Die Straße richtig überqueren: Diese Regeln gelten!
Letzte Aktualisierung am: 17. September 2026
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
FAQ: Straße überqueren
Laut Verkehrserziehung sollen Fußgänger die Fahrbahn zügig und auf dem kürzesten Weg (quer zur Fahrtrichtung) überqueren. Schauen Sie dabei immer nach links, rechts und wieder nach links.
Wenn Sie an einer Kreuzung die Straße überqueren möchten und dort Ampeln oder Zebrastreifen vorhanden sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese zu nutzen. Was für Radfahrer gilt, erfahren Sie hier.
Als Autofahrer müssen Sie Fußgängern Vorrang gewähren, wenn diese einen Zebrastreifen nutzen wollen. Ebenso müssen Sie Fußgänger passieren lassen, wenn Sie selbst als Autofahrer in eine andere Straße oder aus einem Kreisverkehr heraus abbiegen und der Fußgänger die Straße überquert, in die Sie einbiegen möchten. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis:
Das richtige Überqueren der Straße

Welche Verkehrsregeln gelten für Fußgänger, die eine Straße überqueren wollen? Wo darf man als Fußgänger die Straße überqueren? Obwohl das Überqueren der Straße eine alltägliche Handlung ist, bestehen oftmals Unklarheiten oder Verkehrsteilnehmer denken nicht wirklich darüber nach. Aber es gibt tatsächlich gesetzliche Vorgaben dazu, wie verschiedene Verkehrsteilnehmer eine Straße überqueren dürfen und müssen.
In diesem Ratgeber erläutern wir, wie Fußgänger mit Hilfe der Links-Rechts-Links-Regel die Straße richtig überqueren, wann sie dabei Vorrang haben und was für Radfahrer gilt.
Grundsätzlich müssen sich auch Fußgänger an die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) definierten Verkehrsregeln halten. Möchten Sie die Straße sicher überqueren, ist es immer ratsam die entsprechenden Vorschriften zu kennen und zu beachten.
Eine wichtige rechtliche Grundlage diesbezüglich bildet § 25 StVO. Demnach gelten für Fußgänger zunächst folgende Punkte:
- Sie müssen die Fahrbahn zügig überschreiten.
- Sie müssen stets den kürzesten Weg (quer zur Fahrtrichtung) wählen.
- Sie müssen beim Überqueren immer den herannahenden Fahrzeugverkehr beachten.

Um die eigene Sicherheit zu gewährleisten, wird in der Verkehrserziehung bereits im Kindergarten und in der Grundschule eine bewährte Methode vermittelt. Wollen Fußgänger so die Straße überqueren, ist die Links-Rechts-Links-Regel eine gute Methode, um sicherzugehen, dass keine Fahrzeuge aus den jeweiligen Fahrtrichtungen kommen. Schauen Sie also zuerst nach links, dann nach rechts und abschließend noch einmal nach links, bevor Sie auf die Fahrbahn treten.
Wichtig ist auch, dass Sie mit Fahrzeugführern Blickkontakt aufnehmen und so sicherstellen, dass Sie gesehen werden. Sind Sie im Dunkeln oder in der Dämmerung unterwegs, ist gut sichtbare Kleidung zu empfehlen.
Wo darf man die Straße überqueren?
In § 25 StVO ist darüber hinaus auch definiert, wo Fußgänger eine Straße am besten überqueren. Das bedeutet, wenn es die Verkehrsdichte, die Sichtverhältnisse oder die Fahrgeschwindigkeit der Autos erfordern, dürfen Sie die Fahrbahn nur an dafür vorgesehenen Stellen überqueren.
Zu diesen vorgeschriebenen Stellen gehören:
- Kreuzungen oder Einmündungen.
- Lichtzeichenanlagen (Ampeln) innerhalb der entsprechenden Markierungen (Fußgängerfurt).
- Fußgängerquerungshilfen (z.B. Verkehrsinseln).
- Fußgängerüberwege (Zebrastreifen).
Wichtig: Wenn Sie die Fahrbahn an einer Kreuzung oder Einmündung überschreiten, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die dort vorhandenen Fußgängerüberwege oder Ampel-Markierungen zu benutzen. Sie dürfen also nicht wenige Meter neben der Ampel die Straße überqueren, um Zeit zu sparen. Zudem dürfen Sie Absperrungen wie Stangen- oder Kettengeländer als Fußgänger nicht übersteigen oder anderweitig umgehen.
Straße überqueren ohne Ampel: Wer hat Vorrang?

Wenn Sie eine Straße überqueren, ohne Ampel und ohne Zebrastreifen, haben Sie als Fußgänger grundsätzlich keinen Vorrang vor dem fließenden Fahrzeugverkehr. Sie müssen warten, bis die Straße frei ist, und dürfen herannahende Autos nicht zum Bremsen zwingen.
Aber gibt es davon auch Ausnahmen? Wann muss ich Fußgänger die Straße überqueren lassen. Unter bestimmten Umständen müssen Autofahrer tatsächlich warten, wenn Fußgänger die Straße überqueren.
Sie haben Vorrang, wenn:
- ein Zebrastreifen durch das Zeichen 350 ausgewiesen ist. Fußgänger und Rollstuhlfahrer haben Vorrang, ihnen muss das Überqueren ermöglicht werden
- ein Fahrzeug abbiegt. Nach § 9 Abs. 3 StVO müssen abbiegende Fahrzeuge auf zu Fuß Gehende besondere Rücksicht nehmen und warten, wenn dies nötig ist.
Müssen Radfahrer beim Überqueren der Straße absteigen?

Auch die Situation für Fahrradfahrer führt oft zu Unklarheiten und auch zu gefährlichen Situationen. Aber wie müssen Sie Radfahrer verhalten, wenn Sie die Straße überqueren wollen? Es kommt immer auf die jeweilige Situation an.
Befinden sich Radfahrer im Verkehrsfluss, gilt das Überqueren der Straße als Abbiegen. Hier sind ein eventueller Spurwechsel bzw. das Abbiegen durch rechtzeitiges Signalisieren durch Handzeichen anzuzeigen. Der nachfolgende Verkehr muss auf die Querungsabsicht hingewiesen werden. Auch Radfahrer sollten die Straßen nur überqueren, wenn diese frei und kein Gegenverkehr vorhanden ist.
Handelt es sich im eine Ampelkreuzung, müssen Radfahrer den jeweils geltenden Lichtzeichen folgen. Das können Fahrradampeln sein oder die Lichtzeichen für den Kfz-Verkehr.
Wollen Radfahrer die Straße am Zebrastreifen überqueren, gelten folgenden Vorschriften:
- Mit Vorrang: Sie müssen vom Fahrrad absteigen und das Rad schieben. Nur als Fußgänger haben Sie Vorrang vor dem Autoverkehr.
- Ohne Vorrang: Sie dürfen radfahrend über den Zebrastreifen fahren, haben dann aber keinen Vorrang vor herannahenden Autos und müssen den fließenden Verkehr passieren lassen. Zudem dürfen Sie Fußgänger auf dem Zebrastreifen nicht behindern.
Bußgelder beim falschen Überqueren der Straße

Wenn Fußgänger die Straßenverkehrsregeln zum Überqueren missachten, handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Üblich ist gemäß Bußgeldkatalog ein Verwarngeld in Höhe von 5 Euro. Das gilt, wenn Fußgänger zum Beispiel den vorhanden Zebrastreifen oder die Ampel nicht nutzen. Ebenfalls 5 Euro fallen an, wenn Sie Absperrungen missachten oder bei Rot die Straße überqueren. 10 Euro werden bei einem Rotlichtverstoß fällig, wenn Sie dadurch einen Unfall verursachen.
Überqueren Radfahrer die Straße nach einer Kreuzung oder Einmündung ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten, fällt ein Verwarngeld von 15 Euro. Das steigt bei einer Gefährdung auf 25 Euro und bei einem Unfall auf 30 Euro.
Teuer wird es, wenn Autofahrer beim Abbiegen nicht auf Fußgänger achten. Gefährden Sie diese, müssen Sie mit einem Bußgeld von 140 Euro, einem Punkt und einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei einem Unfall sind es dann 170 Euro.
Fahren Autofahrer zu schnell an einen Fußgängerüberweg heran und verhindern, dass Fußgänger die Straße überqueren können, droht ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Bei einer Gefährdung steigt das Bußgeld auf 100 Euro und bei einem Unfall auf 120 Euro.
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