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TÜV-Nachprüfung: Wann ist diese erforderlich?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 19. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

In der Hauptuntersuchung auf Mängelsuche

Bei erheblichen Mängeln am Auto droht die HU-Nachprüfung.
Bei erheblichen Mängeln am Auto droht die HU-Nachprüfung.

Alle Fahrzeuge, welche über ein amtliches Kennzeichen verfügen, müssen in regelmäßigen Abständen zur sogenannten Hauptuntersuchung (HU). Ziel dieser Kontrolle, die umgangssprachlich auch nur als TÜV bezeichnet wird, ist es, die Kfz auf ihre Vorschriftsmäßigkeit hin zu überprüfen.

Durch die HU soll somit sichergestellt werden, dass keine Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, welche über erhebliche Mängel verfügen und daher eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Zur Durchführung dieser Untersuchung sind ausschließlich amtlich anerkannte Prüforganisationen berechtigt, wie zum Beispiel TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ.

Doch was ist, wenn im Zuge der HU Mängel am Auto festgestellt werden? Im nachfolgenden Ratgeber erfahren Sie, wann eine TÜV-Nachprüfung droht, welche Frist dabei zu beachten ist, welche Gebühren anfallen und ob die TÜV-Nachprüfung durch eine andere Prüfstelle erfolgen kann.

FAQ: TÜV-Nachprüfung

Wann ist eine TÜV-Nachprüfung notwendig?

Stellt der Prüfer im Zuge der Hauptuntersuchung erhebliche Mängel am Fahrzeug fest, sind für den Erhalt der TÜV-Plakette Reparaturen und eine anschließende Nachprüfung nötig.

Wie viel Zeit habe ich für die Reparaturen?

Die Frist für die Nachprüfung beträgt einen Monat. Daher sollte zeitnah ein Termin in der Werkstatt vereinbart werden.

Was passiert, wenn die Frist für die Nachprüfung verstreicht?

Sind die Reparaturen nicht innerhalb von vier Wochen möglich, verstreicht die Frist. Dies führt dazu, dass die gesamte HU wiederholt werden muss und die Kosten erneut anfallen.

Welche Mängel können zur TÜV-Nachprüfung führen?

Eine zu geringe Profiltiefe kann zur TÜV-Nachprüfung führen.
Eine zu geringe Profiltiefe kann zur TÜV-Nachprüfung führen.

Grundsätzlich lassen sich die Ergebnisse der Hauptuntersuchung in drei Mängelklassen einteilen:

  • Keine Mängel
  • Geringe Mängel
  • Erhebliche Mängel

Kann der Sachverständige im Zuge der Untersuchung keinerlei Mängel feststellen, sodass Ihr Fahrzeug allen Vorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr entspricht, erhalten Sie eine neue Prüfplakette.

Konnte der Prüfer geringe Mängel am Kfz finden, besteht dennoch die Möglichkeit, dass dieser die HU-Plakette vergibt. Allerdings dürfen sich diese Beeinträchtigungen nicht auf die Verkehrssicherheit auswirken. Dies ist zum Beispiel bei einer defekten Glühlampe in der Kennzeichenbeleuchtung oder einem leicht zerkratzen Spiegel der Fall. Als Halter sind Sie allerdings dazu verpflichtet, die im Prüfbericht aufgeführten Mängel unverzüglich zu beseitigen. Kommen Sie dem nicht nach, droht im Falle einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld.

Werden im Zuge der Hauptuntersuchung erhebliche Mängel festgestellt, wie zum Beispiel eine zu geringe Profiltiefe auf den Reifen oder ein starker Rostbefall auf tragenden Teilen, kann dies dazu führen, dass Sie keine Plakette erhalten und eine HU-Nachprüfung notwendig ist.

Im schlimmsten Fall kommt der Gutachter zur Erkenntnis, dass Ihr Fahrzeug „eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt“. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, die alte Prüfplakette zu entfernen und die Zulassungsbehörde zu informieren. Dadurch ist es Ihnen untersagt, mit Ihrem Auto am Verkehr teilzunehmen. Möglich Gründe können zum Beispiel eine defekte Lenk- oder Bremsanlage sowie erhebliche Rostschäden am Fahrgestell sein.

Nachuntersuchung beim TÜV: Welche Frist gilt?

Ist bei der TÜV-Nachuntersuchung die Frist abgelaufen, muss Ihr Auto erneut die komplette HU durchlaufen.
Ist bei der TÜV-Nachuntersuchung die Frist abgelaufen, muss Ihr Auto erneut die komplette HU durchlaufen.

Sie haben aufgrund von erheblichen Mängeln keine Plakette erhalten? In diesem Fall haben Sie für die TÜV-Nachprüfung einen Monat Zeit. Daher sollten Sie Ihr Fahrzeug nach der nicht bestandenen Hauptuntersuchung unverzüglich in eine Werkstatt bringen, um die im Prüfbericht aufgeführten Beeinträchtigungen zu beheben.

Erst danach können Sie das reparierte Fahrzeug zur Nachuntersuchung vorführen. Allerdings sollten Sie bereits frühzeitig für die TÜV-Nachprüfung einen Termin vereinbaren, damit diese auch tatsächlich innerhalb der vorgeschriebenen Frist erfolgt.

Denn es ist nicht möglich, bei der TÜV-Nachprüfung die Frist zu verlängern. Wird der Zeitraum von einem Monat überschritten, ist es notwendig, die gesamte Hauptuntersuchung erneut durchzuführen. Dadurch fallen dann zusätzlich auch die vollen Gebühren ein zweites Mal an.

Daher sollten Sie allein schon aufgrund des finanziellen Aspektes sicherstellen, dass bei der TÜV-Nachprüfung die Frist nicht überschritten wird. Zudem tragen Sie durch rasche Ausbesserungen auch zur Verkehrssicherheit bei. Davon profitieren Sie selbst, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Die TÜV-Gebühren bei der Nachprüfung

Beheben Sie die in der Hauptuntersuchung beanstandeten Mängel innerhalb eines Monats und lassen eine Nachuntersuchung durchführen, können Sie dadurch Kosten einsparen. Denn in diesem Fall müssen Sie nicht erneut die gesamten Kosten der HU zahlen.

Wie hoch die TÜV-Gebühren bei einer Nachprüfung ausfallen, hängt von der jeweiligen Prüforganistation sowie dem Bundesland ab. Die Preise bewegen sich dabei in der Regel zwischen 12 und 30 Euro. Teilweise werden für die Kosten auch 50 Prozent der regulären Gebühr erhoben.

Ist die TÜV-Nachuntersuchung auch woanders möglich?

Bei TÜV Nord & Süd: Die Nachprüfung kann auch eine andere Prüfstelle durchführen.
Bei TÜV Nord & Süd: Die Nachprüfung kann auch eine andere Prüfstelle durchführen.

Grundsätzlich ist es bei der TÜV-Nachprüfung egal, wo Sie diese durchführen lassen, denn durch den Prüfbericht sind alle Mängel dokumentiert. Sie sind somit nicht dazu verpflichtet, die Nachprüfung zum TÜV bei der Werkstatt zu absolvieren, bei welcher Sie zur HU waren.

Daher müssen Sie für die Nachuntersuchung zusätzlich zum Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 – welche bereits für die Hauptuntersuchung notwendig ist – auch noch den Untersuchungsbericht der ersten Prüfung vorlegen.

Die Tatsache, dass Sie die TÜV-Nachprüfung auch woanders ablegen können, ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es Ihnen nicht möglich ist, bei Ihrer regulären Prüfstelle einen Termin für die TÜV-Nachuntersuchung innerhalb der Frist zu bekommen. Ein solches Szenario kann unter anderem eintreten, wenn die Werkstatt aufgrund von Betriebsferien schließt.

Wichtig! Bewahren Sie den Prüfbericht unbedingt bis zur erfolgreichen Nachprüfung auf. Dieser dient Ihnen, sollte die Plakette bereits abgelaufen sein, im Falle einer Verkehrskontrolle als Nachweis. Denn dadurch können Sie belegen, dass Sie sich noch innerhalb der Nachprüffrist befinden und dadurch ggf. ein Bußgeld vermeiden.

Bei der TÜV-Nachprüfung durchgefallen – wie oft ist eine Wiederholung möglich?

Erfüllt ein Fahrzeug trotz durchgeführter Reparaturen nicht die gesetzlichen Ansprüche, gilt die TÜV-Nachprüfung als nicht bestanden. Grundsätzlich besteht allerdings die Möglichkeit, beim TÜV eine zweite Nachuntersuchung durchführen zu lassen. Dabei sollten Sie sich allerdings beeilen, die vierwöchigen Frist seit der Hauptuntersuchung verlängert sich nicht.

In der Regel werden bei der TÜV-Nachprüfung nur die Beeinträchtigung geprüft, welche im Mängelbericht verzeichnet sind. Werden allerdings zusätzlich offensichtliche und erhebliche Mängel festgestellt, kann eine erneute TÜV-Nachprüfung für neue Mängel angeordnet werden.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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20 Kommentare

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  1. c. Anton
    Am 4. September 2023 um 10:51

    Bei der HU leuchtete die Airbag-Leuchte auf. Obwohl die Ursache längst behoben war, es musste nur noch die Fehleranzeige mit Hilfe Analysengerätes zurückgesetzt werden.
    Beim TÜV diagnostizierte man das als erhebliche Mängel.
    Bei der Nachprüfung, die unter anderen nur eine Minute dauerte, zahlte ich 17,50 Euro.
    Eine Unverschämtheit und zusätzlich ein Betrug am Kunden! !

  2. Greg
    Am 30. September 2022 um 10:55

    Hallo, vielen Dank erstmal für den informativen Artikel!
    Ich hätte allerdings noch eine Frage:
    Wenn ich nach einer nicht bestandenen AU bei einer TÜV Stelle keinen rechtzeitigen Nachprüftermin mehr bekomme, kann ich dann z.B. auch zu einer DEKRA Niederlassung fahren und dort die AU wiederholen und meine neue Plakette erhalten?

    Vielen Dank und
    Freundliche Grüße

    Greg

  3. Petra P
    Am 21. August 2022 um 16:24

    Ich war gestern beim Tüf, bekam keine Plakette, da die Lämpchen überm Kennzeichen nicht funktionierten. Ich war im Urlaub beim Tüf und werde, da es möglich ist, die Nachprüfung woanders erledigen lassen.

    Danke!

  4. Tatjana B
    Am 29. Januar 2022 um 16:06

    Schönen guten Tag, mein Sohn ist beim TÜV gewesen,wo dann Mängel festgestellt wurden,hat die Mängel an seinem Auto behoben und ist dann zu einer anderen TÜV Stelle gefahren weil es zeitlich besser passte ,um die behobenen Mängel vorzuzeigen und eine Plakette zu bekommen .Dort bekam er aber nur einen neuen Mängel Bericht über neue Beanstandungen . Ist es rechtens ,wenn man schon für eine komplette TÜV Untersuchung bezahlt hat und dann zur Kontrolle geht ,die man dann auch noch bezahlen muss und dann mit einem neuen Mängel Berricht ohne TÜV nach Hause geschickt wird . Für mich sieht es hier sehr nach abzocke aus . Hat da jemand einen Rat?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2022 um 12:20

      Hallo Tatjana B.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die TÜV-Prüfstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Martina B
    Am 13. April 2021 um 21:22

    Ist es ein erheblicher Mangel wenn ein Autoradio nicht eingebaut ist, weil es zur Reparatur eingeschickt wurde?

    • Maisch
      Am 22. Februar 2024 um 16:44

      kann schon sein wenn das Radio auch als Navi im gesamten Schaltkreislauf integriert ist.

    • Ralf N.
      Am 9. März 2022 um 14:45

      In meinen Augen schon. Dem TÜV ist es aber wahrscheinlich egal, ob Du ein Radio hast.

  6. Morbano
    Am 20. November 2020 um 22:20

    Hallo zusammen, habe eine mitsubishi colt cabrio, und muss jetzt durch denn TÜV. Leider funktioniert in moment der faltdach, ist relevant bei der üntersuchung? Viele danke in voraus Morbano

  7. gisela h.
    Am 4. September 2020 um 16:51

    Ist es ein erheblicher Mangel wenn der scheibenwischer beim ausschalten manchmal in der Mitte der frontscheibe stehen bleibt? Ich mach ihn dann wieder an unter schalte so aus das er rechts steht.das hatte bisher noch kein TÜV reklamiert nur jetzt.

  8. Eder
    Am 1. September 2020 um 19:37

    Am 5 August zum TÜV gewesen. Am 1.9. Nachprüfung.
    Neue Plakette hat Gültigkeit bis 8.2022.
    Warum nicht bis 9.2022? Danke und Gruß.

  9. Jo
    Am 30. Mai 2020 um 22:14

    Ist das nichtfunktionieren der Blinkleuchten im Außenspiegel ein -Erheblicher Mangel-?

  10. Thomas
    Am 22. Mai 2020 um 18:09

    Klar, ist doch Aufwand.

  11. Lars
    Am 22. Mai 2020 um 18:06

    Du hast zur Zeit 8 Wochen Nachprüffrist.

  12. Bernd
    Am 20. März 2020 um 15:37

    Habe glaube ich ein Riesenproblem, meine Frist zur Nachuntersuchung läuft jetzt am 04.04. aus und ich glaube nicht daß das so alles zeitlich mit diesen Corona Virus und dessen Konsequenzen machbar ist muß ich nun damit rechnen müssen die volle Untersuchung nebst zusätzlichen Kosten über mein Auto ergehen zu lassen oder gibt es für diesen Fall Sonderregelungen ?

  13. Manuel
    Am 2. Februar 2020 um 22:10

    Hallo,

    den Prüfbericht sollte man für die Nachuntersuchung aufbewahren aber nicht im Falle einer Verkehrskontrolle vorzeigen, man würde nur den schriftlichen Beweis dafür liefern das man wissentlich(grob fahrkässig), ein nicht verkehrssicheres Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr führt. Wodurch das Bußgeld wenns schlecht läuft nicht nur erheblich höher ausfallen kann(Vorsatz), es könnte auch das Fahrzeug stillgelegt werden, da die Polizei nun weiß, das den Fahrer, der Fahrzeugzustand nur gering bis garnicht interessiert(Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer). Was widerrum Abschleppkosten etc. bedeutet.

  14. Manfred
    Am 19. April 2019 um 13:20

    Hallo, sind bei einer Hautuntersung Mängel festgestellt worden sind ja bekanntlich bei einer Nachuntersuchung Gebühren fällige,
    sind auch Gebühren zu zahlen wenn noch am selben Tage eine Nachprüfung erfolgt ?
    Mit freundlichen grüßen
    Manfred

  15. Seewolf 47
    Am 11. April 2019 um 10:52

    Sehr fundierte und gute Angaben. Alles perfekt erklärt.
    Der Service beim TÜV Süd ist ausgezeichnet.
    In der Wartezeit wird Kaffee angeboten.
    Da kommt man gern wieder (auch wenn es leider zur Nachuntersuchung ist :-))

  16. Horst
    Am 1. Februar 2019 um 16:23

    01.02.19
    Was ist an einer leicht klemmenden Aussenklinke ein Erheblicher Mangel?Des weiteren wurde eine Durchrostung am Hilfsrahmen
    als EM genannt in der Werkstatt wurde aber keine Durchrostung festgestellt.Was soll man da machen?

  17. Kanli
    Am 27. Dezember 2018 um 1:43

    Hat mir sehr geholfen,danke

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