dürfte § 229 StGB die höchste Strafe vorsehen: Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Im Gegensatz zu Tateinheit liegt Tatmehrheit vor, wenn Sie durch mehrere voneinander getrennten Handlungen gegen mehrere Strafvorschriften verstoßen. Hier wird jede Handlung als eigenständige Tat, zu der Sie sich jeweils neu entschieden haben. Das Strafgericht setzt dann für alle Taten Einzelstrafen an und bildet daraus eine Gesamtstrafe.

Beispiel: Sie fahren nachts betrunken mit dem Auto nach Hause. Am nächsten Tag haben Sie noch Restalkohol im Blut und setzen Sie trotzdem wieder hinters Steuer. Dieses Mal hätten Sie beinahe einen Fußgänger überfahren, der aber im letzten Moment noch ausweichen kann. Mit Ihren beiden Trunkenheitsfahrten begehen Sie zwei eigenständige Straftaten.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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