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Autounfall und die Versicherung zahlt nicht? Das können Sie tun!

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kfz-Versicherung zahlt entstandenen Schaden nicht: Wer kann helfen?

Autounfall gehabt & die Versicherung zahlt nicht? Wenden Sie sich hilfesuchend an einen Anwalt.
Autounfall gehabt & die Versicherung zahlt nicht? Wenden Sie sich hilfesuchend an einen Anwalt.

Nach einem Verkehrsunfall mit entstandenen Sach- und/oder Personenschäden kommt die Stunde der Versicherungsträger.

Ob nun eine Unfall-, die Kasko- oder Haftpflichtversicherung: Je nach Sachlage sind unterschiedliche Ansprechpartner zu kontaktieren, um die Schadensregulierung in die Wege zu leiten.

Doch nicht immer erkennen die Leistungsträger die Ansprüche der Betroffenen an. Verweigert sich nach einem Autounfall die Kfz-Versicherung und zahlt nicht – ob nach erstelltem Gutachten oder noch vor genauer Schadensfeststellung – können Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

Dieser kann Sie gegenüber den Versicherern unterstützen, Ihre Ansprüche genau prüfen und durchsetzen.

FAQ: Die Versicherung zahlt nicht

In welchen Fällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

Die Versicherung zahlt nicht, wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben. Sie springt nur für den Schaden des Unfallgegners ein.

In welchen Fällen kann die Versicherung die Zahlung verweigern?

Wer fahrlässig handelt oder seine Pflichten als Kfz-Führer verletzt, muss den Unfallschaden unter Umständen trotz Kfz-Versicherung selbst zahlen (z. B. wenn er betrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht).

Warum zahlt die Vollkaskoversicherung nach einem Wildunfall nicht?

Auch wenn eine solche Police enthalten ist, zahlt die Versicherung meist nur, wenn eine Wildunfallbescheinigung eingereicht wird.

Unverschuldeter Unfall – Versicherung vom Unfallgegner zahlt nicht für die Schäden

Personen, die unverschuldet in einen Unfall geraten sind, können den Ausgleich entstandener Schäden regelmäßig gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Die zwangsläufig für alle Fahrzeughalter erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung ist immer dann zuständig, wenn Dritten durch das versicherte Fahrzeug ein Schaden entsteht.

Viele Träger versuchen jedoch, die Einbußen so gering wie möglich zu halten und die Anspruchsteller herunterzuhandeln. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt, kann sich nach einem Autounfall die gegnerische Versicherung verweigern. Sie zahlt dann zunächst nicht die erhobenen Schadensersatzforderungen.

Manchmal versuchen die Träger zudem, einen Fall zu konstruieren, in dem auch dem Anspruchsteller eine Teilschuld zugewiesen wird. Besonders häufig kann dies nach einem Auffahrunfall geschehen. Eine Versicherung zahlt dann oftmals nicht, weil gerade bei entsprechenden Unfallkonstellationen die Schuldfrage nicht einfach zu klären ist, sodass auch eine Mitschuld immer denkbar wäre.

Sollte sich nach einem Autounfall die gegenerische Versicherung verweigern und zahlt nicht, wenden Sie sich an einen geeigneten Rechtsanwalt. Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten, haben Sie grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch auf anwaltliche Vertretung gegenüber den Versicherern. Die Anwaltskosten können dann ebenfalls der gegnerischen Haftpflicht auferlegt werden.

Selbstverschuldeter Verkehrsunfall – eigene Versicherung zahlt nicht

Selbstverschuldeter Kfz-Unfall: Die Versicherung zahlt nicht in jedem Fall den vollen Schaden an Ihrem Fahrzeug.
Selbstverschuldeter Kfz-Unfall: Die Versicherung zahlt nicht in jedem Fall den vollen Schaden an Ihrem Fahrzeug.

Anders hingegen sieht es jedoch aus, wenn Sie selbst Unfallverursacher waren. In diesem Fall können Sie sich für die Schadensregulierung nicht an Ihre Haftpflicht wenden. Der richtige Ansprechpartner wäre in diesem Fall eine ggf. vorhandene Kaskoversicherung. Sie haben einen Autounfall verursacht, Ihre Versicherung aber zahlt den Schaden nicht? In diesem Fall können verschiedene Ursachen die Verweigerungshaltung begründen:

  1. Sie haben eine Obliegenheitspflicht verletzt, die vertraglich mit dem Versicherer vereinbart wurde (etwa im Falle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Trunkenheitsfahrten).
  2. Die Leistungen werden von der Kaskoversicherung nicht abgedeckt. Hier ist zu beachten, ob Sie eine Teil- oder Vollkasko besitzen und bei welchen Schäden diese jeweils eintritt. In der Regel decken nur Vollkaskoversicherung auch selbstverursachte Unfallschäden am eigenen Auto ab.
Sie hatten einen Wildunfall und Ihre Versicherung zahlt nicht, obwohl entsprechende Schäden durch die Police versichert sind? In diesem Fall können ebenfalls unterschiedliche Aspekte dies begründen: Zum einen kann eine fehlende Wildunfallbescheinigung zu Problemen führen bzw. ist eine solche nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet. Zum anderen kann ein Wildschaden auch dann ausgeschlossen werden, wenn nur kleine Tiere betroffen waren, sie für diese auswichen und deshalb einen Unfall verursachten. Wenden Sie sich auch hier zur Klärung an einen Anwalt.

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Sie ist seit 2015 Bestandteil des bussgeldkatalog.org-Teams. Neben einem umfassenden Überblick zu verkehrsrechtlichen Fragestellungen liegt ihr Interesse u. a. im Bereich Tuning und Fahrzeugtechnik.

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