Wann tritt bei einem Strafzettel aus Italien Verjährung ein?
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Erlischt nach später Zustellung die Zahlungspflicht?

Während in Deutschland die Ordnungshüter mit Audi, BMW oder Volkswagen Verkehrssünder jagen, stehen italienischen Polizisten erheblich schnittigere Gefährte zur Verfügung. Denn in der Region Latium ist die Polizei mit nichts geringerem als Lamborghinis ausgestattet. Da kommt sicher so manch Tourist, der dort bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, aus dem Staunen gar nicht mehr raus. Eine Flucht scheint jedenfalls zwecklos.
Doch nicht immer werden Ordnungswidrigkeiten sofort geahndet. Häufig kommt es vor, dass einen bereits Tage nach dem Urlaub ein Strafzettel aus Italien erreicht. Die Verjährung spielt dann häufig eine wichtige Rolle. Ist die Frist zur Verfolgung der Tat vielleicht bereits abgelaufen? Ist die Summe überhaupt noch zu zahlen ?
In unserem Ratgeber widmen wir uns genau dieser Frage. Wir erklären Ihnen, wann die Verjährung vom Bußgeld in Italien einsetzt. Außerdem gehen wir darauf ein, ob es beim Bußgeldbescheid aus Italien hinsichtlich der Verjährung unterschiedliche Fristen für die Verfolgung der Tat und die Vollstreckung der Sanktion gibt.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien
Befindet sich Ihr Wohnsitz außerhalb Italiens, tritt die Verjährung bei einem Strafzettel aus Italien in der Regel nach 360 Tagen ein.
Für die Verjährung in Italien ist der Tattag ausschlaggebend. Ein Beginn der Frist mit dem Zeitpunkt der Identitätsermittlung ist in der Regel rechtswidrig.
Auch wenn die Verfolgungsverjährung bereits eingetreten ist, kann ein Bußgeld für einen Strafzettel noch eingetrieben werden. Das ist den Behörden fünf Jahre lang möglich.
Definition: Verjährung allgemein
Bevor wir uns konkret mit der Verjährung vom Strafzettel aus Italien befassen, soll zunächst einmal erläutert werden, welche Bedeutung diese Frist im Allgemeinen überhaupt hat.
Was also für den Leistungsberechtigten negative Auswirkungen hat, führt für den Anspruchsverpflichteten zu dem positiven Ergebnis, dass er eben nicht mehr tätig werden und beispielsweise Bußgelder zahlen muss. Verkehrssünder hoffen daher nicht selten, dass die zuständige Behörde zu spät aktiv wird, um Handy- oder Parkverstoß noch rechtzeitig zu ahnden.
Strafzettel aus Italien: Welche Verjährung gilt hier?
Bei der Verjährung handelt es sich nicht um eine deutsche Rechtsfigur. Auch im Ausland kann diese Frist Verkehrssünder vor der Zahlung etwaiger Sanktionen schützen. Doch ab wann genau unterliegt ein Bußgeld aus Italien der Verjährung?
Nach den italienischen Verkehrsregeln bzw. dem dort herrschenden Recht gilt für Delinquenten mit einem Auslandswohnsitz eine Frist von 360 Tagen. So ist es in dem italienischen Straßenverkehrsgesetz, der „Codice della Strada“, in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 festgelegt.
Das heißt: Bekommen Sie erst nach 1 ½ Jahren einen Bußgeldbescheid aus Italien, der Sie zur Zahlung eines Bußgeldes wegen eines Straßenverkehrsverstoßes, zum Beispiel aufgrund der Missachtung einer roten Ampel oder der Gurtpflicht, auffordert, können Sie mit dem Verweis auf die Verjährung Einspruch einlegen.
Unterscheidung: Verfolgungs- vs. Vollstreckungsverjährung
Auch bei einem Strafzettel aus Italien ist die Verjährung in zwei Kategorien zu unterteilen: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung.
- Verfolgungsverjährung: Hierbei handelt es sich um die Frist, welche die Behörde bei der Strafverfolgung einhalten muss. Trifft der Strafzettel aus dem Ausland nicht binnen 360 Tagen beim deutschen Verkehrssünder ein, erlischt der Zahlungsanspruch. Der jeweilige Betrag in Euro muss nicht mehr gezahlt werden.
- Vollstreckungsverjährung: Diese Zeitspanne bezieht sich auf die Durchsetzung der fristgerecht angeordneten Maßnahme. Ging der Strafzettel aus Italien vor der Verjährung, die sich auf die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit bezieht, bei dem Betreffenden ein, haben die italienischen Behörden fünf Jahre Zeit, um die Geldbuße einzutreiben. Diese Vollstreckung kann dann beispielsweise beim nächsten Italienurlaub stattfinden.
Hi,
mein Strafzettel / Info kam nach den 360 Tagen. Also habe ich Einspruch eingelegt. Als Antwort kam dann von der italienischen Polizei, dass durch Covid es eine Verlängerung von 3 Monaten in der Verfolgungsfrist gäbe. Ist da was bekannt?
Sehr schwer hier einen Anwalt auf die schnelle zu finden. Im zweifel werde ich wohl bezahlen, da nur 5 Tage Zeit für die 30%ige Ermässigung.
Hallo M.,
zu Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie in anderen EU-Ländern können wir leider keine Auskunft geben.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe zunächst nach etwa 8 Monaten eine Art Anhörungsbogen zur Geschwindigkeitsübertretung (5 km/h ) erhalten.
Diesen habe ich kurz vor Ablauf der gesetzten Frist zurückgeschickt.
Erst jetzt, etwa 20 Monate nach der Geschwindigkeitsüberschreitung ist mir der Bußgeldbescheid zugestellt worden.
Fällt das damit unter die Verjährung oder ist die Zustellung des ersten Schreiben hier entscheidend?
Grüße
Florian
Hallo
Ich hab heute zwei straf Zettel bekommen zur Verjährung hätte es noch 5 Tage gebraucht also sind 355 Tage vorbei kann ich dagegen nichts machen anscheinen war ich innerhalb 2 Stunden 2 mal in der Flaschen Zone und sie wollen einfach 208€
Hallo Nebl B.,
ich habe genau das gleiche Problem, außer der Laufzeiten, da es schon 1 Jahr und 7 Monaten (03.09.2018 – 20.04.2020) hin ist. Am Ende des Schreiben steht: “die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine offizielle Zustellung eines Protokollbescheides dar, und deshalb ist es nicht zulässig einen Einspruch infolge zu erheben”. Wer hat schon mal Erfahrung damit gehabt?
Bitte um Info, danke im Voraus.
Haben am 15.2.2020 eine Zahlungsaufforderung aus Olbia bekommen, Wir seien am 30.9.2018 !! in eine verkehrsberuhigte Zone ohne Genehmigung eingefahren. Das Navi über google hatte uns geleitet ohne Hinweis.
Das Schreiben sieht auch irgendwie komisch aus, kann da was nicht stimmen? Gibt es hierzu Erfahrungen mit Gaunern? Ist das nicht längst verjährt nach über fast 1,5 Jahren?
Bitte Info, danke.
Kurze Info zum Thema: ich war in eine verkehrsberuhigte Zone eingefahren, also in einen Bereich, in dem absolut keine Fahrzeuge erlaubt sind (ausser man hat eine Sondergenehmigung, die ich eben nicht hatte). Es kam eine Zahlungsauffordreung von einem Dienstleister “NIVI S.p.A. Div. European Municipality Outsourcing” in Prodenone, etwas mehr als 4 Monate nach Ablauf der einjährigen Verjährungsfrist. In dem Schreiben war eine Telefonnummer angegeben mit dem Hinweis, dass u.A. auch Deutsch gesprochen wird. Dort habe ich angerufen, die freundliche Dame sprach tatsächlich gut Deutsch. Ich habe mein Aktenzeichen genannt und darauf hingewiesen, dass das Schreiben 4 Monate nach Ablauf der Frist aufgesetzt wurde. Daraufhin hat die Dame gleich von sich aus eingeräumt, die Sache sei verjährt, sie werde die Akte schließen, der Betrag sein nicht zu überweisen. Mein Tipp also, wenn möglich bei der zuständigen Stelle anrufen, um die Sache direkt zu klären: Info und Erledigung aus erster Hand, keine Rätselraten, keine Mutmaßungen nötig.
Habe heute ein Bussgeldverfahren aus Florenz bekommen. War dort im Juni 2019.Mir würde geschrieben ich hätte folgende Strassenverkehrsordnung missachtet .Zugang zu Fussgängerzone oder unberechtigtem Fahrzeug. Betrag 70.- Euro in 5 Tagen bezahlen oder bis 60 Tagen 90.- Euro. Bezahlen oder nicht?
Danke Jörg
In dem von Ihnen erwähnten „Codice della Strada“, in Artikel 201 Absatz 1 Satz 4 und Absatz 5 taucht die Zahl “360” [Tage] nicht auf. Zumindest wenn den Codice della Strada [Link von der Redaktion entfernt] anschaue. Gibt es einen etwas handfesteren Beleg für die 360 Tage Verjährung? Ich kann kein italienisch, aber vielleicht können Sie meine Bedenken schnell zerstreuen.
Hallo an Alle,
hab heute auch einen netten Brief aus Italien bekommen ,
bei 70 km/h erlaubt bin ich nach Abzug der Toleranz 88,90 km/h gefahren sie wollen 135,70 Euro .
die Übertretung war am 15.09.2018
Prüfung der Übertretung war am 17.09.2018,
das Schreiben aus Italien trägt das Datum 02.08.2019 welches mir per
Einschreiben vom Regierungspräsidium Freiburg mit Datum 26.11.2019
an meiner alten Adresse am 28.11.2019 nicht zugestellt und von der Post am 30.11.2019 an meiner neuen Adresse erfolgreich zugestellt !
Zur Information der Umzug fand Anfang Juli 2019 statt, komischerweise hat mich der Original Brief aus Italien nie erreicht trotz Nachsende-Auftrag bei der Post, ich bin mir mit der Verjährung nicht ganz sicher die 360 Tage sind bei mir ja deutlich überschritten ?!
Soll ich was unternehmen oder ist der Vorgang verjährt was ja durch das Einschreiben bestätigt wäre.
Danke im voraus
Alex
Hallo Allerseits,
nirgendwo wird hier eklärt wie man mit diesen inkassofirma-Fällen vorgeht. Es ist jetzt ein Jahr seit der ersten Erwähnung eines solchen Falls.
Vielleicht gibt es mittlerweile Erfagrungswerte.
Mein Fall:
– Post von ETI Experts Inkasso
– Tatzeitpunkt: 31.07.2016, also mehr als vor 3 Jahren in Venedig
– Nie Post aus Italien erhalten
– Forderung verzinst auf über 500EUR da Geschwindigkeit um mehr als 10 und weniger als 40kmh überschritten
– Laut Bußgeldkatalog gibt es diese Einteilung gar nicht, gehe also von 170EUR 20-50kmh aus.
– Ich soll auf ein Deutsches Konto überweisen
Folgende Fragen stellen sich mir nun?
– Antwortet mann da überhaupt?
– Zahlt man der Inkassofirma nur deren Rechtstdienstleisterkosten und lässt das andere aus weil man jetzt eh nicht nach italien fährt?
– Schreibt man die Italiener an und lässt sie bestätigen wann Sie mir angeblich ein Bußgeldbescheid zukommen ließen?
– Wenn die Hauptforderung 170EUR war und sie jetzt verzinslicht 370 beträgt, dann sind da 30% zinsen per ano. Geht das?
Hallo Martin,
bitte wenden Sie sich zur Bewertung der Inkasso-Forderung an einen Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung zu diesem Sonderfall kann an dieser Stelle nicht abgegeben werden. Infos zur Praxis ausländischer Bußgeldstellen, Inkassofirmen in Deutschland zu beauftragen, finden Sie in unserer News “Inkassounternehmen treiben öfter Geldbußen aus dem Ausland ein”
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Zusammen!
Wir haben gestern auch Post von einem Inkassounternehmen aus Deutschland bekommen, wir wurden in Italien 2016 geblitzt. Angeblich hat uns die Polizei angeschrieben. Wir haben nie was erhalten!!!!! Hätte dies nicht per Einschreiben erfolgen müssen? Jetzt will man den Geldbetrag verzinst von uns. Wer hat damit Erfahrung???
Hallo,
ich war vom 26 August 10 Sept 2018 in Italien. Heute am 24 Sept 2019 habe ich drei Brife aus Italien bekommen. Datum des Verstoßes war der 05.09.2018. Datum der Feststellung der 10.10.2018. Welches Datum gilt für die Verjährung? Das Datum für die Festellung könne die auch sonst irgendein Datum eintragen. Wer weiß wie oft die den Film/Fotos auswerten.
Ist die Forderung verjährt?
Hallo Viktor,
in der Regel ist bei der Verjährung der Tatzeitpunkt ausschlaggebend. Eine individuelle Einschätzung ist uns allerdings nicht möglich, Wenden Sie sich ggf. an eine Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
War am 19.09.2018 in Florenz. Um 11.06 Uhr wurde angeblich ein Verstoß gem . Art. 7 festgestellt “Zugang zu Fußgängerzone oder unberechtigtem Fahrzeug ” in der LNO Amerigo Vespucci.. Der gleiche Verstoß wurde um 11.15 Uhr in der VIA ROMANA nochmals festgestellt.
Datum des Verstoßes war jeweils der 19.09.2018, Feststellung jeweils 20.10.2018. Die Zustellung der Bußgeldbescheide erfolgte am 24.09.2019.
Frage: Ist die Zahlungspflicht somit (mehr als 360 Tage) bereits verjährt ( 2 Bußgeldbescheide über jeweils 69,45 bei Zahlung innerhalb 5 Tagen/
93,75 bei Zahlung zwischen dem 6. und 60. Tag, bei Nichtzahlung erhöht sich der Betrag auf 175,75 Euro. Muss ich die ausstellende Behörde per
Einspruch über die Verjährung informieren.
Für eine verbindliche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Erwin
Hallo Erwin,
wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständige Behörde oder einen Anwalt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich war letztes Jahr im Urlaub in Italien vom 5.08.2018 bis 13.08.2018. Ich habe heute 2.09.2019 Post bekommen aus Florenz das ich eine Ordnungswidrigkeit begangen habe am 07.08.2018. Nun meine frage:
Muss ich das Geld bezahlen oder ist es nun schon verjährt? Denn laut schreiben steht folgendes drin:
Datum verstoß=07.08.2018
Datum der Feststellung=15.09.2018
Und der Verantwortliche Wurde am 23.07.2019 idendifiziert. Ab diesem Datum läuft Die Frist der Zustellung(art.201, Absatz 1 der STVO und Artikel 386 der STVO.
Wie muss ich mich verhalten bzw. was kann ich tun dagegen.
BITTE UM HILFE!!!!
Heute habe ich ein Inkassoschreiben aus Deutschland bekommen, in der mir vorgeworfen wird, dass ich am 28.10.2017 in Wohngebieten auf für andere Fahrzeuge reservierte Spur gefahren bin (was heisst das?!?). Die lokale Polizei hat mich anscheinend mehrfach angeschrieben. Ich habe jedoch keine Mahnungen erhalten. Ich muss dem Inkassobüro 360,52 zahlen. Die Hauptforderung verzinslich beträgt 290,32. Ist die Forderung verjährt?
Ich wahr in italien auf der autobahn 150kmh gefahren bin nicht geblitzt worden und hab eine tote ampel überfahren auch nicht geblitzt. Wen ich eine straffe oder busse aus italien kriegen würde , würde ich auch hier in der schweiz eine straffe bekommen . Oder müsste ich einfach di busse zahlen und alles währ okei . Weil ich bin hier in der schweiz noch 7 jahre auf probe deswegen ist mier murmelig und brauche gewissheit was passieren würde.
Auch ich habe Heute am 15.05.19 ein Einschreiben aus Italien erhalten. Angeblich wurde ich von einem Paolo Fenati bei einer Verkehrswiedrigkeit aufgenommen.Was ich aus dem schreiben nicht erkenne, wie schnell oder was ich verkehrt gemacht habe??? Und es wäre angeblich am 03.09.17 passiert. Jetzt kam eine Mahnung über Kosten von 246.84.
Hallo zusammen,
ich habe heute Post aus Mailand erhalten, weil ich dort am 15.03.2018 in eine „verkehrsbegrenzte Zone (Bereich C)“ hineingefahren bin, ohne zu zahlen. Abgesehen davon, dass ich dies nirgendwo gelesen habe, weiß ich nicht, wo ich hätte zahlen sollen. Das vermeintliche Delikt liegt also mehr als 360 Tage zurück, wobei in dem Anschreiben das Feststellungsdatum 14.05.2018 genannt ist. Die zu zahlende Summe beträgt – welch Wunder – 70,40 € und somit 40 Cent über dem vollstreckungsfähigen Mindestbetrag von 70 €. Meine Frage in die Runde ist nun: Muss ich Zahlen? Gemäß dem, was hier auf der Seite geschrieben steht, müsste ich es aufgrund unklarer Rechtslage nicht. Stimmt das? Vielen Dank vorab für Eure Antworten.
Ich habe heute (März 2019) eine bzw. zwei Zahlungsaufforderungen bekommen zu je 60,70€ weil ich im Oktober 2017 angeblich auf einer Strasse mit Fahrverbot in einer verkehrsbegrenzten Zone in Brescia unterwegs war. einmal für 12.52 Uhr und einmal um 12.54 Uht in zwei verschiedenen Straßen.
Ich war zwar in Brescia, kann mich aber nach 15 Monaten natürlich nicht mehr daran erinnern, wo ich unterwegs war.
Ganz hinten steht noch der Hinweis “die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine offizielle Zustellung eines Protokollbescheides dar und deshalb ist es nicht zulässig einen Einspruch infolge zu erheben”
Meiner Meinung nach ist dieses Vergehen (sollte es jemals stattgefunden haben) doch verjährt, oder?
Was soll ich machen?
Hallo zusammen, mich würde in dem Zusammenang mal interessieren, ob der Halter eines Fahrzeuges zur Rechnenschaft gezogen werden kann wenn er nicht selbst die Ordnungswidrigkeit (Busspur) begangen hat? Wie steht es in diesem Zusammenhang mit der Aufklärungspflicht des Halters in bezug auf Familienmitglieder bzw nicht Familienmitglieder.
Hallo, gibt es die Möglichkeit solcher Bußgeldbescheide auf Echtheit zu überprüfen? Sind das echte? Kann mann es bei der dortigen Polizei Behörden nachfragen oder ähnliches? Oder sind das Betrugsfälle?
Danke im voraus
Ich war 2015 offenbar in der gleichen florentinischen Busspur unterweges wie Franz und bekomme jetzt erstmals Post dazu. Gleich von EuroTreuhand über 350 Euro – ich habe zuvor nie ewtas von der Stadt bzw. NiviCredit gehört (und somit auch keine Einschreiben bestätigt). Auf Nachfrage habe ich bei EuroTreuhand überhaupt erst die Orginialforderung über gut 85 Euro bekommen. Lohnt es sich diese zu überweisen oder ist der Sachverhalt durch die Verfolgungsverjährung ohnhin obsolet?
Guten Tag zusammen,
Ähnlicher Fall wie oben beschrieben, habe ich vor 30 min(!) einen Brief aus Italien per Einschreiben erhalten.
Strafvorwurf: Unerlaubtes fahren durch einen Teil einer Fußgängerzone.
Tatzeitpunkt: 02.09.2017
Einfach nicht zahlen ODER aktiv schriftlich Einspruch einlegen?
Und wenn Einspruch, dann genau diese „Gemeindepolizei“ anschreiben auf Deutsch?
Vielen Dank
Gruß
Hallo! ich habe eine Strafe eines meiner Firmenautos erhalten. Bei uns muss der Lenker erhoben werden damit dieser die Strafe bekommt. Hier schreiben die Italiener 1. Laut Art, 200 kann die Übertretung nicht angefochten werden. Hallo?? Wo gibt es denn sowas in der EU das ich keinen Einspruch erheben darf??!! Im klein gedruckten steht aber, wenn ich Kontakt aufnehmen möchte geht das nur in italienischer Sprache auch toll. Was soll ich jetzt machen??
Hallo WOLFGANG,
es ist richtig, dass Sie einen Einspruch nur in der jeweiligen Landessprache einlegen können. Nehmen Sie dafür am besten Kontakt mit einem Anwalt für Verkehrsrecht auf, der die italienische Sprache beherrscht.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,bei mir liegt der Fall ähnlich ich wurde 2014 in Florenz am Bahnhof auf einer Busspur geblitzt, und zwar 2x hintereinander im Abstand von einer Minute, das fand ich dann reichlich unverschämt und habe den Tatbestand meiner Rechtsschutzversicherung gemeldet. Diese wiederum hat einen Anwalt aus Bozen eingeschaltet der die Empfehlung ausgegeben hat,nicht zu bezahlen. darauf hin habe ich 3 Jahre nichts mehr gehört. Anfang 2018 kam nochmal eine Zahlungsaufforderung die ich auf anraten des Anwalts wieder nicht beglich. Nun bekam ich eine Zahlungssaufforderung von einem deutschen Inkassounternehmen in Köln. Mich würde nun interessieren ob die Verjährung durch die zwischendurch erfolgten Zahlungsaufforderungen verlängert wird.