Bei Regen geblitzt: Ist das erlaubt? Und welche Folgen hat das?

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 31. August 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

FAQ: Bei Regen geblitzt

Darf man bei Regen geblitzt werden?

Ja, Sie dürfen auch bei Regen geblitzt werden. Geschwindigkeitskontrollen sind auch bei Dunkelheit und schlechten Wetterverhältnissen zulässig.

Funktionieren Blitzer bei Regen?

Ja, Blitzer und andere Systeme für die Geschwindigkeitsmessung funktionieren bei (fast) allen Witterungsbedingungen. Lediglich in seltenen Einzelfällen kann sich extrem schlechtes Wetter auf die Funktionalität oder Genauigkeit des Messgeräts auswirken.

Was passiert, wenn mich ein Blitzer bei starkem Regen erwischt?

Bei einer Sichtweite von unter 50 m dürfen Sie nur noch 50 km/h fahren. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung droht ein Bußgeld von mindestens 80 € und ein Punkt in Flensburg.

Wird man auch bei Regen geblitzt?

Kann man bei Regen geblitzt werden?
Kann man bei Regen geblitzt werden?

Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen der Verkehrssicherheit. Und die Polizei darf kontrollieren, ob Sie sich an das jeweils vorgegebene Tempolimit halten. Dafür darf sie auch Blitzer bei Regen, Schnee oder Glatteis einsetzen – ohne, dass ein Blitz bei der Geschwindigkeitsmessung erkennbar ist.

Geschwindigkeitskontrollen bei Regen machen sogar Sinn, weil aufgrund der damit einhergehenden Gefahr abweichende Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten können.

Eine andere Frage ist jedoch, ob die Messung mit dem Blitzer im Regen verwertbar ist. Im Einzelfall kann die Verwertbarkeit problematisch sein. Und zwar dann, wenn der Regen die ordnungsgemäße Messung und insbesondere die Identifizierung des Fahrzeugs beeinträchtigt.

Das Oberlandesgericht Hamm hat z. B. bei einer Geschwindigkeitskontrolle durch Nachfahren darauf hingewiesen, dass bei schlechter Witterung und kurviger Straßenführung die Sicht der Messbeamten „auf das vorausfahrende Fahrzeug des Betroffenen für die zuverlässige Schätzung des Messabstandes […] zusätzlich erschwert“, sodass besondere „Feststellungen zu den Beleuchtungsverhältnissen und den Orientierungspunkten für die Schätzung des Abstandes zu dem vorausfahrenden Fahrzeug erforderlich sind.“ (Quelle: OLG Hamm, Beschluss vom 13.12.2001, Az.: 3 Ss OWi 960/01)

Im Video: Wo darf geblitzt werden?

Video: Wo darf geblitzt werden?
In unserem Video erfahren Sie, wo geblitzt werden darf.

Was Sie beachten sollten, um nicht bei Regen geblitzt zu werden

Unter normalen Bedingungen müssen Sie sich an die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Damit Sie sicher ans Ziel kommen und nicht bei Regen geblitzt werden, müssen Sie drei Dinge beachten:

  1. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse an und drosseln Sie gegebenenfalls Ihr Tempo.
  2. Wenn Sie durch Regen, Schnee oder Nebel weniger als 50 m weit sehen können, dürfen Sie höchstens 50 km/h fahren. Unter Umständen müssen Sie sogar noch langsamer fahren. Diese Regel gilt überall – innerorts, außerorts und auf der Autobahn.
  3. Halten Sie sich an die auf dem Verkehrsschild angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung, wenn die Straße nass ist. Die üblichen runden, rotweißen Schilder für Tempolimits (Zeichen 274) sind mit einem entsprechenden Zusatzzeichen 1053-35 („bei Nässe“) gekennzeichnet.

Exkurs: Wann gilt eine Straße als nass?

In einem Beschluss stellt der BGH klar, dass bloße Feuchtigkeit noch keine Nässe ist, sodass die Geschwindigkeitsbegrenzung dann noch nicht gilt (BGH, 20.12.1977, Az.: 4 StR 560/77).

Vielmehr ist eine Fahrbahn erst dann nass, …

„wenn sich auf ihrer Oberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muss insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein.“

Demnach reichen auch einzelne Pfützen nicht aus, um von einer nassen Fahrbahn auszugehen.

Werden Sie bei Regen geblitzt, gilt die mit dem „bei Nässe“-Zusatzzeichen verbundene Geschwindigkeitsbegrenzung erst, wenn die Fahrbahn wirklich nass ist. Trotzdem müssen Sie Ihr Tempo an das Wetter anpassen und gegebenenfalls langsamer fahren.

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (52 Bewertungen, Durchschnitt: 4,80 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

Verfassen Sie einen neuen Kommentar