Besteht ein Rückgaberecht für Gebrauchtwagen?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 19 Minuten

Rücktritt vom Kaufvertrag für Gebrauchtwagen – Rechtliche Grundlagen

Auto gebraucht gekauft: Besteht ein Rückgaberecht für Käufer?
Auto gebraucht gekauft: Besteht ein Rückgaberecht für Käufer?

Gebrauchtwagen sind auf dem deutschen Automobilmarkt äußerst beliebt. Das Kraftfahrt-Bundesamt mit Sitz in Flensburg verzeichnete allein im Oktober 2016 knapp über 599.000 Besitzumschreibungen von Pkw. In all diesen Fällen fand demnach ein Halterwechsel statt. Dieser Zahl stehen etwas mehr als 262.700 Neuzulassungen – also die erstmalige Anmeldung eines fabrikneuen Fahrzeugs – im selben Zeitraum gegenüber.

Nachgefragt werden vor allem junge Gebrauchtwagen, sind diese doch meist noch sehr gut in Schuss und bezüglich der Technik fast auf dem neuesten Stand. Dank des großen Wertverlustes von Neufahrzeugen innerhalb des ersten Jahres nach der Erstzulassung profitieren Käufer außerdem von vergleichsweise günstigen Preisen. Hier kann der Kunde nur gewinnen, oder?

Doch leider lauern auch beim Gebrauchtwagenkauf viele Fallstricke. Nicht selten kann es passieren, dass einem Käufer nach kurzer Zeit Mängel auffallen oder er merkt, dass das Fahrzeug für den Einsatz im Alltag nicht geeignet ist, da zu wenig Platz im Innenraum vorhanden ist. Vielleicht findet er sogar ein besser ausgestattetes Auto zu einem günstigeren Preis. Kann jemand in einer solchen oder ähnlichen Situation den Gebrauchtwagen einfach zurückgeben? Welche Rechte haben Käufer? Im folgenden Ratgeber widmen wir uns dem komplexen Thema „Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen“.

FAQ: Rückgaberecht beim Gebrauchtwagen

Habe ich ein Recht, den gekauften Gebrauchtwagen zurückzugeben?

Gekauft ist gekauft und ein Kaufvertrag auf jeden Fall verbindlich. Ein Rücktritt vom Autokauf ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ob Sie ein solches Rückgaberecht haben, hängt unter anderem davon ab, ob der Verkäufer ein Unternehmen oder eine Privatperson war.

Ich habe das Auto bei einem gewerblichen Händler gekauft. Unter welchen Umständen darf ich zurücktreten vom Kauf?

Einen Anspruch auf Rückgabe haben Sie normalerweise nur, wenn das Auto einen Mangel aufweist und dieser bereits vor Vertragsschluss bestand. In diesem Fall kann der Käufer dessen Beseitigung verlangen und ggf. vom Vertrag zurücktreten.

Steht mir ein solches Rücktrittsrecht auch zu, wenn ich das Auto von einer Privatperson gekauft habe?

Private Verkäufer schließen die Haftung für etwaige Mängel meistens vertraglich aus – und damit auch ein mögliches Rückgaberecht. Der Käufer kann aber den Vertrag anfechten, wenn der Verkäufer Mängel bewusst verschwiegen hat.

Grundlegendes zum Rücktrittsrecht bei Gebrauchtwagen

Einführend ist es wichtig, auf Folgendes hinzuweisen: Viele Verbraucher gehen davon aus, dass nach dem Kauf für 14 Tage ein generelles Rückgaberecht für Gebrauchtwagen besteht. Hierbei handelt es sich jedoch um einen weit verbreiteten Irrtum. Kaufen Sie etwa ein Auto bei einem Händler, so können Sie es bei Nichtgefallen nicht einfach zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Vielmehr müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden, damit der Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf möglich ist.

Stimmt die Annahme, dass beim Gebrauchtwagenkauf ein vierzehntägiges Rückgaberecht besteht?
Stimmt die Annahme, dass beim Gebrauchtwagenkauf ein vierzehntägiges Rückgaberecht besteht?

Möchten wir uns der Antwort auf die Frage nähern, wann beim Gebrauchtwagen ein Rücktritt vom Kaufvertrag durchführbar ist, muss zunächst unterschieden werden, wo bzw. von wem das Fahrzeug erworben wurde. Hierbei bestehen drei Optionen:

  1. Sie kaufen das Fahrzeug bei einem Unternehmer.
  2. Sie erwerben das Auto von einer Privatperson.
  3. Der Autokauf fand im Internet statt.

Für diese drei Möglichkeiten bestehen unterschiedliche Regelungen beim Rückgaberecht für Gebrauchtwagen. Über diese sollten Sie sich bereits im Vorhinein als Käufer im Klaren sein, um im Fall der Fälle nicht negativ überrascht zu werden.

Beachten Sie: Nicht nur bei gewerblichen Fahrzeughändlern handelt es sich um Unternehmer. Zu diesen werden beim Autoverkauf auch Personen gezählt, die einen Wagen im Rahmen der Ausübung einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit veräußern. Verkauft also ein selbstständiger Handwerker sein Dienstfahrzeug, so wird er als Unternehmer gewertet. Dies hat für den Käufer wichtige Auswirkungen, wenn er vom Kaufvertrag zurücktreten möchte.

Im Folgenden erklären wir, wie es um das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen für jede der drei genannten Optionen bestellt ist und welche Rechte Käufern eingeräumt werden. Es ist wichtig, sich über diese Grundlagen schon im Vorhinein zu informieren, können diese doch durchaus kaufentscheidend sein.

Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen beim Kauf vom Händler

Beim Autokauf vom Händler bzw. im Autohaus müssen Sie mit höheren Preisen rechnen, als wenn Sie ein ähnliches Fahrzeug von einer Privatperson erwerben. Dafür profitieren Sie aber von einigen Vorteilen. Zwar besteht kein allgemeines Rückgaberecht für Gebrauchtwagen, die beim Händler gekauft wurden, jedoch nehmen viele Autohäuser einen kurz zuvor veräußerten Wagen aus Kulanzgründen in bestimmten Fällen zurück. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht, dies kann jeder Händler für sich und je nach Einzelfall entscheiden.

In der Regel ist allerdings der Rücktritt vom Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen, der beim Händler erworben wurde, nicht so einfach möglich. Es müssen bestimmte Bedingungen erfüllt und verschiedene Schritte durchlaufen werden, damit Sie das Auto zurückgeben können. Der Rücktritt wird unter anderem erst dann möglich, wenn das Fahrzeug nicht die Eigenschaften aufweist, die im Kaufvertrag festgelegt wurden.

Wurde dort beispielsweise vereinbart, dass das Auto über einen Tempomat verfügt, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist, so liegt ein Sachmangel laut § 434 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Dort heißt es nämlich:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Gebrauchtwagen gekauft: Ob ein Rückgaberecht besteht, hängt unter anderem davon ab, was im Kaufvertrag steht.
Gebrauchtwagen gekauft: Ob ein Rückgaberecht besteht, hängt unter anderem davon ab, was im Kaufvertrag steht.

Ist dies der Fall, so tritt jedoch nicht sofort das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen in Kraft. Vielmehr haben Sie zunächst einen Anspruch darauf, dass der Mangel behoben und das Fahrzeug in den Zustand, der im Kaufvertrag festgelegt wurde, gebracht wird.

Der Verkäufer müsste in unserem Beispielfall das Fahrzeug mit einem Tempomat nachrüsten. Ist dies nicht möglich oder verweigert der Händler die Nacherfüllung, so können Sie das Rücktrittsrecht einfordern, den Gebrauchtwagen beim Händler abgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Weist das Fahrzeug zwar die im Vertrag vereinbarte Beschaffenheit auf, sind jedoch andere Mängel zu beklagen, so sind andere Bedingungen zu erfüllen, damit Sie das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen nutzen können: Zum einen muss ein erheblicher Schaden vorliegen, zum anderen ist der Zeitpunkt, wann der Defekt auftrat, von Bedeutung. Diesen beiden Themen wollen wir uns nun widmen.

Beachten Sie: Wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind, bedeutet dies jedoch nicht, dass der Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf beim Händler sofort möglich ist. Zunächst sind weitere Schritte zu absolvieren, die wir im weiteren Verlauf näher erläutern werden.

Gebrauchtwagen zurückgeben wegen erheblicher Mängel

Sie können nicht sofort auf das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen beim Autohaus pochen, wenn Sie einen Mangel feststellen. Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur dann möglich, wenn der Defekt als erheblich und nicht als bloßer Bagatellschaden eingestuft werden kann. Wann ist dies jedoch der Fall?

Diese Frage hat schon viele Gerichte beschäftigt, die Streitigkeiten zwischen Verkäufern und Käufern klären mussten. Allgemein gesprochen lässt sich sagen, dass ein Mangel dann nicht als erheblich eingestuft werden kann, wenn dieser ohne einen großen Aufwand vom Käufer beseitigt werden kann und der Gebrauch des Pkw davon nicht eingeschränkt wird. Ist also beispielsweise nur das Radio defekt, kann nicht von einem erheblichen Mangel, der es erlauben würde, für den Gebrauchtwagen das Rückgaberecht beim Händler einzufordern, die Rede sein.

Vor Gericht ist in solchen Streitfällen meist das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen entscheidend. Der Experte berücksichtigt nicht nur den Mangel an sich, sondern bezieht in sein Urteil auch den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs, die Laufleistung sowie das Alter ein. Bei neueren Autos wird in der Regel eher von einem erheblichen Mangel ausgegangen als bei einem älteren Modell.

Wann ist ein Mangel erheblich? Urteil des BGH

Der BGH hat ein wichtiges Urteil zum Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen gefällt.
Der BGH hat ein wichtiges Urteil zum Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen gefällt.

Im Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Karlsruhe – das oberste Gericht Deutschlands – ein wichtiges Urteil (Az.: VIII ZR 94/13) dazu gefällt, wann ein Schaden als erheblich angesehen werden kann. Damit hat er indirekt auch einen Hinweis darauf geliefert, wann bei einem Gebrauchtwagen das Rückgaberecht wegen vorhandener Mängel eingefordert werden darf.

In dem verhandelten Fall hatte ein Käufer in einem Autohaus ein Neufahrzeug erworben, welches rund 30.000 Euro kostete. Nach der Übergabe traten mehrere Mängel zu Tage. Unter anderem funktionierte die akustische Warnfunktion der Einparkhilfe nicht ordnungsgemäß, da die Sensoren nicht korrekt eingebaut waren und zusätzlich eine optische Warnfunktion fehlte. Als die Nachbesserungsversuche fehlschlugen, verlangte der Käufer die Rückgabe des Fahrzeugs gegen eine Geldzahlung, was der Verkäufer jedoch ablehnte.

Ein Kfz-Sachverständiger hatte festgestellt, dass für den ordnungsgemäßen Einbau der Einparkhilfe Kosten von knapp über 1.950 Euro anfielen – dies entspräche rund 6,5 Prozent des Kaufpreises. In den vorigen Verhandlungen urteilten die Richter, dass somit die Erheblichkeitsschwelle, die laut Ansicht der Gerichte etwa zehn Prozent des Kaufpreises betrage, nicht erreicht werde. Somit liege ein unerheblicher Schaden vor, weshalb der Rücktritt vom Kaufvertrag ungerechtfertigt sei. Viele andere Gerichte hatten diese Grundlage auch auf das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen bezogen.

Nachdem das erste Verfahren fehlschlug, legte der Betroffene Revision ein und der Fall landete vor dem BGH. Dort wurde entgegen der vorherigen Urteile entschieden, dass unter Berücksichtigung des Einzelfalls bei einem vorliegenden behebbaren Mangel dann nicht mehr von Unerheblichkeit ausgegangen werden könne, wenn der Kostenaufwand zur Beseitigung mehr als fünf Prozent des Kaufpreises betrage. Laut Ansicht des BGH ist eine Erhöhung der Erheblichkeitsgrenze über diesen Wert nicht mit den Rechten des Käufers bei Sachmängeln vereinbar.

Wichtiges BGH-Urteil: Kurz und knapp zusammengefasst
Laut des Urteils des BGH ist die Beurteilung der Frage, ob ein Mangel erheblich ist, zwar stets von einer umfassenden Interessenabwägung auf Grundlage des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Allerdings kann festgehalten werden, dass bei einem behebbaren Mangel dann nicht mehr von Geringfügigkeit gesprochen werden kann, wenn dessen Beseitigung Kosten in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises übersteigen. In einem solchen Fall kann in der Regel und unter Berücksichtigung weiterer Faktoren auch das Rückgaberecht für Gebrauchtwagen genutzt werden.

Wichtiger Faktor: Wann trat der Mangel auf?

Möchten Sie einen Gebrauchtwagen zurückgeben, der beim Händler und nicht bei einer Privatperson gekauft wurde, so ist außerdem der Zeitpunkt, wann die zu beanstandenden Mängel auftraten, von großer Bedeutung. Bevor Sie ein Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen einfordern können, müssen Sie zunächst die sogenannten Gewährleistungsregeln beachten.

Was ist aber die Gewährleistung, die auch Sachmängelhaftung genannt wird? Hierbei handelt es sich um eine Stärkung der Rechte der Verbraucher. Diese sollen davon ausgehen können, dass ihnen ein mangelfreies Fahrzeug bzw. ein Kfz, welches die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist, übergeben wird. Bei der Übergabe muss deshalb sichergestellt sein, dass das Auto keinen Sachmangel laut § 434 BGB aufweist.

Wann gilt das Rückgaberecht? Von Gebrauchtwagen hören Interessenten zunächst meist nur Gutes, doch Mängel können das Bild schnell trüben.
Wann gilt das Rückgaberecht? Von Gebrauchtwagen hören Interessenten zunächst meist nur Gutes, doch Mängel können das Bild schnell trüben.

Im Gegensatz zu privaten Verkäufern können Unternehmer und Händler die zweijährige gesetzlich festgeschriebene Sachmängelhaftung nicht gänzlich ausschließen. Bei Gebrauchtwagen haben diese jedoch die Möglichkeit, die Gewährleistung auf ein Jahr zu verkürzen. Von diesem Recht machen die meisten gewerblichen Verkäufer auch Gebrauch und legen diese Vereinbarung im Kaufvertrag fest.

Als Bedingung dafür, dass die Sachmängelhaftung greift und in Folge das Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen gefordert werden kann, muss der Defekt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bzw. der Übernahme vorgelegen haben.

Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird generell davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlag. In einem solchen Fall ist der Käufer in einer aussichtsreicheren Position, da der Verkäufer dann beweisen muss, dass der Schaden erst später entstand. Eine solche Beweisführung kann sich häufig als schwierig erweisen.

Nach dem ersten halben Jahr dreht sich die Beweislast dann jedoch zu Ungunsten des Käufers um. Ab diesem Zeitpunkt wird angenommen, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstand. Nun steht der Käufer in der Pflicht, zu belegen, dass der Defekt schon beim Gefahrübergang – also in der Regel der Übergabe des Pkw – bestand. Hierzu ist meist das Urteil eines Kfz-Sachverständigen nötig.

Garantie und Gewährleistung – Wo liegt der Unterschied?

Im Zusammenhang mit der Frage, ob Sie beim Erwerb von einem Gebrauchtwagen vom Kaufvertrag zurücktreten können, wird neben der Gewährleistung häufig auch der Begriff der Garantie genannt. Viele Verbraucher benutzen diese Ausdrücke synonym, allerdings handelt es sich hierbei um unterschiedliche Konzepte, die verschiedene Bereiche abdecken.

Die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ist, wie bereits erwähnt, für Händler und andere gewerblich auftretende Verkäufer gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht ausgeschlossen, sondern nur verkürzt werden. Sie hat auch eine Bedeutung beim Rückgaberecht für Gebrauchtwagen, denn damit dieses greifen kann, muss tatsächlich ein Sachmangel vorliegen.

Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, die zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart wird. Es besteht somit keine Pflicht, eine solche abzuschließen. Die Gebrauchtwagengarantie wird häufig auch Reparaturkostenversicherung genannt. Sie sichert den Käufer für den Fall ab, dass Arbeiten am Auto nötig werden. Gerade beim Kauf von Gebrauchtwagen, die in der Regel mängelanfälliger als Neufahrzeuge sind, entschließen sich deshalb viele Fahrzeughalter dazu, diese in Anspruch zu nehmen.

Allerdings ist zu beachten, dass nicht alle Schäden bzw. Reparaturen von der Garantie abgedeckt werden. Welche Regelungen in Ihrem Fall gültig sind, ist den jeweiligen Garantiebedingungen zu entnehmen. Eine gesetzliche Regelung, die besagt, welche Leistungen eine Garantie umfassen muss, gibt es nämlich nicht. Allerdings lässt sich festhalten, dass Verbrauchsstoffe und Verschleißteile, also beispielsweise Bremsbeläge, nicht inbegriffen sind. Auch Reparaturen nach einem Unfall werden in der Regel nicht übernommen.

Ist der Schaden von den Garantiebedingungen abgedeckt, so ist es – im Gegensatz zur Sachmängelhaftung – nicht von Bedeutung, ob dieser vor oder erst nach dem Kauf auftrat. Die Kosten für die Reparatur werden also unabhängig davon übernommen, wann der Schaden entstand.

Rücktrittsrecht bei gekauftem Gebrauchtwagen nutzen: So sollten Sie vorgehen

Gebrauchtwagen: Wer vom Kauf zurücktreten möchte, kann dies nur in bestimmten Fällen tun.
Gebrauchtwagen: Wer vom Kauf zurücktreten möchte, kann dies nur in bestimmten Fällen tun.

Zusammengefasst müssen also folgende Bedingungen vorliegen, damit Käufer überhaupt die Möglichkeit haben, das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen einzufordern:

  • Das Fahrzeug weist einen oder mehrere Sachmängel auf: Entweder entspricht das Auto nicht den im Kaufvertrag festgelegten Bedingungen oder es liegt ein erheblicher Mangel vor, dessen Behebung Kosten von mehr als fünf Prozent des Kaufpreises verursacht.
  • Der Mangel lag bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vor: Die Beweislast liegt in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer und geht danach auf den Käufer über.

Bevor jedoch nach dem Gebrauchtwagenkauf die Rückgabe des Fahrzeugs in die Wege geleitet werden kann, sind zunächst weitere Schritte zu durchlaufen. Als erste Maßnahme sind Sie dazu verpflichtet, den Verkäufer über den Mangel in Kenntnis zu setzen.

Dies sollte unverzüglich geschehen, in der Regel wird hierzu eine Frist von 14 Tagen, nachdem Sie den Defekt bemerkt haben, angesetzt. Nach dieser Meldung besteht jedoch nicht sofort das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen. Gemäß den Grundlagen der Sachmängelhaftung müssen Sie nun dem Verkäufer ausreichend Zeit einräumen, um die vorliegenden Mängel zu beheben. Laut Gesetz haben Sie generell als Käufer auch das Recht, eine Ersatzlieferung – also die Zurverfügungstellung eines Fahrzeugs, welches mängelfrei ist – einzufordern. Allerdings kommt diese Möglichkeit in der Regel nur bei Neufahrzeugen in Frage. Bei Gebrauchtwagen wird dies meist als unverhältnismäßig angesehen, da es sich als äußerst schwierig erweist, ein ähnliches Auto zu finden, welches die gleichen Merkmale besitzt wie das ursprüngliche.

Aus diesem Grund müssen Sie bei Gebrauchtwagen also dem Verkäufer zunächst das Recht auf Nachbesserung einräumen. Wie lang die Frist hierfür ausfallen sollte, lässt sich nicht pauschal festlegen. Vielmehr kommt es auf den Einzelfall an: Bei umfangreichen, komplexen Arbeiten ist der Zeitraum länger zu bemessen als bei Defekten, die sich mit weniger Aufwand beheben lassen. Erst wenn der zweite Versuch der Nachbesserung fehlschlägt oder sich der Verkäufer endgültig weigert, die Mängel reparieren zu lassen, können Sie schließlich das Rückgaberecht für Gebrauchtwagen nutzen und den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

Dies sollten Sie schriftlich erledigen und sich den Erhalt des Schreibens vom Verkäufer quittieren lassen. Im Anschluss kann dann die Rückabwicklung erfolgen. Der Gebrauchtwagen wird dem Händler zurückgegeben und dieser ist dann dazu verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten. Allerdings wird meist nicht der volle Betrag ausgezahlt. In der Regel muss der Käufer nämlich für den Ausgleich des Vorteils sorgen, den die Benutzung des Pkw bis zur Rückgabe verursacht hat.

Anstatt Ihr Rückgaberecht beim Gebrauchtwagenkauf einzufordern, haben Sie auch die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern. Wie hoch der Betrag ausfällt, um den der Preis verringert wird, wird bei einer Schätzung ermittelt. Oftmals wird das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, beispielsweise vom TÜV oder der DEKRA, nötig. Gut zu wissen: Im Gegensatz zum Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen, welches das Vorliegen erheblicher Mängel erfordert, können Sie den Kaufpreis bei Defekten mindern, die unter der Bagatellgrenze von fünf Prozent des Kaufpreises liegen.

Gerichtsurteil zum Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen: Fahrzeug mit neuem TÜV

Der BGH hat entschieden, dass das Rückgaberecht für Gebrauchtwagen in manchen Fällen sofort greift.
Der BGH hat entschieden, dass das Rückgaberecht für Gebrauchtwagen in manchen Fällen sofort greift.

Wir haben im vorherigen Abschnitt beschrieben, welche Schritte von Käufern zu durchlaufen sind, bevor auf Ihrem Rückgaberecht bei einem Gebrauchtwagen bestehen können. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen dieser Aufwand nicht gerechtfertigt ist. Dies entschied der BGH in einem Urteil (Az.: VIII ZR 80/149), welches im April 2015 gefällt wurde.

Eine laut Aussage ihres Anwalts technisch nicht versierte Frau hatte von einem Gebrauchtwagenhändler einen Opel Zafira gekauft. Die Erstzulassung des Fahrzeugs lag zu diesem Zeitpunkt 13 Jahre zurück. Der Pkw wies eine Laufleistung von 144.000 Kilometern auf und die Käuferin bezahlte einen Gesamtpreis von rund 5.000 Euro.

Der Händler begründete diese hohe Summe damit, dass der Pkw gerade erst die Hauptuntersuchung hinter sich hatte und damit sein guter Zustand belegt werden konnte.

Auf dem etwa 900 Kilometer langen Rückweg vom Gebrauchtwagenhändler nach Hause versagte der Motor des Fahrzeugs jedoch mehrere Male. Bei der anschließenden Untersuchung in einer Kfz-Werkstatt stellte sich heraus, dass der Wagen viele unterschiedliche Mängel aufwies. Darunter befanden sich auch durchgerostete Bremsleitungen – ein gefährlicher Defekt, der verheerende Folgen hätte haben können.

Der BGH entschied, dass es der Käuferin nicht zuzumuten sei, Nachbesserungsversuche durch den Händler hinzunehmen, bevor sie das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen einfordern könne. Als Begründung wurde angeführt, dass das Auto gar nicht erst die Hauptuntersuchung hätte bestehen dürfen, da es unter anderem massiv von Rost befallen war. Außerdem sei das Vertrauen der Frau in die Fähigkeit und Zuverlässigkeit des Verkäufers zerstört, weshalb sie sich nicht auf dessen Mängelbehebung einlassen müsse. Stattdessen stehe ihr das Recht zu, vom Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen zurückzutreten. Die Rückgabe könne sofort erfolgen.

Der Händler hatte sich im Verfahren vor Gericht darauf berufen, dass er die Hauptuntersuchung nicht selbst vorgenommen habe. Der BGH ließ dies jedoch nicht gelten, da das jeweilige Unternehmen in diesem Fall nur als Erfüllungsgehilfe des Verkäufers (laut § 278 BGB) gedient habe. Somit seien die Fehler, die bei der Untersuchung gemacht wurden und die zur ungerechtfertigten Ausstellung der TÜV-Plakette führten, dem Autohändler zuzuschreiben.

Besteht ein Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen von privat?

Nachdem wir geklärt haben, wann ein Rücktrittsrecht beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler besteht, gehen wir nun näher auf den äußerst beliebten Privatkauf ein. Bei einem gewerblichen Verkäufer profitieren Kunden zwar von der Sachmängelhaftung, im Gegenzug dafür sind die Preise jedoch meist um einiges höher.

Beim Gebrauchtwagenkauf von privat können Sie oft Glück haben und ein besonders gutes Schnäppchen machen. Im Gegenzug kann der private Verkäufer jedoch einen Haftungsausschluss in den Kaufvertrag aufnehmen. Ist dies der Fall, findet sich im Vertrag eine solche Klausel wie die folgende:

Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Neuer Gebrauchtwagen: Besteht das Rückgaberecht bei einem privat gekauften Fahrzeug?
Neuer Gebrauchtwagen: Besteht das Rückgaberecht bei einem privat gekauften Fahrzeug?

Ist eine solche oder ähnliche Formulierung im Vertrag für den Autokauf enthalten, dann haftet eine Privatperson, im Gegensatz zum gewerblich auftretenden Verkäufer, nicht für Schäden am Fahrzeug, die bereits vor dem Kauf bestanden. Der Käufer erwirbt das Kfz so, wie es besichtigt und Probe gefahren wurde. Dieser Fakt hat eine große Bedeutung dafür, wie sich das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen gestaltet. In den meisten Fällen haben Käufer nämlich nicht das Recht dazu, das Auto zurückzugeben – sei es nun, weil es nicht mehr gefällt, oder weil nachträglich Mängel aufgefallen sind.

Sie können auf Grund des Ausschlusses der Sachmängelhaftung auch nicht darauf bestehen, dass etwaige Mängel nachgebessert werden. Des Weiteren ist eine Minderung des Kaufpreises in der Regel nicht möglich. Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel. So kann es beispielsweise sein, dass der Privatverkäufer die Gewähr für das Vorhandensein einer gewissen Eigenschaft des Fahrzeugs übernommen hat.

Wurde also beispielsweise im Kaufvertrag explizit festgehalten, dass im Gesamtpreis des Autos ein Autoradio enthalten ist, dieses fehlt jedoch, dann haben Sie das Recht auf Nachbesserung. Der Verkäufer muss das Fahrzeug dann mit einem solchen Gerät ausstatten.

Ob eventuell ein Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen besteht, der von einer Privatperson gekauft wurde, ist also davon abhängig, was im Vertrag festgelegt wurde. Zwar können in Deutschland Kaufverträge formlos zustande kommen, was bedeutet, dass diese auch mündlich abgeschlossen werden können. Allerdings entstehen in solchen Fällen häufig Streitigkeiten zwischen den Parteien, wenn diese im Nachhinein unterschiedliche Aussagen zum Inhalt und Umfang der mündlichen Vereinbarung machen. Um sich ausreichend abzusichern, sollte also sowohl der Verkäufer als auch der Käufer auf einem schriftlichen Kaufvertrag bestehen oder zumindest einen Zeugen zu den Absprachen mitnehmen, der die Richtigkeit im Nachhinein belegen kann.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen es strittig ist, wann es sich tatsächlich um eine gültige Garantiezusage im Vertrag und nicht bloß um eine unverbindliche Anpreisung handelt. So wird die Angabe „Der Wagen ist zu hundert Prozent in Ordnung.“ laut Angaben des ADAC eher als Letzteres gewertet. Dazu, ob Informationen zu einem Fahrzeug, die in einer Kleinanzeige genannt werden, als Garantiezusagen gewertet werden, besteht vor den Gerichten keine einheitliche Meinung. Vielmehr wird hier eine Bewertung des Einzelfalls vorgenommen.

Neben etwaigen Garantiezusagen kann ein Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen auch dann bestehen, wenn der Verkäufer gewisse Mängel arglistig verschwiegen hat – er also von einem Defekt wusste, den Käufer jedoch bewusst nicht darüber informiert hat. Wesentliche Mängel müssen einem Interessenten unaufgefordert mitgeteilt werden und auch auf eine direkte Nachfrage muss wahrheitsgemäß geantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden einem der Vorbesitzer entstand und dieser den Verkäufer darüber in Kenntnis gesetzt hat.

Werden Garantiezusagen nicht eingehalten, kann unter Umständen das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen eingefordert werden.
Werden Garantiezusagen nicht eingehalten, kann unter Umständen das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen eingefordert werden.

Werden im Kaufvertrag falsche Angaben gemacht, die als wesentlich gelten und deshalb maßgeblich die Kaufentscheidung beeinflussen, so können Käufer in der Regel sofort das Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen.

Der Verkäufer kann sich hierbei nicht darauf berufen, dass der Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag festgelegt wurde. Werden folgende Werte falsch angegeben, so haben Sie in der Regel das Recht, einen Wagen zurückzugeben, auch wenn Sie diesen von einer Privatperson erworben haben:

  • Baujahr
  • Tachostand
  • Erstzulassung
Wurde der Haftungsausschluss nicht im Kaufvertrag festgelegt, so gelten für eine Privatperson die gleichen Regeln wie für einen gewerblichen Verkäufer. Auch diese muss dann über den gesetzlich festgelegten Zeitraum von zwei Jahren für Mängel geradestehen, die vor dem Kauf entstanden.

Ist der Rücktritt vom Autokauf bei Gebrauchtwagen aus dem Internet möglich?

Der Autokauf im Internet wird immer beliebter. Kein Wunder, können Interessenten doch rund um die Uhr Autos aus ganz Deutschland miteinander vergleichen und die besten Angebote und Preise heraussuchen – und das sogar, ohne das Haus zu verlassen. Nicht selten kann es jedoch vorkommen, dass Interessenten unbedarft einen Kaufvertrag abschließen, ohne das Fahrzeug überhaupt in Augenschein genommen oder eine Probefahrt mit dem Kfz absolviert zu haben. Wie ist es um das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen aus dem Internet bestellt, wenn Ihnen nach dem Kauf Mängel auffallen oder dieser nicht Ihren Vorstellungen entspricht?

Welche gesetzlichen Grundlagen gültig sind, hängt davon ab, wie genau der Kauf abgewickelt wird. Im Internet haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um einen Gebrauchtwagen zu erwerben:

  • Fernabsatzgeschäft: Um ein solches handelt es sich, wenn Sie direkt per Mausklick das Auto kaufen. Der Betreiber des Internetauftritts und der Verkäufer sind ein und dieselbe Person.
  • Autobörsen: Privatpersonen und Händler können hier ihre Fahrzeuge einstellen. Der Betreiber der Internetseite dient lediglich als Vermittler und stellt den Kontakt zwischen Interessent und Anbieter her, ist jedoch nicht selbst der Verkäufer.
  • Versteigerungen (z. B. auf Ebay): Auch hier dient die Plattform lediglich als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer. Der Kaufvertrag muss nicht extra geschlossen werden, vielmehr kommt dieser bereits in dem Moment zustande, in dem der Meistbietende den Zuschlag erhält.
Können Sie einen Gebrauchtwagen zurückgeben, der im Internet gekauft wurde?
Können Sie einen Gebrauchtwagen zurückgeben, der im Internet gekauft wurde?

In den letzten beiden Fällen – also der Autobörse und der Versteigerung über eine Online-Plattform – gelten beim Rückgaberecht für Gebrauchtwagen die gleichen Regeln wie bei einem Kauf beim Händler bzw. Privatverkäufer. Haben Sie das Fahrzeug also bei einem gewerblichen Händler erworben und wurde der Kaufvertrag persönlich und nicht per E-Mail oder Telefon abgeschlossen, können Sie bei Nichtgefallen nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.

Liegen Mängel vor, ist der Verkäufer zunächst zur Nachbesserung verpflichtet. Erst wenn der zweite Versuch fehlschlägt oder eine Reparatur verweigert wird, können Sie den Rücktritt erklären und das Fahrzeug zurückgeben.

Erwerben Sie das Fahrzeug von einer Privatperson, so hat diese auch bei der Anbahnung des Kaufs über das Internet das Recht dazu, die Haftung auszuschließen. Der Käufer hat also kein allgemeines Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen.

Des Weiteren ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, für bestehende Mängel aufzukommen – es sei denn, die Defekte wurden arglistig verschwiegen oder für bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs wurde eine Garantie vereinbart.

Widerrufsrecht bei Gebrauchtwagen: Nur bei Fernabsatzgeschäften möglich

Anders ist es jedoch um das Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen bestellt, wenn der Kauf durch ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft zustande gekommen ist. Was zeichnet ein solches Geschäft aber überhaupt aus? Den gesetzlichen Rahmen bildet § 312c Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.

Bei einem Fernabsatzgeschäft kommt der Vertragsschluss also nicht dadurch zustande, dass sich Käufer und Verkäufer persönlich gegenübertreten und gleichzeitig an ein- und demselben Ort körperlich anwesend sind. Vielmehr erfolgt die Interaktion durch sogenannte Fernkommunikationsmittel. Zu diesen zählen laut § 312c Abs. 2 BGB die Folgenden:

  • Briefe
  • Kataloge
  • Telefonanrufe
  • Telekopien
  • E-Mails
  • SMS
  • Rundfunk und Telemedien

Am gängigsten ist beim Autokauf in diesem Zusammenhang wohl der Vertragsschluss per Mausklick. Der große Vorteil von Fernabsatzgeschäften besteht darin, dass Käufern besondere Rechte eingeräumt werden, da sie die Waren in der Regel nicht im Vorhinein persönlich begutachten können. Während beim herkömmlichen Kauf kein allgemeines, gesetzlich festgelegtes Rückgaberecht für einen Gebrauchtwagen besteht, ist es deshalb um die Sachlage bei einem Vertragsschluss über das Internet anders bestellt.

Käufer profitieren laut § 355 BGB von einem vierzehntägigen Widerrufsrecht bei dem Gebrauchtwagenkauf. Dies gilt jedoch nur, wenn es sich um einen Privatkauf bei einem Händler handelt. Bei einem Kauf unter Privatleuten entfällt diese Möglichkeit. Damit der Widerruf Gültigkeit erhält, reicht es nicht aus, das Kfz einfach zurückzugeben. Stattdessen müssen Sie den Verkäufer zunächst schriftlich – also per Post, E-Mail oder Fax – darüber informieren. Hierbei sind Sie jedoch nicht dazu verpflichtet, Gründe anzugeben.

Das Widerrufsrecht für einen Gebrauchtwagen gilt nur bei Fernabsatzgeschäften.
Das Widerrufsrecht für einen Gebrauchtwagen gilt nur bei Fernabsatzgeschäften.

In gewissen Situationen kann die Frist für den Widerruf des Kaufvertrages jedoch um 12 Monate verlängert werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Verkäufer Sie nicht ausreichend über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Möchten sich Verkäufer in diesem Zusammenhang absichern, sollten sie sich bei der Formulierung an die Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz halten. Folgende Punkte sollten unbedingt genannt werden:

  • Hinweis darauf, dass der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag widerrufen kann.
  • Nennung des Datums, ab welchem die vierzehntägige Frist läuft.
  • Erklärung, was der Käufer zu tun hat, damit er sein Widerrufsrecht ausüben kann: Sein Widerruf muss schriftlich erfolgen.
  • Hinweis darauf, dass es zur Wahrung der Frist für den Widerruf ausreicht, wenn das Schreiben vor Ablauf des vierzehntägigen Zeitraum abgesendet wird.
  • Aufzählung der Folgen des Widerrufs: Alle Zahlungen müssen vom Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Schreibens über den Widerruf zurückgezahlt werden. Hierfür fallen keine Entgelte an.

Als Käufer sollten Sie die Widerrufsbelehrung also stets gründlich überprüfen. Ist diese unvollständig, verlängert sich die Frist und Sie können sogar noch nach 12 Monaten vom Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Wichtiger Unterschied: Widerruf vs. Rücktritt

Die Begriffe „Widerruf“ und „Rücktritt“ werden im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet. Wie wir jedoch aufgezeigt haben, handelt es sich hierbei um zwei unterschiedliche Konzepte. Ein generelles Rückgaberecht für Gebrauchtwagen, die bei einem Händler oder einem privaten Verkäufer erworben wurden, existiert entgegen der landläufigen Meinung nicht. Nur bei Fernabsatzgeschäften, wenn also das Fahrzeug etwa über per Mausklick direkt im Internet bei einem Händler gekauft wurde und die Webseite oder das Portal nicht bloß den persönlichen Kontakt zwischen den beiden Parteien hergestellt hat, haben Käufer bei Gebrauchtwagen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Dies erlaubt es ihm, das Auto ohne Angabe von Gründen zurückzugeben.

Fazit: Beim Rückgaberecht für Gebrauchtwagen ist viel zu beachten

Das Rückgaberecht für Gebrauchtwagen gilt in der Regel nur bei erheblichen Mängeln.
Das Rückgaberecht für Gebrauchtwagen gilt in der Regel nur bei erheblichen Mängeln.

Entgegen der weit verbreiteten Meinung gibt es kein allgemeines, gesetzlich verbrieftes Rückgaberecht für Gebrauchtwagen. Welche Rechte Käufer haben, hängt stark davon ab, ob sie das Fahrzeug von einem Händler oder einer Privatperson erworben haben und ob es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelte.

Beim Autokauf von einer Privatperson stehen die Chancen meist schlecht, den Wagen zurückgeben zu können. Da private Verkäufer die Haftung ausschließen dürfen, sind sie in der Regel nicht für die Behebung von Mängeln, die vor dem Kauf entstanden, zuständig.

Nur wenn der Käufer arglistiges Verschweigen von Defekten nachweisen kann oder im Kaufvertrag eine Garantievereinbarung getroffen wurde, kann unter Umständen ein Rückgaberecht für den Gebrauchtwagen bestehen.

Auch beim Kauf von einem Händler dürfen Sie das Fahrzeug nicht einfach zurückgeben. Liegen Mängel vor, sind diese zunächst vom Verkäufer zu beheben. Erst wenn dieser sich weigert oder der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlägt, ist ein Rücktritt möglich. Handelt es sich hingegen um ein Fernabsatzgeschäft, profitieren Käufer in der Regel von einem vierzehntägigen Widerrufsrecht. In diesem Zeitraum haben sie die Möglichkeit, das Auto ohne Angabe von Gründen zurückzugeben und erhalten den Kaufpreis dann ersetzt.

Sind Sie selbst als Verkäufer oder Käufer in eine missliche Lage beim Autokauf geraten? In vielen Fällen kann dies zu einem Verfahren vor Gericht führen. Lassen Sie sich bei allen Fragen am besten von einem Anwalt beraten. Dieser kann auch im Vorhinein den Kaufvertrag auf mögliche Schwachstellen überprüfen. So können viele Probleme und damit einhergehende Kosten häufig vermieden werden.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

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49 Kommentare

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  1. Pio
    Am 1. November 2024 um 17:26

    Hallo habe mein Auto über das Internet an einen Gewerblichen Autohändler verkauft.
    Dieser hat das Auto von einem beauftragten Fahrer abholen lassen.im Nachgang wurde festgestellt das auf dem Kaufvertrag mehr Ausstattung aufgelistet war als das Auto hatte.
    Jedoch haben wir auf den Vertrag geschrieben das “gekauft wie gesehen” dies wurde auch vom Beauftragten des Händler unterschrieben.
    Hat der Händler nun trotzdem ein Recht weil Zuwenig Ausstattung vorhanden war?

  2. Valentin
    Am 7. März 2024 um 23:27

    Der Händler mit Verkäufer will nicht zurück Das gebrauchte Auto haben, nach 12 Tagen von verkauft.
    Was passiert wenn wir das Auto zurück verschleppt?

  3. Marcel
    Am 28. Juni 2023 um 20:04

    Hallo zusammen hab da mal eine Frage ich habe mein Auto vor 4 Wochen finanziert und habe auch bereits mein Auto bekommen mit Fahrzeugschein 2 Schlüssel und Ersatzbrief alle Unterlagen habe ich unterschrieben und der Kredit wurde genehmigt jetzt will der Autohändler sein Auto wieder haben nach fast 4 Wochen weil die Bank noch nicht bezahlt hat was kann ich tun???

  4. Georgi
    Am 20. Dezember 2022 um 8:55

    Hallo zusammen!
    Gester ich habe ein gebrauche Toyota gekauft. Ich habe die Zulassung geschafft aber denn nach 20km 5te Gang kontr noch mehr schalten. Das Auto ist beim handler gekauft . Dann später ich habe das Öl gewechselt und das Auto war fertig für Fahrt. Dann später ich habe das angemacht und die Getriebe clacker richtig wie ist voll mit Steine . Kann ich das Auto zurück geben ?

    • Carsten
      Am 12. März 2023 um 18:02

      Hallo zusammen ,
      Ich habe am 06.03.2023 einen BMW E90 318i gekauft von einem Händler.
      Ich habe am 11.03.2023 bei meiner Werkstatt einen Gebrauchtwagen Chek machen lassen dort wurde der Fehlerspeicher ausgelesen und festgestellt das der NOx Kat defekt ist und auch der NOx Sensor ist Defekt. Was kann ich jetzt tun? Kann ich den Händler auffordern die Defekte zu beheben?

      Mit freundlichen Grüßen
      Carsten

      • Atoun
        Am 14. Juli 2023 um 23:11

        Hallo Guten Abend,
        Ich habe opel mokka bei Auto hause finanzierung gekauft,und jatz Unterlagen bank nich bekommen, und leider auto nach 2 Tag bei ATU für Prüfung test gelassen und bekommen Motor Ölverlust hat.und gleiche tag bei autohaus gelassen und informiert. und ich möchte nicht die auto nehmen, auto haus sagt wie kriegen nicht zurück. Ich möchte wissen was kann ich zu tun.

  5. Hr. Sayan
    Am 12. Dezember 2022 um 21:19

    Hallo allerseits.. Habe ein Gebrauchtes Peugeot Partner Tepee Bj.2010 von Privat für 3800.-€ gekauft.. Ich habe den Wagen vorher probegefahren und mir alles intensiv angeschaut, jedoch war es anhand der Gegebenheiten nicht möglich es vorher in einem Werkstatt vorzuzeigen.
    Als ich den Wagen nach dem Kauf/Übernahme zunächst einmal nach hause fahren wollte ging bei der Übergabe die Fernbedienung erstmal nicht , dann die Lüftung/Heizung mit eine Knatternden Geräusch sehr mühselig.
    Am nächsten morgen fuhr ich sofort zu meinem Werkstatt um auf evtl. Mängel untersuchen zu lassen, dort hat mein Werkstattmeister bei seinem Überprüfungen folgendes festgestellt: Am mittleren Motorblock (Zylinderkopfdeckeldichtung sowie Steuerkettendichtung) Undichtigkeit mit viel Ölverlust entdeckt.
    Dann teilte er mir mit das die Dichtungen nur so ca. um die 80-90.-€ kosten würden, aber die Arbeiten um den Motor fast ganz rauszunehmen sich wahrscheinlich um mindestens 1000-1500.-€ kosten könnte (Ersteinschätzung).
    Aber die Reparatur sei notwendig, da es durch warmlaufen des Motors ins besonders auf Lang und Schnellstraßen zu einem Brandgefahr führen kann..
    Diese Mängel hat mir der Verkäufer verschwiegen, außerdem war der Verkäufer ein Vertreter von seinem Schwiegervater für den er in Vertretung verkaufte..
    Ich teilte ihm das ganze sofort per Telefon mit , warum er mir diese Mängel verschwieg , und er antwortete : das habe ich nie gewusst.
    Beim Probefahrt fragte ich ihm diesbezüglich (ich als Laie) (Er KFZ Schlosser) woher die am Boden die Ölspuren sein: er Antwortete: wohlmöglich untere Ölwannendichtung.
    Nun zum Schluss will ich ihm den Fahrzeug zurückgeben weil mir das ganze zu Aufwändig ist und ich mir es nicht so vorgestellt hatte.. Immerhin habe ich für den 12 Jahre alten Fahrzeug fast 4000.-€ bezahlt..
    Er nimmt den Wagen nicht zurück.. Was ist die Sachlage ? Wer kann helfen ?

    • Iren J.
      Am 10. Februar 2024 um 12:20

      Hallo Herr Sayan,

      wie haben Sie ihr Problem gelöst? Ich habe genau das gleiche…. das Auto hatte sogar neuen TÜV ohne Mängel!!! die Prüfstelle ließ das Auto mit einem Ölverbrauch von ca. 1,2 l pro 1000 km mängelfrei durchgehen.

  6. Salim
    Am 24. Februar 2022 um 10:57

    Guten Tag,

    ich habe ein Gebrauchtes Auto vom Händler anfang 12/2021 gekauft,
    paar Mängel wurden festgelegt:
    1: auto zieht zur linken seite
    2: paar Tagen danach leuchtet Motorkontrolleuchte
    3: Stoßfänger vorne links nicht fest.
    4: HinterTür schließt sich nicht richtig
    Händler wurde über Mängel informiert und ich war bis Anfang 01/2022 im Urlaub und könnte Auto nicht zu Reparieren bringen. wir haben vereinbart, dass er die Mängel später beheben werde.
    Im Januar und Februar habe ich Auto mehr Mals hingebracht und manchmal 2 Tagen dort gelasen.
    Aber er hat für mich nur Hintertür repariert.
    Fehlersuche im Motor zeigt Fehlfunktion in Stromkreis von Klopfsensor, dafür hat er nun Zündkerzen gereinigt aber paar Tagen danach wieder Motorkontrolleuchte.
    alle andere Mängel (1+3) sind noch da.
    ich war zu letzt bei Ihm und er sagte ich kann zu anderem Wekstadt gehen und dort reparieren lassen und er wird die Rechnung bezahlen, aber ich weiß er lügt einfach.
    Also ich benötige Ihr Tipp was kann ich dagegen machen?

    Viele Grüße aus Leipzig

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2022 um 13:56

      Hallo Salim,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Händler direkt oder ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Britta F
    Am 13. Februar 2022 um 13:32

    Hallo,
    Ich hatte vor 5 Monaten mir einen Reno kadjar kaufen wollen. Wir anschließend den Kaufvertrag geschlossen. Dana h sind wir zum Auto und da ich Schwerbehindert bin hatte ich Schwierigkeiten in den Wagen zu steigen . Und da ich noch klein bin konnte ich kaum übers Den Wagen schauen was vor mir passiert. So und er sagte ich hätte ja 14 Widerufsrecht. Ich habe dann den Wagen schriftlich und Mündlich Widerrufen . Mündlich sagte der Verkäufer ich bräuchte nichts mehr zu tun er nimmt mich aus dem System. Was wohl nicht geschehen ist, Jetzt nach einem halben Jahr kommt er ich soll den Wagen kaufen wo den Ich vor einen halben Jahr gekauft hätte. Ich hab aber nichts mehr davon und weis nicht was ich jetzt tun soll. Ist das rechtens das er jetzt nach 5 Monaten kommt und will 15000 € von mir haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Britta F

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2022 um 12:09

      Hallo Britta F.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Kerstin S
    Am 30. August 2021 um 13:04

    Habe im autohaus ein Auto vollfinanziert. Habe das Auto jetzt 4 Tage und soll jetzt 720 an das autohaus zahlen da ich in der Finanzierung keine Versicherung abgeschlossen habe. Oder das autohaus möchte das ich eine neue Finanzierung zu deren Konditionen abschließen. Somit würde mich das Auto egal wie ich es machen mehr Kosten. Kann ich vom Kauf zurücktreten?

    • Birgit
      Am 7. Oktober 2024 um 10:45

      Hallo, wir haben im Frühjahr diesen Jahres einen Ford im Autohaus gekauft. Wir konnten ihn genau 3 Monate fahren. Dann hatten wir auf der Autobahn eine Panne. Der Motor ist defekt und heute nach weiteren 3 Monaten in der Werkstatt hat sich noch nichts an der Situation geändert. Auch das Autohaus ist nicht in der Lage, einen Motor zu beschaffen. Wir zahlen für ein Auto, das wir nicht nutzen können. Können wir das Auto zurückgeben oder welche Möglichkeiten haben wir rechtlich.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. September 2021 um 12:07

      Hallo Kerstin S.,

      bei Fragen zu solch konkreten Sachverhalten müssten Sie sich an einen Anwalt wenden. Wir dürfen leider keine individuelle Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Monika K
    Am 10. Juli 2021 um 10:37

    Habe mein Auto ohne Kaufvertrag verkauft.Der Käufer unterstellt mir jetzt der Wagen hätte über 200000km gefahren.Er hat aber nur 44000km weg.Er will sein Geld wiederhaben und droht mir mit einem Anwalt.Kann er mir was?

  10. Meike M-S
    Am 24. Mai 2021 um 6:52

    Habe am 15.05.2021 einen Wagen bei Procar gekauft. Der Verkäufer versicherte uns, das der Wagen vor der Abgabe noch einmal in der Werksatatt komplett gechekt würde. Ein wirklich sehr feiner “Geräuch” im Motot, kam angeblich vom längeren stehen und es werde dem nach gegangen.
    Als ich das Auto am 12.05. abholte, was dieses auch weg.
    Ich fuhr den Wagen die knappen 200km bis zum Wohnort und stellte ihn dort ab.
    Am nächsten Tag fanden wir Ölflecken unter dem Wagen (Feiertag) Das Auto wurde darauf hin nicht mehr bewegt. Freitags ließ ich den BMW Servicer kommen, der den Ölverlust bestätigte. Die Filialen Warendorf und Köln sprachen sich ab, das Fahrzeug ging zu Procar in Köln und wurde repariert (Eine Dichtung war defekt) Am 19.05. nahm ich das Fahrzeug wieder in Empfang.
    Sonntag den 23.05. (ca. 250km auf einem Sonnta) gefahren seit der Abholung) waren mein Mann und ich mit dem Auto auf der Landstraße unterwegs, als plötzlich eine Warnmeldung auftauchte: Motorölstand niedrig/ Fahrzeug abstellen), was ich auch in ca. 500m machen (Sehr ungünstige Stelle)wollte, aber dazu kam es nicht mehr. Der Wagen ging aus und ließ sich auch durch den herbei gerufenen BMW Service Mitarbeiter nicht wieder starten. Der Wagen wurde dann von mir durch meinen AvD Abgeschleppt. Was jetzt?

  11. Astrid
    Am 3. August 2020 um 22:19

    Ich habe ein Auto von einer Privatperson gekauft. Jetzt , nach einer Woche, tauchen so langsam Schäden auf, u. a. verliert das Auto Öl. Kann ich dagegen vorgehen?

  12. Simon M.
    Am 10. Juli 2020 um 11:05

    Wie verhalten sich diese Regelungen wenn ich einen Wagen von einem Händler gekauft habe, dieser aber den Wagen im Kundenauftrag verkauft hat? Fangen die 2 Wochen schon an ab dem Unterschreiben des Kaufvertrages oder erst nach dem bestätigen der Übergabe im Kaufvertrag?

  13. Günter
    Am 13. Januar 2020 um 17:10

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe einen Gebrauchtwagen über einen Händler gekauft. Theoretisch könnte ich die Schilder dran machen und sofort losfahren. Der Händler allerdings hat einen Defekt festgestellt, sodass ich den Wagen nicht in Empfang nehmen kann und erstmal auf die Reparatur warten muss. Im Kaufvertrag steht geregelt, dass das Fahrzeug keine Mängel aufweist. Noch kann mir aber niemand sagen was genau dran ist. Habe ich ein Recht sofort vom Kauf zurückzutreten (inkl. Anmeldungsgebühren) oder eine Kaufpreisminderung zu fordern. Die Reparatur läuft nun über die Garantie, aber ich habe das Auto ja noch nicht einmal übergeben bekommen und möchte auch nicht ewig warten.
    LG

  14. Deniz
    Am 11. Dezember 2019 um 17:48

    Also Mal ganz ehrlich, da will man Mal kurz nachschauen, ob und wie Rückgabe vorhanden ist und man muss sich fast eine halbe Stunde hier durchlesen um die wichtigen Punkte selber zusammen zu fassen. Wer auch immer diesen Text geschrieben hat, bitte nicht nochmal. Ständig Wiederholungen, um den heißen Brei gesprochen. Einfach Mal zum Punkt kommen und in klären Fakten sprechen, informieren ist das Stichwort. Nicht drumrum reden …

  15. Wolfgang
    Am 2. November 2019 um 23:40

    Hallo
    Ich habe mir im vorigen Jahr 1.10.18 ein gebrauchtes Womo mit neuen Tüv für 22000 Euro 75000 Km und Baujahr 2004 gekauft. Nun hatte ich eine kleine Unfall und der Schweller wurde eingedrückt. Ich wollte den Schaden in einer Werkstatt beheben lassen. Als der Waagen auf der Hebebühne stand , stellte sich heraus das der Schweller von vorn bis hinten durchgerostet war und schon mal unsachgemäß ausgewechselt wurde. Weiter wurde noch erhebliche Mängel festgestellt. Hier eine Auflistung :
    Federaufhängung durch gerostet, Blattfedern von der Hinterachse haben keine Wirkung mehr, Lenkung ausgeschlagen, Bremssattel undicht, Stoßdämpfer vorn undicht, Tank durchgerostet und undicht usw. Die Reparaturkosten würden sich auf 6000 Euro bis 8000 Euro betragen.
    In diesem zustand hätte der Wagen gar nicht durch den TÜV kommen dürfen. Ich bin mit dem Wagen ca 10000 Km gefahren. Die angeführten Mängel können nicht in diesen einen Jahr meiner Nutzung eingetreten sein sondern schon vorher da gewesen sein.
    Diese Mängel habe ich dem gewerblichen Verkäufen schon mitgeteilt. Ich befürchte, das die Sachmängelhaftung des Verkäufers seit 14 Tagen abgelaufen ist und ich jetzt auf den Reparaturkosten sitzen bleibe. Wie soll ich mich jetzt verhalten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. November 2019 um 16:14

      Hallo Wolfgang,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung des Sachverhaltes an einen Anwalt. Eine rechtliche Einschätzung können und dürfen wir an dieser Stelle nicht abgeben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Tobias
    Am 21. Oktober 2019 um 20:16

    Sehr geehrte Damen und Herren.
    Ich habe vor 14 Tagen ein Auto bei einer Privatperson gekauft..
    Nach dem ich um das Auto gegangen bin, sah ich eine große schmarre wie wenn ein anderes Fahrzeug davor Gerauscht ist,.
    Nun stellte ich fest das die frontlicht halter gen alle kaputt sind der Scheinwerfer völlig verkrazt ist.
    Der Verkäufer teilte mir das mit dem Schaden mit. Dann stimmt das spaltmaß am linken Kotflügel nicht.
    Wie kann ich mich verhalten

  17. Jan
    Am 21. Oktober 2019 um 16:45

    Guten Abend,
    undzwar habe ich ein kleines Problem und weiß nicht so richtig was ich machen soll…
    Ich habe vor knapp 2 Monaten ein Auto gekauft von einen Händler (Audi Gebrauchtwagen) und habe eine 12 Monatige Gebraucht-Wagen-Garantie.
    Das Problem ist: Nach 1ner Woche war meine Batterie kaputt und sie wurde ersetzt(also alles gut und der Händler hat die Kosten auch übernommen). Aber eine Woche später ging mein Auto wieder nicht an und ich bin zur Vertragswerkstatt hingefahren, es war dort 3 Tage in der Werkstatt, aber sie könnten mir nicht sagen woran es liegt. Also bin ich mein Wagen erstmal weiter gefahren und das Problem ist 1ne Woche später wieder aufgetreten und 1ne Woche darauf wieder. Also bin ich wieder in die Werkstatt hingefahren, aber genau wie letztes mal konnten Sie mir wieder nicht sagen woran es liegt. Ich habe mich heute mal mit den Händler in Kontakt gesetzt, aber so richtig konnte er mir auch nix sagen.
    Hätte ich einen Anspruch auf mein Geld oder Anspruch auf ein Gleichgültiges Fahrzeug ?

  18. Hauptmann
    Am 7. Juli 2019 um 15:28

    Tochter hat vor 8 Tagen einen Ford Focus bei einen Autohändler gekauft. Sie sagten dass Sie den Wagen Fit machen zu ab-holen in eine Woche fertig hätten. Also am Mittwoch den 03.07.2019 ging Sie zu Zulassung und holte den Wagen ab beim Händler. Donnerstag fuhr Sie etwa 5 km, am Freitag 2 km und am Samstag fuhren wir zusammen mit Kind gemütlich um das schöne Saarland zu genießen über die Landstraße von Saarbrücken nach Schmelz und zurück. Als wir wieder in Saarbrücken eintrafen (300 Meter) vor der Haustür. Kreuzung, biegen nach links (Problem mit der Gangschaltung, wenige Sekunde Später (Benzin Geruch, Qualm aus der Motorhaube, ein Knall und schon Flammen aus der Motorhaube). In wenige Minuten brand das Auto vor sich hin. Zum Glück sind Alle lebend raus gekommen. Polizei, Feuerwehr, ADAC leisten sehr guten Dienst, so dass nicht andere Fahrzeug im Brand kamen. Wer haftet hier?

  19. Gerd
    Am 3. Februar 2019 um 17:54

    Hallo,
    ich habe am 21.12. 2018 einen MB C200T d Bj 07/2017 bei Daimler Benz AG mit 2 Jahre Junge Sterne Garantie gekauft. Der Service und TÜV wurden neu gemacht. Das Fahrzeug wurde mir am 27.12.2018 ausgehändigt.

    Ab der ersten Januarwoche bemerkte ich jedoch, dass das Fahrzeug morgens beim Kaltstart teilweise aus ging, teilweise sehr unrund lief und rüttelte. Dies machte er jedoch nicht an jedem Tag, sondern bis heute lediglich ca. 7 mal. Nach ca. 1500 m lief er dann wieder rund. Die Star-Stop-Funktion für einen geringeren Verbrauch funktionierte von Anfang an nicht.

    Da ich vorher einen 5er BMW 525i gefahren habe, musste ich mich in der ersten Januarwoche zunächst einmal mit den neuen Funktionen und der geänderten Bedienung des Fahrzeugs vertraut machen. Wie das mit dem Start/Stop-System funktioniert hatte ich bis dahin nicht Testen können, da es nicht funktionierte. Ich dachte zunächst, dass ich das noch nicht richtig bedient habe.

    Der Verbrauch erschien mir mit fast 9 Liter pro 100 km sehr hoch, da ich sehr schonend im Eco-Modus bei Automatik gefahren bin. Die Mercedes Me App meldete auf einmal Batteriezustand kritisch. Ich hatte in dieser Woche beruflich sehr viel zu tun und fuhr ein wenig, sodass ich am 09.01.2019 mich bei dem Verkäufer bei MB vorstellte und ihm die Störung schilderte. Dieser schickte mich zum MB-Service. Dort teilte man mir mit, dass man sich der Sache ohne Termin nicht annehmen kann und schlug mir einen Termin am 21.01.2019.

    Ich musste mich mit Arbeitskollegen absprechen.

    Es wurde dann einen Termin für Mittwoch 23. 01.2019 ab 16:00 Uhr vereinbart. Das Fahrzeug war dann ab Donnerstag 22.01.2019 bis Freitag 23.01.2019 bei MB in der Werkstatt. Ich bekam solange ein Ersatzfahrzeug.

    Als ich am Freitag das Fahrzeug abholte, teilte man mir mit, dass ein neues Softwareupdate für Motor und Getriebe aufgespielt wurde. Im Fehlerspeicher war kein Fehler abgespeichert und das Fahrzeug sprang normal an, ohne ruckeln, so der Meister. Die Batterie wurde geladen und man glaubte, dass dann das Start-Stop funktioniert.

    Als ich dann abends nach Hause fuhr, stellte ich schnell heraus, dass die Start-Stop-Funktion immer noch nicht ging. Am nächsten Tag war meine Frau mit im Auto und er ruckelte wieder stark, ging aber nicht aus.

    Ich rief dann am Montag sofort wieder den Meister bei MB an und teilte ihm mit, dass die Stat-Stop immer noch nicht geht , er immer noch ruckelt, und ich langsam einen Hals bekomme. Ich fahre nicht gerne jedesmal ca 40 km Hin- und Rückfahrt und das immer in der zu den Verkehrsstosszeiten. Da braucht man jedesmal fast eine Stunde.

    Also wieder Auto am 30.01.2019 in die Werkstatt bringen. Am 31.01.2019 sollte ich dann morgens bei Start mit dabei sein. War ich auch, aber er sprang leider normal an. Ich schilderte das Ruckeln dem Meister und dem Mechaniker. Der Mechaniker meinte, dass die Batterie defekt ist und deswegen das Start-Stop nicht funktioniert. Das andere sollte geprüft werden.

    Am 01.02.2019 holte ich dann nach vorherigem Anruf des Meisters ab mit dem Hinweis, dass eine neue Batterie verbaut wurde und der Fehler mit dem unruhigen lauf und zu hohem Verbrauch nicht festgestellt werden konnte. Ich solle mich nochmal melden wenn er es wieder macht.

    Ich fuhr Abends nach dem Abholen wieder nach Hause. Start-Stop ging zweimal .Ab Samstag Morgen ging es wieder nicht mehr. Auch nicht im warmen Zustand. Das heißt, ich muss wieder hin und es ist immer noch nicht behoben.

    Meine Frage an Sie lautet:

    Wie oft darf die Werkstatt nachbessern? Ab wann kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?

    Ich bitte um Vorschläge, wie ich mich verhalten kann. So unruhig wie das Auto läuft und nicht richtig durchzieht ,mit dem hohen Verbrauch ca 9 Liter Diesel bei Angaben laut Hersteller: Innerorts 5,3 ltr., Außerorts 3,8 ltr., Kombiniert 4,4 ltr..

    Mein Kaufwunsch war extra einen Spardiesel mit weniger PS und Start-Stop-System und ich habe jetzt eine Katastrophe.

    Habe dafür fast 25000,- € bezahlt bei 39500 km. 1. Hand.

    Gruß Gerd

  20. Rabie m.
    Am 14. Januar 2019 um 19:41

    Haben ein Auto gekauft!
    Kaufvertrag hat meine Schwiegermutter unterschrieben , da sie die darliennehmerin ist.
    Angemeldet im fahrzeugbrief ist das Auto auf mich!
    Der Händler hat dies gesehen und genehmigt und uns den Kaufvertrag und die finanzierungsunterlagen unterschreiben lassen.
    2 Wochen später kontaktiert er uns dass er das Geld von der Bank nicht bekommt, weil das Auto nicht auf die darliennehmerin angemeldet ist oder eine Person die den gleichen Nachnamen trägt!
    Wir haben eine andere finanzierungsmöglichkeit gesucht und der Händer sagte wenn dies nicht geht dann müssten wir das Auto halt zurück geben!
    Der Händler ist 200km weg von uns …jetzt haben wir gefragt ob er uns mit dem Preis entgegen kommt, da es sein Verschulden ist dass es mit der Finanzierung nicht klappt. Das mit der Anmeldung g hat er beim Kauf doch gesehen!
    Dann sagt er ok ich komme ihnen entgegen .
    5 min später ruft er an und sagt dass würde doch nicht gehen und wenn wir das Auto zurück bringen würde er uns die gefahren Kilometer des Autos 50cent pro Kilometer in Rechnung stellen, da er jetzt natürlich durch nen weiteren fahrzeughalter ne wertminderung des Autos hat!
    Wir würden das Auto zurück geben, sehen aber nicht ein die gefahrenen Kilometer zu bezahlen.
    Wie sieht es aus..rechtlich…Darf er jetzt die Kilometer berechnen!?
    Dürfen wir das Auto bei uns in der Stadt wieder abmelden und verlangen dass er es die 200 km selber abholt?
    Vielen lieben dank

  21. Jenny R.
    Am 19. Dezember 2018 um 3:03

    Hallo,
    ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
    Ich habe mir heute von Privat ein Auto gekauft.
    Angeblich hatte er das Auto nur ein paar Tage, weil seine Frau doch lieber was anderes hätte…
    Hab das jetzt begutachten lassen.
    Die Heizung funktioniert nicht. Das war in den paar Minuten Probefahrt nicht festzustellen.
    Reparatur kostet etwa 800€.
    Der Zahnriemen ist lange überfällig. (500€)
    Der Motor macht Geräusche, was mir als defekter Sensor erklärt wurde. “Pillepalle” hieß es.
    Der ist gestern neu durch den TÜV, hat aber Winterreifen von 2005(!) drauf!
    Völlig runter.
    Die Bremsscheiben sind vorne völlig hin. Nicht ein Tropfen Öl war noch drin.
    Das einzige was er sagte war, dass die Automatik Probleme macht…
    Was damit ist weiß ich noch gar nicht…
    Habe 2600€ bezahlt, was für mich nicht wenig ist.
    Bin ziemlich am Ende jetzt und hätte gerne gewusst, ob ich OHNE TEUREN ANWALT eine Möglichkeit habe, dagegen anzugehen!?
    Warum werden Frauen beim Autokauf nur immer so verar…?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 11:50

      Hallo Jenny R.,

      das lässt sich pauschal leider nicht beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Thomas
    Am 30. Oktober 2018 um 9:51

    Hallo,
    ich habe mein Auto im Februar gekauft und nach der Inspektion die ich vor kurzem hatte, hat das Auto nur noch Zündaussetzer und steht seit dem in der Werkstatt. jetzt meine Frage kann ich in diesem Fall mein Auto an den Händler zurückgeben?

  23. Mario
    Am 19. Oktober 2018 um 20:06

    Der Gebrauchtwagenhändler Mitten im Ruhrgebiet hatte mich vorsetzlich getäuscht den Ford
    Fiesta hatten vor mir zwei Schwestern engen Familiengrades nacheinander auf sich zugelassen
    demzufolge zählt die 2 Schwester schon als 2 Besitzerin Der Händler meinte aber stolz und
    siegessicher alle zwei Schwestern, weil es innerhalb der Familie wäre, zählt nur als 1 Besitzer
    Meine Zulassungsstelle meinte aber das Gegenteil demzufolge wäre ich schon der 3 Besitzer

    Der Händler hatte mich also für dumm verkauft. Desweiteren will der Händler auf Biegen und Brechen,
    dass ich noch eine Garantiversicherung in Höhe von 350 € abschließe, ohne die gebe er mir den Wagen nicht heraus
    Meiner Meinung nach Er muss ja eh eine Gewährleistung von 1 Jahr mit auf den Weg geben. Ist das rechtens ?

  24. G
    Am 23. September 2018 um 10:28

    Guten Tag,
    ich habe vor ein 3 Monaten ein Auto für 13.000 Euro vom Händler gekauft. Es traten mehrere Mängel auf: Motorprobleme (mehrfach), Geräusche in der Beifahrertür. Diese wurden alle behoben. Nun nach dem ersten großen Regen, läuft teilweise innen Wasser auf der Windschutzscheibe entlang. Vom Himmel schräg runter, dass Auto ist also undicht.
    Kann ich das Auto nach der Vielzahl von Mängel zurückgeben? Oder muss ich auch diesen Mangel verbessern lassen? Langsam möchte ich das Auto nicht mehr haben.

    Vielen Dank im Voraus!

  25. Jasi
    Am 18. September 2018 um 18:47

    Hallo,

    wie ist das in meinen Fall. Ich habe einen Gebrauchtwagen im Autohaus gekauft. Weder im Vertrag noch mündlich wurde besprochen, wo das Auto hergestellt ist. Wir gingen von Deutschland aus. Das Checkheft zeigt, das der erste Service in Slowenien durchgeführt worden ist. Die Bedienungsanleitung und das Checkheft sind auf slowenisch. Sollte der Fall eintreten, dass das Auto keine deutsche Produktion ist, haben wir dann Recht auf Rückgabe?

    Danke für eine Antwort!

  26. Yus
    Am 5. August 2018 um 1:20

    Hallo,

    Habe ein Auto vom Händler gekauft das auto sollte laut anzeige und Angabe vom Händler einen tiptronic Automatik getriebe haben nach dem Kauf kam raus das das auto einen multitronic Automatik getriebe hat also noch die alte Automatik version von audi…

    Kann ich das Auto zurück geben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2018 um 15:37

      Hallo Yus,

      bitte kontaktieren Sie einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Andreas H.
    Am 4. Juli 2018 um 13:26

    Hallo,
    Ich habe ein Auto von Einem Händler für 5500€ gekauft.Nach ca 200 KM gab es einen Motorschaden und andere Mängel wurden festgestellt.Leider habe ich bei der Vertragsunterschrift übersehen das der Händler mir das Auto “Verkauf an Gewerbetreibenden” Verkauft hat.Auch habe ich eine Unterschrift da gemacht wo ich bestätigt habe das ich keine Privat Person bin.Habe ich da überhaupt noch eine Chance mein Geld zurück zu verlangen.Leider hat mich der Händler überhaupt nicht darüber aufgeklärt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 13:45

      Hallo Andreas H.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, hier ist der Einzelfall zu bewerten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Max s.
    Am 20. Mai 2018 um 11:24

    Hallo ,ich habe mir beim Autohändler ein Auto gekauft und nach 3 Tagen ist mir aufgefallen dass das Auto an der Rechteseite lackschaden hat (Unterholm verkratzt) was ich bei der Besichtigung nicht gleich feststellen konnte.habe dies beim Autohändler den Schaden gemeldet,er meinte nur wir können nichts machen.ich hätte mir das Fahrzeug besser anschauen sollte bevor ich den Kaufvertrag unterscheibe.und nach 10 Tagen ist mit aufgefallen das der Motor beim starten Geräusche macht ( schadenfeststellung :Kettentrieb defekt ) wie soll ich jetzt vorgehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 15:11

      Hallo Max S.,

      wir empfehlen Ihnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren und sich diesbezüglich von diesem beraten zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Vuchkov
    Am 16. April 2018 um 1:08

    Hallo ………Habe mir nen Gebrauchte wagen aus Private Verkäufer ……Das Auto wurde im Mobile angezeigt…Im Angebot als auto mit Lückenlose Scheckheft und aus 1 Hand gezeigt wurde . Da nach VW Center prüfung , haben wir fest gestellt das im Heft zwei Wartungen gefälscht sind . Natürlich bin nicht damit zufrieden und wollte mein Geld wieder haben weil für mich das ein Betrug ist….So mein Frage ist wie geht es weiter soll ich bei Criminal Polizei melden oder vieleicht Anwalt suchen ….Danke im voraus und LG.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 12:18

      Hallo Vuchkov,

      wir dürfen Ihnen keine Rechtsberatung anbieten – bedeutet, wir dürfen Ihnen weder zu Schritten raten noch davon abraten. Wenden Sie sich im Zweifel an die Polizei oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Bernhard L.
    Am 13. April 2018 um 16:33

    Habe im 03.2018 ein Tiguan Bj.03.2009 gekauft mit der option das noch eine 60000km.Inspection gemacht wird.was laut servic und Ölwechsel nicht zu erkennen ist. Wie kann man das regeln lassen,soll ich zum Anwalt gehen? mit gruß B.L.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:47

      Hallo Bernhard,

      wurde die Inspektion vertraglich – also schriftlich – festgelegt, haben Sie ein Recht auf die Durchführung. Ohne entsprechende Belege wird es aber schwer, etwas nachzuweisen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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